MENSCH IN GEFAHR : ““Am 11. April durchsuchte die Polizei die Wohnung von Aleksandra Skochilenko, nahm sie fest und verhörte sie bis 3 Uhr des 12. April. Am 13. April verhängte das Bezirksgericht Vasileostrovsky in Sankt Petersburg Untersuchungshaft bis zum 1. Juni 2022 gegen sie. Es ist wahrscheinlich, dass die Untersuchungshaft verlängert wird. / Aleksandra Skochilenko leidet an Zöliakie, einer genetischen Glutenintoleranz. Wenn sie glutenhaltige Nahrung zu sich nimmt, kann das den Beginn eines Organversagens, Krebs oder Autoimmunerkrankungen verursachen. Amnesty International hat erfahren, dass Aleksandra Skochilenko in der Untersuchungshafteinrichtung keine glutenfreien Nahrungsmittel erhält und ihrer Familie nicht gestattet wird, ihr diese zu schicken. / Aleksandra Skochilenko ist eine Songwriterin und Künstlerin aus Sankt Petersburg. Ihr wird vorgeworfen, Preisschilder in örtlichen Supermärkten durch Antikriegsinformationen ersetzt zu haben, darunter Informationen über die Toten durch die Bombardierung des Theaters von Mariupol. / Der Sankt Petersburgerin wird die “öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation und die Ausübung der Befugnisse der staatlichen Organe der Russischen Föderation” gemäß dem kürzlich hinzugefügten Paragrafen 207.3 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. / Aleksandra Skochilenko ist in der Kunstszene bekannt: Sie schreibt Lieder, verfasst Comic-Bücher und Cartoons, organisiert Konzerte und Jamsessions. Außerdem hat sie das bekannte “Buch über Depressionen” geschrieben, das dazu beiträgt, das Stigma psychischer Erkrankungen zu verringern. Das Buch ist äußerst beliebt. Es wurde mehrfach neu aufgelegt und in mehrere Sprachen übersetzt und hat vielen Menschen innerhalb und außerhalb Russlands geholfen. Viele Videos und Ausstellungen wurden durch das Buch inspiriert. / Am 20. April hieß es, dass sich Aleksandra Skochilenkos Gesundheitszustand durch das Fehlen glutenfreier Nahrungsmittel verschlechtert habe. Am 21. April teilte ihr Rechtsbeistand Amnesty International mit, dass die Haftanstalt ihr schließlich erlaubt habe, ein Lebensmittelpaket ihrer Familie zu erhalten, das ihrer glutenfreien Ernährung entsprach./ Am 23. April wurde sie von einer provisorischen Haftanstalt in ein Untersuchungsgefängnis gebracht./ Nach einem Besuch bei Aleksandra Skochilenko in der Untersuchungshaftanstalt am 25. April berichtete einer der Rechtsbeistände, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. Sie kann nichts essen, da sie nicht das für sie erforderliche glutenfreie Essen erhält und ihre Familie ihr auch kein Essen schicken darf. Sie fühlt sich die meiste Zeit über schwach. Sie erzählte auch, dass sie von den Wärter_innen der Haftanstalt und ihren Zellengenoss_innen unter Druck gesetzt wurde. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter »> ai : urgent action
Schlagwort: rechtsbeistand
ai : ÄGYPTEN
MENSCH IN GEFAHR : “Die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem wird seit mehr als drei Jahren aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich festgehalten. Nachdem sie 35 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde sie von der Obersten Staatsanwaltschaft vor das Notstandsgericht (ESSC) zitiert. Ihr wird vorgeworfen, einer “terroristischen Vereinigung” beigetreten zu sein, sie finanziert und unterstützt zu haben. Außerdem legt man ihr zur Last, über eine Facebook-Seite mit dem Namen “Egyptian Coordination for Rights and Freedoms” Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte verbreitet zu haben, um Gewalt gegen staatliche Einrichtungen zu schüren. Diese Vorwürfe beziehen sich auf ihre Arbeit für die Menschenrechtsorganisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF). / Die ESSCs, die als Sondergerichte im Falle eines Ausnahmezustands tätig werden, sind für ihre unfairen Verfahren bekannt und ihre Urteile sind nicht anfechtbar. Hoda Abdelmoniems Recht auf eine angemessene Verteidigung wird verletzt, da sie sich mit ihrem