Aus der Wörtersammlung: november

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kein schnee

mwriupol

gink­go : 20.16 UTC – Auf einem Tisch ruht eine Foto­gra­fie. Ich hat­te sie auf ein Blatt star­ken Papie­res (180 Gramm) gedruckt. Es ist Abend. Som­mer­licht. Ein Tisch von Holz. Blät­ter­schat­ten, die sich kaum bewe­gen. Mei­ne Hand hält die Foto­gra­fie an ihrem west­li­chen Rand mit zwei Fin­gern fest. Die Hand einer wei­te­ren Per­son hält die Foto­gra­fie an ihrem öst­li­chen Rand mit einem Fin­ger fest. Die Foto­gra­fie zeigt eine Bus­hal­te­stel­le der Stadt Mariu­pol. Split­ter lie­gen auf der Stra­ße. Glas, Stei­ne, Metall. Und zwei mensch­li­che Kör­per. Die Gesich­ter der Kör­per sind von wei­ßen Tüchern bedeckt. Es reg­net. Einer der Kör­per trägt eine blaue Hose, der ande­re eine gel­be Hose. Ein Stoff­tier liegt in der Nähe auf dem Boden. Die Kör­per sind klei­ne Kör­per. Die Kör­per sind Kin­der­kör­per. Ein Fuß in einem Schuh steht etwas ent­fernt auf dem Boden. Ein Turn­schuh mit einem Fuß und einem hal­ben Bein. Der Fin­ger, der die Foto­gra­fie an ihrer öst­li­chen Sei­te berührt, tippt auf das Bild nahe des ein­sa­men Fußes. Der Fin­ger berührt die Stra­ße. Die Stim­me einer Frau ist zu hören. Sie sagt: Das ist nicht echt. Das ist gut gemacht. Wo hast Du das Foto her? Das ist gut erfun­den. Die hal­be Welt wird das glau­ben, so gut ist das erfun­den, aber nicht gut genug, nur die hal­be Welt wird das glau­ben. Du siehst, die­se Unmen­schen erschie­ßen ihre eige­nen Kin­der. Und dann sagen sie, die Anden waren das. Aber das ist kom­plett gut erfun­den! So etwas gibt es nicht. Das ist ein Kunst­fuß, alles künst­lich. Das ist wirk­lich gut gemacht. Du redest Unsinn! Du warst nicht dort, Du hast das nicht mit eige­nen Augen gese­hen. Man stirbt nicht, wenn ein Fuß ver­lo­ren geht. Es war Win­ter dort. Es muss geschneit haben. Wo ist der Schnee? Du musst wis­sen, dass das alles gefälscht ist, das sieht doch jeder ver­nünf­ti­ge Mensch auf der Stel­le. Du darfst nicht immer glau­ben, was Du siehst. War­um steht der Fuß auf­recht? Irgend­je­mand hat ihn dort auf die Stra­ße gestellt. Sie haben sich Mühe gege­ben, das muss man Ihnen las­sen. Das ist gut gemacht. Der Turn­schuh müss­te blu­tig sein. Da haben sie einen Feh­ler gemacht. Schön mon­tiert, aber mit einem Feh­ler, das Blut fehlt, schon wie­der ein­mal fehlt das Blut. Sie sagen, die Orks haben das gemacht. Wir machen so etwas nicht. Wir sind kei­ne Orks. Wir glau­ben an Gott. Du weißt, dass wir an Gott glau­ben, es ist eine Schan­de. War­um zeigst Du mir so etwas? Du warst nicht in Mariu­pol. Wenn Du in Mariu­pol gewe­sen wärest, wür­dest Du das wis­sen, dass man so etwas nie­mals dort gese­hen haben kann. Es war Win­ter im März. Kein Schnee, siehst Du, kein Schnee.- stop

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


der Inarisee
im november
mit uhrzeit
ursprung

 

