Aus der Wörtersammlung: bedingung

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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR : “Der syri­sche Flücht­ling F.M. befin­det sich seit dem 15. März 2015 unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk will­kür­lich in Haft. Er läuft wei­ter­hin Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en abge­scho­ben zu wer­den. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syri­en geflo­hen, um dem Wehr­dienst zu ent­ge­hen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk fest­ge­hal­ten. Im Novem­ber 2015 war er in den Liba­non geflo­gen, wo ihm die Ein­rei­se jedoch ver­wei­gert wur­de, wor­auf­hin er in die Tür­kei zurück­reis­te. Die Inhaf­tie­rung von F.M. im Flug­ha­fen scheint will­kür­lich zu sein und jeg­li­cher recht­li­chen Grund­la­ge zu ent­beh­ren. Der Rechts­bei­stand von F.M. hat einen Antrag auf Frei­las­sung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen wor­den. / In dem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” gibt es ledig­lich künst­li­ches Licht, das 24 Stun­den am Tag ein­ge­schal­tet ist. Zudem gibt es kei­ne Bet­ten und kei­ne Pri­vat­sphä­re. Die Bedin­gun­gen ent­spre­chen einer grau­sa­men, unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Behand­lung und es ver­stößt gegen die Recht­spre­chung des Lan­des und gegen das Völ­ker­recht, wenn Per­so­nen in sol­chen Ein­rich­tun­gen für einen län­ge­ren Zeit­raum — in die­sem Fall seit einem Jahr — fest­ge­hal­ten wer­den. / F.M. hat Ver­wand­te in ande­ren Län­dern, die ver­su­chen, ihn finan­zi­ell bei der Bean­tra­gung eines Visums zu unter­stüt­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge hat jedoch bis­lang kein Ver­tre­ter einer aus­län­di­schen Bot­schaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befra­gen. Es ist aller­dings unklar, ob dies dar­an liegt, dass der Kon­takt durch die tür­ki­schen Behör­den ver­wei­gert wur­de, oder ob tat­säch­lich kein Ver­such von Sei­ten der Bot­schaf­ten unter­nom­men wur­de. / F.M. ist in Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en zurück­ge­schickt zu wer­den. Es ist bekannt, dass die tür­ki­schen Behör­den Rück­füh­run­gen von Flücht­lin­gen nach Syri­en und in den Irak durch­füh­ren, wo ihnen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Dies stellt einen Ver­stoß gegen den für die Tür­kei bin­den­den Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung (Non-Refou­le­ment) gemäß dem natio­na­len Recht und dem Völ­ker­recht dar. Es sind außer­dem Fäl­le bekannt, in denen Flücht­lin­ge von den tür­ki­schen Behör­den unter Druck gesetzt wur­den, in ihr Hei­mat­land zurück­zu­keh­ren, indem man ihnen mit einer unbe­fris­te­ten Inhaf­tie­rung gedroht hat. F.M. hat Ver­wand­ten gegen­über gesagt, dass er in Erwä­gung zieht, einer Rück­kehr nach Syri­en zuzu­stim­men. Er sag­te: “Dort ster­be ich wenigs­tens sofort und es ist vor­bei, anstatt jeden Tag, den ich hier ver­brin­ge, ein biss­chen mehr zu ster­ben.”.