Aus der Wörtersammlung: oris

///

tonbandspule

pic

romeo : 16.01 UTC — Vor 11 Jah­ren hat­te ich von der Ent­de­ckung eines Muse­ums der Nacht­häu­ser erzählt, das sich am Shore Bou­le­vard nörd­lich der Hell Gates Bridge befin­det, die den Stadt­teil Queens über den East River hin­weg mit Ran­di­lis Island ver­bin­det. Es ist noch immer ein recht klei­nes Haus, rote Back­stei­ne, ein Schorn­stein, der an einen Fabrik­schlot erin­nert, ein Gar­ten, in dem ver­wit­ter­te Apfel­bäu­me ste­hen, der Fluss so nah, dass man ihn rie­chen kann. Heu­te liegt der Gar­ten tief ver­schneit. Ich ste­he unter einem der Apfel­bäu­me, die ohne Blät­ter sind. Die­ser Baum trägt sei­ne Som­mer­früch­te so, als ob er sie fest­hal­ten wür­de, sie sind etwas klei­ner gewor­den, vol­ler Fal­ten, aber sie leuch­ten rot und sie duf­ten. Der jun­ge Mann, der mich bereits ein­mal durch das Muse­um geführt hat­te, kommt in die­sem Moment auf mich zu. Er freut sich, dass ich wie­der­ge­kom­men bin. Eine Wei­le ste­hen wir uns gegen­über, es ist zum Erbar­men kalt, wir tre­ten von einem Bein aufs ande­re, wäh­rend der jun­ge Mann eine Ziga­ret­te raucht, dann ist es fast dun­kel und wir tre­ten wie­der in das Muse­um ein. Er will mir eine klei­ne Maschi­ne zei­gen, die im ers­ten Stock seit vie­len Jah­ren in einer wei­te­ren Vitri­ne sitzt. Auf den ers­ten Blick scheint es sich um eine ähn­li­che Appa­ra­tur zu han­deln, wie jene von der ich berich­te­te. Ein Gecko von Metall, der in der Lage ist, sich zum Zwe­cke pro­tes­tie­ren­der Kom­mu­ni­ka­ti­on Wän­de hin­auf an die Decke eines Zim­mers zu bege­ben, um sich dort fest­zu­sau­gen. Aber anstatt eines oder meh­re­rer Schlag­in­stru­men­te, mit wel­chen gegen die Decke getrom­melt wer­den könn­te, ver­fügt die­ses klei­ne Wesen über einen Laut­spre­cher, der wie ein Mund gestal­tet ist, und des­halb her­vor­ra­gend geeig­net zu sein scheint, hef­ti­ge Geräu­sche des Spre­chens zu erzeu­gen. Bei die­ser Appa­ra­tur, sagt der jun­ge Ange­stell­te, han­delt es sich um den ers­ten Decken­spre­cher der Geschich­te, ein äußerst sinn­vol­les Gerät. Er for­dert mich auf, näher zu tre­ten. Sehen Sie genau hin, sehen Sie, er ist ver­beult! Tat­säch­lich war der klei­ne eiser­ne Gecko von zahl­rei­chen Schlä­gen so ver­letzt, dass er viel­leicht kaum noch in der Lage gewe­sen war, sei­ner Auf­ga­be nach­zu­kom­men. Denk­bar ist, dass er in einer Nacht der Tag­men­schen der­art wir­kungs­voll gear­bei­tet haben könn­te, dass man ihn fan­gen woll­te, wes­halb man in die Woh­nung des Nacht­men­schen ein­ge­bro­chen war, um ihn zum Schwei­gen zu brin­gen. Als man das ram­po­nier­te Gerät vie­le Jah­re spä­ter öff­ne­te, ent­deck­te man eine Ton­band­spu­le, auf wel­cher Lite­ra­tur von Bedeu­tung fest­ge­hal­ten war. Ein Bruch­stück der his­to­ri­schen Auf­nah­me war noch vor­han­den gewe­sen, und jetzt, in die­ser Nacht, spielt mir der jun­ge Mann vor, was der Appa­rat gespro­chen hat­te. Eine äußerst lau­te schep­pern­de Stim­me ist zu ver­neh­men: Zuerst woll­te er mit dem unte­ren Teil sei­nes Kör­pers aus dem Bett hin­aus­kom­men, aber die­ser unte­re Teil, den er übri­gens noch nicht gese­hen hat­te und von dem er sich kei­ne rech­te Vor­stel­lung machen konn­te, erwies sich als zu schwer beweg­lich; es ging so lang­sam; und als er schließ­lich, fast wild gewor­den, mit gesam­mel­ter Kraft, ohne Rück­sicht sich vor­wärts stieß, hat­te er die Rich­tung falsch gewählt, schlug an dem unte­ren Bett­pfos­ten hef­tig an, und der bren­nen­de Schmerz, den er emp­fand, belehr­te ihn, dass gera­de der unte­re Teil augen­blick­lich viel­leicht der emp­find­lichs­te war. — Hier endet die Spu­le, ums sofort wie­der von vor­ne zu begin­nen. — Das Radio erzähl­te von einem Jun­gen, der in einem Luft­schutz­kel­ler im Licht der Tele­fon­lam­pen sei­nen Geburts­tag fei­er­te. Er trug eine rote Papp­na­se im Gesicht und einen wei­ßen Papier­hut, einen run­den, spitz zulau­fen­den Zylin­der auf dem Kopf. — stop