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silence

silence

bamako : 10.22 UTC — Mut­ter sag­te im Novem­ber des Jah­res 2016, nach­dem Donald J. T. zum Prä­si­dent der Ver­ei­nig­ten Staa­ten gewählt wor­den war: Das ist doch ver­rückt! Ich hör­te heut Nach­mit­tag ihre Stim­me. Mei­ne Gedan­ken­stim­me ant­wor­te­te: ja Mut­ter, voll­kom­men ver­rückt und gefähr­lich. Es ist selt­sam, ich kann mich auch an die Stim­me mei­nes Vaters wie­der erin­nern. Er ist noch vor Novem­ber 2016 gestor­ben. Ver­mut­lich wür­de er prä­zi­se wie­der­holt haben, was Mut­ter sag­te am Tele­fon an einem frü­hen Mor­gen. John Cage notier­te in sei­nem wun­der­ba­ren Buch Silence: Gib einem Gedan­ken einen Stoß, er fällt leicht um. — stop

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ai : USA

aihead2

MENSCHEN IN GEFAHR: „Richard Moo­re wur­de 2001 zum Tode ver­ur­teilt und soll am 1. Novem­ber 2024 im US-Bun­des­staat South Caro­li­na hin­ge­rich­tet wer­den. Er ist Afro­ame­ri­ka­ner, das Opfer war weiß. Die­ser Fall ent­spricht einem gän­gi­gen Mus­ter im Ver­wal­tungs­be­zirk Spar­tan­burg Coun­ty, in dem die Todes­stra­fe bis­her haupt­säch­lich für Ver­bre­chen mit wei­ßen Opfern ver­hängt wur­de. Dar­über hin­aus sorg­te die Staats­an­walt­schaft durch die Ableh­nung afro­ame­ri­ka­ni­scher Geschwo­re­ner für eine rein wei­ße Jury. In ihrem im Jahr 2022 geäu­ßer­ten Wider­spruch gegen das Todes­ur­teil erklär­te Rich­te­rin Kaye Hearn vom Obers­ten Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes South Caro­li­na, “Moo­res Todes­ur­teil ist ein Relikt aus ver­gan­ge­nen Zei­ten … In der Jury saß kein*e einzige*r Afroamerikaner*in, obwohl meh­re­re als Geschwo­re­ne zur Ver­fü­gung gestan­den hät­ten.” Die Rich­te­rin kam zu dem Schluss, dass das Todes­ur­teil im Fall Richard Moo­re unver­hält­nis­mä­ßig war. Richard Moo­re war unbe­waff­net, als er den Laden betrat, und der Laden­mit­ar­bei­ter und er wur­den mit einer Waf­fe ange­schos­sen, die sich bereits im Laden befand. Die­ser Tat­be­stand allein weist auf einen feh­len­den Vor­satz hin. Nach dem US-ame­ri­ka­ni­schen Ver­fas­sungs­recht “ist die Todes­stra­fe auf die Straftäter*innen zu beschrän­ken, die eine enge Kate­go­rie der schwers­ten Ver­bre­chen bege­hen und die auf­grund ihrer extre­men Schuld die Hin­rich­tung am ehes­ten ver­die­nen”. 2015 führ­te Ste­phen Brey­er, Rich­ter am Obers­ten Gerichts­hof der USA, Stu­di­en an, die zei­gen, dass “die Fak­to­ren, die die Anwen­dung der Todes­stra­fe am deut­lichs­ten beein­flus­sen soll­ten – näm­lich die ver­gleichs­wei­se Unge­heu­er­lich­keit des Ver­bre­chens – dies häu­fig nicht tun. Ande­re Stu­di­en zei­gen, dass Umstän­de, die die Ver­hän­gung der Todes­stra­fe nicht beein­flus­sen soll­ten, wie die eth­ni­sche Zuge­hö­rig­keit, das Geschlecht oder geo­gra­fi­sche Fak­to­ren, dies oft tun.” Er ver­wies auf Unter­su­chun­gen, wonach “Per­so­nen, die des Mor­des an wei­ßen Opfern beschul­digt wer­den – im Gegen­satz zu afro­ame­ri­ka­ni­schen Opfern oder Opfern aus ande­ren Min­der­hei­ten –, eher zum Tode ver­ur­teilt wer­den”. / Die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on hat vor­sorg­lich einen Auf­schub der Hin­rich­tung von Richard Moo­re gefor­dert, um mehr Zeit zu haben, den Fall zu über­prü­fen. Als US-Bun­des­staat ist South Caro­li­na nach inter­na­tio­na­lem Recht ver­pflich­tet, der For­de­rung der Inter­ame­ri­ka­ni­schen Men­schen­rechts­kom­mis­si­on Fol­ge zu leis­ten. / Der ehe­ma­li­ge Lei­ter der Straf­voll­zugs­be­hör­de von South Caro­li­na, Jon Ozmint, bezeich­ne­te Richard Moo­re als einen “vor­bild­li­chen” Gefan­ge­nen. > EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER

 

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chatGPT

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india : 20.33 UTC — Ich stel­le ChatGPT fol­gen­de Fra­ge: Was wür­den Sie mir bit­te über fol­gen­den Text (Im Qua­ran­tä­ne­gar­ten 2. Novem­ber 2023) erzäh­len, einen Text, den ich selbst geschrie­ben habe. ChatGPT ant­wor­te­te: »Ihr Text beschreibt ein­dring­lich eine Mischung aus Ver­gan­gen­heit und Gegen­wart, mit star­ken emo­tio­na­len Nuan­cen. Hier sind eini­ge Aspek­te, die mir auf­fal­len: Atmo­sphä­re und Stim­mung: Der Text erzeugt eine nach­denk­li­che und melan­cho­li­sche Atmo­sphä­re, ins­be­son­de­re durch die Erwäh­nung des Win­des, des Febru­ars und des ver­las­se­nen Hau­ses im Süden. Die Wor­te ver­mit­teln eine emo­tio­na­le Ver­bin­dung zu ver­gan­ge­nen Zei­ten und Orten. Ver­lust und Erin­ne­rung: Die Betrach­tung der Klei­der und per­sön­li­chen Gegen­stän­de ver­schwun­de­ner Men­schen bringt den Schmerz des Ver­lusts her­vor. Die Details wie Schu­he, Hals­tü­cher und der ver­wil­der­te Gar­ten ver­stär­ken das Gefühl von Abwe­sen­heit und Ver­gäng­lich­keit. Beob­ach­tun­gen und Foto­gra­fie: Die Erwäh­nung des Foto­gra­fie­rens von Schu­hen und der Ent­de­ckung von per­sön­li­chen Gegen­stän­den in einer Hand­ta­sche ver­mit­telt den Ein­druck, dass der Prot­ago­nist ver­sucht, Erin­ne­run­gen fest­zu­hal­ten oder die Ver­gan­gen­heit zu ver­ste­hen. Foto­gra­fie kann oft als Mit­tel die­nen, um Momen­te ein­zu­frie­ren und Erin­ne­run­gen zu bewah­ren. Der Schmerz des Abschieds: Der Text endet mit einer star­ken Aus­sa­ge über den Schmerz, der mit dem Gedan­ken ver­bun­den ist, die alte Dame nie wie­der besu­chen zu kön­nen. Dies ver­stärkt das Gefühl von Ver­lust und Abschied. — Ins­ge­samt ist Ihr Text sehr bild­haft und ein­fühl­sam. Er ver­mit­telt eine per­sön­li­che Erfah­rung von Ver­lust, Erin­ne­rung und dem Ver­such, die Ver­gan­gen­heit zu bewah­ren.“ ::: Ers­te selt­sa­me, unheim­li­che Begeg­nung mit einer Maschi­ne in eige­nen Räu­men. Zeit für Ant­wort: 3 Sekun­den. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Nahid Tag­ha­vi ist eine ira­nisch-deut­sche Frau­en­recht­le­rin, die im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis inhaf­tiert ist. Seit ihrer Fest­nah­me im Okto­ber 2020 muss­te sie mona­te­lang in Iso­la­ti­ons­haft. Sie wur­de gefol­tert. In einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren wur­de sie wegen angeb­li­cher Betei­li­gung an einer “ille­ga­len Grup­pe” und wegen “Pro­pa­gan­da gegen den Staat” zu zehn Jah­ren und acht Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Ihr Gesund­heits­zu­stand ist besorg­nis­er­re­gend: Nahid Tag­ha­vi hat so star­ke Schmer­zen, dass sie kaum mehr aus dem Bett auf­ste­hen kann. Sie bekommt star­ke Schmerz­mit­tel inji­ziert. Sie lei­det an tau­ben Fin­gern und star­ken Schmer­zen in ihrem Nacken, am Rücken und an den Hän­den. Im Juli 2022 wur­de Nahid in den drin­gend benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Haft­ur­laub ent­las­sen. Die lan­ge Haft und die desas­trö­sen Haft­be­din­gun­gen haben ihren Gesund­heits­zu­stand mas­siv ver­schlech­tert. Am 13. Novem­ber 2022 muss­te sie wie­der ins Gefäng­nis, obwohl ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung noch nicht abge­schlos­sen ist. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Nahid erfolg­te unmit­tel­bar auf die Ankün­di­gung der deut­schen Bun­des­re­gie­rung, wei­te­re Sank­tio­nen gegen die ira­ni­sche Regie­rung zu ver­ab­schie­den. Nahid ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hin­rich­tung bedroh­te Arzt Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wird seit sie­ben Wochen ohne Kon­takt zur Außen­welt im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran in Haft gehal­ten. Nach der wie­der­hol­ten Auf­for­de­rung, ihnen Kon­takt zu ihrem Man­dan­ten zu ermög­li­chen, über­gab die Gefäng­nis­ver­wal­tung sei­nen Anwält_innen Ende Dezem­ber 2020 einen unda­tier­ten Brief von Dr. Dja­la­li. Dar­in schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Ein­zel­haft befin­det. Sei­ner Fami­lie und sei­nen Anwält_innen wur­de am 24. Novem­ber 2020 gesagt, dass das Todes­ur­teil von Dr. Dja­la­li inner­halb einer Woche voll­streckt wer­de und sie nun die letz­te Gele­gen­heit zu einem Video­te­le­fo­nat hät­ten. / Die Nach­richt der bevor­ste­hen­den Voll­stre­ckung lös­te inter­na­tio­na­le For­de­run­gen aus, sei­ne Hin­rich­tung zu stop­pen. Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen wur­den nach den welt­wei­ten Pro­tes­ten die Hin­rich­tungs­plä­ne am 2. Dezem­ber 2020 “auf Anwei­sung von oben” gestoppt. Am 8. Dezem­ber 2020 erfuhr die Fami­lie, dass sei­ne Hin­rich­tung um eine Woche ver­scho­ben wur­de und Ende Dezem­ber hieß es, dass die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Hin­rich­tung erneut um einen Monat ver­scho­ben habe. Doch die Tat­sa­che, dass sich Ahm­adre­za Dja­la­li nach wie vor in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt befin­det, gibt trotz der zwei Auf­schü­be gro­ßen Anlass zu der Befürch­tung, dass er jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den könn­te. Denn die ira­ni­schen Behör­den pfle­gen Todeskandidat_innen im Gehei­men hin­zu­rich­ten, nach­dem sie sie in Ein­zel­haft ver­legt und ihnen dar­in den Kon­takt zur Außen­welt ver­wei­gert haben. / Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wur­de im Okto­ber 2017 in einem grob unfai­ren Ver­fah­ren vor der Abtei­lung 15 des Tehe­ra­ner Revo­lu­ti­ons­ge­richts wegen “Ver­dor­ben­heit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode ver­ur­teilt. Das Gericht stütz­te sich dabei haupt­säch­lich auf “Geständ­nis­se”, die laut Ahm­adre­za Dja­la­li durch Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen erzwun­gen wor­den waren. Er befand sich zu die­ser Zeit in ver­län­ger­ter Ein­zel­haft und hat­te kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand. Die Behör­den droh­ten ihm, ihn hin­zu­rich­ten und sei­ne in Schwe­den leben­den Kin­der sowie sei­ne im Iran leben­de Mut­ter zu töten oder auf ande­re Art zu ver­let­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Straf­tat­be­stand der “Ver­dor­ben­heit auf Erden” die straf­recht­li­chen Erfor­der­nis­se der Rechts­klar­heit und Genau­ig­keit nicht erfüllt und zudem dem Lega­li­täts­prin­zip und dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit zuwi­der­läuft. Am 9. Dezem­ber 2018 erfuh­ren die Rechts­bei­stän­de von Ahm­adre­za Dja­la­li, dass sein Todes­ur­teil vor Abtei­lung 1 des Obers­ten Gerichts­hofs sum­ma­risch bestä­tigt wor­den war, ohne dass sie die Mög­lich­keit hat­ten, Ver­tei­di­gungs­an­trä­ge im Namen ihres Man­dan­ten ein­zu­rei­chen. Min­des­tens zwei Anträ­ge auf eine gericht­li­che Über­prü­fung sei­nes Falls wur­den abge­lehnt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Aigul Ute­po­va ist eine bekann­te Blog­ge­rin und Akti­vis­tin. Sie hat 8.000 Fol­lower auf Face­book und eine gro­ße Fan­ge­mein­de sieht die Bei­trä­ge auf ihrem You­Tube-Kanal. 2015 kan­di­dier­te sie bei den Prä­si­dent­schafts­wah­len, doch zog sie ihre Kan­di­da­tur spä­ter wie­der zurück. Sie wird beschul­digt, eine Anhän­ge­rin der Oppo­si­ti­ons­par­tei Demo­kra­ti­schen Wahl Kasach­stans zu sein. Am 13. März 2018 wur­de die Par­tei will­kür­lich zu einer “extre­mis­ti­schen” Orga­ni­sa­ti­on erklärt, weil sie “zur natio­na­len Zwie­tracht auf­sta­chel­te”. Grund­la­ge für die­se Ein­ord­nung sind die vage for­mu­lier­ten Anti-Extre­mis­mus-Geset­ze in Kasach­stan. / Nach der Zwangs­ein­wei­sung von Aigul Ute­po­va in die Psych­ia­trie fürch­tet ihr Rechts­bei­stand, dass eine will­kür­li­che psych­ia­tri­sche Dia­gno­se zum Vor­wand genom­men wird, um sie zwangs­wei­se “behan­deln” und lan­ge in der Anstalt fest­hal­ten zu kön­nen. Bei einem Ver­such, Aigul Ute­po­va am 23. Novem­ber zu besu­chen, wur­de dem Rechts­bei­stand und einer Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen mit­ge­teilt, dass die Jor­u­na­lis­tin kei­nen Kon­takt zur Außen­welt haben dür­fe. / Dass Per­so­nen, die die Regie­rung kri­ti­sie­ren oder sich gegen bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen stel­len, zwangs­wei­se unter psych­ia­tri­sche Beob­ach­tung gestellt wer­den, ist in Kasach­stan nicht unge­wöhn­lich. 2019 ent­schied der UN-Men­schen­rechts­aus­schuss, dass Zina­idi Muk­hor­to­va will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung, Fol­ter und ande­rer Miss­hand­lung aus­ge­setzt war. Die Anwäl­tin war fünf Mal gegen ihren Wil­len in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen und dort “behan­delt” wor­den. / Aigul Ute­po­va hät­te nie­mals straf­recht­lich ver­folgt und unter Haus­ar­rest gestellt wer­den dür­fen. Die­se Maß­nah­me ver­stößt gegen kasa­chi­sches Recht, das Haus­ar­rest nur in Fäl­len vor­sieht, bei denen die Höchst­stra­fe fünf Jah­re oder mehr beträgt. Außer­dem muss sach­lich begrün­det wer­den, wes­halb weni­ger restrik­ti­ve Maß­nah­men nicht ange­wen­det wer­den kön­nen. Die Ver­fol­gung und der Haus­ar­rest von Aigul Ute­po­va sind als Ver­gel­tungs­maß­nah­men für ihre unver­blüm­te Kri­tik an der Regie­rung ein­zu­ord­nen.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action

