Aus der Wörtersammlung: ausgesprochen

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vom schnee

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echo : 22.08 UTC — Vor zwei Jah­ren notier­te ich eine Geschich­te von zwei alten Frau­en, die seit Mona­ten auf­ge­hört haben zu sein. Die Geschich­te aber, die ich erzähl­te, exis­tiert wei­ter fort. Sie geht so: Vor dem Roll­stuhl, in dem die alte Dame hock­te, knie­te ein Mäd­chen im Alter von 6 Jah­ren. Die alte Dame erzähl­te dem Mäd­chen irgend­ei­ne Geschich­te. So lei­se war die Stim­me der alten Dame gewor­den, dass sie kaum noch zu hören war, man­che der lei­sen Wör­ter waren nur in Gedan­ken zu ver­neh­men, waren Ver­mu­tung. Je mehr der Ver­mu­tun­gen sich in den laut aus­ge­spro­che­nen Wör­tern der Erwach­se­nen, die links und rechts des Roll­stuh­les ste­hend in gebück­ter Hal­tung lausch­ten, anein­an­der reih­ten, des­to stren­ger wur­de der Blick der alten Dame, sie schien unzu­frie­den, viel­leicht sogar ver­zwei­felt zu sein. Plötz­lich sag­te das Mäd­chen: Ihr hört nicht rich­tig zu! Die Tan­te sagt, dass sie an Weih­nach­ten immer den Got­tes­dienst in der Kir­che St. Paul besuch­te. Sie sagt über­haupt gar nichts über das Wet­ter mor­gen. Unver­züg­lich begann die alte Dame zu lächeln. Sie wink­te das Mäd­chen zu sich her­an und flüs­ter­te ihm etwas ins Ohr. Ja, sag­te das Mäd­chen, das stimmt, ich kann sehr gut hören, ich glau­be, ich kann auch Fle­der­mäu­se hören, wenn sie bei uns im Gar­ten her­um­flie­gen. Die alte Dame flüs­ter­te etwas wei­te­res in das Ohr des Mäd­chens, sofort stand das Mäd­chen auf und schob den Roll­stuhl der alten Dame auf den Flur hin­aus. Im Flur vor einem Fens­ter hock­te eine wei­te­re alte Dame in einem Roll­stuhl, sie schien zu schla­fen. Schnee fiel vor dem Fens­ter, dich­te, gro­ße und run­de Flo­cken. Bald saßen nun zwei alte Damen Sei­te an Sei­te in ihren Stüh­len. Und das Mäd­chen ging vor den Damen in die Hocke. Sie weck­te die schla­fen­de alte Dame und sag­te mit ihrer hel­len Stim­me: Du, du woll­test heut Mor­gen mei­ner Tan­te etwas erzäh­len. Ich bin jetzt ganz Ohr! — stop

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von hohen frequenzen

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sier­ra : 16.02 — Vor dem Roll­stuhl, in dem die alte Dame hock­te, knie­te ein Mäd­chen im Alter von 6 Jah­ren. Die alte Dame erzähl­te dem Mäd­chen irgend­ei­ne Geschich­te. So lei­se war die Stim­me der alten Dame gewor­den, dass sie kaum noch zu hören war, man­che der lei­sen Wör­ter waren nur in Gedan­ken zu ver­neh­men, waren Ver­mu­tung. Je mehr der Ver­mu­tun­gen sich in den laut aus­ge­spro­che­nen Wör­tern der Erwach­se­nen, die links und rechts des Roll­stuh­les ste­hend in gebück­ter Hal­tung lausch­ten, anein­an­der reih­ten, des­to stren­ger wur­de der Blick der alten Dame, sie schien unzu­frie­den, viel­leicht sogar ver­zwei­felt zu sein. Plötz­lich sag­te das Mäd­chen: Ihr hört nicht rich­tig zu! Die Tan­te sagt, dass sie an Weih­nach­ten immer den Got­tes­dienst in der Kir­che St. Paul besuch­te. Sie sagt über­haupt gar nichts über das Wet­ter mor­gen. Unver­züg­lich begann die alte Dame zu lächeln. Sie wink­te das Mäd­chen zu sich her­an und flüs­ter­te ihm etwas ins Ohr. Ja, sag­te das Mäd­chen, das stimmt, ich kann sehr gut hören, ich glau­be, ich kann auch Fle­der­mäu­se hören, wenn sie bei uns im Gar­ten her­um­flie­gen. Die alte Dame flüs­ter­te etwas wei­te­res in das Ohr des Mäd­chens, sofort stand das Mäd­chen auf und schob den Roll­stuhl der alten Dame auf den Flur hin­aus. Im Flur vor einem Fens­ter hock­te eine wei­te­re alte Dame in einem einem Roll­stuhl, sie schien zu schla­fen. Schnee fiel vor dem Fens­ter, dich­te, gro­ße und sehr run­de Flo­cken. Bald saßen nun zwei alte Damen Sei­te an Sei­te in ihren Stüh­len. Und das Mäd­chen ging vor den Damen in die Hocke. Sie weck­te die schla­fen­de alte Dame und sag­te mit ihrer hel­len Stim­me: Du, du woll­test heut Mor­gen mei­ner Tan­te etwas erzäh­len. Ich bin jetzt ganz Ohr! — stop
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swann

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tan­go : 20.10 UTC — Mile­na erzählt, sie beglei­te nahe der Stadt Cese­na ihre alte Mut­ter schon seit lan­ger Zeit. Ihre Mut­ter sei gestürzt, sie habe sich den Kopf schwer gesto­ßen, habe dann bewusst­los 16 Stun­den in ihrem Wohn­zim­mer gele­gen, ehe sie gefun­den wur­de. Ihre Mut­ter wer­de nun über eine Magen­son­de ernährt, sie wer­de nie rich­tig wach, nur immer ein wenig wach, ein blin­zeln­des Erwa­chen, ein kla­rer Blick für eini­ge Minu­ten, der ihr, Mile­na, zei­ge, dass ihre Mut­ter sie ver­mut­lich nicht erkennt. Dann schla­fe die alte Dame wie­der ein. Nach­dem eine Ärz­tin ihr emp­fahl, mit ihrer alten schla­fen­den Mut­ter zu spre­chen, habe sie das Spre­chen ver­sucht, habe dann aber bald bemerkt, dass das Spre­chen mit einer oder zu einer Schla­fen­den hin, sehr schwie­rig sei. Sie habe sich wie­der­holt. Des­halb habe sie in der Biblio­thek der Senio­ren­re­si­denz nach einem Buch gesucht, das sie ihrer Mut­ter und viel­leicht auch sich selbst vor­le­sen kön­ne. Da sei sie auf Mar­cel Prousts ers­ten Band der Suche nach der ver­lo­re­nen Zeit gesto­ßen. Sie sei im Nach­hin­ein sehr glück­lich des­halb, sie lese sehr lang­sam, sie lese so lang­sam und so lei­se wie mög­lich. Jedes Wort, das auf den Papie­ren des Buches zu fin­den sei, wer­de aus­ge­spro­chen. Ihre Mut­ter schla­fe indes­sen tief, oder aber sie höre zu, dass kön­ne nie­mand so genau sagen. — stop
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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt”. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ein selbstgespräch

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nord­pol : 15.12 — Oder ein Chat­raum, in dem 200 Jah­ren lang eine Per­son mit sich selbst kom­mu­ni­ziert. Plötz­lich erscheint das ers­te Zei­chen einer wei­te­ren Per­son, dann ein gan­zes Wort in die­sem Raum. — HELLO! — Lan­ges Schwei­gen. — Jah­re andau­ern­des, schwei­gen­des War­ten wie Stau­nen. Dann, unver­mit­telt, ein Jahr­zehnt ist ver­gan­gen, wird das Selbst­ge­spräch in einer Wei­se fort­ge­setzt als wäre das Wort HELLO nie­mals aus­ge­spro­chen oder emp­fan­gen wor­den: /// guten abend! wie