MENSCH IN GEFAHR: „Am Abend des 15. Juli 2016 versuchten Teile der türkischen Streitkräfte mit Waffengewalt, die Regierung zu stürzen. Doch der Putschversuch wurde schnell niedergeschlagen. Tausende Menschen protestierten auf den Straßen dagegen und die Putschisten wurden von Sicherheitskräften überwältigt. In einer Nacht voller Gewalt wurden Hunderte getötet und Tausende verletzt. Unmittelbar nach dem gescheiterten Staatsstreich beschuldigte die Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen und seine Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regierung verschworen zu haben. Die religiöse Gülen-Bewegung wird von den türkischen Behörden als terroristische Organisation eingestuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regierung den Ausnahmezustand aus, der zwei Jahre lang in Kraft blieb. Es folgte eine massive Verhaftungswelle gegen Journalistinnen, Schriftstellerinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie vermeintliche und tatsächliche Kritikerinnen der Regierungspartei AKP. / Ahmet Altan und sein Bruder Mehmet Altan nahmen am 14. Juli – dem Vorabend des Putsches – an einer Live-Fernsehsendung mit der Moderatorin Nazlı Ilıcak teil. Während der Sendung diskutierten sie auch über türkische Politik. Anschließend wurden alle drei unter dem Vorwurf festgenommen, in der Sendung „unterschwellige Botschaften“ über den bevorstehenden Putsch verbreitet zu haben. Nazlı Ilıcak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Mehmet Altan kamen im September 2016 in Untersuchungshaft. Ahmet Altan, Mehmet Altan, Nazlı Ilıcak und drei weitere Angeklagte wurden dann im Februar 2018 wegen des Vorwurfs, „die verfassungsmäßige Ordnung umstürzen zu wollen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt. Als das Oberste Berufungsgericht die Schuldsprüche im Juli 2019 aufhob, wurde ein neues Verfahren gegen fünf der Angeklagten eingeleitet. Mehmet Altan wurde dagegen freigesprochen. / Am 4. November 2019 wurden mithilfe der Anklage „Unterstützung einer terroristischen Organisation, ohne deren Mitglied zu sein“ Ahmet Altan zu zehneinhalb Jahren und die Journalistin Nazlı Ilıcak zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide wurden bis zum Urteil in ihrem Rechtsmittelverfahren vor dem Strafgericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul freigelassen und mit einem Reiseverbot belegt. Das Gericht sprach in dem unfairen Verfahren drei weitere Personen schuldig, darunter zwei Medienschaffende, und entschied, dass sie in Untersuchungshaft bleiben müssten. Die Staatsanwaltschaft legte am 6. November 2019 Rechtsmittel gegen Ahmet Altans Freilassung ein. Am 8. November wies das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul den Antrag des Staatsanwalts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu nehmen und verwies die Strafsache an das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 27. Dieses Gericht akzeptierte das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft am 12. November. Ahmet Altan und sein Rechtsbeistand erfuhren nicht direkt von dieser Entscheidung des Gerichts, sondern durch regierungsnahe Medien. Noch am gleichen Abend wurde Ahmet Altan zuhause in Istanbul festgenommen und in Polizeigewahrsam überstellt. / Die erneute Festnahme von Ahmet Altan scheint politisch motiviert, willkürlich und unvereinbar mit dem Recht auf Freiheit nach Paragraf 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein, der jeden willkürlichen Freiheitsentzug verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass vorsätzliche Handlungen der Behörden zu Willkür führen können. Die erneute Inhaftierung von Ahmet Altan verstößt eklatant gegen seine Rechte.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: polizeigewahrsam
ai : MOSAMBIQUE
MENSCH IN GEFAHR: „Amade Abubacar arbeitet als Journalist beim kommunalen Radiosender Nacedje im Bezirk Macomia in der Provinz Cabo Delgado im Norden von Mosambik. Am 18. Januar ordnete das Bezirksgericht von Macomia eine Verlängerung seiner Untersuchungshaft in der Polizeizentrale von Macomia an. Der zuständige Richter erklärte seine Inhaftierung für rechtmäßig mit der Begründung, Amade Abubacar sei am Tag nach seiner Verbringung in den Polizeigewahrsam dem Gericht vorgeführt worden. Gemäß Paragraf 311 des Strafgesetzbuchs von Mosambik muss jede Person innerhalb von 48 Stunden nach der Inhaftierung vor Gericht erscheinen. Der Richter ließ im Fall von Amade Abubacar unbeachtet, dass dieser bereits am 5. Januar von der Polizei festgenommen worden war. Anschließend hielt das Militär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest, bevor er am 17. Januar wieder an die Polizei übergeben wurde. Mit der anhaltenden Inhaftierung von Amade Abubacar wird gegen sein Recht auf ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen. / Ein von dem Journalisten eingereichter Antrag auf eine Freilassung unter Auflagen wies der Richter ab. Er begründete dies damit, dass Beweise, die in der polizeilichen Ermittlungsakte enthalten sind, keinerlei Zweifel an seiner Schuld ließen. Der Richter gab weiterhin an, dass Amade Abubacar im Falle einer Freilassung weitere Straftaten begehen könne und somit eine Gefahr für den sozialen Frieden darstellen würde. Die Polizei legte dem Gericht als Beweis gegen Amade Abubacar eine Liste von mutmaßlichen Mitgliedern der islamistischen Terrororganisation Al-Shabaab vor, die der Journalist bei seiner Festnahme bei sich trug. Zudem wies die Polizei darauf hin, dass der Vorgesetzte von Amade Abubacar nichts von den Interviews gewusst habe, die er durchgeführt hatte. / Amade Abubacar drohen konstruierte Anklagen wegen „öffentlicher Aufwiegelung mithilfe von elektronischen Medien“ (Paragraf 322 des Strafgesetzbuchs) und „Verletzung von Staatsgeheimnissen über soziale Medien“ (Paragraf 323 des Strafgesetzbuchs). Amnesty International befürchtet, dass er nur aufgrund seiner Arbeit als Journalist und wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Anklage steht.