Aus der Wörtersammlung: oktober

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besuch um kurz nach mitternacht

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sier­ra : 0.55 — Ein Nacht­fal­ter segel­te durch mein Arbeits­zim­mer, als sei er eine Erin­ne­rung. Das Tier war so müde und so schwach, dass es sich der Luft anver­trau­te. Kurz dar­auf saß der Fal­ter auf dem Boden und ich hob ihn auf und setz­te ihn behut­sam an eine Wand. — Es ist jetzt bald 1 Stun­de nach Mit­ter­nacht. Okto­ber. Ein paar Dioden­lich­ter glü­hen zu mir her­über. Ich wer­de den Fal­ter füt­tern, wer­de ihn mit­tels Zucker­was­ser über den Win­ter brin­gen. Er könn­te viel­leicht 260 Jah­re alt, er könn­te ein Lich­ten­berg­fal­ter sein, der zu Kräf­ten kom­men möch­te. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Nahid Tag­ha­vi ist eine ira­nisch-deut­sche Frau­en­recht­le­rin, die im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis inhaf­tiert ist. Seit ihrer Fest­nah­me im Okto­ber 2020 muss­te sie mona­te­lang in Iso­la­ti­ons­haft. Sie wur­de gefol­tert. In einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren wur­de sie wegen angeb­li­cher Betei­li­gung an einer “ille­ga­len Grup­pe” und wegen “Pro­pa­gan­da gegen den Staat” zu zehn Jah­ren und acht Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Ihr Gesund­heits­zu­stand ist besorg­nis­er­re­gend: Nahid Tag­ha­vi hat so star­ke Schmer­zen, dass sie kaum mehr aus dem Bett auf­ste­hen kann. Sie bekommt star­ke Schmerz­mit­tel inji­ziert. Sie lei­det an tau­ben Fin­gern und star­ken Schmer­zen in ihrem Nacken, am Rücken und an den Hän­den. Im Juli 2022 wur­de Nahid in den drin­gend benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Haft­ur­laub ent­las­sen. Die lan­ge Haft und die desas­trö­sen Haft­be­din­gun­gen haben ihren Gesund­heits­zu­stand mas­siv ver­schlech­tert. Am 13. Novem­ber 2022 muss­te sie wie­der ins Gefäng­nis, obwohl ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung noch nicht abge­schlos­sen ist. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Nahid erfolg­te unmit­tel­bar auf die Ankün­di­gung der deut­schen Bun­des­re­gie­rung, wei­te­re Sank­tio­nen gegen die ira­ni­sche Regie­rung zu ver­ab­schie­den. Nahid ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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kobane calling

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nord­pol : 20.58 — Vor Jah­ren, am 14. Okto­ber 2014, es war spä­ter Abend, über­leg­te ich, ob ich nicht sofort nach einem Tele­fon­buch der Stadt Kobanê suchen soll­te, irgend­ei­ne Num­mer notie­ren, sie anzu­wäh­len. Um die Stadt wur­de damals erbit­tert gekämpft, Kur­din­nen und Kur­den ver­tei­dig­ten Kobanê gegen Kämp­fer des Isla­mi­schen Staa­tes. Ich bemerk­te bald, dass im Inter­net kei­ne Tele­fon­bü­cher der Stadt Kobanê zu fin­den sind, die ich ent­zif­fern könn­te. Neh­men wir ein­mal an, ich wür­de nun heu­te an die­sem Abend, es reg­net, No 45 ist noch immer im Amt, zufäl­lig ein Tele­fon­buch der Stadt Kobanê ent­de­cken, und ich wür­de nun eine Num­mer wäh­len, wer wür­de sich mel­den? — Das Radio erzählt, die Stadt Mariu­pol sei von Wes­ten her mit dem Tele­fon noch immer kaum zu errei­chen. — stop

