Aus der Wörtersammlung: zustand

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Künst­le­rin Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist wegen “Ver­brei­tung wis­sent­lich fal­scher Infor­ma­tio­nen über die rus­si­schen Streit­kräf­te” (Para­graf 207.3 des Straf­ge­setz­buchs) zu sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den, weil sie Preis­schil­der in ört­li­chen Super­märk­ten durch Anti­kriegs­in­for­ma­tio­nen ersetzt hat. Hier­bei han­delt es sich nicht um eine inter­na­tio­nal als Straf­tat aner­kann­te Hand­lung. Der Straf­tat­be­stand beschnei­det das Men­schen­recht auf Mei­nungs­frei­heit auf eine Wei­se, die sowohl den völ­ker­recht­li­chen als auch den ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen Russ­lands zuwi­der­läuft. Alek­san­dra Skoch­i­len­ko lei­det an Zöli­a­kie und einer Herz­er­kran­kung. Ihren Ärzt*innen zufol­ge benö­tigt sie des­halb eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung sowie eine streng glu­ten­freie Diät, die im Straf­voll­zug nicht mög­lich ist. Die Künst­le­rin befin­det sich bereits seit mehr als 19 Mona­ten in Haft. Ihr Gesund­heits­zu­stand hat sich im Gefäng­nis stark ver­schlech­tert, und eine anhal­ten­de Inhaf­tie­rung wird dies noch ver­schlim­mern bzw. kann sogar ihr Leben gefähr­den. Alex­an­dra Skot­schi­len­ko ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die nur auf­grund der Wahr­neh­mung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung inhaf­tiert ist. Sie muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

 

 

 

 

 

 


 
Alek­san­dra Skochilenko
vor Gericht
undatierte
Fotografie

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : ““Nahid Tag­ha­vi ist eine ira­nisch-deut­sche Frau­en­recht­le­rin, die im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis inhaf­tiert ist. Seit ihrer Fest­nah­me im Okto­ber 2020 muss­te sie mona­te­lang in Iso­la­ti­ons­haft. Sie wur­de gefol­tert. In einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren wur­de sie wegen angeb­li­cher Betei­li­gung an einer “ille­ga­len Grup­pe” und wegen “Pro­pa­gan­da gegen den Staat” zu zehn Jah­ren und acht Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Ihr Gesund­heits­zu­stand ist besorg­nis­er­re­gend: Nahid Tag­ha­vi hat so star­ke Schmer­zen, dass sie kaum mehr aus dem Bett auf­ste­hen kann. Sie bekommt star­ke Schmerz­mit­tel inji­ziert. Sie lei­det an tau­ben Fin­gern und star­ken Schmer­zen in ihrem Nacken, am Rücken und an den Hän­den. Im Juli 2022 wur­de Nahid in den drin­gend benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Haft­ur­laub ent­las­sen. Die lan­ge Haft und die desas­trö­sen Haft­be­din­gun­gen haben ihren Gesund­heits­zu­stand mas­siv ver­schlech­tert. Am 13. Novem­ber 2022 muss­te sie wie­der ins Gefäng­nis, obwohl ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung noch nicht abge­schlos­sen ist. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Nahid erfolg­te unmit­tel­bar auf die Ankün­di­gung der deut­schen Bun­des­re­gie­rung, wei­te­re Sank­tio­nen gegen die ira­ni­sche Regie­rung zu ver­ab­schie­den. Nahid ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR : “Wla­di­mir Kara-Mur­sa wur­de am 11. April 2022 in der Nähe sei­ner Woh­nung in Mos­kau fest­ge­nom­men und ein­zig auf­grund sei­nes fried­li­chen poli­ti­schen Akti­vis­mus und sei­ner Kri­tik an den rus­si­schen Behör­den vor Gericht gestellt. Grund­la­ge für die Vor­wür­fe sind Vor­trä­ge, in denen er den rus­si­schen Ein­marsch in der Ukrai­ne kri­ti­siert hat­te, sowie sei­ne Ver­bin­dung zu der oppo­si­tio­nel­len Grup­pie­rung Open Rus­sia. Am 17. April wur­de Wla­di­mir Kara-Mur­sa schul­dig gespro­chen und zu 25 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung wird sowohl durch das Völ­ker­recht als auch die rus­si­sche Ver­fas­sung garan­tiert. Die Wahr­neh­mung die­ses Rechts darf daher nicht mit Repres­sa­li­en oder gar lan­gen Haft­stra­fen ein­her­ge­hen. Wla­di­mir Kara-Mur­sa lei­det Berich­ten zufol­ge in bei­den Füßen an Poly­neu­ro­pa­thie, was gemäß rus­si­schem Recht eigent­lich bedeu­tet, dass er nicht inhaf­tiert wer­den darf. Auf­grund sei­ner lan­gen Haft­stra­fe besteht Sor­ge um sei­nen Gesund­heits­zu­stand.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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silent sentry

