Aus der Wörtersammlung: angehörige

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hidup — am Leben

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nord­pol : 2.15 UTC — Die ukrai­ni­sche Schrift­stel­le­rin Nadi­ya Suk­horu­ko­va, die aus der bom­bar­dier­ten Stadt Mariu­pol im März des Jah­res 2022 flüch­ten konn­te, erzählt von einer berüh­ren­den Situa­ti­on: Wie Men­schen ihr Leben ris­kier­ten, um ein Lebens­zei­chen an die Welt und ihre Ange­hö­ri­gen und Freun­de außer­halb der Stadt in der Ukrai­ne zu sen­den. Sie schreibt auf der digi­ta­len Posi­ti­on „Mono­logs of War“ Fol­gen­des: Ein klei­nes Wun­der geschah. Es gab eine Ver­bin­dung direkt am Ein­gang. Mei­ne Kel­ler­nach­barn erzähl­ten ein­an­der, dass Kyiv­star bom­bar­diert wor­den war, aber einer der Ange­stell­ten schal­te­te regel­mä­ßig den Gene­ra­tor ein und ver­sorg­te ihn mit Strom, sodass man sich kurz unter­hal­ten und die Nach­rich­ten erfah­ren konn­te. Auch wenn es unmög­lich war, in Mariu­pol anzu­ru­fen, konn­ten wir doch Ver­wand­te in ande­ren Städ­ten infor­mie­ren. Dank eines Frem­den, der es Mariu­pol ermög­lich­te, den vom Unbe­kann­ten ver­rückt gewor­de­nen Men­schen jeden Tag ein Wort zu sagen: „am Leben“. Und ihre Schat­ten: A live. живим . i leven­de live . gyvas . en vie . vivo — 活著 . على قيد الحياة . elus . ζωντανός . hidup. War Mono­logs sind lei­der zur­zeit oder für immer nicht erreich­bar. Spu­ren sind in den Inter­net­ar­chi­ven zu fin­den. — stop

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Bür­ger­jour­na­lis­tin Zhang Zhan (张展) ist von der Poli­zei in Shang­hai inhaf­tiert wor­den und wird zur­zeit im Gefäng­nis des neu­es Bezirks Pudong fest­ge­hal­ten. Sie ist will­kür­lich inhaf­tiert, weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus­ge­übt hat. Die­se Recht ist in Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te (AEMR) ver­an­kert. / Zhang Zhan reis­te im Febru­ar 2020 nach Wuhan, um über den Aus­bruch von Covid-19 zu berich­ten. She berich­te­te über die Inhaf­tie­rung unab­hän­gi­ger Reporter_innen und die Schi­ka­ne der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen der Betrof­fe­nen. Am 15. Sep­tem­ber wur­de sie ange­klagt, “Streit ange­fan­gen und Ärger pro­vo­ziert” zu haben (寻衅滋事罪). Dar­auf ste­hen bis zu fünf Jah­re Haft. Ihr droht die­se Haft­stra­fe nur auf­grund ihrer Bericht­erstat­tung über einen Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se. / Zhang Zhan trat in den Hun­ger­streik, um gegen ihre Inhaf­tie­rung zu pro­tes­tie­ren und ihre Unschuld zu beto­nen. Obwohl sie die Absicht hat­te, den Hun­ger­streik fort­zu­set­zen, sol­len Gefäng­nis-beam­t_in­nen ihr gegen ihren Wil­len Nah­rung ver­ab­reicht haben. Sie muss dar­über­hin­aus Fuß­fes­seln tra­gen und ihre Hän­de sind seit über drei Mona­ten Tag und Nacht gefes­selt. Die­se Maß­nah­men ver­sto­ßen gegen das abso­lu­te Ver­bot der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe und stel­len eine Ver­let­zung der Ver­pflich­tun­gen Chi­nas unter inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­nor­men dar. Die Aus­wir­kun­gen die­ser Maß­nah­men auf den Gesund­heits­zu­stand