MENSCHEN IN GEFAHR: „Der Filmemacher Sayed Rahim Saidi ist willkürlich im Gefängnis Pul-e-Charkhi inhaftiert und bei schlechter Gesundheit. Er war am 14. Juli 2024 in Kabul von Angehörigen des Allgemeinen Geheimdienstes der Taliban festgenommen worden. Bei seiner Verhandlung im Dezember 2024 verurteilte ihn das Gericht wegen mutmaßlicher Propaganda gegen die De-facto-Behörden der Taliban zu drei Jahren Gefängnis. Trotz schwerer Erkrankungen wird er in einer kalten Gefängniszelle festgehalten und nicht angemessen medizinisch und medikamentös versorgt. Zwischen Juli und Dezember soll er im Gewahrsam des Geheimdiensts gefoltert und anderweitig misshandelt und nicht mit den von seiner Familie geschickten Medikamenten versorgt worden sein. Sayed Rahim Saidi muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.”> EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER
Aus der Wörtersammlung: behörde
ai : TUNESIEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 11. Mai 2024 stürmten Sicherheitskräfte maskiert und in Zivilkleidung die Büros der Anwaltskammer in Tunis und nahmen die Anwältin Sonia Dahmani fest. Seitdem ist sie willkürlich in Haft. Die Behörden gehen mit fünf verschiedenen Strafverfahren gegen sie vor, allein weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Sonia Dahmani wird derzeit im Gefängnis von Manouba festgehalten, die Bedingungen sind grausam und unmenschlich. Sie ist extremer Kälte ausgesetzt und hat keinen Zugang zu grundlegenden Dingen wie sauberer Kleidung. / Die anhaltende ungerechtfertigte Inhaftierung von Sonia Dahmani gibt Anlass zu großer Sorge. Sie ist allein deswegen im Gefängnis, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machte. So kritisierte sie die Haftbedingungen in tunesischen Gefängnissen sowie die Misshandlung von Flüchtlingen und Migrant*innen. / Nachdem sie in Fernseh- und Radiosendungen regelmäßig öffentlich die Behörden kritisierte, haben diese in fünf verschiedenen Fällen Ermittlungen gegen sie eingeleitet. In zwei davon wurde sie bereits schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe verurteilt. Am 6. Juli 2024 verurteilte ein erstinstanzliches Gericht in Tunis Sonia Dahmani wegen eines ironischen Kommentars in einer Fernsehsendung zu einem Jahr Gefängnis. Im Rechtsmittelverfahren wurde die Haftstrafe auf acht Monate reduziert. Am 24. Oktober 2024 verurteilte dasselbe Gericht sie in einem anderen Fall zu einer zusätzlichen zweijährigen Haftstrafe, weil sie auf rassistische und diskriminierende Praktiken in Tunesien hingewiesen hatte. Beide Urteile basieren auf dem drakonischen Gesetzesdekret 54 über Cyberkriminalität. Gegen Sonia Dahmani sind drei weitere Verfahren anhängig, die sich alle auf die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung beziehen. / Sonia Dahmani wird unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Sie ist mit extremen Temperaturschwankungen konfrontiert, im Winter ist es in ihrer Zelle wegen eines kaputten Fensters eiskalt. Die Gefängnisbehörden verweigern ihrer Familie, ihr bei Besuchen warme Kleidung oder Nahrung mitzubringen, was zu Unterernährung und erheblichem Gewichtsverlust führt. Sie hat in Haft massive gesundheitliche Probleme entwickelt, darunter Diabetes, Rückenschmerzen, geschwollene Beine und Bluthochdruck. Sonia Dahmani werden außerdem grundlegende Güter wie saubere Kleidung sowie eine angemessene medizinische Versorgung und Medikamente verweigert, während sie von den Gefängniswärter*innen demütigend behandelt wird. So wurde sie beispielsweise am 20. August 2024 vor ihrer Gerichtsverhandlung einer erniedrigenden Leibesvisitation unterzogen, bei der sie sich nackt ausziehen musste, was eine Verletzung ihrer physischen und psychischen Integrität darstellt. Sonia Dahmani teilt sich ihre Zelle – und die nicht abgetrennte Toilette – mit vier anderen Gefangenen, sie hat nur begrenzt Zugang zu heißem Wasser. Die hygienischen Verhältnisse sind miserabel, ihre Zelle ist von Ratten und Ungeziefer befallen.”> EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER
ai : USA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Richard Moore wurde 2001 zum Tode verurteilt und soll am 1. November 2024 im US-Bundesstaat South Carolina hingerichtet werden. Er ist Afroamerikaner, das Opfer war weiß. Dieser Fall entspricht einem gängigen Muster im Verwaltungsbezirk Spartanburg County, in dem die Todesstrafe bisher hauptsächlich für Verbrechen mit weißen Opfern verhängt wurde. Darüber hinaus sorgte die Staatsanwaltschaft durch die Ablehnung afroamerikanischer Geschworener für eine rein weiße Jury. In ihrem im Jahr 2022 geäußerten Widerspruch gegen das Todesurteil erklärte Richterin Kaye Hearn vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaates South Carolina, “Moores Todesurteil ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten … In der Jury saß kein*e einzige*r Afroamerikaner*in, obwohl mehrere als Geschworene zur Verfügung gestanden hätten.” Die Richterin kam zu dem Schluss, dass das Todesurteil im Fall Richard Moore unverhältnismäßig war. Richard Moore war unbewaffnet, als er den Laden betrat, und der Ladenmitarbeiter und er wurden mit einer Waffe angeschossen, die sich bereits im Laden befand. Dieser Tatbestand allein weist auf einen fehlenden Vorsatz hin. Nach dem US-amerikanischen Verfassungsrecht “ist die Todesstrafe auf die Straftäter*innen zu beschränken, die eine enge Kategorie der schwersten Verbrechen begehen und die aufgrund ihrer extremen Schuld die Hinrichtung am ehesten verdienen”. 2015 führte Stephen Breyer, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Studien an, die zeigen, dass “die Faktoren, die die Anwendung der Todesstrafe am deutlichsten beeinflussen sollten – nämlich die vergleichsweise Ungeheuerlichkeit des Verbrechens – dies häufig nicht tun. Andere Studien zeigen, dass Umstände, die die Verhängung der Todesstrafe nicht beeinflussen sollten, wie die ethnische Zugehörigkeit, das Geschlecht oder geografische Faktoren, dies oft tun.” Er verwies auf Untersuchungen, wonach “Personen, die des Mordes an weißen Opfern beschuldigt werden – im Gegensatz zu afroamerikanischen Opfern oder Opfern aus anderen Minderheiten –, eher zum Tode verurteilt werden”. / Die Interamerikanische Menschenrechtskommission hat vorsorglich einen Aufschub der Hinrichtung von Richard Moore gefordert, um mehr Zeit zu haben, den Fall zu überprüfen. Als US-Bundesstaat ist South Carolina nach internationalem Recht verpflichtet, der Forderung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Folge zu leisten. / Der ehemalige Leiter der Strafvollzugsbehörde von South Carolina, Jon Ozmint, bezeichnete Richard Moore als einen “vorbildlichen” Gefangenen. > EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER
ai : UKRAINE
MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 24. Februar 2022 wurden die Menschen in der Ukraine um 5 Uhr morgens von der Nachricht geweckt, dass das russische Militär in ihr Land einmarschiert ist. Mitten in der Nacht waren russische Panzer ins Land gerollt und das Militär hatte aus mehreren Richtungen angegriffen. Der russische Angriffskrieg geht mit erschreckendem Leid für die Zivilbevölkerung in der Ukraine einher. Die Recherchen von Amnesty International weisen auf ein breiteres Muster von Kriegsverbrechen durch russisches Militär hin. Russische Streitkräfte greifen wahllos Wohngebiete, Krankenhäuser und Schulen an und setzen dabei unterschiedslos wirkende Waffen und verbotene Streumunition ein. Unbewaffnete Zivilist*innen wurden in ihren Häusern oder auf offener Straße von russischen Soldat*innen erschossen. Russlands Einmarsch in die Ukraine ist ein eklatanter Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und ein Akt der Aggression, der ein Völkerrechtsverbrechen darstellt. Gleichzeitig missbraucht Russland seine Position als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats, um sich vor Konsequenzen zu schützen. Die Russische