Aus der Wörtersammlung: gefängnis

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ai : IRAN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Berich­te über Gefäng­nis­wär­te­rIn­nen, die im Trakt 350 des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran, in dem vie­le poli­ti­sche Gefan­ge­ne inhaf­tiert sind, eine Raz­zia durch­führ­ten, ver­stär­ken die Sor­ge um die Sicher­heit der Gefan­ge­nen. Infol­ge der Unru­hen haben eini­ge Gefan­ge­ne offen­bar Ver­let­zun­gen, dar­un­ter Rip­pen­brü­che, erlit­ten. Berich­ten zufol­ge wur­den min­des­tens 32 Per­so­nen aus Trakt 350 in Ein­zel­haft in Trakt 240 des Gefäng­nis­ses ver­legt. / Medi­en­be­rich­ten zufol­ge dran­gen am Mor­gen des 17. April Mit­ar­bei­te­rIn­nen des ira­ni­schen Nach­rich­ten­diens­tes sowie etwa 100 Wär­te­rIn­nen in Kampf­aus­rüs­tung in den Trakt 350 des Evin-Gefäng­nis­ses ein, mög­li­cher­wei­se um eine Durch­su­chung durch­zu­füh­ren. Die genau­en wei­te­ren Gescheh­nis­se sind nicht bekannt, doch es kam offen­bar zu einer Kon­fron­ta­ti­on mit Gefan­ge­nen, die die Raz­zia zu ver­hin­dern such­ten, wobei eini­ge Gefan­ge­ne ver­letzt wor­den sein sol­len. Min­des­tens vier der ver­letz­ten Gefan­ge­nen wur­den in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses ein­ge­lie­fert. Berich­ten zufol­ge wur­den wei­te­re 26 Gefan­ge­ne ver­letzt, doch ob sie inner­halb des Gefäng­nis­ses eine medi­zi­ni­sche Behand­lung erhiel­ten, ist nicht bekannt. Min­des­tens zwei Gefan­ge­ne, Esmail Bar­z­ega­ri und Akbar Ami­ni, sol­len sich Rip­pen­brü­che zuge­zo­gen und ein drit­ter einen Herz­in­farkt erlit­ten haben. Letz­te­rer wur­de auf die Inten­siv­sta­ti­on eines Kran­ken­hau­ses außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. / Wei­te­re 32 Per­so­nen wur­den in Ein­zel­haft ver­legt, dar­un­ter der Anwalt Abdolfattah Sol­ta­ni, der Akti­vist für die Rech­te von Min­der­hei­ten Sa’id Metin­pour, der selbst der aser­bai­dscha­ni­schen Min­der­heit im Iran ange­hört, der ehe­ma­li­ge Staats­an­walt Moham­mad Amin Hada­vi, der Arbeits­rechts­ak­ti­vist Behnam Ebra­himzadeh und die poli­ti­schen Akti­vis­ten Behzad Arab­gol und Hoot­an Dola­ti. All die­je­ni­gen, die in Ein­zel­haft ver­legt wur­den, sol­len wäh­rend der Ver­le­gung von Wär­te­rIn­nen mit Schlag­stö­cken geschla­gen wor­den sein.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Mai 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Jew­ge­ni Witisch­ko muss eine drei­jäh­ri­ge Haft­stra­fe in einer Straf­ko­lo­nie antre­ten. So hat es das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar in einem Rechts­mit­tels­ver­fah­ren am 12. Febru­ar ent­schie­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet den inhaf­tier­ten Umwelt­schüt­zer als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der straf­recht­lich ver­folgt wird, weil er Umwelt­schä­den in der Regi­on Kras­no­dar auf­ge­deckt hat. / Am 12. Febru­ar hat das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar ein von Jew­ge­ni Witisch­ko ein­ge­leg­tes Rechts­mit­tel gegen die gegen ihn ver­häng­te Haft­stra­fe zurück­ge­wie­sen und damit die Ent­schei­dung eines Gerichts unte­rer Instanz bestä­tigt. In dem Urteil des Regio­nal­ge­richts heißt es, der Umwelt­schüt­zer habe gegen eine Auf­la­ge (Rei­se­be­schrän­kung) ver­sto­ßen, die