MENSCH IN GEFAHR: „Der Oberste Gerichtshof des Irans hat das Todesurteil von Mohammad Ali Taheri im Dezember 2015 aufgehoben und seinen Fall zur weiteren Untersuchung zurück an das Revolutionsgericht verwiesen. Er befindet sich nun seit mehr als vier Jahren in Einzelhaft und ist in den Hungerstreik getreten. / Mohammad Ali Taheri ist am 30. Januar in den Hungerstreik getreten, nachdem ihm Angehörige des Gefängnispersonals in dem den Revolutionsgarden unterstellten Trakt 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran gesagt hatten, dass “er sich den Gedanken, er würde freigelassen, aus dem Kopf schlagen soll”. Nach sieben Tagen Hungerstreik verlor er das Bewusstsein und wurde in ein Krankenhaus verlegt. Am 10. Februar brachte man ihn zurück in das Gefängnis. Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustands setzte er seinen Hungerstreik fort. / Mohammad Ali Taheri befindet sich seit Mai 2011 in Einzelhaft. Ihm wird unter anderem die “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” sowie die “Beleidigung islamischer Heiligkeiten” vorgeworfen. Für Letzteres verurteilte ihn ein Revolutionsgericht im Oktober 2011 zu fünf Jahren Gefängnis, während das Gericht im Fall der ersten Anklage die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sah. Die Revolutionsgarden nahmen daraufhin ihre Ermittlungen wieder auf. In dieser Zeit wurde seine Untersuchungshaft, die er in Einzelhaft verbringt, mehrfach verlängert. Im Juli 2015 wurde Mohammad Ali Taheri schließlich wegen “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” zum Tode verurteilt. Grund dafür war die Gründung der spirituellen Gruppe Erfan-e-Halgheh und seine spirituellen Lehren und Praktiken, die von den Behörden als “pervers” bezeichneten wurden und ihnen zufolge dazu dienten, einen “langsamen Umsturz” der Regierung durch die Schwächung der religiösen Überzeugungen der Menschen herbeizuführen. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil auf und führte an, dass der Tatbestand der “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” nach dem zum Zeitpunkt seiner Aktivitäten geltenden Recht nicht erfüllt worden sei. Der Fall wurde kürzlich zur Durchführung weiterer Ermittlungen, die zur Erhärtung des Vorwurfs führten könnten, wieder an die zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Am 7. Februar 2016 wurde die fünfjährige Haftstrafe unter Berücksichtigung der noch immer andauernden Untersuchungshaft als verbüßt angesehen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 30. März 2016 hinaus, unter > ai : urgent action