MENSCH IN GEFAHR : ““Am 11. April durchsuchte die Polizei die Wohnung von Aleksandra Skochilenko, nahm sie fest und verhörte sie bis 3 Uhr des 12. April. Am 13. April verhängte das Bezirksgericht Vasileostrovsky in Sankt Petersburg Untersuchungshaft bis zum 1. Juni 2022 gegen sie. Es ist wahrscheinlich, dass die Untersuchungshaft verlängert wird. / Aleksandra Skochilenko leidet an Zöliakie, einer genetischen Glutenintoleranz. Wenn sie glutenhaltige Nahrung zu sich nimmt, kann das den Beginn eines Organversagens, Krebs oder Autoimmunerkrankungen verursachen. Amnesty International hat erfahren, dass Aleksandra Skochilenko in der Untersuchungshafteinrichtung keine glutenfreien Nahrungsmittel erhält und ihrer Familie nicht gestattet wird, ihr diese zu schicken. / Aleksandra Skochilenko ist eine Songwriterin und Künstlerin aus Sankt Petersburg. Ihr wird vorgeworfen, Preisschilder in örtlichen Supermärkten durch Antikriegsinformationen ersetzt zu haben, darunter Informationen über die Toten durch die Bombardierung des Theaters von Mariupol. / Der Sankt Petersburgerin wird die “öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation und die Ausübung der Befugnisse der staatlichen Organe der Russischen Föderation” gemäß dem kürzlich hinzugefügten Paragrafen 207.3 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. / Aleksandra Skochilenko ist in der Kunstszene bekannt: Sie schreibt Lieder, verfasst Comic-Bücher und Cartoons, organisiert Konzerte und Jamsessions. Außerdem hat sie das bekannte “Buch über Depressionen” geschrieben, das dazu beiträgt, das Stigma psychischer Erkrankungen zu verringern. Das Buch ist äußerst beliebt. Es wurde mehrfach neu aufgelegt und in mehrere Sprachen übersetzt und hat vielen Menschen innerhalb und außerhalb Russlands geholfen. Viele Videos und Ausstellungen wurden durch das Buch inspiriert. / Am 20. April hieß es, dass sich Aleksandra Skochilenkos Gesundheitszustand durch das Fehlen glutenfreier Nahrungsmittel verschlechtert habe. Am 21. April teilte ihr Rechtsbeistand Amnesty International mit, dass die Haftanstalt ihr schließlich erlaubt habe, ein Lebensmittelpaket ihrer Familie zu erhalten, das ihrer glutenfreien Ernährung entsprach./ Am 23. April wurde sie von einer provisorischen Haftanstalt in ein Untersuchungsgefängnis gebracht./ Nach einem Besuch bei Aleksandra Skochilenko in der Untersuchungshaftanstalt am 25. April berichtete einer der Rechtsbeistände, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. Sie kann nichts essen, da sie nicht das für sie erforderliche glutenfreie Essen erhält und ihre Familie ihr auch kein Essen schicken darf. Sie fühlt sich die meiste Zeit über schwach. Sie erzählte auch, dass sie von den Wärter_innen der Haftanstalt und ihren Zellengenoss_innen unter Druck gesetzt wurde. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter »> ai : urgent action
Schlagwort: International
ai : ÄGYPTEN
MENSCH IN GEFAHR : “Die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem wird seit mehr als drei Jahren aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich festgehalten. Nachdem sie 35 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde sie von der Obersten Staatsanwaltschaft vor das Notstandsgericht (ESSC) zitiert. Ihr wird vorgeworfen, einer “terroristischen Vereinigung” beigetreten zu sein, sie finanziert und unterstützt zu haben. Außerdem legt man ihr zur Last, über eine Facebook-Seite mit dem Namen “Egyptian Coordination for Rights and Freedoms” Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte verbreitet zu haben, um Gewalt gegen staatliche Einrichtungen zu schüren. Diese Vorwürfe beziehen sich auf ihre Arbeit für die Menschenrechtsorganisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF). / Die ESSCs, die als Sondergerichte im Falle eines Ausnahmezustands tätig werden, sind für ihre unfairen Verfahren bekannt und ihre Urteile sind nicht anfechtbar. Hoda Abdelmoniems Recht auf eine angemessene Verteidigung wird verletzt, da sie sich mit ihrem Rechtsbeistand ausschließlich vor Gericht treffen darf. Die Fortführung des Prozesses, der am 11. September 2021 begann, wurde auf den 15. Dezember 2021 vertagt. / Bei einer Gerichtsanhörung am 11. Oktober 2021 sagte Hoda Abdelmoniem den Richter:innen, dass ihr im Gefängnis eine Herzkatheteruntersuchung verschrieben wurde und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Freilassung aus