Aus der Wörtersammlung: liberation

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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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