Aus der Wörtersammlung: parlament

///

ai : RUSSISCHE FÖDERATION

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Der Spre­cher des tsche­tsche­ni­schen Par­la­ments hat am 6. Janu­ar sei­nen Insta­gram-Account benutzt, um den bekann­ten Jour­na­lis­ten Gri­go­ry Shve­dov zu bedro­hen. Gri­go­ry Shve­dov ist der Chef­re­dak­teur des Kau­ka­si­schen Kno­tens, einer unab­hän­gi­gen Web­site, die über die Lage im Kau­ka­sus berich­tet. / Gri­go­ry Shve­dov ist der Mit­be­grün­der und Chef­re­dak­teur der Web­sei­te Kau­ka­si­scher Kno­ten, einer der seriö­ses­ten Nach­rich­ten­quel­len zur kau­ka­si­schen Regi­on. Das Medi­en­un­ter­neh­men und des­sen Ange­stell­te erhal­ten regel­mä­ßig Dro­hun­gen und wer­den im Zusam­men­hang mit ihrer Arbeit schi­ka­niert und tät­lich ange­grif­fen, ins­be­son­de­re weil sie über die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on im Nord­kau­ka­sus und über Tsche­tsche­ni­en berich­ten. / Am 6. Janu­ar rich­te­te Mago­med Dau­dov, der Spre­cher des tsche­tsche­ni­schen Par­la­ments und einer der mäch­tigs­ten tsche­tsche­ni­schen Beam­ten, eine kaum kaschier­te Dro­hung gegen Gri­go­ry Shve­dov. Mago­med Dau­dov ver­öf­fent­lich­te auf sei­nem Insta­gram-Kon­to das Bild eines Hun­des mit einem Kno­ten in der Zun­ge, das den Unter­ti­tel trug: “Kau­ka­si­scher Kno­ten?” In der Bild­un­ter­schrift bezeich­ne­te er den Hund als “Shved” und sagt, dass er “statt nütz­li­che Arbeit zu tun, an Kämp­fen zwi­schen Hun­den ande­rer Ras­sen teil­neh­me”, und eine “beson­de­re Schwä­che für den kau­ka­si­schen Schä­fer­hund hat”. Er schlug vor, dass “Shveds” Zun­ge auf eine nor­ma­le Grö­ße zurück­ge­schnit­ten und sei­ne Zäh­ne gezo­gen wer­den sol­len. Mago­med Dau­dov ist ein enger Mit­ar­bei­ter des Prä­si­den­ten von Tsche­tsche­ni­en Ram­zan Kady­rov. Der Pres­se­spre­cher der tsche­tsche­ni­schen Ver­wal­tung hat abge­strit­ten, dass der Post Dro­hun­gen beinhal­te. / Journalist_innen, die über die Situa­ti­on in Tsche­tsche­ni­en berich­ten, wer­den häu­fig bedroht und eini­ge wur­den bereits getö­tet. So wur­de Nata­lya Est­emi­ro­va, die häu­fig Bei­trä­ge auf der Web­sei­te Kau­ka­si­scher Kno­ten ver­öf­fent­lich­te, im Juli 2009 in Tsche­tsche­ni­en ent­führt und ermor­det. Anna Polit­kovs­ka­ya, die eben­falls über Tsche­tsche­ni­en berich­te­te, wur­de im Okto­ber 2006 vor ihrer Mos­kau­er Woh­nung erschos­sen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Febru­ar 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

ping

///

kurz vor mitternacht

9

sier­ra : 23.55 — In U‑Bahnen rei­send immer wie­der der Ein­druck, Men­schen wür­den mit­tels ihrer rascheln­den Zei­tun­gen zuein­an­der spre­chen. Eine Wei­le ist Ruhe, aber dann blät­tert irgend­je­mand eine Sei­te um, und schon knis­tert der Wagon von Rei­he zu Rei­he wei­ter. Man möch­te in die­sen Momen­ten mei­nen, die Papie­re selbst wären am Leben und wür­den die Lesen­den bewe­gen. Ein­mal habe ich mir Zei­tungs­pa­pie­re von stoff­ar­ti­ger Sub­stanz vor­ge­stellt, Papie­re von Sei­de zum Bei­spiel, so dass kei­ner­lei Geräusch von ihnen aus­ge­hen wür­de sobald man sie berühr­te. Eine eigen­tüm­li­che Stil­le, Geräusch­lo­sig­keit, Lee­re, ein Sog, eine Wahr­neh­mung gegen jede Erfah­rung. — Kurz vor Mit­ter­nacht. Ich habe die­se klei­ne Geschich­te gera­de eben Schne­cke Esme­ral­da vor­ge­le­sen, um sie zu wecken. Sie war in der Abend­däm­me­rung über mei­nen Küchen­tisch gekro­chen, hat­te sich auf eine Bana­ne gesetzt und war dann ver­mut­lich ein­ge­schla­fen, wäh­rend ich eine Debat­te des grie­chi­schen Par­la­ments via Live­stream beob­ach­te­te. Dort auf dem Bild­schirm auf­ge­reg­te Men­schen, die in einer wohl­klin­gen­den Spra­che for­mu­lier­ten, die ich nicht ver­ste­he, aber sofort erken­ne, sobald ich sie ver­neh­me. Ein­mal mein­te ich, den Namen Wil­ly Brandts gehört zu haben. — stop. Wol­ken­lo­ser Him­mel. stop. Nichts wei­ter. — stop

