MENSCH IN GEFAHR : “In den frühen Morgenstunden des 13. Februar 1994 entdeckte ein Polizist in einem Supermarkt in Columbia im US-Bundesstaat Missouri die Leichen der 44-jährigen Mary Bratcher, des 58-jährigen Fred Jones und der 57-jährigen Mabel Scruggs. Alle drei hatten in dem Supermarkt gearbeitet und waren an Kopfverletzungen gestorben. Ernest Lee Johnson, der regelmäßig in dem Supermarkt eingekauft hatte, wurde festgenommen und wegen dreifachen Mordes angeklagt. Man stellte ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zum Tode. / 1998 ordnete der Oberste Gerichtshof von Missouri eine neue Strafzumessung an. Grund dafür war, dass der Rechtsbeistand von Ernest Lee Johnson es versäumt hatte, die Aussage eines Psychiaters vorzubringen, welcher seinen Mandanten untersucht hatte. Das Gericht erklärte, dass sich der “eindeutige und nachdrückliche Eindruck gefestigt” habe, dass diese Aussage “die Erwägungen der Geschworenen beeinflusst hätte”. Nach Ansicht des Gerichts hätten sich die Geschworen in der Folge möglicherweise für eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen. / Bei der erneuten Festlegung des Strafmaßes 1999 wurde gegen Ernest Lee Johnson jedoch wieder die Todesstrafe verhängt. 2002 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Hinrichtung von Menschen mit einer geistigen Behinderung (intellectual disability / mental retardation) verfassungswidrig ist. 2003 ordnete der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Missouri abermals eine neue Strafzumessung im Fall von Ernest Lee Johnson an. Diesmal, weil Beweise für eine geistige Behinderung nicht angemessen dargelegt worden waren. Sein Intelligenzquotient (IQ) war im Laufe seines Lebens mehrfach bestimmt worden. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jahren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jahren betrug der gemessene IQ 63. Ernest Lee Johnson hatte Probleme in der Schule und besuchte eine Sonderschule. Bei ihm wurde außerdem eine Alkoholembryopathie diagnostiziert. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Kindes, welche durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft entstanden ist und unter anderem zu geistigen Entwicklungsschädigungen führt. Außerdem hat Ernest Lee Johnson während seiner Kindheit zwei schwere Kopfverletzungen erlitten. / 2006 wurde Ernest Lee Johnson zum dritten Mal zum Tode verurteilt. Die Geschworenen waren der Ansicht, dass es keine ausreichenden Beweise für eine geistige Behinderung gäbe. Ernest Lee Johnsons Verteidigung hatte erklärt, dass die Beweislast nicht bei ihrem Mandanten liegen dürfe und der Staat beweisen müsse, dass er keine geistige Behinderung aufweist. Zwei Expert_innen der Verteidigung hatten während des Verfahrens eine geistige Behinderung bestätigt. Einer von ihnen hatte den IQ von Ernest Lee Johnson bestimmt und erklärt, dass dieser bei 67 läge. Zudem sagten beide, dass er in verschiedenen Bereichen Anpassungsschwierigkeiten habe und sich seine geistige Behinderung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs manifestiert habe. Der Mitarbeiter des hinzugezogenen staatlichen Experten ermittelte zwar ebenfalls einen IQ von 67, dieser gab jedoch an, Ernest Lee Johnson würde simulieren. Der Experte der Verteidigung stritt dies wiederrum ab und gab an, mithilfe von Untersuchungen ausgeschlossen zu haben, dass Ernest Lee Johnson simuliert. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber den Geschworenen, dass “anzunehmen, dass es wahrscheinlicher ist, dass dieser Mann eine geistige Behinderung hat, als dass er gesund ist, eine Beleidigung ist, eine Beleidung der Opfer”. Der Oberste Gerichtshof von Missouri bestätigte das Todesurteil 2008 und erklärte, dass “die Entscheidung der Geschworenen respektiert” werden müsse. Drei der sieben Richter_innen widersprachen dem jedoch und argumentierten, dass die Tatsache, “dass der Angeklagte beweisen musste, dass er geistig behindert ist, die Entscheidung — ob Johnson zum Tode verurteilt werden sollte — willkürlich erscheinen lässt” und dass die widersprüchlichen Fakten in diesem Fall “zeigen, dass das Ergebnis — Leben oder Tod — durchaus davon abhängen kann, bei welcher Seite die Beweislast liegt”. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 3. November 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: rechtsbeistand
ai : VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