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ai : BURUNDI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die vier Iwa­cu-Jour­na­lis­t_in­nen Agnès Ndi­ru­busa, Chris­ti­ne Kami­ka­zi, Egi­de Harer­i­ma­na und Térence Mpo­zen­zi wur­den am 30. Janu­ar von einem Gericht in Buban­za zu zwei Jah­ren und sechs Mona­ten Haft ver­ur­teilt. / Die vier waren am 22. Okto­ber 2019 bei ihrer Ankunft in der Pro­vinz Buban­za zusam­men mit ihrem Fah­rer Adol­phe Mas­a­ba­raki­za will­kür­lich fest­ge­nom­men wor­den. Laut Iwa­cu waren die vier Jor­ur­na­list-innen mit ihrem Fah­rer dort­hin gefah­ren, um von dort über gemel­de­te Zusam­men­stö­ße zwi­schen Sicher­heits­kräf­ten und einer bewaff­ne­ten Grup­pe zu berich­ten. Adol­phe Mas­a­ba­raki­za wur­de am 20. Novem­ber 2019 gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen, die vier Journalist/innen muss­ten in Haft blei­ben. Der Fah­rer wur­de am 30. Janu­ar 2020 frei­ge­spro­chen. Die zu Haft­stra­fen ver­ur­teil­ten Jour­na­list-innen leg­ten am 21. Febru­ar 2020 Rechts­mit­tel gegen das Urteil ein. / Die ursprüng­li­che Ankla­ge „Kon­spi­ra­ti­on zur Unter­gra­bung der Staats­si­cher­heit“ war bei der Urteils­ver­kün­dung in „unmög­li­cher Ver­such der Unter­gra­bung der Staats­si­cher­heit“ geän­dert wor­den. Das Gericht gestat­te­te es den Rechts­bei­stän­den der Jour­na­list-innen nicht, Argu­men­te gegen die­se neue Ankla­ge vor­zu­brin­gen. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die vier Jour­na­list-innen nur auf­grund ihrer jour­na­lis­ti­schen Tätig­keit und der fried­li­chen Aus­übung ihres Rechts auf Mei­nungs­frei­heit straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Das Ver­hal­ten, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te – eine Recher­che­rei­se mit dem Ziel, über aktu­el­le Ereig­nis­se zu berich­ten – ent­spricht genau dem Tätig­keits­pro­fil von Jour­na­list-innen.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
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ai : RUANDA