medizinischen Gründen beantragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in seien jedoch derzeit Verlegungen in Krankenhäuser außerhalb des Gefängnisses aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Amnesty International hat jedoch Kenntnis von der Verlegung anderer Gefangener in externe Krankenhäuser seit dem Ausbruch des Coronavirus, einschließlich der kurzzeitigen Verlegung von Hoda Abdelmoniem am 30. November 2020 zur Behandlung eines vermuteten Nierenversagens. Zusätzlich zu ihrer Herzerkrankung leidet Hoda Abdelmoniem an einer Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck. Seit ihrer Inhaftierung am 1. November 2018 verweigert ihr die Verwaltung des Frauengefängnisses Al-Qanater jeglichen Besuch und Kontakt mit ihrer Familie. Ihre Angehörigen haben außerdem nach wie vor keinen Zugang zu ihrer Krankenakte, was die Sorge der Familie um ihren Gesundheitszustand noch verstärkt. Die Richter:innen, die ihren Prozess leiten, haben Anträge auf Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Familienbesuche bislang abgelehnt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 4. Februar 2022 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : CHINA
MENSCH IN GEFAHR : “Die Bürgerjournalistin Zhang Zhan (张展) ist von der Polizei in Shanghai inhaftiert worden und wird zurzeit im Gefängnis des neues Bezirks Pudong festgehalten. Sie ist willkürlich inhaftiert, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hat. Diese Recht ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert. / Zhang Zhan reiste im Februar 2020 nach Wuhan, um über den Ausbruch von Covid-19 zu berichten. She berichtete über die Inhaftierung unabhängiger Reporter_innen und die Schikane der Familienangehörigen der Betroffenen. Am 15. September wurde sie angeklagt, “Streit angefangen und Ärger provoziert” zu haben (寻衅滋事罪). Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Ihr droht diese Haftstrafe nur aufgrund ihrer Berichterstattung über einen Sachverhalt von öffentlichem Interesse. / Zhang Zhan trat in den Hungerstreik, um gegen ihre Inhaftierung zu protestieren und ihre Unschuld zu betonen. Obwohl sie die Absicht hatte, den Hungerstreik fortzusetzen, sollen Gefängnis-beamt_innen ihr gegen ihren Willen Nahrung verabreicht haben. Sie muss darüberhinaus Fußfesseln tragen und ihre Hände sind seit über drei Monaten Tag und Nacht gefesselt. Diese Maßnahmen verstoßen gegen das absolute Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und stellen eine Verletzung der Verpflichtungen Chinas unter internationalen Menschenrechtsnormen dar. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Gesundheitszustand von Zhang Zhan geben Anlass zu großer Sorge. Ihr Zustand hat sich seit September sehr verschlechtert. - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der von der Hinrichtung bedrohte Arzt Dr. Ahmadreza Djalali wird seit sieben Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt im Evin-Gefängnis in Teheran in Haft gehalten. Nach der wiederholten Aufforderung, ihnen Kontakt zu ihrem Mandanten zu ermöglichen, übergab die Gefängnisverwaltung seinen Anwält_innen Ende Dezember 2020 einen undatierten Brief von Dr. Djalali. Darin schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Einzelhaft befindet. Seiner Familie und seinen Anwält_innen wurde am 24. November 2020 gesagt, dass das Todesurteil von Dr. Djalali innerhalb einer Woche vollstreckt werde und sie nun die letzte Gelegenheit zu einem Videotelefonat hätten. / Die Nachricht der bevorstehenden Vollstreckung löste internationale Forderungen aus, seine Hinrichtung zu stoppen. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurden nach den weltweiten Protesten die Hinrichtungspläne am 2. Dezember 2020 “auf Anweisung von oben” gestoppt. Am 8. Dezember 2020 erfuhr die Familie, dass seine Hinrichtung um eine Woche verschoben wurde und Ende Dezember hieß es, dass die Vollstreckungsbehörde die Hinrichtung erneut um einen Monat verschoben habe. Doch die Tatsache, dass sich Ahmadreza Djalali nach wie vor in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt befindet, gibt trotz der zwei Aufschübe großen Anlass zu der Befürchtung, dass er jederzeit hingerichtet werden könnte. Denn die iranischen Behörden pflegen Todeskandidat_innen im Geheimen hinzurichten, nachdem sie sie in Einzelhaft verlegt und ihnen darin den Kontakt zur Außenwelt verweigert haben. / Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 in einem grob unfairen Verfahren vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen “Verdorbenheit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei hauptsächlich auf “Geständnisse”, die laut Ahmadreza Djalali durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen worden waren. Er befand sich zu dieser Zeit in verlängerter Einzelhaft und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Behörden drohten ihm, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten oder auf andere Art zu verletzen. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der “Verdorbenheit auf Erden” die strafrechtlichen Erfordernisse der Rechtsklarheit und Genauigkeit nicht erfüllt und zudem dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Am 9. Dezember 2018 erfuhren die Rechtsbeistände von Ahmadreza Djalali, dass sein Todesurteil vor Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs summarisch bestätigt worden war, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, Verteidigungsanträge im Namen ihres Mandanten einzureichen. Mindestens zwei Anträge auf eine gerichtliche Überprüfung seines Falls wurden abgelehnt.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action
ai : BELARUS
MENSCH IN GEFAHR : “Marfa Rabkova ist eine Menschenrechtsverteidigerin und arbeitet als Koordinatorin des Freiwilligendienstes des Menschenrechtszentrums Viasna. / Sie wurde am 17. September festgenommen und am 25. September unter Paragraf 293(3) des Strafgesetzbuchs (“Training oder andere Vorbereitung von Menschen zur Teilnahme an Aufständen, oder Finanzierung solcher Aktivitäten”) angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre im Gefängnis. Sie befindet sich zurzeit in der Untersuchungshafteinrichtung Nr. 1 in Minsk./ Marfa Rabkova ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihres rechtmäßigen Einsatzes als Menschenrechtsverteidigerin schikaniert wird. Sie beobachtet Demonstrationen und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder andere Misshandlungen an friedlichen Protestierenden durch Beamt_innen der Sicherheitsbehörden. Marfa Rabkova hat keine Straftat begangen. Ihre Strafverfolgung ist eine erhebliche Verletzung der internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes./ Die belarussischen Behörden müssen aufhören, Mitglieder des Menschenrechtszentrums Viasna und andere zivilgesellschaftliche Aktivist_innen strafrechtlich zu verfolgen. Sie müssen die Rechte auf Vereinigungs‑, Versammlungs- und Meinungsfreiheit der belarussischen Bevölkerung respektieren.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der 47-jährige Kurde Arsalan Khodkam ist in Gefahr, im Gefängnis von Urumieh in der Provinz West-Asderbaidschan hingerichtet zu werden. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spionage” für die Kurdische Demokratische Partei des Iran (KDPI), eine bewaffnete Oppositionsgruppe, zum Tode verurteilt worden. Damals war er ein niedrigrangiger Angehöriger der Revolutionsgarden. Er hat diese Anschuldigungen immer bestritten und erklärt, dass die Behörden ihn der Spionage beschuldigten, nachdem sie erfahren hatten, dass er über Instagram mit einem Verwandten seiner Frau kommunizierte, der Mitglied der KDPI war. Arsalan Khodkam wurde weniger als drei Monate nach seiner Festnahme in einem unfairen Verfahren, das nur 30 Minuten dauerte, aufgrund von “Geständnissen”, die er seinen Angaben zufolge unter Folter und anderen Misshandlungen unterzeichnet hatte, zum Tode verurteilt. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Im Februar 2020 versuchte sein Anwalt Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu erhalten, um ein Gnadengesuch vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Rechtsbeistand jedoch mit, er könne Arsalan Khodkam nicht vertreten. Ein Gnadengesuch, das Arsalan Khodkam aus dem Gefängnis gestellt hatte, wurde abgelehnt. Im Mai 2020 wurden seine Familienangehörigen gewarnt, er könne jederzeit hingerichtet werden. / Nach seiner Festnahme am 23. April 2018 wurde Arsalan Khodkam in eine Hafteinrichtung der Revolutionsgarden in der Militärkaserne Almahdi in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand. Während dieser Zeit wurde er seinen Angaben zufolge wiederholt gefoltert, um ihn zu einem “Geständnis” zu zwingen. Er sagte, er sei wiederholt ausgepeitscht bzw. mit Stöcken geschlagen und mit Fausthieben und Tritten