MENSCH IN GEFAHR : “Am Abend des 15. Juli 2016 versuchten Teile der türkischen Streitkräfte mit Waffengewalt, die Regierung zu stürzen. Doch der Putschversuch wurde schnell niedergeschlagen. Tausende Menschen protestierten auf den Straßen dagegen und die Putschisten wurden von Sicherheitskräften überwältigt. In einer Nacht voller Gewalt wurden Hunderte getötet und Tausende verletzt. Unmittelbar nach dem gescheiterten Staatsstreich beschuldigte die Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen und seine Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regierung verschworen zu haben. Die religiöse Gülen-Bewegung wird von den türkischen Behörden als terroristische Organisation eingestuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regierung den Ausnahmezustand aus, der zwei Jahre lang in Kraft blieb. Es folgte eine massive Verhaftungswelle gegen Journalistinnen, Schriftstellerinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie vermeintliche und tatsächliche Kritikerinnen der Regierungspartei AKP. / Ahmet Altan und sein Bruder Mehmet Altan nahmen am 14. Juli – dem Vorabend des Putsches – an einer Live-Fernsehsendung mit der Moderatorin Nazlı Ilıcak teil. Während der Sendung diskutierten sie auch über türkische Politik. Anschließend wurden alle drei unter dem Vorwurf festgenommen, in der Sendung „unterschwellige Botschaften“ über den bevorstehenden Putsch verbreitet zu haben. Nazlı Ilıcak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Mehmet Altan kamen im September 2016 in Untersuchungshaft. Ahmet Altan, Mehmet Altan, Nazlı Ilıcak und drei weitere Angeklagte wurden dann im Februar 2018 wegen des Vorwurfs, „die verfassungsmäßige Ordnung umstürzen zu wollen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt. Als das Oberste Berufungsgericht die Schuldsprüche im Juli 2019 aufhob, wurde ein neues Verfahren gegen fünf der Angeklagten eingeleitet. Mehmet Altan wurde dagegen freigesprochen. / Am 4. November 2019 wurden mithilfe der Anklage „Unterstützung einer terroristischen Organisation, ohne deren Mitglied zu sein“ Ahmet Altan zu zehneinhalb Jahren und die Journalistin Nazlı Ilıcak zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide wurden bis zum Urteil in ihrem Rechtsmittelverfahren vor dem Strafgericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul freigelassen und mit einem Reiseverbot belegt. Das Gericht sprach in dem unfairen Verfahren drei weitere Personen schuldig, darunter zwei Medienschaffende, und entschied, dass sie in Untersuchungshaft bleiben müssten. Die Staatsanwaltschaft legte am 6. November 2019 Rechtsmittel gegen Ahmet Altans Freilassung ein. Am 8. November wies das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul den Antrag des Staatsanwalts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu nehmen und verwies die Strafsache an das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 27. Dieses Gericht akzeptierte das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft am 12. November. Ahmet Altan und sein Rechtsbeistand erfuhren nicht direkt von dieser Entscheidung des Gerichts, sondern durch regierungsnahe Medien. Noch am gleichen Abend wurde Ahmet Altan zuhause in Istanbul festgenommen und in Polizeigewahrsam überstellt. / Die erneute Festnahme von Ahmet Altan scheint politisch motiviert, willkürlich und unvereinbar mit dem Recht auf Freiheit nach Paragraf 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein, der jeden willkürlichen Freiheitsentzug verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass vorsätzliche Handlungen der Behörden zu Willkür führen können. Die erneute Inhaftierung von Ahmet Altan verstößt eklatant gegen seine Rechte.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
Schlagwort: strafsache
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR : “Bis zu 17 Studierende der Universität Boğaziçi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Polizeigewahrsam gehalten werden, weil sie gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin im Norden Syriens protestiert hatten, wurden am 3. bzw. 5. April vor drei Friedensgerichte in Istanbul gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“ Untersuchungshaft für sie beantragt. Auf diesen Straftatbestand stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis./ Am 3. April verhängte das Friedensgericht für Strafsachen Nr. 8 in Istanbul, das über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für sieben der 17 Studierenden zu entscheiden hatte, Untersuchungshaft gegen vier Studierende, weil Kameraaufnahmen zeigten, dass ihre Münder in einer Weise geöffnet waren, die nahelegte, dass sie Parolen riefen. Dies zeige, dass sie eine aktive und andauernde Rolle in der Protestveranstaltung spielten, bei der auch Transparente mit Parolen wie „Kurdistan wird das Grab des Faschismus“, „Wir wollen keine Unterstützer_innen der Free Syria Army in unserer Universität“, „Seite an Seite gegen Faschismus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frieden“ aufgehängt wurden. Das Friedensstrafgericht Nr. 6 in Istanbul, das die Fälle von acht Studierenden prüfte, verhängte ebenfalls Untersuchungshaft gegen fünf Studierende auf der Grundlage, dass sie „Transparente gehalten und Parolen gerufen haben.“ Die beiden Gerichte ließen die übrigen sechs Studierenden frei, weil Fotos darauf schließen ließen, dass sie zwar anwesend, aber nicht aktiv an dem Protest beteiligt waren. Am 5. April verhängte das Istanbuler Friedensgericht für Strafsachen Nr. 2 Untersuchungshaft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaftierten Studierenden und ließ die andere gegen Kaution frei./ Bei den zehn Studierenden in Untersuchungshaft handelt es sich um: Deniz Yılmaz, Yusuf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Berke Aydoğan, Şükran Yaren Tuncer, Zülküf İbrahim Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sevde Öztürk, Kübra Sağır und Tevger Uzay Tulay. İbrahim Musab Çurabaz, Hamza Dinçer, Kültigin Demirlioğlu, Ali İmran Şirin, Denizhan Eren, Mustafa Ada Kök und Emir Eray Karabıyık wurden gegen Kaution freigelassen. / Durch die Teilnahme an der Protestveranstaltung nahmen die Studierenden lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahr, die im nationalen Recht und im Völkerrecht verbrieft sind.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action