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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Künst­le­rin Alek­san­dra Skoch­i­len­ko ist wegen “Ver­brei­tung wis­sent­lich fal­scher Infor­ma­tio­nen über die rus­si­schen Streit­kräf­te” (Para­graf 207.3 des Straf­ge­setz­buchs) zu sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den, weil sie Preis­schil­der in ört­li­chen Super­märk­ten durch Anti­kriegs­in­for­ma­tio­nen ersetzt hat. Hier­bei han­delt es sich nicht um eine inter­na­tio­nal als Straf­tat aner­kann­te Hand­lung. Der Straf­tat­be­stand beschnei­det das Men­schen­recht auf Mei­nungs­frei­heit auf eine Wei­se, die sowohl den völ­ker­recht­li­chen als auch den ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen Russ­lands zuwi­der­läuft. Alek­san­dra Skoch­i­len­ko lei­det an Zöli­a­kie und einer Herz­er­kran­kung. Ihren Ärzt*innen zufol­ge benö­tigt sie des­halb eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung sowie eine streng glu­ten­freie Diät, die im Straf­voll­zug nicht mög­lich ist. Die Künst­le­rin befin­det sich bereits seit mehr als 19 Mona­ten in Haft. Ihr Gesund­heits­zu­stand hat sich im Gefäng­nis stark ver­schlech­tert, und eine anhal­ten­de Inhaf­tie­rung wird dies noch ver­schlim­mern bzw. kann sogar ihr Leben gefähr­den. Alex­an­dra Skot­schi­len­ko ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die nur auf­grund der Wahr­neh­mung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung inhaf­tiert ist. Sie muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

 

 

 

 

 

 


 
Alek­san­dra Skochilenko
vor Gericht
undatierte
Fotografie

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