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dubrowka — theater

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tan­go : 22.18 UTC — Im Febru­ar 2008 unter­hielt ich mich mit einem Ermitt­lungs­be­am­ten Orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät. Wir kamen auf eine Gei­sel­nah­me im Mos­kau­er Dubrow­ka — Thea­ter am 23. Okto­ber 2002 zu spre­chen. 132 Men­schen waren ums Leben gekom­men. Fol­gen­des > b : Wenn Du zwei Gei­seln nimmst und ver­han­delst, hast Du gute Über­le­bens­chan­cen. Wenn Du damit drohst, eine Gei­sel zu erschie­ßen, wird’s gefähr­lich. Wenn Du eine Gei­sel erschießt, bist Du ein toter Mann. — lou­is : Und wenn ich schla­fe, wenn Ihr kommt? — b : Betäubt? — lou­is : Betäubt. — b : Bom­be? — lou­is : Bom­be! b : Dann bist Du tot. Du bist eine Bom­be, Du schläfst und Du bist tot. — Frau­en waren damals unter den Gei­sel­neh­mern gewe­sen. Sie tru­gen Spreng­stoff­gür­tel oder Spreng­stoff­wes­ten, und waren ver­mummt. Man berich­te­te, sie sei­en nach Mos­kau gekom­men, um ihre Män­ner zu rächen, die in Tsche­tsche­ni­en von rus­si­schen Sol­da­ten getö­tet wor­den waren. — Das Radio erzählt, an die­sem Tag, heu­te, auf einem Fluss, der durch die Stadt Mos­kau fließt, wur­den auf dem Eis mit grau­er Far­be Inschrif­ten über­malt, die gegen den Krieg in der Ukrai­ne pro­tes­tier­ten. — stop
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hin­rich­tung bedroh­te Arzt Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wird seit sie­ben Wochen ohne Kon­takt zur Außen­welt im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran in Haft gehal­ten. Nach der wie­der­hol­ten Auf­for­de­rung, ihnen Kon­takt zu ihrem Man­dan­ten zu ermög­li­chen, über­gab die Gefäng­nis­ver­wal­tung sei­nen Anwält_innen Ende Dezem­ber 2020 einen unda­tier­ten Brief von Dr. Dja­la­li. Dar­in schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Ein­zel­haft befin­det. Sei­ner Fami­lie und sei­nen Anwält_innen wur­de am 24. Novem­ber 2020 gesagt, dass das Todes­ur­teil von Dr. Dja­la­li inner­halb einer Woche voll­streckt wer­de und sie nun die letz­te Gele­gen­heit zu einem Video­te­le­fo­nat hät­ten. / Die Nach­richt der bevor­ste­hen­den Voll­stre­ckung lös­te inter­na­tio­na­le For­de­run­gen aus, sei­ne Hin­rich­tung zu stop­pen. Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen wur­den nach den welt­wei­ten Pro­tes­ten die Hin­rich­tungs­plä­ne am 2. Dezem­ber 2020 “auf Anwei­sung von oben” gestoppt. Am 8. Dezem­ber 2020 erfuhr die Fami­lie, dass sei­ne Hin­rich­tung um eine Woche ver­scho­ben wur­de und Ende Dezem­ber hieß es, dass die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Hin­rich­tung erneut um einen Monat ver­scho­ben habe. Doch die Tat­sa­che, dass sich Ahm­adre­za Dja­la­li nach wie vor in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt befin­det, gibt trotz der zwei Auf­schü­be gro­ßen Anlass zu der Befürch­tung, dass er jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den könn­te. Denn die ira­ni­schen Behör­den pfle­gen Todeskandidat_innen im Gehei­men hin­zu­rich­ten, nach­dem sie sie in Ein­zel­haft ver­legt und ihnen dar­in den Kon­takt zur Außen­welt ver­wei­gert haben. / Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wur­de im Okto­ber 2017 in einem grob unfai­ren Ver­fah­ren vor der Abtei­lung 15 des Tehe­ra­ner Revo­lu­ti­ons­ge­richts wegen “Ver­dor­ben­heit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode ver­ur­teilt. Das Gericht stütz­te sich dabei haupt­säch­lich auf “Geständ­nis­se”, die laut Ahm­adre­za Dja­la­li durch Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen erzwun­gen wor­den waren. Er befand sich zu die­ser Zeit in ver­län­ger­ter Ein­zel­haft und hat­te kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand. Die Behör­den droh­ten ihm, ihn hin­zu­rich­ten und sei­ne in Schwe­den leben­den Kin­der sowie sei­ne im Iran leben­de Mut­ter zu töten oder auf ande­re Art zu ver­let­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Straf­tat­be­stand der “Ver­dor­ben­heit auf Erden” die straf­recht­li­chen Erfor­der­nis­se der Rechts­klar­heit und Genau­ig­keit nicht erfüllt und zudem dem Lega­li­täts­prin­zip und dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit zuwi­der­läuft. Am 9. Dezem­ber 2018 erfuh­ren die Rechts­bei­stän­de von Ahm­adre­za Dja­la­li, dass sein Todes­ur­teil vor Abtei­lung 1 des Obers­ten Gerichts­hofs sum­ma­risch bestä­tigt wor­den war, ohne dass sie die Mög­lich­keit hat­ten, Ver­tei­di­gungs­an­trä­ge im Namen ihres Man­dan­ten ein­zu­rei­chen. Min­des­tens zwei Anträ­ge auf eine gericht­li­che Über­prü­fung sei­nes Falls wur­den abge­lehnt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action