MENSCH IN GEFAHR : “Der omanische Schriftsteller und Blogger Muawiya al-Ruwahi wurde in ein Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Sein Gerichtsverfahren soll dort am 14. September vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts beginnen./ Der 31-jährige omanische Schriftsteller und Blogger Muawiya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) wurde Ende Mai in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Sein Fall wurde an die Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts verwiesen. Am 14. September soll sein Verfahren beginnen. Die Anklagepunkte sind ebenso wenig bekannt wie die konkreten Gründe für seine Festnahme und das Verfahren. / Laut der Facebook-Seite seines Vaters erhielt Muawiya al-Ruwahi, der an einer bipolaren Störung leidet, am 11. Juni Besuch von omanischen Diplomat_innen sowie dem Staatsanwalt. Die Diplomat_innen konnten alleine mit ihm sprechen. Seit seiner Festnahme am 23. Februar 2015, als er aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einreisen wollte, durfte er mehrere Male mit seiner Familie telefonieren. Den ersten Anruf tätigte er einen Monat nach seiner Festnahme. Dabei bat er seine Familie darum, einen Rechtsbeistand für ihn zu benennen. Muawiya al-Ruwahi erzählte seiner Familie, dass er regelmäßig seine Medikamente erhalten hatte und dass die Behörden der VAE von seiner psychischen Erkrankung wussten. Seine Krankenakte, die vom Sultan-Qabus-Universitätsklinikum ausgestellt wurde, wurde an die Behörden der VAE weitergeleitet. Die Mutter von Muawiya al-Ruwahi durfte ihn am 18. Juni für eine halbe Stunde im Gefängnis besuchen. Am gleichen Tag durfte er außerdem zehn Minuten mit seinem Vater in Oman telefonieren. Zwei Tage später wandte sich seine Mutter an die Behörden des al-Wathba-Gefängnisses, um sicherzustellen, dass ihr Sohn regelmäßig seine Medikamente erhalten würde. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 31. August 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SUDAN
MENSCH IN GEFAHR : “Sandara Farouq Kadouda wurde am 12. April vermutlich von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes entführt. Der Verbleib der Ärztin und zweifachen Mutter ist unbekannt. Sandara Farouq Kadouda war am 12. April zu einer Veranstaltung in Omdurman unterwegs, die von der politischen Opposition in den Räumlichkeiten der National Umma Party organisiert worden war. Kurz nach 17.00 Uhr wurde ihr Wagen von einigen Männern in Zivilkleidung angehalten, die allem Anschein nach Angehörige des Geheimdienstes (National Intelligence Security Service — NISS) waren. Die Männer nahmen ihr das Handy ab, als sie gerade mit einer Freundin telefonierte. Diese hörte laute Stimmen, als Sandara Farouq Kadouda jemanden nach seinem Ausweis fragte. Kurz darauf wurde das Handy abgestellt. Der Wagen von Sandara Farouq Kadouda wurde 30 Minuten später an der Straße gefunden, er war verlassen und die Schlüssel steckten noch. Die Familie von Sandara Farouq Kadouda zeigte den Vorfall bei der Polizei und dem NISS an. Bisher weigern sich die Behörden jedoch, Informationen über ihren Verbleib und ihren Gesundheitszustand preiszugeben. Sandara Farouq Kadouda hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihrer Familie. Sie leidet an chronischer Unterzuckerung und muss daher einen speziellen Ernährungsplan einhalten und täglich Medikamente einnehmen. Allerdings ist unklar, ob sie Zugang zu der benötigten medizinischen Versorgung hat. Sie ist zudem in Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Mai hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Die gewaltlose politische Gefangene Atena Farghadani befindet sich seit dem 9. Februar im Iran im Hungerstreik, um gegen ihre Haft zu protestieren. Nun schwebt sie in Lebensgefahr. Die Künstlerin befindet sich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten in Haft, unter anderem hatte sie in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert. Die iranische Malerin Atena Farghadani trat am 9. Februar in einen Hungerstreik. Sie nahm fortan nur noch Wasser, jedoch keine Nahrung mehr zu sich. Hiermit will sie gegen die Fortdauer ihrer Haft im Gharchak-Gefängnis in der Stadt Varamin protestieren, in dem es keinen Trakt für politische Gefangene gibt und in dem die Haftbedingungen äußerst schlecht sind. Am 25. Februar gab ihr Rechtsbeistand an, dass Atena Farghadani als Folge ihres Hungerstreiks einen Herzinfarkt erlitten und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Sie gab an, ihren Hungerstreik solange nicht zu beenden, bis