Aus der Wörtersammlung: angehörige

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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aleppo

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hima­la­ya : 0.02 — Viel­leicht darf ich fol­gen­den Bericht in vol­ler Län­ge wie­der­ge­ben. Der jun­ge Jour­na­list Zou­hir al Shim­le berich­tet via E‑Mail für Die Zeit: Seit Alep­po bela­gert ist, flie­gen Assads Trup­pen und sei­ne Ver­bün­de­ten jeden Tag Luft­schlä­ge auf die Vier­tel der Rebel­len, also auch dort, wo ich lebe. Unun­ter­bro­chen dröh­nen Kampf­jets über uns hin­weg, Heli­ko­pter krei­sen über den Häu­sern. Jeden Tag ster­ben hier fast fünf­zig Zivi­lis­ten. Wir leben in einem nie enden­den Getö­se von Schie­ße­rei­en, Explo­sio­nen, Geschrei. Die meis­ten von uns trau­en sich nicht mehr, nach drau­ßen zu gehen. Manch­mal het­zen ein paar Leu­te die Stra­ßen ent­lang, um Lebens­mit­tel zu besor­gen – und ren­nen sofort nach dem Ein­kauf zurück in ihre Woh­nun­gen. Dabei ist es zu Hau­se nicht siche­rer als auf der Stra­ße. Denn die Bom­ben tref­fen auch unse­re Häu­ser. Wäh­rend ich die­se Zei­len schrei­be, höre ich das Don­nern der Kampf­flug­zeu­ge, von irgend­wo her dringt Gefechts­lärm. Gott sei Dank habe ich bis­her alle Angrif­fe über­lebt. Aber vor ein paar Tagen war ich dem Tod so nah wie nie zuvor. Ich war im Vier­tel Al-Mash­had unter­wegs, dort, wo mein Büro ist. Ich stand gera­de im Laden in unse­rer Stra­ße, um mir etwas zu trin­ken zu kau­fen, als die ers­te Fass­bom­be ein­schlug, gera­de mal fünf Häu­ser von uns ent­fernt. Ich duck­te mich für eini­ge Sekun­den vor den umher­flie­gen­den Metall­tei­len. Dann rann­te ich raus auf die Stra­ße. Nur weni­ge Sekun­den spä­ter schlug in der Stra­ße die zwei­te Faß­bom­be ein. Ein Metall­split­ter bohr­te sich in mei­nen Rücken, ein ande­rer in mein Bein. Ich rann­te von der Stra­ße wie­der zurück zum Laden. Und war vor Schock wie gelähmt: Sie­ben Men­schen, die dort Schutz vor der zwei­ten Bom­be gesucht hat­ten, waren tot, zer­quetscht vom Schutt der ein­ge­stürz­ten Decke. Sie star­ben nur, weil sie sich in den Sekun­den der Explo­si­on anders ent­schie­den hat­ten: Sie hiel­ten sich zwi­schen den Rega­len ver­steckt, wäh­rend ich auf die Stra­ße lief. Nur des­we­gen habe ich als Ein­zi­ger von uns über­lebt. Die Hel­fer hat­ten gro­ße Mühe, die ver­dreh­ten und durch­trenn­ten Kör­per aus dem Geröll zu zie­hen. Ange­hö­ri­ge der Toten lagen am Boden und schrien, Kin­der wein­ten. Aus eini­gen Kör­pern quol­len Inne­rei­en, über­all lagen abge­trenn­te Hän­de und Bei­ne. Ins­ge­samt star­ben durch die­se Angrif­fe 15 Men­schen, 25 – mit mir – wur­den ver­letzt. Ich kann die­se Bil­der nicht ver­ges­sen. Ich hät­te einer die­ser Kör­per sein kön­nen. Ich wur­de schnell in ein Kran­ken­haus gebracht, doch hel­fen konn­te mir dort nie­mand. Zu vie­le Men­schen brauch­ten Hil­fe, unauf­hör­lich brach­ten Män­ner neue Tra­gen mit Schwer­ver­letz­ten hin­ein. Wäh­rend ich auf den Arzt war­te­te, sah ich so viel Blut, dass ich zu hal­lu­zi­nie­ren begann. Ein Freund brach­te