nach­rich­ten von esmeralda »

drohne2

///

ai : IRAN

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Die gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Ate­na Fargha­da­ni befin­det sich seit dem 9. Febru­ar im Iran im Hun­ger­streik, um gegen ihre Haft zu pro­tes­tie­ren. Nun schwebt sie in Lebens­ge­fahr. Die Künst­le­rin befin­det sich wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten in Haft, unter ande­rem hat­te sie in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert. Die ira­ni­sche Male­rin Ate­na Fargha­da­ni trat am 9. Febru­ar in einen Hun­ger­streik. Sie nahm fort­an nur noch Was­ser, jedoch kei­ne Nah­rung mehr zu sich. Hier­mit will sie gegen die Fort­dau­er ihrer Haft im Ghar­chak-Gefäng­nis in der Stadt Vara­min pro­tes­tie­ren, in dem es kei­nen Trakt für poli­ti­sche Gefan­ge­ne gibt und in dem die Haft­be­din­gun­gen äußerst schlecht sind. Am 25. Febru­ar gab ihr Rechts­bei­stand an, dass Ate­na Fargha­da­ni als Fol­ge ihres Hun­ger­streiks einen Herz­in­farkt erlit­ten und kurz­zei­tig das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Sie gab an, ihren Hun­ger­streik solan­ge nicht zu been­den, bis die Behör­den ihrem Antrag nach­kom­men, sie in das Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran zu ver­le­gen. Am 26. Febru­ar wur­de sie in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. Ate­na Fargha­da­ni wur­de zum ers­ten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men. Sie hat­te Fami­li­en von poli­ti­schen Gefan­ge­nen besucht und in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert, die einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht hat­ten, der frei­wil­lig durch­ge­führ­te Ste­ri­li­sa­tio­nen unter Stra­fe gestellt hät­te und der Teil eines groß ange­leg­ten Plans ist, den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und Dienst­leis­tun­gen bezüg­lich der Fami­li­en­pla­nung zu beschrän­ken. Sie wur­de fast zwei Mona­te lang im Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses fest­ge­hal­ten, davon 15 Tage in Ein­zel­haft. Zu ihrer Fami­lie und ihrem Rechts­bei­stand durf­te sie kei­nen Kon­takt auf­neh­men. Am 6. Novem­ber 2014 wur­de sie gegen Zah­lung einer Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Ihre neu­er­li­che Fest­nah­me am 10. Janu­ar erfolg­te nach der Vor­la­dung eines Revo­lu­ti­ons­ge­richts, mög­li­cher­wei­se als Ver­gel­tungs­maß­nah­me für ein Video, das sie nach ihrer Haft­ent­las­sung ver­öf­fent­licht und in dem sie erklärt hat­te, wie Gefäng­nis­auf­se­he­rin­nen sie geschla­gen und ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen unter­zo­gen sowie ande­ren Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt hat­ten. Ihre Eltern gaben in Inter­views an, dass Ate­na Fargha­da­ni vor ihrer Über­füh­rung ins Ghar­chak-Gefäng­nis noch im Gerichts­saal geschla­gen wur­de. Die Ankla­gen gegen sie lau­te­ten auf “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”, “Belei­di­gung von Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten durch Zeich­nun­gen” und “Belei­di­gung des Reli­gi­ons­füh­rers”.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und bis spä­tes­tens 10. April, unter »> ai : urgent action

