Aus der Wörtersammlung: bedingung

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Künst­le­rin Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist wegen “Ver­brei­tung wis­sent­lich fal­scher Infor­ma­tio­nen über die rus­si­schen Streit­kräf­te” (Para­graf 207.3 des Straf­ge­setz­buchs) zu sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den, weil sie Preis­schil­der in ört­li­chen Super­märk­ten durch Anti­kriegs­in­for­ma­tio­nen ersetzt hat. Hier­bei han­delt es sich nicht um eine inter­na­tio­nal als Straf­tat aner­kann­te Hand­lung. Der Straf­tat­be­stand beschnei­det das Men­schen­recht auf Mei­nungs­frei­heit auf eine Wei­se, die sowohl den völ­ker­recht­li­chen als auch den ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen Russ­lands zuwi­der­läuft. Alek­san­dra Skoch­i­len­ko lei­det an Zöli­a­kie und einer Herz­er­kran­kung. Ihren Ärzt*innen zufol­ge benö­tigt sie des­halb eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung sowie eine streng glu­ten­freie Diät, die im Straf­voll­zug nicht mög­lich ist. Die Künst­le­rin befin­det sich bereits seit mehr als 19 Mona­ten in Haft. Ihr Gesund­heits­zu­stand hat sich im Gefäng­nis stark ver­schlech­tert, und eine anhal­ten­de Inhaf­tie­rung wird dies noch ver­schlim­mern bzw. kann sogar ihr Leben gefähr­den. Alex­an­dra Skot­schi­len­ko ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die nur auf­grund der Wahr­neh­mung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung inhaf­tiert ist. Sie muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

 

 

 

 

 

 