ping

///

ai : RUSSISCHE FÖDERATION

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : ““Am 11. April durch­such­te die Poli­zei die Woh­nung von Alek­san­dra Skoch­i­len­ko, nahm sie fest und ver­hör­te sie bis 3 Uhr des 12. April. Am 13. April ver­häng­te das Bezirks­ge­richt Vasi­le­ostrovs­ky in Sankt Peters­burg Unter­su­chungs­haft bis zum 1. Juni 2022 gegen sie. Es ist wahr­schein­lich, dass die Unter­su­chungs­haft ver­län­gert wird. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko lei­det an Zöli­a­kie, einer gene­ti­schen Glu­ten­in­to­le­ranz. Wenn sie glu­ten­hal­ti­ge Nah­rung zu sich nimmt, kann das den Beginn eines Organ­ver­sa­gens, Krebs oder Auto­im­mun­erkran­kun­gen ver­ur­sa­chen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat erfah­ren, dass Alek­san­dra Skoch­i­len­ko in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung kei­ne glu­ten­frei­en Nah­rungs­mit­tel erhält und ihrer Fami­lie nicht gestat­tet wird, ihr die­se zu schi­cken. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist eine Song­wri­te­rin und Künst­le­rin aus Sankt Peters­burg. Ihr wird vor­ge­wor­fen, Preis­schil­der in ört­li­chen Super­märk­ten durch Anti­kriegs­in­for­ma­tio­nen ersetzt zu haben, dar­un­ter Infor­ma­tio­nen über die Toten durch die Bom­bar­die­rung des Thea­ters von Mariu­pol. / Der Sankt Peters­bur­ge­rin wird die “öffent­li­che Ver­brei­tung wis­sent­lich fal­scher Infor­ma­tio­nen über den Ein­satz der Streit­kräf­te der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on und die Aus­übung der Befug­nis­se der staat­li­chen Orga­ne der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on” gemäß dem kürz­lich hin­zu­ge­füg­ten Para­gra­fen 207.3 Absatz 2 des Straf­ge­setz­buchs vor­ge­wor­fen. / Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist in der Kunst­sze­ne bekannt: Sie schreibt Lie­der, ver­fasst Comic-Bücher und Car­toons, orga­ni­siert Kon­zer­te und Jam­ses­si­ons. Außer­dem hat sie das bekann­te “Buch über Depres­sio­nen” geschrie­ben, das dazu bei­trägt, das Stig­ma psy­chi­scher Erkran­kun­gen zu ver­rin­gern. Das Buch ist äußerst beliebt. Es wur­de mehr­fach neu auf­ge­legt und in meh­re­re Spra­chen über­setzt und hat vie­len Men­schen inner­halb und außer­halb Russ­lands gehol­fen. Vie­le Vide­os und Aus­stel­lun­gen wur­den durch das Buch inspi­riert. / Am 20. April hieß es, dass sich Alek­san­dra Skoch­i­len­kos Gesund­heits­zu­stand durch das Feh­len glu­ten­frei­er Nah­rungs­mit­tel ver­schlech­tert habe. Am 21. April teil­te ihr Rechts­bei­stand Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Haft­an­stalt ihr schließ­lich erlaubt habe, ein Lebens­mit­tel­pa­ket ihrer Fami­lie zu erhal­ten, das ihrer glu­ten­frei­en Ernäh­rung entsprach./ Am 23. April wur­de sie von einer pro­vi­so­ri­schen Haft­an­stalt in ein Unter­su­chungs­ge­fäng­nis gebracht./ Nach einem Besuch bei Alek­san­dra Skoch­i­len­ko in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt am 25. April berich­te­te einer der Rechts­bei­stän­de, dass sich ihr Gesund­heits­zu­stand ver­schlech­tert habe. Sie kann nichts essen, da sie nicht das für sie erfor­der­li­che glu­ten­freie Essen erhält und ihre Fami­lie ihr auch kein Essen schi­cken darf. Sie fühlt sich die meis­te Zeit über schwach. Sie erzähl­te auch, dass sie von den Wärter_innen der Haft­an­stalt und ihren Zellengenoss_innen unter Druck gesetzt wur­de. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter »> ai : urgent action