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. April 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Ate­na Fargha­da­ni befin­det sich seit dem 9. Febru­ar im Iran im Hun­ger­streik, um gegen ihre Haft zu pro­tes­tie­ren. Nun schwebt sie in Lebens­ge­fahr. Die Künst­le­rin befin­det sich wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten in Haft, unter ande­rem hat­te sie in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert. Die ira­ni­sche Male­rin Ate­na Fargha­da­ni trat am 9. Febru­ar in einen Hun­ger­streik. Sie nahm fort­an nur noch Was­ser, jedoch kei­ne Nah­rung mehr zu sich. Hier­mit will sie gegen die Fort­dau­er ihrer Haft im Ghar­chak-Gefäng­nis in der Stadt Vara­min pro­tes­tie­ren, in dem es kei­nen Trakt für poli­ti­sche Gefan­ge­ne gibt und in dem die Haft­be­din­gun­gen äußerst schlecht sind. Am 25. Febru­ar gab ihr Rechts­bei­stand an, dass Ate­na Fargha­da­ni als Fol­ge ihres Hun­ger­streiks einen Herz­in­farkt erlit­ten und kurz­zei­tig das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Sie gab an, ihren Hun­ger­streik solan­ge nicht zu been­den, bis die Behör­den ihrem Antrag nach­kom­men, sie in das Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran zu ver­le­gen. Am 26. Febru­ar wur­de sie in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. Ate­na Fargha­da­ni wur­de zum ers­ten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men. Sie hat­te Fami­li­en von poli­ti­schen Gefan­ge­nen besucht und in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert, die einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht hat­ten, der frei­wil­lig durch­ge­führ­te Ste­ri­li­sa­tio­nen unter Stra­fe gestellt hät­te und der Teil eines groß ange­leg­ten Plans ist, den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und Dienst­leis­tun­gen bezüg­lich der Fami­li­en­pla­nung zu beschrän­ken. Sie wur­de fast zwei Mona­te lang im Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses fest­ge­hal­ten, davon 15 Tage in Ein­zel­haft. Zu ihrer Fami­lie und ihrem Rechts­bei­stand durf­te sie kei­nen Kon­takt auf­neh­men. Am 6. Novem­ber 2014 wur­de sie gegen Zah­lung einer Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Ihre neu­er­li­che Fest­nah­me am 10. Janu­ar erfolg­te nach der Vor­la­dung eines Revo­lu­ti­ons­ge­richts, mög­li­cher­wei­se als Ver­gel­tungs­maß­nah­me für ein Video, das sie nach ihrer Haft­ent­las­sung ver­öf­fent­licht und in dem sie erklärt hat­te, wie Gefäng­nis­auf­se­he­rin­nen sie geschla­gen und ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen unter­zo­gen sowie ande­ren Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt hat­ten. Ihre Eltern gaben in Inter­views an, dass Ate­na Fargha­da­ni vor ihrer Über­füh­rung ins Ghar­chak-Gefäng­nis noch im Gerichts­saal geschla­gen wur­de. Die Ankla­gen gegen sie lau­te­ten auf “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”, “Belei­di­gung von Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten durch Zeich­nun­gen” und “Belei­di­gung des Reli­gi­ons­füh­rers”.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und bis spä­tes­tens 10. April, unter »> ai : urgent action