 
Alek­san­dra Skochilenko
vor Gericht
undatierte
Fotografie

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : ““Nahid Tag­ha­vi ist eine ira­nisch-deut­sche Frau­en­recht­le­rin, die im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis inhaf­tiert ist. Seit ihrer Fest­nah­me im Okto­ber 2020 muss­te sie mona­te­lang in Iso­la­ti­ons­haft. Sie wur­de gefol­tert. In einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren wur­de sie wegen angeb­li­cher Betei­li­gung an einer “ille­ga­len Grup­pe” und wegen “Pro­pa­gan­da gegen den Staat” zu zehn Jah­ren und acht Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Ihr Gesund­heits­zu­stand ist besorg­nis­er­re­gend: Nahid Tag­ha­vi hat so star­ke Schmer­zen, dass sie kaum mehr aus dem Bett auf­ste­hen kann. Sie bekommt star­ke Schmerz­mit­tel inji­ziert. Sie lei­det an tau­ben Fin­gern und star­ken Schmer­zen in ihrem Nacken, am Rücken und an den Hän­den. Im Juli 2022 wur­de Nahid in den drin­gend benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Haft­ur­laub ent­las­sen. Die lan­ge Haft und die desas­trö­sen Haft­be­din­gun­gen haben ihren Gesund­heits­zu­stand mas­siv ver­schlech­tert. Am 13. Novem­ber 2022 muss­te sie wie­der ins Gefäng­nis, obwohl ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung noch nicht abge­schlos­sen ist. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Nahid erfolg­te unmit­tel­bar auf die Ankün­di­gung der deut­schen Bun­des­re­gie­rung, wei­te­re Sank­tio­nen gegen die ira­ni­sche Regie­rung zu ver­ab­schie­den. Nahid ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : GUATEMALA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März hat die gua­te­mal­te­ki­sche Regie­rung in einem Indus­trie­park in Gua­te­ma­la-Stadt ein Kran­ken­haus für COVID-19-Pati­en­t_in­nen ein­ge­rich­tet. Jetzt wur­den 46 dort arbei­ten­de Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te ent­las­sen. Als Grund für die Kün­di­gun­gen ver­wies das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, denen zufol­ge die­se Arbeiter_innen einen Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss besit­zen müs­sen, um in dem Kran­ken­haus arbei­ten zu kön­nen. Ein Groß­teil die­ser Beschäf­tig­ten ver­fügt nur über eine grund­le­gen­de Schul­bil­dung und kann die gefor­der­ten Nach­wei­se nicht erbrin­gen. Hin­zu kommt, dass die gekün­dig­ten Per­so­nen, ähn­lich wie Tei­le des medi­zi­ni­schen Per­so­nals, seit dem 24. März kei­nen Lohn erhal­ten haben. Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung haben sie eben­falls nicht bekom­men. / Hin­ter­grund: Bereits vor der COVID-19-Pan­de­mie erhielt Gua­te­ma­la auf­grund sei­nes schwa­chen Gesund­heits­sys­tems beson­de­re Unter­stüt­zun­gen von der Pan­ame­ri­ka­ni­schen Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on OPS. Am 9. Juni mel­de­te Gua­te­ma­la 7.055 COVID-19-Fäl­le und 252 Pan­de­mie­to­te.  /  Im März rich­te­te die Regie­rung Gua­te­ma­las in einem Indus­trie­park der Haupt­stadt namens Par­que de la Indus­tria ein Kran­ken­haus für COVID-19-Fäl­le ein. Die Kli­nik hat­te eine Anfangs­ka­pa­zi­tät von 319 Bet­ten und wur­de am 21. März eröff­net. Anfang Mai beschwer­te sich das medi­zi­ni­sche Per­so­nal öffent­lich über feh­len­de Arbeits­ver­trä­ge, nicht aus­ge­zahl­ten Lohn und gefähr­li­che Arbeits­be­din­gun­gen. Pres­se­be­rich­ten zufol­ge, die auf Infor­ma­tio­nen des natio­na­len Rech­nungs­hofs basie­ren, hat das COVID-19-Kran­ken­haus weni­ger als zwei Pro­zent des ihm vom Kon­gress zuge­wie­se­nen Bud­gets in Anspruch genom­men. Der Grund dafür liegt in der gerin­gen ope­ra­ti­ven Kapa­zi­tät und dem Feh­len von ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. / Die Kran­ken­haus­lei­tung gab an, dass die in der Kli­nik arbei­ten­den Per­so­nen über das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein­ge­stellt