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anweisung im umgang mit dienstweihnachtsbäumen

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~ : louis
to : dai­sy und vio­let hilton
sub­ject : WEIHNACHTSBÄUME

Soll­te ich fol­gen­de amt­li­che Anwei­sun­gen im Umgang mit Dienst­weih­nachts­bäu­men bereits ein­mal über­mit­telt haben, ver­zeiht mir bit­te. Ich bin in die­sen Tagen ein wenig ver­gess­lich, viel­leicht des­halb, weil ich lan­ge schla­fe, weil Okto­ber gewor­den ist, eine Art vor­win­ter­li­che Traum­zeit, die weit in die Tage her­über leuch­tet. Hier nun eini­ge Sät­ze, die der Wirk­lich­keit ent­nom­men sind, zur rei­nen Freu­de. Es han­delt sich, das ist denk­bar, um eine neu­ar­ti­ge Gat­tung feins­ter Lite­ra­tur. Ahoi. Euer Lou­is ~ > Arbeits­or­ga­nia­ti­ons­richt­li­ni­en über die Hand­ha­bung und Ver­wen­dung von Nadel­bäu­men klei­ne­ren und mitt­le­ren Wuch­ses, die in Dienst­räu­men Ver­wen­dung als Dienst­weih­nachts­bäu­me fin­den. ~ Begriff: Ein Dienst­weih­nachts­baum (DWB) ist ein Weih­nachts­baum natür­li­chen Ursprungs oder einem natür­li­chen Weih­nachts­baum nach­ge­bil­de­ter Weih­nachts­baum, der zur Weih­nachts­zeit in Dienst­räu­men auf­ge­stellt wird. ~ Auf­stel­len der Weih­nachts­bäu­me: Ein Dienst­weih­nachts­baum (DWB) darf nur von sach­kun­di­gen Per­so­nen nach Anwei­sung des unmit­tel­ba­ren Vor­ge­setz­ten auf­ge­stellt wer­den. Die­ser hat dar­auf zu ach­ten, dass 1. der DWB (Dienst­weih­nachts­baum) mit sei­nem unte­ren der Spit­ze ent­ge­gen gesetz­ten Ende in einen zur Auf­nah­me von Bau­men­den geeig­ne­ten Hal­ter ein­ge­bracht und befes­tigt wird, 2. der DWB in der Hal­te­vor­rich­tung der­art ver­keilt wird, dass er senk­recht steht (in schwie­ri­gen Fäl­len ist ein Offi­zier hin­zu­zu­zie­hen, der die Senk­recht­stel­lung über­wacht. bzw. durch Zuru­fe wie “mehr links”, “mehr rechts” usw. kor­ri­giert), 3. im Umfall­be­reich des DWB kei­ne zer­brech­li­chen oder durch umfal­len­de DWB in ihrer Funk­ti­on zu beein­träch­ti­gen­de Anla­gen vor­han­den sind. ~ Behan­deln der Beleuch­tung: Der DWB ist mit weih­nacht­li­chem Behang nach Maß­ga­be des Dienst­stel­len­lei­ters zu ver­se­hen. Weih­nachts­baum­be­leuch­tung, deren Flam­men­wir­kung auf dem Ver­bren­nen eines Brenn­stof­fes mit Flam­men­wir­kung beruht (soge­nann­te Ker­zen), dür­fen nur Ver­wen­dung fin­den, wenn 1. die Bediens­te­ten über die Gefah­ren von Feu­ers­brüns­ten hin­rei­chend unter­rich­tet sind, 2. wäh­rend der Brenn­zeit der Beleuch­tungs­kör­per ein in der Feu­er­be­kämp­fung unter­wie­se­ner Sol­dat mit Feu­er­lö­scher und Feu­er­pat­sche bereit­steht. ~ Auf­füh­ren von Krip­pen­spie­len und Absin­gen von Weih­nachts­lie­dern: In Dienst­stel­len mit aus­rei­chen­dem Per­so­nal kön­nen Krip­pen­spie­le unter Lei­tung eines erfah­re­nen Vor­ge­setz­ten zur Auf­füh­rung gelan­gen. In der Beset­zung sind fol­gen­de in der Per­so­nal­pla­nung vor­zu­se­hen­de Per­so­nen not­wen­dig: 1. Maria: mög­lichst weib­li­che Bediens­te­te, 2. Josef: län­ger die­nen­der Sol­dat mit Bart, 3. Kind: klein­wüch­si­ger Sol­dat, 4. Esel: geeig­ne­ter Sol­dat, 5. Och­se: wie vor. Die Dar­stel­lung der Hei­li­gen Drei Köni­ge soll­te mög­lichst durch Gene­ral­stabs­of­fi­zie­re, min­des­tens jedoch durch Stabs­of­fi­zie­re erfol­gen. Zum Absin­gen von Weih­nachts­lie­dern stel­len sich die Sol­da­ten unter Anlei­tung eines Vor­ge­setz­ten ganz zwang­los nach Dienst­gra­den geord­net um den DWB auf. Even­tu­ell bei der Dienst­stel­le vor­han­de­ne Weih­nachts­ge­schen­ke kön­nen bei die­ser Gele­gen­heit durch einen Vor­ge­setz­ten in Gestalt eines Weih­nachts­man­nes an die Unter­ge­be­nen ver­teilt wer­den. — stop

gesen­det am
17.10.2011
12.05 MESZ
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