traktiert worden, unter anderem auf den Rücken, wo er ein chirurgisches Implantat hat. Deshalb habe er mehrfach das Bewusstsein verloren. Die Verhörbeamt_innen sollen ihn über lange Zeiträume in schmerzhafter Weise die Hände gefesselt haben. Während dieser Zeit verweigerte man ihm den Gang zu Toilette, so dass er sich einnässte oder den Harn so lange einhielt, bis er Blasen- und Nierenschmerzen hatte. Er gab außerdem an, am Schlafen gehindert worden zu sein. / Arsalan Khodkam wurde von der Abteilung 1 des Militärgerichts in West-Aserbaidschan der “Feindschaft zu Gott” (moharebeh) durch “Spionage” für schuldig befunden. Er traf seinen vom Gericht bestimmten Rechtsbeistand zum ersten Mal während des Gerichtsverfahrens. Dieser habe vor Gericht nichts zu seiner Verteidigung vorgetragen. Die Abteilung 32 des Obersten Gerichtshof wies sein Rechtsmittel im Schnellverfahren zurück, ohne darauf einzugehen, dass unter Folter erpresste “Geständnisse” vor Gericht zugelassen wurden. Ein darauffolgender Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Verfahrens wurde am 3. Oktober 2018 zurückgewiesen. Arsalan Khodkam hat bis heute keine schriftliche Fassung des Urteils gegen ihn erhalten. Die Anwendung der Todesstrafe wegen “Spionage” verstößt gegen das Völkerrecht, das die Todesstrafe auf die “schwersten Verbrechen”, wie vorsätzliche Tötungen, beschränkt. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action
ai : BURUNDI
MENSCHEN IN GEFAHR : “Die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi wurden am 30. Januar von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. / Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist-innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um von dort über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Adolphe Masabarakiza wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist/innen mussten in Haft bleiben. Der Fahrer wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen. Die zu Haftstrafen verurteilten Journalist-innen legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein. / Die ursprüngliche Anklage „Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit“ war bei der Urteilsverkündung in „unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit“ geändert worden. Das Gericht gestattete es den Rechtsbeiständen der Journalist-innen nicht, Argumente gegen diese neue Anklage vorzubringen. / Amnesty International geht davon aus, dass die vier Journalist-innen nur aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden. Das Verhalten, das zu ihrer Verurteilung führte – eine Recherchereise mit dem Ziel, über aktuelle Ereignisse zu berichten – entspricht genau dem Tätigkeitsprofil von Journalist-innen.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
Amnesty International / MENSCH IN GEFAHR : “Am 22. September 2019 gegen 19 Uhr nahmen Angehörige der Sicherheitsbehörden in Zivil die bekannte Menschenrechtsanwältin Mahienour el-Masry fest, als sie das Gebäude der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit in Alexandria verließ. Sie brachten sie in einem Kleintransporter an einen unbekannten Ort. Kurz zuvor, am 20. und 21. September, waren in mehreren ägyptischen Städten regierungskritische Proteste ausgebrochen. Die Anwältin wollte sich bei der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit über den Stand der Ermittlungen gegen die bei den Protesten Festgenommenen erkundigen, die den Rücktritt von Präsident Abdel Fattah al-Sisi gefordert hatten. Am 23. September befragte ein Staatsanwalt Mahienour el-Masry und entschied, sie während der Ermittlungen im Fall 488 von 2019 für 15 Tage im Frauengefängnis Al Qanater zu inhaftieren. Bei diesem Fall geht es um die regierungskritischen Demonstrationen vom März 2019. Ihr wird „Zusammenarbeit mit einer Terrorvereinigung zur Erlangung ihrer Ziele“, die „Verbreitung falscher Nachrichten“ und „Nutzung der Sozialen Medien zur Veröffentlichung von Falschmeldungen“ vorgeworfen. / Mahienour el-Masrys Inhaftierung ist Teil des bislang härtesten Vorgehens gegen Andersdenkende in der Amtszeit von Präsident Abdel Fattah al-Sisi. Bei den Protesten am 20. und 21. September 2019, auf denen der Rücktritt des Präsidenten gefordert wurde, wurden mehr als 2.300 Menschen festgenommen./ Amnesty International ist der Ansicht, dass Mahienour el-Masry eine Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie friedlich ihrer Arbeit nachgegangen ist, die darin besteht, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 21.11.2019 unter > ai : urgent action