ping

///

ai : ÄGYPTEN

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

ping

///

ai : TÜRKEI

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Am Abend des 15. Juli 2016 ver­such­ten Tei­le der tür­ki­schen Streit­kräf­te mit Waf­fen­ge­walt, die Regie­rung zu stür­zen. Doch der Putsch­ver­such wur­de schnell nie­der­ge­schla­gen. Tau­sen­de Men­schen pro­tes­tier­ten auf den Stra­ßen dage­gen und die Put­schis­ten wur­den von Sicher­heits­kräf­ten über­wäl­tigt. In einer Nacht vol­ler Gewalt wur­den Hun­der­te getö­tet und Tau­sen­de ver­letzt. Unmit­tel­bar nach dem geschei­ter­ten Staats­streich beschul­dig­te die Regie­rung den in den USA leben­den Pre­di­ger Fet­hul­lah Gülen und sei­ne Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regie­rung ver­schwo­ren zu haben. Die reli­giö­se Gülen-Bewe­gung wird von den tür­ki­schen Behör­den als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on ein­ge­stuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regie­rung den Aus­nah­me­zu­stand aus, der zwei Jah­re lang in Kraft blieb. Es folg­te eine mas­si­ve Ver­haf­tungs­wel­le gegen Jour­na­lis­tin­nen, Schrift­stel­le­rin­nen, Rich­te­rin­nen, Staats­an­wäl­tin­nen sowie ver­meint­li­che und tat­säch­li­che Kri­ti­ke­rin­nen der Regie­rungs­par­tei AKP. / Ahmet Altan und sein Bru­der Meh­met Altan nah­men am 14. Juli – dem Vor­abend des Put­sches – an einer Live-Fern­seh­sen­dung mit der Mode­ra­to­rin Naz­lı Ilı­cak teil. Wäh­rend der Sen­dung dis­ku­tier­ten sie auch über tür­ki­sche Poli­tik. Anschlie­ßend wur­den alle drei unter dem Vor­wurf fest­ge­nom­men, in der Sen­dung „unter­schwel­li­ge Bot­schaf­ten“ über den bevor­ste­hen­den Putsch ver­brei­tet zu haben. Naz­lı Ilı­cak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Meh­met Altan kamen im Sep­tem­ber 2016 in Unter­su­chungs­haft. Ahmet Altan, Meh­met Altan, Naz­lı Ilı­cak und drei wei­te­re Ange­klag­te wur­den dann im Febru­ar 2018 wegen des Vor­wurfs, „die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung umstür­zen zu wol­len“ zu einer lebens­lan­gen Haft­stra­fe ohne die Mög­lich­keit einer Bewäh­rung ver­ur­teilt. Als das Obers­te Beru­fungs­ge­richt die Schuld­sprü­che im Juli 2019 auf­hob, wur­de ein neu­es Ver­fah­ren gegen fünf der Ange­klag­ten ein­ge­lei­tet. Meh­met Altan wur­de dage­gen frei­ge­spro­chen. / Am 4. Novem­ber 2019 wur­den mit­hil­fe der Ankla­ge „Unter­stüt­zung einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on, ohne deren Mit­glied zu sein“ Ahmet Altan zu zehn­ein­halb Jah­ren und die Jour­na­lis­tin Naz­lı Ilı­cak zu acht Jah­ren und neun Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den bis zum Urteil in ihrem Rechts­mit­tel­ver­fah­ren vor dem Straf­ge­richt für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 26 in Istan­bul frei­ge­las­sen und mit einem Rei­se­ver­bot belegt. Das Gericht sprach in dem unfai­ren Ver­fah­ren drei wei­te­re Per­so­nen schul­dig, dar­un­ter zwei Medi­en­schaf­fen­de, und ent­schied, dass sie in Unter­su­chungs­haft blei­ben müss­ten. Die Staats­an­walt­schaft leg­te am 6. Novem­ber 2019 Rechts­mit­tel gegen Ahmet Alt­ans Frei­las­sung ein. Am 8. Novem­ber wies das Gericht für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 26 in Istan­bul den Antrag des Staats­an­walts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu neh­men und ver­wies die Straf­sa­che an das Gericht für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 27. Die­ses Gericht akzep­tier­te das Rechts­mit­tel der Staats­an­walt­schaft am 12. Novem­ber. Ahmet Altan und sein Rechts­bei­stand erfuh­ren nicht direkt von die­ser Ent­schei­dung des Gerichts, son­dern durch regie­rungs­na­he Medi­en. Noch am glei­chen Abend wur­de Ahmet Altan zuhau­se in Istan­bul fest­ge­nom­men und in Poli­zei­ge­wahr­sam über­stellt. / Die erneu­te Fest­nah­me von Ahmet Altan scheint poli­tisch moti­viert, will­kür­lich und unver­ein­bar mit dem Recht auf Frei­heit nach Para­graf 5 der Euro­päi­schen Kon­ven­ti­on zum Schut­ze der Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten zu sein, der jeden will­kür­li­chen Frei­heits­ent­zug ver­bie­tet. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te stell­te fest, dass vor­sätz­li­che Hand­lun­gen der Behör­den zu Will­kür füh­ren kön­nen. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Ahmet Altan ver­stößt ekla­tant gegen sei­ne Rech­te.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
ping

