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ai : MEXIKO

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Artí­cu­lo 19 hat einen anony­men Droh­brief erhal­ten. Die Orga­ni­sa­ti­on setzt sich für das Recht der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung ein und hat ihr Büro in der Haupt­stadt Mexi­ko-Stadt. / Am 19. April war ein Brief an der Haus­tür des Büros von Artí­cu­lo 19 gefun­den wor­den. Der Brief war an den Lei­ter der Orga­ni­sa­ti­on, Darío Ramí­rez, sowie die rest­li­chen Mit­ar­bei­ter von Artí­cu­lo 19 gerich­tet: “Klei­ner ver­damm­ter Chef… Du Stri­cher hast kei­ne Ahnung, mit wem du es zu tun hast… Wol­len wir mal sehen, ob dein Herz nicht auf ein­mal auf­hört zu schla­gen. Zu viel beschis­se­ne Frei­heit. Mal sehen, wie Macho du bist, wenn wir dich und dei­ne klei­nen Schei­ßer wirk­lich kalt­ge­macht haben… Wir beob­ach­ten euch ganz genau… Ihr wisst, wer wir sind und dass wir das durch­zu­zie­hen kön­nen” (Pin­che jefe­si­to pendejo…eres un puto que no sabes con qui­en te estas metiendo…A ver si con una madri­sa no se te para el cora­zon. Mucha puta libert­ad ver­dad. A ver que ten ver­ga eres cuan­do ter­mi­nes tu y tus puti­tos bien puteados…Estamos vien­do­te y bien cerca…Sabes quie­nes somos y que si lo pode­mos ahcer [sic]). / Artí­cu­lo 19 hat wegen der Dro­hung Anzei­ge bei den städ­ti­schen Behör­den erstat­tet. Die Orga­ni­sa­ti­on for­dert, dass die Schutz­maß­nah­men, die für Jour­na­lis­ten und Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger ein­ge­rich­tet wur­den, auch für Darío Ramí­rez und die Mit­glie­der von Artí­cu­lo 19 Anwen­dung fin­den. Die städ­ti­schen Behör­den haben auf der Grund­la­ge einer Schutz­an­ord­nung der Men­schen­rechts­kom­mis­si­on von Mexi­ko-Stadt (Comi­sión de Derechos Huma­nos del Dis­tri­to Fede­ral) Poli­zei­strei­fen ein­ge­setzt. / Artí­cu­lo 19, der Lei­ter und die Mit­glie­der der Orga­ni­sa­ti­on haben ent­schie­den, ihre Arbeit, die Frei­heit der Mei­nungs­äu­ße­rung in Mexi­ko zu doku­men­tie­ren, zu ver­tei­di­gen und zu för­dern, fort­zu­set­zen. Artí­cu­lo 19 hat vie­le Fäl­le doku­men­tiert, in denen Jour­na­lis­tIn­nen im gan­zen Land ange­grif­fen und/oder bedroht wer­den und in denen die Behör­den kei­ne effek­ti­ven Unter­su­chun­gen durch­ge­führt und somit die Sicher­heit von Jour­na­lis­tIn­nen nicht sicher­ge­stellt haben.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 5. Juni 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : KOLUMBIEN

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MENSCH IN GEFAHR : „Das Haus des indi­ge­nen Men­schen­rechts­ver­tei­di­gers Pedro Manu­el Lope­re­na im Nord­os­ten Kolum­bi­ens wur­de am 11. Mai von einer Gra­na­te getrof­fen. / Am 11. Mai war­fen zwei unbe­kann­te Motor­rad­fah­rer eine Gra­na­te auf das Haus von Pedro Manu­el Lope­re­na im Bezirk Don Car­me­lo in Val­le­du­par, der Haupt­stadt des Depart­a­men­to Cesar. / Pedro Manu­el Lope­re­na ist Koor­di­na­tor der Men­schen­rechts­kom­mis­si­on der Indi­ge­nen­ver­ei­ni­gung Orga­ni­za­ción Wiwa Yugu­mai­un Bun­ku­a­nar­rua Tay­ro­na (OWYBT), die das indi­ge­ne Volk der Wiwa ver­tritt, wel­ches in der Berg­ket­te der Sier­ra Neva­da de San­ta Mar­ta lebt. Die Men­schen­rechts­kom­mis­si­on setzt sich seit eini­ger Zeit in meh­re­ren Fäl­len für Gerech­tig­keit ein, bei denen es um die Ver­let­zung der Men­schen­rech­te geht, wie z. B. im Fall der außer­ge­richt­li­chen Hin­rich­tung von elf Ange­hö­ri­gen der Gemein­schaft der Wiwa durch Sicher­heits­kräf­te zwi­schen dem 15. Febru­ar 2005 und dem 3. August 2006 sowie in ande­ren Fäl­len, in denen auf der einen Sei­te Sicher­heits­kräf­te gemein­sam mit Para­mi­li­tärs, auf der ande­ren Sei­te Gue­ril­la­ein­hei­ten Men­schen­rechts­ver­stö­ße began­gen haben. Die Men­schen­rechts­kom­mis­si­on kämpft zudem gegen zahl­rei­che Bergbau‑, Infra­struk­tur- und Tou­ris­mus­pro­jek­te im Gebiet der Sier­ra Neva­da, da das Volk der Wiwa der Ansicht ist, die­se Pro­jek­te wür­den ihre Nah­rungs­mit­tel­ver­sor­gung ein­schrän­ken, ihre tra­di­tio­nel­le Lebens­wei­se beein­träch­ti­gen und somit ihr Über­le­ben gefähr­den. Pedro Manu­el Lope­re­na hat sich zudem öffent­lich gegen das anhal­ten­de Ope­rie­ren von ille­ga­len bewaff­ne­ten Grup­pen im Lebens­raum der Wiwa aus­ge­spro­chen. / Zum Zeit­punkt des Gra­na­ten­an­schlags auf das Haus von Pedro Manu­el Lope­re­na befan­den sich zudem sei­ne Frau, die im Büro des Men­schen­rechts­be­auf­trag­ten (Defen­so­ría del Pue­blo) als Ver­tre­te­rin der Gemein­schaft tätig ist, sowie sei­ne vier Kin­der (sie­ben, zehn, 18 und 19 Jah­re alt) im Haus. Nie­mand von ihnen kam bei der Explo­si­on zu Scha­den. / Im Febru­ar wähl­te die Gemein­schaft der Wiwa neue Gemein­de­spre­che­rIn­nen. Das kolum­bia­ni­sche Innen­mi­nis­te­ri­um hat sich bis­lang gewei­gert, die neu­en Spre­che­rIn­nen anzu­er­ken­nen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 27. Juni 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SYRIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Akti­vist Ali Mah­moud Oth­man wur­de im März 2012 in der Pro­vinz Alep­po fest­ge­nom­men und befin­det sich seit­dem an einem unbe­kann­ten Ort in Haft. Er gehör­te einem Netz­werk von Akti­vis­ten an, das in der Stadt Homs ein pro­vi­so­ri­sches Medi­en­zen­trum unter­hielt. Es gab Film­ma­te­ri­al an Nach­rich­ten­agen­tu­ren wei­ter und half aus­län­di­schen Jour­na­lis­ten, wäh­rend des mili­tä­ri­schen Angriffs auf das Vier­tel Baba Amr im Febru­ar 2012 nach Homs hin­ein­zu­kom­men bezie­hungs­wei­se die Stadt zu ver­las­sen. / Von einem ande­ren syri­schen Akti­vis­ten hat Amnes­ty Inter­na­tio­nal erfah­ren, dass Regie­rungs­kräf­te Ali Mah­moud Oth­man eine Kurz­mit­tei­lung geschickt hat­ten, um ihn an einen bestimm­ten Ort zu locken, wo er dann fest­ge­nom­men wur­de. Im April 2012 strahl­te das syri­sche Staats­fern­se­hen ein Inter­view mit Ali Mah­moud Oth­man aus, in dem man ihm Fra­gen zu sei­ner Betei­li­gung an der Pro­test­be­we­gung in Homs und zu sei­nen Medi­en­ak­ti­vi­tä­ten stell­te. Er wur­de zudem gefragt, wes­halb die Pro­tes­te sei­ner Ansicht nach trotz der von Prä­si­dent Bas­har al-Assad ein­ge­lei­te­ten Refor­men unver­min­dert wei­ter­gin­gen. Akti­vis­ten in Syri­en sind der Ansicht, dass das Inter­view nicht glaub­haft ist und Ali Mah­moud Oth­man dazu gezwun­gen wur­de. / Seit die­sem Fern­seh­in­ter­view fehlt von Ali Mah­moud Oth­man jede Spur. Im Novem­ber 2012 sag­te ein außer­halb Syri­ens leben­der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger Amnes­ty Inter­na­tio­nal, die Fami­lie habe aus inof­fi­zi­el­ler Quel­le erfah­ren, dass Ali Mah­moud Oth­man in das berüch­tig­te Mili­tär­ge­fäng­nis Sayd­na­ya nahe Damas­kus gebracht wor­den sei.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Juni 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Wie nun bekannt wur­de, ist gegen die bah­rai­ni­sche Akti­vis­tin Zain­ab Al-Kha­wa­ja am 22. Mai erneut eine drei­mo­na­ti­ge Haft­stra­fe ver­hängt wor­den. Sie ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne. / Am 22. Mai ver­ur­teil­te ein Straf­ge­richt in der Haupt­stadt Mana­ma die Akti­vis­tin Zain­ab Al-Kha­wa­ja zu drei Mona­ten Gefäng­nis und einer Kau­ti­on von 100 Bah­rain-Dina­ren (knapp 200 Euro). Gegen die Akti­vis­tin Ma’suma Sayy­id Sha­raf wur­den am sel­ben Tag sechs Mona­te Haft und eine Kau­ti­on von 200 Bah­rain-Dina­ren (knapp 400 Euro) ver­hängt. Bei­de waren wegen “nicht geneh­mig­ter Ver­samm­lung” und “Ansta­che­lung zum Hass gegen die Regie­rung” ange­klagt wor­den; zudem wur­de ihnen vor­ge­wor­fen, bei ihrer Fest­nah­me im Dezem­ber 2011 Poli­zei­be­am­tIn­nen belei­digt zu haben. Zain­ab Al-Kha­wa­jas befin­det sich im Frau­en­ge­fäng­nis in ‘Issa Town. Besu­che ihrer Fami­lie und ihres Rechts­bei­stan­des wer­den ihr wei­ter­hin ver­wei­gert, da sie es ablehnt, die Gefäng­nis­klei­dung zu tra­gen. Ma’suma Sayy­id Sha­raf befin­det sich der­zeit auf frei­em Fuß. / Zain­ab Al-Kha­wa­ja leis­tet mitt­ler­wei­le meh­re­re kur­ze Haft­stra­fen ab, zu denen sie in min­des­tens vier Fäl­len ver­ur­teilt wor­den ist. Ihre Ent­las­sung steht nun erst Mit­te Dezem­ber 2013 an. Die jüngs­te Haft­stra­fe sowie die wei­te­ren gegen sie ver­häng­ten Gefäng­nis­stra­fen sind end­gül­tig, da sie sich wei­gert, Rechts­mit­tel vor höher­instanz­li­chen Gerich­ten ein­zu­le­gen — sie ist über­zeugt, dass das bah­rai­ni­sche Rechts­sys­tem von der Regie­rung kon­trol­liert wird. Sie hat sich bis­her außer­dem gewei­gert, Kau­ti­ons­zah­lun­gen zu leis­ten und zu Anhö­run­gen vor Gericht oder der Staats­an­walt­schaft zu erschei­nen. Ihr Rechts­bei­stand hat das Kas­sa­ti­ons­ge­richt von die­sen Umstän­den unter­rich­tet in der Hoff­nung, eine Urteils­prü­fung errei­chen zu kön­nen. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Febru­ar ver­ur­teil­te das Beru­fungs­ge­richt in Mana­ma Zain­ab Al-Kha­wa­ja wegen “Belei­di­gung eines Poli­zei­be­am­ten” in einem Mili­tär­kran­ken­haus zu einer drei­mo­na­ti­gen Haft­stra­fe. Damit hob es das Urteil des Straf­ge­richts auf, das sie am 2. Mai 2012 frei­ge­spro­chen hat­te. / Grund hier­für war, dass die Staats­an­walt­schaft den Frei­spruch ange­foch­ten hat­te. Am 27. Febru­ar 2013 hat­te das Beru­fungs­ge­richt ihre Ver­ur­tei­lung zu einer zwei­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe wegen “Zer­stö­rung von Staats­ei­gen­tum” auf­recht­erhal­ten, zu der sie ver­ur­teilt wor­den war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zer­ris­sen hat­te. An die­sem Tag bestä­tig­te das Beru­fungs­ge­richt außer­dem ihre Ver­ur­tei­lung zu einer ein­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe wegen “Betre­ten eines Sperr­ge­biets” (der al-Farooq-Kreu­zung — ehe­mals Per­len­platz) durch ein Straf­ge­richt am 10. Dezem­ber 2012. Zain­ab Al-Kha­wa­ja hat­te davon bereits acht Tage in Haft ver­bracht, bevor sie in Erwar­tung des anhän­gi­gen Rechts­mit­tel­ver­fah­rens frei­ge­las­sen wur­de. Ihr ste­hen noch wei­te­re Gerichts­ver­fah­ren bevor.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. August 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “War­ren Hill soll am 15. Juli im US-Bun­des­staat Geor­gia hin­ge­rich­tet wer­den. Die sie­ben Exper­tIn­nen, die ihn unter­sucht haben, sagen inzwi­schen alle, dass er “geis­tig behin­dert” ist. In die­sem Fall wür­de eine Hin­rich­tung gegen die US-ame­ri­ka­ni­sche Ver­fas­sung ver­sto­ßen. Sei­ne Rechts­bei­stän­de haben sich an den Obers­ten Gerichts­hof der USA gewandt, damit er ein­greift. / Im Jahr 2002 befand ein Rich­ter des Bun­des­staa­tes Geor­gia, dass War­ren Hill tat­säch­lich “deut­lich unter­durch­schnitt­li­che intel­lek­tu­el­le Fähig¬keiten” auf­wei­se, aber dass nicht zwei­fels­frei “Defi­zi­te im adap­ti­ven Ver­hal­ten” nach­zu­wei­sen sei­en. War­ren Hill war 1991 wegen des 1990 began­ge­nen Mor­des an sei­nem Mit­häft­ling Joseph Hand­spike zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Im Jahr 1988 hat das Par­la­ment des Bun­des­staa­tes Geor­gia ein Gesetz ver­ab­schie­det, das die Ver­hän­gung der Todes­stra­fe gegen jede Per­son unter­sagt, bei der “ohne berech­tig­ten Zwei­fel” eine “geis­ti­gen Behin­de­rung” fest­ge­stellt wur­de. Das Gesetz defi­niert die­se Behin­de­rung als “deut­lich unter­durch­schnitt­li­che intel­lek­tu­el­le Fähig­kei­ten”, die zu “Defi­zi­ten im adap­ti­ven Ver­hal­ten” füh­ren, die sich “in der Ent­wick­lungs­pha­se mani­fes­tier­ten”. / Der Obers­te Gerichts­hof der USA (US Supre­me Court) befand in der Grund­satz­ent­schei­dung “Atkins gegen Vir­gi­nia”, dass die Hin­rich­tung von geis­tig behin­der­ten Men­schen gegen die US-Ver­fas­sung ver­sto­ße. Die Rechts¬beistände von War­ren Hill baten auf Grund­la­ge die­ser Ent­schei­dung um erneu­te Prü­fung ihrer vor­he­ri­gen Rechtsmit¬tel. Dies­mal ent­schied das zustän­di­ge Gericht, dass “das Über­wie­gen der Bewei­se” aus­rei­che um fest­zu­stel­len, dass War­ren Hill an einer geis­ti­gen Behin­de­rung lei­det. Das stren­ge­re Kri­te­ri­um “ohne berech­tig­te Zwei­fel” müs­se nicht erfüllt sein. Auf der Grund­la­ge die­ser Beur­tei­lung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beein­träch­ti­gung von War­ren Hill einer geis­ti­gen Behin­de­rung gleich­kä­me. Die Behör­den von Geor­gia leg­ten dage­gen jedoch Rechts­mit­tel beim Obers­ten Gericht des Bun­des­staa­tes ein, das 2003 mit vier zu drei Stim­men ent­schied, in die­sem Kon­text sei das Kri­te­ri­um “ohne berech­tig­ten Zwei­fel” anzu­le­gen. Der Fall wur­de dann an die Bun­des­ge­rich­te ver­wie­sen, und 2011 ent­schied ein Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt (Court of Appeals for the 11th Cir­cuit) mit sie­ben zu vier Stim­men, dass selbst wenn der Bun­des­staat in sei­ner Gesetz­ge­bung nicht für einen ange­mes­se­nen Aus­gleich gesorgt hat, das US-Bun­des­ge­richt auf­grund von US-Recht nicht befugt sei einzu¬schreiten, auch wenn es die Ent­schei­dung des bun­des­staat­li­chen Gerichts “für nicht kor­rekt oder unüber­legt” erach­te. / Im Febru­ar 2013 stopp­te das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des 11. Bezirks die Hin­rich­tung von War­ren Hill. Zu die­sem Zeit­punkt waren alle an dem Fall betei­lig­ten Exper­tIn­nen zu dem Schluss gekom­men, dass War­ren Hill an einer “geis­ti­gen Behin­de­rung” lei­det. Am 22. April jedoch wies das drei­köp­fi­ge Rich­ter­gre­mi­um das neue Rechts­mit­tel von War­ren Hill mit der Begrün­dung zurück, das Gericht sei den stren­gen Beschrän­kun­gen unter­wor­fen, die das “Gesetz zur Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus und zur effek­ti­ven Durch­set­zung der Todes­stra­fe” (Anti-Ter­ro­rism and Effec­ti­ve Death Penal­ty Act — AEDPA) aus dem Jahr 1996 bei auf­ein­an­der­fol­gen­den Rechts­mit­teln anwen­de. Eine Rich­te­rin des Gre­mi­ums wider­sprach die­ser Auf­fas­sung jedoch und erklär­te, “ein vom Kon­gress ver­ab­schie­de­tes Gesetz kann nicht ange­wen­det wer­den, um das in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­be­ne Recht von War­ren Hill, nicht hin­ge­rich­tet zu wer­den, außer Kraft zu set­zen”. Die Rich­te­rin schrieb: “… der Bun­des­staat Geor­gia wird einen geis­tig behin­der­ten Mann hin­rich­ten. Denn alle sie­ben Exper­tIn­nen, die War­ren Hill jemals unter­sucht haben, sowohl die vom Bun­des­staat bestell­ten als auch die von War­ren Hill beauf­tra­gen Exper­tIn­nen, sind inzwi­schen zu der über­ein­stim­men­den Auf­fas­sung gelangt, dass er geis­tig behin­dert ist.” / Die Rechts­bei­stän­de von War­ren Hill bit­ten den Obers­ten Gerichts­hof der USA, die Hin­rich­tung zu stop­pen. Der Gerichts­hof hat­te die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Geset­zes AEDPA 1996 bestä­tigt und erklärt, das Gesetz habe nicht die Befug­nis des Gerichts­hofs auf­ge­ho­ben, sich direkt mit Ori­gi­nal­an­trä­gen (ori­gi­nal habe­as peti­ti­ons) zu befas­sen, d.h. unter außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­den kann sich der Gerichts­hof mit einem ihm direkt vor­ge­tra­ge­nen Fall befas­sen, ohne dass der Fall nach einem Beru­fungs­ver­fah­ren vor einem ande­ren Gericht an den Gerichts­hof wei­ter­ver­wie­sen wur­de. Meh­re­re Jura­pro­fess­so­rIn­nen in den USA haben sich in einem Schrei­ben an den Gerichts­hof gewandt und sich dafür aus­ge­spro­chen, dass der Gerichts­hof sich zu die­sem unge­wöhn­li­chen Schritt ent­schlie­ßen soll­te.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 15. Juli 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : MEXICO

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Men­schen­recht­ler Herón Six­to López ist im mexi­ka­ni­schen Bun­des­staat Oaxa­ca ver­schleppt und getö­tet wor­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass auch sei­ne Fami­lie und Kol­le­gIn­nen in Gefahr sind. Am 20. Juli wur­de die Lei­che des Men­schen­rechts­ver­tei­di­gers Herón Six­to López nahe der Gemein­de San Sebas­tián Teco­maxt­la­huaca im Bun­des­staat Oaxa­ca im Süden Mexi­kos gefun­den. Sie wies min­des­tens sechs Schuss­wun­den auf. Herón Six­to López war am 15. Juli als ver­misst gemel­det wor­den; an die­sem Tag war er zuletzt in sei­nem Büro des Ori­en­tie­rungs- und Bera­tungs­zen­trums für indi­ge­ne Völ­ker (Cen­tro de Ori­ent­a­ción y Ase­so­ría a Pue­blos Indí­ge­nas — COAPI) gese­hen wor­den. Sein Ver­schwin­den wur­de bei der Staats­an­walt­schaft von Oaxa­ca in Jux­tla­huaca offi­zi­ell ange­zeigt. / Herón Six­to López setz­te sich in loka­len Gemein­den für die Rech­te indi­ge­ner Grup­pen ein. So ver­trat er bei­spiels­wei­se das indi­ge­ne Volk der Mix­te­ken in Land­strei­tig­kei­ten. In den letz­ten Mona­ten sei­nes Lebens hat­te er zahl­rei­che anony­me Anru­fe erhal­ten. Einer der Anru­fer sag­te ihm offen­bar, dass man ihn “ver­schwin­den” las­sen wür­de. Seit sei­nem Tod haben sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen Vor­fäl­le ange­zeigt, die den Schluss nahe­le­gen, dass sie sich eben­falls in Gefahr befin­den. Am 21. Juli wur­de die Fami­lie nach der Beer­di­gung von Herón Six­to López von einem Auto ver­folgt. / Die Umstän­de, die zum Tod von Herón Six­to López führ­ten, müs­sen noch in vol­lem Umfang geklärt wer­den. Dabei ist es aller­dings wich­tig, dass ein etwa­iger Zusam­men­hang mit sei­ner Men­schen­rechts­ar­beit umfas­send unter­sucht wird.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 5. Sep­tem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : USBEKISTAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­nov ist seit April ohne Zugang zu sei­ner Fami­lie in Usbe­ki­stan inhaf­tiert. Sei­ne Fami­lie befürch­tet, dass ihm Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen dro­hen. / Der 38-jäh­ri­ge Tadschi­ke Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­nov ist am 25. April in Usbe­ki­stan ange­kom­men, um sein Kind aus ers­ter Ehe zu besu­chen. Er hät­te am 28. April wie­der nach Tadschi­ki­stan zurück­keh­ren sol­len. Am 29. April erhielt Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­novs Bru­der in Tadschi­ki­stan einen Anruf von des­sen Ex-Frau, die ihn dar­über in Kennt­nis setz­te, dass Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­nov am 27. April vom usbe­ki­schen natio­na­len Sicher­heits­dienst fest­ge­nom­men wor­den war. Sei­ne Ange­hö­ri­gen hat­ten seit­dem kei­nen Kon­takt mehr zu ihm. Berich­ten zufol­ge wur­de er zwei Tage lang auf einer Poli­zei­wa­che in Beko­bod in Ost-Usbe­ki­stan, 150 km von der Haupt­stadt Tasch­kent ent­fernt, fest­ge­hal­ten. Am 10. Juni erhielt die Fami­lie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vor­über­ge­hen­den Haft­ein­rich­tung in Tasch­kent inhaf­tiert gewe­sen zu sein, in der auch Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­nov inhaf­tiert war. Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­novs Fami­lie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechts­bei­stand hat. / Sein Bru­der kon­tak­tier­te das tadschi­ki­sche Kon­su­lat in Tasch­kent, um sich über die Grün­de für die Inhaf­tie­rung von Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­nov zu erkun­di­gen. Das tadschi­ki­sche Kon­su­lat bat das usbe­ki­sche Außen­mi­nis­te­ri­um um Aus­kunft und erhielt am 30. Mai die Rück­mel­dung, dass Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­nov nicht von der Poli­zei in Beko­bod fest­ge­nom­men wor­den war. Abdu­mav­lon Abdu­rakhmo­novs Vater schrieb dar­auf­hin im Juni an den tadschi­ki­schen Men­schen­rechts­om­buds­mann, um Unter­stüt­zung und Hil­fe bei der Auf­klä­rung des Ver­bleibs sei­nes Soh­nes zu erhal­ten. Der tadschi­ki­sche Ombuds­mann lei­te­te die Anfra­ge an den usbe­ki­schen Ombuds­mann wei­ter. Bis­her hat der tadschi­ki­sche Ombuds­mann jedoch kei­ne Ant­wort erhal­ten. / Men­schen, die ohne Kon­takt zur Außen­welt inhaf­tiert sind, dro­hen unab­hän­gig von der Län­ge der Inhaf­tie­rung Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Okto­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SUDAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Ein Anwalt befin­det sich im suda­ne­si­schen Bun­des­staat Süd-Dar­fur ohne Ankla­ge in Haft. Er könn­te gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt wer­den. / Adam Sha­rief arbei­tet als Anwalt und ist Koor­di­na­tor der Anwalts­ver­ei­ni­gung Dar­fur Bar Asso­cia­ti­on im suda­ne­si­schen Bun­des­staat Süd-Dar­fur. Er wur­de am 26. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men und wird ohne Ankla­ge und Zugang zu einem Rechts­bei­stand vom suda­ne­si­schen Geheim­dienst in Nya­la fest­ge­hal­ten. / Sechs Tage vor sei­ner Fest­nah­me gab Adam Sha­rief dem unab­hän­gi­gen Radio­sen­der Radio Daban­ga ein Inter­view. Dar­in kri­ti­sier­te er den Gou­ver­neur von Süd-Dar­fur wegen der schlech­ten Sicher­heits­la­ge in Nya­la, der Haupt­stadt des Bun­des­staa­tes. Er erhob den Vor­wurf, die ört­li­chen Behör­den wür­den Mili­zen für sich arbei­ten las­sen, wel­che die Ver­ant­wor­tung für eine Rei­he von Tötun­gen tra­gen, die in jüngs­ter Zeit in Nya­la began­gen wur­den. Unter ande­rem töte­ten sie Ismail Ibra­him Wadi, einen bekann­ten Geschäfts­mann der Regi­on, sowie des­sen Sohn und Nef­fen. Adam Sha­rief übte zudem Kri­tik dar­an, dass die Sicher­heits­kräf­te am 19. Sep­tem­ber schar­fe Muni­ti­on gegen Demons­trie­ren­de ein­setz­ten, die sich am Tag der Bei­set­zung von Ismail Ibra­him Wadi ver­sam­melt hat­ten. Berich­ten zufol­ge wur­den dabei min­des­tens fünf Men­schen getö­tet und 48 so schwer ver­letzt, dass sie im Kran­ken­haus behan­delt wer­den muss­ten. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Adam Sha­rief allein wegen der fried­li­chen Wahr­neh­mung sei­nes Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung inhaf­tiert wur­de. Die Orga­ni­sa­ti­on for­dert daher sei­ne sofor­ti­ge Frei­las­sung, sofern er kei­ner als Straf­tat aner­kann­ten Hand­lung ange­klagt wird.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 13. Novem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : TSCHECHISCHE REPUBLIK