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zeitoun

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whis­key : 9.35 UTC — In den letz­ten 10 Tagen des Okto­ber­mo­nats lern­te mei­ne Schreib­ma­schi­ne fol­gen­de Wör­ter, die in ihren Prüf­ver­zeich­nis­sen vor­dem nicht zu fin­den gewe­sen waren: Abstand­si­gna­le . Aqua­re­lia . Bang­sein . Bir­dy . Brief­tau­ben­wör­ter . Camar . Care­con . Clus­ter­su­che . Con­ta­gi­on . Coro­na­si­mu­la­ti­on . Droh­nen­au­ge . Droh­nen­sich­tung . Droh­nen­vo­gel . Droll­bir­ne . Ebo­la­vi­rus . Eich­hörn­chen­schat­ten . Fin­ger­cur­ser . Ina­ri. Inzi­denz. Jennifer.five . Koli­bri­we­sen . Kro­ko­dil­mo­dell . Kür­bis­sup­pe . Libel­len­lar­ven . Loo­ters . luren . Mee­res­ge­wäch­se . Mee­res­we­sen . Mon­roe . Mund­schutz­al­go­rith­mus . Nacht­schiff­tag . neu­ro­nal . Palan­ca . Pan­de­mie­to­te . Pan­de­mie­zeit . Par­tic­les­zei­chen . Pfuhl­schnep­fe . Ple­xi­glas­schei­ben . Resi­li­enz . Rotkopf­schild­krö­ten . Sars-Cov‑2 . Sars­lämp­chen . Schiff­pen­del­be­we­gung . Schlaf­durch­ein­an­der­zeit . See­ane­mo­nen­blü­te . See­tang­klum­pen . Spät­abend­men­schen . Spel­ling . Super­do­me­hal­le . Süß­was­ser­ane­mo­ne . Tän­zer­ra­ver . Teil­lock­down . Tress­pass­an­gers . Vak­zin . War­logs . Wort­kern­bil­der . Zat­te­re . Zeit­o­un . Zep­pe­lin­werk­statt . Zep­pe­lin­wol­ken. — stop
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oktoberklee