ping

///

ai : INDONESIEN

aihead2

MENSCHEN IN GEFAHR : “Am 27. Sep­tem­ber ver­ab­schie­de­te das Par­la­ment von Aceh das isla­mi­sche Straf­ge­setz für die Pro­vinz Aceh (Qanun Hukum Jina­yat) auf Grund­la­ge der Scha­ria. Dar­in sind unter ande­rem bis zu 100 Stock­schlä­ge für gleich­ge­schlecht­li­che sexu­el­le Bezie­hun­gen und vor- sowie außer­ehe­li­che sexu­el­le Bezie­hun­gen (“Ehe­bruch”) vor­ge­se­hen. Das Gesetz sieht die Prü­gel­stra­fe zudem für eine Rei­he wei­te­rer Ver­ge­hen vor, wie z. B. Alko­hol­kon­sum, Glücks­spiel, “Allein­sein mit einer oder einem Ange­hö­ri­gen des ande­ren Geschlechts, der oder die kein(e) Ehepartner_in oder Ver­wand­te® ist” (khal­wat), sexu­el­le Miss­hand­lung, Ver­ge­wal­ti­gung, außer­ehe­li­cher Aus­tausch von Zärt­lich­kei­ten sowie Beschul­di­gung einer Per­son, Ehe­bruch began­gen zu haben, ohne aber vier Zeu­gen vor­wei­sen zu kön­nen. Es wird zudem befürch­tet, dass die Vor­schrif­ten zur Beweis­last in Fäl­len von Ver­ge­wal­ti­gung und sexu­el­ler Miss­hand­lung nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards ent­spre­chen. Das isla­mi­sche Straf­ge­setz der Pro­vinz Aceh ist auf in der Pro­vinz wohn­haf­te Mus­li­me anwend­bar. Jedoch könn­ten auch Nicht­mus­li­me unter dem Gesetz ver­ur­teilt wer­den, wenn es um Ver­ge­hen geht, die nicht im indo­ne­si­schen Straf­ge­setz­buch gere­gelt sind. /Das isla­mi­sche Straf­ge­setz der Pro­vinz Aceh wird nur dann der Zen­tral­re­gie­rung zur Bil­li­gung vor­ge­legt, wenn der Gou­ver­neur der Pro­vinz es zuvor abzeich­net. Nach den gegen­wär­ti­gen Rege­lun­gen hat die Zen­tral­re­gie­rung nach Vor­la­ge des Geset­zes 60 Tage Zeit, eine Über­ar­bei­tung anzu­ord­nen oder das Gesetz abzu­leh­nen, falls es der indo­ne­si­schen Ver­fas­sung oder ande­ren natio­na­len Geset­zen zuwi­der­läuft. / Die Prü­gel­stra­fe stellt eine grau­sa­me, unmensch­li­che und ernied­ri­gen­de Stra­fe dar, die gegen das Völ­ker­recht ver­stößt, ins­be­son­de­re gegen Arti­kel 7 des Inter­na­tio­na­len Pak­tes über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te und die UN-Anti­fol­ter­kon­ven­ti­on, deren Ver­trags­staat Indo­ne­si­en ist.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 14. Novem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