mich des­halb in ein ande­res Kran­ken­haus, wo sich Schwes­tern um mich küm­mer­ten. Sie ent­fern­ten einen Metall­split­ter, der ande­re steckt noch in mei­nem Bein. Sie sagen, er kön­ne erst in eini­ger Zeit ent­fernt wer­den. Doch es sind nicht nur die Bom­ben und Gefech­te, die unser Über­le­ben immer schwe­rer machen. Das Regime hat nun auch die Cas­tel­lo-Stra­ße ein­ge­nom­men. Sie ist eine Todes­zo­ne gewor­den: Stän­dig wird geschos­sen, bren­nen­de Autos lie­gen am Stra­ßen­rand. Das Regime kämpft dort mit aller Macht – und schnei­det uns damit von der Außen­welt ab. Die Cas­tel­lo-Stra­ße war bis­lang die ein­zi­ge Ver­bin­dung von Alep­po nach drau­ßen, in die Vor­or­te und in die Tür­kei. Es war die Lebens­ader der Stadt, von dort haben wir Lebens­mit­tel, Gas, Brenn­stoff, Trink­was­ser und Medi­zin bekom­men.  Die Bela­ge­rung ist für uns dra­ma­tisch. Denn jetzt gibt es kaum noch Obst und Gemü­se zu kau­fen, über­haupt sind die Märk­te fast leer. Auch haben wir immer weni­ger Brenn­stoff, wir ver­brau­chen gera­de die letz­ten Reser­ven der Stadt. Bald schon wer­den wir in kom­plet­ter Dun­kel­heit leben. Das ist es, was das Regime und sei­ne Mili­zen wol­len: dass Alep­po lang­sam stirbt. Sie set­zen dabei allein auf die Zeit. Wir, die noch rund 300.000 Ver­blie­be­nen, wer­den nicht mehr lan­ge ver­sorgt wer­den kön­nen. Ich fürch­te, dass unser Unter­gang schließ­lich dadurch kommt, dass wir alle um Was­ser und Brot kämp­fen. Und dass die, die nicht mehr stark genug sind, dar­um zu kämp­fen, ein­fach ver­hun­gern wer­den. Fakt ist: Wir sit­zen fest. Wir haben kei­ne Chan­ce mehr, aus Ost-Alep­po her­aus­zu­kom­men. Ich habe immer mit drei Freun­den in einer WG zusam­men gewohnt. Jetzt ist nur noch einer von ihnen hier. Malek hat gehei­ra­tet und lebt nun mit sei­ner Frau zusam­men, sie erwar­ten ein Baby. Der ande­re, Jawad, konn­te in die Tür­kei ent­kom­men. Sein Vater wur­de bei einem Angriff schwer ver­letzt und Jawad konn­te mit ihm vor ein paar Wochen in die Tür­kei fah­ren, damit er dort medi­zi­ni­sche Hil­fe bekommt. Jawad ver­sucht, wie­der zu stu­die­ren. Er wird nicht mehr nach Alep­po zurück­kom­men. So zynisch es klingt: Er hat Glück gehabt. Denn nur sehr kran­ke Men­schen dür­fen mit einer Beglei­tung den Grenz­über­gang Bab al-Sal­a­meh in die Tür­kei pas­sie­ren. Die Tür­kei ist da sehr strikt. Für mich gilt das also nicht Selbst wenn ich Alep­po ver­las­sen woll­te: Ich kann es nicht. Die Bom­bar­die­run­gen in der Stadt sind zu stark, ich wür­de nicht mehr weit kom­men. Ich weiß, dass ich hier nicht mehr weg­kom­men wer­de. Die Bom­ben fal­len wei­ter, jeden Tag, jede Stun­de. Sie tref­fen alles, was sich bewegt. Ich sit­ze in Alep­po fest. Aber noch bin ich am Leben. — stop
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gelb