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MENSCH IN GEFAHR: „Tatia­na Paras­ke­vich, eine Asyl­be­wer­be­rin aus Kasach­stan, befin­det sich seit mehr als 18 Mona­ten in der Tsche­chi­schen Repu­blik in Haft. Ihr droht nun die unmit­tel­ba­re Aus­lie­fe­rung in die Ukrai­ne oder die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on. In bei­den Fäl­len wird sie anschlie­ßend ver­mut­lich nach Kasach­stan zurück­ge­führt, wo ihr auf­grund ihrer Ver­bin­dun­gen zu dem kasa­chi­schen Oppo­si­tio­nel­len Mukhtar Ably­azov Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen sowie ein unfai­res Gerichts­ver­fah­ren dro­hen. / Die 49-jäh­ri­ge Tatia­na Paras­ke­vich besitzt die rus­si­sche und die kasa­chi­sche Staats­bür­ger­schaft und befin­det sich der­zeit als Asyl­be­wer­be­rin in der Tsche­chi­schen Repu­blik. Sie wur­de im Mai 2012 mit einem Haft­be­fehl von Inter­pol ver­haf­tet, als sie sich in Kar­l­o­vy Vary (Karls­bad) im Nord­wes­ten Tsche­chi­ens wegen eines Herz­lei­dens medi­zi­nisch behan­deln ließ. Im Juni 2012 bean­trag­ten die ukrai­ni­schen Behör­den wegen ver­meint­li­cher Finanz­de­lik­te die Aus­lie­fe­rung von Tatia­na Paras­ke­vich. Zudem haben die rus­si­schen Behör­den ein Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen ein­ge­reicht. Der Gerichts­hof in Pil­sen hat zwei­mal gegen die Aus­lie­fe­rung von Tatia­na Paras­ke­vich in die Ukrai­ne geur­teilt: im Okto­ber 2012 und im Janu­ar 2013. Im Febru­ar 2013 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof in Prag jedoch, dem Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen statt­zu­ge­ben. Ein anschlie­ßen­des Rechts­mit­tel vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt wur­de im Mai 2013 zurück­ge­wie­sen. Einen Monat zuvor, im April 2013, hat­te Tatia­na Paras­ke­vich Asyl bean­tragt, die Ent­schei­dung über die Asyl­ge­wäh­rung steht jedoch aus. Nach gegen­wär­ti­gem tsche­chi­schem Recht kann die Aus­lie­fe­rung eineR Asyl­be­wer­be­rIn nicht erfol­gen, solan­ge das Asyl­ver­fah­ren noch läuft. Tatia­na Paras­ke­vich befin­det sich seit über 18 Mona­ten in Pil­sen in Haft. /Die Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der ukrai­ni­schen und rus­si­schen Behör­den sind allem Anschein nach auf die Ver­bin­dun­gen von Tatia­na Paras­ke­vich zu dem kasa­chi­schen Oppo­si­tio­nel­len Mukhtar Ably­azov zurück­zu­füh­ren. Die­ser war 2009 aus Kasach­stan geflo­hen und wur­de 2011 in Groß­bri­tan­ni­en als Flücht­ling aner­kannt. Mukhtar Ably­azov befin­det sich der­zeit in Frank­reich in Aus­lie­fe­rungs­haft. Auch er soll in die Ukrai­ne oder die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on aus­ge­lie­fert wer­den. Tatia­na Paras­ke­vich ist die ehe­ma­li­ge Geschäfts­füh­re­rin einer Invest­ment­grup­pe. Ihr wird von der ukrai­ni­schen sowie der rus­si­schen Staats­an­walt­schaft vor­ge­wor­fen, zusam­men mit Mukhtar Ably­azov Finanz­de­lik­te began­gen zu haben. Mukhtar Ably­azov ist der ehe­ma­li­ge Vor­stands­vor­sit­zen­de der kasa­chi­schen BTA Bank. / Auf der Grund­la­ge des Völ­ker­rechts hat die Tsche­chi­sche Repu­blik die unein­ge­schränk­te Ver­pflich­tung, nie­man­den in ein Land aus­zu­lie­fern, in dem ihm oder ihr Ver­fol­gung oder ande­re schwe­re Men­schen­rechts­ver­bre­chen dro­hen. Dies bezieht sich auch auf die Abschie­bung in Län­der, in denen einer Per­son die Rück­füh­rung in ein ande­res Land droht, in dem sie wie­der­rum sol­chen Ver­stö­ßen aus­ge­setzt wäre. Die tsche­chi­schen Behör­den müs­sen also die Aus­lie­fe­rung von Tatia­na Paras­ke­vich in die Ukrai­ne oder die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on ver­hin­dern, denn dies wür­de einen Ver­stoß gegen die inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­ver­pflich­tun­gen Tsche­chi­ens dar­stel­len.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Dezem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SPANIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Alek­san­dr Pav­lov wur­de dem Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der kasa­chi­schen Behör­den erneut statt­ge­ge­ben, obwohl glaub­wür­di­ge Bewei­se vor­lie­gen, dass ihm nach sei­ner Rück­kehr nach Kasach­stan Fol­ter droht. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Aus­lie­fe­rung von Alek­san­dr Pav­lov liegt nun bei der spa­ni­schen Regie­rung. / Der 37-jäh­ri­ge Alek­san­dr Pav­lov ist kasa­chi­scher Staats­bür­ger und hat in Spa­ni­en einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befin­det sich der­zeit in der spa­ni­schen Haupt­stadt Madrid in Haft. Am 8. Novem­ber prüf­te und bewil­lig­te das zen­tra­le Gericht zur Ver­fol­gung schwe­rer Straf­ta­ten (Audi­en­cia Nacio­nal) den Aus­lie­fe­rungs­an­trag der kasa­chi­schen Behör­den und bestä­tig­te damit die Ent­schei­dung der Zwei­ten Straf­kam­mer des Gerichts vom 23. Juli. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen wird vom spa­ni­schen Minis­ter­rat getrof­fen. Die­ser könn­te die Ent­schei­dung des zen­tra­len Gerichts auf­he­ben. Auf natio­na­ler Ebe­ne sind in Alek­san­dr Pav­lovs Fall alle Rechts­mit­tel erschöpft. Soll­te er nach Kasach­stan zurück­ge­führt wer­den, dro­hen ihm Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen sowie ein unfai­res Gerichts­ver­fah­ren. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der kasa­chi­schen Behör­den mit Alek­san­dr Pav­lovs Ver­bin­dun­gen zu dem Oppo­si­ti­ons­füh­rer Mukhtar Ably­azov zusam­men­hängt. Mukhtar Ably­azov war 2009 aus Kasach­stan geflo­hen und wur­de 2011 in Groß­bri­tan­ni­en als Flücht­ling aner­kannt. Alek­san­dr Pav­lov war zuvor eini­ge Jah­re lang als Sicher­heits­chef von Mukhtar Ably­azov tätig gewe­sen. Es hat in Kasach­stan eini­ge Fäl­le gege­ben, in denen straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen poli­tisch oder zivil­ge­sell­schaft­lich akti­ve Per­so­nen mit deren Ver­bin­dun­gen zu Mukhtar Ably­azov und sei­nen regie­rungs­kri­ti­schen Ansich­ten in Zusam­men­hang gebracht wor­den sind. Trotz der Zusi­che­rung der Regie­rung, das Pro­blem der Fol­ter und Miss­hand­lung von Inhaf­tier­ten in Kasach­stan erfolg­reich ange­gan­gen zu sein, wird nach wie vor über der­ar­ti­ge Fäl­le berich­tet. / Gemäß dem Völ­ker­recht ist Spa­ni­en ver­pflich­tet, nie­man­den in ein Land zurück­zu­füh­ren, in dem ihm oder ihr Ver­fol­gung oder ande­re schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bzw. ‑ver­stö­ße dro­hen. Die spa­ni­schen Behör­den dür­fen Alek­san­dr Pav­lov daher nicht an Kasach­stan aus­lie­fern oder ihn auf ande­re Wei­se dort­hin über­stel­len, da sie damit gegen ihre inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen ver­sto­ßen wür­den. Er darf den kasa­chi­schen Behör­den auch dann nicht über­ge­ben wer­den, wenn die­se diplo­ma­ti­sche Zusi­che­run­gen machen, ihn nicht zu fol­tern, in ande­rer Wei­se zu miss­han­deln oder in einem unfai­ren Ver­fah­ren zu ver­ur­tei­len.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Dezem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : LAOS

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MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne haben die lao­ti­schen Behör­den immer noch kei­ne umfas­sen­den Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, um sein Schick­sal auf­zu­klä­ren. Des­halb besteht Anlass zu gro­ßer Sor­ge um den 62-Jäh­ri­gen. Der zivil­ge­sell­schaft­lich enga­gier­te Akti­vist wur­de vor knapp einem Jahr an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne, der Haupt­stadt von Laos, ent­führt. Auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung ist Som­bath Som­pho­ne auf die täg­li­che Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten ange­wie­sen. / Som­bath Som­pho­ne wur­de am Abend des 15. Dezem­ber 2012 an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne in Anwe­sen­heit von Sicher­heits­per­so­nal in einem Last­wa­gen ver­schleppt. Seit­her ist gut ein Jahr ver­gan­gen, und bis­lang fehlt von ihm jede Spur. Der bevor­ste­hen­de Jah­res­tag des “Ver­schwin­dens” von Som­bath Som­pho­ne und der Man­gel an umfas­sen­den und unpar­tei­ischen Unter­su­chun­gen in sei­nem Fall geben Anlass zur Sor­ge um das Schick­sal und Wohl­erge­hen des Akti­vis­ten. /Die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne wur­de mit einer Ver­kehrs­ka­me­ra auf­ge­zeich­net. Sei­ner Fami­lie war es gelun­gen, das Video­ma­te­ri­al zu kopie­ren. Die lao­ti­schen Behör­den behaup­ten, auf den Auf­nah­men sei­en nicht die Kenn­zei­chen der Fahr­zeu­ge zu sehen, mit denen Som­bath Som­pho­ne ver­schleppt wur­de. Die USA, die Euro­päi­sche Uni­on, Mit­glie­der des Ver­bands Süd­ost­asia­ti­scher Natio­nen (ASEAN) sowie die UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te haben die lao­ti­schen Behör­den wie­der­holt dazu auf­ge­for­dert, die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne drin­gend zu unter­su­chen. Den­noch schei­nen die bis­lang unzu­rei­chen­den Ermitt­lun­gen still­zu­ste­hen. Tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Aus­wer­tung des Video­ma­te­ri­als haben die Behör­den abge­lehnt. Drei par­la­men­ta­ri­sche Dele­ga­tio­nen, die nach Laos fuh­ren, um den Fall direkt bei den Behör­den vor­zu­brin­gen, sehen kei­ner­lei Anzei­chen dafür, dass die Behör­den bei den Ermitt­lun­gen Fort­schrit­te machen oder dass ech­te Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, Som­bath Som­pho­ne zu fin­den und mit sei­ner Fami­lie zu ver­ei­nen. Offen­sicht­lich fehlt es an der ernst­haf­ten Absicht, das Schick­sal von Som­bath Som­pho­ne auf­zu­klä­ren. Dies legt nahe, dass die Behör­den ver­su­chen, sei­ne Ver­schlep­pung zu ver­schlei­ern. / Som­bath Som­pho­ne grün­de­te im Jah­re 1996 das Trai­nings­cen­ter für mit­be­stimm­te Ent­wick­lung (Par­ti­ci­pa­to­ry Deve­lo­p­ment Trai­ning Cent­re) zur För­de­rung von Bil­dung, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung in Laos. 2005 wur­de er mit dem Ramon Mags­ay­say-Preis (Ramon Mags­ay­say Award for Com­mu­ni­ty Lea­der­ship) aus­ge­zeich­net. Er gehör­te zu den Orga­ni­sa­to­ren des Asia-Euro­pe People’s‑Forums, das im Okto­ber 2012 in Vien­ti­a­ne statt­fand. Letz­te­res ist mög­li­cher­wei­se ein Grund für sei­ne Ver­schlep­pung.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 22. Janu­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Der bekann­te tibe­ti­sche Mönch Kar­ma Tse­wang wur­de am 6. Dezem­ber 2013 in Cheng­du im Süd­wes­ten Chi­nas unter dem Vor­wurf der “Gefähr­dung der Staats­si­cher­heit” inhaf­tiert. Sech­zehn sei­ner Unter­stüt­zer wur­den, als sie sei­ne Frei­las­sung for­der­ten, eben­falls fest­ge­nom­men. Den Mön­chen wur­de kein Zugang zu Rechts­bei­stän­den gewährt. Es besteht die Gefahr, dass sie gefol­tert wer­den. / Kar­ma Tse­wang ist der hoch ange­se­he­ne Abt (Khen­po) des Klos­ters Gon­gya in der Auto­no­men Tibe­ti­schen Prä­fek­tur Yus­hu, Pro­vinz Qing­hai. Er wur­de am 6. Dezem­ber wäh­rend einer Geschäfts­rei­se in Cheng­du, Pro­vinz Sichu­an, von Sicher­heits­kräf­ten aus Chang­du (Cham­do, Auto­no­me Tibe­ti­sche Prä­fek­tur) fest­ge­nom­men. Laut sei­nes Anwalts Tang Tian­hao wird er wegen des Ver­dachts der “Gefähr­dung der Staats­si­cher­heit” fest­ge­hal­ten; genaue­res wur­de noch nicht bestä­tigt. Momen­tan befin­det er sich an einem unbe­kann­ten Ort in Chang­du in Haft. / Nach Kar­ma Tse­wangs Inhaf­tie­rung unter­schrie­ben 4.000 Men­schen, unter ihnen tibe­ti­sche Mön­che, eine Peti­ti­on, um sei­ne Frei­las­sung zu for­dern. Am 10. Dezem­ber nah­men mehr als 600 Men­schen, dar­un­ter Mön­che aus dem Klos­ter von Gon­gya, in Nang­qi­an an einer zwei­stün­di­gen Demons­tra­ti­on teil. Sie hiel­ten Trans­pa­ren­te mit Fotos von Kar­ma Tse­wang hoch, rie­fen Paro­len und ver­lang­ten sei­ne Frei­las­sung. Sicher­heits­kräf­te aus dem Bezirk Nang­qi­an bedroh­ten die an der Demons­tra­ti­on betei­lig­ten Mön­che und warn­ten sie, Kar­ma Tse­wang wer­de noch schwe­rer bestraft, falls sie ihre Pro­tes­te nicht ein­stell­ten. Am 20. und 21. Dezem­ber wur­den 16 Mön­che fest­ge­nom­men, obwohl sie die Demons­tra­ti­on am 10. Dezem­ber been­det hat­ten. / Am 23. Dezem­ber begab sich Kar­ma Tse­wangs Anwalt nach Chang­du, um sei­nen Man­dan­ten zu besu­chen. Doch die ört­li­che Poli­zei hin­der­te ihn dar­an, den Mönch zu tref­fen. Sicher­heits­kräf­te des Bezirks Nang­qi­an droh­ten den Fami­li­en von Kar­ma Tse­wang und den 16 ande­ren inhaf­tier­ten Mön­chen, sie eben­falls in Haft zu neh­men, wenn sie sich Rechts­bei­stän­de suchen soll­ten. / Kar­ma Tse­wang ist unter Tibe­te­rIn­nen auf­grund sei­ner Arbeit für die För­de­rung der tibe­ti­schen Spra­che und Kul­tur sehr bekannt. Er enga­giert sich zudem in der Kata­stro­phen­hil­fe, bei­spiels­wei­se nach dem Erd­be­ben in Yus­hu in der Pro­vinz Qing­hai im Jah­re 2010, bei dem über 2.000 Men­schen ums Leben kamen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 19. Febru­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Jew­ge­ni Witisch­ko muss eine drei­jäh­ri­ge Haft­stra­fe in einer Straf­ko­lo­nie antre­ten. So hat es das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar in einem Rechts­mit­tels­ver­fah­ren am 12. Febru­ar ent­schie­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet den inhaf­tier­ten Umwelt­schüt­zer als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der straf­recht­lich ver­folgt wird, weil er Umwelt­schä­den in der Regi­on Kras­no­dar auf­ge­deckt hat. / Am 12. Febru­ar hat das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar ein von Jew­ge­ni Witisch­ko ein­ge­leg­tes Rechts­mit­tel gegen die gegen ihn ver­häng­te Haft­stra­fe zurück­ge­wie­sen und damit die Ent­schei­dung eines Gerichts unte­rer Instanz bestä­tigt. In dem Urteil des Regio­nal­ge­richts heißt es, der Umwelt­schüt­zer habe gegen eine Auf­la­ge (Rei­se­be­schrän­kung) ver­sto­ßen, die ihm im Zusam­men­hang mit einer zur Bewäh­rung aus­ge­setz­ten drei­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fe auf­er­legt wor­den war. Er müs­se des­halb die drei Jah­re Haft in einer Straf­ko­lo­nie ver­bü­ßen. Das ursprüng­li­che Urteil war nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal in einem poli­tisch moti­vier­ten und unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren gegen ihn ergan­gen. Der Ter­min für die Ver­hand­lung über das Rechts­mit­tel war zunächst auf den 22. Febru­ar fest­ge­setzt wor­den, wur­de dann aber auf den 12. Febru­ar vor­ver­legt, sodass es in den Zeit­raum der 15-tägi­gen Haft von Jew­ge­ni Witisch­ko fiel, die er wegen kon­stru­ier­ter Vor­wür­fe im Zusam­men­hang mit “gering­fü­gi­gem Row­dy­tum” in der Stadt Tuap­se ver­bü­ßen muss­te. Der Umwelt­schüt­zer konn­te des­halb an der Ver­hand­lung nur per Video­schal­tung teil­neh­men. Als Reak­ti­on auf das Urteil kün­dig­te Jew­ge­ni Witisch­ko einen Hun­ger­streik an. / Nach­dem er sei­ne 15-tägi­ge Haft­stra­fe ver­büßt hat­te, soll­te Jew­ge­ni Witisch­ko am 18. Febru­ar frei­ge­las­sen wer­den und sich dann pri­vat auf den Weg zu der Straf­ko­lo­nie machen, um dort sei­ne drei­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe anzu­tre­ten. Die Behör­den erklär­ten dann jedoch, er wer­de nicht aus der Haft ent­las­sen, son­dern beglei­tet von Gefäng­nis­per­so­nal direkt in die Straf­ko­lo­nie gebracht. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge befin­det er sich der­zeit auf dem Weg dort­hin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. April 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : MEXIKO

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MENSCHEN IN GEFAHR: „2013 nah­men die Ein­wan­de­rungs­be­hör­den Mexi­kos 82 269 Migran­tIn­nen fest und 75 704 wur­den abge­scho­ben, die gro­ße Mehr­heit nach Gua­te­ma­la, Hon­du­ras und El Sal­va­dor. Eine grö­ße­re Zahl mit­tel­ame­ri­ka­ni­scher Migran­tIn­nen ver­such­te, in die USA zu gelan­gen. In Mexi­ko erlei­den vie­le Migran­tIn­nen wei­ter­hin Ver­stö­ße durch die Poli­zei, und ande­re wer­den Opfer geziel­ter Ent­füh­run­gen, des Men­schen­han­dels, von Ver­ge­wal­ti­gung und Tötun­gen durch kri­mi­nel­le Ban­den, die häu­fig im Ein­ver­neh­men mit loka­len Behör­den agie­ren. Refor­men der Migra­ti­ons­ge­setz­ge­bung, die man­che Rech­te von Migran­tIn­nen, ins­be­son­de­re das Recht auf Schutz und Zugang zur Jus­tiz stärk­ten, wur­den nicht ange­mes­sen umge­setzt. Die natio­na­le Stra­te­gie zur Bekämp­fung der Ent­füh­rung von Migran­tIn­nen zieht immer noch kei­ne kri­mi­nel­len Ban­den und Mit­ar­bei­te­rIn­nen von Behör­den zur Ver­ant­wor­tung, die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Migran­tIn­nen bege­hen. 2011 berich­te­te die natio­na­le Men­schen­rechts­kom­mis­si­on von 10 00 Ent­füh­run­gen von Migran­tIn­nen ohne regu­lä­ren Auf­ent­halts­sta­tus durch kri­mi­nel­le Ban­den in einem Zeit­raum von nur sechs Mona­ten, häu­fig im Ein­ver­neh­men mit Behör­den­ver­tre­te­rIn­nen. Die Ver­ant­wort­li­chen für Ver­schlep­pun­gen und ande­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Migran­tIn­nen wer­den nur sel­ten zur Rechen­schaft gezo­gen. / Die Behör­den auf Bun­des­staa­ten­ebe­ne igno­rie­ren die Mise­re der Migran­tIn­nen zu gro­ßen Tei­len, und die Bun­des­be­hör­den sehen Migran­ten­strö­me zuneh­mend als Gefahr für die natio­na­le Sicher­heit, statt die Sicher­heit von Migran­tIn­nen auf der Durch­rei­se zu gewähr­leis­ten. Vor kur­zem reis­ten Müt­ter von Migran­tIn­nen aus Mit­tel­ame­ri­ka auf der Suche nach ihren Kin­dern durch Mexi­ko und for­der­ten staat­li­che Unter­su­chun­gen. Die natio­na­le Men­schen­rechts­kom­mis­si­on ver­öf­fent­lich­te kürz­lich einen unbe­frie­di­gen­den Bericht zu der Tötung von 72 Migran­tIn­nen in San Fer­nan­do im Bun­destaat Tamau­li­pas im August 2010. Das Ver­sa­gen der Behör­den beim Schutz des Rechts auf Leben der Migran­tIn­nen und der umfas­sen­den Auf­klä­rung des Mas­sa­kers war nicht Inhalt des Berichts. Er beschränk­te sich auf begrenz­te Aspek­te des Falls im Zusam­men­hang mit grob feh­ler­haf­ten foren­si­schen Unter­su­chun­gen zur Iden­ti­fi­zie­rung der Opfer. Die Leich­na­me aus ande­ren Mas­sa­kern, / von denen vie­len ver­mut­lich Migran­tIn­nen sind, sind noch gar nicht iden­ti­fi­ziert wor­den. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­öf­fent­lich­te 2010 einen Bericht über die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Migran­tIn­nen auf der Durch­rei­se durch Mexi­ko mit dem Titel “Invi­si­ble Vic­tims: Migrants on the move in Mexi­co”. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat eine Akti­on ins Leben geru­fen, um die Mise­re der Migran­tIn­nen auf dem Weg durch Mexi­ko sicht­bar zu machen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Mai 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Berich­te über Gefäng­nis­wär­te­rIn­nen, die im Trakt 350 des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran, in dem vie­le poli­ti­sche Gefan­ge­ne inhaf­tiert sind, eine Raz­zia durch­führ­ten, ver­stär­ken die Sor­ge um die Sicher­heit der Gefan­ge­nen. Infol­ge der Unru­hen haben eini­ge Gefan­ge­ne offen­bar Ver­let­zun­gen, dar­un­ter Rip­pen­brü­che, erlit­ten. Berich­ten zufol­ge wur­den min­des­tens 32 Per­so­nen aus Trakt 350 in Ein­zel­haft in Trakt 240 des Gefäng­nis­ses ver­legt. / Medi­en­be­rich­ten zufol­ge dran­gen am Mor­gen des 17. April Mit­ar­bei­te­rIn­nen des ira­ni­schen Nach­rich­ten­diens­tes sowie etwa 100 Wär­te­rIn­nen in Kampf­aus­rüs­tung in den Trakt 350 des Evin-Gefäng­nis­ses ein, mög­li­cher­wei­se um eine Durch­su­chung durch­zu­füh­ren. Die genau­en wei­te­ren Gescheh­nis­se sind nicht bekannt, doch es kam offen­bar zu einer Kon­fron­ta­ti­on mit Gefan­ge­nen, die die Raz­zia zu ver­hin­dern such­ten, wobei eini­ge Gefan­ge­ne ver­letzt wor­den sein sol­len. Min­des­tens vier der ver­letz­ten Gefan­ge­nen wur­den in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses ein­ge­lie­fert. Berich­ten zufol­ge wur­den wei­te­re 26 Gefan­ge­ne ver­letzt, doch ob sie inner­halb des Gefäng­nis­ses eine medi­zi­ni­sche Behand­lung erhiel­ten, ist nicht bekannt. Min­des­tens zwei Gefan­ge­ne, Esmail Bar­z­ega­ri und Akbar Ami­ni, sol­len sich Rip­pen­brü­che zuge­zo­gen und ein drit­ter einen Herz­in­farkt erlit­ten haben. Letz­te­rer wur­de auf die Inten­siv­sta­ti­on eines Kran­ken­hau­ses außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. / Wei­te­re 32 Per­so­nen wur­den in Ein­zel­haft ver­legt, dar­un­ter der Anwalt Abdolfattah Sol­ta­ni, der Akti­vist für die Rech­te von Min­der­hei­ten Sa’id Metin­pour, der selbst der aser­bai­dscha­ni­schen Min­der­heit im Iran ange­hört, der ehe­ma­li­ge Staats­an­walt Moham­mad Amin Hada­vi, der Arbeits­rechts­ak­ti­vist Behnam Ebra­himzadeh und die poli­ti­schen Akti­vis­ten Behzad Arab­gol und Hoot­an Dola­ti. All die­je­ni­gen, die in Ein­zel­haft ver­legt wur­den, sol­len wäh­rend der Ver­le­gung von Wär­te­rIn­nen mit Schlag­stö­cken geschla­gen wor­den sein.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Mai 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : FRANKREICH