ping

///

ai : LAOS

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “Auch ein Jahr nach der Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne haben die lao­ti­schen Behör­den immer noch kei­ne umfas­sen­den Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, um sein Schick­sal auf­zu­klä­ren. Des­halb besteht Anlass zu gro­ßer Sor­ge um den 62-Jäh­ri­gen. Der zivil­ge­sell­schaft­lich enga­gier­te Akti­vist wur­de vor knapp einem Jahr an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne, der Haupt­stadt von Laos, ent­führt. Auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung ist Som­bath Som­pho­ne auf die täg­li­che Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten ange­wie­sen. / Som­bath Som­pho­ne wur­de am Abend des 15. Dezem­ber 2012 an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne in Anwe­sen­heit von Sicher­heits­per­so­nal in einem Last­wa­gen ver­schleppt. Seit­her ist gut ein Jahr ver­gan­gen, und bis­lang fehlt von ihm jede Spur. Der bevor­ste­hen­de Jah­res­tag des “Ver­schwin­dens” von Som­bath Som­pho­ne und der Man­gel an umfas­sen­den und unpar­tei­ischen Unter­su­chun­gen in sei­nem Fall geben Anlass zur Sor­ge um das Schick­sal und Wohl­erge­hen des Akti­vis­ten. /Die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne wur­de mit einer Ver­kehrs­ka­me­ra auf­ge­zeich­net. Sei­ner Fami­lie war es gelun­gen, das Video­ma­te­ri­al zu kopie­ren. Die lao­ti­schen Behör­den behaup­ten, auf den Auf­nah­men sei­en nicht die Kenn­zei­chen der Fahr­zeu­ge zu sehen, mit denen Som­bath Som­pho­ne ver­schleppt wur­de. Die USA, die Euro­päi­sche Uni­on, Mit­glie­der des Ver­bands Süd­ost­asia­ti­scher Natio­nen (ASEAN) sowie die UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te haben die lao­ti­schen Behör­den wie­der­holt dazu auf­ge­for­dert, die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne drin­gend zu unter­su­chen. Den­noch schei­nen die bis­lang unzu­rei­chen­den Ermitt­lun­gen still zu ste­hen. Tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Aus­wer­tung des Video­ma­te­ri­als haben die Behör­den abge­lehnt. Drei par­la­men­ta­ri­sche Dele­ga­tio­nen, die nach Laos fuh­ren, um den Fall direkt bei den Behör­den vor­zu­brin­gen, sehen kei­ner­lei Anzei­chen dafür, dass die Behör­den bei den Ermitt­lun­gen Fort­schrit­te machen oder dass ech­te Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, Som­bath Som­pho­ne zu fin­den und mit sei­ner Fami­lie zu ver­ei­nen. Offen­sicht­lich fehlt es an der ernst­haf­ten Absicht, das Schick­sal von Som­bath Som­pho­ne auf­zu­klä­ren. Dies legt nahe, dass die Behör­den ver­su­chen, sei­ne Ver­schlep­pung zu ver­schlei­ern. / Som­bath Som­pho­ne grün­de­te im Jah­re 1996 das Trai­nings­cen­ter für mit­be­stimm­te Ent­wick­lung (Par­ti­ci­pa­to­ry Deve­lo­p­ment Trai­ning Cent­re) zur För­de­rung von Bil­dung, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung in Laos. 2005 wur­de er mit dem Ramon Mags­ay­say-Preis (Ramon Mags­ay­say Award for Com­mu­ni­ty Lea­der­ship) aus­ge­zeich­net. Er gehör­te zu den Orga­ni­sa­to­ren des Asia-Euro­pe People’s‑Forums, das im Okto­ber 2012 in Vien­ti­a­ne statt­fand. Letz­te­res ist mög­li­cher­wei­se ein Grund für sei­ne Ver­schlep­pung.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 22. Janu­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

