MENSCH IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem wird seit mehr als drei Jahren aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich festgehalten. Nachdem sie 35 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde sie von der Obersten Staatsanwaltschaft vor das Notstandsgericht (ESSC) zitiert. Ihr wird vorgeworfen, einer “terroristischen Vereinigung” beigetreten zu sein, sie finanziert und unterstützt zu haben. Außerdem legt man ihr zur Last, über eine Facebook-Seite mit dem Namen “Egyptian Coordination for Rights and Freedoms” Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte verbreitet zu haben, um Gewalt gegen staatliche Einrichtungen zu schüren. Diese Vorwürfe beziehen sich auf ihre Arbeit für die Menschenrechtsorganisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF). / Die ESSCs, die als Sondergerichte im Falle eines Ausnahmezustands tätig werden, sind für ihre unfairen Verfahren bekannt und ihre Urteile sind nicht anfechtbar. Hoda Abdelmoniems Recht auf eine angemessene Verteidigung wird verletzt, da sie sich mit ihrem Rechtsbeistand ausschließlich vor Gericht treffen darf. Die Fortführung des Prozesses, der am 11. September 2021 begann, wurde auf den 15. Dezember 2021 vertagt. / Bei einer Gerichtsanhörung am 11. Oktober 2021 sagte Hoda Abdelmoniem den Richter:innen, dass ihr im Gefängnis eine Herzkatheteruntersuchung verschrieben wurde und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Freilassung aus medizinischen Gründen beantragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in seien jedoch derzeit Verlegungen in Krankenhäuser außerhalb des Gefängnisses aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Amnesty International hat jedoch Kenntnis von der Verlegung anderer Gefangener in externe Krankenhäuser seit dem Ausbruch des Coronavirus, einschließlich der kurzzeitigen Verlegung von Hoda Abdelmoniem am 30. November 2020 zur Behandlung eines vermuteten Nierenversagens. Zusätzlich zu ihrer Herzerkrankung leidet Hoda Abdelmoniem an einer Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck. Seit ihrer Inhaftierung am 1. November 2018 verweigert ihr die Verwaltung des Frauengefängnisses Al-Qanater jeglichen Besuch und Kontakt mit ihrer Familie. Ihre Angehörigen haben außerdem nach wie vor keinen Zugang zu ihrer Krankenakte, was die Sorge der Familie um ihren Gesundheitszustand noch verstärkt. Die Richter:innen, die ihren Prozess leiten, haben Anträge auf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Familienbesuche bislang abgelehnt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 4. Februar 2022 hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: menschenrechtsarbeit
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet. Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen.” Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen. Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf “Gründung einer verbotenen Gruppierung” und “Verbreitung von Propaganda gegen das System”. Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 17. August 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : MEXICO
MENSCH IN GEFAHR: „Am 14. November erhielt der Menschenrechtsverteidiger Fray Aurelio Montero Vásquez, der sich für Migrant_innen einsetzt, einen Drohanruf von einem Mann, der angab, der Anführer eines der größten Drogenkartelle zu sein. Als Fray Aurelio Montero Vásquez den Anruf erhielt, befand er sich in einer Krisensitzung mit nationalen Ermittlungsbehörden, um über die jüngsten Entführungen von und sexuellen Übergriffe auf Migrant_innen in der Nähe von Tenosique im Bundesstaat Tabasco zu sprechen. Er gab sein Telefon an einen Angehörigen der Generalstaatsanwaltschaft Mexikos weiter, damit dieser mithören konnte. Fray Aurelio Montero Vásquez zufolge soll der Anrufer, der weiter in dem Glauben war, mit dem Menschenrechtler zu sprechen, gesagt haben: “Du bist zu weit gegangen”. Außerdem habe er gedroht, ihn anzugreifen, wenn er nicht 50.000 mexikanische Pesos (ca. 2850 Euro) von ihm erhielte. Während der Krisensitzung rief derselbe Mann noch acht weitere Male an, sodass es den Behörden möglich war, herauszufinden, dass die Anrufe aus einem nördlichen Teil Mexikos getätigt wurden. An dem Tag, als Fray Aurelio Montero Vásquez die Drohanrufe erhielt, hatte er zusammen mit Kolleg_innen der Migrantenherberge La 72 in Tenosique im Bundesstaat Tabasco Anzeige wegen der Entführung von Migrant_innen eingereicht. In den Wochen zuvor berichteten Fray Aurelio Montero Vásquez und seine Kolleg_innnen über eine starke Zunahme der sexuellen Übergriffen