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nord­pol : 0.12 — Wie gut, dass digi­ta­le Such­ma­schi­nen exis­tie­ren, die in der Lage sind, die­sen Ort : par­tic­les : zu durch­su­chen, sobald ich eine Fra­ge an ihn rich­te, zum Bei­spiel, wie oft ich das Wort Blau ver­wen­det habe in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ( : 53 Mal ), oder das Wort Rot ( : 35 Mal ), das Wort Oran­ge ( : 10 Mal, eher sel­ten ), auch mit dem Wort Gelb war ich spar­sam gewe­sen ( : 18 Mal ). Als ich das Wort Gelb, die Häu­fig­keit sei­nes Vor­kom­mens prüf­te, erin­ner­te ich mich an einen wun­der­ba­ren Text, Uwe John­sons Brief aus New York, in dem das Wort Gelb eine her­vor­ra­gen­de Rol­le spielt. Der Text beginnt so: Über was hier anders ist / in New York im Staat New York / weißt du es ist eine von jenen Städ­ten in die die west­ber­li­ner Zei­tungs­ver­le­ger klei­ne Klin­geln aus Por­zel­lan schi­cken an Fami­li­en denen ein Ange­hö­ri­ger umge­bracht wur­de bei dem Ver­such Ange­hö­ri­ge ande­rer Fami­li­en umzu­brin­gen / in Viet­nam das ist noch hin­ter der Tür­kei / ein Brief über was hier anders ist über einen Unter­schied / Ende der Über­schrift // Gelb, zum Bei­spiel / Gelb ist hier anders­wo / ich mei­ne die gan­ze Far­ben­fa­mi­lie / was noch gelb ist oder so nahe an Gelb wie Ocker oder Kana­ri­en­vo­gel oder über­haupt alles im Bereich zwi­schen Rot und Grün / nicht nur any of the colors nor­mal­ly seen when the por­ti­on of the phy­si­cal spec­trum of wave lengths 571,5 to 578,5 mil­li­mi­crons employ­ed as a sti­mu­lus wie Webs­ter sagt / son­dern auch was mal gelb war / Gelb ist hier anders­wo / nicht nur im Ei in den Mon­go­len in der Gelb­sucht in Schwäm­men Schmet­ter­lin­gen But­ter­blu­men / nie so viel Gelb gese­hen wie hier … / — stop. Ich habe die­sen Text in dem Buch Eine Lite­ra­ri­sche Land­kar­te ent­deckt, das von Hans Magnus Enzens­ber­ger im Jahr 1999 her­aus­ge­ge­ben wur­de. Gleich werd ich mich an mei­nen Schreib­tisch set­zen und mit Blei­stift aus­ge­rüs­tet, das Wort Gelb zu zäh­len begin­nen. — stop
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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : SÜDAFRIKA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März wur­de der süd­afri­ka­ni­sche Land­rechts­ak­ti­vist und Vor­sit­zen­de des Ama­di­ba Cri­sis Com­mit­tee (ACC), Sik­ho­si­phi Rha­de­be, erschos­sen. Kurz vor sei­nem Tod hat­te er erfah­ren, dass sein Name sowie die Namen zwei­er wei­te­rer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschuss­lis­te” ste­hen. Es gibt Zwei­fel an der Gründ­lich­keit der Unter­su­chun­gen der Tötung. Zudem besteht Sor­ge um die Sicher­heit der bei­den ACC-Spre­cher_in­nen sowie wei­te­rer Aktivist_innen, die in Xolo­be­ni gegen ein Berg­bau­pro­jekt kämp­fen. Sik­ho­si­phi “Bazoo­ka” Rha­de­be wur­de am 22. März 2016 von zwei Män­nern erschos­sen, die ihn bei sich zuhau­se in Lur­hol­we­ni in der Pro­vinz Ost­kap auf­such­ten und sich als Poli­zis­ten aus­ga­ben. Sein min­der­jäh­ri­ger Sohn war bei dem Vor­fall anwe­send. Weni­ge Stun­den vor sei­nem Tod hat­te Sik­ho­si­phi Rha­de­be erfah­ren, dass sein Name auf einer “Abschuss­lis­te” stand. Auf die­ser Lis­te befin­den sich zudem die Namen zwei­er wei­te­rer ACC-Mit­glie­der, Mza­mo Dla­mi­ni und Nonhle Mbut­hu­ma. Sik­ho­si­phi Rha­de­be war Lei­ter des ACC, einer