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nord­pol : 8.12 UTC — Vom Bild­schirm aus spricht eine älte­re Frau, erzählt von Kon­takt­ver­fol­gung, wie sie im Gesund­heits­amt, das sie lei­tet, ver­wirk­licht wird. Ruhi­ge Spra­che, klug, sie scheint wider­stands­fä­hig zu sein, gesund, man möch­te mei­nen, sie sei viel­leicht eine Alm­wir­tin, die in gro­ßer Höhe bei Wind und Wet­ter arbei­tet. Nur ihre Stirn, ihre Augen, ihr grau­es Haar sind zu sehen. Mund, Nase, Wan­gen lie­gen hin­ter einem Mund­schutz ver­bor­gen. Den möch­te ich gern ent­fer­nen, weil ich die­se ener­gisch und zugleich warm und freund­lich spre­chen­de Per­son, wahr­neh­men möch­te, als wäre nicht Pan­de­mie­zeit. Tat­säch­lich ent­de­cke ich in der digi­ta­len Sphä­re bereits im ers­ten Ver­such eine Foto­gra­fie, die sie zeigt, als sie noch ohne Mas­ke arbei­ten konn­te. — Heu­te leich­ter Regen, die Stra­ßen von Kas­ta­ni­en bedeckt, Eich­hörn­chen durch­su­chen das Meer der Früch­te nach genieß­ba­ren Nüs­sen, die sie nicht fin­den. Es wird einen war­men Win­ter geben. Unter den Bäu­men blüht der Klee. — stop
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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jäh­ri­ge Kur­de Arsalan Khod­kam ist in Gefahr, im Gefäng­nis von Urumieh in der Pro­vinz West-Asder­bai­dschan hin­ge­rich­tet zu wer­den. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spio­na­ge” für die Kur­di­sche Demo­kra­ti­sche Par­tei des Iran (KDPI), eine bewaff­ne­te Oppo­si­ti­ons­grup­pe, zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Damals war er ein nied­ri­gran­gi­ger Ange­hö­ri­ger der Revo­lu­ti­ons­gar­den. Er hat die­se Anschul­di­gun­gen immer bestrit­ten und erklärt, dass die Behör­den ihn der Spio­na­ge beschul­dig­ten, nach­dem sie erfah­ren hat­ten, dass er über Insta­gram mit einem Ver­wand­ten sei­ner Frau kom­mu­ni­zier­te, der Mit­glied der KDPI war. Arsalan Khod­kam wur­de weni­ger als drei Mona­te nach sei­ner Fest­nah­me in einem unfai­ren Ver­fah­ren, das nur 30 Minu­ten dau­er­te, auf­grund von “Geständ­nis­sen”, die er sei­nen Anga­ben zufol­ge unter Fol­ter und ande­ren Miss­hand­lun­gen unter­zeich­net hat­te, zum Tode ver­ur­teilt. Er hat­te zu kei­nem Zeit­punkt Zugang zu einem Rechts­bei­stand sei­ner Wahl. Im Febru­ar 2020 ver­such­te sein Anwalt Ein­sicht in die Gerichts­un­ter­la­gen zu erhal­ten, um ein Gna­den­ge­such vor­zu­be­rei­ten. Die Staats­an­walt­schaft teil­te dem Rechts­bei­stand jedoch mit, er kön­ne Arsalan Khod­kam nicht ver­tre­ten. Ein Gna­den­ge­such, das Arsalan Khod­kam aus dem Gefäng­nis gestellt hat­te, wur­de abge­lehnt. Im Mai 2020 wur­den sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gewarnt, er kön­ne jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den. / Nach sei­ner Fest­nah­me am 23. April 2018 wur­de Arsalan Khod­kam in eine Haft­ein­rich­tung der Revo­lu­ti­ons­gar­den in der Mili­tär­ka­ser­ne Almah­di in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Ein­zel­haft ­ ohne Kon­takt zu sei­ner Fami­lie oder einem Rechts­bei­stand. Wäh­rend die­ser Zeit wur­de er sei­nen Anga­ben zufol­ge wie­der­holt gefol­tert, um ihn zu einem “Geständ­nis” zu zwin­gen. Er sag­te, er sei wie­der­holt aus­ge­peitscht bzw. mit Stö­cken geschla­gen und mit Faust­hie­ben und Trit­ten trak­tiert wor­den, unter ande­rem auf den Rücken, wo er ein chir­ur­gi­sches Implan­tat hat. Des­halb habe er mehr­fach das Bewusst­sein ver­lo­ren. Die Verhörbeamt_innen sol­len ihn über lan­ge Zeit­räu­me in schmerz­haf­ter Wei­se die Hän­de gefes­selt haben. Wäh­rend die­ser Zeit ver­wei­ger­te man ihm den Gang zu Toi­let­te, so dass er sich ein­näss­te oder den Harn so lan­ge ein­hielt, bis er Bla­sen- und Nie­ren­schmer­zen hat­te. Er gab außer­dem an, am Schla­fen gehin­dert wor­den zu sein. / Arsalan Khod­kam wur­de von der Abtei­lung 1 des Mili­tär­ge­richts in West-Aser­bai­dschan der “Feind­schaft zu Gott” (moh­are­beh) durch “Spio­na­ge” für schul­dig befun­den. Er traf sei­nen vom Gericht bestimm­ten Rechts­bei­stand zum ers­ten Mal wäh­rend des Gerichts­ver­fah­rens. Die­ser habe vor Gericht nichts zu sei­ner Ver­tei­di­gung vor­ge­tra­gen. Die Abtei­lung 32 des Obers­ten Gerichts­hof wies sein Rechts­mit­tel im Schnell­ver­fah­ren zurück, ohne dar­auf ein­zu­ge­hen, dass unter Fol­ter erpress­te “Geständ­nis­se” vor Gericht zuge­las­sen wur­den. Ein dar­auf­fol­gen­der Antrag auf gericht­li­che Über­prü­fung des Ver­fah­rens wur­de am 3. Okto­ber 2018 zurück­ge­wie­sen. Arsalan Khod­kam hat bis heu­te kei­ne schrift­li­che Fas­sung des Urteils gegen ihn erhal­ten. Die Anwen­dung der Todes­stra­fe wegen “Spio­na­ge” ver­stößt gegen das Völ­ker­recht, das die Todes­stra­fe auf die “schwers­ten Ver­bre­chen”, wie vor­sätz­li­che Tötun­gen, beschränkt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe, unge­ach­tet der Schwe­re und der Umstän­de einer Tat, der Schuld, Unschuld oder beson­de­ren Eigen­schaf­ten des Ver­ur­teil­ten, oder der vom Staat gewähl­ten Hin­rich­tungs­me­tho­de, da sie das Recht auf Leben ver­letzt und die grau­sams­te, unmensch­lichs­te und ernied­ri­gends­te aller Stra­fen dar­stellt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action

