Aus der Wörtersammlung: fest

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ai : BURUNDI

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MENSCH IN GEFAHR: „Nes­tor Nibi­tan­ga, ein ehe­ma­li­ger regio­na­ler Beob­ach­ter der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Asso­cia­ti­on pour la Pro­tec­tion des Droits Humains et des Per­son­nes Déte­nues (APRODH) in Zen­tral- und Ost-Burun­di wird seit mehr als fünf Mona­ten in Unter­su­chungs­haft gehal­ten. Ihm wer­den „Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit“ und „Rebel­li­on“ zur Last gelegt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass dies eine Ver­gel­tungs­maß­nah­me für sei­ne fried­li­che Men­schen­rechts­ak­ti­vi­tä­ten und sei­ne frü­he­re Zuge­hö­rig­keit zu APRODH sind. / Er wur­de am 21. Novem­ber 2017 bei sich zuhau­se in Gite­ga fest­ge­nom­men. Wäh­rend sei­ner Fest­nah­me nahm die Poli­zei zwei USB-Sticks aus sei­nem Haus an sich, von denen einer den Ent­wurf eines Tätig­keits­be­richts für ein loka­les Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen ent­hielt. Nes­tor Nibi­tan­ga war zu der Zeit nicht bei APRODH ange­stellt, da sie eine von min­des­tens zehn Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen war, die der Innen­mi­nis­ter im Okto­ber 2016 geschlos­sen hat­te. Er warf den Orga­ni­sa­tio­nen vor, „den Ruf des Lan­des zu schä­di­gen“ und „Hass und Zwie­tracht unter der Bevöl­ke­rung zu säen“. / Zunächst war Nes­tor Nibi­tan­ga vom Geheim­dienst (Ser­vice natio­nal de rens­eig­ne­ment – SNR) ohne Zugang zu einem Rechts­bei­stand in der Haupt­stadt Bujum­bu­ra fest­ge­hal­ten wor­den. Am 4. Dezem­ber 2017 wur­de er dann in das Zen­tral­ge­fäng­nis Muremb­wa nach Rumon­ge gebracht. / Am 3. Janu­ar wur­de sein Antrag auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on abge­lehnt. Gegen die­se Ent­schei­dung hat er Rechts­mit­tel ein­ge­legt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Nes­tor Nibi­tan­ga als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der auf­grund sei­ner fried­li­chen Men­schen­rechts­tä­tig­keit ins Visier gera­ten ist.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
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hidschab

9

char­lie : 22.25 UTC — Ein­mal erzähl­te M., sie tra­ge ein Woll­häub­chen unter ihrem Kopf­tuch. Dass M. mit einem Mann, der weder mit ihr ver­wandt noch ihres Glau­bens ist, über ihr Kopf­tuch sprach, war viel­leicht des­halb mög­lich gewor­den, weil wir jah­re­lang immer wie­der ein­mal über ame­ri­ka­ni­sche Fil­me dis­ku­tier­ten, M. ist näm­lich eine her­vor­ra­gen­de Ken­ne­rin des ame­ri­ka­ni­schen Kinos, aber sie will nie­mals natür­lich dort­hin nach Ame­ri­ka rei­sen, eine selt­sa­me Geschich­te. Ihre Kopf­tü­cher, die alle­samt far­ben­froh sind, sei­en gewöhn­li­che Tücher, sag­te M., 90 × 90 cm. Ich dür­fe sie nie­mals unge­fragt foto­gra­fie­ren, das sei ähn­lich wie ihr die Hand zu geben, ich darf ihre Hand nicht ergrei­fen, sie reicht mir die Hand, wenn sie mir die Hand geben will, sie habe nicht eigent­lich ein Pro­blem damit, mir die Hand zu geben, es darf aber nie­mand beob­ach­ten, der über sie des­halb urtei­len wür­de. Bur­ka, sag­te M., das gehe gar nicht, man kann eine Bur­ka­trä­ge­rin nicht foto­gra­fie­ren, nur die Bur­ka. Ja, dass M. mit einem Mann, der weder mit ihr ver­wandt noch ihres Glau­bens ist, über ihr Kopf­tuch noch immer spricht, ist viel­leicht des­halb mög­lich gewor­den, weil wir uns seit der­art lan­ger Zeit begeg­nen, dass ich ihr Kopf­tuch nicht mehr bemer­ke. — stop

