Aus der Wörtersammlung: behörde

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ai : UKRAINE

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MENSCHEN IN GEFAHR: Am 24. Febru­ar 2022 wur­den die Men­schen in der Ukrai­ne um 5 Uhr mor­gens von der Nach­richt geweckt, dass das rus­si­sche Mili­tär in ihr Land ein­mar­schiert ist. Mit­ten in der Nacht waren rus­si­sche Pan­zer ins Land gerollt und das Mili­tär hat­te aus meh­re­ren Rich­tun­gen ange­grif­fen. Der rus­si­sche Angriffs­krieg geht mit erschre­cken­dem Leid für die Zivil­be­völ­ke­rung in der Ukrai­ne ein­her. Die Recher­chen von Amnes­ty Inter­na­tio­nal wei­sen auf ein brei­te­res Mus­ter von Kriegs­ver­bre­chen durch rus­si­sches Mili­tär hin. Rus­si­sche Streit­kräf­te grei­fen wahl­los Wohn­ge­bie­te, Kran­ken­häu­ser und Schu­len an und set­zen dabei unter­schieds­los wir­ken­de Waf­fen und ver­bo­te­ne Streu­mu­ni­ti­on ein. Unbe­waff­ne­te Zivilist*innen wur­den in ihren Häu­sern oder auf offe­ner Stra­ße von rus­si­schen Soldat*innen erschos­sen. Russ­lands Ein­marsch in die Ukrai­ne ist ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Char­ta der Ver­ein­ten Natio­nen und ein Akt der Aggres­si­on, der ein Völ­ker­rechts­ver­bre­chen dar­stellt. Gleich­zei­tig miss­braucht Russ­land sei­ne Posi­ti­on als stän­di­ges Mit­glied des UN-Sicher­heits­rats, um sich vor Kon­se­quen­zen zu schüt­zen. Die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on muss die­sen Akt der Aggres­si­on gegen die Ukrai­ne been­den und die Zivil­be­völ­ke­rung schüt­zen. Sie muss sich an das Völ­ker­recht hal­ten. Die Aggres­si­on nach außen wird beglei­tet von der bru­ta­len Unter­drü­ckung all jener, die sich in Russ­land gegen den Krieg posi­tio­nie­ren oder unab­hän­gig dar­über berich­ten. Seit Febru­ar 2022 wur­den nach Infor­ma­tio­nen der rus­si­schen Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on OVD-info mehr als 19.000 Men­schen im Zusam­men­hang mit Anti­kriegs­pro­tes­ten fest­ge­nom­men. Hun­der­te Gerichts­ver­fah­ren wur­den gegen sie ein­ge­lei­tet, dut­zen­de Web­sites unab­hän­gi­ger Medi­en will­kür­lich blo­ckiert und wei­te­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen auf­ge­löst, fak­tisch ver­bo­ten oder als “aus­län­di­sche Agen­ten” oder “uner­wünscht” gelis­tet. Die rus­si­sche Aggres­si­on hat die Men­schen in der Ukrai­ne in eine kata­stro­pha­le Men­schen­rechts­kri­se gestürzt. In Russ­land wird jede Oppo­si­ti­on gegen den Krieg unter­drückt. Schlie­ßen wir uns zusam­men, um das sofor­ti­ge Ende die­ses Angriffs­kriegs und das Ende der Repres­sio­nen zu for­dern. Wir sind vie­le. Sen­de eine E‑Mail an den rus­si­schen Bot­schaf­ter in Deutsch­land und for­de­re das sofor­ti­ge Ende des Angriffs­kriegs, den Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung und die Ein­hal­tung des Völ­ker­rechts. Hin­weis: Es wer­den kei­ne per­sön­li­chen Daten an die rus­si­schen Behör­den wei­ter­ge­lei­tet. > EINE E‑MAIL SCHREIBEN

 