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Mehr als 200 Roma, dar­un­ter 50 Kin­dern, droht die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung. Gegen die Bewohner_innen einer infor­mel­len Sied­lung nahe der fran­zö­si­schen Gemein­de Bobi­gny wur­de ein Räu­mungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das Urteil eines Gerichts in Bobi­gny wird für den 30. Mai erwar­tet. / Die Bewohner_innen der Sied­lung nahe Bobi­gny, nord­öst­lich der Haupt­stadt Paris, wur­den offi­zi­ell am 23. Mai durch einen Gerichts­die­ner über das lau­fen­de Räu­mungs­ver­fah­ren infor­miert. Weni­ge Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Sied­lung und teil­ten den Roma mit, dass ihre Wohn­stät­ten am 2. Juni geräumt wür­den. Aller­dings erklär­ten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies gesche­hen wür­de, was bei den Roma Besorg­nis und Furcht her­vor­rief. Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht kon­sul­tiert wur­den und den Fami­li­en kei­ne alter­na­ti­ven Unter­kunfts­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wor­den sind. Die Roma befin­den sich nun in einer pre­kä­ren Situa­ti­on ohne Per­spek­ti­ve und sind in Gefahr, obdach­los zu wer­den. / Die Kin­der der Sied­lung sind an ihren Schu­len gut inte­griert und wer­den von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unter­stützt. Die fran­zö­si­sche inter­mi­nis­te­ri­el­le Ver­tre­tung für Woh­nen (Délé­ga­ti­on inter­mi­nis­té­ri­el pour l’hé­ber­ge­ment et l’ac­cès au loge­ment — DIHAL) hat die Bil­dung, die Roma-Kin­der in Bobi­gny der­zeit erhal­ten, als Bei­spiel für “gute Pra­xis” gelobt. Wenn die­se Fami­li­en ver­trie­ben wer­den, wird dies die Schul­bil­dung der Kin­der beein­träch­ti­gen, wie bereits in ande­ren Fäl­len rechts­wid­ri­ger Zwangs­räu­mun­gen gesche­hen, die von Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tiert wur­den. Vie­le Jugend­li­che der Sied­lung enga­gie­ren sich ehren­amt­lich im Rah­men eines Pro­jekts zur sozia­len Inklu­si­on, das von Rom Civic ins Leben geru­fen wur­de, eine Initia­ti­ve, die von ver­schie­de­nen Minis­te­ri­en, die für jun­ge Men­schen, Woh­nungs­bau und sozia­le Inklu­si­on zustän­dig sind, begrüßt wird. Vie­le der erwach­se­nen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jah­ren in Frank­reich, spre­chen Fran­zö­sisch und haben ent­we­der eine Arbeits­stel­le oder sind aktiv arbeits­su­chend. / Soll­te die­se rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung tat­säch­lich statt­fin­den, so wür­de sie gegen inter­na­tio­na­le Stan­dards ver­sto­ßen, die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mun­gen unter­sa­gen und fest­le­gen, dass Räu­mun­gen nur dann recht­mä­ßig sind, wenn die im Völ­ker­recht vor­ge­ge­be­nen Bestim­mun­gen über ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den. Hier­zu gehört auch die Vor­ga­be, den Betrof­fe­nen ange­mes­se­ne Alter­na­tiv­un­ter­künf­te zur Ver­fü­gung zu stel­len. Eine rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung der Sied­lung wür­de alle Fort­schrit­te, die von den Fami­li­en bei der Inte­gra­ti­on in die loka­le Gemein­de bereits erzielt wur­den, wie­der zunich­te­ma­chen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Juni 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : TASCHIKISTAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der tadschi­ki­sche Staats­bür­ger Alex­an­der Sodiqov, der der­zeit in Kana­da lebt, ist am 16. Juni im Osten Tadschi­ki­stans bei einem For­schungs­auf­ent­halt fest­ge­nom­men wor­den. Es besteht Sor­ge um sei­ne Sicher­heit und Grund zu der Befürch­tung, dass er gefol­tert oder ander­wei­tig miss­han­delt wird. Alex­an­der Sodiqov wur­de am 16. Juni in Chorugh, der Haupt­stadt der Auto­no­men Pro­vinz Berg-Badachschan im Osten des Lan­des, von zwei Ange­hö­ri­gen des Staats­ko­mi­tees für Natio­na­le Sicher­heit fest­ge­nom­men. Alex­an­der Sodiqov lebt der­zeit in Kana­da. Am 16. Juni um 9.30 Uhr Orts­zeit konn­te er sei­ne Frau anru­fen, sag­te ihr jedoch nicht, wo er fest­ge­hal­ten wird. Seit­her fehlt von ihm jede Spur. Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass er bis­her kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand hat. / Alex­an­der Sodiqov ist Dok­to­rand an der Uni­ver­si­tät Toron­to. Er recher­chier­te in Tadschi­ki­stan für das Pro­jekt Rising Powers and Con­flict Manage­ment in Cen­tral Asia (Auf­stre­ben­de Mäch­te und Kon­flikt­ma­nage­ment in Zen­tral­asi­en) des Bri­ti­schen Wirt­schafts- und Sozi­al­for­schungs­rats, an dem die Uni­ver­si­tät New­cast­le und die Uni­ver­si­tät Exe­ter betei­ligt sind. Sei­ne Fest­nah­me erfolg­te, als er gera­de ein Inter­view mit dem zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akti­vis­ten und stell­ver­tre­ten­den Lei­ter des regio­na­len Arms der Sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Par­tei Tadschi­ki­stans, Alim Sherz­a­mo­nov, führ­te. / Am 17. Juni durch­such­ten Polizeibeamt_innen das Haus von Alex­an­der Sodiqovs Mut­ter in der Haupt­stadt Duschan­be und nah­men diver­se Com­pu­ter und Daten­spei­cher­ge­rä­te mit. Am 17. Juni gab das Staats­ko­mi­tee für Natio­na­le Sicher­heit eine Stel­lung­nah­me ab, in der Alex­an­der Sodiqov Spio­na­ge­tä­tig­kei­ten für aus­län­di­sche Regie­run­gen vor­ge­wor­fen wer­den. Laut Berich­ten der Nach­rich­ten­agen­tur Asia Plus und von Radio Free Europe/Radio Liber­ty erschien Alex­an­der Sodiqov am Abend des 18. Juni und am Mor­gen des 19. Juni im Lokal­fern­se­hen in Badachschan und sprach über die Situa­ti­on in der Auto­no­men Pro­vinz. Radio Free Euro­pe berich­te­te, dass man­che Beob­ach­ter der Ansicht waren, das Film­ma­te­ri­al sei edi­tiert wor­den. Am 19. Juni sag­te der Lei­ter des Staats­ko­mi­tees für Natio­na­le Sicher­heit, Sai­mu­min Yati­mov, dass aus­län­di­sche Spio­ne unter dem Deck­man­tel von NGOs in Tadschi­ki­stan ope­rier­ten und ver­such­ten, die Sicher­heit im Land zu unter­gra­ben. / Alex­an­der Sodiqov wird nun schon seit 72 Stun­den fest­ge­hal­ten und muss daher gemäß den tadschi­ki­schen Geset­zen ent­we­der ange­klagt oder frei­ge­las­sen wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 31. Juli 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Gesund­heits­zu­stand der aser­bai­dscha­ni­schen gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la Yunus hat sich ver­schlech­tert, die Gefäng­nis­be­hör­de ver­wei­gert ihr jedoch die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­de am 5. August fest­ge­nom­men. Sie fühlt sich schwach und hat star­ke Schmer­zen. Zudem lei­det sie an Dia­be­tes und Nie­ren­pro­ble­men. Lei­la Yunus benö­tigt des­halb eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Behand­lung sowie spe­zi­el­le Kost. / Die Gefäng­nis­be­hör­de der Haft­ein­rich­tung in Kurd­ak­ha­ny in der Nähe der Haupt­stadt Baku hat sich gewei­gert, Lei­la Yunus ins Kran­ken­haus ein­zu­wei­sen und ver­wei­gert ihr eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Zudem ver­zö­gern sie die erfor­der­li­che Abwick­lung von For­ma­li­tä­ten für den Erhalt benö­tig­ter Medi­ka­men­te. / Lei­la Yunus war am 30. Juli auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen, die ihr Hoch­ver­rat und ande­re Ver­bre­chen zur Last legen, fest­ge­nom­men wor­den. Ihrem Ehe­mann Arif Yunus sind Rei­se­be­schrän­kun­gen auf­er­legt wor­den. Am 5. August wur­de er wegen ähn­li­cher Vor­wür­fe fest­ge­nom­men. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Lei­la und Arif Yunus als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein des­halb in Haft sind, weil sie Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung geübt hat­ten.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 23. Sep­tem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : INDONESIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 27. Sep­tem­ber ver­ab­schie­de­te das Par­la­ment von Aceh das isla­mi­sche Straf­ge­setz für die Pro­vinz Aceh (Qanun Hukum Jina­yat) auf Grund­la­ge der Scha­ria. Dar­in sind unter ande­rem bis zu 100 Stock­schlä­ge für gleich­ge­schlecht­li­che sexu­el­le Bezie­hun­gen und vor- sowie außer­ehe­li­che sexu­el­le Bezie­hun­gen (“Ehe­bruch”) vor­ge­se­hen. Das Gesetz sieht die Prü­gel­stra­fe zudem für eine Rei­he wei­te­rer Ver­ge­hen vor, wie z. B. Alko­hol­kon­sum, Glücks­spiel, “Allein­sein mit einer oder einem Ange­hö­ri­gen des ande­ren Geschlechts, der oder die kein(e) Ehepartner_in oder Ver­wand­te® ist” (khal­wat), sexu­el­le Miss­hand­lung, Ver­ge­wal­ti­gung, außer­ehe­li­cher Aus­tausch von Zärt­lich­kei­ten sowie Beschul­di­gung einer Per­son, Ehe­bruch began­gen zu haben, ohne aber vier Zeu­gen vor­wei­sen zu kön­nen. Es wird zudem befürch­tet, dass die Vor­schrif­ten zur Beweis­last in Fäl­len von Ver­ge­wal­ti­gung und sexu­el­ler Miss­hand­lung nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards ent­spre­chen. Das isla­mi­sche Straf­ge­setz der Pro­vinz Aceh ist auf in der Pro­vinz wohn­haf­te Mus­li­me anwend­bar. Jedoch könn­ten auch Nicht­mus­li­me unter dem Gesetz ver­ur­teilt wer­den, wenn es um Ver­ge­hen geht, die nicht im indo­ne­si­schen Straf­ge­setz­buch gere­gelt sind. /Das isla­mi­sche Straf­ge­setz der Pro­vinz Aceh wird nur dann der Zen­tral­re­gie­rung zur Bil­li­gung vor­ge­legt, wenn der Gou­ver­neur der Pro­vinz es zuvor abzeich­net. Nach den gegen­wär­ti­gen Rege­lun­gen hat die Zen­tral­re­gie­rung nach Vor­la­ge des Geset­zes 60 Tage Zeit, eine Über­ar­bei­tung anzu­ord­nen oder das Gesetz abzu­leh­nen, falls es der indo­ne­si­schen Ver­fas­sung oder ande­ren natio­na­len Geset­zen zuwi­der­läuft. / Die Prü­gel­stra­fe stellt eine grau­sa­me, unmensch­li­che und ernied­ri­gen­de Stra­fe dar, die gegen das Völ­ker­recht ver­stößt, ins­be­son­de­re gegen Arti­kel 7 des Inter­na­tio­na­len Pak­tes über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te und die UN-Anti­fol­ter­kon­ven­ti­on, deren Ver­trags­staat Indo­ne­si­en ist.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 14. Novem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Yara Sal­lam, die Akti­vis­tin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 wei­te­re Ange­klag­te wur­den am 26. Okto­ber wegen Ver­stö­ßen gegen das repres­si­ve ägyp­ti­sche Demons­tra­ti­ons­recht und einer Rei­he wei­te­rer Ankla­gen zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt. / Das Gerichts­ur­teil wur­de von dem zustän­di­gen Gericht in Helio­po­lis ver­hängt, das im Tora-Poli­zei­in­sti­tut zusam­men­trat, einem Neben­ge­bäu­de des Tora-Gefäng­nis­ses. Weder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge noch die Öffent­lich­keit waren zur Gerichts­ver­hand­lung zuge­las­sen. Wie die Rechts­bei­stän­de der Ver­ur­teil­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit­teil­ten, wer­den die­se jetzt vor einem höhe­ren Gericht Rechts­mit­tel ein­le­gen. / Sicher­heits­kräf­te hat­ten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kai­ro­er Stadt­teil Helio­po­lis fest­ge­nom­men, nach­dem sie eine Kund­ge­bung in der Gegend auf­ge­löst hat­ten. / Rechts­bei­stän­de der Aktivist_innen lie­ßen Amnes­ty Inter­na­tio­nal wis­sen, dass anhand der vor Gericht vor­ge­leg­ten Bewei­se, dar­un­ter Video­auf­zeich­nun­gen, nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass Per­so­nen aus der Grup­pe an den Gewalt­ta­ten betei­ligt waren. Yara Sal­lams Rechts­bei­stän­de hat­ten ange­führt, dass die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin nicht an den Pro­tes­ten teil­ge­nom­men hat­te, son­dern bei der anschlie­ßen­den Raz­zia fest­ge­nom­men wur­de. / Außer­dem teil­ten die Rechts­bei­stän­de Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Ange­klag­ten wäh­rend der letz­ten Ver­hand­lun­gen am 11. und 26. Okto­ber das Ver­fah­ren weder hören noch mit ihrem Rechts­team kom­mu­ni­zie­ren konn­ten, da sie durch eine getön­te Glas­schei­be vom Rest des Gerichts­saals getrennt waren.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 8. Dezem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der ira­nisch-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list Jason Rezai­an befin­det sich seit sechs Mona­ten im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft. Er hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand, wur­de aber am 6. Dezem­ber zum ers­ten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. / Jason Rezai­an, ein Iran-Kor­re­spon­dent der Washing­ton Post, wur­de am Abend des 22. Juli zusam­men mit sei­ner Frau Yega­neh Salehi, die für die Zei­tung The Natio­nal aus den Ara­bi­schen Emi­ra­ten schreibt, von Sicher­heits­kräf­ten in Zivil fest­ge­nom­men. Das Haus des Ehe­paars wur­de durch­sucht und ihre Päs­se kon­fis­ziert. Etwa einen Monat spä­ter erst wur­de die Fami­lie von Jason Rezai­an und Yega­neh Salehi über den Ver­bleib der bei­den infor­miert. Yega­neh Salehi kam im Okto­ber auf Kau­ti­on frei. Jason Rezai­an wur­de sei­nem Bru­der Ali Rezai­an zufol­ge mehr­mals ver­hört. Ein von der Fami­lie beauf­trag­ter Rechts­bei­stand hat bis­lang kei­ne Erlaub­nis erhal­ten, Jason Rezai­an zu besu­chen oder sei­ne Gerichts­ak­ten ein­zu­se­hen. Bei der Gerichts­ver­hand­lung am 6. Dezem­ber, die laut Ali Rezai­an einen gan­zen Tag lang ange­dau­ert haben soll, wur­de Jason Rezai­an ledig­lich ein Dol­met­scher und kein Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung gestellt. Zudem wur­de er auf­ge­for­dert, ein Doku­ment zu unter­zeich­nen, in dem er sich der Ankla­gen schul­dig bekennt. Was Jason Rezai­an vor­ge­wor­fen wird oder war­um, ist nicht bekannt. / Seit sei­ner Fest­nah­me wird Jason Rezai­an im Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft fest­ge­hal­ten. Dort darf ihn sei­ne Fami­lie nur gele­gent­lich besu­chen. Er lei­det unter Blut­hoch­druck und muss des­halb täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. / In einem Inter­view mit der Nach­rich­ten­agen­tur Euro­News am 6. Novem­ber wur­de der Vor­sit­zen­de des ira­ni­schen Obers­ten Rats für Men­schen­rech­te, Moham­mad Javad Lari­ja­ni, gefragt, wann Jason Rezai­an frei­ge­las­sen wer­de. Nach sei­ner Ein­schät­zung hät­te dies “in weni­ger als einem Monat” gesche­hen müs­sen. Kaum eine Woche spä­ter sag­te jedoch der Stell­ver­tre­ter der Obers­ten Jus­tiz­au­to­ri­tät des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermitt­lun­gen im Fall Jason Rezai­an noch im Gan­ge sei­en und dass die­se län­ger als einen Monat dau­ern kön­nen. Die ira­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts über die Grün­de für die Fest­nah­me von Jason Rezai­an ver­lau­ten las­sen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : MYANMAR

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MENSCH IN GEFAHR: „In Myan­mar ist der Schrift­stel­ler Htin Lin Oo fest­ge­nom­men wor­den. Ihm droht eine Haft­stra­fe, nach­dem er in einer Rede die Instru­men­ta­li­sie­rung von Reli­gi­on zur Ver­brei­tung dis­kri­mi­nie­ren­der und extre­mis­ti­scher Ansich­ten kri­ti­siert hat­te. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet ihn als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der sofort und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den muss. Die Ankla­gen gegen ihn müs­sen fal­len gelas­sen wer­den. / Htin Lin Oo ist Schrift­stel­ler und ehe­ma­li­ger Infor­ma­ti­ons­be­auf­trag­ter der Natio­na­len Liga für Demo­kra­tie (NLD), der füh­ren­den Oppo­si­ti­ons­par­tei Myan­mars. Am 23. Okto­ber 2014 hielt er bei einer Lite­ra­tur­ver­an­stal­tung im Town­ship Chaung‑U in der Regi­on Sagaing im Nor­den Myan­mars eine Rede, in der er die Instru­men­ta­li­sie­rung des Bud­dhis­mus zur Anstif­tung zu Dis­kri­mi­nie­rung und zur Ver­brei­tung von Vor­ur­tei­len kri­ti­sier­te. Der etwa zwei­stün­di­gen Rede wohn­ten ca. 500 Per­so­nen bei. Kurz nach der Ver­an­stal­tung tauch­te ein zehn­mi­nü­ti­ges, zusam­men­ge­schnit­te­nes Video der Rede in den sozia­len Medi­en auf, das unter eini­gen bud­dhis­ti­schen Grup­pie­run­gen Empö­rung aus­lös­te. / Am 4. Dezem­ber wur­de vor dem Gericht des Town­ships Chaung‑U Ankla­ge gegen Htin Lin Oo erho­ben, nach­dem Beamt_innen des Town­ships Anzei­ge erstat­tet hat­ten. Die Ankla­ge lau­te­te auf “Ver­un­glimp­fung der Reli­gi­on” nach Para­graf 295(a) des myan­ma­ri­schen Straf­ge­setz­buchs und “Ver­let­zung reli­giö­ser Gefüh­le” nach Para­graf 298. Die ent­spre­chen­den Para­gra­fen sehen Haft­stra­fen von bis zu zwei Jah­ren bzw. einem Jahr vor. / Htin Lin Oo wur­de bei sei­ner ers­ten Anhö­rung am 17. Dezem­ber 2014 in Haft genom­men, nach­dem sei­ne Frei­las­sung gegen Hin­ter­le­gung einer Kau­ti­on abge­lehnt wor­den war. Wei­te­re Anträ­ge auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on wur­den eben­falls zurück­ge­wie­sen. Htin Lin Oo ist der­zeit im Mony­wa-Gefäng­nis in der Regi­on Sagaing inhaf­tiert. Sei­ne nächs­te Anhö­rung fin­det am 23. Janu­ar statt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Ate­na Fargha­da­ni befin­det sich seit dem 9. Febru­ar im Iran im Hun­ger­streik, um gegen ihre Haft zu pro­tes­tie­ren. Nun schwebt sie in Lebens­ge­fahr. Die Künst­le­rin befin­det sich wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten in Haft, unter ande­rem hat­te sie in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert. Die ira­ni­sche Male­rin Ate­na Fargha­da­ni trat am 9. Febru­ar in einen Hun­ger­streik. Sie nahm fort­an nur noch Was­ser, jedoch kei­ne Nah­rung mehr zu sich. Hier­mit will sie gegen die Fort­dau­er ihrer Haft im Ghar­chak-Gefäng­nis in der Stadt Vara­min pro­tes­tie­ren, in dem es kei­nen Trakt für poli­ti­sche Gefan­ge­ne gibt und in dem die Haft­be­din­gun­gen äußerst schlecht sind. Am 25. Febru­ar gab ihr Rechts­bei­stand an, dass Ate­na Fargha­da­ni als Fol­ge ihres Hun­ger­streiks einen Herz­in­farkt erlit­ten und kurz­zei­tig das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Sie gab an, ihren Hun­ger­streik solan­ge nicht zu been­den, bis die Behör­den ihrem Antrag nach­kom­men, sie in das Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran zu ver­le­gen. Am 26. Febru­ar wur­de sie in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. Ate­na Fargha­da­ni wur­de zum ers­ten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men. Sie hat­te Fami­li­en von poli­ti­schen Gefan­ge­nen besucht und in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert, die einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht hat­ten, der frei­wil­lig durch­ge­führ­te Ste­ri­li­sa­tio­nen unter Stra­fe gestellt hät­te und der Teil eines groß ange­leg­ten Plans ist, den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und Dienst­leis­tun­gen bezüg­lich der Fami­li­en­pla­nung zu beschrän­ken. Sie wur­de fast zwei Mona­te lang im Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses fest­ge­hal­ten, davon 15 Tage in Ein­zel­haft. Zu ihrer Fami­lie und ihrem Rechts­bei­stand durf­te sie kei­nen Kon­takt auf­neh­men. Am 6. Novem­ber 2014 wur­de sie gegen Zah­lung einer Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Ihre neu­er­li­che Fest­nah­me am 10. Janu­ar erfolg­te nach der Vor­la­dung eines Revo­lu­ti­ons­ge­richts, mög­li­cher­wei­se als Ver­gel­tungs­maß­nah­me für ein Video, das sie nach ihrer Haft­ent­las­sung ver­öf­fent­licht und in dem sie erklärt hat­te, wie Gefäng­nis­auf­se­he­rin­nen sie geschla­gen und ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen unter­zo­gen sowie ande­ren Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt hat­ten. Ihre Eltern gaben in Inter­views an, dass Ate­na Fargha­da­ni vor ihrer Über­füh­rung ins Ghar­chak-Gefäng­nis noch im Gerichts­saal geschla­gen wur­de. Die Ankla­gen gegen sie lau­te­ten auf “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”, “Belei­di­gung von Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten durch Zeich­nun­gen” und “Belei­di­gung des Reli­gi­ons­füh­rers.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und bis spä­tes­tens 10. April, unter »> ai : urgent action

