Aus der Wörtersammlung: fakten

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ai : RUANDA

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MENSCH IN GEFAHR : “Jackie Umu­ho­za, die Toch­ter des im Exil leben­den Pas­tors Deo Nyiri­gi­ra, wur­de am 27. Novem­ber in Kiga­li fest­ge­nom­men. Die Unter­su­chungs­be­hör­de Rwan­da Inves­ti­ga­ti­on Bureau bestä­tig­te am 28. Novem­ber auf Twit­ter, dass Jackie Umu­ho­za in Unter­su­chungs­haft sei. Ihr wer­den Lan­des­ver­rat und Spio­na­ge vor­ge­wor­fen. Bei einem Schuld­spruch muss sie mit bis zu 25 Jah­ren Gefäng­nis rechnen./ Die Staats­an­walt­schaft hat ihren Fall jedoch bis­her nicht bestä­tigt, und sie wur­de kei­nem Gericht vor­ge­führt. Ihre anhal­ten­de Unter­su­chungs­haft ist daher nicht rich­ter­lich ange­ord­net. Laut ruan­di­scher Straf­pro­zess­ord­nung dür­fen Straf­ver­däch­ti­ge ledig­lich bis zu fünf Tage lang in Unter­su­chungs­haft gehal­ten wer­den. Danach muss die Staats­an­walt­schaft eine rich­ter­li­che Anord­nung zur Haft­ver­län­ge­rung ein­ho­len, die auf soli­den Fak­ten zur Recht­fer­ti­gung eines Ver­fah­rens basiert.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 31.1.2020 unter > ai : urgent action
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manhattan, 5th avenue no 45

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hima­la­ya : 15.15 UTC — Vor eini­gen Wochen hör­te ich, das New Yor­ker Wohn­ge­bäu­de eines wohl­ha­ben­den Man­nes in der 5th Ave­nue sei nicht etwa 68, son­dern in Wirk­lich­keit, also mit blo­ßem Auge zähl­bar, 58 Stock­wer­ke hoch. Ich dach­te, der wohl­ha­ben­de Besit­zer des Hau­ses könn­te viel­leicht in mitt­le­rer Höhen­la­ge sei­nes Gebäu­des äußerst fla­che, kaum sicht­ba­re Stock­wer­ke errich­tet haben. Kurz dar­auf las ich, der wohl­ha­ben­de Mann habe sei­nem Gebäu­de tat­säch­lich zehn nicht exis­tie­ren­de Stock­wer­ke mit­tels Spra­che hin­zu­ge­fügt, dem­zu­fol­ge erfun­den. Ich las wei­ter­hin, dass der wohl­ha­ben­de Mann selbst die­sen Vor­gang geis­ti­ger Erhö­hung sei­nes Bau­wer­kes bestä­tigt und als einen Vor­gang wahr­haf­ti­ger Über­tei­bung ( “truthful hyper­bo­le” ) bezeich­net haben soll. Das scheint nun doch eine irgend­wie ver­rück­te Geschich­te zu sein, oder aber eine Geschich­te, die von einem Ver­rück­ten han­delt. Wie, fra­ge ich mich, kann man einer Per­so­nen­grup­pe oder einer Per­son argu­men­tie­rend begeg­nen, die offen­sicht­lich mit dem Gedan­ken spielt, eine Welt alter­na­ti­ver Wahr­heit ( Fak­ten ) mit­tels per­ma­nen­ter Wie­der­ho­lung in Wahr­neh­mung und Über­zeu­gung der Men­schen ein­zu­stem­peln? — Frü­her Mor­gen. Ich habe noch etwas Wei­te­res zu ver­mel­den, das schmerzt. Ein Freund, der am kom­men­den Don­ners­tag zum 26. Mal New York besu­chen woll­te, weil er seit drei Jah­ren Lil­ly liebt, die zeit­le­bens in Brook­lyn in der Atlan­tic Ave­nue lebt, weil sie dort gebo­ren wur­de, wird sei­nen Kof­fer nicht packen, weil er wie­der­um in der per­si­schen Stadt Izeh das Licht der Welt erblick­te. Er lebt seit 28 Jah­ren äußerst fried­voll in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. — stop

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt”. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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am telefon

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romeo : 0.03 — Ich hat­te vor­ges­tern mit einem Amt tele­fo­niert. Ich saß auf einem Stuhl und ver­zeich­ne­te in einem Notiz­block, wel­che Papie­re das Amt benö­tigt, um ent­schei­den zu kön­nen, was nun von amt­li­cher Sei­te her zu tun ist, nach­dem mein Vater nicht mehr lebt. Ich hör­te die Stim­me einer jun­gen Frau, sie sag­te: Haben sie schon eine Ster­be­ur­kun­de erhal­ten? Wenn sie eine Ster­be­ur­kun­de erhal­ten haben, sen­den sie uns das Doku­ment bit­te zu, damit wir nach­voll­zie­hen kön­nen, dass ihr Vater gestor­ben ist. Solan­ge wir ihre Urkun­de nicht erhal­ten haben, ver­ste­hen sie, ist ihr Vater den Fak­ten nach noch am Leben. Ich schick­te ein lei­ses Lachen durchs Tele­fon, ein lei­ses Lachen kehr­te von der ande­ren Sei­te her zurück. Ges­tern nun tele­fo­nier­te ich wie­der­um mit der jun­gen Frau vom Amt. Ich teil­te ihr mit, dass ich das Doku­ment zu ihr hin abge­schickt haben wür­de. Ein sehr selt­sa­mer Moment. Ich war, wäh­rend ich tele­fo­nier­te, wie­der ein­mal in der Lage gewe­sen, mei­nen Vater zu sehen, wie er vor­sich­tig, Schritt um Schritt, die Trep­pe her­un­ter­kommt. Ich press­te den Tele­fon­ap­pa­rat an mein rech­tes Ohr, mit dem lin­ken Ohr erwar­te­te ich, dass die Stim­me mei­nes Vaters in der nächs­ten Sekun­de hör­bar wer­den wür­de. — stop