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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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früh wenn die vögel

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india : 6.28 — Ich erin­ner­te mich an die­sem schö­nen Mor­gen in der Schnell­bahn an einen Mann, der in Afgha­ni­stan gebo­ren wur­de. Noch ein Jun­ge, flüch­te­te er bald nach Euro­pa. Als ich ihn ken­nen­lern­te, war er Ende zwan­zig. Wie ich ihm nun wie­der begeg­ne­te, sah ich einen grau­haa­ri­gen Mann, der noch immer fürch­ter­lich stot­ter­te, obwohl er doch unbe­dingt spre­chen woll­te. Ich glau­be, es war der Krieg oder was er erleb­te wäh­rend sei­ner Flucht. Noch immer der­sel­be ängst­li­che Blick, aber ein fes­ter Hän­de­druck. Er heißt Nuri, und er fährt jeden Tag zur Arbeit mit dem Zug seit 32 Jah­ren. Sehr früh fährt er los, zu einer Zeit, da schla­fe ich noch tief, da den­ke ich noch gar nicht dar­an, wach zu wer­den, so früh. Es ist die Zeit, da die Vögel auf­ste­hen und sin­gen. — stop

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befin­den sich Ola al-Qara­da­wy und ihr Ehe­mann Hossam Khal­af auf­grund des halt­lo­ses Vor­wurfs zur Mus­lim­bru­der­schaft zu gehö­ren in Haft. Bis­lang hat die Staats­an­walt­schaft weder Bewei­se vor­ge­legt, die ihre Inhaf­tie­rung recht­fer­ti­gen wür­den noch wur­de den bei­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Inhaf­tie­rung anzu­fech­ten. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihnen Besu­che von Rechts­bei­stän­den und Ange­hö­ri­gen. / Ola al-Qara­da­wy wird seit ihrer Fest­nah­me im Frau­en­ge­fäng­nis Al-Qana­ter im Gou­ver­ne­ment Qalyu­bia fest­ge­hal­ten. Sie ist in in einer sehr  klei­nen Ein­zel­zel­le unter­ge­bracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toi­let­te hat. Außer­dem sind Belüf­tung und Beleuch­tung unge­nü­gend. Ihr wird jeden Mor­gen ein ein­zi­ger täg­li­cher Toi­let­ten­gang von nur fünf Minu­ten gestat­tet. Somit sieht sie sich gezwun­gen, ihre Nah­rungs­auf­nah­me ein­zu­schrän­ken, um nicht auf die Toi­let­te gehen zu müs­sen. Rechts­bei­stän­de, die Ola al-Qara­da­wy am 5. Novem­ber im Büro der Ober­staats­an­walt­schaft für Inne­re Sicher­heit sahen, berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass sie wäh­rend der ers­ten vier Tage im Novem­ber mit einem Hun­ger­streik gegen ihre Inhaf­tie­rung und die schlech­ten Haft­be­din­gun­gen pro­tes­tiert hat­te. / Hossam Khal­af ist inzwi­schen aus der Ein­zel­haft in eine Gemein­schafts­zel­le ver­legt wor­den. Er wird im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis Tora am Ran­de der Haupt­stadt Kai­ro fest­ge­hal­ten. Obwohl er bereits seit sei­ner Inhaf­tie­rung an Augen­schmer­zen lei­det, lehnt die Gefäng­nis­lei­tung sei­nen Antrag wei­ter­hin ab, sich ent­we­der im Gefäng­nis­spi­tal oder auf eige­ne Kos­ten in einem Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses unter­su­chen zu las­sen. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
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halsposaune