ping

///

ai : USA

aihead2

MENSCH IN GEFAHR : “War­ren Hill soll am 15. Juli im US-Bun­des­staat Geor­gia hin­ge­rich­tet wer­den. Die sie­ben Exper­tIn­nen, die ihn unter­sucht haben, sagen inzwi­schen alle, dass er “geis­tig behin­dert” ist. In die­sem Fall wür­de eine Hin­rich­tung gegen die US-ame­ri­ka­ni­sche Ver­fas­sung ver­sto­ßen. Sei­ne Rechts­bei­stän­de haben sich an den Obers­ten Gerichts­hof der USA gewandt, damit er ein­greift. / Im Jahr 2002 befand ein Rich­ter des Bun­des­staa­tes Geor­gia, dass War­ren Hill tat­säch­lich “deut­lich unter­durch­schnitt­li­che intel­lek­tu­el­le Fähig¬keiten” auf­wei­se, aber dass nicht zwei­fels­frei “Defi­zi­te im adap­ti­ven Ver­hal­ten” nach­zu­wei­sen sei­en. War­ren Hill war 1991 wegen des 1990 began­ge­nen Mor­des an sei­nem Mit­häft­ling Joseph Hand­spike zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Im Jahr 1988 hat das Par­la­ment des Bun­des­staa­tes Geor­gia ein Gesetz ver­ab­schie­det, das die Ver­hän­gung der Todes­stra­fe gegen jede Per­son unter­sagt, bei der “ohne berech­tig­ten Zwei­fel” eine “geis­ti­gen Behin­de­rung” fest­ge­stellt wur­de. Das Gesetz defi­niert die­se Behin­de­rung als “deut­lich unter­durch­schnitt­li­che intel­lek­tu­el­le Fähig­kei­ten”, die zu “Defi­zi­ten im adap­ti­ven Ver­hal­ten” füh­ren, die sich “in der Ent­wick­lungs­pha­se mani­fes­tier­ten”. / Der Obers­te Gerichts­hof der USA (US Supre­me Court) befand in der Grund­satz­ent­schei­dung “Atkins gegen Vir­gi­nia”, dass die Hin­rich­tung von geis­tig behin­der­ten Men­schen gegen die US-Ver­fas­sung ver­sto­ße. Die Rechts¬beistände von War­ren Hill baten auf Grund­la­ge die­ser Ent­schei­dung um erneu­te Prü­fung ihrer vor­he­ri­gen Rechtsmit¬tel. Dies­mal ent­schied das zustän­di­ge Gericht, dass “das Über­wie­gen der Bewei­se” aus­rei­che um fest­zu­stel­len, dass War­ren Hill an einer geis­ti­gen Behin­de­rung lei­det. Das stren­ge­re Kri­te­ri­um “ohne berech­tig­te Zwei­fel” müs­se nicht erfüllt sein. Auf der Grund­la­ge die­ser Beur­tei­lung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beein­träch­ti­gung von War­ren Hill einer geis­ti­gen Behin­de­rung gleich­kä­me. Die Behör­den von Geor­gia leg­ten dage­gen jedoch Rechts­mit­tel beim Obers­ten Gericht des Bun­des­staa­tes ein, das 2003 mit vier zu drei Stim­men ent­schied, in die­sem Kon­text sei das Kri­te­ri­um “ohne berech­tig­ten Zwei­fel” anzu­le­gen. Der Fall wur­de dann an die Bun­des­ge­rich­te ver­wie­sen, und 2011 ent­schied ein Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt (Court of Appeals for the 11th Cir­cuit) mit sie­ben zu vier Stim­men, dass selbst wenn der Bun­des­staat in sei­ner Gesetz­ge­bung nicht für einen ange­mes­se­nen Aus­gleich gesorgt hat, das US-Bun­des­ge­richt auf­grund von US-Recht nicht befugt sei einzu¬schreiten, auch wenn es die Ent­schei­dung des bun­des­staat­li­chen Gerichts “für nicht kor­rekt oder unüber­legt” erach­te. / Im Febru­ar 2013 stopp­te das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des 11. Bezirks die Hin­rich­tung von War­ren Hill. Zu die­sem Zeit­punkt waren alle an dem Fall betei­lig­ten Exper­tIn­nen zu dem Schluss gekom­men, dass War­ren Hill an einer “geis­ti­gen Behin­de­rung” lei­det. Am 22. April jedoch wies das drei­köp­fi­ge Rich­ter­gre­mi­um das neue Rechts­mit­tel von War­ren Hill mit der Begrün­dung zurück, das Gericht sei den stren­gen Beschrän­kun­gen unter­wor­fen, die das “Gesetz zur Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus und zur effek­ti­ven Durch­set­zung der Todes­stra­fe” (Anti-Ter­ro­rism and Effec­ti­ve Death Penal­ty Act — AEDPA) aus dem Jahr 1996 bei auf­ein­an­der­fol­gen­den Rechts­mit­teln anwen­de. Eine Rich­te­rin des Gre­mi­ums wider­sprach die­ser Auf­fas­sung jedoch und erklär­te, “ein vom Kon­gress ver­ab­schie­de­tes Gesetz kann nicht ange­wen­det wer­den, um das in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­be­ne Recht von War­ren Hill, nicht hin­ge­rich­tet zu wer­den, außer Kraft zu set­zen”. Die Rich­te­rin schrieb: “… der Bun­des­staat Geor­gia wird einen geis­tig behin­der­ten Mann hin­rich­ten. Denn alle sie­ben Exper­tIn­nen, die War­ren Hill jemals unter­sucht haben, sowohl die vom Bun­des­staat bestell­ten als auch die von War­ren Hill beauf­tra­gen Exper­tIn­nen, sind inzwi­schen zu der über­ein­stim­men­den Auf­fas­sung gelangt, dass er geis­tig behin­dert ist.” / Die Rechts­bei­stän­de von War­ren Hill bit­ten den Obers­ten Gerichts­hof der USA, die Hin­rich­tung zu stop­pen. Der Gerichts­hof hat­te die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Geset­zes AEDPA 1996 bestä­tigt und erklärt, das Gesetz habe nicht die Befug­nis des Gerichts­hofs auf­ge­ho­ben, sich direkt mit Ori­gi­nal­an­trä­gen (ori­gi­nal habe­as peti­ti­ons) zu befas­sen, d.h. unter außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­den kann sich der Gerichts­hof mit einem ihm direkt vor­ge­tra­ge­nen Fall befas­sen, ohne dass der Fall nach einem Beru­fungs­ver­fah­ren vor einem ande­ren Gericht an den Gerichts­hof wei­ter­ver­wie­sen wur­de. Meh­re­re Jura­pro­fess­so­rIn­nen in den USA haben sich in einem Schrei­ben an den Gerichts­hof gewandt und sich dafür aus­ge­spro­chen, dass der Gerichts­hof sich zu die­sem unge­wöhn­li­chen Schritt ent­schlie­ßen soll­te.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 15. Juli 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

ping