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ai : KONGO

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Zahl­rei­che Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger wer­den in der Demo­kra­ti­schen Repu­blik Kon­go seit dem 15. März ohne Kon­takt zur Außen­welt fest­ge­hal­ten. Sie hat­ten im Elo­ko-Maka­si-Jugend­zen­trum in der Haupt­stadt Kin­sha­sa eine Pres­se­kon­fe­renz gege­ben, die von Sicher­heits­kräf­ten gewalt­sam auf­ge­löst wur­de. / Am 15. März stürm­ten Sicher­heits­kräf­te eine Pres­se­kon­fe­renz im Elo­ko-Maka­si Jugend­zen­trum in Kin­sha­sa, der Haupt­stadt der Demo­kra­ti­schen Repu­blik Kon­go. Sie nah­men etwa 30 Per­so­nen fest, dar­un­ter Mit­glie­der der kon­go­le­si­schen Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on Lut­te pour le Chan­ge­ment (LUCHA), der sene­ga­le­si­schen Bewe­gung Y’en a Mar­re, der bur­k­in­i­schen Grup­pe Balai Citoy­en, sowie einen US-ame­ri­ka­ni­schen Diplo­ma­ten und anwe­sen­de Journalist_innen. Die Pres­se­kon­fe­renz wur­de im Anschluss an einen Work­shop über die Betei­li­gung von Jugend­li­chen an poli­ti­schen Pro­zes­sen im Vor­feld der anste­hen­den Wah­len im Land abge­hal­ten. Ver­an­stal­ter waren die ört­li­chen NGOs la Jeu­nesse pour une Nou­vel­le Socié­té (JNS), le Forum Natio­nal de la Jeu­nesse pour l’Ex­cel­lence (FNJE) und Lut­te pour le Chan­ge­ment (LUCHA). / Amnes­ty Inter­na­tio­nal lie­gen Infor­ma­tio­nen dar­über vor, dass eini­ge Per­so­nen wäh­rend der Fest­nah­me von den Sicher­heits­kräf­ten miss­han­delt wur­den. Ein Augen­zeu­ge berich­te­te, dass Per­so­nen von den Sicher­heits­kräf­ten schi­ka­niert und grob behan­delt wur­den, bevor man sie an unbe­kann­te Orte ver­brach­te. Der US-ame­ri­ka­ni­sche Diplo­mat und die aus­län­di­schen Journalist_innen wur­den noch am sel­ben Tag wie­der frei­ge­las­sen, die sene­ga­le­si­schen und bur­k­in­i­schen Aktivist_innen wur­den aus­ge­wie­sen. Wei­te­re kon­go­le­si­sche Menschenrechtler_innen befin­den sich nach wie vor ohne Kon­takt zur Außen­welt an unbe­kann­ten Orten in Haft. Ihnen dro­hen Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal sieht die­se Angrif­fe auf die Meinungs‑, Ver­samm­lungs- und Ver­ei­ni­gungs­frei­heit mit gro­ßer Sor­ge.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Mai hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SUDAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de am 12. April ver­mut­lich von Ange­hö­ri­gen des suda­ne­si­schen Geheim­diens­tes ent­führt. Der Ver­bleib der Ärz­tin und zwei­fa­chen Mut­ter ist unbe­kannt. Sand­ara Farouq Kadou­da war am 12. April zu einer Ver­an­stal­tung in Omdur­man unter­wegs, die von der poli­ti­schen Oppo­si­ti­on in den Räum­lich­kei­ten der Natio­nal Umma Par­ty orga­ni­siert wor­den war. Kurz nach 17.00 Uhr wur­de ihr Wagen von eini­gen Män­nern in Zivil­klei­dung ange­hal­ten, die allem Anschein nach Ange­hö­ri­ge des Geheim­diens­tes (Natio­nal Intel­li­gence Secu­ri­ty Ser­vice — NISS) waren. Die Män­ner nah­men ihr das Han­dy ab, als sie gera­de mit einer Freun­din tele­fo­nier­te. Die­se hör­te lau­te Stim­men, als Sand­ara Farouq Kadou­da jeman­den nach sei­nem Aus­weis frag­te. Kurz dar­auf wur­de das Han­dy abge­stellt. Der Wagen von Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de 30 Minu­ten spä­ter an der Stra­ße gefun­den, er war ver­las­sen und die Schlüs­sel steck­ten noch. Die Fami­lie von Sand­ara Farouq Kadou­da zeig­te den Vor­fall bei der Poli­zei und dem NISS an. Bis­her wei­gern sich die Behör­den jedoch, Infor­ma­tio­nen über ihren Ver­bleib und ihren Gesund­heits­zu­stand preis­zu­ge­ben. Sand­ara Farouq Kadou­da hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand oder ihrer Fami­lie. Sie lei­det an chro­ni­scher Unter­zu­cke­rung und muss daher einen spe­zi­el­len Ernäh­rungs­plan ein­hal­ten und täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Aller­dings ist unklar, ob sie Zugang zu der benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung hat. Sie ist zudem in Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Mai hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SUDAN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Zwei Mit­glie­der der pres­by­te­ria­ni­schen Kir­che im Süd­su­dan, Rever­end Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen, sind am 1. März auf der Grund­la­ge des suda­ne­si­schen Straf­ge­setz­buchs in acht Punk­ten unter Ankla­ge gestellt wor­den. Zwei der ihnen zur Last geleg­ten Straf­ta­ten kön­nen die Todes­stra­fe nach sich zie­hen. Rever­end Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen waren am 21. Dezem­ber 2014 bzw. am 11. Janu­ar 2015 vom suda­ne­si­schen Geheim­dienst (NISS) fest­ge­nom­men wor­den und wur­den bis zum 2. März 2015 ohne Kon­takt zur Außen­welt in Haft gehal­ten. Sie wur­den am 1. März auf der Grund­la­ge des Straf­ge­setz­buchs von 1991 unter Ankla­ge gestellt. Die ihnen zur Last geleg­ten Straf­ta­ten sind “gemein­sa­me Hand­lun­gen zur Pla­nung einer kri­mi­nel­len Hand­lung”, “Unter­wan­de­rung der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung”, “Krieg gegen den Staat”, “Spio­na­ge gegen das Land”, “Ent­hül­lung und Erhalt von Infor­ma­tio­nen und offi­zi­el­len Doku­men­ten”, “Schü­ren von Hass zwi­schen reli­giö­sen Grup­pen”, “Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens” und “Belei­di­gung von reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen”. Auf der Grund­la­ge des suda­ne­si­schen Straf­ge­setz­buchs kön­nen die Straf­tat­be­stän­de “Krieg gegen den Staat” und “Unter­gra­bung der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung” mit der Todes­stra­fe geahn­det wer­den, wäh­rend die übri­gen sechs Straf­tat­be­stän­de eine Prü­gel­stra­fe nach sich zie­hen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die bei­den Geist­li­chen wegen ihrer reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen fest­ge­nom­men und ange­klagt wur­den. Der NISS hielt die Gefan­ge­nen bis zum 2. März ohne Kon­takt zur Außen­welt fest. An die­sem Tag wur­den sie ins Gefäng­nis Kober in Khar­tum ver­legt, und man gestat­te­te ihnen ers­te Familienbesuche.Reverend Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen tra­ten am 28. und 29. März zwei Tage in den Hun­ger­streik, um gegen ihre fort­ge­setz­te Inhaf­tie­rung und die Ver­wei­ge­rung des Zugangs zu Rechts­bei­stän­den zu pro­tes­tie­ren. Sie wer­den der­zeit von einem pro bono täti­gen Anwalts­team ver­tre­ten. Am 19. und am 31. Mai haben bereits Anhö­run­gen im Fall der bei­den Geist­li­chen statt­ge­fun­den. Am 15. Juni soll ihre Ver­fah­ren fort­ge­setzt wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Rever­end Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen der fried­li­chen Wahr­neh­mung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung fest­ge­nom­men, inhaf­tiert und ange­klagt wur­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. Juli hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

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MENSCH IN GEFAHR: „Der oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi wur­de in ein Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Gerichts­ver­fah­ren soll dort am 14. Sep­tem­ber vor der Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts beginnen./ Der 31-jäh­ri­ge oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) wur­de Ende Mai in das al-Wath­ba-Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Fall wur­de an die Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts ver­wie­sen. Am 14. Sep­tem­ber soll sein Ver­fah­ren begin­nen. Die Ankla­ge­punk­te sind eben­so wenig bekannt wie die kon­kre­ten Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und das Ver­fah­ren. / Laut der Face­book-Sei­te sei­nes Vaters erhielt Mua­wi­ya al-Ruwahi, der an einer bipo­la­ren Stö­rung lei­det, am 11. Juni Besuch von oma­ni­schen Diplomat_innen sowie dem Staats­an­walt. Die Diplomat_innen konn­ten allei­ne mit ihm spre­chen. Seit sei­ner Fest­nah­me am 23. Febru­ar 2015, als er aus Oman in die Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te (VAE) ein­rei­sen woll­te, durf­te er meh­re­re Male mit sei­ner Fami­lie tele­fo­nie­ren. Den ers­ten Anruf tätig­te er einen Monat nach sei­ner Fest­nah­me. Dabei bat er sei­ne Fami­lie dar­um, einen Rechts­bei­stand für ihn zu benen­nen. Mua­wi­ya al-Ruwahi erzähl­te sei­ner Fami­lie, dass er regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten hat­te und dass die Behör­den der VAE von sei­ner psy­chi­schen Erkran­kung wuss­ten. Sei­ne Kran­ken­ak­te, die vom Sul­tan-Qabus-Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum aus­ge­stellt wur­de, wur­de an die Behör­den der VAE wei­ter­ge­lei­tet. Die Mut­ter von Mua­wi­ya al-Ruwahi durf­te ihn am 18. Juni für eine hal­be Stun­de im Gefäng­nis besu­chen. Am glei­chen Tag durf­te er außer­dem zehn Minu­ten mit sei­nem Vater in Oman tele­fo­nie­ren. Zwei Tage spä­ter wand­te sich sei­ne Mut­ter an die Behör­den des al-Wath­ba-Gefäng­nis­ses, um sicher­zu­stel­len, dass ihr Sohn regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten wür­de.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 31. August 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die aser­bai­dscha­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ley­la Yunus und ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Der Gesund­heits­zu­stand von Arif Yunus hat sich wei­ter ver­schlech­tert, er ver­lor im Gerichts­saal das Bewusst­sein. Die aser­bai­dscha­ni­schen Behör­den schränk­ten zudem wei­ter­hin den Zugang für inter­na­tio­na­le Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichts­ver­hand­lung ein. Die gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la und Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 vom Gericht für schwe­re Straf­ta­ten in der aser­bai­dscha­ni­schen Haupt­stadt Baku zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den des “Betrugs” und ande­rer Straf­ta­ten, die im Zusam­men­hang mit der Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paa­res ste­hen, für schul­dig befun­den. Ley­la Yunus ist die Vor­sit­zen­de der aser­bai­dscha­ni­schen NGO_ Insti­tu­te for Peace and Democracy_. Vor ihrer Fest­nah­me hat­te sie die Behand­lung poli­ti­scher Gefan­ge­ner durch die Behör­den in Aser­bai­dschan doku­men­tiert. Ihr Ehe­mann Arif Yunus ist His­to­ri­ker und poli­ti­scher Akti­vist. Dem Ehe­paar wird außer­dem Lan­des­ver­rat wegen der angeb­li­chen Spio­na­ge für Arme­ni­en vor­ge­wor­fen. Die­se Ankla­ge wur­de jedoch zur Prü­fung an ein ande­res Gericht ver­wie­sen. Inter­na­tio­na­len Beobachter_innen und Journalist_innen wur­de der Zugang zum Gerichts­saal ver­wehrt und nur weni­ge Diplomat_innen durf­ten dem Ver­fah­ren bei­woh­nen. / Wäh­rend der Anhö­rung am 13. August ver­lor Arif Yunus das Bewusst­sein. Zuvor muss­te eine Anhö­rung vom 3. August auf den 5. August ver­tagt wer­den, nach­dem Arif Yunus auf­grund Blut­hoch­drucks ohn­mäch­tig gewor­den war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlag­an­fäl­le. Sei­ne Fami­lie befürch­tet, dass er einen wei­te­ren Schlag­an­fall nicht über­le­ben wür­de. Bei Ley­la Yunus wur­den Dia­be­tes und Hepa­ti­tis C dia­gnos­ti­ziert. Zudem ist ihr Seh­ver­mö­gen auf dem lin­ken Auge ein­ge­schränkt. Sie erhält im Gefäng­nis kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung. Die Behör­den haben sich gewei­gert, die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin in ein Kran­ken­haus zu ver­le­gen. Ley­la Yunus gab an, bedroht, drang­sa­liert und ein­ge­schüch­tert sowie miss­han­delt wor­den zu sein, nach­dem sie um medi­zi­ni­sche Hil­fe gebe­ten hat­te. / Arif und Ley­la Yunus wer­den seit Som­mer 2014 auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen in Haft gehal­ten. Zu den Vor­wür­fen zäh­len Lan­des­ver­rat und eini­ge Ankla­gen finan­zi­el­ler Natur. Nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal hän­gen die­se Ankla­gen mit der legi­ti­men Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paars sowie ihrer Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung zusam­men.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Sep­tem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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Notiz des Fotografen:

cen­tral afri­can repu­blic: torn apart by violence:fane abdel­ka­rim ara­me, aged 70, found shel­ter at Eco­le liber­ty, but she still worries about the situa­ti­on in boss­an­goa. despi­te the arri­val of peace-kee­ping tro­ops, she said, “we can’t go back to our own dis­trict now, it’s been taken.”she said she had lost four rela­ti­ves in the vio­lence. “we grew up in this coun­try, my grand — par­ents are cen­tral afri­cans and we were here befo­re inde­pen­dence, we have seen six regimes come and go. we don’t have any­whe­re else to go.” she cal­led for a return to the days when com­mu­ni­ties lived in harmony.

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt“. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : MEXICO

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 14. Novem­ber erhielt der Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez, der sich für Migrant_innen ein­setzt, einen Droh­an­ruf von einem Mann, der angab, der Anfüh­rer eines der größ­ten Dro­gen­kar­tel­le zu sein. Als Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez den Anruf erhielt, befand er sich in einer Kri­sen­sit­zung mit natio­na­len Ermitt­lungs­be­hör­den, um über die jüngs­ten Ent­füh­run­gen von und sexu­el­len Über­grif­fe auf Migrant_innen in der Nähe von Teno­si­que im Bun­des­staat Tabas­co zu spre­chen. Er gab sein Tele­fon an einen Ange­hö­ri­gen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mexi­kos wei­ter, damit die­ser mit­hö­ren konn­te. Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez zufol­ge soll der Anru­fer, der wei­ter in dem Glau­ben war, mit dem Men­schen­recht­ler zu spre­chen, gesagt haben: “Du bist zu weit gegan­gen”. Außer­dem habe er gedroht, ihn anzu­grei­fen, wenn er nicht 50.000 mexi­ka­ni­sche Pesos (ca. 2850 Euro) von ihm erhiel­te. Wäh­rend der Kri­sen­sit­zung rief der­sel­be Mann noch acht wei­te­re Male an, sodass es den Behör­den mög­lich war, her­aus­zu­fin­den, dass die Anru­fe aus einem nörd­li­chen Teil Mexi­kos getä­tigt wur­den. An dem Tag, als Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez die Droh­an­ru­fe erhielt, hat­te er zusam­men mit Kolleg_innen der Migran­ten­her­ber­ge La 72 in Teno­si­que im Bun­des­staat Tabas­co Anzei­ge wegen der Ent­füh­rung von Migrant_innen ein­ge­reicht. In den Wochen zuvor berich­te­ten Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez und sei­ne Kolleg_innnen über eine star­ke Zunah­me der sexu­el­len Über­grif­fen auf und Ent­füh­run­gen von Migrant_innen, von denen die meis­ten aus Zen­tral­ame­ri­ka stam­men. Fray Tomás Gon­zá­lez, der eben­falls in der Migran­ten­her­ber­ge La 72 tätig ist, hat viel zu die­sen Fäl­len gear­bei­tet und in den ver­gan­ge­nen Wochen Sicher­heits­vor­fäl­le bei den Behör­den gemel­det. Am 16. Novem­ber war die Bun­des­po­li­zei, die für den Schutz der Migran­ten­un­ter­kunft La 72 zustän­dig ist, in der Umge­bung nicht oft genug auf Strei­fe gegan­gen und hat­te die Unter­kunft meh­re­re Stun­den mit­ten in der Nacht und am frü­hen Mor­gen unbe­auf­sich­tigt gelas­sen. Die­se Poli­zei­strei­fen gehö­ren zu den Sicher­heits­maß­nah­men der Regie­rung, damit die Mitarbeiter_innen der Her­ber­ge ihrer Men­schen­rechts­ar­beit wei­ter­hin aus­üben kön­nen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. Janu­ar 2016 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : VIETNAM

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MENSCH IN GEFAHR: „Die viet­na­me­si­sche Anwäl­tin und Men­schen­recht­le­rin Lê Thu Hà wur­de am 16. Dezem­ber fest­ge­nom­men. Kurz zuvor am sel­ben Tag war auch der bekann­te Men­schen­rechts­an­walt Nguyễn Văn Đài fest­ge­nom­men wor­den. Bis­her durf­te sie kei­nen Besuch von ande­ren Aktivist/innen erhal­ten. Sie läuft Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den. / Die Rechts­an­wäl­tin Lê Thu Hà soll am 16. Dezem­ber inhaf­tiert wor­den sein, als Sicher­heits­kräf­te die Woh­nung des Men­schen­rechts­an­walts Nguyễn Văn Đài in der Haupt­stadt Hanoi durch­such­ten. Der Anwalt war am Mor­gen des­sel­ben Tages fest­ge­nom­men wor­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu sei­nem Fall fin­den Sie in UA-292/2015.  Lê Thu Hà ist Mit­glied der von Nguyễn Văn Đài gegrün­de­ten Orga­ni­sa­ti­on “Bru­der­schaft für Demo­kra­tie” (Brot­her­hood for Demo­cra­cy). Sie befin­det sich der­zeit im B14-Gefäng­nis in Hanoi in Unter­su­chungs­haft. Es ist nicht bekannt, ob sie bereits ange­klagt wurde./ Lê Thu Hà war bereits am 23. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men wor­den, gemein­sam mit vier wei­te­ren Mitarbeiter/innen des unab­hän­gi­gen You­Tube-Kanals “Lương Tâm TV” (“Gewis­sens-TV”). Sie war als Eng­lisch-Über­set­ze­rin für den Sen­der tätig gewe­sen, der seit August 2015 auf You­Tube kur­ze Clips über die Men­schen­rechts­la­ge in Viet­nam aus­strahlt. Alle fünf waren bis spät­abends von der Hanoier Sicher­heits­po­li­zei fest­ge­hal­ten wor­den. Im April hat­ten die Behör­den den Rei­se­pass von Lê Thu Hà ein­ge­zo­gen, kurz bevor sie von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt flie­gen und von dort aus einen Flug ins Aus­land neh­men woll­te. / Am 20. Dezem­ber ver­such­ten eini­ge Aktivist/innen, Lê Thu Hà im B14-Gefäng­nis zu besu­chen, durf­ten sie jedoch nicht sehen. Sie läuft Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den. Verteidiger/innen der Men­schen­rech­te, gegen die in Viet­nam straf­recht­li­che Vor­wür­fe erho­ben wor­den sind, wer­den wäh­rend der Unter­su­chungs­haft bzw. in der Ermitt­lungs­pha­se häu­fig unmensch­lich behan­delt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Febru­ar 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Janu­ar um etwa 14.30 Uhr führ­ten drei Ange­hö­ri­ge des ägyp­ti­schen Geheim­diensts, die in Zivil geklei­det waren, eine Raz­zia in einem Café des Kai­ro­er Stadt­teils El Ago­u­za durch. Es ist bekannt, dass sich der Men­schen­recht­ler Dr. Ahmed Abdul­lah häu­fig dort auf­hält. Die Sicher­heits­kräf­te leg­ten kei­nen Durch­su­chungs- oder Haft­be­fehl vor, durch­such­ten aber den­noch das Café nach Dr. Ahmed Abdul­lah und erkun­dig­ten sich bei den Ange­stell­ten nach sei­nem Auf­ent­halts­ort. / Dr. Ahmed Abdul­lah erstat­te­te dar­auf­hin Anzei­ge bei der Staats­an­walt­schaft und gab zu Pro­to­koll, dass alle Ver­su­che, ihm Scha­den zuzu­fü­gen, vom Innen­mi­nis­te­ri­um zu ver­ant­wor­ten sei­en. Es sind kei­ne straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen gegen Dr. Ahmed Abdul­lah bekannt, und er hat bis­her kei­ne Vor­la­dung von der Staats­an­walt­schaft erhal­ten. Die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le von Dr. Ahmed Abdul­lah, ins­be­son­de­re sein Tele­fon, wer­den jedoch seit eini­ger Zeit von den Sicher­heits­kräf­ten abge­hört. Sie haben mehr­fach tele­fo­nisch damit gedroht, ihn fest­zu­neh­men. / Seit Okto­ber 2015 läuft eine media­le Ver­leum­dungs­kam­pa­gne gegen Dr. Ahmed Abdul­lah. Er ist Vor­sit­zen­der des Stif­tungs­rats der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on “Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten” (ECRF) und wird eben­so wie der Lei­ter der Orga­ni­sa­ti­on, Moha­med Lot­fy, von der Pres­se als Gefahr für die natio­na­le Sicher­heit por­trä­tiert. Medi­en­be­rich­ten zufol­ge sol­len die bei­den Män­ner gehei­me Tref­fen mit US-ame­ri­ka­ni­schen und euro­päi­schen Behördenvertreter_innen abge­hal­ten haben, um die natio­na­le Sicher­heit Ägyp­tens zu gefähr­den und den Ruf des Lan­des im Aus­land zu schä­di­gen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Febru­ar 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Obers­te Gerichts­hof des Irans hat das Todes­ur­teil von Moham­mad Ali Tahe­ri im Dezem­ber 2015 auf­ge­ho­ben und sei­nen Fall zur wei­te­ren Unter­su­chung zurück an das Revo­lu­ti­ons­ge­richt ver­wie­sen. Er befin­det sich nun seit mehr als vier Jah­ren in Ein­zel­haft und ist in den Hun­ger­streik getre­ten. / Moham­mad Ali Tahe­ri ist am 30. Janu­ar in den Hun­ger­streik getre­ten, nach­dem ihm Ange­hö­ri­ge des Gefäng­nis­per­so­nals in dem den Revo­lu­ti­ons­gar­den unter­stell­ten Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran gesagt hat­ten, dass “er sich den Gedan­ken, er wür­de frei­ge­las­sen, aus dem Kopf schla­gen soll”. Nach sie­ben Tagen Hun­ger­streik ver­lor er das Bewusst­sein und wur­de in ein Kran­ken­haus ver­legt. Am 10. Febru­ar brach­te man ihn zurück in das Gefäng­nis. Trotz sei­nes schlech­ten gesund­heit­li­chen Zustands setz­te er sei­nen Hun­ger­streik fort. / Moham­mad Ali Tahe­ri befin­det sich seit Mai 2011 in Ein­zel­haft. Ihm wird unter ande­rem die “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” sowie die “Belei­di­gung isla­mi­scher Hei­lig­kei­ten” vor­ge­wor­fen. Für Letz­te­res ver­ur­teil­te ihn ein Revo­lu­ti­ons­ge­richt im Okto­ber 2011 zu fünf Jah­ren Gefäng­nis, wäh­rend das Gericht im Fall der ers­ten Ankla­ge die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Unter­su­chun­gen sah. Die Revo­lu­ti­ons­gar­den nah­men dar­auf­hin ihre Ermitt­lun­gen wie­der auf. In die­ser Zeit wur­de sei­ne Unter­su­chungs­haft, die er in Ein­zel­haft ver­bringt, mehr­fach ver­län­gert. Im Juli 2015 wur­de Moham­mad Ali Tahe­ri schließ­lich wegen “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” zum Tode ver­ur­teilt. Grund dafür war die Grün­dung der spi­ri­tu­el­len Grup­pe Erfan-e-Halg­heh und sei­ne spi­ri­tu­el­len Leh­ren und Prak­ti­ken, die von den Behör­den als “per­vers” bezeich­ne­ten wur­den und ihnen zufol­ge dazu dien­ten, einen “lang­sa­men Umsturz” der Regie­rung durch die Schwä­chung der reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen der Men­schen her­bei­zu­füh­ren. Im Dezem­ber 2015 hob der Obers­te Gerichts­hof das Todes­ur­teil auf und führ­te an, dass der Tat­be­stand der “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” nach dem zum Zeit­punkt sei­ner Akti­vi­tä­ten gel­ten­den Recht nicht erfüllt wor­den sei. Der Fall wur­de kürz­lich zur Durch­füh­rung wei­te­rer Ermitt­lun­gen, die zur Erhär­tung des Vor­wurfs führ­ten könn­ten, wie­der an die zustän­di­gen Ermitt­lungs­be­hör­den über­ge­ben. Am 7. Febru­ar 2016 wur­de die fünf­jäh­ri­ge Haft­stra­fe unter Berück­sich­ti­gung der noch immer andau­ern­den Unter­su­chungs­haft als ver­büßt ange­se­hen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 30. März 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Der syri­sche Flücht­ling F.M. befin­det sich seit dem 15. März 2015 unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk will­kür­lich in Haft. Er läuft wei­ter­hin Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en abge­scho­ben zu wer­den. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syri­en geflo­hen, um dem Wehr­dienst zu ent­ge­hen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk fest­ge­hal­ten. Im Novem­ber 2015 war er in den Liba­non geflo­gen, wo ihm die Ein­rei­se jedoch ver­wei­gert wur­de, wor­auf­hin er in die Tür­kei zurück­reis­te. Die Inhaf­tie­rung von F.M. im Flug­ha­fen scheint will­kür­lich zu sein und jeg­li­cher recht­li­chen Grund­la­ge zu ent­beh­ren. Der Rechts­bei­stand von F.M. hat einen Antrag auf Frei­las­sung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen wor­den. / In dem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” gibt es ledig­lich künst­li­ches Licht, das 24 Stun­den am Tag ein­ge­schal­tet ist. Zudem gibt es kei­ne Bet­ten und kei­ne Pri­vat­sphä­re. Die Bedin­gun­gen ent­spre­chen einer grau­sa­men, unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Behand­lung und es ver­stößt gegen die Recht­spre­chung des Lan­des und gegen das Völ­ker­recht, wenn Per­so­nen in sol­chen Ein­rich­tun­gen für einen län­ge­ren Zeit­raum — in die­sem Fall seit einem Jahr — fest­ge­hal­ten wer­den. / F.M. hat Ver­wand­te in ande­ren Län­dern, die ver­su­chen, ihn finan­zi­ell bei der Bean­tra­gung eines Visums zu unter­stüt­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge hat jedoch bis­lang kein Ver­tre­ter einer aus­län­di­schen Bot­schaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befra­gen. Es ist aller­dings unklar, ob dies dar­an liegt, dass der Kon­takt durch die tür­ki­schen Behör­den ver­wei­gert wur­de, oder ob tat­säch­lich kein Ver­such von Sei­ten der Bot­schaf­ten unter­nom­men wur­de. / F.M. ist in Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en zurück­ge­schickt zu wer­den. Es ist bekannt, dass die tür­ki­schen Behör­den Rück­füh­run­gen von Flücht­lin­gen nach Syri­en und in den Irak durch­füh­ren, wo ihnen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Dies stellt einen Ver­stoß gegen den für die Tür­kei bin­den­den Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung (Non-Refou­le­ment) gemäß dem natio­na­len Recht und dem Völ­ker­recht dar. Es sind außer­dem Fäl­le bekannt, in denen Flücht­lin­ge von den tür­ki­schen Behör­den unter Druck gesetzt wur­den, in ihr Hei­mat­land zurück­zu­keh­ren, indem man ihnen mit einer unbe­fris­te­ten Inhaf­tie­rung gedroht hat. F.M. hat Ver­wand­ten gegen­über gesagt, dass er in Erwä­gung zieht, einer Rück­kehr nach Syri­en zuzu­stim­men. Er sag­te: “Dort ster­be ich wenigs­tens sofort und es ist vor­bei, anstatt jeden Tag, den ich hier ver­brin­ge, ein biss­chen mehr zu ster­ben.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. April 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TSCHAD