Rechtsbeistand ausschließlich vor Gericht treffen darf. Die Fortführung des Prozesses, der am 11. September 2021 begann, wurde auf den 15. Dezember 2021 vertagt. / Bei einer Gerichtsanhörung am 11. Oktober 2021 sagte Hoda Abdelmoniem den Richter:innen, dass ihr im Gefängnis eine Herzkatheteruntersuchung verschrieben wurde und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Freilassung aus medizinischen Gründen beantragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in seien jedoch derzeit Verlegungen in Krankenhäuser außerhalb des Gefängnisses aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Amnesty International hat jedoch Kenntnis von der Verlegung anderer Gefangener in externe Krankenhäuser seit dem Ausbruch des Coronavirus, einschließlich der kurzzeitigen Verlegung von Hoda Abdelmoniem am 30. November 2020 zur Behandlung eines vermuteten Nierenversagens. Zusätzlich zu ihrer Herzerkrankung leidet Hoda Abdelmoniem an einer Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck. Seit ihrer Inhaftierung am 1. November 2018 verweigert ihr die Verwaltung des Frauengefängnisses Al-Qanater jeglichen Besuch und Kontakt mit ihrer Familie. Ihre Angehörigen haben außerdem nach wie vor keinen Zugang zu ihrer Krankenakte, was die Sorge der Familie um ihren Gesundheitszustand noch verstärkt. Die Richter:innen, die ihren Prozess leiten, haben Anträge auf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Familienbesuche bislang abgelehnt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 4. Februar 2022 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der von der Hinrichtung bedrohte Arzt Dr. Ahmadreza Djalali wird seit sieben Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt im Evin-Gefängnis in Teheran in Haft gehalten. Nach der wiederholten Aufforderung, ihnen Kontakt zu ihrem Mandanten zu ermöglichen, übergab die Gefängnisverwaltung seinen Anwält_innen Ende Dezember 2020 einen undatierten Brief von Dr. Djalali. Darin schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Einzelhaft befindet. Seiner Familie und seinen Anwält_innen wurde am 24. November 2020 gesagt, dass das Todesurteil von Dr. Djalali innerhalb einer Woche vollstreckt werde und sie nun die letzte Gelegenheit zu einem Videotelefonat hätten. / Die Nachricht der bevorstehenden Vollstreckung löste internationale Forderungen aus, seine Hinrichtung zu stoppen. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurden nach den weltweiten Protesten die Hinrichtungspläne am 2. Dezember 2020 “auf Anweisung von oben” gestoppt. Am 8. Dezember 2020 erfuhr die Familie, dass seine Hinrichtung um eine Woche verschoben wurde und Ende Dezember hieß es, dass die Vollstreckungsbehörde die Hinrichtung erneut um einen Monat verschoben habe. Doch die Tatsache, dass sich Ahmadreza Djalali nach wie vor in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt befindet, gibt trotz der zwei Aufschübe großen Anlass zu der Befürchtung, dass er jederzeit hingerichtet werden könnte. Denn die iranischen Behörden pflegen Todeskandidat_innen im Geheimen hinzurichten, nachdem sie sie in Einzelhaft verlegt und ihnen darin den Kontakt zur Außenwelt verweigert haben. / Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 in einem grob unfairen Verfahren vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen “Verdorbenheit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei hauptsächlich auf “Geständnisse”, die laut Ahmadreza Djalali durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen worden waren. Er befand sich zu dieser Zeit in verlängerter Einzelhaft und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Behörden drohten ihm, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten oder auf andere Art zu verletzen. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der “Verdorbenheit auf Erden” die strafrechtlichen Erfordernisse der Rechtsklarheit und Genauigkeit nicht erfüllt und zudem dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Am 9. Dezember 2018 erfuhren die Rechtsbeistände von Ahmadreza Djalali, dass sein Todesurteil vor Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs summarisch bestätigt worden war, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, Verteidigungsanträge im Namen ihres Mandanten einzureichen. Mindestens zwei Anträge auf eine gerichtliche Überprüfung seines Falls wurden abgelehnt.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action
ai : KASACHSTAN
MENSCH IN GEFAHR : “Aigul Utepova ist eine bekannte Bloggerin und Aktivistin. Sie hat 8.000 Follower auf Facebook und eine große Fangemeinde sieht die Beiträge auf ihrem YouTube-Kanal. 2015 kandidierte sie bei den Präsidentschaftswahlen, doch zog sie ihre Kandidatur später wieder zurück. Sie wird beschuldigt, eine Anhängerin der Oppositionspartei Demokratischen Wahl Kasachstans zu sein. Am 13. März 2018 wurde die Partei willkürlich zu einer “extremistischen” Organisation erklärt, weil sie “zur nationalen Zwietracht aufstachelte”. Grundlage für diese Einordnung sind die vage formulierten Anti-Extremismus-Gesetze in Kasachstan. / Nach der Zwangseinweisung von Aigul Utepova in die Psychiatrie fürchtet ihr Rechtsbeistand, dass eine willkürliche psychiatrische Diagnose zum Vorwand genommen wird, um sie zwangsweise “behandeln” und lange in der Anstalt festhalten zu können. Bei einem Versuch, Aigul Utepova am 23. November zu besuchen, wurde dem Rechtsbeistand und einer Familienangehörigen mitgeteilt, dass die Jorunalistin keinen Kontakt zur Außenwelt haben dürfe. / Dass Personen, die die Regierung kritisieren oder sich gegen bestimmte Interessengruppen stellen, zwangsweise unter psychiatrische Beobachtung gestellt werden, ist in Kasachstan nicht ungewöhnlich. 2019 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Zinaidi Mukhortova willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderer Misshandlung ausgesetzt war. Die Anwältin war fünf Mal gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen und dort “behandelt” worden. / Aigul Utepova hätte niemals strafrechtlich verfolgt und unter Hausarrest gestellt werden dürfen. Diese Maßnahme verstößt gegen kasachisches Recht, das Hausarrest nur in Fällen vorsieht, bei denen die Höchststrafe fünf Jahre oder mehr beträgt. Außerdem muss sachlich begründet werden, weshalb weniger restriktive Maßnahmen nicht angewendet werden können. Die Verfolgung und der Hausarrest von Aigul Utepova sind als Vergeltungsmaßnahmen für ihre unverblümte Kritik an der Regierung einzuordnen.”- Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der 47-jährige Kurde Arsalan Khodkam ist in Gefahr, im Gefängnis von Urumieh in der Provinz West-Asderbaidschan hingerichtet zu werden. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spionage” für die Kurdische Demokratische Partei des Iran (KDPI), eine bewaffnete Oppositionsgruppe, zum Tode verurteilt worden. Damals war er ein niedrigrangiger Angehöriger der Revolutionsgarden. Er hat diese Anschuldigungen immer bestritten und erklärt, dass die Behörden ihn der Spionage beschuldigten, nachdem sie erfahren hatten, dass er über Instagram mit einem Verwandten seiner Frau kommunizierte, der Mitglied der KDPI war. Arsalan Khodkam wurde weniger als drei Monate nach seiner Festnahme in einem unfairen Verfahren, das nur 30 Minuten dauerte, aufgrund von “Geständnissen”, die er seinen Angaben zufolge unter Folter und anderen Misshandlungen unterzeichnet hatte, zum Tode verurteilt. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Im Februar 2020 versuchte sein Anwalt Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu erhalten, um ein Gnadengesuch vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Rechtsbeistand jedoch mit, er könne Arsalan Khodkam nicht vertreten. Ein Gnadengesuch, das Arsalan Khodkam aus dem Gefängnis gestellt hatte, wurde abgelehnt. Im Mai 2020 wurden seine Familienangehörigen gewarnt, er könne jederzeit hingerichtet werden. / Nach seiner Festnahme am 23. April 2018 wurde Arsalan Khodkam in eine Hafteinrichtung der Revolutionsgarden in der Militärkaserne Almahdi in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand. Während dieser Zeit wurde er seinen Angaben zufolge wiederholt gefoltert, um ihn zu einem “Geständnis” zu zwingen. Er sagte, er sei wiederholt ausgepeitscht bzw. mit Stöcken geschlagen und mit Fausthieben und Tritten traktiert worden, unter anderem auf den Rücken, wo er ein chirurgisches Implantat hat. Deshalb habe er mehrfach das Bewusstsein verloren. Die Verhörbeamt_innen sollen ihn über lange Zeiträume in schmerzhafter Weise die Hände gefesselt haben. Während dieser Zeit verweigerte man ihm den Gang zu Toilette, so dass er sich einnässte oder den Harn so lange einhielt, bis er Blasen- und Nierenschmerzen hatte. Er gab außerdem an, am Schlafen gehindert worden zu sein. / Arsalan Khodkam wurde von der Abteilung 1 des Militärgerichts in West-Aserbaidschan der “Feindschaft zu Gott” (moharebeh) durch “Spionage” für schuldig befunden. Er traf seinen vom Gericht bestimmten Rechtsbeistand zum ersten Mal während des Gerichtsverfahrens. Dieser habe vor Gericht nichts zu seiner Verteidigung vorgetragen. Die Abteilung 32 des Obersten Gerichtshof wies sein Rechtsmittel im Schnellverfahren zurück, ohne darauf einzugehen, dass unter Folter erpresste “Geständnisse” vor Gericht zugelassen wurden. Ein darauffolgender Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Verfahrens wurde am 3. Oktober 2018 zurückgewiesen. Arsalan Khodkam hat bis heute keine schriftliche Fassung des Urteils gegen ihn erhalten. Die Anwendung der Todesstrafe wegen “Spionage” verstößt gegen das Völkerrecht, das die Todesstrafe auf die “schwersten Verbrechen”, wie vorsätzliche Tötungen, beschränkt. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR : “Am Abend des 15. Juli 2016 versuchten Teile der türkischen Streitkräfte mit Waffengewalt, die Regierung zu stürzen. Doch der Putschversuch wurde schnell niedergeschlagen. Tausende Menschen protestierten auf den Straßen dagegen und die Putschisten wurden von Sicherheitskräften überwältigt. In einer Nacht voller Gewalt wurden Hunderte getötet und Tausende verletzt. Unmittelbar nach dem gescheiterten Staatsstreich beschuldigte die Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen und seine Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regierung verschworen zu haben. Die religiöse Gülen-Bewegung wird von den türkischen Behörden als terroristische Organisation eingestuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regierung den Ausnahmezustand aus, der zwei Jahre lang in Kraft blieb. Es folgte eine massive Verhaftungswelle gegen Journalistinnen, Schriftstellerinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie vermeintliche und tatsächliche Kritikerinnen der Regierungspartei AKP. / Ahmet Altan und sein Bruder Mehmet Altan nahmen am 14. Juli – dem Vorabend des Putsches – an einer Live-Fernsehsendung mit der Moderatorin Nazlı Ilıcak teil. Während der Sendung diskutierten sie auch über türkische Politik. Anschließend wurden alle drei unter dem Vorwurf festgenommen, in der Sendung „unterschwellige Botschaften“ über den bevorstehenden Putsch verbreitet zu haben. Nazlı Ilıcak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Mehmet Altan kamen im September 2016 in Untersuchungshaft. Ahmet Altan, Mehmet Altan, Nazlı Ilıcak und drei weitere Angeklagte wurden dann im Februar 2018 wegen des Vorwurfs, „die verfassungsmäßige Ordnung umstürzen zu wollen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt. Als das Oberste Berufungsgericht die Schuldsprüche im Juli 2019 aufhob, wurde ein neues Verfahren gegen fünf der Angeklagten eingeleitet. Mehmet Altan wurde dagegen freigesprochen. / Am 4. November 2019 wurden mithilfe der Anklage „Unterstützung einer terroristischen Organisation, ohne deren Mitglied zu sein“ Ahmet Altan zu zehneinhalb Jahren und die Journalistin Nazlı Ilıcak zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide wurden bis zum Urteil in ihrem Rechtsmittelverfahren vor dem Strafgericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul freigelassen und mit einem Reiseverbot belegt. Das Gericht sprach in dem unfairen Verfahren drei weitere Personen schuldig, darunter zwei Medienschaffende, und entschied, dass sie in Untersuchungshaft bleiben müssten. Die Staatsanwaltschaft legte am 6. November 2019 Rechtsmittel gegen Ahmet Altans Freilassung ein. Am 8. November wies das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul den Antrag des Staatsanwalts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu nehmen und verwies die Strafsache an das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 27. Dieses Gericht akzeptierte das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft am 12. November. Ahmet Altan und sein Rechtsbeistand erfuhren nicht direkt von dieser Entscheidung des Gerichts, sondern durch regierungsnahe Medien. Noch am gleichen Abend wurde Ahmet Altan zuhause in Istanbul festgenommen und in Polizeigewahrsam überstellt. / Die erneute Festnahme von Ahmet Altan scheint politisch motiviert, willkürlich und unvereinbar mit dem Recht auf Freiheit nach Paragraf 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein, der jeden willkürlichen Freiheitsentzug verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass vorsätzliche Handlungen der Behörden zu Willkür führen können. Die erneute Inhaftierung von Ahmet Altan verstößt eklatant gegen seine Rechte.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
ai : BURUNDI
MENSCH IN GEFAHR : “Nestor Nibitanga, ein ehemaliger regionaler Beobachter der Menschenrechtsorganisation Association pour la Protection des Droits Humains et des Personnes Détenues (APRODH) in Zentral- und Ost-Burundi wird seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft gehalten. Ihm werden „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ und „Rebellion“ zur Last gelegt. Amnesty International ist der Ansicht, dass dies eine Vergeltungsmaßnahme für seine friedliche Menschenrechtsaktivitäten und seine frühere Zugehörigkeit zu APRODH sind. / Er wurde am 21. November 2017 bei sich zuhause in Gitega festgenommen. Während seiner Festnahme nahm die Polizei zwei USB-Sticks aus seinem Haus an sich, von denen einer den Entwurf eines Tätigkeitsberichts für ein lokales Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen enthielt. Nestor Nibitanga war zu der Zeit nicht bei APRODH angestellt, da sie eine von mindestens zehn Menschenrechtsorganisationen war, die der Innenminister im Oktober 2016 geschlossen hatte. Er warf den Organisationen vor, „den Ruf des Landes zu schädigen“ und „Hass und Zwietracht unter der Bevölkerung zu säen“. / Zunächst war Nestor Nibitanga vom Geheimdienst (Service national de renseignement – SNR) ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in der Hauptstadt Bujumbura festgehalten worden. Am 4. Dezember 2017 wurde er dann in das Zentralgefängnis Murembwa nach Rumonge gebracht. / Am 3. Januar wurde sein Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat er Rechtsmittel eingelegt. / Amnesty International betrachtet Nestor Nibitanga als gewaltlosen politischen Gefangenen, der aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtstätigkeit ins Visier geraten ist.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Nach 31 Tagen im Hungerstreik im Evin-Gefängnis in Teheran geht es Atena Daemi gesundheitlich sehr schlecht und sie benötigt umgehend eine stationäre Behandlung. Sie ist seit November 2016 aufgrund ihrer menschenrechtlichen Aktivitäten zu Unrecht inhaftiert. / Am 8. April trat die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi im Evin-Gefängnis in den Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die Verurteilung ihrer Schwestern Hanieh und Ensieh zu ausgesetzten Gefängnisstrafen wegen “Beleidigung von Beamt_innen im Dienst”. Beide wurden am 13. März 2017 von einem Strafgericht in Teheran zu ausgesetzten Gefängnisstrafen von drei Monaten und einem Tag verurteilt. Laut der Familie von Atena Daemi hat sich ihr Gesundheitszustand sehr verschlechtert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht verloren haben. Sie leidet an ständigem Schwindel, Erbrechen, Blutdruckschwankungen und großen Nierenschmerzen. Am 2. Mai verlor sie kurzzeitig das Bewusstsein. Sie wurde am 8. Mai für kurze Zeit in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht, in dem einige medizinische Untersuchungen durchgeführt wurden. Man brachte sie jedoch ins Gefängnis zurück, noch ehe die Untersuchungsergebnisse vorlagen. Ärzt_innen haben warnend erklärt, dass ihre Nierenentzündung einen kritischen Zustand erreicht habe und sie sofort stationär behandelt werden müsse. / Die Gefängnisbeamt_innen gewähren ihr jedoch keine angemessene medizinische Versorgung. Am 29. April erzählte Atena Daemi ihrer Familie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berichten weiterhin schreiben, dass ihr Gesundheitszustand normal sei und sie ihre Erkrankung nur “vortäuscht”. Ende April wurde sie in die Gefängnisklinik gebracht, um ein EKG zu erstellen, doch der Krankenpfleger weigerte sich, die Untersuchung durchzuführen. Er rechtfertigte seine Weigerung damit, dass es für männliches medizinisches Personal “unangemessen” sei, diese Untersuchung an Patientinnen durchzuführen, da sie dabei ihre Brust entblößen müssen. Weibliche politische Gefangene sehen sich häufig zusätzlichen Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung gegenüber, wenn sie Zugang zu medizinischer Behandlung suchen. Weiblichen Gefangenen mit abendlichen oder nächtlichen Herzproblemen wurden bereits bei mehreren Gelegenheiten Notfall-EKGs verweigert, da die Gefängnisbehörden darauf bestanden, dass diese Tests von weiblichem Personal durchgeführt werden, da die Patientinnen für die Untersuchung ihre Brust entblößen müssen. / Atena Daemi und der Rechtsbeistand ihrer Schwestern warten derzeit auf die Überprüfung der Schuldsprüche und Strafmaße durch das Berufungsgericht. Der Rechtsbeistand befürchtet, dass die Rechtsmittel zurückgewiesen werden könnten. Amnesty International betrachtet das Verfahren, das zu ihrer Verurteilung führte, als unfair und würde Hanieh und Ensieh Daemi bei einer Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene einstufen, die nur deshalb zur Zielscheibe wurden, weil sie mit Atena Daemi verwandt sind.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Juni 2017 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR : “Sara Beltrán Hernández floh vor häuslicher Gewalt und Bandenkriminalität im November 2015 aus El Salvador in die USA, um dort bei Verwandten zu leben. Sie wird seither in einer Hafteinrichtung in Texas festgehalten, obwohl sie einen Asylanspruch hat. Sie benötigt dringend medizinische Versorgung und sollte bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dringend auf Bewährung freigelassen werden. / Sara Beltrán Hernández befindet sich in einer Hafteinrichtung der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde in Dallas im Norden von Texas und wartet auf den Gerichtsentscheid zu dem von ihr eingelegten Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung aus den USA. Sie befindet sich seit ihrer Ankunft an der US-amerikanischen Grenze zu Mexiko am 4. November 2015 in Haft. Obwohl sie Angehörige mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit hat, die ihr Erscheinen bei allen zukünftigen Anhörungen sicherstellen können, verweigern ihr die US-Behörden eine Freilassung auf Bewährung und begründen dies mit Fluchtgefahr. / Sara Beltrán Hernández beantragte Asyl in den USA, weil sie ihren Aussagen zufolge in El Salvador Morddrohungen von einem Bandenführer und Bandenmitgliedern erhalten hat, die bereits Menschen getötet haben sollen. Sara Beltrán Hernández hat an Eides statt erklärt, dass sie schwere körperliche und seelische häusliche Gewalt erfahren hat und sexuell missbraucht wurde. / Laut ihrem Rechtsbeistand brach Sara Beltrán Hernández am 10. Februar 2017 in der Hafteinrichtung zusammen. Angestellte des Haftzentrums brachten sie daraufhin