von Zhang Zhan geben Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Ihr Zustand hat sich seit Sep­tem­ber sehr ver­schlech­tert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Viach­as­lau Rahash­chuks Gesund­heits­zu­stand ist so schlecht, dass er umge­hend in ein Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen wer­den müss­te. Doch statt­des­sen befin­det er sich in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Nr. 6. Sei­ne Ver­let­zun­gen sind auf Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen zurück­zu­füh­ren, denen er in der Haft aus­ge­setzt war. / Der Taxi­fah­rer wur­de am Abend des 10. August in Pinsk von min­des­tens fünf Polizeibeamt_innen gewalt­sam und will­kür­lich fest­ge­nom­men, als er mit sei­ner Schwes­ter und ihrem zwölf­jäh­ri­gen Sohn spa­zie­ren ging. Am Vor­tag waren die Wahl­er­geb­nis­se der Prä­si­dent­schafts­wahl offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wor­den und nach mas­si­ven Betrugs­vor­wür­fen hiel­ten die Pro­tes­te in der Stadt noch an. Viach­as­lau Rahash­chuk hat kei­ne Straf­tat began­gen und sei­ne Fest­nah­me und nach­fol­gen­de Inhaf­tie­rung sind will­kür­lich. In der Zwi­schen­zeit wur­de er nach Para­graf 293 Teil 1 des bela­rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ange­klagt, der im Zusam­men­hang mit dem Vor­wurf von “Mas­sen­un­ru­hen” steht. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihm bis zu 15 Jah­re Haft. / Am 11. August nahm einer der dama­li­gen Mit­häft­lin­ge von Viach­as­lau Rahash­chuk Kon­takt zu des­sen Mut­ter auf und teil­te ihr mit, dass ihr Sohn von Gefäng­nis­wär­tern schwer miss­han­delt wor­den sei. Er habe ein Häma­tom hin­ter dem Ohr, drei Schnitt­wun­den am Kopf und Prel­lun­gen an der gesam­ten Wir­bel­säu­le. Außer­dem sei­en die Gefäng­nis­kor­ri­do­re vol­ler Blut­la­chen von all den­je­ni­gen, die geschla­gen wur­den. / Seit­dem hat Viach­as­lau Rahash­chuk ein per­ma­nen­tes Klin­geln in sei­nem Kopf. Sei­ne Ange­hö­ri­gen baten einen Gefäng­nis­me­di­zi­ner dar­um, ihm eine Über­wei­sung zur Com­pu­ter-Tomo­gra­fie aus­zu­stel­len. Die­ser mein­te jedoch nur, dass es Viach­as­lau Rahash­chuk gut gehe und dass die Fami­lie wei­ter­hin Medi­ka­men­te zur Lin­de­rung der Sym­pto­me schi­cken sol­le. Glaub­wür­di­gen und aktu­el­len Berich­ten zufol­ge hat Viach­as­lau Rahash­chuk wie­der­holt für bis zu 20 Minu­ten das Bewusst­sein ver­lo­ren. Außer­dem hat er auf der lin­ken Sei­te des Brust­korbs einen Tumor ent­wi­ckelt. Die wie­der­hol­ten Bit­ten sei­ner Fami­lie, ihn einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen, wur­den alle­samt abge­lehnt. Viach­as­lau Rahash­chuk wird die drin­gend benö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lung ver­wei­gert.”- Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Aigul Ute­po­va ist eine bekann­te Blog­ge­rin und Akti­vis­tin. Sie hat 8.000 Fol­lower auf Face­book und eine gro­ße Fan­ge­mein­de sieht die Bei­trä­ge auf ihrem You­Tube-Kanal. 