Gemein­schafts­in­itia­ti­ve gegen den Abbau von Titan und ande­ren Schwer­me­tal­len in einem Tage­bau auf Gemein­schafts­land in Xolo­be­ni durch ein loka­les Toch­ter­un­ter­neh­men des aus­tra­li­schen Kon­zerns Mine­ral Com­mo­di­ties Limi­t­ed (MRC). Das ACC befürch­tet, dass infol­ge des Berg­bau­pro­jekts Hun­der­te Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaft der Umgun­gund­l­o­vu von ihrem ange­stamm­ten Land ver­trie­ben wer­den, und dass durch Umwelt­schä­den wie z. B. Was­ser­ver­schmut­zung ihr Recht auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard (ein­schließ­lich Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser) ver­letzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mit­glie­dern und kämpft seit zehn Jah­ren für die Rech­te der Anwohner_innen, die im Fall einer Berg­bau­li­zenz für die MRC-Toch­ter­ge­sell­schaft gefähr­det wären. ACC-Mit­glie­der sind wegen ihrer Arbeit bedroht und ange­grif­fen wor­den, unter ande­rem auch von Anwohner_innen, die das Berg­bau­pro­jekt unter­stüt­zen. Die Orga­ni­sa­ti­on hat die­se Angrif­fe bei der Poli­zei ange­zeigt, die jedoch größ­ten­teils untä­tig geblie­ben ist. Nach der Tötung von Sik­ho­si­phi Rha­de­be sind füh­ren­de ACC-Mit­glie­der äußerst besorgt um ihre Sicher­heit. Kurz nach dem Vor­fall über­gab die ört­li­che Poli­zei die Unter­su­chung der Tötung an die Ein­heit zur Unter­su­chung schwe­rer Straf­ta­ten (Direc­to­ra­te for Prio­ri­ty Cri­mes Inves­ti­ga­ti­on — DCPI) des natio­na­len Poli­zei­diens­tes. Doch die Ermitt­lun­gen wei­sen eini­ge Män­gel auf, was Zwei­fel dar­an auf­kom­men lässt, ob die Fami­lie von Sik­ho­si­phi Rha­de­be Gerech­tig­keit erfah­ren wird.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Obers­te Gerichts­hof des Irans hat das Todes­ur­teil von Moham­mad Ali Tahe­ri im Dezem­ber 2015 auf­ge­ho­ben und sei­nen Fall zur wei­te­ren Unter­su­chung zurück an das Revo­lu­ti­ons­ge­richt ver­wie­sen. Er befin­det sich nun seit mehr als vier Jah­ren in Ein­zel­haft und ist in den Hun­ger­streik getre­ten. / Moham­mad Ali Tahe­ri ist am 30. Janu­ar in den Hun­ger­streik getre­ten, nach­dem ihm Ange­hö­ri­ge des Gefäng­nis­per­so­nals in dem den Revo­lu­ti­ons­gar­den unter­stell­ten Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran gesagt hat­ten, dass “er sich den Gedan­ken, er wür­de frei­ge­las­sen, aus dem Kopf schla­gen soll”. Nach sie­ben Tagen Hun­ger­streik ver­lor er das Bewusst­sein und wur­de in ein Kran­ken­haus ver­legt. Am 10. Febru­ar brach­te man ihn zurück in das Gefäng­nis. Trotz sei­nes schlech­ten gesund­heit­li­chen Zustands setz­te er sei­nen Hun­ger­streik fort. / Moham­mad Ali Tahe­ri befin­det sich seit Mai 2011 in Ein­zel­haft. Ihm wird unter ande­rem die “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” sowie die “Belei­di­gung isla­mi­scher Hei­lig­kei­ten” vor­ge­wor­fen. Für Letz­te­res ver­ur­teil­te ihn ein Revo­lu­ti­ons­ge­richt im Okto­ber 2011 zu fünf Jah­ren Gefäng­nis, wäh­rend das Gericht im Fall der ers­ten Ankla­ge die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Unter­su­chun­gen