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji wer­den vor Gericht gestellt, weil sie fried­li­che Demons­tra­tio­nen gegen eine erneu­te Kan­di­da­tur von Prä­si­dent Idriss Déby geplant hat­ten. Die drei Män­ner und eine Frau befin­den sich gegen­wär­tig im Amsine­ne-Gefäng­nis in N’D­ja­mena. Ihnen dro­hen Haft­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten und einem Jahr. Maha­mat Nour Ibe­dou und Youn­ous Mahad­jir, zwei Spre­cher von Ça suf­fit (Es reicht), einer Platt­form für zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen, wur­den am 21. bzw. 22. März fest­ge­nom­men. Nad­jo Kai­na Pal­mer, Koor­di­na­tor der Jugend­be­we­gung Iynia (Wir sind’s leid), ist eben­falls am 22. März fest­ge­nom­men wor­den. Celi­ne Nar­m­a­d­ji, die Spre­che­rin der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­ti­on Trop c’est trop (Genug ist genug), befin­det sich seit dem 23. März in Haft. Alle vier Fest­nah­men erfolg­ten, nach­dem die Aktivist_innen auf Anord­nung des Staats­an­walts Alg­has­sim Kha­mis zum Ver­hör in der Zen­tra­le der Poli­zei erschie­nen waren. Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji wur­den zunächst in der Poli­zei­zen­tra­le von N’D­ja­mena fest­ge­hal­ten und am 24. März gegen 13 Uhr ins Gefäng­nis Amsine­ne ver­legt. Die vier Aktivist_innen hat­ten im Rah­men ihrer Tätig­keit für ihre Orga­ni­sa­tio­nen fried­li­che Demons­tra­tio­nen für den 22. und 29. März geplant. Dabei soll­te gegen den Plan des jet­zi­gen Prä­si­den­ten Idriss Déby, für eine fünf­te Amts­zeit zu kan­di­die­ren, pro­tes­tiert wer­den. Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji ste­hen wegen “Anstif­tung zu einer unbe­waff­ne­ten Ver­samm­lung”, “Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung” und “Miss­ach­tung einer gesetz­li­chen Anord­nung” unter Ankla­ge. Das Gerichts­ver­fah­ren ist für den 31. März ange­setzt. Soll­ten die Aktivist_innen für schul­dig befun­den wer­den, dro­hen ihnen Haft­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten und einem Jahr.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­lene schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 11. Mai 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : SÜDAFRIKA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März wur­de der süd­afri­ka­ni­sche Land­rechts­ak­ti­vist und Vor­sit­zen­de des Ama­di­ba Cri­sis Com­mit­tee (ACC), Sik­ho­si­phi Rha­de­be, erschos­sen. Kurz vor sei­nem Tod hat­te er erfah­ren, dass sein Name sowie die Namen zwei­er wei­te­rer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschuss­lis­te” ste­hen. Es gibt Zwei­fel an der Gründ­lich­keit der Unter­su­chun­gen der Tötung. Zudem besteht Sor­ge um die Sicher­heit der bei­den ACC-Spre­cher_in­nen sowie wei­te­rer Aktivist_innen, die in Xolo­be­ni gegen ein Berg­bau­pro­jekt kämp­fen. Sik­ho­si­phi “Bazoo­ka” Rha­de­be wur­de am 22. März 2016 von zwei Män­nern erschos­sen, die ihn bei sich zuhau­se in Lur­hol­we­ni in der Pro­vinz Ost­kap auf­such­ten und sich als Poli­zis­ten aus­ga­ben. Sein min­der­jäh­ri­ger Sohn war bei dem Vor­fall anwe­send. Weni­ge Stun­den vor sei­nem Tod hat­te Sik­ho­si­phi Rha­de­be erfah­ren, dass sein Name auf einer “Abschuss­lis­te” stand. Auf die­ser Lis­te befin­den sich zudem die Namen zwei­er wei­te­rer ACC-Mit­glie­der, Mza­mo Dla­mi­ni und Nonhle Mbut­hu­ma. Sik­ho­si­phi Rha­de­be war Lei­ter des ACC, einer Gemein­schafts­in­itia­ti­ve gegen den Abbau von Titan und ande­ren Schwer­me­tal­len in einem Tage­bau auf Gemein­schafts­land in Xolo­be­ni durch ein loka­les Toch­ter­un­ter­neh­men des aus­tra­li­schen Kon­zerns Mine­ral Com­mo­di­ties Limi­t­ed (MRC). Das ACC befürch­tet, dass infol­ge des Berg­bau­pro­jekts Hun­der­te Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaft der Umgun­gund­l­o­vu von ihrem ange­stamm­ten Land ver­trie­ben wer­den, und dass durch Umwelt­schä­den wie z. B. Was­ser­ver­schmut­zung ihr Recht auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard (ein­schließ­lich Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser) ver­letzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mit­glie­dern und kämpft seit zehn Jah­ren für die Rech­te der Anwohner_innen, die im Fall einer Berg­bau­li­zenz für die MRC-Toch­ter­ge­sell­schaft gefähr­det wären. ACC-Mit­glie­der sind wegen ihrer Arbeit bedroht und ange­grif­fen wor­den, unter ande­rem auch von Anwohner_innen, die das Berg­bau­pro­jekt unter­stüt­zen. Die Orga­ni­sa­ti­on hat die­se Angrif­fe bei der Poli­zei ange­zeigt, die jedoch größ­ten­teils untä­tig geblie­ben ist. Nach der Tötung von Sik­ho­si­phi Rha­de­be sind füh­ren­de ACC-Mit­glie­der äußerst besorgt um ihre Sicher­heit. Kurz nach dem Vor­fall über­gab die ört­li­che Poli­zei die Unter­su­chung der Tötung an die Ein­heit zur Unter­su­chung schwe­rer Straf­ta­ten (Direc­to­ra­te for Prio­ri­ty Cri­mes Inves­ti­ga­ti­on — DCPI) des natio­na­len Poli­zei­diens­tes. Doch die Ermitt­lun­gen wei­sen eini­ge Män­gel auf, was Zwei­fel dar­an auf­kom­men lässt, ob die Fami­lie von Sik­ho­si­phi Rha­de­be Gerech­tig­keit erfah­ren wird.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TÜRKEI — petition

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Tür­kei: Men­schen­rech­te gel­ten auch nach dem Putsch­ver­such! Die tür­ki­schen Behör­den gehen nach dem geschei­ter­ten Putsch vom 15. Juli hart gegen tat­säch­li­che und ver­meint­li­che Kri­ti­ke­rin­nen und Kri­ti­ker der Regie­rung vor. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat glaub­wür­di­ge Bewei­se zusam­men­ge­tra­gen, denen zufol­ge Gefan­ge­ne nach dem Putsch­ver­such gefol­tert wur­den. Unter ande­rem gibt es Berich­te über Schlä­ge und Ver­ge­wal­ti­gun­gen. Regie­rungs­an­ge­hö­ri­ge haben sich für eine Wie­der­ein­füh­rung der Todes­stra­fe für die am Putsch­ver­such Betei­lig­ten aus­ge­spro­chen. / Mehr als 10.000 Per­so­nen sind seit dem Putsch­ver­such inhaf­tiert wor­den, mehr als 45.000 Men­schen wur­den ent­las­sen, dar­un­ter auch Poli­zei­kräf­te, Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te. Im Land herr­schen Angst und Ver­un­si­che­rung. Vie­le Men­schen fürch­ten aus gutem Grund um ihre Rech­te und Frei­hei­ten. / Zwar müs­sen die wäh­rend des Putsch­ver­suchs began­ge­nen Men­schen­rechts­ver­stö­ße unter­sucht und die Ver­ant­wort­li­chen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. Die Men­schen­rech­te müs­sen dabei jedoch in vol­lem Umfang respek­tiert wer­den. / Die völ­ker­recht­li­chen Pflich­ten der Tür­kei sowie die in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten hart erkämpf­ten Rech­te und Grund­frei­hei­ten müs­sen auch unter dem der­zeit ver­häng­ten Aus­nah­me­zu­stand gel­ten. Die Regie­rung darf die Men­schen­rech­te nicht im Namen der Gerech­tig­keit miss­ach­ten. Denn wenn die Men­schen­rech­te nicht geach­tet wer­den, kann sich nie­mand sicher füh­len. Wer­den Sie aktiv! Betei­li­gen Sie sich an unse­rer Online-Peti­ti­on und for­dern Sie Prä­si­dent Erdo­gan auf, auch unter dem der­zeit ver­häng­ten Aus­nah­me­zu­stand die Men­schen­rech­te zu respek­tie­ren!” Lesen Sie hier den voll­stän­di­gen > PETITIONSTEXT

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ai : VIETNAM

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Nguyễn Ngọc Như Quỳnh, die als Blog­ge­rin unter dem Namen Mẹ Nấm (Mut­ter Pilz) bekannt ist, wur­de am 10. Okto­ber fest­ge­nom­men und wegen “Pro­pa­gan­da” gegen den Staat nach Para­graf 88 des viet­na­me­si­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Ihr dro­hen Fol­ter und ander­wei­ti­ge Miss­hand­lung. Es ist nicht bekannt, wo sie zur­zeit fest­ge­hal­ten wird. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wur­de am 10. Okto­ber um 10 Uhr in ihrer Hei­mat­stadt Nha Trang in der Pro­vinz Khánh Hòa in der Regi­on Nam Trung Bộ fest­ge­nom­men. Zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me beglei­te­te Nguyễn Ngọc Như Quỳnh die Mut­ter eines Akti­vis­ten, die ihren Sohn in einem ört­li­chen Gefäng­nis besu­chen woll­te. Sicher­heits­kräf­te brach­ten Nguyễn Ngọc Như Quỳnh gegen 11:30 Uhr zu ihrem Zuhau­se und führ­ten dort eine Durch­su­chung durch. Dabei beschlag­nahm­ten sie ihren Com­pu­ter, elek­tro­ni­sche Gerä­te und Demonstrationsplakate./ Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wur­de wegen “Pro­pa­gan­da” gegen den Staat nach Para­graf 88 des viet­na­me­si­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr zwi­schen drei und 20 Jah­re Haft. Es ist nicht bekannt, wo sie zur­zeit fest­ge­hal­ten wird. In Viet­nam kön­nen Per­so­nen, die mut­maß­li­cher Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit der natio­na­len Sicher­heit beschul­digt wer­den, bis zu zwei Jah­re in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt fest­ge­hal­ten wer­den, bevor es zu einem Pro­zess kommt. / Staat­li­che Medi­en berich­te­ten, dass Nguyễn Ngọc Như Quỳnh straf­recht­lich ver­folgt wer­de, da sie auf Face­book Arti­kel geschrie­ben und gepos­tet sowie Vide­os und Tex­te geteilt hat­te, in wel­chen die seit 2012 regie­ren­de Kom­mu­nis­ti­sche Par­tei Viet­nams (KPV) und der Staat kri­ti­siert wur­den. In dem Bericht wur­de ein Doku­ment zitiert, wel­ches Nguyễn Ngọc Như Quỳnh auf Face­book geteilt hat­te, und in dem 31 Per­so­nen genannt wur­den, die nach Ver­hö­ren durch die Poli­zei gestor­ben waren. Ihnen war »Beein­träch­ti­gung der natio­na­len und sozia­len Sicher­heit und Ord­nung« vor­ge­wor­fen wor­den. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh ist Mit­grün­de­rin des Unab­hän­gi­gen Viet­na­me­si­schen Blog­ger­netz­werks, wel­ches im Dezem­ber 2013 gegrün­det wur­de. Sie ist allein­er­zie­hen­de Mut­ter zwei­er Kin­der und wur­de wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten mehr­mals schi­ka­niert, fest­ge­nom­men und ver­hört. Es ist ihr außer­dem nicht gestat­tet, ins Aus­land zu rei­sen. Sie setzt sich seit mehr als zehn Jah­ren für Men­schen­rech­te und gegen Unge­rech­tig­keit ein und ist eine belieb­te und bekann­te Blog­ge­rin.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Novem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : ARGENTINIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Mila­gro Sala, ehren­amt­li­che Spre­che­rin der Orga­ni­sa­ti­on Tupac Ama­ru, befin­det sich seit dem 16. Janu­ar 2016 will­kür­lich in Haft. Die argen­ti­ni­sche Regie­rung muss sie umge­hend frei­las­sen, wie es die UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen in einer Ent­schei­dung vom 27. Okto­ber ange­ord­net hat. / Am 14. Dezem­ber 2015 erstat­te­te der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy, Gerar­do Mora­les, Anzei­ge gegen Mila­gro Sala und das Netz­werk Sozia­ler Orga­ni­sa­tio­nen (Red de Orga­ni­za­cio­nes Socia­les) wegen Pro­tes­tie­rens vor dem Regie­rungs­ge­bäu­de der Pro­vinz Jujuy. Mila­gro Sala wur­de am 16. Janu­ar 2016 in Gewahr­sam genom­men. Obwohl ihre Frei­las­sung ange­ord­net wur­de, lei­te­te man wei­te­re straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen sie ein und behielt sie in Unter­su­chungs­haft. / Im Febru­ar reich­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen eine Beschwer­de bei der UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen ein und bean­trag­ten dar­über hin­aus beim Inter­ame­ri­ka­ni­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te Schutz­maß­nah­men für Mila­gro Sala. / Die Arbeits­grup­pe kam am 27. Okto­ber zu dem Schluss, dass die “Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala will­kür­lich ist” und for­der­te die argen­ti­ni­sche Regie­rung des­halb auf, “sie unver­züg­lich frei­zu­las­sen”. Die Arbeits­grup­pe stell­te fest, dass zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me und Inhaf­tie­rung eine “Ket­te von Anschul­di­gun­gen” vor­ge­bracht wur­de, um eine Inhaf­tie­rung auf unbe­stimm­te Zeit zu recht­fer­ti­gen. Zudem war Mila­gro Sala nach Ansicht der Arbeits­grup­pe von der Regie­rung dar­an gehin­dert wor­den, ihr Recht auf Ver­tei­di­gung wahr­zu­neh­men, was eine Ver­let­zung der Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz dar­stell­te. Dar­über hin­aus kam die Arbeits­grup­pe nach Ana­ly­se der Rechts­grün­de für die Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala zu dem Schluss, dass es kei­ne Grund­la­ge für ihre Inhaf­tie­rung gebe. / Am 3. Novem­ber for­der­te der Inter­ame­ri­ka­ni­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te von der argen­ti­ni­schen Regie­rung Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Maß­nah­men sie ergrif­fen hat, um die Ent­schei­dung der UN-Arbeits­grup­pe umzu­set­zen. Dar­auf­hin erklär­te der Staats­se­kre­tär für Men­schen­rech­te öffent­lich, dass “der Bericht die­ser Arbeits­grup­pe als Mei­nungs­äu­ße­rung zu betrach­ten und in kei­ner Wei­se bin­dend ist”. Der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich wer­de die­se Frau nicht frei­las­sen.” Mila­gro Sala ist nach wie vor will­kür­lich inhaf­tiert.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Dezem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Spre­cher des tsche­tsche­ni­schen Par­la­ments hat am 6. Janu­ar sei­nen Insta­gram-Account benutzt, um den bekann­ten Jour­na­lis­ten Gri­go­ry Shve­dov zu bedro­hen. Gri­go­ry Shve­dov ist der Chef­re­dak­teur des Kau­ka­si­schen Kno­tens, einer unab­hän­gi­gen Web­site, die über die Lage im Kau­ka­sus berich­tet. / Gri­go­ry Shve­dov ist der Mit­be­grün­der und Chef­re­dak­teur der Web­sei­te Kau­ka­si­scher Kno­ten, einer der seriö­ses­ten Nach­rich­ten­quel­len zur kau­ka­si­schen Regi­on. Das Medi­en­un­ter­neh­men und des­sen Ange­stell­te erhal­ten regel­mä­ßig Dro­hun­gen und wer­den im Zusam­men­hang mit ihrer Arbeit schi­ka­niert und tät­lich ange­grif­fen, ins­be­son­de­re weil sie über die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on im Nord­kau­ka­sus und über Tsche­tsche­ni­en berich­ten. / Am 6. Janu­ar rich­te­te Mago­med Dau­dov, der Spre­cher des tsche­tsche­ni­schen Par­la­ments und einer der mäch­tigs­ten tsche­tsche­ni­schen Beam­ten, eine kaum kaschier­te Dro­hung gegen Gri­go­ry Shve­dov. Mago­med Dau­dov ver­öf­fent­lich­te auf sei­nem Insta­gram-Kon­to das Bild eines Hun­des mit einem Kno­ten in der Zun­ge, das den Unter­ti­tel trug: “Kau­ka­si­scher Kno­ten?” In der Bild­un­ter­schrift bezeich­ne­te er den Hund als “Shved” und sagt, dass er “statt nütz­li­che Arbeit zu tun, an Kämp­fen zwi­schen Hun­den ande­rer Ras­sen teil­neh­me”, und eine “beson­de­re Schwä­che für den kau­ka­si­schen Schä­fer­hund hat”. Er schlug vor, dass “Shveds” Zun­ge auf eine nor­ma­le Grö­ße zurück­ge­schnit­ten und sei­ne Zäh­ne gezo­gen wer­den sol­len. Mago­med Dau­dov ist ein enger Mit­ar­bei­ter des Prä­si­den­ten von Tsche­tsche­ni­en Ram­zan Kady­rov. Der Pres­se­spre­cher der tsche­tsche­ni­schen Ver­wal­tung hat abge­strit­ten, dass der Post Dro­hun­gen beinhal­te. / Journalist_innen, die über die Situa­ti­on in Tsche­tsche­ni­en berich­ten, wer­den häu­fig bedroht und eini­ge wur­den bereits getö­tet. So wur­de Nata­lya Est­emi­ro­va, die häu­fig Bei­trä­ge auf der Web­sei­te Kau­ka­si­scher Kno­ten ver­öf­fent­lich­te, im Juli 2009 in Tsche­tsche­ni­en ent­führt und ermor­det. Anna Polit­kovs­ka­ya, die eben­falls über Tsche­tsche­ni­en berich­te­te, wur­de im Okto­ber 2006 vor ihrer Mos­kau­er Woh­nung erschos­sen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Febru­ar 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : HAITI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger David Boni­face und Juders Yse­mé fürch­ten nach dem plötz­li­chen Tod ihres Kol­le­gen Nis­sa­ge Mar­tyr um ihr Leben. Nis­sa­ge Mar­tyr starb einen Tag, nach­dem die drei in den USA gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt in Hai­ti, Kla­ge wegen schwe­rer Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ge­reicht hat­ten. Die Män­ner berich­ten seit 2007 von wie­der­hol­ten Mord­dro­hun­gen und Angrif­fen durch den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter. Sie müs­sen daher ange­mes­se­nen Schutz erhal­ten. / Am 22. März reich­ten David Boni­face, Juders Yse­mé und Nis­sa­ge Mar­tyr Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt Les Irois im Süd­wes­ten von Hai­ti, bei einem Bun­des­ge­richt in Bos­ton im Nord­os­ten der USA ein. Die Kla­ge wur­de in den USA ein­ge­reicht, weil Jean Moro­se Vili­ena Anfang 2009 in die USA geflo­hen war, nach­dem die hai­tia­ni­schen Behör­den wegen des Mor­des an David Boni­faces Bru­der im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemein­de­ra­dio­sen­der im Jahr 2008 ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­lei­tet hat­ten. Bei die­sem Angriff ver­lor Nis­sa­ge Mar­tyr ein Bein und Juders Yse­mé ein Auge. Die drei Män­ner wer­fen Jean Moro­se Vili­ena vor, dass er für eine Rei­he von Angrif­fen gegen sei­ne Kritiker_innen ver­ant­wort­lich ist, dar­un­ter “Brand­stif­tung”, “außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tun­gen”, “ver­such­te außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tung”, “Fol­ter” und “Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit”. Die Ver­bre­chen wur­den auf sei­ne Anwei­sung hin von einer bewaff­ne­ten Grup­pe ver­übt, die mit sei­ner poli­ti­schen Par­tei in Ver­bin­dung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nach­dem die Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena ein­ge­reicht wor­den war, erkrank­te Nis­sa­ge Mar­tyr plötz­lich schwer und starb auf dem Weg ins Kran­ken­haus von Les Irois. Sei­ne Fami­lie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hil­fe ihrer Rechts­bei­stän­de for­dert die Fami­lie eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Aut­op­sie und umfas­sen­de Unter­su­chun­ge sei­nes Todes. Die ört­li­che Staats­an­walt­schaft hat zwar die Aut­op­sie geneh­migt, doch bis jetzt kei­ne Unter­su­chung auf­ge­nom­men. / David Boni­face und Juders Yse­mé sind Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger und wer­den als Unter­stüt­zer der Par­tei Orga­ni­sa­ti­on du Peu­ple en Lut­te, einer Oppo­si­ti­ons­par­tei in Hai­ti, betrach­tet. Seit 2007 berich­ten die bei­den Män­ner und Nis­sa­ge Mar­tyr, dass Jean Moro­se Vili­ena und sei­ne Ver­bün­de­ten ihnen Mord­dro­hun­gen schi­cken und sie tät­lich angrei­fen und ver­sucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legi­ti­me Arbeit als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger aus­füh­ren. Im Zuge des­sen haben sie das ers­te Gemein­de­ra­dio initi­iert sowie die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Jean Moro­se Vili­ena und sei­nen Ver­bün­de­ten ange­strebt, um der Gewalt in der Gemein­de ein Ende zu berei­ten. 2015 gewähr­te die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on den drei Män­nern und ihren Fami­li­en Schutz­maß­nah­men, um ihre Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. David Boni­face und Juders Yse­mé berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass die hai­tia­ni­schen Behör­den auf­grund der gras­sie­ren­den Straf­lo­sig­keit im Land jedoch nichts unter­nom­men hät­ten, um die­sen Maß­nah­men Fol­ge zu leis­ten. Die bei­den Män­ner sind nach Nis­sa­ge Mar­tyrs Tod mit ihren Fami­li­en aus Les Irois geflo­hen, da sie um ihre Sicher­heit fürch­ten. Sie gaben an, dass der ein­zi­ge Weg zu Gerech­tig­keit ihre Aus­sa­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena sei, doch dass sie ohne ange­mes­se­nen Schutz fürch­ten, getö­tet zu wer­den, noch ehe sie ihre Aus­sa­ge machen kön­nen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Mai 2017 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Nach 31 Tagen im Hun­ger­streik im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran geht es Ate­na Dae­mi gesund­heit­lich sehr schlecht und sie benö­tigt umge­hend eine sta­tio­nä­re Behand­lung. Sie ist seit Novem­ber 2016 auf­grund ihrer men­schen­recht­li­chen Akti­vi­tä­ten zu Unrecht inhaf­tiert. / Am 8. April trat die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ate­na Dae­mi im Evin-Gefäng­nis in den Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die Ver­ur­tei­lung ihrer Schwes­tern Hanieh und Ensieh zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen wegen “Belei­di­gung von Beamt_innen im Dienst”. Bei­de wur­den am 13. März 2017 von einem Straf­ge­richt in Tehe­ran zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen von drei Mona­ten und einem Tag ver­ur­teilt. Laut der Fami­lie von Ate­na Dae­mi hat sich ihr Gesund­heits­zu­stand sehr ver­schlech­tert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht ver­lo­ren haben. Sie lei­det an stän­di­gem Schwin­del, Erbre­chen, Blut­druck­schwan­kun­gen und gro­ßen Nie­ren­schmer­zen. Am 2. Mai ver­lor sie kurz­zei­tig das Bewusst­sein. Sie wur­de am 8. Mai für kur­ze Zeit in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht, in dem eini­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wur­den. Man brach­te sie jedoch ins Gefäng­nis zurück, noch ehe die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se vor­la­gen. Ärzt_innen haben war­nend erklärt, dass ihre Nie­ren­ent­zün­dung einen kri­ti­schen Zustand erreicht habe und sie sofort sta­tio­när behan­delt wer­den müs­se. / Die Gefängnisbeamt_innen gewäh­ren ihr jedoch kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Am 29. April erzähl­te Ate­na Dae­mi ihrer Fami­lie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berich­ten wei­ter­hin schrei­ben, dass ihr Gesund­heits­zu­stand nor­mal sei und sie ihre Erkran­kung nur “vor­täuscht”. Ende April wur­de sie in die Gefäng­nis­kli­nik gebracht, um ein EKG zu erstel­len, doch der Kran­ken­pfle­ger wei­ger­te sich, die Unter­su­chung durch­zu­füh­ren. Er recht­fer­tig­te sei­ne Wei­ge­rung damit, dass es für männ­li­ches medi­zi­ni­sches Per­so­nal “unan­ge­mes­sen” sei, die­se Unter­su­chung an Pati­en­tin­nen durch­zu­füh­ren, da sie dabei ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. Weib­li­che poli­ti­sche Gefan­ge­ne sehen sich häu­fig zusätz­li­chen For­men geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über, wenn sie Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung suchen. Weib­li­chen Gefan­ge­nen mit abend­li­chen oder nächt­li­chen Herz­pro­ble­men wur­den bereits bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten Not­fall-EKGs ver­wei­gert, da die Gefäng­nis­be­hör­den dar­auf bestan­den, dass die­se Tests von weib­li­chem Per­so­nal durch­ge­führt wer­den, da die Pati­en­tin­nen für die Unter­su­chung ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. / Ate­na Dae­mi und der Rechts­bei­stand ihrer Schwes­tern war­ten der­zeit auf die Über­prü­fung der Schuld­sprü­che und Straf­ma­ße durch das Beru­fungs­ge­richt. Der Rechts­bei­stand befürch­tet, dass die Rechts­mit­tel zurück­ge­wie­sen wer­den könn­ten. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet das Ver­fah­ren, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te, als unfair und wür­de Hanieh und Ensieh Dae­mi bei einer Inhaf­tie­rung als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ein­stu­fen, die nur des­halb zur Ziel­schei­be wur­den, weil sie mit Ate­na Dae­mi ver­wandt sind.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Juni 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : GAZA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die israe­li­schen Zivi­lis­ten Ave­ra Man­gis­tu und His­ham al-Say­ed wer­den seit zwei Jah­ren ver­misst, nach­dem sie – jeweils ein­zeln – die Gren­ze zum Gaza-Strei­fen über­quert hat­ten. Am 7. Sep­tem­ber 2014 brach der äthiopisch‑stämmige Ave­ra Man­gis­tu von sei­nem Wohn­ort Ash­kel­on im Süden Isra­els zum Gaza-Strei­fen auf. Dort über­quer­te er unbe­fugt die Gren­ze, indem er über einen Sta­chel­draht­zaun in der Nähe der Küs­te klet­ter­te. His­ham al‑Sayed soll zu Fuß am 20. April in den Gaza-Strei­fen gelangt sein, nach­dem er die Wohn­stät­te sei­ner Fami­lie im Bedui­nen­dorf al-Say­ed in der Negev-Wüs­te im süd­li­chen Isra­el ver­las­sen hat­te. / Bei­de Män­ner lei­den unter psy­chi­schen Gesund­heits­pro­ble­men. Die Fami­lie von Ave­ra Man­gis­tu erzähl­te Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass er seit dem Tod sei­nes Bru­ders am 11. Novem­ber 2012 psy­chi­sche Pro­ble­me habe. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te des israe­li­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ein­ge­se­hen, aus denen her­vor­geht, dass Ave­ra Man­gis­tu im Janu­ar 2013 zwei Mal in psych­ia­tri­sche Kli­ni­ken ein­ge­lie­fert wur­de. Dem Arzt­be­richt von His­ham al‑Sayed zufol­ge wur­den bei ihm eine Schi­zo­phre­nie und eine Per­sön­lich­keits­stö­rung dia­gnos­ti­ziert. Er ist des­we­gen in sta­tio­nä­rer Behand­lung gewe­sen und benö­tigt regel­mä­ßig Medi­ka­men­te. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass die bei­den Män­ner von den Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den, dem mili­tä­ri­schen Flü­gel der Hamas, als Gei­seln für einen mög­li­chen Gefan­ge­nen­aus­tausch gefan­gen gehal­ten wer­den. Im April 2016 hat­te die bewaff­ne­te Grup­pie­rung im Inter­net ein Video ver­öf­fent­licht, das Bil­der der bei­den Män­ner in israe­li­schen Mili­tär­uni­for­men zeig­te. Der Spre­cher der Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den teil­te mit, dass jeg­li­che Infor­ma­tio­nen über die Män­ner ihren Preis hät­ten. Man wer­de „ohne Zah­lun­gen und Anspruchs­zu­si­che­run­gen vor und nach den Ver­hand­lun­gen“ kei­ne Infor­ma­tio­nen preis­ge­ben. Er deu­te­te damit an, dass sie als Gei­seln für einen poten­zi­el­len Gefan­ge­nen­aus­tausch von der Hamas gefan­gen gehal­ten wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te ein­se­hen kön­nen, die eine Nicht­eig­nung von Ave­ra Man­gis­tu für den Mili­tär­dienst fest­stel­len. Wie Human Rights Watch bestä­tigt hat, wur­de auch His­ham al-Say­ed für den Mili­tär­dienst für untaug­lich befun­den und im Novem­ber 2008 von der Wehr­pflicht befreit. / Die De-fac­to-Ver­wal­tung der Hamas im Gaza-Strei­fen hat sich bis­her gewei­gert, Infor­ma­tio­nen über die bei­den Män­ner bekannt­zu­ge­ben.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst bis zum 11.9.2017, unter > ai : urgent action