Föderation muss diesen Akt der Aggression gegen die Ukraine beenden und die Zivilbevölkerung schützen. Sie muss sich an das Völkerrecht halten. Die Aggression nach außen wird begleitet von der brutalen Unterdrückung all jener, die sich in Russland gegen den Krieg positionieren oder unabhängig darüber berichten. Seit Februar 2022 wurden nach Informationen der russischen Menschenrechtsorganisation OVD-info mehr als 19.000 Menschen im Zusammenhang mit Antikriegsprotesten festgenommen. Hunderte Gerichtsverfahren wurden gegen sie eingeleitet, dutzende Websites unabhängiger Medien willkürlich blockiert und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen aufgelöst, faktisch verboten oder als “ausländische Agenten” oder “unerwünscht” gelistet. Die russische Aggression hat die Menschen in der Ukraine in eine katastrophale Menschenrechtskrise gestürzt. In Russland wird jede Opposition gegen den Krieg unterdrückt. Schließen wir uns zusammen, um das sofortige Ende dieses Angriffskriegs und das Ende der Repressionen zu fordern. Wir sind viele. Sende eine E‑Mail an den russischen Botschafter in Deutschland und fordere das sofortige Ende des Angriffskriegs, den Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des Völkerrechts. Hinweis: Es werden keine persönlichen Daten an die russischen Behörden weitergeleitet.” > EINE E‑MAIL SCHREIBEN
ai : JORDANIEN
MENSCH IN GEFAHR: „Dem syrischen Flüchtling Atiya Mohammad Abu Salem droht unmittelbar die Abschiebung aus Jordanien. Er lebt seit zwölf Jahren in Jordanien und ist Journalismusstudent und freiberuflicher Videofilmer./ Am 9. April wurde Atiya Mohammad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicherheitskräften festgenommen, als er eine propalästinensische Protestkundgebung in der Nähe der israelischen Botschaft filmen wollte. Die Sicherheitskräfte informierten ihn nicht über die Gründe für seine Festnahme und verhörten ihn ohne einen Rechtsbeistand. Nach Angaben seines Rechtsbeistands drohten die Sicherheitskräfte Atiya Mohammad Abu Salem mit Abschiebung und zwangen ihn, sein Telefon zur Überprüfung zu entsperren. Er wurde weder der Justiz übergeben noch wegen einer Straftat angeklagt. Dennoch erhielt sein Rechtsbeistand die Information, dass ein Abschiebungsbefehl für seinen Mandanten ausgestellt worden sei. / Eine Rechtshilfeorganisation hat im Namen des Flüchtlings vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt. In Syrien wäre Atiya Mohammad Abu Salem nicht sicher. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben über die Jahre hinweg durchgehend schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge dokumentiert, die rechtswidrig nach Syrien abgeschoben wurden. So sind die syrischen Sicherheitskräfte u. a. für willkürliche Festnahmen, Folterungen und Verschwindenlassen verantwortlich. Gemäß den Bestimmungen des Völkerrechts müssen die jordanischen Behörden den Abschiebungsbefehl gegen Atiya Mohammad Abu Salem unverzüglich aufheben und ihn freilassen, sofern er nicht umgehend einer international anerkannten Straftat angeklagt wird. Sollte er angeklagt werden, so muss dies vor einem ordentlichen Gericht und unter Einhaltung seiner Verfahrensrechte geschehen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent action
ai : VENEZUELA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 19. Februar 2024 wurde Juan Carlos Marrufo ohne Vorankündigung in das Gefängnis Rodeo I im venezolanischen Bundesstaat Miranda verlegt, fast drei Jahre nach seiner politisch motivierten willkürlichen Inhaftierung. Obwohl sich sein Gesundheitszustand verschlechtert, verweigern ihm die Behörden nach wie vor Untersuchungen und Behandlungen. María Auxiliadora Delgado, die mit Juan Carlos verheiratet ist und ebenfalls seit dem 19. März 2019 willkürlich festgehalten wird, benötigt sofortige medizinische Untersuchungen. Emirlendris Benitez, die im August 2018 willkürlich festgenommen wurde, leidet an Beschwerden, die auf die Folter zurückzuführen sind, der sie ausgesetzt war. Sie benötigt eine sofortige Operation.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent actions
