MENSCH IN GEFAHR : “Wie nun bekannt wurde, ist gegen die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja am 22. Mai erneut eine dreimonatige Haftstrafe verhängt worden. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene. /Am 22. Mai verurteilte ein Strafgericht in der Hauptstadt Manama die Aktivistin Zainab Al-Khawaja zu drei Monaten Gefängnis und einer Kaution von 100 Bahrain-Dinaren (knapp 200 Euro). Gegen die Aktivistin Ma’suma Sayyid Sharaf wurden am selben Tag sechs Monate Haft und eine Kaution von 200 Bahrain-Dinaren (knapp 400 Euro) verhängt. Beide waren wegen “nicht genehmigter Versammlung” und “Anstachelung zum Hass gegen die Regierung” angeklagt worden; zudem wurde ihnen vorgeworfen, bei ihrer Festnahme im Dezember 2011 PolizeibeamtInnen beleidigt zu haben. Zainab Al-Khawajas befindet sich im Frauengefängnis in ‘Issa Town. Besuche ihrer Familie und ihres Rechtsbeistandes werden ihr weiterhin verweigert, da sie es ablehnt, die Gefängniskleidung zu tragen. Ma’suma Sayyid Sharaf befindet sich derzeit auf freiem Fuß. / Zainab Al-Khawaja leistet mittlerweile mehrere kurze Haftstrafen ab, zu denen sie in mindestens vier Fällen verurteilt worden ist. Ihre Entlassung steht nun erst Mitte Dezember 2013 an. Die jüngste Haftstrafe sowie die weiteren gegen sie verhängten Gefängnisstrafen sind endgültig, da sie sich weigert, Rechtsmittel vor höherinstanzlichen Gerichten einzulegen — sie ist überzeugt, dass das bahrainische Rechtssystem von der Regierung kontrolliert wird. Sie hat sich bisher außerdem geweigert, Kautionszahlungen zu leisten und zu Anhörungen vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Ihr Rechtsbeistand hat das Kassationsgericht von diesen Umständen unterrichtet in der Hoffnung, eine Urteilsprüfung erreichen zu können. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Februar verurteilte das Berufungsgericht in Manama Zainab Al-Khawaja wegen “Beleidigung eines Polizeibeamten” in einem Militärkrankenhaus zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Damit hob es das Urteil des Strafgerichts auf, das sie am 2. Mai 2012 freigesprochen hatte. / Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch angefochten hatte. Am 27. Februar 2013 hatte das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen “Zerstörung von Staatseigentum” aufrechterhalten, zu der sie verurteilt worden war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zerrissen hatte. An diesem Tag bestätigte das Berufungsgericht außerdem ihre Verurteilung zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe wegen “Betreten eines Sperrgebiets” (der al-Farooq-Kreuzung — ehemals Perlenplatz) durch ein Strafgericht am 10. Dezember 2012. Zainab Al-Khawaja hatte davon bereits acht Tage in Haft verbracht, bevor sie in Erwartung des anhängigen Rechtsmittelverfahrens freigelassen wurde. Ihr stehen noch weitere Gerichtsverfahren bevor.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. August 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action