Aus der Wörtersammlung: behandlung

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR : “Der syri­sche Flücht­ling F.M. befin­det sich seit dem 15. März 2015 unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk will­kür­lich in Haft. Er läuft wei­ter­hin Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en abge­scho­ben zu wer­den. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syri­en geflo­hen, um dem Wehr­dienst zu ent­ge­hen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk fest­ge­hal­ten. Im Novem­ber 2015 war er in den Liba­non geflo­gen, wo ihm die Ein­rei­se jedoch ver­wei­gert wur­de, wor­auf­hin er in die Tür­kei zurück­reis­te. Die Inhaf­tie­rung von F.M. im Flug­ha­fen scheint will­kür­lich zu sein und jeg­li­cher recht­li­chen Grund­la­ge zu ent­beh­ren. Der Rechts­bei­stand von F.M. hat einen Antrag auf Frei­las­sung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen wor­den. / In dem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” gibt es ledig­lich künst­li­ches Licht, das 24 Stun­den am Tag ein­ge­schal­tet ist. Zudem gibt es kei­ne Bet­ten und kei­ne Pri­vat­sphä­re. Die Bedin­gun­gen ent­spre­chen einer grau­sa­men, unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Behand­lung und es ver­stößt gegen die Recht­spre­chung des Lan­des und gegen das Völ­ker­recht, wenn Per­so­nen in sol­chen Ein­rich­tun­gen für einen län­ge­ren Zeit­raum — in die­sem Fall seit einem Jahr — fest­ge­hal­ten wer­den. / F.M. hat Ver­wand­te in ande­ren Län­dern, die ver­su­chen, ihn finan­zi­ell bei der Bean­tra­gung eines Visums zu unter­stüt­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge hat jedoch bis­lang kein Ver­tre­ter einer aus­län­di­schen Bot­schaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befra­gen. Es ist aller­dings unklar, ob dies dar­an liegt, dass der Kon­takt durch die tür­ki­schen Behör­den ver­wei­gert wur­de, oder ob tat­säch­lich kein Ver­such von Sei­ten der Bot­schaf­ten unter­nom­men wur­de. / F.M. ist in Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en zurück­ge­schickt zu wer­den. Es ist bekannt, dass die tür­ki­schen Behör­den Rück­füh­run­gen von Flücht­lin­gen nach Syri­en und in den Irak durch­füh­ren, wo ihnen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Dies stellt einen Ver­stoß gegen den für die Tür­kei bin­den­den Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung (Non-Refou­le­ment) gemäß dem natio­na­len Recht und dem Völ­ker­recht dar. Es sind außer­dem Fäl­le bekannt, in denen Flücht­lin­ge von den tür­ki­schen Behör­den unter Druck gesetzt wur­den, in ihr Hei­mat­land zurück­zu­keh­ren, indem man ihnen mit einer unbe­fris­te­ten Inhaf­tie­rung gedroht hat. F.M. hat Ver­wand­ten gegen­über gesagt, dass er in Erwä­gung zieht, einer Rück­kehr nach Syri­en zuzu­stim­men. Er sag­te: “Dort ster­be ich wenigs­tens sofort und es ist vor­bei, anstatt jeden Tag, den ich hier ver­brin­ge, ein biss­chen mehr zu ster­ben.”.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. April 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die aser­bai­dscha­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ley­la Yunus und ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Der Gesund­heits­zu­stand von Arif Yunus hat sich wei­ter ver­schlech­tert, er ver­lor im Gerichts­saal das Bewusst­sein. Die aser­bai­dscha­ni­schen Behör­den schränk­ten zudem wei­ter­hin den Zugang für inter­na­tio­na­le Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichts­ver­hand­lung ein. Die gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la und Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 vom Gericht für schwe­re Straf­ta­ten in der aser­bai­dscha­ni­schen Haupt­stadt Baku zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den des “Betrugs” und ande­rer Straf­ta­ten, die im Zusam­men­hang mit der Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paa­res ste­hen, für schul­dig befun­den. Ley­la Yunus ist die Vor­sit­zen­de der aser­bai­dscha­ni­schen NGO_ Insti­tu­te for Peace and Democracy_. Vor ihrer Fest­nah­me hat­te sie die Behand­lung poli­ti­scher Gefan­ge­ner durch die Behör­den in Aser­bai­dschan doku­men­tiert. Ihr Ehe­mann Arif Yunus ist His­to­ri­ker und poli­ti­scher Akti­vist. Dem Ehe­paar wird außer­dem Lan­des­ver­rat wegen der angeb­li­chen Spio­na­ge für Arme­ni­en vor­ge­wor­fen. Die­se Ankla­ge wur­de jedoch zur Prü­fung an ein ande­res Gericht ver­wie­sen. Inter­na­tio­na­len Beobachter_innen und Journalist_innen wur­de der Zugang zum Gerichts­saal ver­wehrt und nur weni­ge Diplomat_innen durf­ten dem Ver­fah­ren bei­woh­nen. / Wäh­rend der Anhö­rung am 13. August ver­lor Arif Yunus das Bewusst­sein. Zuvor muss­te eine Anhö­rung vom 3. August auf den 5. August ver­tagt wer­den, nach­dem Arif Yunus auf­grund Blut­hoch­drucks ohn­mäch­tig gewor­den war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlag­an­fäl­le. Sei­ne Fami­lie befürch­tet, dass er einen wei­te­ren Schlag­an­fall nicht über­le­ben wür­de. Bei Ley­la Yunus wur­den Dia­be­tes und Hepa­ti­tis C dia­gnos­ti­ziert. Zudem ist ihr Seh­ver­mö­gen auf dem lin­ken Auge ein­ge­schränkt. Sie erhält im Gefäng­nis kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung. Die Behör­den haben sich gewei­gert, die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin in ein Kran­ken­haus zu ver­le­gen. Ley­la Yunus gab an, bedroht, drang­sa­liert und ein­ge­schüch­tert sowie miss­han­delt wor­den zu sein, nach­dem sie um medi­zi­ni­sche Hil­fe gebe­ten hat­te. / Arif und Ley­la Yunus wer­den seit Som­mer 2014 auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen in Haft gehal­ten. Zu den Vor­wür­fen zäh­len Lan­des­ver­rat und eini­ge Ankla­gen finan­zi­el­ler Natur. Nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal hän­gen die­se Ankla­gen mit der legi­ti­men Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paars sowie ihrer Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung zusam­men. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Sep­tem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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refugees1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notiz des Fotografen:

cen­tral afri­can repu­blic: torn apart by violence:fane abdel­ka­rim ara­me, aged 70, found shel­ter at Eco­le liber­ty, but she still worries about the situa­ti­on in boss­an­goa. despi­te the arri­val of peace-kee­ping tro­ops, she said, “we can’t go back to our own dis­trict now, it’s been taken.”she said she had lost four rela­ti­ves in the vio­lence. “we grew up in this coun­try, my grand — par­ents are cen­tral afri­cans and we were here befo­re inde­pen­dence, we have seen six regimes come and go. we don’t have any­whe­re else to go.” she cal­led for a return to the days when com­mu­ni­ties lived in harmony.

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condorklasse

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MELDUNG. In der Nacht zum Don­ners­tag bereits haben acht wei­ße Wale vor Trom­vik ein rus­si­sches Unter­see­boot der Con­dor­klas­se auf das Schreck­lichs­te miss­han­delt. Das Wrack, men­schen­leer, wird zur Behand­lung nach Mur­mansk geschleppt. — stop

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Gesund­heits­zu­stand der aser­bai­dscha­ni­schen gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la Yunus hat sich ver­schlech­tert, die Gefäng­nis­be­hör­de ver­wei­gert ihr jedoch die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­de am 5. August fest­ge­nom­men. Sie fühlt sich schwach und hat star­ke Schmer­zen. Zudem lei­det sie an Dia­be­tes und Nie­ren­pro­ble­men. Lei­la Yunus benö­tigt des­halb eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Behand­lung sowie spe­zi­el­le Kost. / Die Gefäng­nis­be­hör­de der Haft­ein­rich­tung in Kurd­ak­ha­ny in der Nähe der Haupt­stadt Baku hat sich gewei­gert, Lei­la Yunus ins Kran­ken­haus ein­zu­wei­sen und ver­wei­gert ihr eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Zudem ver­zö­gern sie die erfor­der­li­che Abwick­lung von For­ma­li­tä­ten für den Erhalt benö­tig­ter Medi­ka­men­te. / Lei­la Yunus war am 30. Juli auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen, die ihr Hoch­ver­rat und ande­re Ver­bre­chen zur Last legen, fest­ge­nom­men wor­den. Ihrem Ehe­mann Arif Yunus sind Rei­se­be­schrän­kun­gen auf­er­legt wor­den. Am 5. August wur­de er wegen ähn­li­cher Vor­wür­fe fest­ge­nom­men. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Lei­la und Arif Yunus als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein des­halb in Haft sind, weil sie Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung geübt hat­ten.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 23. Sep­tem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Berich­te über Gefäng­nis­wär­te­rIn­nen, die im Trakt 350 des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran, in dem vie­le poli­ti­sche Gefan­ge­ne inhaf­tiert sind, eine Raz­zia durch­führ­ten, ver­stär­ken die Sor­ge um die Sicher­heit der Gefan­ge­nen. Infol­ge der Unru­hen haben eini­ge Gefan­ge­ne offen­bar Ver­let­zun­gen, dar­un­ter Rip­pen­brü­che, erlit­ten. Berich­ten zufol­ge wur­den min­des­tens 32 Per­so­nen aus Trakt 350 in Ein­zel­haft in Trakt 240 des Gefäng­nis­ses ver­legt. / Medi­en­be­rich­ten zufol­ge dran­gen am Mor­gen des 17. April Mit­ar­bei­te­rIn­nen des ira­ni­schen Nach­rich­ten­diens­tes sowie etwa 100 Wär­te­rIn­nen in Kampf­aus­rüs­tung in den Trakt 350 des Evin-Gefäng­nis­ses ein, mög­li­cher­wei­se um eine Durch­su­chung