alpha : 2.58 — Ich beobachtete einen jungen Mann, der lange Zeit neben einer Ampel vor einer Kreuzung stand, eine vornehme und zugleich merkwürdige Erscheinung. Der Mann trug einen eleganten, grauen Anzug, hellbraune, feine Schuhe, ein weißes Hemd und eine Krawatte, feuerrot. Er machte etwas Seltsames, er setzte nämlich seinen rechten Fuß auf die Straße, um ihn sogleich wieder zurückzuziehen, als ob der Belag der Straße zu heiß wäre, um sie tatsächlich betreten zu können. Das ging eine Viertelstunde so entlang, ein früher Nachmittag, es regnete leicht. Der Mann schien nicht zu bemerken, dass ich ihn beobachtete. Um uns herum waren sehr viele Menschen unterwegs gewesen, die die Kreuzung Broadway Ecke 30. Straße schnellfüßig unter sich drehenden Regenschirmen überquerten. Für einen Augenblick hatte ich den Eindruck, der Mann würde sich verhalten wie eine Figur in einem sehr kurzen Film, der sich unablässig wiederholte. Einmal bleibt eine ältere Frau neben ihm stehen, sie schien zu zögern, aber dann trat sie doch entschlossen auf die Straße, um kurz darauf zurückzukehren und dem jungen Mann eine Tüte Nüsse zu überreichen. In genau diesem Augenblick liess ich los und spazierte weiter in Richtung South Ferry, ohne mich noch einmal nach dem jungen Mann umzudrehen. — Kurz vor drei Uhr. Noch Stille draußen vor den Fenstern, kühle Nacht. Erinnerte mich vor wenigen Stunden an Alexandros Panagoulis, an das vorgestellte Bild des Dichters, wie er im griechischen Militärgefängnis Bogiati in einer Zelle sitzt. Er ist ohne Papier, er notiert Gedichte, die er aufhebt in seinem Kopf. Lange musste ich nach seinem Namen suchen, er war verschwunden gewesen, als hätte ich nie von ihm gelesen. — stop
Aus der Wörtersammlung: gefängnis
ai : SUDAN
MENSCHEN IN GEFAHR : “Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, sind am 1. März auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs in acht Punkten unter Anklage gestellt worden. Zwei der ihnen zur Last gelegten Straftaten können die Todesstrafe nach sich ziehen. Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen waren am 21. Dezember 2014 bzw. am 11. Januar 2015 vom sudanesischen Geheimdienst (NISS) festgenommen worden und wurden bis zum 2. März 2015 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie wurden am 1. März auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1991 unter Anklage gestellt. Die ihnen zur Last gelegten Straftaten sind “gemeinsame Handlungen zur Planung einer kriminellen Handlung”, “Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung”, “Krieg gegen den Staat”, “Spionage gegen das Land”, “Enthüllung und Erhalt von Informationen und offiziellen Dokumenten”, “Schüren von Hass zwischen religiösen Gruppen”, “Störung des öffentlichen Friedens” und “Beleidigung von religiösen Überzeugungen”. Auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs können die Straftatbestände “Krieg gegen den Staat” und “Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung” mit der Todesstrafe geahndet werden, während die übrigen sechs Straftatbestände eine Prügelstrafe nach sich ziehen. Es ist davon auszugehen, dass die beiden Geistlichen wegen ihrer religiösen Überzeugungen festgenommen und angeklagt wurden. Der NISS hielt die Gefangenen bis zum 2. März ohne Kontakt zur Außenwelt fest. An diesem Tag wurden sie ins Gefängnis Kober in Khartum verlegt, und man gestattete ihnen erste Familienbesuche.Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen traten am 28. und 29. März zwei Tage in den Hungerstreik, um gegen ihre fortgesetzte Inhaftierung und die Verweigerung des Zugangs zu Rechtsbeiständen zu protestieren. Sie werden derzeit von einem pro bono tätigen Anwaltsteam vertreten. Am 19. und am 31. Mai haben bereits Anhörungen im Fall der beiden Geistlichen stattgefunden. Am 15. Juni soll ihre Verfahren fortgesetzt werden. Amnesty International betrachtet Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. Juli hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Die gewaltlose politische