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR: „Bis zu 17 Studierende der Universität Boğaziçi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Polizeigewahrsam gehalten werden, weil sie gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin im Norden Syriens protestiert hatten, wurden am 3. bzw. 5. April vor drei Friedensgerichte in Istanbul gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation“ Untersuchungshaft für sie beantragt. Auf diesen Straftatbestand stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis./ Am 3. April verhängte das Friedensgericht für Strafsachen Nr. 8 in Istanbul, das über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für sieben der 17 Studierenden zu entscheiden hatte, Untersuchungshaft gegen vier Studierende, weil Kameraaufnahmen zeigten, dass ihre Münder in einer Weise geöffnet waren, die nahelegte, dass sie Parolen riefen. Dies zeige, dass sie eine aktive und andauernde Rolle in der Protestveranstaltung spielten, bei der auch Transparente mit Parolen wie „Kurdistan wird das Grab des Faschismus“, „Wir wollen keine Unterstützer_innen der Free Syria Army in unserer Universität“, „Seite an Seite gegen Faschismus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frieden“ aufgehängt wurden. Das Friedensstrafgericht Nr. 6 in Istanbul, das die Fälle von acht Studierenden prüfte, verhängte ebenfalls Untersuchungshaft gegen fünf Studierende auf der Grundlage, dass sie „Transparente gehalten und Parolen gerufen haben.“ Die beiden Gerichte ließen die übrigen sechs Studierenden frei, weil Fotos darauf schließen ließen, dass sie zwar anwesend, aber nicht aktiv an dem Protest beteiligt waren. Am 5. April verhängte das Istanbuler Friedensgericht für Strafsachen Nr. 2 Untersuchungshaft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaftierten Studierenden und ließ die andere gegen Kaution frei./ Bei den zehn Studierenden in Untersuchungshaft handelt es sich um: Deniz Yılmaz, Yusuf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Berke Aydoğan, Şükran Yaren Tuncer, Zülküf İbrahim Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sevde Öztürk, Kübra Sağır und Tevger Uzay Tulay. İbrahim Musab Çurabaz, Hamza Dinçer, Kültigin Demirlioğlu, Ali İmran Şirin, Denizhan Eren, Mustafa Ada Kök und Emir Eray Karabıyık wurden gegen Kaution freigelassen. / Durch die Teilnahme an der Protestveranstaltung nahmen die Studierenden lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahr, die im nationalen Recht und im Völkerrecht verbrieft sind.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
ai : TÜRKEI
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Akademikerin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakça sind am 23. Mai in Ankara in das Sincan-Gefängnis verlegt worden. Sie befinden sich in einem langen Hungerstreik, mit dem sie gegen ihre Entlassung aus dem öffentlichen Dienst protestieren. Es besteht Sorge um ihr Wohlergehen, auch deshalb, weil sie gezwungen werden könnten, ihren Hungerstreik aufzugeben. / Am frühen Morgen des 22. Mai veröffentlichten die Akademikerin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakça in sozialen Medien, dass sie zuhause festgenommen und dann in Polizeigewahrsam gebracht worden seien. Am 23. Mai ordnete ein Gericht in Ankara an, sie im Sincan-Gefängnis in Ankara in Untersuchungshaft zu nehmen. / Nuriye Gülmen und Semih Özakça protestierten seit November 2016 am Menschenrechtsdenkmal im Zentrum von Ankara gegen ihre Entlassung per Präsidialerlass. Während der ersten Monate ihres Sitzprotests wurden sie mehrfach von der Polizei festgenommen. Am 9. März traten Nuriye Gülmen und Semih Özakça im Polizeigewahrsam in den bis heute andauernden Hungerstreik. Sie wurden am 14. März 2017 freigelassen, setzten ihren Hungerstreik jedoch am Menschenrechtsdenkmal in Ankara fort. / Ein Gericht in Ankara akzeptierte am 2. Mai eine Anklage wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“. Am 23. Mai entschied das Gericht, Nuriye Gülmen und Semih Özakça in Untersuchungshaft zu nehmen, da sie „trotz ihrer Strafverfolgung darauf bestehen, ihre Aktion für die Terrorgruppe DHKP‑C [Revolutionary People’s Liberation Party-Front, eine verbotene linksgerichtete bewaffnete Gruppe] fortzusetzen“ und dass sie „das Vorgehen der Justiz schädigen werden, wenn man sie nicht in Untersuchungshaft nehme“. Die beiden bestreiten jede Verbindung zu DHKP‑C. / Amnesty International befürchtet, dass Nuriye Gülmen und Semih Özakça zwangsernährt werden könnten. Paragraf 82 des Gesetzes Nr. 5275 über die Durchführung von Urteilen gestattet es den Gefängnisbehörden, auf Entscheidung der Gefängnisärzte hin Gefangene im Hungerstreik zwangszuernähren. Eine solche Behandlung kann grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent action