MENSCH IN GEFAHR: „Der Schriftsteller Shakthika Sathkumara wurde am 1. April 2019 festgenommen, als er auf einer Polizeiwache erschien, um eine Aussage zu einer Beschwerde zu machen, die buddhistische Mönche hinsichtlich seiner Kurzgeschichte eingereicht hatten. Er wurde unter Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291(B) des srilankischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Paragrafen lassen eine Freilassung gegen Kaution seitens regulärer Amtsgerichte nicht zu. Deshalb befand sich Shakthika Sathkumara fast vier Monate lang in Haft. Seine nächste Anhörung soll am 30. September vor dem Obersten Gerichtshof stattfinden. / Shakthika Sathkumaras literarische Arbeit ist von mehreren Organisationen, darunter auch dem Ministerium für kulturelle Angelegenheiten und der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten der Nordwestprovinz, für Auszeichnungen vorgeschlagen worden. Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs kriminalisieren das Propagieren von rassistischem und religiösem Hass, der Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt schürt./ Die Festnahme von Shakthika Sathkumara ist Teil einer beunruhigenden Tendenz, das IPbpR-Gesetz dazu zu nutzen, friedlichen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lanka die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit abzusprechen. Diese Rechte sind jedoch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. Im Mai 2019 wurde eine Frau namens M. R. Mazahima unter dem IPbpR-Gesetz festgenommen, weil sie eine Bluse mit dem Aufdruck eines Schiffsteuerrades getragen hatte. Als Begründung wurde von den anzeigenden Personen fälschlicherweise angegeben, dass dies ein buddhistisches Symbol sei. Sie wurde mehr als drei Wochen lang in Gewahrsam gehalten, bis ihr endlich Kaution gewährt wurde. Im Juni 2019 wurde dem Kolumnisten Kusal Perera unter dem IPbpR-Gesetz mit der Festnahme gedroht, weil er über den zunehmenden extremistischen Sinhala-Buddhismus in Sri Lanka geschrieben hatte. / Der willkürliche Einsatz des IPbpR-Gesetzes – das Menschenrechte schützen und nicht gegen sie verstoßen soll – hat zu einem schwierigen Klima im Land geführt. In Sri Lanka reagieren die Behörden extrem sensibel auf vermeintliche Verunglimpfungen des Buddhismus und werden direkt von bestimmten Gruppen buddhistischer Mönche beeinflusst, die die Festnahme und Strafverfolgung von Personen verlangen, von der sie meinen, dass sie die Religion verunglimpft haben./ Gemäß dem IPbpR, an dessen Umsetzung Sri Lanka gebunden ist, darf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit nur in einem engen, klar definierten Rahmen eingeschränkt werden. Einschränkungen dieser Rechte sind nur dann zulässig, wenn sie nötig sind, um die Rechte und Freiheiten anderer oder bestimmte öffentliche Interessen (wie z. B. die nationale bzw. öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit oder Moral) zu schützen, und wenn sie für diesen Zweck nachweisbar notwendig sind. Indirekte oder direkte Kritik an einer Religion oder einem Glaubenssystem darf nicht als Volksverhetzung kriminalisiert werden.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 17.10.2019 unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: mönch
ai : CHINA