wer­den, wobei die in Haus­halts­be­stim­mung 189 (Titel: “Sons­ti­ge Leis­tun­gen”) des öffent­li­chen Haus­halts fest­ge­leg­ten Anfor­de­run­gen zu befol­gen sind. Vertreter_innen des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums wie­sen dar­auf hin, das Gesetz über den öffent­li­chen Dienst ver­lan­ge, dass unter die­ser Haus­halts­li­nie ein­ge­stell­te Per­so­nen einen Nach­weis über ihren Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss erbrin­gen müs­sen. Der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te Pro­cu­ra­du­ría de los Derechos Huma­nos zufol­ge wur­den die­se Bele­ge noch nicht ver­langt, als das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um das betref­fen­de Per­so­nal ein­stell­te. Da 46 der im COVID-19-Kran­ken­haus beschäf­tig­ten Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te nicht die ent­spre­chen­den Unter­la­gen vor­le­gen konn­ten, wur­den sie kur­zer­hand ent­las­sen. Sie hat­ten erst knapp drei Mona­te lang in der Kli­nik gear­bei­tet und muss­ten teil­wei­se ihre eige­nen Werk­zeu­ge und Mate­ria­li­en zur Arbeit mit­brin­gen. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um iden­ti­fi­zier­te 38 Per­so­nen, die die Anfor­de­run­gen nicht erfüll­ten. Die natio­na­le Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hin­ge­gen mel­de­te 46 Kün­di­gun­gen im Bereich Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­per­so­nal. / Ent­ge­gen der Begrün­dung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums besagt der Klas­si­fi­ka­ti­ons­plan für Beschäf­ti­gun­gen im öffent­li­chen Sek­tor in Über­ein­stim­mung mit Para­graf 35 des Geset­zes über den öffent­li­chen Dienst, dass bei einer Rei­he von Stel­len mit über­wie­gend “kör­per­li­cher und repe­ti­ti­ver Arbeit” kei­ne über die Grund­schu­le hin­aus­ge­hen­de Schul­bil­dung not­wen­dig ist. Zudem ist im Hand­buch zur Klas­si­fi­ka­ti­on der Haus­halts­li­ni­en für den öffent­li­chen Dienst (Minis­ter­ver­ein­ba­rung 291‑2012) kei­ne Rege­lung zur Not­wen­dig­keit eines Ober­stu­fen­ab­schlus­ses für die Anstel­lung von Per­so­nen unter Haus­halts­be­stim­mung 189 auf­ge­führt. / Im COVID-19-Kran­ken­haus im Par­que de la Indus­tria in Gua­te­ma­la-Stadt sind die Rech­te der dort Arbei­ten­den –  sowohl die der Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te als auch die des medi­zi­ni­schen Per­so­nals – bedroht. Die­se Beschäf­tig­ten nicht ange­mes­sen zu schüt­zen, bedeu­tet, nicht nur ihre son­dern auch die Gesund­heit der gua­te­mal­te­ki­schen Bevöl­ke­rung aufs Spiel zu set­zen. Seit Beginn der Pan­de­mie haben Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen im gan­zen Land öffent­lich und wie­der­holt das Feh­len ange­mes­se­ner Schutz­aus­rüs­tung kri­ti­siert. Laut der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hat­ten sich bis zum 24. Mai 2020 min­des­tens 49 Pfle­ge­kräf­te und Ärzt_innen mit COVID-19 infi­ziert. Am 30. Mai 2020 for­der­te das Ver­fas­sungs­ge­richt das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf, unver­züg­lich alle Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen mit ent­spre­chen­der Schutz­aus­rüs­tung aus­zu­stat­ten.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 9. Mai stell­te Amal Fathy ein Video auf ihrer Face­book-Sei­te ein, in dem sie die von ihr erleb­te sexua­li­sier­te Beläs­ti­gung the­ma­ti­sier­te, die Dring­lich­keit die­ses Pro­blems in Ägyp­ten beton­te und die Regie­rung kri­ti­sier­te, weil sie die Frau­en in Ägyp­ten nicht davor schützt. Zudem kri­ti­sier­te sie das schar­fe Vor­ge­hen der Regie­rung gegen die Men­schen­rech­te, die sozio­öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen und die Miss­stän­de im öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­sek­tor. Dar­auf­hin durch­such­te die