sah. Die Revo­lu­ti­ons­gar­den nah­men dar­auf­hin ihre Ermitt­lun­gen wie­der auf. In die­ser Zeit wur­de sei­ne Unter­su­chungs­haft, die er in Ein­zel­haft ver­bringt, mehr­fach ver­län­gert. Im Juli 2015 wur­de Moham­mad Ali Tahe­ri schließ­lich wegen “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” zum Tode ver­ur­teilt. Grund dafür war die Grün­dung der spi­ri­tu­el­len Grup­pe Erfan-e-Halg­heh und sei­ne spi­ri­tu­el­len Leh­ren und Prak­ti­ken, die von den Behör­den als “per­vers” bezeich­ne­ten wur­den und ihnen zufol­ge dazu dien­ten, einen “lang­sa­men Umsturz” der Regie­rung durch die Schwä­chung der reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen der Men­schen her­bei­zu­füh­ren. Im Dezem­ber 2015 hob der Obers­te Gerichts­hof das Todes­ur­teil auf und führ­te an, dass der Tat­be­stand der “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” nach dem zum Zeit­punkt sei­ner Akti­vi­tä­ten gel­ten­den Recht nicht erfüllt wor­den sei. Der Fall wur­de kürz­lich zur Durch­füh­rung wei­te­rer Ermitt­lun­gen, die zur Erhär­tung des Vor­wurfs führ­ten könn­ten, wie­der an die zustän­di­gen Ermitt­lungs­be­hör­den über­ge­ben. Am 7. Febru­ar 2016 wur­de die fünf­jäh­ri­ge Haft­stra­fe unter Berück­sich­ti­gung der noch immer andau­ern­den Unter­su­chungs­haft als ver­büßt ange­se­hen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 30. März 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 9. Janu­ar um etwa 14.30 Uhr führ­ten drei Ange­hö­ri­ge des ägyp­ti­schen Geheim­diensts, die in Zivil geklei­det waren, eine Raz­zia in einem Café des Kai­ro­er Stadt­teils El Ago­u­za durch. Es ist bekannt, dass sich der Men­schen­recht­ler Dr. Ahmed Abdul­lah häu­fig dort auf­hält. Die Sicher­heits­kräf­te leg­ten kei­nen Durch­su­chungs- oder Haft­be­fehl vor, durch­such­ten aber den­noch das Café nach Dr. Ahmed Abdul­lah und erkun­dig­ten sich bei den Ange­stell­ten nach sei­nem Auf­ent­halts­ort. / Dr. Ahmed Abdul­lah erstat­te­te dar­auf­hin Anzei­ge bei der Staats­an­walt­schaft und gab zu Pro­to­koll, dass alle Ver­su­che, ihm Scha­den zuzu­fü­gen, vom Innen­mi­nis­te­ri­um zu ver­ant­wor­ten sei­en. Es sind kei­ne straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen gegen Dr. Ahmed Abdul­lah bekannt, und er hat bis­her kei­ne Vor­la­dung von der Staats­an­walt­schaft erhal­ten. Die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le von Dr. Ahmed Abdul­lah, ins­be­son­de­re sein Tele­fon, wer­den jedoch seit eini­ger Zeit von den Sicher­heits­kräf­ten abge­hört. Sie haben mehr­fach tele­fo­nisch damit gedroht, ihn fest­zu­neh­men. / Seit Okto­ber 2015 läuft eine media­le Ver­leum­dungs­kam­pa­gne gegen Dr. Ahmed Abdul­lah. Er ist Vor­sit­zen­der des Stif­tungs­rats der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on “Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten” (ECRF) und wird eben­so wie der Lei­ter der Orga­ni­sa­ti­on, Moha­med Lot­fy, von der Pres­se als Gefahr für die natio­na­le Sicher­heit por­trä­tiert. Medi­en­be­rich­ten zufol­ge sol­len die bei­den Män­ner gehei­me Tref­fen mit US-ame­ri­ka­ni­schen und euro­päi­schen Behördenvertreter_innen abge­hal­ten haben, um die natio­na­le Sicher­heit Ägyp­tens zu gefähr­den und den Ruf des Lan­des im Aus­land zu schä­di­gen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Febru­ar 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : MEXICO