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ai : JORDANIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Dem syri­schen Flücht­ling Ati­ya Moham­mad Abu Salem droht unmit­tel­bar die Abschie­bung aus Jor­da­ni­en. Er lebt seit zwölf Jah­ren in Jor­da­ni­en und ist Jour­na­lis­mus­stu­dent und frei­be­ruf­li­cher Videofilmer./ Am 9. April wur­de Ati­ya Moham­mad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicher­heits­kräf­ten fest­ge­nom­men, als er eine pro­pa­läs­ti­nen­si­sche Pro­test­kund­ge­bung in der Nähe der israe­li­schen Bot­schaft fil­men woll­te. Die Sicher­heits­kräf­te infor­mier­ten ihn nicht über die Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und ver­hör­ten ihn ohne einen Rechts­bei­stand. Nach Anga­ben sei­nes Rechts­bei­stands droh­ten die Sicher­heits­kräf­te Ati­ya Moham­mad Abu Salem mit Abschie­bung und zwan­gen ihn, sein Tele­fon zur Über­prü­fung zu ent­sper­ren. Er wur­de weder der Jus­tiz über­ge­ben noch wegen einer Straf­tat ange­klagt. Den­noch erhielt sein Rechts­bei­stand die Infor­ma­ti­on, dass ein Abschie­bungs­be­fehl für sei­nen Man­dan­ten aus­ge­stellt wor­den sei. / Eine Rechts­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­on hat im Namen des Flücht­lings vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Rechts­mit­tel ein­ge­legt. In Syri­en wäre Ati­ya Moham­mad Abu Salem nicht sicher. Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben über die Jah­re hin­weg durch­ge­hend schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Flücht­lin­ge doku­men­tiert, die rechts­wid­rig nach Syri­en abge­scho­ben wur­den. So sind die syri­schen Sicher­heits­kräf­te u. a. für will­kür­li­che Fest­nah­men, Fol­te­run­gen und Ver­schwin­den­las­sen ver­ant­wort­lich. Gemäß den Bestim­mun­gen des Völ­ker­rechts müs­sen die jor­da­ni­schen Behör­den den Abschie­bungs­be­fehl gegen Ati­ya Moham­mad Abu Salem unver­züg­lich auf­he­ben und ihn frei­las­sen, sofern er nicht umge­hend einer inter­na­tio­nal aner­kann­ten Straf­tat ange­klagt wird. Soll­te er ange­klagt wer­den, so muss dies vor einem ordent­li­chen Gericht und unter Ein­hal­tung sei­ner Ver­fah­rens­rech­te gesche­hen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

 

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ai : VENEZUELA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 19. Febru­ar 2024 wur­de Juan Car­los Mar­rufo ohne Vor­ankün­di­gung in das Gefäng­nis Rodeo I im vene­zo­la­ni­schen Bun­des­staat Miran­da ver­legt, fast drei Jah­re nach sei­ner poli­tisch moti­vier­ten will­kür­li­chen Inhaf­tie­rung. Obwohl sich sein Gesund­heits­zu­stand ver­schlech­tert, ver­wei­gern ihm die Behör­den nach wie vor Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen. María Auxi­lia­do­ra Del­ga­do, die mit Juan Car­los ver­hei­ra­tet ist und eben­falls seit dem 19. März 2019 will­kür­lich fest­ge­hal­ten wird, benö­tigt sofor­ti­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen. Emir­len­dris Beni­tez, die im August 2018 will­kür­lich fest­ge­nom­men wur­de, lei­det an Beschwer­den, die auf die Fol­ter zurück­zu­füh­ren sind, der sie aus­ge­setzt war. Sie benö­tigt eine sofor­ti­ge Ope­ra­ti­on.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Wla­di­mir Kara-Mur­sa wur­de am 11. April 2022 in der Nähe sei­ner Woh­nung in Mos­kau fest­ge­nom­men und ein­zig auf­grund sei­nes fried­li­chen poli­ti­schen Akti­vis­mus und sei­ner Kri­tik an den rus­si­schen Behör­den vor Gericht gestellt. Grund­la­ge für die Vor­wür­fe sind Vor­trä­ge, in denen er den rus­si­schen Ein­marsch in der Ukrai­ne kri­ti­siert hat­te, sowie sei­ne Ver­bin­dung zu der oppo­si­tio­nel­len Grup­pie­rung Open Rus­sia. Am 17. April wur­de Wla­di­mir Kara-Mur­sa schul­dig gespro­chen und zu 25 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung wird sowohl durch das Völ­ker­recht als auch die rus­si­sche Ver­fas­sung garan­tiert. Die Wahr­neh­mung die­ses Rechts darf daher nicht mit Repres­sa­li­en oder gar lan­gen Haft­stra­fen ein­her­ge­hen. Wla­di­mir Kara-Mur­sa lei­det Berich­ten zufol­ge in bei­den Füßen an Poly­neu­ro­pa­thie, was gemäß rus­si­schem Recht eigent­lich bedeu­tet, dass er nicht inhaf­tiert wer­den darf. Auf­grund sei­ner lan­gen Haft­stra­fe besteht Sor­ge um sei­nen Gesund­heits­zu­stand.