in das Huguley-Krankenhaus im texanischen Fort Worth. Am 13. Februar 2017 informierte sie ihren Rechtsbeistand darüber, dass bei ihr ein Gehirntumor diagnostiziert worden sei, der operativ entfernt werden müsse. Am 18. Februar, erst acht Tage nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus, gestattete die Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde Sara Beltrán Hernández, ihre Familie anzurufen. Sie sagte, sie habe inzwischen Krämpfe, Nasenbluten sowie Kopfschmerzen und Probleme klar zu denken. Sie sei aber immer noch nicht operiert worden. Am 22. Februar teilte ihr das Krankenhauspersonal mit, dass sie am 27. Februar operiert werde und brachte sie in die Hafteinrichtung zurück. / Eine Inhaftierung soll von Einwanderungsbehörden lediglich als letztes Mittel eingesetzt und jeder einzelne Fall muss begründet werden. Freilassung auf Bewährung sollte aus humanitären Gründen in den Fällen gewährt werden, in denen die Person keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und keine Fluchtgefahr besteht. Da diese Vorgaben auf Sara Betrán zutreffen, sollte sie umgehend aus der Haft entlassen werden.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 7. April 2017 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR : “Der syrische Flüchtling F.M. befindet sich seit dem 15. März 2015 unter unmenschlichen Bedingungen im Flughafen Istanbul-Atatürk willkürlich in Haft. Er läuft weiterhin Gefahr, jederzeit nach Syrien abgeschoben zu werden. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syrien geflohen, um dem Wehrdienst zu entgehen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für problematische Passagiere” im Flughafen Istanbul-Atatürk festgehalten. Im November 2015 war er in den Libanon geflogen, wo ihm die Einreise jedoch verweigert wurde, woraufhin er in die Türkei zurückreiste. Die Inhaftierung von F.M. im Flughafen scheint willkürlich zu sein und jeglicher rechtlichen Grundlage zu entbehren. Der Rechtsbeistand von F.M. hat einen Antrag auf Freilassung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden. / In dem “Raum für problematische Passagiere” gibt es lediglich künstliches Licht, das 24 Stunden am Tag eingeschaltet ist. Zudem gibt es keine Betten und keine Privatsphäre. Die Bedingungen entsprechen einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und es verstößt gegen die Rechtsprechung des Landes und gegen das Völkerrecht, wenn Personen in solchen Einrichtungen für einen längeren Zeitraum — in diesem Fall seit einem Jahr — festgehalten werden. / F.M. hat Verwandte in anderen Ländern, die versuchen, ihn finanziell bei der Beantragung eines Visums zu unterstützen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat jedoch bislang kein Vertreter einer ausländischen Botschaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befragen. Es ist allerdings unklar, ob dies daran liegt, dass der Kontakt durch die türkischen Behörden verweigert wurde, oder ob tatsächlich kein Versuch von Seiten der Botschaften unternommen wurde. / F.M. ist in Gefahr, jederzeit nach Syrien zurückgeschickt zu werden. Es ist bekannt, dass die türkischen Behörden Rückführungen von Flüchtlingen nach Syrien und in den Irak durchführen, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies stellt einen Verstoß gegen den für die Türkei bindenden Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) gemäß dem nationalen Recht und dem Völkerrecht dar. Es sind außerdem Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge von den türkischen Behörden unter Druck gesetzt wurden, in ihr Heimatland zurückzukehren, indem man ihnen mit einer unbefristeten Inhaftierung gedroht hat. F.M. hat Verwandten gegenüber gesagt, dass er in Erwägung zieht, einer Rückkehr nach Syrien zuzustimmen. Er sagte: “Dort sterbe ich wenigstens sofort und es ist vorbei, anstatt jeden Tag, den ich hier verbringe, ein bisschen mehr zu sterben.”.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. April 2016 hinaus, unter > ai : urgent action