Aus der Wörtersammlung: covid-19

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giuseppi logan

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marim­ba : 2.28 UTC — Ich lese in Doro­thy Bak­ers Roman Young Man With A Horn. Plötz­lich den­ke ich an Giu­sep­pi Logan (Hört ihm zu!) dem ich im Jahr 2010 im Thomp­kins Squa­re Park per­sön­lich begeg­net sein könn­te. Vie­le Tage sind ver­gan­gen, seit ich eine Geschich­te gele­sen habe, von der ich mich sagen hör­te, sie sei eine Geschich­te, die ich nie wie­der ver­ges­sen wer­de, die Geschich­te selbst und auch nicht, dass sie exis­tiert, dass sie sich tat­säch­lich ereig­ne­te, eine Geschich­te, an die ich mich erin­nern soll­te selbst dann noch, wenn ich mei­nen Com­pu­ter und sei­ne Datei­en, mei­ne Notiz­bü­cher, mei­ne Woh­nung, mei­ne Kar­tei­kar­ten wäh­rend eines Erd­be­bens ver­lie­ren wür­de, alle Ver­zeich­nis­se, die ich stu­die­ren könn­te, um auf jene Geschich­te zu sto­ßen, wenn sie ein­mal nicht gegen­wär­tig sein wür­de. Die­se Geschich­te, ich erzäh­le eine kur­ze Fas­sung, han­delt von Giu­sep­pi Logan, der in New York lebt. Er ist Jazz­mu­si­ker, ein Mann von dunk­ler Haut. Logan, so wird berich­tet, atme Musik mit jeder Zel­le sei­nes Kör­pers in jeder Sekun­de sei­nes Lebens. In den 60er-Jah­ren spiel­te er mit legen­dä­ren Künst­lern, nahm eini­ge bedeu­ten­de Free­jazz­plat­ten auf, aber dann war die Stadt New York zu viel für ihn. Er nahm Dro­gen und war plötz­lich ver­schwun­den, man­che sei­ner Freun­de ver­mu­te­ten, er sei gestor­ben, ande­re spe­ku­lier­ten, er könn­te in einer psych­ia­tri­schen Anstalt ver­ges­sen wor­den sein. Ein Mann wie ein Black­out. Über 30 Jah­re war Giu­sep­pi Logan ver­schol­len, als man ihn vor weni­gen Jah­ren in einem New Yor­ker Park lebend ent­deck­te. Er exis­tier­te damals noch ohne Obdach, man erkann­te ihn an sei­nem wil­den Spiel auf einem zer­beul­ten Saxo­fon, ein­zig­ar­ti­ge Geräu­sche. Freun­de besorg­ten ihm eine Woh­nung, eine Plat­te wur­de auf­ge­nom­men, und so kann man ihn nun wie­der spie­len hören, live, weil man weiß, wo er sich befin­det von Zeit zu Zeit, im Tomp­kins Squa­re Park näm­lich zu Man­hat­tan. Es ist ein klei­nes Wun­der, das mich sehr berührt. Ich will es unter der Wort­bo­je Giu­sep­pi Logan in ein Ver­zeich­nis schrei­ben, das ich aus­wen­dig ler­nen wer­de, um alle die Geschich­ten wie­der­fin­den zu kön­nen, die ich nicht ver­ges­sen will. — Heu­te las ich, dass der alte Mann im April 2020 im Law­rence Nur­sing Care Cen­ter in Far Rocka­way, Queens wäh­rend der COVID-19-Pan­de­mie in New York City an den Fol­gen einer SARS-CoV-2-Infek­ti­on gestor­ben ist. — stop

 

Foto­gra­phie Jon Rawlinson

„Nie­mand klang in einem Ensem­ble so wie
Giu­sep­pi [Logan]. Bei sei­nem Spiel hielt er sei­nen Kopf weit zurück;
dazu erklär­te er: „Auf die­se Art ist mei­ne Keh­le weit offen“,
so konn­te er mehr Luft ein­zie­hen. Er spiel­te in einem
Umfang von vier Okta­ven auf dem Alt­sa­xo­phon. Was
ihn als Impro­vi­sa­tor von ande­ren unterschied,
war die Art, wie er sei­ne Noten platzierte
und damit einen bestimm­ten Klang schuf,
dem die ande­ren der Grup­pe dann folgten.
Sei­ne Stü­cke waren aus die­sem Grund sehr
attrak­tiv; Giu­sep­pi hat­te sei­ne ganz eigenen
Ansich­ten über Musik …“ – Bill Dixon

