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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Wie nun bekannt wur­de, ist gegen die bah­rai­ni­sche Akti­vis­tin Zain­ab Al-Kha­wa­ja am 22. Mai erneut eine drei­mo­na­ti­ge Haft­stra­fe ver­hängt wor­den. Sie ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne. /Am 22. Mai ver­ur­teil­te ein Straf­ge­richt in der Haupt­stadt Mana­ma die Akti­vis­tin Zain­ab Al-Kha­wa­ja zu drei Mona­ten Gefäng­nis und einer Kau­ti­on von 100 Bah­rain-Dina­ren (knapp 200 Euro). Gegen die Akti­vis­tin Ma’suma Sayy­id Sha­raf wur­den am sel­ben Tag sechs Mona­te Haft und eine Kau­ti­on von 200 Bah­rain-Dina­ren (knapp 400 Euro) ver­hängt. Bei­de waren wegen “nicht geneh­mig­ter Ver­samm­lung” und “Ansta­che­lung zum Hass gegen die Regie­rung” ange­klagt wor­den; zudem wur­de ihnen vor­ge­wor­fen, bei ihrer Fest­nah­me im Dezem­ber 2011 Poli­zei­be­am­tIn­nen belei­digt zu haben. Zain­ab Al-Kha­wa­jas befin­det sich im Frau­en­ge­fäng­nis in ‘Issa Town. Besu­che ihrer Fami­lie und ihres Rechts­bei­stan­des wer­den ihr wei­ter­hin ver­wei­gert, da sie es ablehnt, die Gefäng­nis­klei­dung zu tra­gen. Ma’suma Sayy­id Sha­raf befin­det sich der­zeit auf frei­em Fuß. / Zain­ab Al-Kha­wa­ja leis­tet mitt­ler­wei­le meh­re­re kur­ze Haft­stra­fen ab, zu denen sie in min­des­tens vier Fäl­len ver­ur­teilt wor­den ist. Ihre Ent­las­sung steht nun erst Mit­te Dezem­ber 2013 an. Die jüngs­te Haft­stra­fe sowie die wei­te­ren gegen sie ver­häng­ten Gefäng­nis­stra­fen sind end­gül­tig, da sie sich wei­gert, Rechts­mit­tel vor höher­instanz­li­chen Gerich­ten ein­zu­le­gen — sie ist über­zeugt, dass das bah­rai­ni­sche Rechts­sys­tem von der Regie­rung kon­trol­liert wird. Sie hat sich bis­her außer­dem gewei­gert, Kau­ti­ons­zah­lun­gen zu leis­ten und zu Anhö­run­gen vor Gericht oder der Staats­an­walt­schaft zu erschei­nen. Ihr Rechts­bei­stand hat das Kas­sa­ti­ons­ge­richt von die­sen Umstän­den unter­rich­tet in der Hoff­nung, eine Urteils­prü­fung errei­chen zu kön­nen. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Febru­ar ver­ur­teil­te das Beru­fungs­ge­richt in Mana­ma Zain­ab Al-Kha­wa­ja wegen “Belei­di­gung eines Poli­zei­be­am­ten” in einem Mili­tär­kran­ken­haus zu einer drei­mo­na­ti­gen Haft­stra­fe. Damit hob es das Urteil des Straf­ge­richts auf, das sie am 2. Mai 2012 frei­ge­spro­chen hat­te. / Grund hier­für war, dass die Staats­an­walt­schaft den Frei­spruch ange­foch­ten hat­te. Am 27. Febru­ar 2013 hat­te das Beru­fungs­ge­richt ihre Ver­ur­tei­lung zu einer zwei­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe wegen “Zer­stö­rung von Staats­ei­gen­tum” auf­recht­erhal­ten, zu der sie ver­ur­teilt wor­den war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zer­ris­sen hat­te. An die­sem Tag bestä­tig­te das Beru­fungs­ge­richt außer­dem ihre Ver­ur­tei­lung zu einer ein­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe wegen “Betre­ten eines Sperr­ge­biets” (der al-Farooq-Kreu­zung — ehe­mals Per­len­platz) durch ein Straf­ge­richt am 10. Dezem­ber 2012. Zain­ab Al-Kha­wa­ja hat­te davon bereits acht Tage in Haft ver­bracht, bevor sie in Erwar­tung des anhän­gi­gen Rechts­mit­tel­ver­fah­rens frei­ge­las­sen wur­de. Ihr ste­hen noch wei­te­re Gerichts­ver­fah­ren bevor.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. August 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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