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ai : MYANMAR

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MENSCH IN GEFAHR : “In Myan­mar ist der Schrift­stel­ler Htin Lin Oo fest­ge­nom­men wor­den. Ihm droht eine Haft­stra­fe, nach­dem er in einer Rede die Instru­men­ta­li­sie­rung von Reli­gi­on zur Ver­brei­tung dis­kri­mi­nie­ren­der und extre­mis­ti­scher Ansich­ten kri­ti­siert hat­te. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet ihn als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der sofort und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den muss. Die Ankla­gen gegen ihn müs­sen fal­len­ge­las­sen wer­den. / Htin Lin Oo ist Schrift­stel­ler und ehe­ma­li­ger Infor­ma­ti­ons­be­auf­trag­ter der Natio­na­len Liga für Demo­kra­tie (NLD), der füh­ren­den Oppo­si­ti­ons­par­tei Myan­mars. Am 23. Okto­ber 2014 hielt er bei einer Lite­ra­tur­ver­an­stal­tung im Town­ship Chaung‑U in der Regi­on Sagaing im Nor­den Myan­mars eine Rede, in der er die Instru­men­ta­li­sie­rung des Bud­dhis­mus zur Anstif­tung zu Dis­kri­mi­nie­rung und zur Ver­brei­tung von Vor­ur­tei­len kri­ti­sier­te. Der etwa zwei­stün­di­gen Rede wohn­ten ca. 500 Per­so­nen bei. Kurz nach der Ver­an­stal­tung tauch­te ein zehn­mi­nü­ti­ges, zusam­men­ge­schnit­te­nes Video der Rede in den sozia­len Medi­en auf, das unter eini­gen bud­dhis­ti­schen Grup­pie­run­gen Empö­rung aus­lös­te. / Am 4. Dezem­ber wur­de vor dem Gericht des Town­ships Chaung‑U Ankla­ge gegen Htin Lin Oo erho­ben, nach­dem Beamt_innen des Town­ships Anzei­ge erstat­tet hat­ten. Die Ankla­ge lau­te­te auf “Ver­un­glimp­fung der Reli­gi­on” nach Para­graf 295(a) des myan­ma­ri­schen Straf­ge­setz­buchs und “Ver­let­zung reli­giö­ser Gefüh­le” nach Para­graf 298. Die ent­spre­chen­den Para­gra­fen sehen Haft­stra­fen von bis zu zwei Jah­ren bzw. einem Jahr vor. / Htin Lin Oo wur­de bei sei­ner ers­ten Anhö­rung am 17. Dezem­ber 2014 in Haft genom­men, nach­dem sei­ne Frei­las­sung gegen Hin­ter­le­gung einer Kau­ti­on abge­lehnt wor­den war. Wei­te­re Anträ­ge auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on wur­den eben­falls zurück­ge­wie­sen. Htin Lin Oo ist der­zeit im Mony­wa-Gefäng­nis in der Regi­on Sagaing inhaf­tiert. Sei­ne nächs­te Anhö­rung fin­det am 23. Janu­ar statt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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marguerite duras : die grünen augen

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Tan­go : 5.32 — Ich weiss nicht, wie Mar­gue­ri­te Duras Buch Die grü­nen Augen in mei­ne Woh­nung gekom­men ist. Das könn­te eine Geschich­te sein. Irgend­je­mand, ver­mut­lich ich, hat­te im Buch ein­mal fol­gen­de Zei­len unter­stri­chen: In der Lite­ra­tur kann man nicht sagen, es feh­len knapp 220 Mil­lio­nen, um ein Buch zu been­den. Wenn das Buch nicht zu Stan­de kommt, auch unter den schlimms­ten Bedin­gun­gen, dann des­halb, weil es nicht gemacht wer­den muss. Wenn es gemacht wer­den muss, wird es gemacht, auch unter den ungüns­tigs­ten Bedin­gun­gen. Die Vor­wän­de, nicht zu schrei­ben, Zeit­man­gel, Über­las­tung etc., sind nicht wahr, fast nie. — stop
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lichtzeitmaschine

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romeo : 0.01 — Glüh­bir­nen sam­meln für 500 Jah­re Glüh­fa­den­licht. stop. Dazu Hand­kur­bel­ma­schi­nen zur Strom­erzeu­gung. stop. Denk­bar, dass ich den Ursprung einer wil­den Geschich­te ent­deck­te, wäh­rend ich ges­tern Nach­mit­tag schla­fend durch den Pal­men­gar­ten spa­zier­te. stop. Ver­rückt sein. stop. Eine lite­ra­ri­sche Geschich­te ins wirk­li­che Leben zie­hen. stop. Seit Stun­den nun geis­tert das Wort Men­lo­park durch mei­nen Kopf. stop. Ahne, woher das schö­ne Wort gekom­men ist. stop. Wie lan­ge Zeit, bei güns­tigs­ten Wit­te­rungs­be­din­gun­gen, leuch­tet eine 60 Watt Glüh­lam­pe? stop.

