sierra : 16.52 — Bei der Behörde für Wortverwertung meldete sich am Telefon eine weibliche Stimme. Die Stimme sprach so leise, dass ich zunächst glaubte, in mein Telefongerät hineinrufen zu müssen, um die Stimme auf der anderen Seite der Leitung erreichen zu können. Worum es denn gehe, wollte man wissen. Ich antwortete, dass es darum gehen würde, dass ich im Moment versuchte zu verstehen, wo genau ich jene kleinen Zählprogrammmaschinen in meine Texte einzubauen habe, damit sie von Ihnen, von der Wortverwertungsbehörde, mit der ich gerade spreche, wahrgenommen und als gültig bewertet werden könnten. Ein Gespräch entwickelte sich. Das Gespräch dauerte fünf Minuten. Im Verlaufe dieses Gespräches wurde meine Stimme leiser und leiser, die Stimme auf der anderen Seite der Leitung lauter und lauter. Jetzt, da das Gespräch oder die Unterhaltung zu einem Ende gekommen ist, meine ich Folgendes verstanden zu haben: Wenn ich einen Text notiere, der eine Gedankenbewegung nachvollzieht, darf diese Gedankenbewegung nicht unterbrochen sein, also plötzlich das Thema wechseln oder den Eindruck vermitteln, als würde ein Teil der Denkbewegung fehlen, also eine durch Entfernung eines Textabschnittes künstliche Unterbrechung erfolgt sein, weswegen es sich nicht mehr um einen Text, also um einen Gedanken handeln würde, sondern um einen zweiten Text, also um einen zweiten Gedanken, der mit ersterem Gedanken in keiner Verbindung stehen würde, weshalb dieser zweite Text eine weitere, eine zweite Zählprogrammmaschine in Form eines Codes benötigen würde, um als eine Einheit wahrgenommen zu werden. Des Weiteren ist mir deutlich geworden, dass ein Gedanke nicht begleitet sein darf, von weiteren Gedanken, die an etwas anderes denken, während sich der erste Gedanke im Hintergrund weiterbewegt, um anderer Stelle wieder hervorzukommen. Ich habe nun zunächst einen kleinen Knoten im Kopf. Fünf Gramm. — stop