Gefangene Atena Farghadani befindet sich seit dem 9. Februar im Iran im Hungerstreik, um gegen ihre Haft zu protestieren. Nun schwebt sie in Lebensgefahr. Die Künstlerin befindet sich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten in Haft, unter anderem hatte sie in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert. Die iranische Malerin Atena Farghadani trat am 9. Februar in einen Hungerstreik. Sie nahm fortan nur noch Wasser, jedoch keine Nahrung mehr zu sich. Hiermit will sie gegen die Fortdauer ihrer Haft im Gharchak-Gefängnis in der Stadt Varamin protestieren, in dem es keinen Trakt für politische Gefangene gibt und in dem die Haftbedingungen äußerst schlecht sind. Am 25. Februar gab ihr Rechtsbeistand an, dass Atena Farghadani als Folge ihres Hungerstreiks einen Herzinfarkt erlitten und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Sie gab an, ihren Hungerstreik solange nicht zu beenden, bis die Behörden ihrem Antrag nachkommen, sie in das Evin-Gefängnis in Teheran zu verlegen. Am 26. Februar wurde sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Atena Farghadani wurde zum ersten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen. Sie hatte Familien von politischen Gefangenen besucht und in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert, die einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der freiwillig durchgeführte Sterilisationen unter Strafe gestellt hätte und der Teil eines groß angelegten Plans ist, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Dienstleistungen bezüglich der Familienplanung zu beschränken. Sie wurde fast zwei Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten, davon 15 Tage in Einzelhaft. Zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand durfte sie keinen Kontakt aufnehmen. Am 6. November 2014 wurde sie gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Ihre neuerliche Festnahme am 10. Januar erfolgte nach der Vorladung eines Revolutionsgerichts, möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme für ein Video, das sie nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht und in dem sie erklärt hatte, wie Gefängnisaufseherinnen sie geschlagen und erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt hatten. Ihre Eltern gaben in Interviews an, dass Atena Farghadani vor ihrer Überführung ins Gharchak-Gefängnis noch im Gerichtssaal geschlagen wurde. Die Anklagen gegen sie lauteten auf “Verbreitung von Propaganda gegen das System”, “Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen” und “Beleidigung des Religionsführers”.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und bis spätestens 10. April, unter »> ai : urgent action
ai : MYANMAR
MENSCH IN GEFAHR : “In Myanmar ist der Schriftsteller Htin Lin Oo festgenommen worden. Ihm droht eine Haftstrafe, nachdem er in einer Rede die Instrumentalisierung von Religion zur Verbreitung diskriminierender und extremistischer Ansichten kritisiert hatte. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sofort und bedingungslos freigelassen werden muss. Die Anklagen gegen ihn müssen fallengelassen werden. / Htin Lin Oo ist Schriftsteller und ehemaliger Informationsbeauftragter der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), der führenden Oppositionspartei Myanmars. Am 23. Oktober 2014 hielt er bei einer Literaturveranstaltung im Township Chaung‑U in der Region Sagaing im Norden Myanmars eine Rede, in der er die Instrumentalisierung des Buddhismus zur Anstiftung zu Diskriminierung und zur Verbreitung von Vorurteilen kritisierte. Der etwa zweistündigen Rede wohnten ca. 500 Personen bei. Kurz nach der Veranstaltung tauchte ein zehnminütiges, zusammengeschnittenes Video der Rede in den sozialen Medien auf, das unter einigen buddhistischen Gruppierungen Empörung auslöste. / Am 4. Dezember wurde vor dem Gericht des Townships Chaung‑U Anklage gegen Htin Lin Oo erhoben, nachdem Beamt_innen des Townships Anzeige erstattet hatten. Die Anklage lautete auf “Verunglimpfung der Religion” nach