durch­zu­füh­ren. Die genau­en wei­te­ren Gescheh­nis­se sind nicht bekannt, doch es kam offen­bar zu einer Kon­fron­ta­ti­on mit Gefan­ge­nen, die die Raz­zia zu ver­hin­dern such­ten, wobei eini­ge Gefan­ge­ne ver­letzt wor­den sein sol­len. Min­des­tens vier der ver­letz­ten Gefan­ge­nen wur­den in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses ein­ge­lie­fert. Berich­ten zufol­ge wur­den wei­te­re 26 Gefan­ge­ne ver­letzt, doch ob sie inner­halb des Gefäng­nis­ses eine medi­zi­ni­sche Behand­lung erhiel­ten, ist nicht bekannt. Min­des­tens zwei Gefan­ge­ne, Esmail Bar­z­ega­ri und Akbar Ami­ni, sol­len sich Rip­pen­brü­che zuge­zo­gen und ein drit­ter einen Herz­in­farkt erlit­ten haben. Letz­te­rer wur­de auf die Inten­siv­sta­ti­on eines Kran­ken­hau­ses außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. / Wei­te­re 32 Per­so­nen wur­den in Ein­zel­haft ver­legt, dar­un­ter der Anwalt Abdolfattah Sol­ta­ni, der Akti­vist für die Rech­te von Min­der­hei­ten Sa’id Metin­pour, der selbst der aser­bai­dscha­ni­schen Min­der­heit im Iran ange­hört, der ehe­ma­li­ge Staats­an­walt Moham­mad Amin Hada­vi, der Arbeits­rechts­ak­ti­vist Behnam Ebra­himzadeh und die poli­ti­schen Akti­vis­ten Behzad Arab­gol und Hoot­an Dola­ti. All die­je­ni­gen, die in Ein­zel­haft ver­legt wur­den, sol­len wäh­rend der Ver­le­gung von Wär­te­rIn­nen mit Schlag­stö­cken geschla­gen wor­den sein. ” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Mai 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ein zierliches mädchen

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echo : 7.18 — In einem Hos­pi­tal­pas­sa­gen­raum saß ein zier­li­ches Mäd­chen in einem Roll­stuhl. Ihr Gesicht war bis unter die Augen hin­auf von einem Mund­schutz bedeckt, von einem gefal­te­ten Segel, das sich bläh­te im Rhyth­mus des Atmens. Sie hat­te ihre Hän­de aus dem Schoß geho­ben und drück­te sie pul­sie­rend so fest gegen­ein­an­der, dass sie zit­ter­ten. Schläu­che, trans­pa­ren­te, gewun­de­ne Röh­ren, führ­ten von einer Sau­er­stoff­fla­sche, — sie war hin­ter der Leh­ne des Roll­stuhls befes­tigt -, zur Nase des Mäd­chens. Wenn sie hus­te­te war ein tie­fes, feuch­tes, ein brum­men­des Geräusch zu ver­neh­men, ein Ton, der durch die Luft roll­te, ein unsicht­ba­res Wesen, das sich befrei­te, um sich irgend­wo in einer Ecke des War­te­rau­mes zu wei­te­ren unsicht­ba­ren Wesen zu fal­te­ten. Hin­ter einem Vor­hang, der eine Behand­lungs­ka­bi­ne ver­deck­te, zwit­scher­te ein Radio. Bald wird Schnee fal­len, bald Eis auf den Stra­ßen wach­sen. Die jun­ge Frau war müde gewe­sen, von einer Art der Müdig­keit, die ich selbst nie erfah­ren habe. Immer wie­der fie­len ihr die Augen zu, sie schwitz­te, ihre Hän­de zu heben, schien ihr alle Kraft abzu­ver­lan­gen, die zu die­sem Zeit­punkt in ihr zu fin­den war. Ein­mal bemerkt sie, dass ich sie anse­he, dass ich notie­re, dass ich ihre Hän­de beob­ach­te. — stop

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tridentklasse

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MELDUNG. In der Nacht zum Diens­tag bereits haben zwölf wei­ße Wale ein US-ame­ri­ka­ni­sches Unter­see­boot der Trid­ent­klas­se auf das Schreck­lichs­te miss­han­delt. Das Wrack, men­schen­leer, wird zur Behand­lung nach Reykja­vik geschleppt. — stop
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