///

tauchgang

2

india : 0.08 UTC — ‘Es ist das Inter­es­san­te an Büchern, über denen man eigent­lich den Ver­stand ver­lie­ren müss­te, dass man durch sie viel­mehr an Ver­stand gewinnt. Frei­lich ist das nur ein neu­er Kom­pro­miß — denn anstän­di­ger­wei­se müss­te man aller­dings nach ihrer Lek­tü­re abdan­ken. Aber das Leben ist nicht das, was wir anstän­dig zu nen­nen lie­ben. Allein schon der Umstand, dass der Autor sei­nen Ver­stand behal­ten hat, wird genü­gen, den Leser zum glei­chen zu ver­an­las­sen; es sei denn — dass er nur so bewei­sen zu kön­nen mein­te, dass er noch tie­fer als jene sei, dass er sozu­sa­gen aus Ehr­geiz, aus “Wil­len zur Macht” wahn­sin­nig zu wer­den gera­de­zu — wünsch­te.’ Chris­ti­an Mor­gen­stern 1906 in sei­nen Apho­ris­men/ — stop
ping

///

ai : INDIEN

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
ping

///

ai : TÜRKEI

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
ping

///

ai : TÜRKEI

aihead2

MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

ping

///

kein einziges wort

9

nord­pol : 3.18 — Ipek} Name geän­dert {, die in einem Dorf der ana­to­li­schen Regi­on Der­sim (Tun­ce­li) gebo­ren wur­de, erzähl­te in weni­gen Wor­ten, wes­halb sie vor drei Wochen um Haa­res­brei­te von einer Rei­se nicht nach Hau­se nach Ber­lin zurück­ge­kom­men wäre. Ihr Vater, sag­te sie, sei gestor­ben. Ihre Fami­lie und sie selbst sei­en des­halb nach Ana­to­li­en gereist, um den Leich­nam ihres Vaters in der Hei­mat zu bestat­ten. Auf der Hin­rei­se habe sie kei­ner­lei Pro­ble­me gehabt, viel Mili­tär auf den Stra­ßen, aber das ken­ne sie schon von Kind­heit an. Sie habe einen Tag vor der Beer­di­gungs­ze­re­mo­nie vom Dorf aus die Stadt besucht, um eini­ge Stan­gen Ziga­ret­ten ein­zu­kau­fen, die ihre Fami­lie den Trau­er­gäs­ten anbie­ten woll­te. Das sei so üblich in ihrer Gegend, das wüss­te jeder Mensch, auch die Kin­der. Bei der Rück­fahrt sei der Bus in eine Poli­zei­kon­trol­le gera­ten. Man habe sie aus dem Bus geholt, man woll­te wis­sen, für wen genau die Ziga­ret­ten bestimmt sei­en. Da habe sie erzählt, war­um sie die Ziga­ret­ten gekauft habe, aber man woll­te ihr nicht glau­ben, man sag­te, sie habe Nach­schub für Ter­ro­ris­ten gekauft. Da habe sie gesagt, dass das nicht so sei, aber die Män­ner in Uni­form sag­ten, dass das eben doch so sei, und dass sie jetzt still sein sol­le, andern­falls wür­de man ihren deut­schen Rei­se­pass zer­reis­sen, den hat­te einer der Män­ner bereits in der Hand. Der Mann sag­te, dass das mit den