Paragraf 295(a) des myanmarischen Strafgesetzbuchs und “Verletzung religiöser Gefühle” nach Paragraf 298. Die entsprechenden Paragrafen sehen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bzw. einem Jahr vor. / Htin Lin Oo wurde bei seiner ersten Anhörung am 17. Dezember 2014 in Haft genommen, nachdem seine Freilassung gegen Hinterlegung einer Kaution abgelehnt worden war. Weitere Anträge auf Freilassung gegen Kaution wurden ebenfalls zurückgewiesen. Htin Lin Oo ist derzeit im Monywa-Gefängnis in der Region Sagaing inhaftiert. Seine nächste Anhörung findet am 23. Januar statt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Januar 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der iranisch-amerikanische Journalist Jason Rezaian befindet sich seit sechs Monaten im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, wurde aber am 6. Dezember zum ersten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. / Jason Rezaian, ein Iran-Korrespondent der Washington Post, wurde am Abend des 22. Juli zusammen mit seiner Frau Yeganeh Salehi, die für die Zeitung The National aus den Arabischen Emiraten schreibt, von Sicherheitskräften in Zivil festgenommen. Das Haus des Ehepaars wurde durchsucht und ihre Pässe konfisziert. Etwa einen Monat später erst wurde die Familie von Jason Rezaian und Yeganeh Salehi über den Verbleib der beiden informiert. Yeganeh Salehi kam im Oktober auf Kaution frei. Jason Rezaian wurde seinem Bruder Ali Rezaian zufolge mehrmals verhört. Ein von der Familie beauftragter Rechtsbeistand hat bislang keine Erlaubnis erhalten, Jason Rezaian zu besuchen oder seine Gerichtsakten einzusehen. Bei der Gerichtsverhandlung am 6. Dezember, die laut Ali Rezaian einen ganzen Tag lang angedauert haben soll, wurde Jason Rezaian lediglich ein Dolmetscher und kein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt. Zudem wurde er aufgefordert, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem er sich der Anklagen schuldig bekennt. Was Jason Rezaian vorgeworfen wird oder warum, ist nicht bekannt. / Seit seiner Festnahme wird Jason Rezaian im Evin-Gefängnis in Einzelhaft festgehalten. Dort darf ihn seine Familie nur gelegentlich besuchen. Er leidet unter Bluthochdruck und muss deshalb täglich Medikamente einnehmen. / In einem Interview mit der Nachrichtenagentur EuroNews am 6. November wurde der Vorsitzende des iranischen Obersten Rats für Menschenrechte, Mohammad Javad Larijani, gefragt, wann Jason Rezaian freigelassen werde. Nach seiner Einschätzung hätte dies “in weniger als einem Monat” geschehen müssen. Kaum eine Woche später sagte jedoch der Stellvertreter der Obersten Justizautorität des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermittlungen im Fall Jason Rezaian noch im Gange seien und dass diese länger als einen Monat dauern können. Die iranischen Behörden haben bisher nichts über die Gründe für die Festnahme von Jason Rezaian verlauten lassen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Januar 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Menschenrechtsverteidigerin Yara Sallam, die Aktivistin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 weitere Angeklagte wurden am 26. Oktober wegen Verstößen gegen das repressive ägyptische Demonstrationsrecht und einer Reihe weiterer Anklagen zu drei Jahren Haft verurteilt. / Das Gerichtsurteil wurde von dem zuständigen Gericht in Heliopolis verhängt, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, einem Nebengebäude des Tora-Gefängnisses. Weder Familienangehörige noch die Öffentlichkeit waren zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Wie die Rechtsbeistände der Verurteilten Amnesty International mitteilten, werden diese jetzt vor einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen. / Sicherheitskräfte hatten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kairoer Stadtteil Heliopolis festgenommen, nachdem sie eine Kundgebung in der Gegend aufgelöst hatten. / Rechtsbeistände der Aktivist_innen ließen Amnesty International wissen, dass