MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Januar um etwa 14.30 Uhr führten drei Angehörige des ägyptischen Geheimdiensts, die in Zivil gekleidet waren, eine Razzia in einem Café des Kairoer Stadtteils El Agouza durch. Es ist bekannt, dass sich der Menschenrechtler Dr. Ahmed Abdullah häufig dort aufhält. Die Sicherheitskräfte legten keinen Durchsuchungs- oder Haftbefehl vor, durchsuchten aber dennoch das Café nach Dr. Ahmed Abdullah und erkundigten sich bei den Angestellten nach seinem Aufenthaltsort. / Dr. Ahmed Abdullah erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und gab zu Protokoll, dass alle Versuche, ihm Schaden zuzufügen, vom Innenministerium zu verantworten seien. Es sind keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dr. Ahmed Abdullah bekannt, und er hat bisher keine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Kommunikationskanäle von Dr. Ahmed Abdullah, insbesondere sein Telefon, werden jedoch seit einiger Zeit von den Sicherheitskräften abgehört. Sie haben mehrfach telefonisch damit gedroht, ihn festzunehmen. / Seit Oktober 2015 läuft eine mediale Verleumdungskampagne gegen Dr. Ahmed Abdullah. Er ist Vorsitzender des Stiftungsrats der Menschenrechtsorganisation “Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten” (ECRF) und wird ebenso wie der Leiter der Organisation, Mohamed Lotfy, von der Presse als Gefahr für die nationale Sicherheit porträtiert. Medienberichten zufolge sollen die beiden Männer geheime Treffen mit US-amerikanischen und europäischen Behördenvertreter_innen abgehalten haben, um die nationale Sicherheit Ägyptens zu gefährden und den Ruf des Landes im Ausland zu schädigen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Februar 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: vorladung
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die gewaltlose politische Gefangene Atena Farghadani befindet sich seit dem 9. Februar im Iran im Hungerstreik, um gegen ihre Haft zu protestieren. Nun schwebt sie in Lebensgefahr. Die Künstlerin befindet sich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten in Haft, unter anderem hatte sie in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert. Die iranische Malerin Atena Farghadani trat am 9. Februar in einen Hungerstreik. Sie nahm fortan nur noch Wasser, jedoch keine Nahrung mehr zu sich. Hiermit will sie gegen die Fortdauer ihrer Haft im Gharchak-Gefängnis in der Stadt Varamin protestieren, in dem es keinen Trakt für politische Gefangene gibt und in dem die Haftbedingungen äußerst schlecht sind. Am 25. Februar gab ihr Rechtsbeistand an, dass Atena Farghadani als Folge ihres Hungerstreiks einen Herzinfarkt erlitten und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Sie gab an, ihren Hungerstreik solange nicht zu beenden, bis die Behörden ihrem Antrag nachkommen, sie in das Evin-Gefängnis in Teheran zu verlegen. Am 26. Februar wurde sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Atena Farghadani wurde zum ersten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen. Sie hatte Familien von politischen Gefangenen besucht und in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert, die einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der freiwillig durchgeführte Sterilisationen unter Strafe gestellt hätte und der Teil eines groß angelegten Plans ist, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Dienstleistungen bezüglich der Familienplanung zu beschränken. Sie wurde fast zwei Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten, davon 15 Tage in Einzelhaft. Zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand durfte sie keinen Kontakt aufnehmen. Am 6. November 2014 wurde sie gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Ihre neuerliche Festnahme am 10. Januar erfolgte nach der Vorladung eines Revolutionsgerichts, möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme für ein Video, das sie nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht und in dem sie erklärt hatte, wie Gefängnisaufseherinnen sie geschlagen und erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt hatten. Ihre Eltern gaben in Interviews an, dass Atena Farghadani vor ihrer Überführung ins Gharchak-Gefängnis noch im Gerichtssaal geschlagen wurde. Die Anklagen gegen sie lauteten auf “Verbreitung von Propaganda gegen das System”, “Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen” und “Beleidigung des Religionsführers.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und bis spätestens 10. April, unter »> ai : urgent action