Ziga­ret­ten nur genau­so sein kön­ne, wie er es sage, dass sie für die Ber­ge bestimmt sei­en, kön­ne man dar­an erken­nen, wo sie, Ipek, gebo­ren wor­den sei, in Der­sim näm­lich, das bedeu­tet in Tun­ce­li, so hei­ße die Regi­on Der­sim in der tür­ki­schen Spra­che. Er fuhr fort, wenn sie, Ipek, jetzt noch ein wei­te­res Wort sagen wür­de, dann wür­de sie nie wie­der nach Hau­se kom­men. Also war sie still gewe­sen. Sie habe kein ein­zi­ges Wort gesagt, auch nicht im Bus, noch min­des­tens eine Stun­de lang kein ein­zi­ges Wort. — stop
ping

///

5 stunden

pic

nord­pol : 10.22 – Ich beob­ach­te das Fern­seh­ge­rät. Eine Repor­te­rin des ame­ri­ka­ni­schen Fern­se­hens berich­tet aus St. Denis, einer klei­ne­ren Stadt nord­öst­lich der grö­ße­ren Stadt Paris. Sie erzählt in Echt­zeit fünf lan­ge Stun­den lang. Die Sen­dung beginnt gegen 4 Uhr mor­gens, da ist es noch dun­kel am Him­mel, aber eine Stra­ße der klei­ne­ren Stadt wird hell erleuch­tet von Blau­licht und Schein­wer­fern der Kame­ras, die nach Bil­dern und Geräu­schen eines schwe­ren Kamp­fes suchen. Schüs­se sind zu hören, rhyth­misch, drei oder vier dump­fe Deto­na­tio­nen. In Haus­ein­gän­gen, vor Stra­ßen­ecken, auf einer Kreu­zung war­ten Poli­zis­ten und Sol­da­ten, sie bewe­gen sich so, als wäre tiefs­ter Win­ter, sie schei­nen über­haupt ner­vös zu sein. Irgend­wo hin­ter der Flucht alter Häu­ser­fas­sa­den, die auf dem Bild­schim in einer schein­bar unver­rück­ba­ren Ein­stel­lung zu sehen ist, tobt die­ser Kampf, das ist sicher, es heißt, eine Frau habe sich mit­tels eines Spreng­stoff­gür­tels getö­tet, von Fest­nah­men wird berich­tet, Namen jun­ger, berühm­ter Ter­ro­ris­ten wer­den pos­tu­liert. Weil doch nur sel­ten hör­bar geschos­sen wird, wer­den etwas spä­ter, es ist Tag gewor­den, hell, immer wie­der Sze­nen einer Zeit auf den Bild­schirm gespielt, als noch Dun­kel war am Him­mel, als noch geschos­sen wur­de, so dass alle es hören konn­ten, die gera­de erst wach gewor­den sind. Ges­tern erzähl­te mir Nas­rin, die in einem Cafe am Flug­ha­fen arbei­tet, ein Kol­le­ge deut­scher Mut­ter­spra­che habe sie gefragt, ob M., einen wei­te­rer Kol­le­ge, viel­leicht sich freu­en wür­de, dass in Paris so vie­le Men­schen getö­tet wor­den sei­en. Sie habe geant­wor­tet, er sol­le M. doch selbst befra­gen, wor­auf­hin der Kol­le­ge deut­scher Mut­ter­spra­che gesagt habe, ihm wür­de M. ja doch nie­mals die Wahr­heit sagen. Da habe sie nicht wei­ter gewusst, sie habe den Wunsch gehabt sofort ein­zu­schla­fen oder auf­zu­wa­chen. – stop
ping