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alpha : 2.21 UTC — Wird es viel­leicht bald ein­mal mög­lich sein, mensch­li­che Kör­per, prä­zi­se for­mu­liert, die Ober­flä­che mensch­li­cher Kör­per, der­art zu gestal­ten, dass sie in unbe­klei­de­tem Zustand von akti­ven Radar­tech­no­lo­gien nicht zu erfas­sen sind, Men­schen­ge­stal­ten dem­zu­fol­ge, die in der Begeg­nung weder Licht, noch Geräu­sche emit­tie­ren? Wel­cher Art wäre die Licht­spur einer Bewe­gung ihres Kör­per­rau­mes durch eine per­zep­ti­be­le Men­schen­men­ge? Und wären die­se selt­sa­men Men­schen in ihren eige­nen Augen über­haupt noch sicht­bar? Wür­den sie sich selbst even­tu­ell noch wahr­neh­men durch die Kon­zen­tra­ti­on auf eine Vor­stel­lung: Hier, vor mir auf dem Tisch, das weiss ich, weil ich ihn dort­hin abge­legt habe, ruht mein Arm, so wür­de er sich in mei­nen Augen dar­stel­len, wenn er für mich sicht­bar wäre. All die­se Fra­gen. – Das Radio erzählt, in Mariu­pol sei ein Löwe aus­ge­bro­chen in Fol­ge eines Beschus­ses des zoog­li­schen Gar­tens. Das Tier oder sein Leich­nam wur­de bis­her nicht ent­deckt.- stop

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR : ““Am 11. April durch­such­te die Poli­zei die Woh­nung von Alek­san­dra Skoch­i­len­ko, nahm sie fest und ver­hör­te sie bis 3 Uhr des 12. April. Am 13. April ver­häng­te das Bezirks­ge­richt Vasi­le­ostrovs­ky in Sankt Peters­burg Unter­su­chungs­haft bis zum 1. Juni 2022 gegen sie. Es ist wahr­schein­lich, dass die Unter­su­chungs­haft ver­län­gert wird. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko lei­det an Zöli­a­kie, einer gene­ti­schen Glu­ten­in­to­le­ranz. Wenn sie glu­ten­hal­ti­ge Nah­rung zu sich nimmt, kann das den Beginn eines Organ­ver­sa­gens, Krebs oder Auto­im­mun­erkran­kun­gen ver­ur­sa­chen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat erfah­ren, dass Alek­san­dra Skoch­i­len­ko in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung kei­ne glu­ten­frei­en Nah­rungs­mit­tel erhält und ihrer Fami­lie nicht gestat­tet wird, ihr die­se zu schi­cken. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist eine Song­wri­te­rin und Künst­le­rin aus Sankt Peters­burg. Ihr wird vor­ge­wor­fen, Preis­schil­der in ört­li­chen Super­märk­ten durch Anti­kriegs­in­for­ma­tio­nen ersetzt zu haben, dar­un­ter Infor­ma­tio­nen über die Toten durch die Bom­bar­die­rung des Thea­ters von Mariu­pol. / Der Sankt Peters­bur­ge­rin wird die “öffent­li­che Ver­brei­tung wis­sent­lich fal­scher Infor­ma­tio­nen über den Ein­satz der Streit­kräf­te der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on und die Aus­übung der Befug­nis­se der staat­li­chen Orga­ne der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on” gemäß dem kürz­lich hin­zu­ge­füg­ten Para­gra­fen 207.3 Absatz 2 des Straf­ge­setz­buchs vor­ge­wor­fen. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist in der Kunst­sze­ne bekannt: Sie schreibt Lie­der, ver­fasst Comic-Bücher und Car­toons, orga­ni­siert Kon­zer­te und Jam­ses­si­ons. Außer­dem hat sie das bekann­te “Buch über Depres­sio­nen” geschrie­ben, das dazu bei­trägt, das Stig­ma psy­chi­scher Erkran­kun­gen zu ver­rin­gern. Das Buch ist äußerst beliebt. Es wur­de mehr­fach neu auf­ge­legt und in meh­re­re Spra­chen über­setzt und hat vie­len Men­schen inner­halb und außer­halb Russ­lands gehol­fen. Vie­le Vide­os und Aus­stel­lun­gen wur­den durch das Buch inspi­riert. / Am 20. April hieß es, dass sich Alek­san­dra Skoch­i­len­kos Gesund­heits­zu­stand durch das Feh­len glu­ten­frei­er Nah­rungs­mit­tel ver­schlech­tert habe. Am 21. April teil­te ihr Rechts­bei­stand Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Haft­an­stalt ihr schließ­lich erlaubt habe, ein Lebens­mit­tel­pa­ket ihrer Fami­lie zu erhal­ten, das ihrer glu­ten­frei­en Ernäh­rung entsprach./ Am 23. April wur­de sie von einer pro­vi­so­ri­schen Haft­an­stalt in ein Unter­su­chungs­ge­fäng­nis gebracht./ Nach einem Besuch bei Alek­san­dra Skoch­i­len­ko in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt am 25. April berich­te­te einer der Rechts­bei­stän­de, dass sich ihr Gesund­heits­zu­stand ver­schlech­tert habe. Sie kann nichts essen, da sie nicht das für sie erfor­der­li­che glu­ten­freie Essen erhält und ihre Fami­lie ihr auch kein Essen schi­cken darf. Sie fühlt sich die meis­te Zeit über schwach. Sie erzähl­te auch, dass sie von den Wärter_innen der Haft­an­stalt und ihren Zellengenoss_innen unter Druck gesetzt wur­de. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter »> ai : urgent action