die Behörden ihrem Antrag nachkommen, sie in das Evin-Gefängnis in Teheran zu verlegen. Am 26. Februar wurde sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Atena Farghadani wurde zum ersten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen. Sie hatte Familien von politischen Gefangenen besucht und in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert, die einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der freiwillig durchgeführte Sterilisationen unter Strafe gestellt hätte und der Teil eines groß angelegten Plans ist, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Dienstleistungen bezüglich der Familienplanung zu beschränken. Sie wurde fast zwei Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten, davon 15 Tage in Einzelhaft. Zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand durfte sie keinen Kontakt aufnehmen. Am 6. November 2014 wurde sie gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Ihre neuerliche Festnahme am 10. Januar erfolgte nach der Vorladung eines Revolutionsgerichts, möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme für ein Video, das sie nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht und in dem sie erklärt hatte, wie Gefängnisaufseherinnen sie geschlagen und erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt hatten. Ihre Eltern gaben in Interviews an, dass Atena Farghadani vor ihrer Überführung ins Gharchak-Gefängnis noch im Gerichtssaal geschlagen wurde. Die Anklagen gegen sie lauteten auf “Verbreitung von Propaganda gegen das System”, “Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen” und “Beleidigung des Religionsführers”.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und bis spätestens 10. April, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der iranisch-amerikanische Journalist Jason Rezaian befindet sich seit sechs Monaten im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, wurde aber am 6. Dezember zum ersten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. / Jason Rezaian, ein Iran-Korrespondent der Washington Post, wurde am Abend des 22. Juli zusammen mit seiner Frau Yeganeh Salehi, die für die Zeitung The National aus den Arabischen Emiraten schreibt, von Sicherheitskräften in Zivil festgenommen. Das Haus des Ehepaars wurde durchsucht und ihre Pässe konfisziert. Etwa einen Monat später erst wurde die Familie von Jason Rezaian und Yeganeh Salehi über den Verbleib der beiden informiert. Yeganeh Salehi kam im Oktober auf Kaution frei. Jason Rezaian wurde seinem Bruder Ali Rezaian zufolge mehrmals verhört. Ein von der Familie beauftragter Rechtsbeistand hat bislang keine Erlaubnis erhalten, Jason Rezaian zu besuchen oder seine Gerichtsakten einzusehen. Bei der Gerichtsverhandlung am 6. Dezember, die laut Ali Rezaian einen ganzen Tag lang angedauert haben soll, wurde Jason Rezaian lediglich ein Dolmetscher und kein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt. Zudem wurde er aufgefordert, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem er sich der Anklagen schuldig bekennt. Was Jason Rezaian vorgeworfen wird oder warum, ist nicht bekannt. / Seit seiner Festnahme wird Jason Rezaian im Evin-Gefängnis in Einzelhaft festgehalten. Dort darf ihn seine Familie nur gelegentlich besuchen. Er leidet unter Bluthochdruck und muss deshalb täglich Medikamente einnehmen. / In einem Interview mit der Nachrichtenagentur EuroNews am 6. November wurde der Vorsitzende des iranischen Obersten Rats für Menschenrechte, Mohammad Javad Larijani, gefragt, wann Jason Rezaian freigelassen werde. Nach seiner Einschätzung hätte dies “in weniger als einem Monat” geschehen müssen. Kaum eine Woche später sagte jedoch der Stellvertreter der Obersten Justizautorität des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermittlungen im Fall Jason Rezaian noch im Gange seien und dass diese länger als einen Monat dauern können. Die iranischen Behörden haben bisher nichts über die Gründe für die Festnahme von Jason Rezaian verlauten lassen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Januar 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : TASCHIKISTAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der tadschikische Staatsbürger Alexander Sodiqov, der derzeit in Kanada lebt, ist am 16. Juni im Osten Tadschikistans bei einem Forschungsaufenthalt festgenommen worden. Es besteht Sorge um seine Sicherheit und Grund zu der Befürchtung, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt wird. Alexander Sodiqov wurde am 16. Juni in Chorugh, der Hauptstadt der Autonomen Provinz Berg-Badachschan im Osten des Landes, von zwei Angehörigen des Staatskomitees für Nationale Sicherheit festgenommen. Alexander Sodiqov lebt derzeit in Kanada. Am 16. Juni um 9.30 Uhr Ortszeit konnte er seine Frau anrufen, sagte ihr jedoch nicht, wo er festgehalten wird. Seither fehlt von ihm jede Spur. Amnesty International geht davon aus, dass er bisher keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hat. / Alexander Sodiqov ist Doktorand an der Universität Toronto. Er recherchierte in Tadschikistan für das Projekt Rising Powers and Conflict Management in Central Asia (Aufstrebende Mächte und Konfliktmanagement in Zentralasien) des Britischen Wirtschafts- und Sozialforschungsrats, an dem die Universität Newcastle und die Universität Exeter beteiligt sind. Seine Festnahme erfolgte, als er gerade ein Interview mit dem zivilgesellschaftlichen Aktivisten und stellvertretenden Leiter des regionalen Arms der Sozialdemokratischen Partei Tadschikistans, Alim Sherzamonov, führte. / Am 17. Juni durchsuchten Polizeibeamt_innen das Haus von Alexander Sodiqovs Mutter in der Hauptstadt Duschanbe und nahmen diverse Computer und Datenspeichergeräte mit. Am 17. Juni gab das Staatskomitee für Nationale Sicherheit eine Stellungnahme ab, in der Alexander Sodiqov Spionagetätigkeiten für ausländische Regierungen vorgeworfen werden. Laut Berichten der Nachrichtenagentur Asia Plus und von Radio Free Europe/Radio Liberty erschien Alexander Sodiqov am Abend des 18. Juni und am Morgen des 19. Juni im Lokalfernsehen in Badachschan und sprach über die Situation in der Autonomen Provinz. Radio Free Europe berichtete, dass manche Beobachter der Ansicht waren, das Filmmaterial sei editiert worden. Am 19. Juni sagte der Leiter des Staatskomitees für Nationale Sicherheit, Saimumin Yatimov, dass ausländische Spione unter dem Deckmantel von NGOs in Tadschikistan operierten und versuchten, die Sicherheit im Land zu untergraben. / Alexander Sodiqov wird nun schon seit 72 Stunden festgehalten und muss daher gemäß den tadschikischen Gesetzen entweder angeklagt oder freigelassen werden.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 31. Juli 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SUDAN
MENSCH IN GEFAHR : “Ein Anwalt befindet sich im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur ohne Anklage in Haft. Er könnte gefoltert und anderweitig misshandelt werden. / Adam Sharief arbeitet als Anwalt und ist Koordinator der Anwaltsvereinigung Darfur Bar Association im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur. Er wurde am 26. September festgenommen und wird ohne Anklage und Zugang zu einem Rechtsbeistand vom sudanesischen Geheimdienst in Nyala festgehalten. / Sechs Tage vor seiner Festnahme gab Adam Sharief dem unabhängigen Radiosender Radio Dabanga ein Interview. Darin kritisierte er den Gouverneur von Süd-Darfur wegen der schlechten Sicherheitslage in Nyala, der Hauptstadt des Bundesstaates. Er erhob den Vorwurf, die örtlichen Behörden würden Milizen für sich arbeiten lassen, welche die Verantwortung für eine Reihe von Tötungen tragen, die in jüngster Zeit in Nyala begangen wurden. Unter anderem töteten sie Ismail Ibrahim Wadi, einen bekannten Geschäftsmann der Region, sowie dessen Sohn und Neffen. Adam Sharief übte zudem Kritik daran, dass die Sicherheitskräfte am 19. September scharfe Munition gegen Demonstrierende einsetzten, die sich am Tag der Beisetzung von Ismail Ibrahim Wadi versammelt hatten. Berichten zufolge wurden dabei mindestens fünf Menschen getötet und 48 so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. / Amnesty International befürchtet, dass Adam Sharief allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Die Organisation fordert daher seine sofortige Freilassung, sofern er keiner als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 13. November 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : USBEKISTAN
