Aus der Wörtersammlung: ehrenamtlich

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ai : ARGENTINIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Mila­gro Sala, ehren­amt­li­che Spre­che­rin der Orga­ni­sa­ti­on Tupac Ama­ru, befin­det sich seit dem 16. Janu­ar 2016 will­kür­lich in Haft. Die argen­ti­ni­sche Regie­rung muss sie umge­hend frei­las­sen, wie es die UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen in einer Ent­schei­dung vom 27. Okto­ber ange­ord­net hat. / Am 14. Dezem­ber 2015 erstat­te­te der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy, Gerar­do Mora­les, Anzei­ge gegen Mila­gro Sala und das Netz­werk Sozia­ler Orga­ni­sa­tio­nen (Red de Orga­ni­za­cio­nes Socia­les) wegen Pro­tes­tie­rens vor dem Regie­rungs­ge­bäu­de der Pro­vinz Jujuy. Mila­gro Sala wur­de am 16. Janu­ar 2016 in Gewahr­sam genom­men. Obwohl ihre Frei­las­sung ange­ord­net wur­de, lei­te­te man wei­te­re straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen sie ein und behielt sie in Unter­su­chungs­haft. / Im Febru­ar reich­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen eine Beschwer­de bei der UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen ein und bean­trag­ten dar­über hin­aus beim Inter­ame­ri­ka­ni­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te Schutz­maß­nah­men für Mila­gro Sala. / Die Arbeits­grup­pe kam am 27. Okto­ber zu dem Schluss, dass die “Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala will­kür­lich ist” und for­der­te die argen­ti­ni­sche Regie­rung des­halb auf, “sie unver­züg­lich frei­zu­las­sen”. Die Arbeits­grup­pe stell­te fest, dass zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me und Inhaf­tie­rung eine “Ket­te von Anschul­di­gun­gen” vor­ge­bracht wur­de, um eine Inhaf­tie­rung auf unbe­stimm­te Zeit zu recht­fer­ti­gen. Zudem war Mila­gro Sala nach Ansicht der Arbeits­grup­pe von der Regie­rung dar­an gehin­dert wor­den, ihr Recht auf Ver­tei­di­gung wahr­zu­neh­men, was eine Ver­let­zung der Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz dar­stell­te. Dar­über hin­aus kam die Arbeits­grup­pe nach Ana­ly­se der Rechts­grün­de für die Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala zu dem Schluss, dass es kei­ne Grund­la­ge für ihre Inhaf­tie­rung gebe. / Am 3. Novem­ber for­der­te der Inter­ame­ri­ka­ni­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te von der argen­ti­ni­schen Regie­rung Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Maß­nah­men sie ergrif­fen hat, um die Ent­schei­dung der UN-Arbeits­grup­pe umzu­set­zen. Dar­auf­hin erklär­te der Staats­se­kre­tär für Men­schen­rech­te öffent­lich, dass “der Bericht die­ser Arbeits­grup­pe als Mei­nungs­äu­ße­rung zu betrach­ten und in kei­ner Wei­se bin­dend ist”. Der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich wer­de die­se Frau nicht frei­las­sen.” Mila­gro Sala ist nach wie vor will­kür­lich inhaf­tiert.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Dezem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : FRANKREICH

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Mehr als 200 Roma, dar­un­ter 50 Kin­dern, droht die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung. Gegen die Bewohner_innen einer infor­mel­len Sied­lung nahe der fran­zö­si­schen Gemein­de Bobi­gny wur­de ein Räu­mungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das Urteil eines Gerichts in Bobi­gny wird für den 30. Mai erwar­tet. / Die Bewohner_innen der Sied­lung nahe Bobi­gny, nord­öst­lich der Haupt­stadt Paris, wur­den offi­zi­ell am 23. Mai durch einen Gerichts­die­ner über das lau­fen­de Räu­mungs­ver­fah­ren infor­miert. Weni­ge Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Sied­lung und teil­ten den Roma mit, dass ihre Wohn­stät­ten am 2. Juni geräumt wür­den. Aller­dings erklär­ten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies gesche­hen wür­de, was bei den Roma Besorg­nis und Furcht her­vor­rief. Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht kon­sul­tiert wur­den und den Fami­li­en kei­ne alter­na­ti­ven Unter­kunfts­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wor­den sind. Die Roma befin­den sich nun in einer pre­kä­ren Situa­ti­on ohne Per­spek­ti­ve und sind in Gefahr, obdach­los zu wer­den. / Die Kin­der der Sied­lung sind an ihren Schu­len gut inte­griert und wer­den von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unter­stützt. Die fran­zö­si­sche inter­mi­nis­te­ri­el­le Ver­tre­tung für Woh­nen (Délé­ga­ti­on inter­mi­nis­té­ri­el pour l’hé­ber­ge­ment et l’ac­cès au loge­ment — DIHAL) hat die Bil­dung, die Roma-Kin­der in Bobi­gny der­zeit erhal­ten, als Bei­spiel für “gute Pra­xis” gelobt. Wenn die­se Fami­li­en ver­trie­ben wer­den, wird dies die Schul­bil­dung der Kin­der beein­träch­ti­gen, wie bereits in ande­ren Fäl­len rechts­wid­ri­ger Zwangs­räu­mun­gen gesche­hen, die von Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tiert wur­den. Vie­le Jugend­li­che der Sied­lung enga­gie­ren sich ehren­amt­lich im Rah­men eines Pro­jekts zur sozia­len Inklu­si­on, das von Rom Civic ins Leben geru­fen wur­de, eine Initia­ti­ve, die von ver­schie­de­nen Minis­te­ri­en, die für jun­ge Men­schen, Woh­nungs­bau und sozia­le Inklu­si­on zustän­dig sind, begrüßt wird. Vie­le der erwach­se­nen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jah­ren in Frank­reich, spre­chen Fran­zö­sisch und haben ent­we­der eine Arbeits­stel­le oder sind aktiv arbeits­su­chend. / Soll­te die­se rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung tat­säch­lich statt­fin­den, so wür­de sie gegen inter­na­tio­na­le Stan­dards ver­sto­ßen, die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mun­gen unter­sa­gen und fest­le­gen, dass Räu­mun­gen nur dann recht­mä­ßig sind, wenn die im Völ­ker­recht vor­ge­ge­be­nen Bestim­mun­gen über ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den. Hier­zu gehört auch die Vor­ga­be, den Betrof­fe­nen ange­mes­se­ne Alter­na­tiv­un­ter­künf­te zur Ver­fü­gung zu stel­len. Eine rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung der Sied­lung wür­de alle Fort­schrit­te, die von den Fami­li­en bei der Inte­gra­ti­on in die loka­le Gemein­de bereits erzielt wur­den, wie­der zunich­te machen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Juni 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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