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auf der flucht

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oli­mam­bo : 20.28 UTC — Wie nach der Mel­dung eines Ter­ror­an­schla­ges Men­schen damit begin­nen, ihre Umge­bung abzu­su­chen nach Ver­däch­ti­gem. M., der in Mit­tel­eu­ro­pa lebt, erin­ner­te sich an L., der mor­gens im Zug auf dem Weg nach Hau­se im Koran gele­sen hat­te. Das war ein sehr klei­nes Buch gewe­sen, ein Buch wie aus einer Match­box, eine Art Miniko­ran oder etwas Ähn­li­ches. L., die vor lan­ger Zeit ihre Geburts­stadt in Sibi­ri­en ver­liess, befin­det sich seit Wochen in einem beben­den Zustand. Sie schläft kaum noch, erzählt, dass sie sich fürch­te. Ihre Mut­ter arbei­te in einer Biblio­thek der Hafen­stadt Odes­sa. L. sagt, sie ver­mei­de in der Öffent­lich­keit laut die rus­si­sche Spra­che zu spre­chen, auch mit der deut­schen Spra­che gehe sie vor­sich­ti­ger um, man höre sofort, dass sie aus dem Osten kom­me. Ein ira­ni­scher Freund, Z., der aus sei­nem Land flüch­te­te, um nicht in den Krieg gegen den Irak zie­hen zu müs­sen, berich­tet, er sor­ge sich um oder wegen der schla­fen­den, stau­bi­gen Män­ner am Flug­ha­fen, die auf ihre Flü­ge war­te­ten zurück nach Buka­rest oder Sofia. — Eine gro­ße Flucht hat begon­nen im Osten. Aus dem Radio und von den Bild­schir­men her kom­men Fäden her­an, die vom Krieg berich­ten. Men­schen an den Grenz­bahn­hö­fen erzäh­len: Wir haben klei­ne Ruck­sä­cke auf dem Rücken damit wir ren­nen kön­nen. Vor irgend­wel­chen Com­pu­ter­ma­schi­nen hocken Men­schen und betrach­ten Live-Bil­der des nächt­li­chen Mai­dan zu Kyjiw. War­um! — stop
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Bür­ger­jour­na­lis­tin Zhang Zhan (张展) ist von der Poli­zei in Shang­hai inhaf­tiert wor­den und wird zur­zeit im Gefäng­nis des neu­es Bezirks Pudong fest­ge­hal­ten. Sie ist will­kür­lich inhaf­tiert, weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus­ge­übt hat. Die­se Recht ist in Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te (AEMR) ver­an­kert. / Zhang Zhan reis­te im Febru­ar 2020 nach Wuhan, um über den Aus­bruch von Covid-19 zu berich­ten. She berich­te­te über die Inhaf­tie­rung unab­hän­gi­ger Reporter_innen und die Schi­ka­ne der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen der Betrof­fe­nen. Am 15. Sep­tem­ber wur­de sie ange­klagt, “Streit ange­fan­gen und Ärger pro­vo­ziert” zu haben (寻衅滋事罪). Dar­auf ste­hen bis zu fünf Jah­re Haft. Ihr droht die­se Haft­stra­fe nur auf­grund ihrer Bericht­erstat­tung über einen Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se. / Zhang Zhan trat in den Hun­ger­streik, um gegen ihre Inhaf­tie­rung zu pro­tes­tie­ren und ihre Unschuld zu beto­nen. Obwohl sie die Absicht hat­te, den Hun­ger­streik fort­zu­set­zen, sol­len Gefäng­nis-beam­t_in­nen ihr gegen ihren Wil­len Nah­rung ver­ab­reicht haben. Sie muss dar­über­hin­aus Fuß­fes­seln tra­gen und ihre Hän­de sind seit über drei Mona­ten Tag und Nacht gefes­selt. Die­se Maß­nah­men ver­sto­ßen gegen das abso­lu­te Ver­bot der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe und stel­len eine Ver­let­zung der Ver­pflich­tun­gen Chi­nas unter inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­nor­men dar. Die Aus­wir­kun­gen die­ser Maß­nah­men auf den Gesund­heits­zu­stand von Zhang Zhan geben Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Ihr Zustand hat sich seit Sep­tem­ber sehr ver­schlech­tert. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR : “Viach­as­lau Rahash­chuks Gesund­heits­zu­stand ist so schlecht, dass er umge­hend in ein Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen wer­den müss­te. Doch statt­des­sen befin­det er sich in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Nr. 6. Sei­ne Ver­let­zun­gen sind auf Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen zurück­zu­füh­ren, denen er in der Haft aus­ge­setzt war. / Der Taxi­fah­rer wur­de am Abend des 10. August in Pinsk von min­des­tens fünf Polizeibeamt_innen gewalt­sam und will­kür­lich fest­ge­nom­men, als er mit sei­ner Schwes­ter und ihrem zwölf­jäh­ri­gen Sohn spa­zie­ren ging. Am Vor­tag waren die Wahl­er­geb­nis­se der Prä­si­dent­schafts­wahl offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wor­den und nach mas­si­ven Betrugs­vor­wür­fen hiel­ten die Pro­tes­te in der Stadt noch an. Viach­as­lau Rahash­chuk hat kei­ne Straf­tat began­gen und sei­ne Fest­nah­me und nach­fol­gen­de Inhaf­tie­rung sind will­kür­lich. In der Zwi­schen­zeit wur­de er nach Para­graf 293 Teil 1 des bela­rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ange­klagt, der im Zusam­men­hang mit dem Vor­wurf von “Mas­sen­un­ru­hen” steht. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihm bis zu 15 Jah­re Haft. / Am 11. August nahm einer der dama­li­gen Mit­häft­lin­ge von Viach­as­lau Rahash­chuk Kon­takt zu des­sen Mut­ter auf und teil­te ihr mit, dass ihr Sohn von Gefäng­nis­wär­tern schwer miss­han­delt wor­den sei. Er habe ein Häma­tom hin­ter dem Ohr, drei Schnitt­wun­den am Kopf und Prel­lun­gen an der gesam­ten Wir­bel­säu­le. Außer­dem sei­en die Gefäng­nis­kor­ri­do­re vol­ler Blut­la­chen von all den­je­ni­gen, die geschla­gen wur­den. / Seit­dem hat Viach­as­lau Rahash­chuk ein per­ma­nen­tes Klin­geln in sei­nem Kopf. Sei­ne Ange­hö­ri­gen baten einen Gefäng­nis­me­di­zi­ner dar­um, ihm eine Über­wei­sung zur Com­pu­ter-Tomo­gra­fie aus­zu­stel­len. Die­ser mein­te jedoch nur, dass es Viach­as­lau Rahash­chuk gut gehe und dass die Fami­lie wei­ter­hin Medi­ka­men­te zur Lin­de­rung der Sym­pto­me schi­cken sol­le. Glaub­wür­di­gen und aktu­el­len Berich­ten zufol­ge hat Viach­as­lau Rahash­chuk wie­der­holt für bis zu 20 Minu­ten das Bewusst­sein ver­lo­ren. Außer­dem hat er auf der lin­ken Sei­te des Brust­korbs einen Tumor ent­wi­ckelt. Die wie­der­hol­ten Bit­ten sei­ner Fami­lie, ihn einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen, wur­den alle­samt abge­lehnt. Viach­as­lau Rahash­chuk wird die drin­gend benö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lung ver­wei­gert.”- Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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