ai : RUSSISCHE FÖDERATION
MENSCH IN GEFAHR: „Wladimir Kara-Mursa wurde am 11. April 2022 in der Nähe seiner Wohnung in Moskau festgenommen und einzig aufgrund seines friedlichen politischen Aktivismus und seiner Kritik an den russischen Behörden vor Gericht gestellt. Grundlage für die Vorwürfe sind Vorträge, in denen er den russischen Einmarsch in der Ukraine kritisiert hatte, sowie seine Verbindung zu der oppositionellen Gruppierung Open Russia. Am 17. April wurde Wladimir Kara-Mursa schuldig gesprochen und zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird sowohl durch das Völkerrecht als auch die russische Verfassung garantiert. Die Wahrnehmung dieses Rechts darf daher nicht mit Repressalien oder gar langen Haftstrafen einhergehen. Wladimir Kara-Mursa leidet Berichten zufolge in beiden Füßen an Polyneuropathie, was gemäß russischem Recht eigentlich bedeutet, dass er nicht inhaftiert werden darf. Aufgrund seiner langen Haftstrafe besteht Sorge um seinen Gesundheitszustand.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent action
radiotauben
sierra : 22.08 UTC — Einmal, am späten Abend, folgte ich einem Hyperlink, der von meiner Particlesmaschine automatisch erzeugt worden war nach Regeln, die ich nicht präzise beschreiben könnte. In dieser Weise arbeitend, begegnete ich einem Text, der von einem Radio erzählte. Es ist seltsam, ich konnte mich zunächst nicht erinnern, diesen Text selbst geschrieben zu haben. Ich las ihn und dachte: Diesen Text musst Du erfunden haben, rein erfundene Texte lassen sich nicht so leicht erinnern, wie Texte, die von einer erlebten Geschichte berichten. Nun also, in dem ich meinen Text, den ich im April des vergangenen Jahres notierte, lese, schreibe ich ihn zum zweiten Male, er wird mir vermutlich ein weiteres Jahr später, noch in Erinnerung sein, wie der Abend, an dem ich ihn wiederholte, also erlebte, weil ich ihn in mein Leben versetzte: Ich stellte mir vor, wie ich in der Küche vor einem Tisch sitze. Auf dem Tisch steht ein Radio. Das Radio ist 10 cm lang und ebenso breit und ebenso hoch, ein Würfel demzufolge. Der Würfel verfügt über zwei Knöpfe, die ich vertiefen einerseits und an welchen ich drehen kann andererseits. Dort, wo ich Schrauben erkenne, die in das hölzerne Gehäuse eingelassen sind, scheint sich die hintere Seite des kleinen Radios zu befinden. Ich kann das Radio öffnen. Als ich es öffne, entdecke ich weitere winzige Schrauben, eine Platine, Dioden, Widerstände, Beschriftungen in einer Sprache, die ich nicht zu lesen vermag, außerdem einen Zylinder. Ich entdecke also viele Dinge, aber nichts, was mir behilflich sein konnte, das Radio zum Schweigen zu bringen, das Radio spielt nämlich in einem Abstand von einer Stunde eine Passage aus der 2. Symphonie Rachmaninows, die weder leiser noch lauter einzustellen ist, sie ist eben, wie sie ist, laut genug, um das Radio vor das Fenster stellen zu müssen. Einmal sitzen zwei Tauben links und rechts des Radios. Als das Radio seine Musik spielt, erschrecken sie und fliegen davon. Ein anderes Mal kommen sie wieder und bauen auf dem Radio ein Nest. — Heute Abend erzählt das Radio, ukrainische Kinder seien von russischen Behörden aus der Stadt Mariupol entführt worden. Man, ich meine, eine Sprecherin der russischen Behörde, sagte im Radio, die Kinder, die freiwillig in Busse eingestiegen seien, sollten sich nur erholen. Die junge Frau sagte weiterhin, die Kinder würden sehr schreckliche Dinge erlebt haben, weil ukrainische Truppen ihre Heimatstadt verwüstet haben sollen. Das sagte die Frau. — stop