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 14. Novem­ber erhielt der Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez, der sich für Migrant_innen ein­setzt, einen Droh­an­ruf von einem Mann, der angab, der Anfüh­rer eines der größ­ten Dro­gen­kar­tel­le zu sein. Als Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez den Anruf erhielt, befand er sich in einer Kri­sen­sit­zung mit natio­na­len Ermitt­lungs­be­hör­den, um über die jüngs­ten Ent­füh­run­gen von und sexu­el­len Über­grif­fe auf Migrant_innen in der Nähe von Teno­si­que im Bun­des­staat Tabas­co zu spre­chen. Er gab sein Tele­fon an einen Ange­hö­ri­gen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mexi­kos wei­ter, damit die­ser mit­hö­ren konn­te. Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez zufol­ge soll der Anru­fer, der wei­ter in dem Glau­ben war, mit dem Men­schen­recht­ler zu spre­chen, gesagt haben: “Du bist zu weit gegan­gen”. Außer­dem habe er gedroht, ihn anzu­grei­fen, wenn er nicht 50.000 mexi­ka­ni­sche Pesos (ca. 2850 Euro) von ihm erhiel­te. Wäh­rend der Kri­sen­sit­zung rief der­sel­be Mann noch acht wei­te­re Male an, sodass es den Behör­den mög­lich war, her­aus­zu­fin­den, dass die Anru­fe aus einem nörd­li­chen Teil Mexi­kos getä­tigt wur­den. An dem Tag, als Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez die Droh­an­ru­fe erhielt, hat­te er zusam­men mit Kolleg_innen der Migran­ten­her­ber­ge La 72 in Teno­si­que im Bun­des­staat Tabas­co Anzei­ge wegen der Ent­füh­rung von Migrant_innen ein­ge­reicht. In den Wochen zuvor berich­te­ten Fray Aure­lio Mon­te­ro Vás­quez und sei­ne Kolleg_innnen über eine star­ke Zunah­me der sexu­el­len Über­grif­fen auf und Ent­füh­run­gen von Migrant_innen, von denen die meis­ten aus Zen­tral­ame­ri­ka stam­men. Fray Tomás Gon­zá­lez, der eben­falls in der Migran­ten­her­ber­ge La 72 tätig ist, hat viel zu die­sen Fäl­len gear­bei­tet und in den ver­gan­ge­nen Wochen Sicher­heits­vor­fäl­le bei den Behör­den gemel­det. Am 16. Novem­ber war die Bun­des­po­li­zei, die für den Schutz der Migran­ten­un­ter­kunft La 72 zustän­dig ist, in der Umge­bung nicht oft genug auf Strei­fe gegan­gen und hat­te die Unter­kunft meh­re­re Stun­den mit­ten in der Nacht und am frü­hen Mor­gen unbe­auf­sich­tigt gelas­sen. Die­se Poli­zei­strei­fen gehö­ren zu den Sicher­heits­maß­nah­men der Regie­rung, damit die Mitarbeiter_innen der Her­ber­ge ihrer Men­schen­rechts­ar­beit wei­ter­hin aus­üben kön­nen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. Janu­ar 2016 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ein pinguin

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india : 6.38 — Lud­wig, ich traf ihn am Frei­tag­abend wäh­rend eines Spa­zier­gangs zufäl­lig unten am Fluss, erzähl­te von einem Expe­ri­ment, das er vor weni­gen Wochen im April gestar­tet haben will. Es gehe, sag­te Lud­wig, um den Ver­such, Luft­post­brie­fe nach Alep­po zu ver­schi­cken. Weder habe er selbst Freun­de noch Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in Alep­po, trotz­dem habe er ein gutes Dut­zend Brie­fe in die zer­stör­te Stadt geschickt, zufäl­li­ge Stra­ßen, zufäl­li­ge Häu­ser, zufäl­li­ge Namen. Eine Freun­din habe ihm bei sei­ner Arbeit gehol­fen, Lucil­le, die die ara­bi­sche Spra­che mühe­los spre­chen und schrei­ben kön­ne. 5 sei­ner Brie­fe sei­en nach weni­gen Tagen bereits zurück­ge­kom­men, sie waren je mit einem hand­schrift­li­chen Ver­merk in deut­scher Spra­che ver­se­hen: Zur Zeit nicht zustell­bar. 12 wei­te­re Brie­fe sei­en noch ver­schol­len, 1 Brief war jedoch zu ihm zurück­ge­kehrt. Der Brief schien tat­säch­lich bis in die Stadt Alep­po gekom­men zu sein, ein Stem­pel in fran­zö­si­scher Spra­che begrün­de­te die Rück­sen­dung des Brie­fes: Adres­se insuf­fi­san­te. Die­se Nach­richt hat­te Lud­wig erwar­tet, nicht aber, dass auf dem Brief­um­schlag selbst eine Nach­richt in der Gestalt eines hand­ge­zeich­ne­ten Pin­gu­ins hin­ter­las­sen wor­den war. — stop
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ai : SUDAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de am 12. April ver­mut­lich von Ange­hö­ri­gen des suda­ne­si­schen Geheim­diens­tes ent­führt. Der Ver­bleib der Ärz­tin und zwei­fa­chen Mut­ter ist unbe­kannt. Sand­ara Farouq Kadou­da war am 12. April zu einer Ver­an­stal­tung in Omdur­man unter­wegs, die von der poli­ti­schen Oppo­si­ti­on in den Räum­lich­kei­ten der Natio­nal Umma Par­ty orga­ni­siert wor­den war. Kurz nach 17.00 Uhr wur­de ihr Wagen von eini­gen Män­nern in Zivil­klei­dung ange­hal­ten, die allem Anschein nach Ange­hö­ri­ge des Geheim­diens­tes (Natio­nal Intel­li­gence Secu­ri­ty Ser­vice — NISS) waren. Die Män­ner nah­men ihr das Han­dy ab, als sie gera­de mit einer Freun­din tele­fo­nier­te. Die­se hör­te lau­te Stim­men, als Sand­ara Farouq Kadou­da jeman­den nach sei­nem Aus­weis frag­te. Kurz dar­auf wur­de das Han­dy abge­stellt. Der Wagen von Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de 30 Minu­ten spä­ter an der Stra­ße gefun­den, er war ver­las­sen und die Schlüs­sel steck­ten noch. Die Fami­lie von Sand­ara Farouq Kadou­da zeig­te den Vor­fall bei der Poli­zei und dem NISS an. Bis­her wei­gern sich die Behör­den jedoch, Infor­ma­tio­nen über ihren Ver­bleib und ihren Gesund­heits­zu­stand preis­zu­ge­ben. Sand­ara Farouq Kadou­da hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand oder ihrer Fami­lie. Sie lei­det an chro­ni­scher Unter­zu­cke­rung und muss daher einen spe­zi­el­len Ernäh­rungs­plan ein­hal­ten und täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Aller­dings ist unklar, ob sie Zugang zu der benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung hat. Sie ist zudem in Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Mai hin­aus, unter »> ai : urgent action

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