MENSCHEN IN GEFAHR : “Mehr als 200 Roma, darunter 50 Kindern, droht die rechtswidrige Zwangsräumung. Gegen die Bewohner_innen einer informellen Siedlung nahe der französischen Gemeinde Bobigny wurde ein Räumungsverfahren eingeleitet. Das Urteil eines Gerichts in Bobigny wird für den 30. Mai erwartet. / Die Bewohner_innen der Siedlung nahe Bobigny, nordöstlich der Hauptstadt Paris, wurden offiziell am 23. Mai durch einen Gerichtsdiener über das laufende Räumungsverfahren informiert. Wenige Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Siedlung und teilten den Roma mit, dass ihre Wohnstätten am 2. Juni geräumt würden. Allerdings erklärten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies geschehen würde, was bei den Roma Besorgnis und Furcht hervorrief. Amnesty International geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht konsultiert wurden und den Familien keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten angeboten worden sind. Die Roma befinden sich nun in einer prekären Situation ohne Perspektive und sind in Gefahr, obdachlos zu werden. / Die Kinder der Siedlung sind an ihren Schulen gut integriert und werden von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unterstützt. Die französische interministerielle Vertretung für Wohnen (Délégation interministériel pour l’hébergement et l’accès au logement — DIHAL) hat die Bildung, die Roma-Kinder in Bobigny derzeit erhalten, als Beispiel für “gute Praxis” gelobt. Wenn diese Familien vertrieben werden, wird dies die Schulbildung der Kinder beeinträchtigen, wie bereits in anderen Fällen rechtswidriger Zwangsräumungen geschehen, die von Amnesty International dokumentiert wurden. Viele Jugendliche der Siedlung engagieren sich ehrenamtlich im Rahmen eines Projekts zur sozialen Inklusion, das von Rom Civic ins Leben gerufen wurde, eine Initiative, die von verschiedenen Ministerien, die für junge Menschen, Wohnungsbau und soziale Inklusion zuständig sind, begrüßt wird. Viele der erwachsenen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jahren in Frankreich, sprechen Französisch und haben entweder eine Arbeitsstelle oder sind aktiv arbeitssuchend. / Sollte diese rechtswidrige Zwangsräumung tatsächlich stattfinden, so würde sie gegen internationale Standards verstoßen, die rechtswidrige Zwangsräumungen untersagen und festlegen, dass Räumungen nur dann rechtmäßig sind, wenn die im Völkerrecht vorgegebenen Bestimmungen über entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Hierzu gehört auch die Vorgabe, den Betroffenen angemessene Alternativunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Eine rechtswidrige Zwangsräumung der Siedlung würde alle Fortschritte, die von den Familien bei der Integration in die lokale Gemeinde bereits erzielt wurden, wieder zunichte machen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Juni 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: amnesty international
ai : MEXIKO
MENSCHEN IN GEFAHR : “2013 nahmen die Einwanderungsbehörden Mexikos 82 269 MigrantInnen fest und 75 704 wurden abgeschoben, die große Mehrheit nach Guatemala, Honduras und El Salvador. Eine größere Zahl mittelamerikanischer MigrantInnen versuchte, in die USA zu gelangen. In Mexiko erleiden viele MigrantInnen weiterhin Verstöße durch die Polizei, und andere werden Opfer gezielter Entführungen, des Menschenhandels, von Vergewaltigung und Tötungen durch kriminelle Banden, die häufig im Einvernehmen mit lokalen Behörden agieren. Reformen der Migrationsgesetzgebung, die manche Rechte von MigrantInnen, insbesondere das Recht auf Schutz und Zugang zur Justiz stärkten, wurden nicht angemessen umgesetzt. Die nationale Strategie zur Bekämpfung der Entführung von MigrantInnen zieht immer noch keine kriminellen Banden und MitarbeiterInnen von Behörden zur Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen begehen. 