anhand der vor Gericht vorgelegten Beweise, darunter Videoaufzeichnungen, nicht nachgewiesen werden konnte, dass Personen aus der Gruppe an den Gewalttaten beteiligt waren. Yara Sallams Rechtsbeistände hatten angeführt, dass die Menschenrechtsverteidigerin nicht an den Protesten teilgenommen hatte, sondern bei der anschließenden Razzia festgenommen wurde. / Außerdem teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass die Angeklagten während der letzten Verhandlungen am 11. und 26. Oktober das Verfahren weder hören noch mit ihrem Rechtsteam kommunizieren konnten, da sie durch eine getönte Glasscheibe vom Rest des Gerichtssaals getrennt waren.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 8. Dezember 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ASERBAIDSCHAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der Gesundheitszustand der aserbaidschanischen gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla Yunus hat sich verschlechtert, die Gefängnisbehörde verweigert ihr jedoch die medizinische Versorgung. Ihr Ehemann Arif Yunus wurde am 5. August festgenommen. Sie fühlt sich schwach und hat starke Schmerzen. Zudem leidet sie an Diabetes und Nierenproblemen. Leila Yunus benötigt deshalb eine angemessene medizinische Behandlung sowie spezielle Kost. / Die Gefängnisbehörde der Hafteinrichtung in Kurdakhany in der Nähe der Hauptstadt Baku hat sich geweigert, Leila Yunus ins Krankenhaus einzuweisen und verweigert ihr eine angemessene medizinische Versorgung. Zudem verzögern sie die erforderliche Abwicklung von Formalitäten für den Erhalt benötigter Medikamente. / Leila Yunus war am 30. Juli auf der Grundlage konstruierter Anklagen, die ihr Hochverrat und andere Verbrechen zur Last legen, festgenommen worden. Ihrem Ehemann Arif Yunus sind Reisebeschränkungen auferlegt worden. Am 5. August wurde er wegen ähnlicher Vorwürfe festgenommen. / Amnesty International betrachtet Leila und Arif Yunus als gewaltlose politische Gefangene, die allein deshalb in Haft sind, weil sie Kritik an der aserbaidschanischen Regierung geübt hatten.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 23. September 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
am karibasee
alpha : 20.22 — Nadine Gordimer erzählte vor wenigen Tagen in einem Fernsehgespräch, man habe vor langer Zeit ihren Roman Burger’s Daughter auf geheimen Wegen zu Nelson Mandela ins Gefängnis geschmuggelt. Auf den selben geheimen Wegen sei ihr kurz darauf ein persönlicher Brief Nelson Mandelas übermittelt worden, zeitlebens ein kostbares Dokument. Ich hörte Nadine Gordimers helle Stimme zum ersten Mal. Während ich lauschte und ihr anmutiges Gesicht betrachtete, erinnerte ich mich an den ersten Moment, da ich vor Jahren die Lektüre einer ihrer Erzählungen aufgenommen hatte, Something out There. Ich folgte damals nach wenigen Sätzen dem Wunsch, in der digitalen Sphäre eine Fotografie des Karibasees zu suchen, weil Nadine Gordimer vom künstlichen Gewässer in der Savannenlandschaft erzählte, von Elefanten gleichwohl, die sich in seine Fluten stürzten, um uralten Wanderrouten zu folgen. — Was hatten die ertrinkenden Tiere dort unter dem Wasserspiegel gesehen? — Wovon hatten sie gehört in ihrer letzten Lebenssekunde? — Ich las von der Tiefe des Sees, von Fischen, die in ihm leben sollen, von der Luftfeuchtigkeit und vom Gewicht der Elefantenkörper, von der Biodichte ihrer Körper und von Kulturen in Seenähe siedelnder Menschen. Und während ich so vor mich hin studierte, von Seite zu Seite, von Link zu Link, verging eine Stunde Zeit. Plötzlich erinnerte ich mich an das Buch, das ich neben mir abgelegt hatte, und setzte meine Lektüre fort. — Heute ist Nadine Gordimer gestorben. — stop
ai : IRAN