ai : SRI LANKA
MENSCH IN GEFAHR : “Der Schriftsteller Shakthika Sathkumara wurde am 1. April 2019 festgenommen, als er auf einer Polizeiwache erschien, um eine Aussage zu einer Beschwerde zu machen, die buddhistische Mönche hinsichtlich seiner Kurzgeschichte eingereicht hatten. Er wurde unter Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291(B) des srilankischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Paragrafen lassen eine Freilassung gegen Kaution seitens regulärer Amtsgerichte nicht zu. Deshalb befand sich Shakthika Sathkumara fast vier Monate lang in Haft. Seine nächste Anhörung soll am 30. September vor dem Obersten Gerichtshof stattfinden. / Shakthika Sathkumaras literarische Arbeit ist von mehreren Organisationen, darunter auch dem Ministerium für kulturelle Angelegenheiten und der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten der Nordwestprovinz, für Auszeichnungen vorgeschlagen worden. Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs kriminalisieren das Propagieren von rassistischem und religiösem Hass, der Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt schürt./ Die Festnahme von Shakthika Sathkumara ist Teil einer beunruhigenden Tendenz, das IPbpR-Gesetz dazu zu nutzen, friedlichen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lanka die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit abzusprechen. Diese Rechte sind jedoch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. Im Mai 2019 wurde eine Frau namens M. R. Mazahima unter dem IPbpR-Gesetz festgenommen, weil sie eine Bluse mit dem Aufdruck eines Schiffsteuerrades getragen hatte. Als Begründung wurde von den anzeigenden Personen fälschlicherweise angegeben, dass dies ein buddhistisches Symbol sei. Sie wurde mehr als drei Wochen lang in Gewahrsam gehalten, bis ihr endlich Kaution gewährt wurde. Im Juni 2019 wurde dem Kolumnisten Kusal Perera unter dem IPbpR-Gesetz mit der Festnahme gedroht, weil er über den zunehmenden extremistischen Sinhala-Buddhismus in Sri Lanka geschrieben hatte. / Der willkürliche Einsatz des IPbpR-Gesetzes – das Menschenrechte schützen und nicht gegen sie verstoßen soll – hat zu einem schwierigen Klima im Land geführt. In Sri Lanka reagieren die Behörden extrem sensibel auf vermeintliche Verunglimpfungen des Buddhismus und werden direkt von bestimmten Gruppen buddhistischer Mönche beeinflusst, die die Festnahme und Strafverfolgung von Personen verlangen, von der sie meinen, dass sie die Religion verunglimpft haben./ Gemäß dem IPbpR, an dessen Umsetzung Sri Lanka gebunden ist, darf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit nur in einem engen, klar definierten Rahmen eingeschränkt werden. Einschränkungen dieser Rechte sind nur dann zulässig, wenn sie nötig sind, um die Rechte und Freiheiten anderer oder bestimmte öffentliche Interessen (wie z. B. die nationale bzw. öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit oder Moral) zu schützen, und wenn sie für diesen Zweck nachweisbar notwendig sind. Indirekte oder direkte Kritik an einer Religion oder einem Glaubenssystem darf nicht als Volksverhetzung kriminalisiert werden.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 17.10.2019 unter > ai : urgent action
long string
himalaya : 0.12 UTC — Irgendjemand oder irgendeine Maschine muss einer Analyse zur Folge während der vergangenen Nacht einen Particlestext im World Wide Web mehrfach angesteuert haben. Ich habe meinen Text, den ich im Juni 2007 notierte, auf diesem Wege wiederentdeckt. Ich konnte mich noch erinnern, ihn geschrieben zu haben, nicht aber an mich selbst in der Zeit, da ich ihn notierte. Der Text geht so: Using the same code that computer keyboards use, the Japanese group, led by Masaru Tomita of Keio University, wrote four copies of Albert Einstein’s famous formula, E=mc2, along with “1905,” the date that the young Einstein derived it, into the bacterium’s genome, the 400-million-long string of A’s, G’s, T’s and C’s that determine everything the little bug is and everything it’s ever going to be. — International Harald Tribune / June 26, 2007. — Die Vorstellung eines menschlichen Lebewesens, das 15 Jahre in seinem persönlichen Code nach Informationen sucht, die nicht zu ihm gehören, add-ons, die Literatur sind. — stop