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mundsegel

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alpha : 3.15 UTC — Es war kurz nach sechs Uhr mor­gens. Ich beob­ach­te­te am Flug­ha­fen eine Frau, wie sie im Super­markt Früch­te berühr­te. Ihre Hän­de steck­ten in Plas­tik­hand­schu­hen, sie trug eine Bril­le, die groß aus­ge­fal­len war, und einen papie­re­nen Schutz vor dem Mund, der sich wie ein Segel vor ihrem Atem bläh­te. Sie schien sehr auf­ge­regt zu sein, ihre Hän­de beweg­ten sich has­tig, zwei Äpfel, einen Pfir­sich, drei Bana­nen leg­te sie in ihr Körb­chen ab, dann eil­te sie wei­ter sofort zur Kas­se, wo sie war­ten muss­te. Sie wirk­te selt­sam ver­lo­ren, kaum jemand schien sie zu beach­ten. Sie stand in der Schlan­ge, unru­hig, eine Erschei­nung, als wäre sie ver­se­hent­lich viel zu früh an einem Zeit­ort ange­kom­men, der noch nicht bereit war, sie auf­zu­neh­men. Plötz­lich stell­te sie das Körb­chen, das sie auf ihrem Roll­kof­fer balan­cier­te, auf dem Boden ab und flüch­te­te. — Das ist doch selt­sam, dach­te ich heu­te bald sechs Jah­re spä­ter. Die­ser Text wur­de bereits am 14. Okto­ber 2014 von mir selbst notiert. Ich hat­te ihn ver­legt. Das papie­re­ne Segel erin­ner­te mich. — stop

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