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Bür­ger­jour­na­lis­tin Zhang Zhan (张展) ist von der Poli­zei in Shang­hai inhaf­tiert wor­den und wird zur­zeit im Gefäng­nis des neu­es Bezirks Pudong fest­ge­hal­ten. Sie ist will­kür­lich inhaf­tiert, weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus­ge­übt hat. Die­se Recht ist in Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te (AEMR) ver­an­kert. / Zhang Zhan reis­te im Febru­ar 2020 nach Wuhan, um über den Aus­bruch von Covid-19 zu berich­ten. She berich­te­te über die Inhaf­tie­rung unab­hän­gi­ger Reporter_innen und die Schi­ka­ne der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen der Betrof­fe­nen. Am 15. Sep­tem­ber wur­de sie ange­klagt, “Streit ange­fan­gen und Ärger pro­vo­ziert” zu haben (寻衅滋事罪). Dar­auf ste­hen bis zu fünf Jah­re Haft. Ihr droht die­se Haft­stra­fe nur auf­grund ihrer Bericht­erstat­tung über einen Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se. / Zhang Zhan trat in den Hun­ger­streik, um gegen ihre Inhaf­tie­rung zu pro­tes­tie­ren und ihre Unschuld zu beto­nen. Obwohl sie die Absicht hat­te, den Hun­ger­streik fort­zu­set­zen, sol­len Gefäng­nis-beam­t_in­nen ihr gegen ihren Wil­len Nah­rung ver­ab­reicht haben. Sie muss dar­über­hin­aus Fuß­fes­seln tra­gen und ihre Hän­de sind seit über drei Mona­ten Tag und Nacht gefes­selt. Die­se Maß­nah­men ver­sto­ßen gegen das abso­lu­te Ver­bot der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe und stel­len eine Ver­let­zung der Ver­pflich­tun­gen Chi­nas unter inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­nor­men dar. Die Aus­wir­kun­gen die­ser Maß­nah­men auf den Gesund­heits­zu­stand von Zhang Zhan geben Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Ihr Zustand hat sich seit Sep­tem­ber sehr ver­schlech­tert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : GUATEMALA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März hat die gua­te­mal­te­ki­sche Regie­rung in einem Indus­trie­park in Gua­te­ma­la-Stadt ein Kran­ken­haus für COVID-19-Pati­en­t_in­nen ein­ge­rich­tet. Jetzt wur­den 46 dort arbei­ten­de Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te ent­las­sen. Als Grund für die Kün­di­gun­gen ver­wies das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, denen zufol­ge die­se Arbeiter_innen einen Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss besit­zen müs­sen, um in dem Kran­ken­haus arbei­ten zu kön­nen. Ein Groß­teil die­ser Beschäf­tig­ten ver­fügt nur über eine grund­le­gen­de Schul­bil­dung und kann die gefor­der­ten Nach­wei­se nicht erbrin­gen. Hin­zu kommt, dass die gekün­dig­ten Per­so­nen, ähn­lich wie Tei­le des medi­zi­ni­schen Per­so­nals, seit dem 24. März kei­nen Lohn erhal­ten haben. Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung haben sie eben­falls nicht bekom­men. / Hin­ter­grund: Bereits vor der COVID-19-Pan­de­mie erhielt Gua­te­ma­la auf­grund sei­nes schwa­chen Gesund­heits­sys­tems beson­de­re Unter­stüt­zun­gen von der Pan­ame­ri­ka­ni­schen Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on OPS. Am 9. Juni mel­de­te Gua­te­ma­la 7.055 COVID-19-Fäl­le und 252 Pan­de­mie­to­te.  /  Im März rich­te­te die Regie­rung Gua­te­ma­las in einem Indus­trie­park der Haupt­stadt namens Par­que de la Indus­tria ein Kran­ken­haus für COVID-19-Fäl­le ein. Die Kli­nik hat­te eine Anfangs­ka­pa­zi­tät von 319 Bet­ten und wur­de am 21. März eröff­net. Anfang Mai beschwer­te sich das medi­zi­ni­sche Per­so­nal öffent­lich über feh­len­de Arbeits­ver­trä­ge, nicht aus­ge­zahl­ten Lohn und gefähr­li­che Arbeits­be­din­gun­gen. Pres­se­be­rich­ten zufol­ge, die auf Infor­ma­tio­nen des natio­na­len Rech­nungs­hofs basie­ren, hat das COVID-19-Kran­ken­haus