Poli­zei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Woh­nung von Amal Fathy und inhaf­tier­te sie in der Poli­zei­wa­che Maa­di in Kai­ro zusam­men mit ihrem Ehe­mann Moha­med Lot­fy, einem frü­he­ren Mit­ar­bei­ter von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und aktu­el­len Direk­tor der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten (Egyp­ti­an Com­mis­si­on for Rights and Free­doms – ECRF) und ihrem drei­jäh­ri­gen Kind. Mann und Kind wur­den nach drei Stun­den wie­der frei­ge­las­sen. / Am 11. Mai prüf­te die Staats­an­walt­schaft Maa­di Amal Fathys Fall und ord­ne­te 15 Tage Haft für die Dau­er der Ermitt­lun­gen zu den gegen sie erho­be­nen Vor­wür­fen an – unter ande­rem „Ver­öf­fent­li­chung eines Vide­os, das Falsch­in­for­ma­tio­nen ent­hält, die den öffent­li­chen Frie­den beein­träch­ti­gen könn­ten”. Am fol­gen­den Tag ver­hör­te die Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit sie in einem wei­te­ren Fall zu ihrer angeb­li­chen Ver­bin­dung zur Jugend­be­we­gung 6. April. Für die Dau­er der Ermitt­lun­gen wegen Mit­glied­schaft in einer ver­bo­te­nen Grup­pe ord­ne­te sie wei­te­re 15 Tage Unter­su­chungs­haft an. / Inter­net-Trol­le kopier­ten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozia­len Medi­en-Sei­ten und pos­te­ten sie auf Face­book und Twit­ter zusam­men mit geschlechts­spe­zi­fi­schen Beschimp­fun­gen und der For­de­rung nach ihrer Fest­nah­me. Meh­re­re regie­rungs­freund­li­che und staat­li­che Medi­en ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel über das Video und behaup­te­ten fälsch­lich, dass sie eine Akti­vis­tin der Jugend­be­we­gung 6. April sei und bei der ECRF arbei­te. Dar­über­hin­aus schrie­ben sie, dass sie mit dem Direk­tor der ECRF ver­hei­ra­tet sei und ver­stie­ßen damit gegen ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befin­den sich Ola al-Qara­da­wy und ihr Ehe­mann Hossam Khal­af auf­grund des halt­lo­ses Vor­wurfs zur Mus­lim­bru­der­schaft zu gehö­ren in Haft. Bis­lang hat die Staats­an­walt­schaft weder Bewei­se vor­ge­legt, die ihre Inhaf­tie­rung recht­fer­ti­gen wür­den noch wur­de den bei­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Inhaf­tie­rung anzu­fech­ten. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihnen Besu­che von Rechts­bei­stän­den und Ange­hö­ri­gen. / Ola al-Qara­da­wy wird seit ihrer Fest­nah­me im Frau­en­ge­fäng­nis Al-Qana­ter im Gou­ver­ne­ment Qalyu­bia fest­ge­hal­ten. Sie ist in in einer sehr  klei­nen Ein­zel­zel­le unter­ge­bracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toi­let­te hat. Außer­dem sind Belüf­tung und Beleuch­tung unge­nü­gend. Ihr wird jeden Mor­gen ein ein­zi­ger täg­li­cher Toi­let­ten­gang von nur fünf Minu­ten gestat­tet. Somit sieht sie sich gezwun­gen, ihre Nah­rungs­auf­nah­me ein­zu­schrän­ken, um nicht auf die Toi­let­te gehen zu müs­sen. Rechts­bei­stän­de, die Ola al-Qara­da­wy am 5. Novem­ber im Büro der Ober­staats­an­walt­schaft für Inne­re Sicher­heit sahen, berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass sie wäh­rend der ers­ten vier Tage im Novem­ber mit einem Hun­ger­streik gegen ihre Inhaf­tie­rung und die schlech­ten Haft­be­din­gun­gen pro­tes­tiert hat­te. / Hossam Khal­af ist inzwi­schen aus der Ein­zel­haft in eine Gemein­schafts­zel­le ver­legt wor­den. Er wird im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis Tora am Ran­de der Haupt­stadt Kai­ro fest­ge­hal­ten. Obwohl er bereits seit sei­ner Inhaf­tie­rung an Augen­schmer­zen lei­det, lehnt die Gefäng­nis­lei­tung sei­nen Antrag wei­ter­hin ab, sich ent­we­der im Gefäng­nis­spi­tal oder auf eige­ne Kos­ten in einem Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses unter­su­chen zu las­sen. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
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lions writers inc.

9

alpha : 17.25 UTC — Eine Notiz der Lions Wri­ters Sup­port Ser­vices. Inc., die ich an die­ser Stel­le mit gro­ßer Freu­de über­setzt wie­der­ge­be, berich­tet von Mr. und Mrs. Sha­pi­ro: > AUF NACH CONEY ISLAND. Als Mr. Sini Sha­pi­ro, wohn­haft zu New York ( Park Ave­nue 720 ), im ver­gan­ge­nen Jahr den drin­gen­den Wunsch äußers­te, end­lich ein­mal sei­ne Woh­nung ver­las­sen zu dür­fen, um sich in der Stadt sei­ner Geburt umzu­se­hen, waren wir mit enor­men Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Wie könn­te es mög­lich wer­den, frag­ten wir, einen Kie­men­men­schen, der zeit sei­nes Lebens ein hoch­spe­zia­li­sier­tes Was­ser­ha­bi­tat in Man­hat­tan bewohnt, einen Zugang zur Stadt zu ermög­li­chen, ohne ihn umzu­brin­gen. Sehr bald folg­ten wir einer kon­kre­ten Spur. Aus der nau­ti­schen Samm­lung der Fami­lie Land­au, die auf Long Island lebt, erwar­ben wir einen Tief­see­tau­cher­an­zug, wel­cher zuletzt in den 40er Jah­ren der unter­see­ischen Minen­räu­mung dien­te. Der Anzug selbst wog 240, Mr. Sha­pi­ro, ein zar­tes Wesen, 32 Kilo­gramm, die Maße stimm­ten, und der Anzug, wenn man ihn mit Was­ser füll­te, erwies sich als voll­stän­dig dicht über vie­le Tage hin. Am 5. Juni des Jah­res 2016 unter­nah­men wir mit Mr. Sha­pi­ro einen ers­ten Ver­such unter wirk­lich­keits­na­hen Bedin­gun­gen. Getes­tet wur­de in der Woh­nung der Sha­pi­ros zunächst unter Was­ser, ob Mr. Sha­pi­ros Leib sich in den Anzug füg­te und ob er sich gebor­gen füh­len konn­te. In einer zwei­ten Pha­se des Tes­tes ver­such­ten wir einen Ein­druck von der Beweg­lich­keit des Anzugs zu gewin­nen, immer­hin war das Gefäß nun voll­stän­dig mit Was­ser gefüllt. Der Tau­cher­an­zug, Mr. Sha­pi­ro plus Was­ser­fül­lung, sowie ange­schlos­se­ne tech­ni­sche Wei­te­run­gen, Fil­ter und Pum­pen, eine Foto­ka­me­ra sowie zwei Funk­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mo­du­le, wogen ins­ge­samt 352 Kilo­gramm. Am 22. Juli dann in den frü­hen Mor­gen­stun­den von sor­gen­vol­len Bli­cken sei­ner Frau beglei­tet, wag­te Mr. Sha­pi­ro sich zum ers­ten Mal in das Leben jen­seits der Schleu­sen­tü­ren sei­ner Woh­nung hin­aus. Der alte Mann wur­de in sit­zen­der Posi­ti­on über Auf­zü­ge des Hau­ses vor­sich­tig zu einem Sub­aru — Sam­bar — Auto­mo­bil trans­por­tiert, das sich, von einem Poli­zei­fahr­zeug eskor­tiert, bald lang­sam über die Man­hatt­an­bridge, kurz dar­auf über die Coney Island Ave­nue süd­wärts beweg­te. Mr. Sha­pi­ro woll­te das Meer mit eige­nen Augen betrach­ten. Brook­lyn, äus­ser­te er spä­ter, gefal­le ihm. / — stop New York City. May 3 2017 by Miu Gallane 

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nach darjeeling

9

papa : 12.15 UTC — Ich habe zur Stun­de eine Fra­ge, die zu beant­wor­ten ver­mut­lich nicht ganz leicht sein wird. In weni­gen Minu­ten wer­de ich näm­lich für einen guten Freund eine Schreib­ma­schi­ne erwer­ben, eine mecha­ni­sche Rei­se­schreib­ma­schi­ne des Typs Olym­pia Sple­ndid 66 in roter Far­be, ein wun­der­schö­nes Stück aus dem Jahr 1959, ich wür­de sie im Grun­de gern selbst besit­zen. Mein Freund wird bald ver­rei­sen, ich neh­me an, nicht ohne sei­ne neue Schreib­ma­schi­ne mit sich zu neh­men, eine Rei­se, die ihn durch Indi­en mit der Eisen­bahn von Mum­bai nach Dar­jee­ling füh­ren wird. Als ich mei­nen Freund Lud­wig zum letz­ten Mal sah, arbei­te­te er auf einem Note­book schrei­bend in einem Café an einer Geschich­te über Algo­rith­men lie­be­vol­ler Selbst­be­fra­gung. Sein Note­book war zu die­sem Zeit­punkt bereits eini­ge Jah­re alt, jene Orte des Gehäu­ses, da es Ton und Bild­auf­nah­men sei­ner nächs­ten Umge­bung anfer­ti­gen konn­te, waren mehr­fach mit selbst­kle­ben­dem Gewe­be abge­deckt, so dass weder Ton noch Licht in die Schreib­ma­schi­ne gelan­gen konn­ten, um von dort aus mög­li­cher­wei­se unbe­merkt an einen gehei­men Ort in der digi­ta­le Sphä­re gesen­det zu wer­den. Ich will nicht sagen, dass Lud­wig sich in irgend­ei­ner Wei­se ver­folgt füh­len wür­de, er erwähn­te aber bei Gele­gen­heit, er kön­ne schon seit lan­ger Zeit nicht mehr dafür garan­tie­ren, dass sei­ne elek­tro­ni­sche Schreib­ma­schi­ne, sein Note­book, sich tat­säch­lich loy­al ver­hal­ten wür­de. Er wünsch­te sich, sei­ne Zei­chen wie­der ein­mal unmit­tel­bar auf Papier zu set­zen, bedin­gungs­lo­ses Ver­trau­en haben zu kön­nen. Ich wer­de ihm sei­nen Wunsch erfül­len. Nun stellt sich, wie berich­tet, die Fra­ge, was hat mein Freund Lud­wig auf den Papie­ren noch vor, wie lan­ge Zeit bleibt ihm noch? Wie vie­le Farb­bän­der soll­te ich für Lud­wig in Sicher­heit brin­gen? Sie sind rar gewor­den, sie wer­den irgend­wann ver­schwin­den. — stop
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luftcode