ihm im Zusam­men­hang mit einer zur Bewäh­rung aus­ge­setz­ten drei­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fe auf­er­legt wor­den war. Er müs­se des­halb die drei Jah­re Haft in einer Straf­ko­lo­nie ver­bü­ßen. Das ursprüng­li­che Urteil war nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal in einem poli­tisch moti­vier­ten und unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren gegen ihn ergan­gen. Der Ter­min für die Ver­hand­lung über das Rechts­mit­tel war zunächst auf den 22. Febru­ar fest­ge­setzt wor­den, wur­de dann aber auf den 12. Febru­ar vor­ver­legt, sodass es in den Zeit­raum der 15-tägi­gen Haft von Jew­ge­ni Witisch­ko fiel, die er wegen kon­stru­ier­ter Vor­wür­fe im Zusam­men­hang mit “gering­fü­gi­gem Row­dy­tum” in der Stadt Tuap­se ver­bü­ßen muss­te. Der Umwelt­schüt­zer konn­te des­halb an der Ver­hand­lung nur per Video­schal­tung teil­neh­men. Als Reak­ti­on auf das Urteil kün­dig­te Jew­ge­ni Witisch­ko einen Hun­ger­streik an. / Nach­dem er sei­ne 15-tägi­ge Haft­stra­fe ver­büßt hat­te, soll­te Jew­ge­ni Witisch­ko am 18. Febru­ar frei­ge­las­sen wer­den und sich dann pri­vat auf den Weg zu der Straf­ko­lo­nie machen, um dort sei­ne drei­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe anzu­tre­ten. Die Behör­den erklär­ten dann jedoch, er wer­de nicht aus der Haft ent­las­sen, son­dern beglei­tet von Gefäng­nis­per­so­nal direkt in die Straf­ko­lo­nie gebracht. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge befin­det er sich der­zeit auf dem Weg dort­hin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. April 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Wie nun bekannt wur­de, ist gegen die bah­rai­ni­sche Akti­vis­tin Zain­ab Al-Kha­wa­ja am 22. Mai erneut eine drei­mo­na­ti­ge Haft­stra­fe ver­hängt wor­den. Sie ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne. / Am 22. Mai ver­ur­teil­te ein Straf­ge­richt in der Haupt­stadt Mana­ma die Akti­vis­tin Zain­ab Al-Kha­wa­ja zu drei Mona­ten Gefäng­nis und einer Kau­ti­on von 100 Bah­rain-Dina­ren (knapp 200 Euro). Gegen die Akti­vis­tin Ma’suma Sayy­id Sha­raf wur­den am sel­ben Tag sechs Mona­te Haft und eine Kau­ti­on von 200 Bah­rain-Dina­ren (knapp 400 Euro) ver­hängt. Bei­de waren wegen “nicht geneh­mig­ter Ver­samm­lung” und “Ansta­che­lung zum Hass gegen die Regie­rung” ange­klagt wor­den; zudem wur­de ihnen vor­ge­wor­fen, bei ihrer Fest­nah­me im Dezem­ber 2011 Poli­zei­be­am­tIn­nen belei­digt zu haben. Zain­ab Al-Kha­wa­jas befin­det sich im Frau­en­ge­fäng­nis in ‘Issa Town. Besu­che ihrer Fami­lie und ihres Rechts­bei­stan­des wer­den ihr wei­ter­hin ver­wei­gert, da sie es ablehnt, die Gefäng­nis­klei­dung zu tra­gen. Ma’suma Sayy­id Sha­raf befin­det sich der­zeit auf frei­em Fuß. / Zain­ab Al-Kha­wa­ja leis­tet mitt­ler­wei­le meh­re­re kur­ze Haft­stra­fen ab, zu denen sie in min­des­tens vier Fäl­len ver­ur­teilt wor­den ist. Ihre Ent­las­sung steht nun erst Mit­te Dezem­ber 2013 an. Die jüngs­te Haft­stra­fe sowie die wei­te­ren gegen sie ver­häng­ten Gefäng­nis­stra­fen sind end­gül­tig, da sie sich wei­gert, Rechts­mit­tel vor höher­instanz­li­chen Gerich­ten ein­zu­le­gen — sie ist über­zeugt, dass das bah­rai­ni­sche Rechts­sys­tem von der Regie­rung kon­trol­liert wird. Sie hat sich bis­her außer­dem gewei­gert, Kau­ti­ons­zah­lun­gen zu leis­ten und zu Anhö­run­gen vor Gericht oder der Staats­an­walt­schaft zu erschei­nen. Ihr Rechts­bei­stand hat das Kas­sa­ti­ons­ge­richt von die­sen Umstän­den unter­rich­tet in der Hoff­nung, eine Urteils­prü­fung errei­chen zu kön­nen. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Febru­ar ver­ur­teil­te das Beru­fungs­ge­richt in Mana­ma Zain­ab Al-Kha­wa­ja wegen “Belei­di­gung eines Poli­zei­be­am­ten” in einem Mili­tär­kran­ken­haus zu einer drei­mo­na­ti­gen Haft­stra­fe. Damit hob es das Urteil des Straf­ge­richts auf, das sie am 2. Mai 2012 frei­ge­spro­chen hat­te. / Grund hier­für war, dass die Staats­an­walt­schaft den Frei­spruch ange­foch­ten hat­te. Am 27. Febru­ar 2013 hat­te das Beru­fungs­ge­richt ihre Ver­ur­tei­lung zu einer zwei­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe wegen “Zer­stö­rung von Staats­ei­gen­tum” auf­recht­erhal­ten, zu der sie ver­ur­teilt wor­den war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zer­ris­sen hat­te. An die­sem Tag bestä­tig­te das Beru­fungs­ge­richt außer­dem ihre Ver­ur­tei­lung zu einer ein­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fe wegen “Betre­ten eines Sperr­ge­biets” (der al-Farooq-Kreu­zung — ehe­mals Per­len­platz) durch ein Straf­ge­richt am 10. Dezem­ber 2012. Zain­ab Al-Kha­wa­ja hat­te davon bereits acht Tage in Haft ver­bracht, bevor sie in Erwar­tung des anhän­gi­gen Rechts­mit­tel­ver­fah­rens frei­ge­las­sen wur­de. Ihr ste­hen noch wei­te­re Gerichts­ver­fah­ren bevor.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. August 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SYRIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Akti­vist Ali Mah­moud Oth­man wur­de im März 2012 in der Pro­vinz Alep­po fest­ge­nom­men und befin­det sich seit­dem an einem unbe­kann­ten Ort in Haft. Er gehör­te einem Netz­werk von Akti­vis­ten an, das in der Stadt Homs ein pro­vi­so­ri­sches Medi­en­zen­trum unter­hielt. Es gab Film­ma­te­ri­al an Nach­rich­ten­agen­tu­ren wei­ter und half aus­län­di­schen Jour­na­lis­ten, wäh­rend des mili­tä­ri­schen Angriffs auf das Vier­tel Baba Amr im Febru­ar 2012 nach Homs hin­ein­zu­kom­men bezie­hungs­wei­se die Stadt zu ver­las­sen. / Von einem ande­ren syri­schen Akti­vis­ten hat Amnes­ty Inter­na­tio­nal erfah­ren, dass Regie­rungs­kräf­te Ali Mah­moud Oth­man eine Kurz­mit­tei­lung geschickt hat­ten, um ihn an einen bestimm­ten Ort zu locken, wo er dann fest­ge­nom­men wur­de. Im April 2012 strahl­te das syri­sche Staats­fern­se­hen ein Inter­view mit Ali Mah­moud Oth­man aus, in dem man ihm Fra­gen zu sei­ner Betei­li­gung an der Pro­test­be­we­gung in Homs und zu sei­nen Medi­en­ak­ti­vi­tä­ten stell­te. Er wur­de zudem gefragt, wes­halb die Pro­tes­te sei­ner Ansicht nach trotz der von Prä­si­dent Bas­har al-Assad ein­ge­lei­te­ten Refor­men unver­min­dert wei­ter­gin­gen. Akti­vis­ten in Syri­en sind der Ansicht, dass das Inter­view nicht glaub­haft ist und Ali Mah­moud Oth­man dazu gezwun­gen wur­de. / Seit die­sem Fern­seh­in­ter­view fehlt von Ali Mah­moud Oth­man jede Spur. Im Novem­ber 2012 sag­te ein außer­halb Syri­ens leben­der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger Amnes­ty Inter­na­tio­nal, die Fami­lie habe aus inof­fi­zi­el­ler Quel­le erfah­ren, dass Ali Mah­moud Oth­man in das berüch­tig­te Mili­tär­ge­fäng­nis Sayd­na­ya nahe Damas­kus gebracht wor­den sei.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Juni 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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manus

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hima­la­ya : 0.05 — Die Wahr­neh­mung, dass jene Hand auf dem Tisch, die ich als mei­ne Hand erken­ne, schon immer in mei­ner Nähe gewe­sen ist. Feins­te Spu­ren der Zeit, wie von einer leich­ten Bri­se auf die Haut gewor­fen. — In New York soll ein 71-jäh­ri­ger Mensch zu 150 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wor­den sein. Selt­sa­me Geschich­te. — stop

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teheran

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echo : 0.02 — Acht Men­schen wur­den in Tehe­ran, weil sie um Frei­heit demons­trier­ten, zum Tode ver­ur­teilt, Hun­der­te wei­te­re Men­schen wer­den vie­le Jah­re in Gefäng­nis­sen exis­tie­ren. Und doch set­zen sich Auf­be­geh­ren und Wider­stand fort. Mei­ne per­si­schen Freun­de. Wie sie jede Nach­richt aus ihrer Hei­mat sorg­sam in Gesprä­chen wie­gen, wie sie hof­fen, wie sie zwi­schen Begeis­te­rung, Zorn und Sor­ge oszil­lie­ren. — Die Ein­sam­keit der Trau­ern­den, die Ein­sam­keit der War­ten­den, indem sie um das Leben eines Ver­schwun­de­nen ban­gen. – Vier Uhr zwölf in Nay­py­idaw, Bur­ma. — stop
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im albtraum

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tan­go : 0.05 — Ich hat­te ein Muse­um geträumt, ein Alb­traum, ein Muse­um, des­sen Säle für Besu­cher zur Nacht­zeit nur geöff­net waren. Fol­gen­des: Eine Spiel­zeug­ma­schi­ne erhebt sich dort, Saal 107, von einem Tisch, eine Stadt ohne Staub. Da sind Häu­ser, Bara­cken, geschot­ter­te Wege, Mau­ern, ein Platz. Und Bäu­me sind da noch. Und Schie­nen. Und Tür­me. Höl­zer­ne Tür­me. Guss­ei­ser­ne Lam­pen. Schar­fes Licht, wei­ßes Licht, Gewit­ter­licht. Kein Laut, kein Schat­ten, kei­ne Bewe­gung. Aber in den Kro­nen der Bäu­me, Unru­he, beben­des War­ten. Es ist wie­der die sechs­te Sekun­de, dann die sieb­te, dann die ach­te. Jetzt geht alles sehr schnell von­stat­ten. Ein hel­ler Ton, ein Pfiff, kaum hör­bar. Eine Loko­mo­ti­ve, wei­ßer Dampf, rast auf Schie­nen aus dem Halb­dun­kel jen­seits der Umzäu­nung her­an, ein Zug, ein lan­ger Zug. Auch in die Stadt ist nun Bewe­gung gekom­men. Per­so­nen. Vögel. Hun­de. All das so vor­an, als wäre es auf­ge­zo­gen, wür­de sich ent­la­den, ruck­ar­tig, als habe man einem Film Sekun­de für Sekun­de Bil­der ent­nom­men. Der Zug stoppt. Figu­ren, Men­schen­fi­gu­ren, Hun­der­te, auch Kin­der­fi­gu­ren, flie­ßen aus Wag­gons, for­mie­ren sich zu einer Linie, die sich bald teilt. Wis­pern und Zwit­schern. Dann Rauch. Nadeln von schwar­zem Rauch. Rauch bis zur Him­mels­de­cke. Und Geruch. Ein selt­sa­mer Geruch, sehr senk­recht, selt­sam, Geruch von geschmol­ze­nem Metall, von Zinn, süß, von Gebäck. Alles ist wie von Sand bewor­fen, so ein­ge­färbt, auch jene Men­schen, die klein sind und schnell und bald schon ver­schwun­den, waren von der Far­be hel­len San­des. Dann wie­der Stil­le. Kei­ne Bewe­gung. Nur die Bäu­me, das Blatt­werk, unru­hig. — stop

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