2011 berichtete die nationale Menschenrechtskommission von 10 00 Entführungen von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus durch kriminelle Banden in einem Zeitraum von nur sechs Monaten, häufig im Einvernehmen mit BehördenvertreterInnen. Die Verantwortlichen für Verschleppungen und andere Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen werden nur selten zur Rechenschaft gezogen. / Die Behörden auf Bundesstaatenebene ignorieren die Misere der MigrantInnen zu großen Teilen, und die Bundesbehörden sehen Migrantenströme zunehmend als Gefahr für die nationale Sicherheit, statt die Sicherheit von MigrantInnen auf der Durchreise zu gewährleisten. Vor kurzem reisten Mütter von MigrantInnen aus Mittelamerika auf der Suche nach ihren Kindern durch Mexiko und forderten staatliche Untersuchungen. Die nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte kürzlich einen unbefriedigenden Bericht zu der Tötung von 72 MigrantInnen in San Fernando im Bundestaat Tamaulipas im August 2010. Das Versagen der Behörden beim Schutz des Rechts auf Leben der MigrantInnen und der umfassenden Aufklärung des Massakers war nicht Inhalt des Berichts. Er beschränkte sich auf begrenzte Aspekte des Falls im Zusammenhang mit grob fehlerhaften forensischen Untersuchungen zur Identifizierung der Opfer. Die Leichname aus anderen Massakern, / von denen vielen vermutlich MigrantInnen sind, sind noch gar nicht identifiziert worden. / Amnesty International veröffentlichte 2010 einen Bericht über die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen auf der Durchreise durch Mexiko mit dem Titel “Invisible Victims: Migrants on the move in Mexico”. Amnesty International hat eine Aktion ins Leben gerufen, um die Misere der MigrantInnen auf dem Weg durch Mexiko sichtbar zu machen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Mai 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : RUSSISCHE FÖDERATION
MENSCH IN GEFAHR : “Jewgeni Witischko muss eine dreijährige Haftstrafe in einer Strafkolonie antreten. So hat es das Regionalgericht von Krasnodar in einem Rechtsmittelsverfahren am 12. Februar entschieden. Amnesty International betrachtet den inhaftierten Umweltschützer als gewaltlosen politischen Gefangenen, der strafrechtlich verfolgt wird, weil er Umweltschäden in der Region Krasnodar aufgedeckt hat. / Am 12. Februar hat das Regionalgericht von Krasnodar ein von Jewgeni Witischko eingelegtes Rechtsmittel gegen die gegen ihn verhängte Haftstrafe zurückgewiesen und damit die Entscheidung eines Gerichts unterer Instanz bestätigt. In dem Urteil des Regionalgerichts heißt es, der Umweltschützer habe gegen eine Auflage (Reisebeschränkung) verstoßen, die ihm im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten dreijährigen Freiheitsstrafe auferlegt worden war. Er müsse deshalb die drei Jahre Haft in einer Strafkolonie verbüßen. Das ursprüngliche Urteil war nach Auffassung von Amnesty International in einem politisch motivierten und unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn ergangen. Der Termin für die Verhandlung über das Rechtsmittel war zunächst auf den 22. Februar festgesetzt worden, wurde dann aber auf den 12. Februar vorverlegt, so dass es in den Zeitraum der 15-tägigen Haft von Jewgeni Witischko fiel, die er wegen konstruierter Vorwürfe im Zusammenhang mit “geringfügigem Rowdytum” in der Stadt Tuapse verbüßen musste. Der Umweltschützer konnte deshalb an der Verhandlung nur per Videoschaltung teilnehmen. Als Reaktion auf das Urteil kündigte Jewgeni Witischko einen Hungerstreik an. / Nachdem er seine 15-tägige Haftstrafe verbüßt hatte, sollte Jewgeni Witischko am 18. Februar freigelassen werden und sich dann privat auf den Weg zu der Strafkolonie machen, um dort seine dreijährige Freiheitsstrafe anzutreten. Die Behörden erklärten dann jedoch, er werde nicht aus der Haft entlassen, sondern begleitet von Gefängnispersonal direkt in die Strafkolonie gebracht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge befindet er sich derzeit auf dem Weg dorthin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. April 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SPANIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Aleksandr Pavlov wurde dem Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden erneut stattgegeben, obwohl glaubwürdige Beweise vorliegen, dass ihm nach seiner Rückkehr nach Kasachstan Folter droht. Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung von Aleksandr Pavlov liegt nun bei der spanischen Regierung. / Der 37-jährige Aleksandr Pavlov ist kasachischer Staatsbürger und hat in Spanien einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befindet sich derzeit in der spanischen Hauptstadt Madrid in Haft. Am 8. November prüfte und bewilligte das zentrale Gericht zur Verfolgung schwerer Straftaten (Audiencia Nacional) den Auslieferungsantrag der kasachischen Behörden und bestätigte damit die Entscheidung der Zweiten Strafkammer des Gerichts vom 23. Juli. Die endgültige Entscheidung über das Auslieferungsersuchen wird vom spanischen Ministerrat getroffen. Dieser könnte die Entscheidung des zentralen Gerichts aufheben. Auf nationaler Ebene sind in Aleksandr Pavlovs Fall alle Rechtsmittel erschöpft. Sollte er nach Kasachstan zurückgeführt werden, drohen ihm Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. / Amnesty International ist der Ansicht, dass das Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden mit Aleksandr Pavlovs Verbindungen zu dem Oppositionsführer Mukhtar Ablyazov zusammenhängt. Mukhtar Ablyazov war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Aleksandr Pavlov war zuvor einige Jahre lang als Sicherheitschef von Mukhtar Ablyazov tätig gewesen. Es hat in Kasachstan einige Fälle gegeben, in denen strafrechtliche Verfahren gegen politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen mit deren Verbindungen zu Mukhtar Ablyazov und seinen regierungskritischen Ansichten in Zusammenhang gebracht worden sind. Trotz der Zusicherung der Regierung, das Problem der Folter und Misshandlung von Inhaftierten in Kasachstan erfolgreich angegangen zu sein, wird nach wie vor über derartige Fälle berichtet. / Gemäß dem Völkerrecht ist Spanien verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. ‑verstöße drohen. Die spanischen Behörden dürfen Aleksandr Pavlov daher nicht an Kasachstan ausliefern oder ihn auf andere Weise dorthin überstellen, da sie damit gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würden. Er darf den kasachischen Behörden auch dann nicht übergeben werden, wenn diese diplomatische Zusicherungen machen, ihn nicht zu foltern, in anderer Weise zu misshandeln oder in einem unfairen Verfahren zu verurteilen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SUDAN
MENSCH IN GEFAHR : “Ein Anwalt befindet sich im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur ohne Anklage in Haft. Er könnte gefoltert und anderweitig misshandelt werden. / Adam Sharief arbeitet als Anwalt und ist Koordinator der Anwaltsvereinigung Darfur Bar Association im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur. Er wurde am 26. September festgenommen und wird ohne Anklage und Zugang zu einem Rechtsbeistand vom sudanesischen Geheimdienst in Nyala festgehalten. / Sechs Tage vor seiner Festnahme gab Adam Sharief dem unabhängigen Radiosender Radio Dabanga ein Interview. Darin kritisierte er den Gouverneur von Süd-Darfur wegen der schlechten Sicherheitslage in Nyala, der Hauptstadt des Bundesstaates. Er erhob den Vorwurf, die örtlichen Behörden würden Milizen für sich arbeiten lassen, welche die Verantwortung für eine Reihe von Tötungen tragen, die in jüngster Zeit in Nyala begangen wurden. Unter anderem töteten sie Ismail Ibrahim Wadi, einen bekannten Geschäftsmann der Region, sowie dessen Sohn und Neffen. Adam Sharief übte zudem Kritik daran, dass die Sicherheitskräfte am 19. September scharfe Munition gegen Demonstrierende einsetzten, die sich am Tag der Beisetzung von Ismail Ibrahim Wadi versammelt hatten. Berichten zufolge wurden dabei mindestens fünf Menschen getötet und 48 so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. / Amnesty International befürchtet, dass Adam Sharief allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Die Organisation fordert daher seine sofortige Freilassung, sofern er keiner als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 13. November 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXICO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind. Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas — COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt. / Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn “verschwinden” lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt. / Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. September 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SYRIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Der Aktivist Ali Mahmoud Othman wurde im März 2012 in der Provinz Aleppo festgenommen und befindet sich seitdem an einem unbekannten Ort in Haft. Er gehörte einem Netzwerk von Aktivisten an, das in der Stadt Homs ein provisorisches Medienzentrum unterhielt. Es gab Filmmaterial an Nachrichtenagenturen weiter und half ausländischen Journalisten, während des militärischen Angriffs auf das Viertel Baba Amr im Februar 2012 nach Homs hineinzukommen beziehungsweise die Stadt zu verlassen. / Von einem anderen syrischen Aktivisten hat Amnesty International erfahren, dass Regierungskräfte Ali Mahmoud Othman eine Kurzmitteilung geschickt hatten, um ihn an einen bestimmten Ort zu locken, wo er dann festgenommen wurde. Im April 2012 strahlte das syrische Staatsfernsehen ein Interview mit Ali Mahmoud Othman aus, in dem man ihm Fragen zu seiner Beteiligung an der Protestbewegung in Homs und zu seinen Medienaktivitäten stellte. Er wurde zudem gefragt, weshalb die Proteste seiner Ansicht nach trotz der von Präsident Bashar al-Assad eingeleiteten Reformen unvermindert weitergingen. Aktivisten in Syrien sind der Ansicht, dass das Interview nicht glaubhaft ist und Ali Mahmoud Othman dazu gezwungen wurde. / Seit diesem Fernsehinterview fehlt von Ali Mahmoud Othman jede Spur. Im November 2012 sagte ein außerhalb Syriens lebender Familienangehöriger Amnesty International, die Familie habe aus inoffizieller Quelle erfahren, dass Ali Mahmoud Othman in das berüchtigte Militärgefängnis Saydnaya nahe Damaskus gebracht worden sei.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXIKO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Menschenrechtsorganisation Artículo 19 hat einen anonymen Drohbrief erhalten. Die Organisation setzt sich für das Recht der freien Meinungsäußerung ein und hat ihr Büro in der Hauptstadt Mexiko-Stadt. / Am 19. April war ein Brief an der Haustür des Büros von Artículo 19 gefunden worden. Der Brief war an den Leiter der Organisation, Darío Ramírez, sowie die restlichen Mitarbeiter von Artículo 19 gerichtet: “Kleiner verdammter Chef… Du Stricher hast keine Ahnung, mit wem du es zu tun hast… Wollen wir mal sehen, ob dein Herz nicht auf einmal aufhört zu schlagen. Zu viel beschissene Freiheit. Mal sehen, wie Macho du bist, wenn wir dich und deine kleinen Scheißer wirklich kaltgemacht haben… Wir beobachten euch ganz genau… Ihr wisst, wer wir sind und dass wir das durchzuziehen können” (Pinche jefesito pendejo…eres un puto que no sabes con quien te estas metiendo…A ver si con una madrisa no se te para el corazon. Mucha puta libertad verdad. A ver que ten verga eres cuando termines tu y tus putitos bien puteados…Estamos viendote y bien cerca…Sabes quienes somos y que si lo podemos ahcer [sic]). / Artículo 19 hat wegen der Drohung Anzeige bei den städtischen Behörden erstattet. Die Organisation fordert, dass die Schutzmaßnahmen, die für Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet wurden, auch für Darío Ramírez und die Mitglieder von Artículo 19 Anwendung finden. Die städtischen Behörden haben auf der Grundlage einer Schutzanordnung der Menschenrechtskommission von Mexiko-Stadt (Comisión de Derechos Humanos del Distrito Federal) Polizeistreifen eingesetzt. / Artículo 19, der Leiter und die Mitglieder der Organisation haben entschieden, ihre Arbeit, die Freiheit der Meinungsäußerung in Mexiko zu dokumentieren, zu verteidigen und zu fördern, fortzusetzen. Artículo 19 hat viele Fälle dokumentiert, in denen JournalistInnen im ganzen Land angegriffen und/oder bedroht werden und in denen die Behörden keine effektiven Untersuchungen durchgeführt und somit die Sicherheit von JournalistInnen nicht sichergestellt haben.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action