weni­ger als zwei Pro­zent des ihm vom Kon­gress zuge­wie­se­nen Bud­gets in Anspruch genom­men. Der Grund dafür liegt in der gerin­gen ope­ra­ti­ven Kapa­zi­tät und dem Feh­len von ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. / Die Kran­ken­haus­lei­tung gab an, dass die in der Kli­nik arbei­ten­den Per­so­nen über das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein­ge­stellt wer­den, wobei die in Haus­halts­be­stim­mung 189 (Titel: “Sons­ti­ge Leis­tun­gen”) des öffent­li­chen Haus­halts fest­ge­leg­ten Anfor­de­run­gen zu befol­gen sind. Vertreter_innen des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums wie­sen dar­auf hin, das Gesetz über den öffent­li­chen Dienst ver­lan­ge, dass unter die­ser Haus­halts­li­nie ein­ge­stell­te Per­so­nen einen Nach­weis über ihren Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss erbrin­gen müs­sen. Der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te Pro­cu­ra­du­ría de los Derechos Huma­nos zufol­ge wur­den die­se Bele­ge noch nicht ver­langt, als das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um das betref­fen­de Per­so­nal ein­stell­te. Da 46 der im COVID-19-Kran­ken­haus beschäf­tig­ten Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te nicht die ent­spre­chen­den Unter­la­gen vor­le­gen konn­ten, wur­den sie kur­zer­hand ent­las­sen. Sie hat­ten erst knapp drei Mona­te lang in der Kli­nik gear­bei­tet und muss­ten teil­wei­se ihre eige­nen Werk­zeu­ge und Mate­ria­li­en zur Arbeit mit­brin­gen. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um iden­ti­fi­zier­te 38 Per­so­nen, die die Anfor­de­run­gen nicht erfüll­ten. Die natio­na­le Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hin­ge­gen mel­de­te 46 Kün­di­gun­gen im Bereich Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­per­so­nal. / Ent­ge­gen der Begrün­dung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums besagt der Klas­si­fi­ka­ti­ons­plan für Beschäf­ti­gun­gen im öffent­li­chen Sek­tor in Über­ein­stim­mung mit Para­graf 35 des Geset­zes über den öffent­li­chen Dienst, dass bei einer Rei­he von Stel­len mit über­wie­gend “kör­per­li­cher und repe­ti­ti­ver Arbeit” kei­ne über die Grund­schu­le hin­aus­ge­hen­de Schul­bil­dung not­wen­dig ist. Zudem ist im Hand­buch zur Klas­si­fi­ka­ti­on der Haus­halts­li­ni­en für den öffent­li­chen Dienst (Minis­ter­ver­ein­ba­rung 291‑2012) kei­ne Rege­lung zur Not­wen­dig­keit eines Ober­stu­fen­ab­schlus­ses für die Anstel­lung von Per­so­nen unter Haus­halts­be­stim­mung 189 auf­ge­führt. / Im COVID-19-Kran­ken­haus im Par­que de la Indus­tria in Gua­te­ma­la-Stadt sind die Rech­te der dort Arbei­ten­den –  sowohl die der Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te als auch die des medi­zi­ni­schen Per­so­nals – bedroht. Die­se Beschäf­tig­ten nicht ange­mes­sen zu schüt­zen, bedeu­tet, nicht nur ihre son­dern auch die Gesund­heit der gua­te­mal­te­ki­schen Bevöl­ke­rung aufs Spiel zu set­zen. Seit Beginn der Pan­de­mie haben Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen im gan­zen Land öffent­lich und wie­der­holt das Feh­len ange­mes­se­ner Schutz­aus­rüs­tung kri­ti­siert. Laut der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hat­ten sich bis zum 24. Mai 2020 min­des­tens 49 Pfle­ge­kräf­te und Ärzt_innen mit COVID-19 infi­ziert. Am 30. Mai 2020 for­der­te das Ver­fas­sungs­ge­richt das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf, unver­züg­lich alle Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen mit ent­spre­chen­der Schutz­aus­rüs­tung aus­zu­stat­ten.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: »Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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