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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radiotauben

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sier­ra : 22.08 UTC — Ein­mal, am spä­ten Abend, folg­te ich einem Hyper­link, der von mei­ner Par­tic­les­ma­schi­ne auto­ma­tisch erzeugt wor­den war nach Regeln, die ich nicht prä­zi­se beschrei­ben könn­te. In die­ser Wei­se arbei­tend, begeg­ne­te ich einem Text, der von einem Radio erzähl­te. Es ist selt­sam, ich konn­te mich zunächst nicht erin­nern, die­sen Text selbst geschrie­ben zu haben. Ich las ihn und dach­te: Die­sen Text musst Du erfun­den haben, rein erfun­de­ne Tex­te las­sen sich nicht so leicht erin­nern, wie Tex­te, die von einer erleb­ten Geschich­te berich­ten. Nun also, in dem ich mei­nen Text, den ich im April des ver­gan­ge­nen Jah­res notier­te, lese, schrei­be ich ihn zum zwei­ten Male, er wird mir ver­mut­lich ein wei­te­res Jahr spä­ter, noch in Erin­ne­rung sein, wie der Abend, an dem ich ihn wie­der­hol­te, also erleb­te, weil ich ihn in mein Leben ver­setz­te: Ich stel­lte mir vor, wie ich in der Küche vor einem Tisch sit­ze. Auf dem Tisch steht ein Radio. Das Radio ist 10 cm lang und eben­so breit und eben­so hoch, ein Wür­fel dem­zu­fol­ge. Der Wür­fel ver­fügt über zwei Knöp­fe, die ich ver­tie­fen einer­seits und an wel­chen ich dre­hen kann ande­rer­seits. Dort, wo ich Schrau­ben erken­ne, die in das höl­zer­ne Gehäu­se ein­ge­las­sen sind, scheint sich die hin­te­re Sei­te des klei­nen Radi­os zu befin­den. Ich kann das Radio öff­nen. Als ich es öff­ne, ent­de­cke ich wei­te­re win­zi­ge Schrau­ben, eine Pla­ti­ne, Dioden, Wider­stän­de, Beschrif­tun­gen in einer Spra­che, die ich nicht zu lesen ver­mag, außer­dem einen Zylin­der. Ich ent­de­cke also vie­le Din­ge, aber nichts, was mir behilf­lich sein konn­te, das Radio zum Schwei­gen zu brin­gen, das Radio spielt näm­lich in einem Abstand von einer Stun­de eine Pas­sa­ge aus der 2. Sym­pho­nie Rach­ma­ni­nows, die weder lei­ser noch lau­ter ein­zu­stel­len ist, sie ist eben, wie sie ist, laut genug, um das Radio vor das Fens­ter stel­len zu müs­sen. Ein­mal sit­zen zwei Tau­ben links und rechts des Radi­os. Als das Radio sei­ne Musik spielt, erschre­cken sie und flie­gen davon. Ein ande­res Mal kom­men sie wie­der und bau­en auf dem Radio ein Nest. — Heu­te Abend erzählt das Radio, ukrai­ni­sche Kin­der sei­en von rus­si­schen Behör­den aus der Stadt Mariu­pol ent­führt wor­den. Man, ich mei­ne, eine Spre­che­rin der rus­si­schen Behör­de, sag­te im Radio, die Kin­der, die frei­wil­lig in Bus­se ein­ge­stie­gen sei­en, soll­ten sich nur erho­len. Die jun­ge Frau sag­te wei­ter­hin, die Kin­der wür­den sehr schreck­li­che Din­ge erlebt haben, weil ukrai­ni­sche Trup­pen ihre Hei­mat­stadt ver­wüs­tet haben sol­len. Das sag­te die Frau. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hin­rich­tung bedroh­te Arzt Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wird seit sie­ben Wochen ohne Kon­takt zur Außen­welt im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran in Haft gehal­ten. Nach der wie­der­hol­ten Auf­for­de­rung, ihnen Kon­takt zu ihrem Man­dan­ten zu ermög­li­chen, über­gab die Gefäng­nis­ver­wal­tung sei­nen Anwält_innen Ende Dezem­ber 2020 einen unda­tier­ten Brief von Dr. Dja­la­li. Dar­in schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Ein­zel­haft befin­det. Sei­ner Fami­lie und sei­nen Anwält_innen wur­de am 24. Novem­ber 2020 gesagt, dass das Todes­ur­teil von Dr. Dja­la­li inner­halb einer Woche voll­streckt wer­de und sie nun die letz­te Gele­gen­heit zu einem Video­te­le­fo­nat hät­ten. / Die Nach­richt der bevor­ste­hen­den Voll­stre­ckung lös­te inter­na­tio­na­le For­de­run­gen aus, sei­ne Hin­rich­tung zu stop­pen. Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen wur­den nach den welt­wei­ten Pro­tes­ten die Hin­rich­tungs­plä­ne am 2. Dezem­ber 2020 “auf Anwei­sung von oben” gestoppt. Am 8. Dezem­ber 2020 erfuhr die Fami­lie, dass sei­ne Hin­rich­tung um eine Woche ver­scho­ben wur­de und Ende Dezem­ber hieß es, dass die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Hin­rich­tung erneut um einen Monat ver­scho­ben habe. Doch die Tat­sa­che, dass sich Ahm­adre­za Dja­la­li nach wie vor in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt befin­det, gibt trotz der zwei Auf­schü­be gro­ßen Anlass zu der Befürch­tung, dass er jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den könn­te. Denn die ira­ni­schen Behör­den pfle­gen Todeskandidat_innen im Gehei­men hin­zu­rich­ten, nach­dem sie sie in Ein­zel­haft ver­legt und ihnen dar­in den Kon­takt zur Außen­welt ver­wei­gert haben. / Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wur­de im Okto­ber 2017 in einem grob unfai­ren Ver­fah­ren vor der Abtei­lung 15 des Tehe­ra­ner Revo­lu­ti­ons­ge­richts wegen “Ver­dor­ben­heit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode ver­ur­teilt. Das Gericht stütz­te sich dabei haupt­säch­lich auf “Geständ­nis­se”, die laut Ahm­adre­za Dja­la­li durch Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen erzwun­gen wor­den waren. Er befand sich zu die­ser Zeit in ver­län­ger­ter Ein­zel­haft und hat­te kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand. Die Behör­den droh­ten ihm, ihn hin­zu­rich­ten und sei­ne in Schwe­den leben­den Kin­der sowie sei­ne im Iran leben­de Mut­ter zu töten oder auf ande­re Art zu ver­let­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Straf­tat­be­stand der “Ver­dor­ben­heit auf Erden” die straf­recht­li­chen Erfor­der­nis­se der Rechts­klar­heit und Genau­ig­keit nicht erfüllt und zudem dem Lega­li­täts­prin­zip und dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit zuwi­der­läuft. Am 9. Dezem­ber 2018 erfuh­ren die Rechts­bei­stän­de von Ahm­adre­za Dja­la­li, dass sein Todes­ur­teil vor Abtei­lung 1 des Obers­ten Gerichts­hofs sum­ma­risch bestä­tigt wor­den war, ohne dass sie die Mög­lich­keit hat­ten, Ver­tei­di­gungs­an­trä­ge im Namen ihres Man­dan­ten ein­zu­rei­chen. Min­des­tens zwei Anträ­ge auf eine gericht­li­che Über­prü­fung sei­nes Falls wur­den abge­lehnt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Mar­fa Rab­ko­va ist eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und arbei­tet als Koor­di­na­to­rin des Frei­wil­li­gen­diens­tes des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na. / Sie wur­de am 17. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men und am 25. Sep­tem­ber unter Para­graf 293(3) des Straf­ge­setz­buchs (“Trai­ning oder ande­re Vor­be­rei­tung von Men­schen zur Teil­nah­me an Auf­stän­den, oder Finan­zie­rung sol­cher Akti­vi­tä­ten”) ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr bis zu drei Jah­re im Gefäng­nis. Sie befin­det sich zur­zeit in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung Nr. 1 in Minsk./ Mar­fa Rab­ko­va ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen ihres recht­mä­ßi­gen Ein­sat­zes als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin schi­ka­niert wird. Sie beob­ach­tet Demons­tra­tio­nen und doku­men­tiert Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Fol­ter oder ande­re Miss­hand­lun­gen an fried­li­chen Pro­tes­tie­ren­den durch Beamt_innen der Sicher­heits­be­hör­den. Mar­fa Rab­ko­va hat kei­ne Straf­tat began­gen. Ihre Straf­ver­fol­gung ist eine erheb­li­che Ver­let­zung der inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen des Landes./ Die bela­rus­si­schen Behör­den müs­sen auf­hö­ren, Mit­glie­der des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na und ande­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Aktivist_innen straf­recht­lich zu ver­fol­gen. Sie müs­sen die Rech­te auf Vereinigungs‑, Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit der bela­rus­si­schen Bevöl­ke­rung respek­tie­ren.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jäh­ri­ge Kur­de Arsalan Khod­kam ist in Gefahr, im Gefäng­nis von Urumieh in der Pro­vinz West-Asder­bai­dschan hin­ge­rich­tet zu wer­den. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spio­na­ge” für die Kur­di­sche Demo­kra­ti­sche Par­tei des Iran (KDPI), eine bewaff­ne­te Oppo­si­ti­ons­grup­pe, zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Damals war er ein nied­ri­gran­gi­ger Ange­hö­ri­ger der Revo­lu­ti­ons­gar­den. Er hat die­se Anschul­di­gun­gen immer bestrit­ten und erklärt, dass die Behör­den ihn der Spio­na­ge beschul­dig­ten, nach­dem sie erfah­ren hat­ten, dass er über Insta­gram mit einem Ver­wand­ten sei­ner Frau kom­mu­ni­zier­te, der Mit­glied der KDPI war. Arsalan Khod­kam wur­de weni­ger als drei Mona­te nach sei­ner Fest­nah­me in einem unfai­ren Ver­fah­ren, das nur 30 Minu­ten dau­er­te, auf­grund von “Geständ­nis­sen”, die er sei­nen Anga­ben zufol­ge unter Fol­ter und ande­ren Miss­hand­lun­gen unter­zeich­net hat­te, zum Tode ver­ur­teilt. Er hat­te zu kei­nem Zeit­punkt Zugang zu einem Rechts­bei­stand sei­ner Wahl. Im Febru­ar 2020 ver­such­te sein Anwalt Ein­sicht in die Gerichts­un­ter­la­gen zu erhal­ten, um ein Gna­den­ge­such vor­zu­be­rei­ten. Die Staats­an­walt­schaft teil­te dem Rechts­bei­stand jedoch mit, er kön­ne Arsalan Khod­kam nicht ver­tre­ten. Ein Gna­den­ge­such, das Arsalan Khod­kam aus dem Gefäng­nis gestellt hat­te, wur­de abge­lehnt. Im Mai 2020 wur­den sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gewarnt, er kön­ne jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den. / Nach sei­ner Fest­nah­me am 23. April 2018 wur­de Arsalan Khod­kam in eine Haft­ein­rich­tung der Revo­lu­ti­ons­gar­den in der Mili­tär­ka­ser­ne Almah­di in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Ein­zel­haft ­ ohne Kon­takt zu sei­ner Fami­lie oder einem Rechts­bei­stand. Wäh­rend die­ser