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alpha : 15.12 — Es ist Frei­tag. Seit einer hal­ben Stun­de ver­harrt der Hilfs­po­li­zist Tho­mas Lie­ber­mann an der Zen­tral­sta­di­on vor dem Gleis 8 voll­kom­men bewe­gungs­los, weil ihm ein klei­ner Mann begeg­net war, der über Fähig­kei­ten ver­füg­te, die Herr Lie­ber­mann nicht vor­her­se­hen konn­te. Es war näm­lich so gewe­sen, dass er die­sen klei­nen Herrn kon­trol­lie­ren, das heißt prä­zi­se, den klei­nen Mann aus der Hal­le des Bahn­ho­fes ent­fer­nen woll­te, weil der klei­ne Herr sehr ärm­lich geklei­det war und außer­dem schmut­zig und ver­letzt durch eine Wun­de an der lin­ken Wan­ge, die nicht gut, viel­mehr äußerst schreck­lich wirk­te. Sie beweg­te sich näm­lich, etwas in der Wun­de beweg­te sich. Nun ließ sich der klei­ne Herr, der einen schä­bi­gen, blau­en Kof­fer auf den Boden abge­stellt hat­te, nicht bewe­gen in Rich­tung des Aus­gan­ges zu gehen. Er sah Herrn Lie­ber­mann statt­des­sen mit einem fes­ten Blick ent­ge­gen, weil er der fes­ten Über­zeu­gung gewe­sen zu sein schien, dass er sich nicht oder nicht auf Befehl hin auf den Weg machen wür­de hin­aus in die Käl­te. Kurz dar­auf öff­ne­te der alte Mann sei­nen Mund. In die­sem Augen­blick erkann­te Hilfs­po­li­zist Tho­mas Lie­ber­mann, dass er etwas Außer­ge­wöhn­li­ches erleb­te. Denn in den Rachen des Man­nes tief im Schlund war, nun­mehr sicht­bar, der Klang­trich­ter einer klei­nen Posau­ne ein­ge­las­sen. Von dort her war unver­züg­lich ein sono­rer Ton zu hören, der die Hal­le erbe­ben ließ, sowie Herrn Lie­ber­mann in einen Zustand der Erstar­rung ver­setz­te. Das war vor einer hal­ben Stun­de gewe­sen, aber das erzähl­te ich bereits. Auch drei Tau­ben lie­ßen ihr Leben. — stop
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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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verzeichnen

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tan­go : 2.12 UTC — Ein Gedan­ke, den ich notie­re, der eine Spur von Zei­chen hin­ter­lässt. Oder ein Gedan­ke, den ich ger­ne behal­ten, das heißt, fest­hal­ten wür­de, aber nicht notie­ren kann, weil Notie­ren nicht mög­lich, weil es viel­leicht dun­kel ist, geht ver­lo­ren oder hin­ter­lässt einen noch tie­fe­ren Ein­druck, als wür­de ich ihn auf ein Blatt Papier oder in digi­ta­le Ver­zeich­nis­se ein­ge­tra­gen haben. Ein Käfer von dunk­ler, von roter, von gel­ber, von blau­er Men­schen­haut, war­um? — stop

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souiga

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gink­go : 6.58 UTC — Lie­se­lot­te, die eigent­lich ganz anders heißt, erzähl­te mir ges­tern im Schnell­zug eine berüh­ren­de Geschich­te. Sie sag­te, sie habe in ihrem Leben sehr viel Alko­hol getrun­ken, das habe schon zur Kin­der­zeit ange­fan­gen. Sie habe unge­fähr vier­zig Jah­re ihres Lebens in leich­ten oder schwe­ren Rausch­zu­stän­den ver­bracht. Es exis­tie­ren Zeit­räu­me, die sei­en voll­stän­dig dun­kel, ohne Erin­ne­rung, die ken­ne sie nur von Erzäh­lun­gen ande­rer her, sie habe in die­sen dunk­len Zeit­räu­men je kei­ne gute Figur gemacht. Sie besu­che nun, da sie abs­ti­nent lebe, manch­mal Orte, an wel­chen sie betrun­ken gewe­sen war, das Mün­che­ner Okto­ber­fest, bei­spiels­wei­se, oder die Stadt Sou­i­ga an der süd­li­chen Küs­te Kre­tas, Man­hat­tan im Mai, Tur­ku. Sie rei­se her­um, um nach­zu­se­hen, wie es wirk­lich ist. Oder die Wies­kir­che. — stop



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