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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befin­den sich Ola al-Qara­da­wy und ihr Ehe­mann Hossam Khal­af auf­grund des halt­lo­ses Vor­wurfs zur Mus­lim­bru­der­schaft zu gehö­ren in Haft. Bis­lang hat die Staats­an­walt­schaft weder Bewei­se vor­ge­legt, die ihre Inhaf­tie­rung recht­fer­ti­gen wür­den noch wur­de den bei­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Inhaf­tie­rung anzu­fech­ten. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihnen Besu­che von Rechts­bei­stän­den und Ange­hö­ri­gen. / Ola al-Qara­da­wy wird seit ihrer Fest­nah­me im Frau­en­ge­fäng­nis Al-Qana­ter im Gou­ver­ne­ment Qalyu­bia fest­ge­hal­ten. Sie ist in in einer sehr  klei­nen Ein­zel­zel­le unter­ge­bracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toi­let­te hat. Außer­dem sind Belüf­tung und Beleuch­tung unge­nü­gend. Ihr wird jeden Mor­gen ein ein­zi­ger täg­li­cher Toi­let­ten­gang von nur fünf Minu­ten gestat­tet. Somit sieht sie sich gezwun­gen, ihre Nah­rungs­auf­nah­me ein­zu­schrän­ken, um nicht auf die Toi­let­te gehen zu müs­sen. Rechts­bei­stän­de, die Ola al-Qara­da­wy am 5. Novem­ber im Büro der Ober­staats­an­walt­schaft für Inne­re Sicher­heit sahen, berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass sie wäh­rend der ers­ten vier Tage im Novem­ber mit einem Hun­ger­streik gegen ihre Inhaf­tie­rung und die schlech­ten Haft­be­din­gun­gen pro­tes­tiert hat­te. / Hossam Khal­af ist inzwi­schen aus der Ein­zel­haft in eine Gemein­schafts­zel­le ver­legt wor­den. Er wird im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis Tora am Ran­de der Haupt­stadt Kai­ro fest­ge­hal­ten. Obwohl er bereits seit sei­ner Inhaf­tie­rung an Augen­schmer­zen lei­det, lehnt die Gefäng­nis­lei­tung sei­nen Antrag wei­ter­hin ab, sich ent­we­der im Gefäng­nis­spi­tal oder auf eige­ne Kos­ten in einem Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses unter­su­chen zu las­sen. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : BURUNDI

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MENSCH IN GEFAHR: „Nes­tor Nibi­tan­ga, ein ehe­ma­li­ger regio­na­ler Beob­ach­ter der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Asso­cia­ti­on pour la Pro­tec­tion des Droits Humains et des Per­son­nes Déte­nues (APRODH) in Zen­tral- und Ost-Burun­di wird seit mehr als fünf Mona­ten in Unter­su­chungs­haft gehal­ten. Ihm wer­den „Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit“ und „Rebel­li­on“ zur Last gelegt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass dies eine Ver­gel­tungs­maß­nah­me für sei­ne fried­li­che Men­schen­rechts­ak­ti­vi­tä­ten und sei­ne frü­he­re Zuge­hö­rig­keit zu APRODH sind. / Er wur­de am 21. Novem­ber 2017 bei sich zuhau­se in Gite­ga fest­ge­nom­men. Wäh­rend sei­ner Fest­nah­me nahm die Poli­zei zwei USB-Sticks aus sei­nem Haus an sich, von denen einer den Ent­wurf eines Tätig­keits­be­richts für ein loka­les Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen ent­hielt. Nes­tor Nibi­tan­ga war zu der Zeit nicht bei APRODH ange­stellt, da sie eine von min­des­tens zehn Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen war, die der Innen­mi­nis­ter im Okto­ber 2016 geschlos­sen hat­te. Er warf den Orga­ni­sa­tio­nen vor, „den Ruf des Lan­des zu schä­di­gen“ und „Hass und Zwie­tracht unter der Bevöl­ke­rung zu säen“. / Zunächst war Nes­tor Nibi­tan­ga vom Geheim­dienst (Ser­vice natio­nal de rens­eig­ne­ment – SNR) ohne Zugang zu einem Rechts­bei­stand in der Haupt­stadt Bujum­bu­ra fest­ge­hal­ten wor­den. Am 4. Dezem­ber 2017 wur­de er dann in das Zen­tral­ge­fäng­nis Muremb­wa nach Rumon­ge gebracht. / Am 3. Janu­ar wur­de sein Antrag auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on abge­lehnt. Gegen die­se Ent­schei­dung hat er Rechts­mit­tel ein­ge­legt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Nes­tor Nibi­tan­ga als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der auf­grund sei­ner fried­li­chen Men­schen­rechts­tä­tig­keit ins Visier gera­ten ist.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Mai stell­te Amal Fathy ein Video auf ihrer Face­book-Sei­te ein, in dem sie die von ihr erleb­te sexua­li­sier­te Beläs­ti­gung the­ma­ti­sier­te, die Dring­lich­keit die­ses Pro­blems in Ägyp­ten beton­te und die Regie­rung kri­ti­sier­te, weil sie die Frau­en in Ägyp­ten nicht davor schützt. Zudem kri­ti­sier­te sie das schar­fe Vor­ge­hen der Regie­rung gegen die Men­schen­rech­te, die sozio­öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen und die Miss­stän­de im öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­sek­tor. Dar­auf­hin durch­such­te die Poli­zei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Woh­nung von Amal Fathy und inhaf­tier­te sie in der Poli­zei­wa­che Maa­di in Kai­ro zusam­men mit ihrem Ehe­mann Moha­med Lot­fy, einem frü­he­ren Mit­ar­bei­ter von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und aktu­el­len Direk­tor der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten (Egyp­ti­an Com­mis­si­on for Rights and Free­doms – ECRF) und ihrem drei­jäh­ri­gen Kind. Mann und Kind wur­den nach drei Stun­den wie­der frei­ge­las­sen. / Am 11. Mai prüf­te die Staats­an­walt­schaft Maa­di Amal Fathys Fall und ord­ne­te 15 Tage Haft für die Dau­er der Ermitt­lun­gen zu den gegen sie erho­be­nen Vor­wür­fen an – unter ande­rem „Ver­öf­fent­li­chung eines Vide­os, das Falsch­in­for­ma­tio­nen ent­hält, die den öffent­li­chen Frie­den beein­träch­ti­gen könn­ten”. Am fol­gen­den Tag ver­hör­te die Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit sie in einem wei­te­ren Fall zu ihrer angeb­li­chen Ver­bin­dung zur Jugend­be­we­gung 6. April. Für die Dau­er der Ermitt­lun­gen wegen Mit­glied­schaft in einer ver­bo­te­nen Grup­pe ord­ne­te sie wei­te­re 15 Tage Unter­su­chungs­haft an. / Inter­net-Trol­le kopier­ten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozia­len Medi­en-Sei­ten und pos­te­ten sie auf Face­book und Twit­ter zusam­men mit geschlechts­spe­zi­fi­schen Beschimp­fun­gen und der For­de­rung nach ihrer Fest­nah­me. Meh­re­re regie­rungs­freund­li­che und staat­li­che Medi­en ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel über das Video und behaup­te­ten fälsch­lich, dass sie eine Akti­vis­tin der Jugend­be­we­gung 6. April sei und bei der ECRF arbei­te. Dar­über­hin­aus schrie­ben sie, dass sie mit dem Direk­tor der ECRF ver­hei­ra­tet sei und ver­stie­ßen damit gegen ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ist Dok­to­ran­din an der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Malay­sia. Zuletzt wur­de sie am 26. Dezem­ber 2017 von ihrem Freund Sam­my (geän­der­ter Name, um sei­ne Iden­ti­tät zu schüt­zen) am Flug­ha­fen Senai Inter­na­tio­nal Air­port in Malay­sia gese­hen. Die bei­den hat­ten ver­ein­bart, dass Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ihr Pro­fil­fo­to bei dem popu­lä­ren chi­ne­si­schen Chat-Dienst WeChat wöchent­lich ändern wür­de, um zu signa­li­sie­ren, dass sie sich in Sicher­heit befin­det. Eine Woche nach ihrer Rück­kehr nach Ili in die Uigu­ri­sche Auto­no­me Regi­on Xin­jiang änder­te Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti wie bespro­chen ihr Pro­fil­bild. Meh­re­re Wochen lang blieb das Foto nun aller­dings unver­än­dert, bis ihr Pro­fil­bild eines Tages plötz­lich durch ein dunk­les, schwarz-wei­ßes, düs­te­res Foto ersetzt wur­de. Was dar­auf zu sehen war, erin­nert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hin­ter­grund des andau­ern­den und bei­spiel­lo­sen schar­fen Vor­ge­hens gegen Uigur_innen und ande­re eth­ni­sche Min­der­hei­ten in der Auto­no­men Regi­on Xin­jiang, befürch­ten sowohl ihr Freund Sam­my als auch die älte­re Schwes­ter von Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti, Gul­zi­re, dass die Dok­to­ran­din in einem Umer­zie­hungs­la­ger inhaf­tiert ist. Ihre Freund_innen und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat­ten sie vor einer Heim­rei­se gewarnt. Trotz­dem war Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti nach­hau­se zurück­ge­kehrt, weil sie sich Sor­gen um ihre Eltern mach­te. Seit ihrem letz­ten Besuch im Febru­ar 2017 hat­te sie kei­nen Kon­takt mehr zu den bei­den. / Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti hät­te im Febru­ar 2018 ihre Pro­mo­ti­on begin­nen sol­len. Nach­dem sie meh­re­re Mona­te lang nichts von ihr gehört haben, wand­ten sich ihr Freund Sam­my und ihre Schwes­ter Gul­zi­re sowohl an die Uni­ver­si­tät in Malay­sia als auch an die Medi­en. Damit erhoff­ten sie sich, die Auf­merk­sam­keit auf den Fall zu len­ken.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
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ai : MOSAMBIQUE

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MENSCH IN GEFAHR: „Ama­de Abu­ba­car arbei­tet als Jour­na­list beim kom­mu­na­len Radio­sen­der Naced­je im Bezirk Maco­mia in der Pro­vinz Cabo Del­ga­do im Nor­den von Mosam­bik. Am 18. Janu­ar ord­ne­te das Bezirks­ge­richt von Maco­mia eine Ver­län­ge­rung sei­ner Unter­su­chungs­haft in der Poli­zei­zen­tra­le von Maco­mia an. Der zustän­di­ge Rich­ter erklär­te sei­ne Inhaf­tie­rung für recht­mä­ßig mit der Begrün­dung, Ama­de Abu­ba­car sei am Tag nach sei­ner Ver­brin­gung in den Poli­zei­ge­wahr­sam dem Gericht vor­ge­führt wor­den. Gemäß Para­graf 311 des Straf­ge­setz­buchs von Mosam­bik muss jede Per­son inner­halb von 48 Stun­den nach der Inhaf­tie­rung vor Gericht erschei­nen. Der Rich­ter ließ im Fall von Ama­de Abu­ba­car unbe­ach­tet, dass die­ser bereits am 5. Janu­ar von der Poli­zei fest­ge­nom­men wor­den war. Anschlie­ßend hielt das Mili­tär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kon­takt zur Außen­welt fest, bevor er am 17. Janu­ar wie­der an die Poli­zei über­ge­ben wur­de. Mit der anhal­ten­den Inhaf­tie­rung von Ama­de Abu­ba­car wird gegen sein Recht auf ein fai­res und ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren ver­sto­ßen. / Ein von dem Jour­na­lis­ten ein­ge­reich­ter Antrag auf eine Frei­las­sung unter Auf­la­gen wies der Rich­ter ab. Er begrün­de­te dies damit, dass Bewei­se, die in der poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­ak­te ent­hal­ten sind, kei­ner­lei Zwei­fel an sei­ner Schuld lie­ßen. Der Rich­ter gab wei­ter­hin an, dass Ama­de Abu­ba­car im Fal­le einer Frei­las­sung wei­te­re Straf­ta­ten bege­hen kön­ne und somit eine Gefahr für den sozia­len Frie­den dar­stel­len wür­de. Die Poli­zei leg­te dem Gericht als Beweis gegen Ama­de Abu­ba­car eine Lis­te von mut­maß­li­chen Mit­glie­dern der isla­mis­ti­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Al-Shaba­ab vor, die der Jour­na­list bei sei­ner Fest­nah­me bei sich trug. Zudem wies die Poli­zei dar­auf hin, dass der Vor­ge­setz­te von Ama­de Abu­ba­car nichts von den Inter­views gewusst habe, die er durch­ge­führt hat­te. / Ama­de Abu­ba­car dro­hen kon­stru­ier­te Ankla­gen wegen „öffent­li­cher Auf­wie­ge­lung mit­hil­fe von elek­tro­ni­schen Medi­en“ (Para­graf 322 des Straf­ge­setz­buchs) und „Ver­let­zung von Staats­ge­heim­nis­sen über sozia­le Medi­en“ (Para­graf 323 des Straf­ge­setz­buchs). Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass er nur auf­grund sei­ner Arbeit als Jour­na­list und wegen der Wahr­neh­mung sei­nes Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung unter Ankla­ge steht.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
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ai : KOLUMBIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „In Bojayá im Depart­a­men­to Chocó befin­den sich 7.000 Ange­hö­ri­ge afro-kolum­bia­ni­scher und indi­ge­ner Gemein­schaf­ten in Unión Baquia­za, Egoró­quera, Unión Cui­tí, Play­ita, Meso­po­ta­mia und Car­ri­l­lo im Kreuz­feu­er der Kampf­hand­lun­gen zwi­schen bewaff­ne­ten Grup­pen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet die Lage mit Sor­ge und ist der Ansicht, dass die Gefahr mas­sen­haf­ter Tötun­gen und Ver­trei­bun­gen besteht. Im Depart­a­men­to Chocó wur­den in jüngs­ter Zeit meh­re­re Gemein­de-spre­cher_in­nen ermor­det, und die Prä­senz bewaff­ne­ter Grup­pen stellt eine stän­di­ge Bedro­hung für die dor­ti­gen Gemein­schaf­ten dar. Die kolum­bia­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts unter­nom­men, um die­se Men­schen zu schüt­zen. / Die meis­ten der betrof­fe­nen Per­so­nen kön­nen sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewe­gen, da sie ver­su­chen, sich vor den Akti­vi­tä­ten der Gue­ril­la­grup­pe Ejérci­to de Libe­r­ación Nacio­nal (Natio­na­le Befrei­ungs­ar­mee) und der para­mi­li­tä­ri­schen Grup­pe Auto­de­fen­sas Gai­ta­ni­s­tas de Colom­bia zu schüt­zen. Die­se haben im ver­gan­ge­nen Jahr Anti­per­so­nen­mi­nen in der Gegend gelegt, Kin­der rekru­tiert, Gemein­de-spre­cher_in­nen getö­tet und gan­ze Gemein­schaf­ten bela­gert. Es gab eini­ge Fäl­le, in denen Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaf­ten die Zusam­men­ar­beit der bewaff­ne­ten Grup­pen mit Ange­hö­ri­gen der kolum­bia­ni­schen Armee ange­pran­gert haben. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal warn­te in einem 2017 ver­öf­fent­lich­ten Bericht, dass die kolum­bia­ni­sche Regie­rung in die­ser Gegend von Chocó ein Kli­ma der Aus­gren­zung und Ver­nach­läs­si­gung geschaf­fen hat, was die Schutz­be­dürf­tig­keit der dor­ti­gen Gemein­schaf­ten noch wei­ter ver­stärkt. Die Reak­ti­on der Behör­den auf die dor­ti­ge Lage war bis­her alles ande­re als umfas­send und kon­zen­triert sich ledig­lich auf mili­tä­ri­sche Maß­nah­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30. Mai 2019 unter > ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Fest­nah­me von Scott War­ren erfolg­te nur Stun­den nach der Ver­öf­fent­li­chung eines Berichts, der die vor­sätz­li­che Ver­nich­tung huma­ni­tä­rer Hilfs­gü­ter im Grenz­ge­biet zwi­schen den USA und Mexi­ko durch die Grenz­be­hör­den doku­men­tiert. / Scott War­ren leis­tet als Frei­wil­li­ger für die huma­ni­tä­re Orga­ni­sa­ti­on No More Deaths lebens­wich­ti­ge huma­ni­tä­re Hil­fe, um das Recht auf Leben von Migrant_innen zu schüt­zen und wei­te­re Todes­fäl­le von Migrant_innen und Asyl­su­chen­den in der Sono­ra-Wüs­te zu ver­hin­dern. Menschenrechtsaktivist_innen aus Städ­ten ent­lang der Gren­ze, die in Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Glau­bens­ge­mein­schaf­ten oder Akti­vis­ten­grup­pen orga­ni­siert sind, unter­stüt­zen Migrant_innen bereits seit vie­len Jah­ren. / Straf‑, Zivil- und Ver­wal­tungs­ge­set­ze soll­ten nicht dazu miss­braucht wer­den, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schi­ka­nie­ren, die sich für die Rech­te von Migrant_innen, Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen oder ande­ren ein­set­zen, deren Leben gefähr­det ist und denen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Regie­run­gen soll­ten sicher­stel­len, dass Men­schen­rechts-ver­tei­di­ger_in­nen und ihre Orga­ni­sa­tio­nen ihre Arbeit in einem siche­ren und unter­stüt­zen­den Umfeld ohne Angst vor Repres­sa­li­en nach­ge­hen kön­nen. / Die Kri­mi­na­li­sie­rung von huma­ni­tä­rer Hil­fe und von ein­fachs­ten Ges­ten der Unter­stüt­zung, bei denen nicht nach der Staats­an­ge­hö­rig­keit gefragt wird, ist ein Angriff auf die Men­schen­rech­te.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30. Juni 2019 unter > ai : urgent action

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ai : SRI LANKA

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Schrift­stel­ler Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ra wur­de am 1. April 2019 fest­ge­nom­men, als er auf einer Poli­zei­wa­che erschien, um eine Aus­sa­ge zu einer Beschwer­de zu machen, die bud­dhis­ti­sche Mön­che hin­sicht­lich sei­ner Kurz­ge­schich­te ein­ge­reicht hat­ten. Er wur­de unter Para­graf 3(1) des IPb­pR-Geset­zes und Para­graf 291(B) des sri­lan­ki­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Die­se Para­gra­fen las­sen eine Frei­las­sung gegen Kau­ti­on sei­tens regu­lä­rer Amts­ge­rich­te nicht zu. Des­halb befand sich Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ra fast vier Mona­te lang in Haft. Sei­ne nächs­te Anhö­rung soll am 30. Sep­tem­ber vor dem Obers­ten Gerichts­hof statt­fin­den. / Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ras lite­ra­ri­sche Arbeit ist von meh­re­ren Orga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter auch dem Minis­te­ri­um für kul­tu­rel­le Ange­le­gen­hei­ten und der Kul­tur­ab­tei­lung des Minis­ter­prä­si­den­ten der Nord­west­pro­vinz, für Aus­zeich­nun­gen vor­ge­schla­gen wor­den. Para­graf 3(1) des IPb­pR-Geset­zes und Para­graf 291 des Straf­ge­setz­buchs kri­mi­na­li­sie­ren das Pro­pa­gie­ren von ras­sis­ti­schem und reli­giö­sem Hass, der Dis­kri­mi­nie­rung, Feind­se­lig­keit und Gewalt schürt./ Die Fest­nah­me von Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ra ist Teil einer beun­ru­hi­gen­den Ten­denz, das IPb­pR-Gesetz dazu zu nut­zen, fried­li­chen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lan­ka die Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Gedanken‑, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit abzu­spre­chen. Die­se Rech­te sind jedoch im Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te fest­ge­schrie­ben. Im Mai 2019 wur­de eine Frau namens M. R. Mazahi­ma unter dem IPb­pR-Gesetz fest­ge­nom­men, weil sie eine Blu­se mit dem Auf­druck eines Schiffsteu­er­ra­des getra­gen hat­te. Als Begrün­dung wur­de von den anzei­gen­den Per­so­nen fälsch­li­cher­wei­se ange­ge­ben, dass dies ein bud­dhis­ti­sches Sym­bol sei. Sie wur­de mehr als drei Wochen lang in Gewahr­sam gehal­ten, bis ihr end­lich Kau­ti­on gewährt wur­de. Im Juni 2019 wur­de dem Kolum­nis­ten Kusal Perera unter dem IPb­pR-Gesetz mit der Fest­nah­me gedroht, weil er über den zuneh­men­den extre­mis­ti­schen Sin­ha­la-Bud­dhis­mus in Sri Lan­ka geschrie­ben hat­te. / Der will­kür­li­che Ein­satz des IPb­pR-Geset­zes – das Men­schen­rech­te schüt­zen und nicht gegen sie ver­sto­ßen soll – hat zu einem schwie­ri­gen Kli­ma im Land geführt. In Sri Lan­ka reagie­ren die Behör­den extrem sen­si­bel auf ver­meint­li­che Ver­un­glimp­fun­gen des Bud­dhis­mus und wer­den direkt von bestimm­ten Grup­pen bud­dhis­ti­scher Mön­che beein­flusst, die die Fest­nah­me und Straf­ver­fol­gung von Per­so­nen ver­lan­gen, von der sie mei­nen, dass sie die Reli­gi­on ver­un­glimpft haben./ Gemäß dem IPb­pR, an des­sen Umset­zung Sri Lan­ka gebun­den ist, darf das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und die Gedanken‑, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit nur in einem engen, klar defi­nier­ten Rah­men ein­ge­schränkt wer­den. Ein­schrän­kun­gen die­ser Rech­te sind nur dann zuläs­sig, wenn sie nötig sind, um die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer oder bestimm­te öffent­li­che Inter­es­sen (wie z. B. die natio­na­le bzw. öffent­li­che Sicher­heit, die öffent­li­che Ord­nung oder die öffent­li­che Gesund­heit oder Moral) zu schüt­zen, und wenn sie für die­sen Zweck nach­weis­bar not­wen­dig sind. Indi­rek­te oder direk­te Kri­tik an einer Reli­gi­on oder einem Glau­bens­sys­tem darf nicht als Volks­ver­het­zung kri­mi­na­li­siert wer­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 17.10.2019 unter > ai : urgent action
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ai : ÄGYPTEN