2015 kan­di­dier­te sie bei den Prä­si­dent­schafts­wah­len, doch zog sie ihre Kan­di­da­tur spä­ter wie­der zurück. Sie wird beschul­digt, eine Anhän­ge­rin der Oppo­si­ti­ons­par­tei Demo­kra­ti­schen Wahl Kasach­stans zu sein. Am 13. März 2018 wur­de die Par­tei will­kür­lich zu einer “extre­mis­ti­schen” Orga­ni­sa­ti­on erklärt, weil sie “zur natio­na­len Zwie­tracht auf­sta­chel­te”. Grund­la­ge für die­se Ein­ord­nung sind die vage for­mu­lier­ten Anti-Extre­mis­mus-Geset­ze in Kasach­stan. / Nach der Zwangs­ein­wei­sung von Aigul Ute­po­va in die Psych­ia­trie fürch­tet ihr Rechts­bei­stand, dass eine will­kür­li­che psych­ia­tri­sche Dia­gno­se zum Vor­wand genom­men wird, um sie zwangs­wei­se “behan­deln” und lan­ge in der Anstalt fest­hal­ten zu kön­nen. Bei einem Ver­such, Aigul Ute­po­va am 23. Novem­ber zu besu­chen, wur­de dem Rechts­bei­stand und einer Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen mit­ge­teilt, dass die Jor­u­na­lis­tin kei­nen Kon­takt zur Außen­welt haben dür­fe. / Dass Per­so­nen, die die Regie­rung kri­ti­sie­ren oder sich gegen bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen stel­len, zwangs­wei­se unter psych­ia­tri­sche Beob­ach­tung gestellt wer­den, ist in Kasach­stan nicht unge­wöhn­lich. 2019 ent­schied der UN-Men­schen­rechts­aus­schuss, dass Zina­idi Muk­hor­to­va will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung, Fol­ter und ande­rer Miss­hand­lung aus­ge­setzt war. Die Anwäl­tin war fünf Mal gegen ihren Wil­len in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen und dort “behan­delt” wor­den. / Aigul Ute­po­va hät­te nie­mals straf­recht­lich ver­folgt und unter Haus­ar­rest gestellt wer­den dür­fen. Die­se Maß­nah­me ver­stößt gegen kasa­chi­sches Recht, das Haus­ar­rest nur in Fäl­len vor­sieht, bei denen die Höchst­stra­fe fünf Jah­re oder mehr beträgt. Außer­dem muss sach­lich begrün­det wer­den, wes­halb weni­ger restrik­ti­ve Maß­nah­men nicht ange­wen­det wer­den kön­nen. Die Ver­fol­gung und der Haus­ar­rest von Aigul Ute­po­va sind als Ver­gel­tungs­maß­nah­men für ihre unver­blüm­te Kri­tik an der Regie­rung ein­zu­ord­nen.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jäh­ri­ge Kur­de Arsalan Khod­kam ist in Gefahr, im Gefäng­nis von Urumieh in der Pro­vinz West-Asder­bai­dschan hin­ge­rich­tet zu wer­den. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spio­na­ge” für die Kur­di­sche Demo­kra­ti­sche Par­tei des Iran (KDPI), eine bewaff­ne­te Oppo­si­ti­ons­grup­pe, zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Damals war er ein nied­ri­gran­gi­ger Ange­hö­ri­ger der Revo­lu­ti­ons­gar­den. Er hat die­se Anschul­di­gun­gen immer bestrit­ten und erklärt, dass die Behör­den ihn der Spio­na­ge beschul­dig­ten, nach­dem sie erfah­ren hat­ten, dass er über Insta­gram mit einem Ver­wand­ten sei­ner Frau kom­mu­ni­zier­te, der Mit­glied der KDPI war. Arsalan Khod­kam wur­de weni­ger als drei Mona­te nach sei­ner Fest­nah­me in einem unfai­ren Ver­fah­ren, das nur 30 Minu­ten dau­er­te, auf­grund von “Geständ­nis­sen”, die er sei­nen Anga­ben zufol­ge unter Fol­ter und ande­ren Miss­hand­lun­gen unter­zeich­net hat­te, zum Tode ver­ur­teilt. Er hat­te zu kei­nem Zeit­punkt Zugang zu einem Rechts­bei­stand sei­ner Wahl. Im Febru­ar 2020 ver­such­te sein Anwalt Ein­sicht in die