MENSCH IN GEFAHR : “Aigul Utepova ist eine bekannte Bloggerin und Aktivistin. Sie hat 8.000 Follower auf Facebook und eine große Fangemeinde sieht die Beiträge auf ihrem YouTube-Kanal. 2015 kandidierte sie bei den Präsidentschaftswahlen, doch zog sie ihre Kandidatur später wieder zurück. Sie wird beschuldigt, eine Anhängerin der Oppositionspartei Demokratischen Wahl Kasachstans zu sein. Am 13. März 2018 wurde die Partei willkürlich zu einer “extremistischen” Organisation erklärt, weil sie “zur nationalen Zwietracht aufstachelte”. Grundlage für diese Einordnung sind die vage formulierten Anti-Extremismus-Gesetze in Kasachstan. / Nach der Zwangseinweisung von Aigul Utepova in die Psychiatrie fürchtet ihr Rechtsbeistand, dass eine willkürliche psychiatrische Diagnose zum Vorwand genommen wird, um sie zwangsweise “behandeln” und lange in der Anstalt festhalten zu können. Bei einem Versuch, Aigul Utepova am 23. November zu besuchen, wurde dem Rechtsbeistand und einer Familienangehörigen mitgeteilt, dass die Jorunalistin keinen Kontakt zur Außenwelt haben dürfe. / Dass Personen, die die Regierung kritisieren oder sich gegen bestimmte Interessengruppen stellen, zwangsweise unter psychiatrische Beobachtung gestellt werden, ist in Kasachstan nicht ungewöhnlich. 2019 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Zinaidi Mukhortova willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderer Misshandlung ausgesetzt war. Die Anwältin war fünf Mal gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen und dort “behandelt” worden. / Aigul Utepova hätte niemals strafrechtlich verfolgt und unter Hausarrest gestellt werden dürfen. Diese Maßnahme verstößt gegen kasachisches Recht, das Hausarrest nur in Fällen vorsieht, bei denen die Höchststrafe fünf Jahre oder mehr beträgt. Außerdem muss sachlich begründet werden, weshalb weniger restriktive Maßnahmen nicht angewendet werden können. Die Verfolgung und der Hausarrest von Aigul Utepova sind als Vergeltungsmaßnahmen für ihre unverblümte Kritik an der Regierung einzuordnen.”- Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action