MENSCH IN GEFAHR: „Der bekannte tibetische Mönch Karma Tsewang wurde am 6. Dezember 2013 in Chengdu im Südwesten Chinas unter dem Vorwurf der “Gefährdung der Staatssicherheit” inhaftiert. Sechzehn seiner Unterstützer wurden, als sie seine Freilassung forderten, ebenfalls festgenommen. Den Mönchen wurde kein Zugang zu Rechtsbeiständen gewährt. Es besteht die Gefahr, dass sie gefoltert werden. / Karma Tsewang ist der hoch angesehene Abt (Khenpo) des Klosters Gongya in der Autonomen Tibetischen Präfektur Yushu, Provinz Qinghai. Er wurde am 6. Dezember während einer Geschäftsreise in Chengdu, Provinz Sichuan, von Sicherheitskräften aus Changdu (Chamdo, Autonome Tibetische Präfektur) festgenommen. Laut seines Anwalts Tang Tianhao wird er wegen des Verdachts der “Gefährdung der Staatssicherheit” festgehalten; genaueres wurde noch nicht bestätigt. Momentan befindet er sich an einem unbekannten Ort in Changdu in Haft. / Nach Karma Tsewangs Inhaftierung unterschrieben 4.000 Menschen, unter ihnen tibetische Mönche, eine Petition, um seine Freilassung zu fordern. Am 10. Dezember nahmen mehr als 600 Menschen, darunter Mönche aus dem Kloster von Gongya, in Nangqian an einer zweistündigen Demonstration teil. Sie hielten Transparente mit Fotos von Karma Tsewang hoch, riefen Parolen und verlangten seine Freilassung. Sicherheitskräfte aus dem Bezirk Nangqian bedrohten die an der Demonstration beteiligten Mönche und warnten sie, Karma Tsewang werde noch schwerer bestraft, falls sie ihre Proteste nicht einstellten. Am 20. und 21. Dezember wurden 16 Mönche festgenommen, obwohl sie die Demonstration am 10. Dezember beendet hatten. / Am 23. Dezember begab sich Karma Tsewangs Anwalt nach Changdu, um seinen Mandanten zu besuchen. Doch die örtliche Polizei hinderte ihn daran, den Mönch zu treffen. Sicherheitskräfte des Bezirks Nangqian drohten den Familien von Karma Tsewang und den 16 anderen inhaftierten Mönchen, sie ebenfalls in Haft zu nehmen, wenn sie sich Rechtsbeistände suchen sollten. / Karma Tsewang ist unter TibeterInnen aufgrund seiner Arbeit für die Förderung der tibetischen Sprache und Kultur sehr bekannt. Er engagiert sich zudem in der Katastrophenhilfe, beispielsweise nach dem Erdbeben in Yushu in der Provinz Qinghai im Jahre 2010, bei dem über 2.000 Menschen ums Leben kamen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 19. Februar 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
salzburg : stefan zweig, kapuzinerberg no 5
lima : 8.16 — Von der Linzer Gasse hinauf zum Paschingerschlössel, in dem Stefan Zweig mit seiner ersten Frau, der Schriftstellerin Friederike Maria Burger, 15 Jahre lang wohnte und arbeitete. Ein steiler Weg, 264 Treppenstufen, James Joyce und Thomas Mann werden diese Strecke gegangen sein vor einer Sekunde noch vor den langsam westwärts fließenden Bergen. Das Haus No 5, großzügige Terrasse, hinter Laubbäumen versteckt, scheint sich von selbst im leichten Wind zu bewegen. Unten im Tal, schneegrün an diesem Abend, die Salzach. Auf den Dächern der Stadt lungern moderne Menschen, sie lesen, trinken Wein, schlafen in ihren Himmelsgärten in der warmen Novembersonne. Ein später Feuerkäfer passiert den schmalen, steinigen Weg, längst bin ich im Wald angekommen. Das Kloster der Kapuzinermönche liegt hinter mir. Buchen, Eschen, Linden brennen. Eine gebückt gehende alte Frau, ich sehe, sie geht kreuz und quer über die Pfade des Berges. So betagt muss sie ihrer Erscheinung nach sein, dass sie Stefan Zweig noch persönlich gekannt haben könnte. Wie sie zuletzt unter den Bäumen verschwindet, uraltes Kind, dachte ich an eine Fotografie, die in der digitalen Sphäre existiert. Sie zeigt Stefan Zweig und seine zweite Frau Lotte Altmann in ihrem Haus in der brasilianischen Stadt Petrópolis leblos liegend auf einem Bett. Dieser Blick nun eines Journalisten und seiner Lichtfangmaschine, der seit dem 23. Februar 1942 nicht wieder zurückgeholt werden kann. — stop