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ai : TUNESIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 11. Mai 2024 stürm­ten Sicher­heits­kräf­te mas­kiert und in Zivil­klei­dung die Büros der Anwalts­kam­mer in Tunis und nah­men die Anwäl­tin Sonia Dah­ma­ni fest. Seit­dem ist sie will­kür­lich in Haft. Die Behör­den gehen mit fünf ver­schie­de­nen Straf­ver­fah­ren gegen sie vor, allein weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung wahr­ge­nom­men hat. Sonia Dah­ma­ni wird der­zeit im Gefäng­nis von Manou­ba fest­ge­hal­ten, die Bedin­gun­gen sind grau­sam und unmensch­lich. Sie ist extre­mer Käl­te aus­ge­setzt und hat kei­nen Zugang zu grund­le­gen­den Din­gen wie sau­be­rer Klei­dung. / Die anhal­ten­de unge­recht­fer­tig­te Inhaf­tie­rung von Sonia Dah­ma­ni gibt Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Sie ist allein des­we­gen im Gefäng­nis, weil sie von ihrem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung Gebrauch mach­te. So kri­ti­sier­te sie die Haft­be­din­gun­gen in tune­si­schen Gefäng­nis­sen sowie die Miss­hand­lung von Flücht­lin­gen und Migrant*innen. / Nach­dem sie in Fern­seh- und Radio­sen­dun­gen regel­mä­ßig öffent­lich die Behör­den kri­ti­sier­te, haben die­se in fünf ver­schie­de­nen Fäl­len Ermitt­lun­gen gegen sie ein­ge­lei­tet. In zwei davon wur­de sie bereits schul­dig gespro­chen und zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Am 6. Juli 2024 ver­ur­teil­te ein erst­in­stanz­li­ches Gericht in Tunis Sonia Dah­ma­ni wegen eines iro­ni­schen Kom­men­tars in einer Fern­seh­sen­dung zu einem Jahr Gefäng­nis. Im Rechts­mit­tel­ver­fah­ren wur­de die Haft­stra­fe auf acht Mona­te redu­ziert. Am 24. Okto­ber 2024 ver­ur­teil­te das­sel­be Gericht sie in einem ande­ren Fall zu einer zusätz­li­chen zwei­jäh­ri­gen Haft­stra­fe, weil sie auf ras­sis­ti­sche und dis­kri­mi­nie­ren­de Prak­ti­ken in Tune­si­en hin­ge­wie­sen hat­te. Bei­de Urtei­le basie­ren auf dem dra­ko­ni­schen Geset­zes­de­kret 54 über Cyber­kri­mi­na­li­tät. Gegen Sonia Dah­ma­ni sind drei wei­te­re Ver­fah­ren anhän­gig, die sich alle auf die Aus­übung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung bezie­hen. / Sonia Dah­ma­ni wird unter grau­sa­men und unmensch­li­chen Bedin­gun­gen fest­ge­hal­ten. Sie ist mit extre­men Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen kon­fron­tiert, im Win­ter ist es in ihrer Zel­le wegen eines kaput­ten Fens­ters eis­kalt. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihrer Fami­lie, ihr bei Besu­chen war­me Klei­dung oder Nah­rung mit­zu­brin­gen, was zu Unter­ernäh­rung und erheb­li­chem Gewichts­ver­lust führt. Sie hat in Haft mas­si­ve gesund­heit­li­che Pro­ble­me ent­wi­ckelt, dar­un­ter Dia­be­tes, Rücken­schmer­zen, geschwol­le­ne Bei­ne und Blut­hoch­druck. Sonia Dah­ma­ni wer­den außer­dem grund­le­gen­de Güter wie sau­be­re Klei­dung sowie eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und Medi­ka­men­te ver­wei­gert, wäh­rend sie von den Gefängniswärter*innen demü­ti­gend behan­delt wird. So wur­de sie bei­spiels­wei­se am 20. August 2024 vor ihrer Gerichts­ver­hand­lung einer ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­ti­on unter­zo­gen, bei der sie sich nackt aus­zie­hen muss­te, was eine Ver­let­zung ihrer phy­si­schen und psy­chi­schen Inte­gri­tät dar­stellt. Sonia Dah­ma­ni teilt sich ihre Zel­le – und die nicht abge­trenn­te Toi­let­te – mit vier ande­ren Gefan­ge­nen, sie hat nur begrenzt Zugang zu hei­ßem Was­ser. Die hygie­ni­schen Ver­hält­nis­se sind mise­ra­bel, ihre Zel­le ist von Rat­ten und Unge­zie­fer befal­len.”> EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER

 

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