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flugstunde

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lima : 3.02 – Ges­tern, Sonn­tag, um 10 Uhr und 42 Minu­ten MESZ, bin ich zu einem Vogel­we­sen gewor­den, weil mir eine Nord­län­de­rin schrieb, ich sei genau das, ein Vogel, ein Nacht­vo­gel prä­zi­se. — Wie nun sind die Bedin­gun­gen, zunächst in mei­nen Zim­mern her­um oder auf der Stra­ße vor dem Haus auf und abflie­gen zu können?

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revolver

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india : 3.26 — Das Selt­sa­me an den Nacht­bü­chern ist, dass man sie nur nachts und nur unter frei­em Him­mel lesen kann. Ich war des­halb bis kurz nach Zwei im Pal­men­gar­ten am See und hör­te den Spin­nen zu beim Sei­len, und lausch­te den Pan­thern bei lei­ser Fres­se­rei und ande­ren ange­neh­men Din­gen, die man so macht, wenn man bemerkt, dass man ein Pan­ther gewor­den ist in einer Vor­som­mer­nacht. Dann ging ich nach Hau­se und leg­te das Nacht­buch, das von einer Chi­ne­sin erzählt, die sich wun­dert, dass sie eine Chi­ne­sin ist, ins Regal zu ande­ren Nacht­bü­chern zurück. Sit­ze jetzt auf dem Sofa und die Fens­ter sind geöff­net und ein Fal­ter flat­tert in einer Lam­pion­lam­pe her­um und notie­re eine klei­ne wil­de Geschich­te. Die­se Geschich­te geht so: Irgend­wann, sagen wir im Som­mer, sagen wir mor­gens. Ein Spie­ler steht am Fens­ter. Er schaut in Rich­tung des gegen­über­lie­gen­den Hau­ses. Die Sicht ist gut. Kein Nebel. Kein Dunst. Ein oder zwei Vögel, Later­nen­hö­he, auf und ab. Jetzt rich­tet der Spie­ler den Revol­ver gegen die Schlä­fe. Alle Kam­mern der Waf­fe sind muni­tio­niert. Der Spie­ler war­tet ab. Glü­hen­der Kopf. Film zurück, mal bunt, mal nicht. Bril­lan­ter Strei­fen. Ver­lässt ein Mann das Haus, schießt sich der Spie­ler eine Kugel in den Kopf. Game over. Ende. Fin. Ver­lässt eine Frau das Haus, hat der Spie­ler einen Tag gewon­nen. Es ist dann ein Tag leich­ten Genie­ßens, ein Tag aber auch der Unru­he sobald Abend gewor­den ist. Jetzt schläft der Spie­ler. Dann wacht der Spie­ler auf. Wie­der steht er am Fens­ter, wie­der ist frü­her Mor­gen und wie­der ist Som­mer. Die Maschi­ne lässt sich nicht anhal­ten, auch die Zeit nicht, — Revol­ver gegen Stirn. Ent­weicht dem Haus eine Kat­ze, wird eine Kugel ent­nom­men. Jede wei­te­re Kat­ze ent­nimmt der Revol­ver­trom­mel eine wei­te­re Kugel. Sechs Kat­zen bedeu­ten eine Frau. Frau­en und Kat­zen brin­gen Glück. Natür­lich lässt sich das unend­lich ver­fei­nern. Eine rote Kat­ze erzwingt eine zwei­te Auf­füh­rung noch an dem­sel­ben Mor­gen. Kommt ein Nas­horn aus dem Haus, hört der Spie­ler für immer auf zu spie­len. Ein Nas­horn mit drei Hör­nern und der Spie­ler wird Pries­ter. Wir sehen, die Bedin­gun­gen des Spie­lers ein Pries­ter zu wer­den, sind ein­deu­tig defi­niert. Kein Ent­kom­men. Kein Aus­weg. Ein Lieb­ha­ber kon­zen­trier­ten Lichts. Cine­ma Paradiso.
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