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Amnes­ty Inter­na­tio­nal / MENSCH IN GEFAHR: „Am 22. Sep­tem­ber 2019 gegen 19 Uhr nah­men Ange­hö­ri­ge der Sicher­heits­be­hör­den in Zivil die bekann­te Men­schen­rechts­an­wäl­tin Mahie­nour el-Mas­ry fest, als sie das Gebäu­de der Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit in Alex­an­dria ver­ließ. Sie brach­ten sie in einem Klein­trans­por­ter an einen unbe­kann­ten Ort. Kurz zuvor, am 20. und 21. Sep­tem­ber, waren in meh­re­ren ägyp­ti­schen Städ­ten regie­rungs­kri­ti­sche Pro­tes­te aus­ge­bro­chen. Die Anwäl­tin woll­te sich bei der Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit über den Stand der Ermitt­lun­gen gegen die bei den Pro­tes­ten Fest­ge­nom­me­nen erkun­di­gen, die den Rück­tritt von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi gefor­dert hat­ten. Am 23. Sep­tem­ber befrag­te ein Staats­an­walt Mahie­nour el-Mas­ry und ent­schied, sie wäh­rend der Ermitt­lun­gen im Fall 488 von 2019 für 15 Tage im Frau­en­ge­fäng­nis Al Qana­ter zu inhaf­tie­ren. Bei die­sem Fall geht es um die regie­rungs­kri­ti­schen Demons­tra­tio­nen vom März 2019. Ihr wird „Zusam­men­ar­beit mit einer Ter­ror­ver­ei­ni­gung zur Erlan­gung ihrer Zie­le“, die „Ver­brei­tung fal­scher Nach­rich­ten“ und „Nut­zung der Sozia­len Medi­en zur Ver­öf­fent­li­chung von Falsch­mel­dun­gen“ vor­ge­wor­fen. / Mahie­nour el-Mas­rys Inhaf­tie­rung ist Teil des bis­lang här­tes­ten Vor­ge­hens gegen Anders­den­ken­de in der Amts­zeit von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi. Bei den Pro­tes­ten am 20. und 21. Sep­tem­ber 2019, auf denen der Rück­tritt des Prä­si­den­ten gefor­dert wur­de, wur­den mehr als 2.300 Men­schen festgenommen./ Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass Mahie­nour el-Mas­ry eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ist, die sich nur des­halb in Haft befin­det, weil sie fried­lich ihrer Arbeit nach­ge­gan­gen ist, die dar­in besteht, Betrof­fe­ne von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­tei­di­gen.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 21.11.2019 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Am Abend des 15. Juli 2016 ver­such­ten Tei­le der tür­ki­schen Streit­kräf­te mit Waf­fen­ge­walt, die Regie­rung zu stür­zen. Doch der Putsch­ver­such wur­de schnell nie­der­ge­schla­gen. Tau­sen­de Men­schen pro­tes­tier­ten auf den Stra­ßen dage­gen und die Put­schis­ten wur­den von Sicher­heits­kräf­ten über­wäl­tigt. In einer Nacht vol­ler Gewalt wur­den Hun­der­te getö­tet und Tau­sen­de ver­letzt. Unmit­tel­bar nach dem geschei­ter­ten Staats­streich beschul­dig­te die Regie­rung den in den USA leben­den Pre­di­ger Fet­hul­lah Gülen und sei­ne Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regie­rung ver­schwo­ren zu haben. Die reli­giö­se Gülen-Bewe­gung wird von den tür­ki­schen Behör­den als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on ein­ge­stuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regie­rung den Aus­nah­me­zu­stand aus, der zwei Jah­re lang in Kraft blieb. Es folg­te eine mas­si­ve Ver­haf­tungs­wel­le gegen Jour­na­lis­tin­nen, Schrift­stel­le­rin­nen, Rich­te­rin­nen, Staats­an­wäl­tin­nen sowie ver­meint­li­che und tat­säch­li­che Kri­ti­ke­rin­nen der Regie­rungs­par­tei AKP. / Ahmet Altan und sein Bru­der Meh­met Altan nah­men am 14. Juli – dem Vor­abend des Put­sches – an einer Live-Fern­seh­sen­dung mit der Mode­ra­to­rin Naz­lı Ilı­cak teil. Wäh­rend der Sen­dung dis­ku­tier­ten sie auch über tür­ki­sche Poli­tik. Anschlie­ßend wur­den alle drei unter dem Vor­wurf fest­ge­nom­men, in der Sen­dung „unter­schwel­li­ge Bot­schaf­ten“ über den bevor­ste­hen­den Putsch ver­brei­tet zu haben. Naz­lı Ilı­cak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Meh­met Altan kamen im Sep­tem­ber 2016 in Unter­su­chungs­haft. Ahmet Altan, Meh­met Altan, Naz­lı Ilı­cak und drei wei­te­re Ange­klag­te wur­den dann im Febru­ar 2018 wegen des Vor­wurfs, „die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung umstür­zen zu wol­len“ zu einer lebens­lan­gen Haft­stra­fe ohne die Mög­lich­keit einer Bewäh­rung ver­ur­teilt. Als das Obers­te Beru­fungs­ge­richt die Schuld­sprü­che im Juli 2019 auf­hob, wur­de ein neu­es Ver­fah­ren gegen fünf der Ange­klag­ten ein­ge­lei­tet. Meh­met Altan wur­de dage­gen frei­ge­spro­chen. / Am 4. Novem­ber 2019 wur­den mit­hil­fe der Ankla­ge „Unter­stüt­zung einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on, ohne deren Mit­glied zu sein“ Ahmet Altan zu zehn­ein­halb Jah­ren und die Jour­na­lis­tin Naz­lı Ilı­cak zu acht Jah­ren und neun Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den bis zum Urteil in ihrem Rechts­mit­tel­ver­fah­ren vor dem Straf­ge­richt für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 26 in Istan­bul frei­ge­las­sen und mit einem Rei­se­ver­bot belegt. Das Gericht sprach in dem unfai­ren Ver­fah­ren drei wei­te­re Per­so­nen schul­dig, dar­un­ter zwei Medi­en­schaf­fen­de, und ent­schied, dass sie in Unter­su­chungs­haft blei­ben müss­ten. Die Staats­an­walt­schaft leg­te am 6. Novem­ber 2019 Rechts­mit­tel gegen Ahmet Alt­ans Frei­las­sung ein. Am 8. Novem­ber wies das Gericht für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 26 in Istan­bul den Antrag des Staats­an­walts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu neh­men und ver­wies die Straf­sa­che an das Gericht für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 27. Die­ses Gericht akzep­tier­te das Rechts­mit­tel der Staats­an­walt­schaft am 12. Novem­ber. Ahmet Altan und sein Rechts­bei­stand erfuh­ren nicht direkt von die­ser Ent­schei­dung des Gerichts, son­dern durch regie­rungs­na­he Medi­en. Noch am glei­chen Abend wur­de Ahmet Altan zuhau­se in Istan­bul fest­ge­nom­men und in Poli­zei­ge­wahr­sam über­stellt. / Die erneu­te Fest­nah­me von Ahmet Altan scheint poli­tisch moti­viert, will­kür­lich und unver­ein­bar mit dem Recht auf Frei­heit nach Para­graf 5 der Euro­päi­schen Kon­ven­ti­on zum Schut­ze der Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten zu sein, der jeden will­kür­li­chen Frei­heits­ent­zug ver­bie­tet. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te stell­te fest, dass vor­sätz­li­che Hand­lun­gen der Behör­den zu Will­kür füh­ren kön­nen. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Ahmet Altan ver­stößt ekla­tant gegen sei­ne Rech­te.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
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ai : RUANDA

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MENSCH IN GEFAHR: „Jackie Umu­ho­za, die Toch­ter des im Exil leben­den Pas­tors Deo Nyiri­gi­ra, wur­de am 27. Novem­ber in Kiga­li fest­ge­nom­men. Die Unter­su­chungs­be­hör­de Rwan­da Inves­ti­ga­ti­on Bureau bestä­tig­te am 28. Novem­ber auf Twit­ter, dass Jackie Umu­ho­za in Unter­su­chungs­haft sei. Ihr wer­den Lan­des­ver­rat und Spio­na­ge vor­ge­wor­fen. Bei einem Schuld­spruch muss sie mit bis zu 25 Jah­ren Gefäng­nis rechnen./ Die Staats­an­walt­schaft hat ihren Fall jedoch bis­her nicht bestä­tigt, und sie wur­de kei­nem Gericht vor­ge­führt. Ihre anhal­ten­de Unter­su­chungs­haft ist daher nicht rich­ter­lich ange­ord­net. Laut ruan­di­scher Straf­pro­zess­ord­nung dür­fen Straf­ver­däch­ti­ge ledig­lich bis zu fünf Tage lang in Unter­su­chungs­haft gehal­ten wer­den. Danach muss die Staats­an­walt­schaft eine rich­ter­li­che Anord­nung zur Haft­ver­län­ge­rung ein­ho­len, die auf soli­den Fak­ten zur Recht­fer­ti­gung eines Ver­fah­rens basiert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 31.1.2020 unter > ai : urgent action
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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: »Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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ai : GUATEMALA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März hat die gua­te­mal­te­ki­sche Regie­rung in einem Indus­trie­park in Gua­te­ma­la-Stadt ein Kran­ken­haus für COVID-19-Pati­en­t_in­nen ein­ge­rich­tet. Jetzt wur­den 46 dort arbei­ten­de Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te ent­las­sen. Als Grund für die Kün­di­gun­gen ver­wies das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, denen zufol­ge die­se Arbeiter_innen einen Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss besit­zen müs­sen, um in dem Kran­ken­haus arbei­ten zu kön­nen. Ein Groß­teil die­ser Beschäf­tig­ten ver­fügt nur über eine grund­le­gen­de Schul­bil­dung und kann die gefor­der­ten Nach­wei­se nicht erbrin­gen. Hin­zu kommt, dass die gekün­dig­ten Per­so­nen, ähn­lich wie Tei­le des medi­zi­ni­schen Per­so­nals, seit dem 24. März kei­nen Lohn erhal­ten haben. Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung haben sie eben­falls nicht bekom­men. / Hin­ter­grund: Bereits vor der COVID-19-Pan­de­mie erhielt Gua­te­ma­la auf­grund sei­nes schwa­chen Gesund­heits­sys­tems beson­de­re Unter­stüt­zun­gen von der Pan­ame­ri­ka­ni­schen Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on OPS. Am 9. Juni mel­de­te Gua­te­ma­la 7.055 COVID-19-Fäl­le und 252 Pan­de­mie­to­te.  /  Im März rich­te­te die Regie­rung Gua­te­ma­las in einem Indus­trie­park der Haupt­stadt namens Par­que de la Indus­tria ein Kran­ken­haus für COVID-19-Fäl­le ein. Die Kli­nik hat­te eine Anfangs­ka­pa­zi­tät von 319 Bet­ten und wur­de am 21. März eröff­net. Anfang Mai beschwer­te sich das medi­zi­ni­sche Per­so­nal öffent­lich über feh­len­de Arbeits­ver­trä­ge, nicht aus­ge­zahl­ten Lohn und gefähr­li­che Arbeits­be­din­gun­gen. Pres­se­be­rich­ten zufol­ge, die auf Infor­ma­tio­nen des natio­na­len Rech­nungs­hofs basie­ren, hat das COVID-19-Kran­ken­haus weni­ger als zwei Pro­zent des ihm vom Kon­gress zuge­wie­se­nen Bud­gets in Anspruch genom­men. Der Grund dafür liegt in der gerin­gen ope­ra­ti­ven Kapa­zi­tät und dem Feh­len von ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. / Die Kran­ken­haus­lei­tung gab an, dass die in der Kli­nik arbei­ten­den Per­so­nen über das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein­ge­stellt wer­den, wobei die in Haus­halts­be­stim­mung 189 (Titel: “Sons­ti­ge Leis­tun­gen”) des öffent­li­chen Haus­halts fest­ge­leg­ten Anfor­de­run­gen zu befol­gen sind. Vertreter_innen des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums wie­sen dar­auf hin, das Gesetz über den öffent­li­chen Dienst ver­lan­ge, dass unter die­ser Haus­halts­li­nie ein­ge­stell­te Per­so­nen einen Nach­weis über ihren Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss erbrin­gen müs­sen. Der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te Pro­cu­ra­du­ría de los Derechos Huma­nos zufol­ge wur­den die­se Bele­ge noch nicht ver­langt, als das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um das betref­fen­de Per­so­nal ein­stell­te. Da 46 der im COVID-19-Kran­ken­haus beschäf­tig­ten Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te nicht die ent­spre­chen­den Unter­la­gen vor­le­gen konn­ten, wur­den sie kur­zer­hand ent­las­sen. Sie hat­ten erst knapp drei Mona­te lang in der Kli­nik gear­bei­tet und muss­ten teil­wei­se ihre eige­nen Werk­zeu­ge und Mate­ria­li­en zur Arbeit mit­brin­gen. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um iden­ti­fi­zier­te 38 Per­so­nen, die die Anfor­de­run­gen nicht erfüll­ten. Die natio­na­le Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hin­ge­gen mel­de­te 46 Kün­di­gun­gen im Bereich Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­per­so­nal. / Ent­ge­gen der Begrün­dung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums besagt der Klas­si­fi­ka­ti­ons­plan für Beschäf­ti­gun­gen im öffent­li­chen Sek­tor in Über­ein­stim­mung mit Para­graf 35 des Geset­zes über den öffent­li­chen Dienst, dass bei einer Rei­he von Stel­len mit über­wie­gend “kör­per­li­cher und repe­ti­ti­ver Arbeit” kei­ne über die Grund­schu­le hin­aus­ge­hen­de Schul­bil­dung not­wen­dig ist. Zudem ist im Hand­buch zur Klas­si­fi­ka­ti­on der Haus­halts­li­ni­en für den öffent­li­chen Dienst (Minis­ter­ver­ein­ba­rung 291‑2012) kei­ne Rege­lung zur Not­wen­dig­keit eines Ober­stu­fen­ab­schlus­ses für die Anstel­lung von Per­so­nen unter Haus­halts­be­stim­mung 189 auf­ge­führt. / Im COVID-19-Kran­ken­haus im Par­que de la Indus­tria in Gua­te­ma­la-Stadt sind die Rech­te der dort Arbei­ten­den –  sowohl die der Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te als auch die des medi­zi­ni­schen Per­so­nals – bedroht. Die­se Beschäf­tig­ten nicht ange­mes­sen zu schüt­zen, bedeu­tet, nicht nur ihre son­dern auch die Gesund­heit der gua­te­mal­te­ki­schen Bevöl­ke­rung aufs Spiel zu set­zen. Seit Beginn der Pan­de­mie haben Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen im gan­zen Land öffent­lich und wie­der­holt das Feh­len ange­mes­se­ner Schutz­aus­rüs­tung kri­ti­siert. Laut der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hat­ten sich bis zum 24. Mai 2020 min­des­tens 49 Pfle­ge­kräf­te und Ärzt_innen mit COVID-19 infi­ziert. Am 30. Mai 2020 for­der­te das Ver­fas­sungs­ge­richt das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf, unver­züg­lich alle Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen mit ent­spre­chen­der Schutz­aus­rüs­tung aus­zu­stat­ten.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jäh­ri­ge Kur­de Arsalan Khod­kam ist in Gefahr, im Gefäng­nis von Urumieh in der Pro­vinz West-Asder­bai­dschan hin­ge­rich­tet zu wer­den. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spio­na­ge” für die Kur­di­sche Demo­kra­ti­sche Par­tei des Iran (KDPI), eine bewaff­ne­te Oppo­si­ti­ons­grup­pe, zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Damals war er ein nied­ri­gran­gi­ger Ange­hö­ri­ger der Revo­lu­ti­ons­gar­den. Er hat die­se Anschul­di­gun­gen immer bestrit­ten und erklärt, dass die Behör­den ihn der Spio­na­ge beschul­dig­ten, nach­dem sie erfah­ren hat­ten, dass er über Insta­gram mit einem Ver­wand­ten sei­ner Frau kom­mu­ni­zier­te, der Mit­glied der KDPI war. Arsalan Khod­kam wur­de weni­ger als drei Mona­te nach sei­ner Fest­nah­me in einem unfai­ren Ver­fah­ren, das nur 30 Minu­ten dau­er­te, auf­grund von “Geständ­nis­sen”, die er sei­nen Anga­ben zufol­ge unter Fol­ter und ande­ren Miss­hand­lun­gen unter­zeich­net hat­te, zum Tode ver­ur­teilt. Er hat­te zu kei­nem Zeit­punkt Zugang zu einem Rechts­bei­stand sei­ner Wahl. Im Febru­ar 2020 ver­such­te sein Anwalt Ein­sicht in die Gerichts­un­ter­la­gen zu erhal­ten, um ein Gna­den­ge­such vor­zu­be­rei­ten. Die Staats­an­walt­schaft teil­te dem Rechts­bei­stand jedoch mit, er kön­ne Arsalan Khod­kam nicht ver­tre­ten. Ein Gna­den­ge­such, das Arsalan Khod­kam aus dem Gefäng­nis gestellt hat­te, wur­de abge­lehnt. Im Mai 2020 wur­den sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gewarnt, er kön­ne jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den. / Nach sei­ner Fest­nah­me am 23. April 2018 wur­de Arsalan Khod­kam in eine Haft­ein­rich­tung der Revo­lu­ti­ons­gar­den in der Mili­tär­ka­ser­ne Almah­di in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Ein­zel­haft ­ ohne Kon­takt zu sei­ner Fami­lie oder einem Rechts­bei­stand. Wäh­rend die­ser Zeit wur­de er sei­nen Anga­ben zufol­ge wie­der­holt gefol­tert, um ihn zu einem “Geständ­nis” zu zwin­gen. Er sag­te, er sei wie­der­holt aus­ge­peitscht bzw. mit Stö­cken geschla­gen und mit Faust­hie­ben und Trit­ten trak­tiert wor­den, unter ande­rem auf den Rücken, wo er ein chir­ur­gi­sches Implan­tat hat. Des­halb habe er mehr­fach das Bewusst­sein ver­lo­ren. Die Verhörbeamt_innen sol­len ihn über lan­ge Zeit­räu­me in schmerz­haf­ter Wei­se die Hän­de gefes­selt haben. Wäh­rend die­ser Zeit ver­wei­ger­te man ihm den Gang zu Toi­let­te, so dass er sich ein­näss­te oder den Harn so lan­ge ein­hielt, bis er Bla­sen- und Nie­ren­schmer­zen hat­te. Er gab außer­dem an, am Schla­fen gehin­dert wor­den zu sein. / Arsalan Khod­kam wur­de von der Abtei­lung 1 des Mili­tär­ge­richts in West-Aser­bai­dschan der “Feind­schaft zu Gott” (moh­are­beh) durch “Spio­na­ge” für schul­dig befun­den. Er traf sei­nen vom Gericht bestimm­ten Rechts­bei­stand zum ers­ten Mal wäh­rend des Gerichts­ver­fah­rens. Die­ser habe vor Gericht nichts zu sei­ner Ver­tei­di­gung vor­ge­tra­gen. Die Abtei­lung 32 des Obers­ten Gerichts­hof wies sein Rechts­mit­tel im Schnell­ver­fah­ren zurück, ohne dar­auf ein­zu­ge­hen, dass unter Fol­ter erpress­te “Geständ­nis­se” vor Gericht zuge­las­sen wur­den. Ein dar­auf­fol­gen­der Antrag auf gericht­li­che Über­prü­fung des Ver­fah­rens wur­de am 3. Okto­ber 2018 zurück­ge­wie­sen. Arsalan Khod­kam hat bis heu­te kei­ne schrift­li­che Fas­sung des Urteils gegen ihn erhal­ten. Die Anwen­dung der Todes­stra­fe wegen “Spio­na­ge” ver­stößt gegen das Völ­ker­recht, das die Todes­stra­fe auf die “schwers­ten Ver­bre­chen”, wie vor­sätz­li­che Tötun­gen, beschränkt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe, unge­ach­tet der Schwe­re und der Umstän­de einer Tat, der Schuld, Unschuld oder beson­de­ren Eigen­schaf­ten des Ver­ur­teil­ten, oder der vom Staat gewähl­ten Hin­rich­tungs­me­tho­de, da sie das Recht auf Leben ver­letzt und die grau­sams­te, unmensch­lichs­te und ernied­ri­gends­te aller Stra­fen dar­stellt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Mar­fa Rab­ko­va ist eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und arbei­tet als Koor­di­na­to­rin des Frei­wil­li­gen­diens­tes des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na. / Sie wur­de am 17. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men und am 25. Sep­tem­ber unter Para­graf 293(3) des Straf­ge­setz­buchs (“Trai­ning oder ande­re Vor­be­rei­tung von Men­schen zur Teil­nah­me an Auf­stän­den, oder Finan­zie­rung sol­cher Akti­vi­tä­ten”) ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr bis zu drei Jah­re im Gefäng­nis. Sie befin­det sich zur­zeit in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung Nr. 1 in Minsk./ Mar­fa Rab­ko­va ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen ihres recht­mä­ßi­gen Ein­sat­zes als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin schi­ka­niert wird. Sie beob­ach­tet Demons­tra­tio­nen und doku­men­tiert Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Fol­ter oder ande­re Miss­hand­lun­gen an fried­li­chen Pro­tes­tie­ren­den durch Beamt_innen der Sicher­heits­be­hör­den. Mar­fa Rab­ko­va hat kei­ne Straf­tat began­gen. Ihre Straf­ver­fol­gung ist eine erheb­li­che Ver­let­zung der inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen des Landes./ Die bela­rus­si­schen Behör­den müs­sen auf­hö­ren, Mit­glie­der des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na und ande­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Aktivist_innen straf­recht­lich zu ver­fol­gen. Sie müs­sen die Rech­te auf Vereinigungs‑, Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit der bela­rus­si­schen Bevöl­ke­rung respek­tie­ren.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Aigul Ute­po­va ist eine bekann­te Blog­ge­rin und Akti­vis­tin. Sie hat 8.000 Fol­lower auf Face­book und eine gro­ße Fan­ge­mein­de sieht die Bei­trä­ge auf ihrem You­Tube-Kanal. 2015 kan­di­dier­te sie bei den Prä­si­dent­schafts­wah­len, doch zog sie ihre Kan­di­da­tur spä­ter wie­der zurück. Sie wird beschul­digt, eine Anhän­ge­rin der Oppo­si­ti­ons­par­tei Demo­kra­ti­schen Wahl Kasach­stans zu sein. Am 13. März 2018 wur­de die Par­tei will­kür­lich zu einer “extre­mis­ti­schen” Orga­ni­sa­ti­on erklärt, weil sie “zur natio­na­len Zwie­tracht auf­sta­chel­te”. Grund­la­ge für die­se Ein­ord­nung sind die vage for­mu­lier­ten Anti-Extre­mis­mus-Geset­ze in Kasach­stan. / Nach der Zwangs­ein­wei­sung von Aigul Ute­po­va in die Psych­ia­trie fürch­tet ihr Rechts­bei­stand, dass eine will­kür­li­che psych­ia­tri­sche Dia­gno­se zum Vor­wand genom­men wird, um sie zwangs­wei­se “behan­deln” und lan­ge in der Anstalt fest­hal­ten zu kön­nen. Bei einem Ver­such, Aigul Ute­po­va am 23. Novem­ber zu besu­chen, wur­de dem Rechts­bei­stand und einer Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen mit­ge­teilt, dass die Jor­u­na­lis­tin kei­nen Kon­takt zur Außen­welt haben dür­fe. / Dass Per­so­nen, die die Regie­rung kri­ti­sie­ren oder sich gegen bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen stel­len, zwangs­wei­se unter psych­ia­tri­sche Beob­ach­tung gestellt wer­den, ist in Kasach­stan nicht unge­wöhn­lich. 2019 ent­schied der UN-Men­schen­rechts­aus­schuss, dass Zina­idi Muk­hor­to­va will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung, Fol­ter und ande­rer Miss­hand­lung aus­ge­setzt war. Die Anwäl­tin war fünf Mal gegen ihren Wil­len in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen und dort “behan­delt” wor­den. / Aigul Ute­po­va hät­te nie­mals straf­recht­lich ver­folgt und unter Haus­ar­rest gestellt wer­den dür­fen. Die­se Maß­nah­me ver­stößt gegen kasa­chi­sches Recht, das Haus­ar­rest nur in Fäl­len vor­sieht, bei denen die Höchst­stra­fe fünf Jah­re oder mehr beträgt. Außer­dem muss sach­lich begrün­det wer­den, wes­halb weni­ger restrik­ti­ve Maß­nah­men nicht ange­wen­det wer­den kön­nen. Die Ver­fol­gung und der Haus­ar­rest von Aigul Ute­po­va sind als Ver­gel­tungs­maß­nah­men für ihre unver­blüm­te Kri­tik an der Regie­rung ein­zu­ord­nen.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Viach­as­lau Rahash­chuks Gesund­heits­zu­stand ist so schlecht, dass er umge­hend in ein Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen wer­den müss­te. Doch statt­des­sen befin­det er sich in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Nr. 6. Sei­ne Ver­let­zun­gen sind auf Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen zurück­zu­füh­ren, denen er in der Haft aus­ge­setzt war. / Der Taxi­fah­rer wur­de am Abend des 10. August in Pinsk von min­des­tens fünf Polizeibeamt_innen gewalt­sam und will­kür­lich fest­ge­nom­men, als er mit sei­ner Schwes­ter und ihrem zwölf­jäh­ri­gen Sohn spa­zie­ren ging. Am Vor­tag waren die Wahl­er­geb­nis­se der Prä­si­dent­schafts­wahl offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wor­den und nach mas­si­ven Betrugs­vor­wür­fen hiel­ten die Pro­tes­te in der Stadt noch an. Viach­as­lau Rahash­chuk hat kei­ne Straf­tat began­gen und sei­ne Fest­nah­me und nach­fol­gen­de Inhaf­tie­rung sind will­kür­lich. In der Zwi­schen­zeit wur­de er nach Para­graf 293 Teil 1 des bela­rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ange­klagt, der im Zusam­men­hang mit dem Vor­wurf von “Mas­sen­un­ru­hen” steht. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihm bis zu 15 Jah­re Haft. / Am 11. August nahm einer der dama­li­gen Mit­häft­lin­ge von Viach­as­lau Rahash­chuk Kon­takt zu des­sen Mut­ter auf und teil­te ihr mit, dass ihr Sohn von Gefäng­nis­wär­tern schwer miss­han­delt wor­den sei. Er habe ein Häma­tom hin­ter dem Ohr, drei Schnitt­wun­den am Kopf und Prel­lun­gen an der gesam­ten Wir­bel­säu­le. Außer­dem sei­en die Gefäng­nis­kor­ri­do­re vol­ler Blut­la­chen von all den­je­ni­gen, die geschla­gen wur­den. / Seit­dem hat Viach­as­lau Rahash­chuk ein per­ma­nen­tes Klin­geln in sei­nem Kopf. Sei­ne Ange­hö­ri­gen baten einen Gefäng­nis­me­di­zi­ner dar­um, ihm eine Über­wei­sung zur Com­pu­ter-Tomo­gra­fie aus­zu­stel­len. Die­ser mein­te jedoch nur, dass es Viach­as­lau Rahash­chuk gut gehe und dass die Fami­lie wei­ter­hin Medi­ka­men­te zur Lin­de­rung der Sym­pto­me schi­cken sol­le. Glaub­wür­di­gen und aktu­el­len Berich­ten zufol­ge hat Viach­as­lau Rahash­chuk wie­der­holt für bis zu 20 Minu­ten das Bewusst­sein ver­lo­ren. Außer­dem hat er auf der lin­ken Sei­te des Brust­korbs einen Tumor ent­wi­ckelt. Die wie­der­hol­ten Bit­ten sei­ner Fami­lie, ihn einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen, wur­den alle­samt abge­lehnt. Viach­as­lau Rahash­chuk wird die drin­gend benö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lung ver­wei­gert.”- Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hin­rich­tung bedroh­te Arzt Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wird seit sie­ben Wochen ohne Kon­takt zur Außen­welt im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran in Haft gehal­ten. Nach der wie­der­hol­ten Auf­for­de­rung, ihnen Kon­takt zu ihrem Man­dan­ten zu ermög­li­chen, über­gab die Gefäng­nis­ver­wal­tung sei­nen Anwält_innen Ende Dezem­ber 2020 einen unda­tier­ten Brief von Dr. Dja­la­li. Dar­in schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Ein­zel­haft befin­det. Sei­ner Fami­lie und sei­nen Anwält_innen wur­de am 24. Novem­ber 2020 gesagt, dass das Todes­ur­teil von Dr. Dja­la­li inner­halb einer Woche voll­streckt wer­de und sie nun die letz­te Gele­gen­heit zu einem Video­te­le­fo­nat hät­ten. / Die Nach­richt der bevor­ste­hen­den Voll­stre­ckung lös­te inter­na­tio­na­le For­de­run­gen aus, sei­ne Hin­rich­tung zu stop­pen. Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen wur­den nach den welt­wei­ten Pro­tes­ten die Hin­rich­tungs­plä­ne am 2. Dezem­ber 2020 “auf Anwei­sung von oben” gestoppt. Am 8. Dezem­ber 2020 erfuhr die Fami­lie, dass sei­ne Hin­rich­tung um eine Woche ver­scho­ben wur­de und Ende Dezem­ber hieß es, dass die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Hin­rich­tung erneut um einen Monat ver­scho­ben habe. Doch die Tat­sa­che, dass sich Ahm­adre­za Dja­la­li nach wie vor in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt befin­det, gibt trotz der zwei Auf­schü­be gro­ßen Anlass zu der Befürch­tung, dass er jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den könn­te. Denn die ira­ni­schen Behör­den pfle­gen Todeskandidat_innen im Gehei­men hin­zu­rich­ten, nach­dem sie sie in Ein­zel­haft ver­legt und ihnen dar­in den Kon­takt zur Außen­welt ver­wei­gert haben. / Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wur­de im Okto­ber 2017 in einem grob unfai­ren Ver­fah­ren vor der Abtei­lung 15 des Tehe­ra­ner Revo­lu­ti­ons­ge­richts wegen “Ver­dor­ben­heit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode ver­ur­teilt. Das Gericht stütz­te sich dabei haupt­säch­lich auf “Geständ­nis­se”, die laut Ahm­adre­za Dja­la­li durch Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen erzwun­gen wor­den waren. Er befand sich zu die­ser Zeit in ver­län­ger­ter Ein­zel­haft und hat­te kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand. Die Behör­den droh­ten ihm, ihn hin­zu­rich­ten und sei­ne in Schwe­den leben­den Kin­der sowie sei­ne im Iran leben­de Mut­ter zu töten oder auf ande­re Art zu ver­let­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Straf­tat­be­stand der “Ver­dor­ben­heit auf Erden” die straf­recht­li­chen Erfor­der­nis­se der Rechts­klar­heit und Genau­ig­keit nicht erfüllt und zudem dem Lega­li­täts­prin­zip und dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit zuwi­der­läuft. Am 9. Dezem­ber 2018 erfuh­ren die Rechts­bei­stän­de von Ahm­adre­za Dja­la­li, dass sein Todes­ur­teil vor Abtei­lung 1 des Obers­ten Gerichts­hofs sum­ma­risch bestä­tigt wor­den war, ohne dass sie die Mög­lich­keit hat­ten, Ver­tei­di­gungs­an­trä­ge im Namen ihres Man­dan­ten ein­zu­rei­chen. Min­des­tens zwei Anträ­ge auf eine gericht­li­che Über­prü­fung sei­nes Falls wur­den abge­lehnt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Bür­ger­jour­na­lis­tin Zhang Zhan (张展) ist von der Poli­zei in Shang­hai inhaf­tiert wor­den und wird zur­zeit im Gefäng­nis des neu­es Bezirks Pudong fest­ge­hal­ten. Sie ist will­kür­lich inhaf­tiert, weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus­ge­übt hat. Die­se Recht ist in Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te (AEMR) ver­an­kert. / Zhang Zhan reis­te im Febru­ar 2020 nach Wuhan, um über den Aus­bruch von Covid-19 zu berich­ten. She berich­te­te über die Inhaf­tie­rung unab­hän­gi­ger Reporter_innen und die Schi­ka­ne der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen der Betrof­fe­nen. Am 15. Sep­tem­ber wur­de sie ange­klagt, “Streit ange­fan­gen und Ärger pro­vo­ziert” zu haben (寻衅滋事罪). Dar­auf ste­hen bis zu fünf Jah­re Haft. Ihr droht die­se Haft­stra­fe nur auf­grund ihrer Bericht­erstat­tung über einen Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se. / Zhang Zhan trat in den Hun­ger­streik, um gegen ihre Inhaf­tie­rung zu pro­tes­tie­ren und ihre Unschuld zu beto­nen. Obwohl sie die Absicht hat­te, den Hun­ger­streik fort­zu­set­zen, sol­len Gefäng­nis-beam­t_in­nen ihr gegen ihren Wil­len Nah­rung ver­ab­reicht haben. Sie muss dar­über­hin­aus Fuß­fes­seln tra­gen und ihre Hän­de sind seit über drei Mona­ten Tag und Nacht gefes­selt. Die­se Maß­nah­men ver­sto­ßen gegen das abso­lu­te Ver­bot der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe und stel­len eine Ver­let­zung der Ver­pflich­tun­gen Chi­nas unter inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­nor­men dar. Die Aus­wir­kun­gen die­ser Maß­nah­men auf den Gesund­heits­zu­stand von Zhang Zhan geben Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Ihr Zustand hat sich seit Sep­tem­ber sehr ver­schlech­tert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 11. April durch­such­te die Poli­zei die Woh­nung von Alek­san­dra Skoch­i­len­ko, nahm sie fest und ver­hör­te sie bis 3 Uhr des 12. April. Am 13. April ver­häng­te das Bezirks­ge­richt Vasi­le­ostrovs­ky in Sankt Peters­burg Unter­su­chungs­haft bis zum 1. Juni 2022 gegen sie. Es ist wahr­schein­lich, dass die Unter­su­chungs­haft ver­län­gert wird. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko lei­det an Zöli­a­kie, einer gene­ti­schen Glu­ten­in­to­le­ranz. Wenn sie glu­ten­hal­ti­ge Nah­rung zu sich nimmt, kann das den Beginn eines Organ­ver­sa­gens, Krebs oder Auto­im­mun­erkran­kun­gen ver­ur­sa­chen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat erfah­ren, dass Alek­san­dra Skoch­i­len­ko in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung kei­ne glu­ten­frei­en Nah­rungs­mit­tel erhält und ihrer Fami­lie nicht gestat­tet wird, ihr die­se zu schi­cken. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist eine Song­wri­te­rin und Künst­le­rin aus Sankt Peters­burg. Ihr wird vor­ge­wor­fen, Preis­schil­der in ört­li­chen Super­märk­ten durch Anti­kriegs­in­for­ma­tio­nen ersetzt zu haben, dar­un­ter Infor­ma­tio­nen über die Toten durch die Bom­bar­die­rung des Thea­ters von Mariu­pol. / Der Sankt Peters­bur­ge­rin wird die “öffent­li­che Ver­brei­tung wis­sent­lich fal­scher Infor­ma­tio­nen über den Ein­satz der Streit­kräf­te der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on und die Aus­übung der Befug­nis­se der staat­li­chen Orga­ne der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on” gemäß dem kürz­lich hin­zu­ge­füg­ten Para­gra­fen 207.3 Absatz 2 des Straf­ge­setz­buchs vor­ge­wor­fen. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist in der Kunst­sze­ne bekannt: Sie schreibt Lie­der, ver­fasst Comic-Bücher und Car­toons, orga­ni­siert Kon­zer­te und Jam­ses­si­ons. Außer­dem hat sie das bekann­te “Buch über Depres­sio­nen” geschrie­ben, das dazu bei­trägt, das Stig­ma psy­chi­scher Erkran­kun­gen zu ver­rin­gern. Das Buch ist äußerst beliebt. Es wur­de mehr­fach neu auf­ge­legt und in meh­re­re Spra­chen über­setzt und hat vie­len Men­schen inner­halb und außer­halb Russ­lands gehol­fen. Vie­le Vide­os und Aus­stel­lun­gen wur­den durch das Buch inspi­riert. / Am 20. April hieß es, dass sich Alek­san­dra Skoch­i­len­kos Gesund­heits­zu­stand durch das Feh­len glu­ten­frei­er Nah­rungs­mit­tel ver­schlech­tert habe. Am 21. April teil­te ihr Rechts­bei­stand Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Haft­an­stalt ihr schließ­lich erlaubt habe, ein Lebens­mit­tel­pa­ket ihrer Fami­lie zu erhal­ten, das ihrer glu­ten­frei­en Ernäh­rung entsprach./ Am 23. April wur­de sie von einer pro­vi­so­ri­schen Haft­an­stalt in ein Unter­su­chungs­ge­fäng­nis gebracht./ Nach einem Besuch bei Alek­san­dra Skoch­i­len­ko in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt am 25. April berich­te­te einer der Rechts­bei­stän­de, dass sich ihr Gesund­heits­zu­stand ver­schlech­tert habe. Sie kann nichts essen, da sie nicht das für sie erfor­der­li­che glu­ten­freie Essen erhält und ihre Fami­lie ihr auch kein Essen schi­cken darf. Sie fühlt sich die meis­te Zeit über schwach. Sie erzähl­te auch, dass sie von den Wärter_innen der Haft­an­stalt und ihren Zellengenoss_innen unter Druck gesetzt wur­de.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter »> ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Wla­di­mir Kara-Mur­sa wur­de am 11. April 2022 in der Nähe sei­ner Woh­nung in Mos­kau fest­ge­nom­men und ein­zig auf­grund sei­nes fried­li­chen poli­ti­schen Akti­vis­mus und sei­ner Kri­tik an den rus­si­schen Behör­den vor Gericht gestellt. Grund­la­ge für die Vor­wür­fe sind Vor­trä­ge, in denen er den rus­si­schen Ein­marsch in der Ukrai­ne kri­ti­siert hat­te, sowie sei­ne Ver­bin­dung zu der oppo­si­tio­nel­len Grup­pie­rung Open Rus­sia. Am 17. April wur­de Wla­di­mir Kara-Mur­sa schul­dig gespro­chen und zu 25 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung wird sowohl durch das Völ­ker­recht als auch die rus­si­sche Ver­fas­sung garan­tiert. Die Wahr­neh­mung die­ses Rechts darf daher nicht mit Repres­sa­li­en oder gar lan­gen Haft­stra­fen ein­her­ge­hen. Wla­di­mir Kara-Mur­sa lei­det Berich­ten zufol­ge in bei­den Füßen an Poly­neu­ro­pa­thie, was gemäß rus­si­schem Recht eigent­lich bedeu­tet, dass er nicht inhaf­tiert wer­den darf. Auf­grund sei­ner lan­gen Haft­stra­fe besteht Sor­ge um sei­nen Gesund­heits­zu­stand.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Nahid Tag­ha­vi ist eine ira­nisch-deut­sche Frau­en­recht­le­rin, die im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis inhaf­tiert ist. Seit ihrer Fest­nah­me im Okto­ber 2020 muss­te sie mona­te­lang in Iso­la­ti­ons­haft. Sie wur­de gefol­tert. In einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren wur­de sie wegen angeb­li­cher Betei­li­gung an einer “ille­ga­len Grup­pe” und wegen “Pro­pa­gan­da gegen den Staat” zu zehn Jah­ren und acht Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Ihr Gesund­heits­zu­stand ist besorg­nis­er­re­gend: Nahid Tag­ha­vi hat so star­ke Schmer­zen, dass sie kaum mehr aus dem Bett auf­ste­hen kann. Sie bekommt star­ke Schmerz­mit­tel inji­ziert. Sie lei­det an tau­ben Fin­gern und star­ken Schmer­zen in ihrem Nacken, am Rücken und an den Hän­den. Im Juli 2022 wur­de Nahid in den drin­gend benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Haft­ur­laub ent­las­sen. Die lan­ge Haft und die desas­trö­sen Haft­be­din­gun­gen haben ihren Gesund­heits­zu­stand mas­siv ver­schlech­tert. Am 13. Novem­ber 2022 muss­te sie wie­der ins Gefäng­nis, obwohl ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung noch nicht abge­schlos­sen ist. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Nahid erfolg­te unmit­tel­bar auf die Ankün­di­gung der deut­schen Bun­des­re­gie­rung, wei­te­re Sank­tio­nen gegen die ira­ni­sche Regie­rung zu ver­ab­schie­den. Nahid ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : VENEZUELA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 19. Febru­ar 2024 wur­de Juan Car­los Mar­rufo ohne Vor­ankün­di­gung in das Gefäng­nis Rodeo I im vene­zo­la­ni­schen Bun­des­staat Miran­da ver­legt, fast drei Jah­re nach sei­ner poli­tisch moti­vier­ten will­kür­li­chen Inhaf­tie­rung. Obwohl sich sein Gesund­heits­zu­stand ver­schlech­tert, ver­wei­gern ihm die Behör­den nach wie vor Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen. María Auxi­lia­do­ra Del­ga­do, die mit Juan Car­los ver­hei­ra­tet ist und eben­falls seit dem 19. März 2019 will­kür­lich fest­ge­hal­ten wird, benö­tigt sofor­ti­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen. Emir­len­dris Beni­tez, die im August 2018 will­kür­lich fest­ge­nom­men wur­de, lei­det an Beschwer­den, die auf die Fol­ter zurück­zu­füh­ren sind, der sie aus­ge­setzt war. Sie benö­tigt eine sofor­ti­ge Ope­ra­ti­on.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent actions