auf und Entführungen von Migrant_innen, von denen die meisten aus Zentralamerika stammen. Fray Tomás González, der ebenfalls in der Migrantenherberge La 72 tätig ist, hat viel zu diesen Fällen gearbeitet und in den vergangenen Wochen Sicherheitsvorfälle bei den Behörden gemeldet. Am 16. November war die Bundespolizei, die für den Schutz der Migrantenunterkunft La 72 zuständig ist, in der Umgebung nicht oft genug auf Streife gegangen und hatte die Unterkunft mehrere Stunden mitten in der Nacht und am frühen Morgen unbeaufsichtigt gelassen. Diese Polizeistreifen gehören zu den Sicherheitsmaßnahmen der Regierung, damit die Mitarbeiter_innen der Herberge ihrer Menschenrechtsarbeit weiterhin ausüben können.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 7. Januar 2016 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ASERBAIDSCHAN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus und ihr Ehemann Arif Yunus wurden am 13. August 2015 zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Der Gesundheitszustand von Arif Yunus hat sich weiter verschlechtert, er verlor im Gerichtssaal das Bewusstsein. Die aserbaidschanischen Behörden schränkten zudem weiterhin den Zugang für internationale Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichtsverhandlung ein. Die gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla und Arif Yunus wurden am 13. August 2015 vom Gericht für schwere Straftaten in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Beide wurden des “Betrugs” und anderer Straftaten, die im Zusammenhang mit der Menschenrechtsarbeit des Ehepaares stehen, für schuldig befunden. Leyla Yunus ist die Vorsitzende der aserbaidschanischen NGO_ Institute for Peace and Democracy_. Vor ihrer Festnahme hatte sie die Behandlung politischer Gefangener durch die Behörden in Aserbaidschan dokumentiert. Ihr Ehemann Arif Yunus ist Historiker und politischer Aktivist. Dem Ehepaar wird außerdem Landesverrat wegen der angeblichen Spionage für Armenien vorgeworfen. Diese Anklage wurde jedoch zur Prüfung an ein anderes Gericht verwiesen. Internationalen Beobachter_innen und Journalist_innen wurde der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt und nur wenige Diplomat_innen durften dem Verfahren beiwohnen. / Während der Anhörung am 13. August verlor Arif Yunus das Bewusstsein. Zuvor musste eine Anhörung vom 3. August auf den 5. August vertagt werden, nachdem Arif Yunus aufgrund Bluthochdrucks ohnmächtig geworden war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlaganfälle. Seine Familie befürchtet, dass er einen weiteren Schlaganfall nicht überleben würde. Bei Leyla Yunus wurden Diabetes und Hepatitis C diagnostiziert. Zudem ist ihr Sehvermögen auf dem linken Auge eingeschränkt. Sie erhält im Gefängnis keine angemessene medizinische Betreuung. Die Behörden haben sich geweigert, die Menschenrechtsverteidigerin in ein Krankenhaus zu verlegen. Leyla Yunus gab an, bedroht, drangsaliert und eingeschüchtert sowie misshandelt worden zu sein, nachdem sie um medizinische Hilfe gebeten hatte. / Arif und Leyla Yunus werden seit Sommer 2014 auf der Grundlage konstruierter Anklagen in Haft gehalten. Zu den Vorwürfen zählen Landesverrat und einige Anklagen finanzieller Natur. Nach Auffassung von Amnesty International hängen diese Anklagen mit der legitimen Menschenrechtsarbeit des Ehepaars sowie ihrer Kritik an der aserbaidschanischen Regierung zusammen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. September 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
Notiz des Fotografen:
central african republic: torn apart by violence:fane abdelkarim arame, aged 70, found shelter at Ecole liberty, but she still worries about the situation in bossangoa. despite the arrival of peace-keeping troops, she said, “we can’t go back to our own district now, it’s been taken.”she said she had lost four relatives in the violence. “we grew up in this country, my grand — parents are central africans and we were here before independence, we have seen six regimes come and go. we don’t have anywhere else to go.” she called for a return to the days when communities lived in harmony.
ai : MEXICO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind. Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas — COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt. / Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn “verschwinden” lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt. / Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. September 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action