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MENSCH IN GEFAHR: „Jackie Umu­ho­za, die Toch­ter des im Exil leben­den Pas­tors Deo Nyiri­gi­ra, wur­de am 27. Novem­ber in Kiga­li fest­ge­nom­men. Die Unter­su­chungs­be­hör­de Rwan­da Inves­ti­ga­ti­on Bureau bestä­tig­te am 28. Novem­ber auf Twit­ter, dass Jackie Umu­ho­za in Unter­su­chungs­haft sei. Ihr wer­den Lan­des­ver­rat und Spio­na­ge vor­ge­wor­fen. Bei einem Schuld­spruch muss sie mit bis zu 25 Jah­ren Gefäng­nis rechnen./ Die Staats­an­walt­schaft hat ihren Fall jedoch bis­her nicht bestä­tigt, und sie wur­de kei­nem Gericht vor­ge­führt. Ihre anhal­ten­de Unter­su­chungs­haft ist daher nicht rich­ter­lich ange­ord­net. Laut ruan­di­scher Straf­pro­zess­ord­nung dür­fen Straf­ver­däch­ti­ge ledig­lich bis zu fünf Tage lang in Unter­su­chungs­haft gehal­ten wer­den. Danach muss die Staats­an­walt­schaft eine rich­ter­li­che Anord­nung zur Haft­ver­län­ge­rung ein­ho­len, die auf soli­den Fak­ten zur Recht­fer­ti­gung eines Ver­fah­rens basiert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 31.1.2020 unter > ai : urgent action
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