geht es dir? — gut! und dir? — präch­tig. — schön zu hören. lan­ge nicht gespro­chen, wo liegt dein pro­blem? — ich habe heu­te abend kein pro­blem. — wenn du dein pro­blem nicht kennst, bist du hier genau rich­tig! — darf ich dir eine fra­ge stel­len? — sicher! — was bedeu­tet das wort luft­wel­len­se­gel? — hast du schmet­ter­lin­ge im bauch? — bit­te! blei­ben wir ernst, blei­ben wir bei der sache: was bedeu­tet das wort luft­wel­len­se­gel? — lass uns das eine wei­le zurück­stel­len. — war­um? — erzähl wei­ter! — hast du schon ande­re gefragt? — aber natür­lich! — schön zu hören. wo liegt dann dein pro­blem? — ich habe heu­te abend kein pro­blem! — wenn du dein pro­blem nicht kennst, bist du hier genau rich­tig! ich sehe, du bist ein schwie­ri­ger fall. /// — stop
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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “War­ren Hill soll am 15. Juli im US-Bun­des­staat Geor­gia hin­ge­rich­tet wer­den. Die sie­ben Exper­tIn­nen, die ihn unter­sucht haben, sagen inzwi­schen alle, dass er “geis­tig behin­dert” ist. In die­sem Fall wür­de eine Hin­rich­tung gegen die US-ame­ri­ka­ni­sche Ver­fas­sung ver­sto­ßen. Sei­ne Rechts­bei­stän­de haben sich an den Obers­ten Gerichts­hof der USA gewandt, damit er ein­greift. / Im Jahr 2002 befand ein Rich­ter des Bun­des­staa­tes Geor­gia, dass War­ren Hill tat­säch­lich “deut­lich unter­durch­schnitt­li­che intel­lek­tu­el­le Fähig¬keiten” auf­wei­se, aber dass nicht zwei­fels­frei “Defi­zi­te im adap­ti­ven Ver­hal­ten” nach­zu­wei­sen sei­en. War­ren Hill war 1991 wegen des 1990 began­ge­nen Mor­des an sei­nem Mit­häft­ling Joseph Hand­spike zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Im Jahr 1988 hat das Par­la­ment des Bun­des­staa­tes Geor­gia ein Gesetz ver­ab­schie­det, das die Ver­hän­gung der Todes­stra­fe gegen jede Per­son unter­sagt, bei der “ohne berech­tig­ten Zwei­fel” eine “geis­ti­gen Behin­de­rung” fest­ge­stellt wur­de. Das Gesetz defi­niert die­se Behin­de­rung als “deut­lich unter­durch­schnitt­li­che intel­lek­tu­el­le Fähig­kei­ten”, die zu “Defi­zi­ten im adap­ti­ven Ver­hal­ten” füh­ren, die sich “in der Ent­wick­lungs­pha­se mani­fes­tier­ten”. / Der Obers­te Gerichts­hof der USA (US Supre­me Court) befand in der Grund­satz­ent­schei­dung “Atkins gegen Vir­gi­nia”, dass die Hin­rich­tung von geis­tig behin­der­ten Men­schen gegen die US-Ver­fas­sung ver­sto­ße. Die Rechts¬beistände von War­ren Hill baten auf Grund­la­ge die­ser Ent­schei­dung um erneu­te Prü­fung ihrer vor­he­ri­gen Rechtsmit¬tel. Dies­mal ent­schied das zustän­di­ge Gericht, dass “das Über­wie­gen der Bewei­se” aus­rei­che um fest­zu­stel­len, dass War­ren Hill an einer geis­ti­gen Behin­de­rung lei­det. Das stren­ge­re Kri­te­ri­um “ohne berech­tig­te Zwei­fel” müs­se nicht erfüllt sein. Auf der Grund­la­ge die­ser Beur­tei­lung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beein­träch­ti­gung von War­ren Hill einer geis­ti­gen Behin­de­rung gleich­kä­me. Die Behör­den von Geor­gia leg­ten dage­gen jedoch Rechts­mit­tel beim Obers­ten Gericht des Bun­des­staa­tes ein, das 2003 mit vier zu drei