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hinrichtung bedrohte Arzt Dr. Ahmadreza Djalali wird seit sieben Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt im Evin-Gefängnis in Teheran in Haft gehalten. Nach der wiederholten Aufforderung, ihnen Kontakt zu ihrem Mandanten zu ermöglichen, übergab die Gefängnisverwaltung seinen Anwält_innen Ende Dezember 2020 einen undatierten Brief von Dr. Djalali. Darin schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Einzelhaft befindet. Seiner Familie und seinen Anwält_innen wurde am 24. November 2020 gesagt, dass das Todesurteil von Dr. Djalali innerhalb einer Woche vollstreckt werde und sie nun die letzte Gelegenheit zu einem Videotelefonat hätten. / Die Nachricht der bevorstehenden Vollstreckung löste internationale Forderungen aus, seine Hinrichtung zu stoppen. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurden nach den weltweiten Protesten die Hinrichtungspläne am 2. Dezember 2020 “auf Anweisung von oben” gestoppt. Am 8. Dezember 2020 erfuhr die Familie, dass seine Hinrichtung um eine Woche verschoben wurde und Ende Dezember hieß es, dass die Vollstreckungsbehörde die Hinrichtung erneut um einen Monat verschoben habe. Doch die Tatsache, dass sich Ahmadreza Djalali nach wie vor in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt befindet, gibt trotz der zwei Aufschübe großen Anlass zu der Befürchtung, dass er jederzeit hingerichtet werden könnte. Denn die iranischen Behörden pflegen Todeskandidat_innen im Geheimen hinzurichten, nachdem sie sie in Einzelhaft verlegt und ihnen darin den Kontakt zur Außenwelt verweigert haben. / Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 in einem grob unfairen Verfahren vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen “Verdorbenheit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei hauptsächlich auf “Geständnisse”, die laut Ahmadreza Djalali durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen worden waren. Er befand sich zu dieser Zeit in verlängerter Einzelhaft und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Behörden drohten ihm, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten oder auf andere Art zu verletzen. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der “Verdorbenheit auf Erden” die strafrechtlichen Erfordernisse der Rechtsklarheit und Genauigkeit nicht erfüllt und zudem dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Am 9. Dezember 2018 erfuhren die Rechtsbeistände von Ahmadreza Djalali, dass sein Todesurteil vor Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs summarisch bestätigt worden war, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, Verteidigungsanträge im Namen ihres Mandanten einzureichen. Mindestens zwei Anträge auf eine gerichtliche Überprüfung seines Falls wurden abgelehnt.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action
ai : BELARUS
MENSCH IN GEFAHR: „Marfa Rabkova ist eine Menschenrechtsverteidigerin und arbeitet als Koordinatorin des Freiwilligendienstes des Menschenrechtszentrums Viasna. / Sie wurde am 17. September festgenommen und am 25. September unter Paragraf 293(3) des Strafgesetzbuchs (“Training oder andere Vorbereitung von Menschen zur Teilnahme an Aufständen, oder Finanzierung solcher Aktivitäten”) angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre im Gefängnis. Sie befindet sich zurzeit in der Untersuchungshafteinrichtung Nr. 1 in Minsk./ Marfa Rabkova ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihres rechtmäßigen Einsatzes als Menschenrechtsverteidigerin schikaniert wird. Sie beobachtet Demonstrationen und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder andere Misshandlungen an friedlichen Protestierenden durch Beamt_innen der Sicherheitsbehörden. Marfa Rabkova hat keine Straftat begangen. Ihre Strafverfolgung ist eine erhebliche Verletzung der internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes./ Die belarussischen Behörden müssen aufhören, Mitglieder des Menschenrechtszentrums Viasna und andere zivilgesellschaftliche Aktivist_innen strafrechtlich zu verfolgen. Sie müssen die Rechte auf Vereinigungs‑, Versammlungs- und Meinungsfreiheit der belarussischen Bevölkerung respektieren.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action