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ai : JORDANIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Dem syri­schen Flücht­ling Ati­ya Moham­mad Abu Salem droht unmit­tel­bar die Abschie­bung aus Jor­da­ni­en. Er lebt seit zwölf Jah­ren in Jor­da­ni­en und ist Jour­na­lis­mus­stu­dent und frei­be­ruf­li­cher Videofilmer./ Am 9. April wur­de Ati­ya Moham­mad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicher­heits­kräf­ten fest­ge­nom­men, als er eine pro­pa­läs­ti­nen­si­sche Pro­test­kund­ge­bung in der Nähe der israe­li­schen Bot­schaft fil­men woll­te. Die Sicher­heits­kräf­te infor­mier­ten ihn nicht über die Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und ver­hör­ten ihn ohne einen Rechts­bei­stand. Nach Anga­ben sei­nes Rechts­bei­stands droh­ten die Sicher­heits­kräf­te Ati­ya Moham­mad Abu Salem mit Abschie­bung und zwan­gen ihn, sein Tele­fon zur Über­prü­fung zu ent­sper­ren. Er wur­de weder der Jus­tiz über­ge­ben noch wegen einer Straf­tat ange­klagt. Den­noch erhielt sein Rechts­bei­stand die Infor­ma­ti­on, dass ein Abschie­bungs­be­fehl für sei­nen Man­dan­ten aus­ge­stellt wor­den sei. / Eine Rechts­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­on hat im Namen des Flücht­lings vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Rechts­mit­tel ein­ge­legt. In Syri­en wäre Ati­ya Moham­mad Abu Salem nicht sicher. Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben über die Jah­re hin­weg durch­ge­hend schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Flücht­lin­ge doku­men­tiert, die rechts­wid­rig nach Syri­en abge­scho­ben wur­den. So sind die syri­schen Sicher­heits­kräf­te u. a. für will­kür­li­che Fest­nah­men, Fol­te­run­gen und Ver­schwin­den­las­sen ver­ant­wort­lich. Gemäß den Bestim­mun­gen des Völ­ker­rechts müs­sen die jor­da­ni­schen Behör­den den Abschie­bungs­be­fehl gegen Ati­ya Moham­mad Abu Salem unver­züg­lich auf­he­ben und ihn frei­las­sen, sofern er nicht umge­hend einer inter­na­tio­nal aner­kann­ten Straf­tat ange­klagt wird. Soll­te er ange­klagt wer­den, so muss dies vor einem ordent­li­chen Gericht und unter Ein­hal­tung sei­ner Ver­fah­rens­rech­te gesche­hen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

 

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ai : UKRAINE

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 24. Febru­ar 2022 wur­den die Men­schen in der Ukrai­ne um 5 Uhr mor­gens von der Nach­richt geweckt, dass das rus­si­sche Mili­tär in ihr Land ein­mar­schiert ist. Mit­ten in der Nacht waren rus­si­sche Pan­zer ins Land gerollt und das Mili­tär hat­te aus meh­re­ren Rich­tun­gen ange­grif­fen. Der rus­si­sche Angriffs­krieg geht mit erschre­cken­dem Leid für die Zivil­be­völ­ke­rung in der Ukrai­ne ein­her. Die Recher­chen von Amnes­ty Inter­na­tio­nal wei­sen auf ein brei­te­res Mus­ter von Kriegs­ver­bre­chen durch rus­si­sches Mili­tär hin. Rus­si­sche Streit­kräf­te grei­fen wahl­los Wohn­ge­bie­te, Kran­ken­häu­ser und Schu­len an und set­zen dabei unter­schieds­los wir­ken­de Waf­fen und ver­bo­te­ne Streu­mu­ni­ti­on ein. Unbe­waff­ne­te Zivilist*innen wur­den in ihren Häu­sern oder auf offe­ner Stra­ße von rus­si­schen Soldat*innen erschos­sen. Russ­lands Ein­marsch in die Ukrai­ne ist ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Char­ta der Ver­ein­ten Natio­nen und ein Akt der Aggres­si­on, der ein Völ­ker­rechts­ver­bre­chen dar­stellt. Gleich­zei­tig miss­braucht Russ­land sei­ne Posi­ti­on als stän­di­ges Mit­glied des UN-Sicher­heits­rats, um sich vor Kon­se­quen­zen zu schüt­zen. Die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on muss die­sen Akt der Aggres­si­on gegen die Ukrai­ne been­den und die Zivil­be­völ­ke­rung schüt­zen. Sie muss sich an das Völ­ker­recht hal­ten. Die Aggres­si­on nach außen wird beglei­tet von der bru­ta­len Unter­drü­ckung all jener, die sich in Russ­land gegen den Krieg posi­tio­nie­ren oder unab­hän­gig dar­über berich­ten. Seit Febru­ar 2022 wur­den nach Infor­ma­tio­nen der rus­si­schen Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on OVD-info mehr als 19.000 Men­schen im Zusam­men­hang mit Anti­kriegs­pro­tes­ten fest­ge­nom­men. Hun­der­te Gerichts­ver­fah­ren wur­den gegen sie ein­ge­lei­tet, dut­zen­de Web­sites unab­hän­gi­ger Medi­en will­kür­lich blo­ckiert und wei­te­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen auf­ge­löst, fak­tisch ver­bo­ten oder als “aus­län­di­sche Agen­ten” oder “uner­wünscht” gelis­tet. Die rus­si­sche Aggres­si­on hat die Men­schen in der Ukrai­ne in eine kata­stro­pha­le Men­schen­rechts­kri­se gestürzt. In Russ­land wird jede Oppo­si­ti­on gegen den Krieg unter­drückt. Schlie­ßen wir uns zusam­men, um das sofor­ti­ge Ende die­ses Angriffs­kriegs und das Ende der Repres­sio­nen zu for­dern. Wir sind vie­le. Sen­de eine E‑Mail an den rus­si­schen Bot­schaf­ter in Deutsch­land und for­de­re das sofor­ti­ge Ende des Angriffs­kriegs, den Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung und die Ein­hal­tung des Völ­ker­rechts. Hin­weis: Es wer­den kei­ne per­sön­li­chen Daten an die rus­si­schen Behör­den wei­ter­ge­lei­tet.”  > EINE E‑MAIL SCHREIBEN

 

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ai : USA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Richard Moo­re wur­de 2001 zum Tode ver­ur­teilt und soll am 1. Novem­ber 2024 im US-Bun­des­staat South Caro­li­na hin­ge­rich­tet wer­den. Er ist Afro­ame­ri­ka­ner, das Opfer war weiß. Die­ser Fall ent­spricht einem gän­gi­gen Mus­ter im Ver­wal­tungs­be­zirk Spar­tan­burg Coun­ty, in dem die Todes­stra­fe bis­her haupt­säch­lich für Ver­bre­chen mit wei­ßen Opfern ver­hängt wur­de. Dar­über hin­aus sorg­te die Staats­an­walt­schaft durch die Ableh­nung afro­ame­ri­ka­ni­scher Geschwo­re­ner für eine rein wei­ße Jury. In ihrem im Jahr 2022 geäu­ßer­ten Wider­spruch gegen das Todes­ur­teil erklär­te Rich­te­rin Kaye Hearn vom Obers­ten Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes South Caro­li­na, “Moo­res Todes­ur­teil ist ein Relikt aus ver­gan­ge­nen Zei­ten … In der Jury saß kein*e einzige*r Afroamerikaner*in, obwohl meh­re­re als Geschwo­re­ne zur Ver­fü­gung gestan­den hät­ten.” Die Rich­te­rin kam zu dem Schluss, dass das Todes­ur­teil im Fall Richard Moo­re unver­hält­nis­mä­ßig war. Richard Moo­re war unbe­waff­net, als er den Laden betrat, und der Laden­mit­ar­bei­ter und er wur­den mit einer Waf­fe ange­schos­sen, die sich bereits im Laden befand. Die­ser Tat­be­stand allein weist auf einen feh­len­den Vor­satz hin. Nach dem US-ame­ri­ka­ni­schen Ver­fas­sungs­recht “ist die Todes­stra­fe auf die Straftäter*innen zu beschrän­ken, die eine enge Kate­go­rie der schwers­ten Ver­bre­chen bege­hen und die auf­grund ihrer extre­men Schuld die Hin­rich­tung am ehes­ten ver­die­nen”. 2015 führ­te Ste­phen Brey­er, Rich­ter am Obers­ten Gerichts­hof der USA, Stu­di­en an, die zei­gen, dass “die Fak­to­ren, die die Anwen­dung der Todes­stra­fe am deut­lichs­ten beein­flus­sen soll­ten – näm­lich die ver­gleichs­wei­se Unge­heu­er­lich­keit des Ver­bre­chens – dies häu­fig nicht tun. Ande­re Stu­di­en zei­gen, dass Umstän­de, die die Ver­hän­gung der Todes­stra­fe nicht beein­flus­sen soll­ten, wie die eth­ni­sche Zuge­hö­rig­keit, das Geschlecht oder geo­gra­fi­sche Fak­to­ren, dies oft tun.” Er ver­wies auf Unter­su­chun­gen, wonach “Per­so­nen, die des Mor­des an wei­ßen Opfern beschul­digt wer­den – im Gegen­satz zu afro­ame­ri­ka­ni­schen Opfern oder Opfern aus ande­ren Min­der­hei­ten –, eher zum Tode ver­ur­teilt wer­den”. / Die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on hat vor­sorg­lich einen Auf­schub der Hin­rich­tung von Richard Moo­re gefor­dert, um mehr Zeit zu haben, den Fall zu über­prü­fen. Als US-Bun­des­staat ist South Caro­li­na nach inter­na­tio­na­lem Recht ver­pflich­tet, der For­de­rung der Inter­ame­ri­ka­ni­schen Men­schen­rechts­kom­mis­si­on Fol­ge zu leis­ten. / Der ehe­ma­li­ge Lei­ter der Straf­voll­zugs­be­hör­de von South Caro­li­na, Jon Ozmint, bezeich­ne­te Richard Moo­re als einen “vor­bild­li­chen” Gefan­ge­nen. > EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER

 



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