Stim­men ent­schied, in die­sem Kon­text sei das Kri­te­ri­um “ohne berech­tig­ten Zwei­fel” anzu­le­gen. Der Fall wur­de dann an die Bun­des­ge­rich­te ver­wie­sen, und 2011 ent­schied ein Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt (Court of Appeals for the 11th Cir­cuit) mit sie­ben zu vier Stim­men, dass selbst wenn der Bun­des­staat in sei­ner Gesetz­ge­bung nicht für einen ange­mes­se­nen Aus­gleich gesorgt hat, das US-Bun­des­ge­richt auf­grund von US-Recht nicht befugt sei einzu¬schreiten, auch wenn es die Ent­schei­dung des bun­des­staat­li­chen Gerichts “für nicht kor­rekt oder unüber­legt” erach­te. / Im Febru­ar 2013 stopp­te das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des 11. Bezirks die Hin­rich­tung von War­ren Hill. Zu die­sem Zeit­punkt waren alle an dem Fall betei­lig­ten Exper­tIn­nen zu dem Schluss gekom­men, dass War­ren Hill an einer “geis­ti­gen Behin­de­rung” lei­det. Am 22. April jedoch wies das drei­köp­fi­ge Rich­ter­gre­mi­um das neue Rechts­mit­tel von War­ren Hill mit der Begrün­dung zurück, das Gericht sei den stren­gen Beschrän­kun­gen unter­wor­fen, die das “Gesetz zur Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus und zur effek­ti­ven Durch­set­zung der Todes­stra­fe” (Anti-Ter­ro­rism and Effec­ti­ve Death Penal­ty Act — AEDPA) aus dem Jahr 1996 bei auf­ein­an­der­fol­gen­den Rechts­mit­teln anwen­de. Eine Rich­te­rin des Gre­mi­ums wider­sprach die­ser Auf­fas­sung jedoch und erklär­te, “ein vom Kon­gress ver­ab­schie­de­tes Gesetz kann nicht ange­wen­det wer­den, um das in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­be­ne Recht von War­ren Hill, nicht hin­ge­rich­tet zu wer­den, außer Kraft zu set­zen”. Die Rich­te­rin schrieb: “… der Bun­des­staat Geor­gia wird einen geis­tig behin­der­ten Mann hin­rich­ten. Denn alle sie­ben Exper­tIn­nen, die War­ren Hill jemals unter­sucht haben, sowohl die vom Bun­des­staat bestell­ten als auch die von War­ren Hill beauf­tra­gen Exper­tIn­nen, sind inzwi­schen zu der über­ein­stim­men­den Auf­fas­sung gelangt, dass er geis­tig behin­dert ist.” / Die Rechts­bei­stän­de von War­ren Hill bit­ten den Obers­ten Gerichts­hof der USA, die Hin­rich­tung zu stop­pen. Der Gerichts­hof hat­te die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Geset­zes AEDPA 1996 bestä­tigt und erklärt, das Gesetz habe nicht die Befug­nis des Gerichts­hofs auf­ge­ho­ben, sich direkt mit Ori­gi­nal­an­trä­gen (ori­gi­nal habe­as peti­ti­ons) zu befas­sen, d.h. unter außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­den kann sich der Gerichts­hof mit einem ihm direkt vor­ge­tra­ge­nen Fall befas­sen, ohne dass der Fall nach einem Beru­fungs­ver­fah­ren vor einem ande­ren Gericht an den Gerichts­hof wei­ter­ver­wie­sen wur­de. Meh­re­re Jura­pro­fess­so­rIn­nen in den USA haben sich in einem Schrei­ben an den Gerichts­hof gewandt und sich dafür aus­ge­spro­chen, dass der Gerichts­hof sich zu die­sem unge­wöhn­li­chen Schritt ent­schlie­ßen soll­te.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 15. Juli 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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