MENSCH IN GEFAHR : “Abdumavlon Abdurakhmonov ist seit April ohne Zugang zu seiner Familie in Usbekistan inhaftiert. Seine Familie befürchtet, dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen. / Der 38-jährige Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov ist am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt Abdumavlon Abdurakhmonovs Bruder in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, die ihn darüber in Kenntnis setzte, dass Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April vom usbekischen nationalen Sicherheitsdienst festgenommen worden war. Seine Angehörigen hatten seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod in Ost-Usbekistan, 150 km von der Hauptstadt Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vorübergehenden Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Familie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechtsbeistand hat. / Sein Bruder kontaktierte das tadschikische Konsulat in Taschkent, um sich über die Gründe für die Inhaftierung von Abdumavlon Abdurakhmonov zu erkundigen. Das tadschikische Konsulat bat das usbekische Außenministerium um Auskunft und erhielt am 30. Mai die Rückmeldung, dass Abdumavlon Abdurakhmonov nicht von der Polizei in Bekobod festgenommen worden war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Vater schrieb daraufhin im Juni an den tadschikischen Menschenrechtsombudsmann, um Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung des Verbleibs seines Sohnes zu erhalten. Der tadschikische Ombudsmann leitete die Anfrage an den usbekischen Ombudsmann weiter. Bisher hat der tadschikische Ombudsmann jedoch keine Antwort erhalten. / Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind, drohen unabhängig von der Länge der Inhaftierung Folter und andere Misshandlungen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Oktober 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : BAHRAIN
MENSCH IN GEFAHR : “Wie nun bekannt wurde, ist gegen die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja am 22. Mai erneut eine dreimonatige Haftstrafe verhängt worden. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene. /Am 22. Mai verurteilte ein Strafgericht in der Hauptstadt Manama die Aktivistin Zainab Al-Khawaja zu drei Monaten Gefängnis und einer Kaution von 100 Bahrain-Dinaren (knapp 200 Euro). Gegen die Aktivistin Ma’suma Sayyid Sharaf wurden am selben Tag sechs Monate Haft und eine Kaution von 200 Bahrain-Dinaren (knapp 400 Euro) verhängt. Beide waren wegen “nicht genehmigter Versammlung” und “Anstachelung zum Hass gegen die Regierung” angeklagt worden; zudem wurde ihnen vorgeworfen, bei ihrer Festnahme im Dezember 2011 PolizeibeamtInnen beleidigt zu haben. Zainab Al-Khawajas befindet sich im Frauengefängnis in ‘Issa Town. Besuche ihrer Familie und ihres Rechtsbeistandes werden ihr weiterhin verweigert, da sie es ablehnt, die Gefängniskleidung zu tragen. Ma’suma Sayyid Sharaf befindet sich derzeit auf freiem Fuß. / Zainab Al-Khawaja leistet mittlerweile mehrere kurze Haftstrafen ab, zu denen sie in mindestens vier Fällen verurteilt worden ist. Ihre Entlassung steht nun erst Mitte Dezember 2013 an. Die jüngste Haftstrafe sowie die weiteren gegen sie verhängten Gefängnisstrafen sind endgültig, da sie sich weigert, Rechtsmittel vor höherinstanzlichen Gerichten einzulegen — sie ist überzeugt, dass das bahrainische Rechtssystem von der Regierung kontrolliert wird. Sie hat sich bisher außerdem geweigert, Kautionszahlungen zu leisten und zu Anhörungen vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Ihr Rechtsbeistand hat das Kassationsgericht von diesen Umständen unterrichtet in der Hoffnung, eine Urteilsprüfung erreichen zu können. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Februar verurteilte das Berufungsgericht in Manama Zainab Al-Khawaja wegen “Beleidigung eines Polizeibeamten” in einem Militärkrankenhaus zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Damit hob es das Urteil des Strafgerichts auf, das sie am 2. Mai 2012 freigesprochen hatte. / Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch angefochten hatte. Am 27. Februar 2013 hatte das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen “Zerstörung von Staatseigentum” aufrechterhalten, zu der sie verurteilt worden war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zerrissen hatte. An diesem Tag bestätigte das Berufungsgericht außerdem ihre Verurteilung zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe wegen “Betreten eines Sperrgebiets” (der al-Farooq-Kreuzung — ehemals Perlenplatz) durch ein Strafgericht am 10. Dezember 2012. Zainab Al-Khawaja hatte davon bereits acht Tage in Haft verbracht, bevor sie in Erwartung des anhängigen Rechtsmittelverfahrens freigelassen wurde. Ihr stehen noch weitere Gerichtsverfahren bevor.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. August 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action