Zeit wur­de er sei­nen Anga­ben zufol­ge wie­der­holt gefol­tert, um ihn zu einem “Geständ­nis” zu zwin­gen. Er sag­te, er sei wie­der­holt aus­ge­peitscht bzw. mit Stö­cken geschla­gen und mit Faust­hie­ben und Trit­ten trak­tiert wor­den, unter ande­rem auf den Rücken, wo er ein chir­ur­gi­sches Implan­tat hat. Des­halb habe er mehr­fach das Bewusst­sein ver­lo­ren. Die Verhörbeamt_innen sol­len ihn über lan­ge Zeit­räu­me in schmerz­haf­ter Wei­se die Hän­de gefes­selt haben. Wäh­rend die­ser Zeit ver­wei­ger­te man ihm den Gang zu Toi­let­te, so dass er sich ein­näss­te oder den Harn so lan­ge ein­hielt, bis er Bla­sen- und Nie­ren­schmer­zen hat­te. Er gab außer­dem an, am Schla­fen gehin­dert wor­den zu sein. / Arsalan Khod­kam wur­de von der Abtei­lung 1 des Mili­tär­ge­richts in West-Aser­bai­dschan der “Feind­schaft zu Gott” (moh­are­beh) durch “Spio­na­ge” für schul­dig befun­den. Er traf sei­nen vom Gericht bestimm­ten Rechts­bei­stand zum ers­ten Mal wäh­rend des Gerichts­ver­fah­rens. Die­ser habe vor Gericht nichts zu sei­ner Ver­tei­di­gung vor­ge­tra­gen. Die Abtei­lung 32 des Obers­ten Gerichts­hof wies sein Rechts­mit­tel im Schnell­ver­fah­ren zurück, ohne dar­auf ein­zu­ge­hen, dass unter Fol­ter erpress­te “Geständ­nis­se” vor Gericht zuge­las­sen wur­den. Ein dar­auf­fol­gen­der Antrag auf gericht­li­che Über­prü­fung des Ver­fah­rens wur­de am 3. Okto­ber 2018 zurück­ge­wie­sen. Arsalan Khod­kam hat bis heu­te kei­ne schrift­li­che Fas­sung des Urteils gegen ihn erhal­ten. Die Anwen­dung der Todes­stra­fe wegen “Spio­na­ge” ver­stößt gegen das Völ­ker­recht, das die Todes­stra­fe auf die “schwers­ten Ver­bre­chen”, wie vor­sätz­li­che Tötun­gen, beschränkt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe, unge­ach­tet der Schwe­re und der Umstän­de einer Tat, der Schuld, Unschuld oder beson­de­ren Eigen­schaf­ten des Ver­ur­teil­ten, oder der vom Staat gewähl­ten Hin­rich­tungs­me­tho­de, da sie das Recht auf Leben ver­letzt und die grau­sams­te, unmensch­lichs­te und ernied­ri­gends­te aller Stra­fen dar­stellt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: »Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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ai : RUANDA

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MENSCH IN GEFAHR: „Jackie Umu­ho­za, die Toch­ter des im Exil leben­den Pas­tors Deo Nyiri­gi­ra, wur­de am 27. Novem­ber in Kiga­li fest­ge­nom­men. Die Unter­su­chungs­be­hör­de Rwan­da Inves­ti­ga­ti­on Bureau bestä­tig­te am 28. Novem­ber auf Twit­ter, dass Jackie Umu­ho­za in Unter­su­chungs­haft sei. Ihr wer­den Lan­des­ver­rat und Spio­na­ge vor­ge­wor­fen. Bei einem Schuld­spruch muss sie mit bis zu 25 Jah­ren Gefäng­nis rechnen./ Die Staats­an­walt­schaft hat ihren Fall jedoch bis­her nicht bestä­tigt, und sie wur­de kei­nem Gericht vor­ge­führt. Ihre anhal­ten­de Unter­su­chungs­haft ist daher nicht rich­ter­lich ange­ord­net. Laut ruan­di­scher Straf­pro­zess­ord­nung dür­fen Straf­ver­däch­ti­ge ledig­lich bis zu fünf Tage lang in Unter­su­chungs­haft gehal­ten wer­den. Danach muss die Staats­an­walt­schaft eine rich­ter­li­che Anord­nung zur Haft­ver­län­ge­rung ein­ho­len, die auf soli­den Fak­ten zur Recht­fer­ti­gung eines Ver­fah­rens basiert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 31.1.2020 unter > ai : urgent action
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