MENSCH IN GEFAHR: „Am 11. April durchsuchte die Polizei die Wohnung von Aleksandra Skochilenko, nahm sie fest und verhörte sie bis 3 Uhr des 12. April. Am 13. April verhängte das Bezirksgericht Vasileostrovsky in Sankt Petersburg Untersuchungshaft bis zum 1. Juni 2022 gegen sie. Es ist wahrscheinlich, dass die Untersuchungshaft verlängert wird. / Aleksandra Skochilenko leidet an Zöliakie, einer genetischen Glutenintoleranz. Wenn sie glutenhaltige Nahrung zu sich nimmt, kann das den Beginn eines Organversagens, Krebs oder Autoimmunerkrankungen verursachen. Amnesty International hat erfahren, dass Aleksandra Skochilenko in der Untersuchungshafteinrichtung keine glutenfreien Nahrungsmittel erhält und ihrer Familie nicht gestattet wird, ihr diese zu schicken. / Aleksandra Skochilenko ist eine Songwriterin und Künstlerin aus Sankt Petersburg. Ihr wird vorgeworfen, Preisschilder in örtlichen Supermärkten durch Antikriegsinformationen ersetzt zu haben, darunter Informationen über die Toten durch die Bombardierung des Theaters von Mariupol. / Der Sankt Petersburgerin wird die “öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation und die Ausübung der Befugnisse der staatlichen Organe der Russischen Föderation” gemäß dem kürzlich hinzugefügten Paragrafen 207.3 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. / Aleksandra Skochilenko ist in der Kunstszene bekannt: Sie schreibt Lieder, verfasst Comic-Bücher und Cartoons, organisiert Konzerte und Jamsessions. Außerdem hat sie das bekannte “Buch über Depressionen” geschrieben, das dazu beiträgt, das Stigma psychischer Erkrankungen zu verringern. Das Buch ist äußerst beliebt. Es wurde mehrfach neu aufgelegt und in mehrere Sprachen übersetzt und hat vielen Menschen innerhalb und außerhalb Russlands geholfen. Viele Videos und Ausstellungen wurden durch das Buch inspiriert. / Am 20. April hieß es, dass sich Aleksandra Skochilenkos Gesundheitszustand durch das Fehlen glutenfreier Nahrungsmittel verschlechtert habe. Am 21. April teilte ihr Rechtsbeistand Amnesty International mit, dass die Haftanstalt ihr schließlich erlaubt habe, ein Lebensmittelpaket ihrer Familie zu erhalten, das ihrer glutenfreien Ernährung entsprach./ Am 23. April wurde sie von einer provisorischen Haftanstalt in ein Untersuchungsgefängnis gebracht./ Nach einem Besuch bei Aleksandra Skochilenko in der Untersuchungshaftanstalt am 25. April berichtete einer der Rechtsbeistände, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. Sie kann nichts essen, da sie nicht das für sie erforderliche glutenfreie Essen erhält und ihre Familie ihr auch kein Essen schicken darf. Sie fühlt sich die meiste Zeit über schwach. Sie erzählte auch, dass sie von den Wärter_innen der Haftanstalt und ihren Zellengenoss_innen unter Druck gesetzt wurde.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: rechtsbeistände
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hinrichtung bedrohte Arzt Dr. Ahmadreza Djalali wird seit sieben Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt im Evin-Gefängnis in Teheran in Haft gehalten. Nach der wiederholten Aufforderung, ihnen Kontakt zu ihrem Mandanten zu ermöglichen, übergab die Gefängnisverwaltung seinen Anwält_innen Ende Dezember 2020 einen undatierten Brief von Dr. Djalali. Darin schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Einzelhaft befindet. Seiner Familie und seinen Anwält_innen wurde am 24. November 2020 gesagt, dass das Todesurteil von Dr. Djalali innerhalb einer Woche vollstreckt werde und sie nun die letzte Gelegenheit zu einem Videotelefonat hätten. / Die Nachricht der bevorstehenden Vollstreckung löste internationale Forderungen aus, seine Hinrichtung zu stoppen. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurden nach den weltweiten Protesten die Hinrichtungspläne am 2. Dezember 2020 “auf Anweisung von oben” gestoppt. Am 8. Dezember 2020 erfuhr die Familie, dass seine Hinrichtung um eine Woche verschoben wurde und Ende Dezember hieß es, dass die Vollstreckungsbehörde die Hinrichtung erneut um einen Monat verschoben habe. Doch die Tatsache, dass sich Ahmadreza Djalali nach wie vor in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt befindet, gibt trotz der zwei Aufschübe großen Anlass zu der Befürchtung, dass er jederzeit hingerichtet werden könnte. Denn die iranischen Behörden pflegen Todeskandidat_innen im Geheimen hinzurichten, nachdem sie sie in Einzelhaft verlegt und ihnen darin den Kontakt zur Außenwelt verweigert haben. / Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 in einem grob unfairen Verfahren vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen “Verdorbenheit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei hauptsächlich auf “Geständnisse”, die laut Ahmadreza Djalali durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen worden waren. Er befand sich zu dieser Zeit in verlängerter Einzelhaft und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Behörden drohten ihm, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten oder auf andere Art zu verletzen. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der “Verdorbenheit auf Erden” die strafrechtlichen Erfordernisse der Rechtsklarheit und Genauigkeit nicht erfüllt und zudem dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Am 9. Dezember 2018 erfuhren die Rechtsbeistände von Ahmadreza Djalali, dass sein Todesurteil vor Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs summarisch bestätigt worden war, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, Verteidigungsanträge im Namen ihres Mandanten einzureichen. Mindestens zwei Anträge auf eine gerichtliche Überprüfung seines Falls wurden abgelehnt.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action
ai : BURUNDI
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi wurden am 30. Januar von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. / Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist-innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um von dort über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Adolphe Masabarakiza wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist/innen mussten in Haft bleiben. Der Fahrer wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen. Die zu Haftstrafen verurteilten Journalist-innen legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein. / Die ursprüngliche Anklage „Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit“ war bei der Urteilsverkündung in „unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit“ geändert worden. Das Gericht gestattete es den Rechtsbeiständen der Journalist-innen nicht, Argumente gegen diese neue Anklage vorzubringen. / Amnesty International geht davon aus, dass die vier Journalist-innen nur aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden. Das Verhalten, das zu ihrer Verurteilung führte – eine Recherchereise mit dem Ziel, über aktuelle Ereignisse zu berichten – entspricht genau dem Tätigkeitsprofil von Journalist-innen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befinden sich Ola al-Qaradawy und ihr Ehemann Hossam Khalaf aufgrund des haltloses Vorwurfs zur Muslimbruderschaft zu gehören in Haft. Bislang hat die Staatsanwaltschaft weder Beweise vorgelegt, die ihre Inhaftierung rechtfertigen würden noch wurde den beiden die Möglichkeit eingeräumt, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Die Gefängnisbehörden verweigern ihnen Besuche von Rechtsbeiständen und Angehörigen. / Ola al-Qaradawy wird seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis Al-Qanater im Gouvernement Qalyubia festgehalten. Sie ist in in einer sehr kleinen Einzelzelle untergebracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toilette hat. Außerdem sind Belüftung und Beleuchtung ungenügend. Ihr wird jeden Morgen ein einziger täglicher Toilettengang von nur fünf Minuten gestattet. Somit sieht sie sich gezwungen, ihre Nahrungsaufnahme einzuschränken, um nicht auf die Toilette gehen zu müssen. Rechtsbeistände, die Ola al-Qaradawy am 5. November im Büro der Oberstaatsanwaltschaft für Innere Sicherheit sahen, berichteten Amnesty International, dass sie während der ersten vier Tage im November mit einem Hungerstreik gegen ihre Inhaftierung und die schlechten Haftbedingungen protestiert hatte. / Hossam Khalaf ist inzwischen aus der Einzelhaft in eine Gemeinschaftszelle verlegt worden. Er wird im Hochsicherheitsgefängnis Tora am Rande der Hauptstadt Kairo festgehalten. Obwohl er bereits seit seiner Inhaftierung an Augenschmerzen leidet, lehnt die Gefängnisleitung seinen Antrag weiterhin ab, sich entweder im Gefängnisspital oder auf eigene Kosten in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses untersuchen zu lassen. - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
ai : HAITI