MENSCHEN IN GEFAHR : “Berichte über GefängniswärterInnen, die im Trakt 350 des Evin-Gefängnisses in Teheran, in dem viele politische Gefangene inhaftiert sind, eine Razzia durchführten, verstärken die Sorge um die Sicherheit der Gefangenen. Infolge der Unruhen haben einige Gefangene offenbar Verletzungen, darunter Rippenbrüche, erlitten. Berichten zufolge wurden mindestens 32 Personen aus Trakt 350 in Einzelhaft in Trakt 240 des Gefängnisses verlegt. / Medienberichten zufolge drangen am Morgen des 17. April MitarbeiterInnen des iranischen Nachrichtendienstes sowie etwa 100 WärterInnen in Kampfausrüstung in den Trakt 350 des Evin-Gefängnisses ein, möglicherweise um eine Durchsuchung durchzuführen. Die genauen weiteren Geschehnisse sind nicht bekannt, doch es kam offenbar zu einer Konfrontation mit Gefangenen, die die Razzia zu verhindern suchten, wobei einige Gefangene verletzt worden sein sollen. Mindestens vier der verletzten Gefangenen wurden in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses eingeliefert. Berichten zufolge wurden weitere 26 Gefangene verletzt, doch ob sie innerhalb des Gefängnisses eine medizinische Behandlung erhielten, ist nicht bekannt. Mindestens zwei Gefangene, Esmail Barzegari und Akbar Amini, sollen sich Rippenbrüche zugezogen und ein dritter einen Herzinfarkt erlitten haben. Letzterer wurde auf die Intensivstation eines Krankenhauses außerhalb des Gefängnisses gebracht. / Weitere 32 Personen wurden in Einzelhaft verlegt, darunter der Anwalt Abdolfattah Soltani, der Aktivist für die Rechte von Minderheiten Sa’id Metinpour, der selbst der aserbaidschanischen Minderheit im Iran angehört, der ehemalige Staatsanwalt Mohammad Amin Hadavi, der Arbeitsrechtsaktivist Behnam Ebrahimzadeh und die politischen Aktivisten Behzad Arabgol und Hootan Dolati. All diejenigen, die in Einzelhaft verlegt wurden, sollen während der Verlegung von WärterInnen mit Schlagstöcken geschlagen worden sein. ” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 29. Mai 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : RUSSISCHE FÖDERATION
MENSCH IN GEFAHR : “Jewgeni Witischko muss eine dreijährige Haftstrafe in einer Strafkolonie antreten. So hat es das Regionalgericht von Krasnodar in einem Rechtsmittelsverfahren am 12. Februar entschieden. Amnesty International betrachtet den inhaftierten Umweltschützer als gewaltlosen politischen Gefangenen, der strafrechtlich verfolgt wird, weil er Umweltschäden in der Region Krasnodar aufgedeckt hat. / Am 12. Februar hat das Regionalgericht von Krasnodar ein von Jewgeni Witischko eingelegtes Rechtsmittel gegen die gegen ihn verhängte Haftstrafe zurückgewiesen und damit die Entscheidung eines Gerichts unterer Instanz bestätigt. In dem Urteil des Regionalgerichts heißt es, der Umweltschützer habe gegen eine Auflage (Reisebeschränkung) verstoßen, die ihm im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten dreijährigen Freiheitsstrafe auferlegt worden war. Er müsse deshalb die drei Jahre Haft in einer Strafkolonie verbüßen. Das ursprüngliche Urteil war nach Auffassung von Amnesty International in einem politisch motivierten und unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn ergangen. Der Termin für die Verhandlung über das Rechtsmittel war zunächst auf den 22. Februar festgesetzt worden, wurde dann aber auf den 12. Februar vorverlegt, so dass es in den Zeitraum der 15-tägigen Haft von Jewgeni Witischko fiel, die er wegen konstruierter Vorwürfe im Zusammenhang mit “geringfügigem Rowdytum” in der Stadt Tuapse verbüßen musste. Der Umweltschützer konnte deshalb an der Verhandlung nur per Videoschaltung teilnehmen. Als Reaktion auf das Urteil kündigte Jewgeni Witischko einen Hungerstreik an. / Nachdem er seine 15-tägige Haftstrafe verbüßt hatte, sollte Jewgeni Witischko am 18. Februar freigelassen werden und sich dann privat auf den Weg zu der Strafkolonie machen, um dort seine dreijährige Freiheitsstrafe anzutreten. Die Behörden erklärten dann jedoch, er werde nicht aus der Haft entlassen, sondern begleitet von Gefängnispersonal direkt in die Strafkolonie gebracht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge befindet er sich derzeit auf dem Weg dorthin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. April 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action