Gerichts­un­ter­la­gen zu erhal­ten, um ein Gna­den­ge­such vor­zu­be­rei­ten. Die Staats­an­walt­schaft teil­te dem Rechts­bei­stand jedoch mit, er kön­ne Arsalan Khod­kam nicht ver­tre­ten. Ein Gna­den­ge­such, das Arsalan Khod­kam aus dem Gefäng­nis gestellt hat­te, wur­de abge­lehnt. Im Mai 2020 wur­den sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gewarnt, er kön­ne jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den. / Nach sei­ner Fest­nah­me am 23. April 2018 wur­de Arsalan Khod­kam in eine Haft­ein­rich­tung der Revo­lu­ti­ons­gar­den in der Mili­tär­ka­ser­ne Almah­di in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Ein­zel­haft ­ ohne Kon­takt zu sei­ner Fami­lie oder einem Rechts­bei­stand. Wäh­rend die­ser Zeit wur­de er sei­nen Anga­ben zufol­ge wie­der­holt gefol­tert, um ihn zu einem “Geständ­nis” zu zwin­gen. Er sag­te, er sei wie­der­holt aus­ge­peitscht bzw. mit Stö­cken geschla­gen und mit Faust­hie­ben und Trit­ten trak­tiert wor­den, unter ande­rem auf den Rücken, wo er ein chir­ur­gi­sches Implan­tat hat. Des­halb habe er mehr­fach das Bewusst­sein ver­lo­ren. Die Verhörbeamt_innen sol­len ihn über lan­ge Zeit­räu­me in schmerz­haf­ter Wei­se die Hän­de gefes­selt haben. Wäh­rend die­ser Zeit ver­wei­ger­te man ihm den Gang zu Toi­let­te, so dass er sich ein­näss­te oder den Harn so lan­ge ein­hielt, bis er Bla­sen- und Nie­ren­schmer­zen hat­te. Er gab außer­dem an, am Schla­fen gehin­dert wor­den zu sein. / Arsalan Khod­kam wur­de von der Abtei­lung 1 des Mili­tär­ge­richts in West-Aser­bai­dschan der “Feind­schaft zu Gott” (moh­are­beh) durch “Spio­na­ge” für schul­dig befun­den. Er traf sei­nen vom Gericht bestimm­ten Rechts­bei­stand zum ers­ten Mal wäh­rend des Gerichts­ver­fah­rens. Die­ser habe vor Gericht nichts zu sei­ner Ver­tei­di­gung vor­ge­tra­gen. Die Abtei­lung 32 des Obers­ten Gerichts­hof wies sein Rechts­mit­tel im Schnell­ver­fah­ren zurück, ohne dar­auf ein­zu­ge­hen, dass unter Fol­ter erpress­te “Geständ­nis­se” vor Gericht zuge­las­sen wur­den. Ein dar­auf­fol­gen­der Antrag auf gericht­li­che Über­prü­fung des Ver­fah­rens wur­de am 3. Okto­ber 2018 zurück­ge­wie­sen. Arsalan Khod­kam hat bis heu­te kei­ne schrift­li­che Fas­sung des Urteils gegen ihn erhal­ten. Die Anwen­dung der Todes­stra­fe wegen “Spio­na­ge” ver­stößt gegen das Völ­ker­recht, das die Todes­stra­fe auf die “schwers­ten Ver­bre­chen”, wie vor­sätz­li­che Tötun­gen, beschränkt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe, unge­ach­tet der Schwe­re und der Umstän­de einer Tat, der Schuld, Unschuld oder beson­de­ren Eigen­schaf­ten des Ver­ur­teil­ten, oder der vom Staat gewähl­ten Hin­rich­tungs­me­tho­de, da sie das Recht auf Leben ver­letzt und die grau­sams­te, unmensch­lichs­te und ernied­ri­gends­te aller Stra­fen dar­stellt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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Amnes­ty Inter­na­tio­nal / MENSCH IN GEFAHR: „Am 22. Sep­tem­ber 2019 gegen 19 Uhr nah­men Ange­hö­ri­ge der Sicher­heits­be­hör­den in Zivil die bekann­te Men­schen­rechts­an­wäl­tin Mahie­nour el-Mas­ry fest, als sie das Gebäu­de der Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit in Alex­an­dria ver­ließ. Sie brach­ten sie in einem Klein­trans­por­ter an einen unbe­kann­ten Ort. Kurz zuvor, am 20. und 21. Sep­tem­ber, waren in meh­re­ren ägyp­ti­schen Städ­ten regie­rungs­kri­ti­sche Pro­tes­te aus­ge­bro­chen. Die Anwäl­tin woll­te sich bei der Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit über den Stand der Ermitt­lun­gen gegen die bei den Pro­tes­ten Fest­ge­nom­me­nen erkun­di­gen, die den Rück­tritt von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi gefor­dert hat­ten. Am 23. Sep­tem­ber befrag­te ein Staats­an­walt Mahie­nour el-Mas­ry und ent­schied, sie wäh­rend der Ermitt­lun­gen im Fall 488 von 2019 für 15 Tage im Frau­en­ge­fäng­nis Al Qana­ter zu inhaf­tie­ren. Bei die­sem Fall geht es um die regie­rungs­kri­ti­schen Demons­tra­tio­nen vom März 2019. Ihr wird „Zusam­men­ar­beit mit einer Ter­ror­ver­ei­ni­gung zur Erlan­gung ihrer Zie­le“, die „Ver­brei­tung fal­scher Nach­rich­ten“ und „Nut­zung der Sozia­len Medi­en zur Ver­öf­fent­li­chung von Falsch­mel­dun­gen“ vor­ge­wor­fen. / Mahie­nour el-Mas­rys Inhaf­tie­rung ist Teil des bis­lang här­tes­ten Vor­ge­hens gegen Anders­den­ken­de in der Amts­zeit von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi. Bei den Pro­tes­ten am 20. und 21. Sep­tem­ber 2019, auf denen der Rück­tritt des Prä­si­den­ten gefor­dert wur­de, wur­den mehr als 2.300 Men­schen festgenommen./ Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass Mahie­nour el-Mas­ry eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ist, die sich nur des­halb in Haft befin­det, weil sie fried­lich ihrer Arbeit nach­ge­gan­gen ist, die dar­in besteht, Betrof­fe­ne von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­tei­di­gen.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 21.11.2019 unter > ai : urgent action
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ai : KOLUMBIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „In Bojayá im Depart­a­men­to Chocó befin­den sich 7.000 Ange­hö­ri­ge afro-kolum­bia­ni­scher und indi­ge­ner Gemein­schaf­ten in Unión Baquia­za, Egoró­quera, Unión Cui­tí, Play­ita, Meso­po­ta­mia und Car­ri­l­lo im Kreuz­feu­er der Kampf­hand­lun­gen zwi­schen bewaff­ne­ten Grup­pen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet die Lage mit Sor­ge und ist der Ansicht, dass die Gefahr mas­sen­haf­ter Tötun­gen und Ver­trei­bun­gen besteht. Im Depart­a­men­to Chocó wur­den in jüngs­ter Zeit meh­re­re Gemein­de-spre­cher_in­nen ermor­det, und die Prä­senz bewaff­ne­ter Grup­pen stellt eine stän­di­ge Bedro­hung für die dor­ti­gen Gemein­schaf­ten dar. Die kolum­bia­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts unter­nom­men, um die­se Men­schen zu schüt­zen. / Die meis­ten der betrof­fe­nen Per­so­nen kön­nen sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewe­gen, da sie ver­su­chen, sich vor den Akti­vi­tä­ten der Gue­ril­la­grup­pe Ejérci­to de Libe­r­ación Nacio­nal (Natio­na­le Befrei­ungs­ar­mee) und der para­mi­li­tä­ri­schen Grup­pe Auto­de­fen­sas Gai­ta­ni­s­tas de Colom­bia zu schüt­zen. Die­se haben im ver­gan­ge­nen Jahr Anti­per­so­nen­mi­nen in der Gegend gelegt, Kin­der rekru­tiert, Gemein­de-spre­cher_in­nen getö­tet und gan­ze Gemein­schaf­ten bela­gert. Es gab eini­ge Fäl­le, in denen Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaf­ten die Zusam­men­ar­beit der bewaff­ne­ten Grup­pen mit Ange­hö­ri­gen der kolum­bia­ni­schen Armee ange­pran­gert haben. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal warn­te in einem 2017 ver­öf­fent­lich­ten Bericht, dass die kolum­bia­ni­sche Regie­rung in die­ser Gegend von Chocó ein Kli­ma der Aus­gren­zung und Ver­nach­läs­si­gung geschaf­fen hat, was die Schutz­be­dürf­tig­keit der dor­ti­gen Gemein­schaf­ten noch wei­ter ver­stärkt. Die Reak­ti­on der Behör­den auf die dor­ti­ge Lage war bis­her alles ande­re als umfas­send und kon­zen­triert sich ledig­lich auf mili­tä­ri­sche Maß­nah­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30. Mai 2019 unter > ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ist Dok­to­ran­din an der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Malay­sia. Zuletzt wur­de sie am 26. Dezem­ber 2017 von ihrem Freund Sam­my (geän­der­ter Name, um sei­ne Iden­ti­tät zu schüt­zen) am Flug­ha­fen Senai Inter­na­tio­nal Air­port in Malay­sia gese­hen. Die bei­den hat­ten ver­ein­bart, dass Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ihr Pro­fil­fo­to bei dem popu­lä­ren chi­ne­si­schen Chat-Dienst WeChat wöchent­lich ändern wür­de, um zu signa­li­sie­ren, dass sie sich in Sicher­heit befin­det. Eine Woche nach ihrer Rück­kehr nach Ili in die Uigu­ri­sche Auto­no­me Regi­on Xin­jiang änder­te Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti wie bespro­chen ihr Pro­fil­bild. Meh­re­re Wochen lang blieb das Foto nun aller­dings unver­än­dert, bis ihr Pro­fil­bild eines Tages plötz­lich durch ein dunk­les, schwarz-wei­ßes, düs­te­res Foto ersetzt wur­de. Was dar­auf zu sehen war, erin­nert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hin­ter­grund des andau­ern­den und bei­spiel­lo­sen schar­fen Vor­ge­hens gegen Uigur_innen und ande­re eth­ni­sche Min­der­hei­ten in der Auto­no­men Regi­on Xin­jiang, befürch­ten sowohl ihr Freund Sam­my als auch die älte­re Schwes­ter von Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti, Gul­zi­re, dass die Dok­to­ran­din in einem Umer­zie­hungs­la­ger inhaf­tiert ist. Ihre Freund_innen und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat­ten sie vor einer Heim­rei­se gewarnt. Trotz­dem war Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti nach­hau­se zurück­ge­kehrt, weil sie sich Sor­gen um ihre Eltern mach­te. Seit ihrem letz­ten Besuch im Febru­ar 2017 hat­te sie kei­nen Kon­takt mehr zu den bei­den. / Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti hät­te im Febru­ar 2018 ihre Pro­mo­ti­on begin­nen sol­len. Nach­dem sie meh­re­re Mona­te lang nichts von ihr gehört haben, wand­ten sich ihr Freund Sam­my und ihre Schwes­ter Gul­zi­re sowohl an die Uni­ver­si­tät in Malay­sia als auch an die Medi­en. Damit erhoff­ten sie sich, die Auf­merk­sam­keit auf den Fall zu len­ken.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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