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidiger David Boniface und Juders Ysemé fürchten nach dem plötzlichen Tod ihres Kollegen Nissage Martyr um ihr Leben. Nissage Martyr starb einen Tag, nachdem die drei in den USA gegen Jean Morose Viliena, den ehemaligen Bürgermeister ihrer Heimatstadt in Haiti, Klage wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen eingereicht hatten. Die Männer berichten seit 2007 von wiederholten Morddrohungen und Angriffen durch den ehemaligen Bürgermeister. Sie müssen daher angemessenen Schutz erhalten. / Am 22. März reichten David Boniface, Juders Ysemé und Nissage Martyr Klage gegen Jean Morose Viliena, den ehemaligen Bürgermeister ihrer Heimatstadt Les Irois im Südwesten von Haiti, bei einem Bundesgericht in Boston im Nordosten der USA ein. Die Klage wurde in den USA eingereicht, weil Jean Morose Viliena Anfang 2009 in die USA geflohen war, nachdem die haitianischen Behörden wegen des Mordes an David Bonifaces Bruder im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemeinderadiosender im Jahr 2008 ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatten. Bei diesem Angriff verlor Nissage Martyr ein Bein und Juders Ysemé ein Auge. Die drei Männer werfen Jean Morose Viliena vor, dass er für eine Reihe von Angriffen gegen seine Kritiker_innen verantwortlich ist, darunter “Brandstiftung”, “außergerichtliche Hinrichtungen”, “versuchte außergerichtliche Hinrichtung”, “Folter” und “Verbrechen gegen die Menschlichkeit”. Die Verbrechen wurden auf seine Anweisung hin von einer bewaffneten Gruppe verübt, die mit seiner politischen Partei in Verbindung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nachdem die Klage gegen Jean Morose Viliena eingereicht worden war, erkrankte Nissage Martyr plötzlich schwer und starb auf dem Weg ins Krankenhaus von Les Irois. Seine Familie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hilfe ihrer Rechtsbeistände fordert die Familie eine sofortige unabhängige Autopsie und umfassende Untersuchunge seines Todes. Die örtliche Staatsanwaltschaft hat zwar die Autopsie genehmigt, doch bis jetzt keine Untersuchung aufgenommen. / David Boniface und Juders Ysemé sind Menschenrechtsverteidiger und werden als Unterstützer der Partei Organisation du Peuple en Lutte, einer Oppositionspartei in Haiti, betrachtet. Seit 2007 berichten die beiden Männer und Nissage Martyr, dass Jean Morose Viliena und seine Verbündeten ihnen Morddrohungen schicken und sie tätlich angreifen und versucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legitime Arbeit als Menschenrechtsverteidiger ausführen. Im Zuge dessen haben sie das erste Gemeinderadio initiiert sowie die strafrechtliche Verfolgung von Jean Morose Viliena und seinen Verbündeten angestrebt, um der Gewalt in der Gemeinde ein Ende zu bereiten. 2015 gewährte die Interamerikanische Menschenrechtskommission den drei Männern und ihren Familien Schutzmaßnahmen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. David Boniface und Juders Ysemé berichteten Amnesty International, dass die haitianischen Behörden aufgrund der grassierenden Straflosigkeit im Land jedoch nichts unternommen hätten, um diesen Maßnahmen Folge zu leisten. Die beiden Männer sind nach Nissage Martyrs Tod mit ihren Familien aus Les Irois geflohen, da sie um ihre Sicherheit fürchten. Sie gaben an, dass der einzige Weg zu Gerechtigkeit ihre Aussage gegen Jean Morose Viliena sei, doch dass sie ohne angemessenen Schutz fürchten, getötet zu werden, noch ehe sie ihre Aussage machen können.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. Mai 2017 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : BAHRAIN
MENSCH IN GEFAHR : “Der bahrainische Menschenrechtsverteidiger Nabeel Rajab ist am 13. Juni festgenommen worden. Er ist wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn erlassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Am 13. Juni gegen 5 Uhr morgens umstellten Bereitschaftspolizist_innen das Viertel des Dorfes Bani Jamra westlich der Hauptstadt Manama, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nahmen den Menschenrechtsverteidiger fest. Sie legten einen Durchsuchungsbeschluss für sein Haus sowie einen Haftbefehl gegen ihn und einen Beschluss für seine Übergabe an die Kriminalpolizei vor. Eine Begründung für diese Maßnahmen war daraus jedoch nicht ersichtlich. Sein Handy und sein Computer wurden beschlagnahmt und er ist auf die Polizeistation in Ost-Riffa südlich von Manama gebracht worden, wo er sich noch immer befindet. Man hat ihm erlaubt, seine Familie anzurufen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staatsanwaltschaft gebracht, wo er wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft erließ zudem wegen der laufenden Ermittlungen eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn. Die Rechtsbeistände von Nabeel Rajab waren bei dem Termin am 14. Juni anwesend. Als seine Angehörigen ihn gegen 21 Uhr desselben Tages besuchten, sagte er ihnen, dass man ihn anders als andere Gefangene in Einzelhaft festhalte. Gegen Nabeel Rajab wird zusätzlich wegen separater Vorwürfe bezüglich einiger Twitter-Kommentare und geteilter Twitter-Nachrichten ermittelt. Themen der Kommentare sollen der Krieg im Jemen und Foltervorwürfe im Zusammengang mit einem Häftlingsstreik am 10. März 2015 im Jaw-Gefängnis gewesen sein. Sollte auch dieser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Im November 2014 wurde ein Reiseverbot gegen ihn verhängt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 28. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : ägypten
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Frauenrechtlerin Azza Soliman sowie 16 weitere Personen, die bei einem friedlichen Gedenkmarsch Augenzeug_innen einer Tötung durch die Polizei geworden waren, müssen am 4. Juli vor Gericht erscheinen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 50.000 Ägyptischen Pfund (rund 5.800 Euro). Das Gericht ordnete am 13. Juni die persönliche Anwesenheit der Angeklagten bei der Anhörung am 4. Juli an. Die 17 Angeklagten waren am 23. Mai von einem Kairoer Gericht von dem Vorwurf der “Teilnahme an illegalen Protesten” und der “Störung der öffentlichen Ordnung” auf Grundlage des repressiven Demonstrationsgesetzes freigesprochen worden. Drei Tage später legte die ägyptische Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel ein. Die Anhörung am 13. Juni war die erste im Rechtsmittelverfahren. Sie fand vor dem Berufungsgericht Zainhom in Anwesenheit von zwei Prozessbeobachter_innen der Delegation der Europäischen Union in Kairo statt. / Laut dem von Azza Soliman gegründeten Rechtshilfezentrum für ägyptische Frauen Center for Egyptian Women’s Legal Assistance bemerkte das Gericht, dass die Angeklagten bei dieser Anhörung nicht wie vom ägyptischen Prozessrecht vorgesehen vor Gericht erschienen waren. Die Rechtsbeistände der Verteidigung führten an, dass ihre Mandant_innen das Recht hätten, von Rechtsbeiständen vertreten zu werden. Sie haben ihre Mandant_innen instruiert, dass nicht alle von ihnen am 4. Juli erscheinen müssen. / Der Polizeibeamte Yassin Hatem Salahedeen wurde am 11. Juni wegen der Tötung der linksgerichteten Aktivistin und Dichterin Shaimaa Al-Sabbagh zu 15 Jahren Haft verurteilt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 13. August hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SUDAN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, sind am 1. März auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs in acht Punkten unter Anklage gestellt worden. Zwei der ihnen zur Last gelegten Straftaten können die Todesstrafe nach sich ziehen. Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen waren am 21. Dezember 2014 bzw. am 11. Januar 2015 vom sudanesischen Geheimdienst (NISS) festgenommen worden und wurden bis zum 2. März 2015 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie wurden am 1. März auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1991 unter Anklage gestellt. Die ihnen zur Last gelegten Straftaten sind “gemeinsame Handlungen zur Planung einer kriminellen Handlung”, “Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung”, “Krieg gegen den Staat”, “Spionage gegen das Land”, “Enthüllung und Erhalt von Informationen und offiziellen Dokumenten”, “Schüren von Hass zwischen religiösen Gruppen”, “Störung des öffentlichen Friedens” und “Beleidigung von religiösen Überzeugungen”. Auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs können die Straftatbestände “Krieg gegen den Staat” und “Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung” mit der Todesstrafe geahndet werden, während die übrigen sechs Straftatbestände eine Prügelstrafe nach sich ziehen. Es ist davon auszugehen, dass die beiden Geistlichen wegen ihrer religiösen Überzeugungen festgenommen und angeklagt wurden. Der NISS hielt die Gefangenen bis zum 2. März ohne Kontakt zur Außenwelt fest. An diesem Tag wurden sie ins Gefängnis Kober in Khartum verlegt, und man gestattete ihnen erste Familienbesuche.Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen traten am 28. und 29. März zwei Tage in den Hungerstreik, um gegen ihre fortgesetzte Inhaftierung und die Verweigerung des Zugangs zu Rechtsbeiständen zu protestieren. Sie werden derzeit von einem pro bono tätigen Anwaltsteam vertreten. Am 19. und am 31. Mai haben bereits Anhörungen im Fall der beiden Geistlichen stattgefunden. Am 15. Juni soll ihre Verfahren fortgesetzt werden. Amnesty International betrachtet Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. Juli hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidigerin Yara Sallam, die Aktivistin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 weitere Angeklagte wurden am 26. Oktober wegen Verstößen gegen das repressive ägyptische Demonstrationsrecht und einer Reihe weiterer Anklagen zu drei Jahren Haft verurteilt. / Das Gerichtsurteil wurde von dem zuständigen Gericht in Heliopolis verhängt, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, einem Nebengebäude des Tora-Gefängnisses. Weder Familienangehörige noch die Öffentlichkeit waren zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Wie die Rechtsbeistände der Verurteilten Amnesty International mitteilten, werden diese jetzt vor einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen. / Sicherheitskräfte hatten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kairoer Stadtteil Heliopolis festgenommen, nachdem sie eine Kundgebung in der Gegend aufgelöst hatten. / Rechtsbeistände der Aktivist_innen ließen Amnesty International wissen, dass anhand der vor Gericht vorgelegten Beweise, darunter Videoaufzeichnungen, nicht nachgewiesen werden konnte, dass Personen aus der Gruppe an den Gewalttaten beteiligt waren. Yara Sallams Rechtsbeistände hatten angeführt, dass die Menschenrechtsverteidigerin nicht an den Protesten teilgenommen hatte, sondern bei der anschließenden Razzia festgenommen wurde. / Außerdem teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass die Angeklagten während der letzten Verhandlungen am 11. und 26. Oktober das Verfahren weder hören noch mit ihrem Rechtsteam kommunizieren konnten, da sie durch eine getönte Glasscheibe vom Rest des Gerichtssaals getrennt waren.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 8. Dezember 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : CHINA
MENSCH IN GEFAHR: „Der bekannte tibetische Mönch Karma Tsewang wurde am 6. Dezember 2013 in Chengdu im Südwesten Chinas unter dem Vorwurf der “Gefährdung der Staatssicherheit” inhaftiert. Sechzehn seiner Unterstützer wurden, als sie seine Freilassung forderten, ebenfalls festgenommen. Den Mönchen wurde kein Zugang zu Rechtsbeiständen gewährt. Es besteht die Gefahr, dass sie gefoltert werden. / Karma Tsewang ist der hoch angesehene Abt (Khenpo) des Klosters Gongya in der Autonomen Tibetischen Präfektur Yushu, Provinz Qinghai. Er wurde am 6. Dezember während einer Geschäftsreise in Chengdu, Provinz Sichuan, von Sicherheitskräften aus Changdu (Chamdo, Autonome Tibetische Präfektur) festgenommen. Laut seines Anwalts Tang Tianhao wird er wegen des Verdachts der “Gefährdung der Staatssicherheit” festgehalten; genaueres wurde noch nicht bestätigt. Momentan befindet er sich an einem unbekannten Ort in Changdu in Haft. / Nach Karma Tsewangs Inhaftierung unterschrieben 4.000 Menschen, unter ihnen tibetische Mönche, eine Petition, um seine Freilassung zu fordern. Am 10. Dezember nahmen mehr als 600 Menschen, darunter Mönche aus dem Kloster von Gongya, in Nangqian an einer zweistündigen Demonstration teil. Sie hielten Transparente mit Fotos von Karma Tsewang hoch, riefen Parolen und verlangten seine Freilassung. Sicherheitskräfte aus dem Bezirk Nangqian bedrohten die an der Demonstration beteiligten Mönche und warnten sie, Karma Tsewang werde noch schwerer bestraft, falls sie ihre Proteste nicht einstellten. Am 20. und 21. Dezember wurden 16 Mönche festgenommen, obwohl sie die Demonstration am 10. Dezember beendet hatten. / Am 23. Dezember begab sich Karma Tsewangs Anwalt nach Changdu, um seinen Mandanten zu besuchen. Doch die örtliche Polizei hinderte ihn daran, den Mönch zu treffen. Sicherheitskräfte des Bezirks Nangqian drohten den Familien von Karma Tsewang und den 16 anderen inhaftierten Mönchen, sie ebenfalls in Haft zu nehmen, wenn sie sich Rechtsbeistände suchen sollten. / Karma Tsewang ist unter TibeterInnen aufgrund seiner Arbeit für die Förderung der tibetischen Sprache und Kultur sehr bekannt. Er engagiert sich zudem in der Katastrophenhilfe, beispielsweise nach dem Erdbeben in Yushu in der Provinz Qinghai im Jahre 2010, bei dem über 2.000 Menschen ums Leben kamen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 19. Februar 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action