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bamako : 23.55 UTC — Ein­mal, es war zu ihrem 88. Geburts­tag gewe­sen, habe ich N. gefragt, ob ich erzäh­len dür­fe, dass sie ein elek­tro­ni­sches Notiz­buch füh­re, in wel­chem sie jeden Tag eini­ge Sät­ze notiert, die nur für sie selbst bestimmt sei­en, Gedan­ken, die kein ande­rer Mensch als sie selbst jemals lesen wird, Wör­ter dem­zu­fol­ge, mit wel­chen sie kein Geld ver­die­ne, gehei­me Geschich­ten, auf­ge­schrie­ben in der Art und Wei­se einer im Gebir­ge spa­zie­ren­den Sän­ge­rin, die vor sich hin summt, die sich selbst zuhört oder auch nicht, bedin­gungs­los in die­sen Momen­ten sich nahe, Code ohne Absicht mit Sorg­falt ver­schlüs­selt. — Es ist Sams­tag. Beob­ach­te­te vor dem nächt­li­chen Him­mel die ers­te Fle­der­maus des Jah­res. — stop

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im museum

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tan­go : 2.12 — Auf der Suche nach Tex­ten, die das Wesen der Brief­mar­ken­samm­ler beschrei­ben, ent­deck­te ich eine wun­der­vol­le Beob­ach­tung der Schrift­stel­le­rin Dubrav­ka Ugre­sic. Sie notiert: Im Ber­li­ner Zoo­lo­gi­schen Gar­ten steht neben dem Bas­sin mit einem See­ele­fan­ten eine unge­wöhn­li­che Vitri­ne. Hier lie­gen unter Glas die im Magen des See-Ele­fan­ten Roland gefun­de­nen Gegen­stän­de, nach­dem die­ser am 21. August 1961 ver­en­det war, und zwar: Ein rosa Feu­er­zeug, vier Eis­stie­le (Holz), eine Metall­bro­sche in Gestalt eines Pudels, ein Fla­schen­öff­ner, ein Damen­arm­band (Sil­ber?), eine Haar­span­ge, ein Blei­stift, eine Was­ser­pis­to­le aus Plas­tik, ein Plas­tik­mes­ser, eine Son­nen­bril­le, ein Kett­chen, eine klei­ne­re Metall­fe­der, ein Gum­mi­rei­fen, ein Spiel­zeug­fal­schirm, eine Eisen­ket­te, (ca. 40 cm lang), vier lan­ge Nägel, ein grü­nes Plas­tik­au­to, ein Metall­kamm, ein Püpp­chen, eine Bier­do­se (Pil­se­ner, 0,33 l), eine Streich­holz­schach­tel, ein Kin­der­pan­tof­fel, ein Kompaß, ein Auto­schlüs­sel, vier Mün­zen, ein Taschen­mes­ser mit Holz­griff, ein Schnul­ler, ein Bund mit Schlüs­seln (5 St.), ein Vor­hän­ge­schloß, ein Plas­tik­etui mit Näh­zeug. / aus: Das Muse­um der bedin­gungs­lo­sen Kapi­tu­la­ti­on. — stop

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