MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jährige Kurde Arsalan Khodkam ist in Gefahr, im Gefängnis von Urumieh in der Provinz West-Asderbaidschan hingerichtet zu werden. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spionage” für die Kurdische Demokratische Partei des Iran (KDPI), eine bewaffnete Oppositionsgruppe, zum Tode verurteilt worden. Damals war er ein niedrigrangiger Angehöriger der Revolutionsgarden. Er hat diese Anschuldigungen immer bestritten und erklärt, dass die Behörden ihn der Spionage beschuldigten, nachdem sie erfahren hatten, dass er über Instagram mit einem Verwandten seiner Frau kommunizierte, der Mitglied der KDPI war. Arsalan Khodkam wurde weniger als drei Monate nach seiner Festnahme in einem unfairen Verfahren, das nur 30 Minuten dauerte, aufgrund von “Geständnissen”, die er seinen Angaben zufolge unter Folter und anderen Misshandlungen unterzeichnet hatte, zum Tode verurteilt. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Im Februar 2020 versuchte sein Anwalt Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu erhalten, um ein Gnadengesuch vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Rechtsbeistand jedoch mit, er könne Arsalan Khodkam nicht vertreten. Ein Gnadengesuch, das Arsalan Khodkam aus dem Gefängnis gestellt hatte, wurde abgelehnt. Im Mai 2020 wurden seine Familienangehörigen gewarnt, er könne jederzeit hingerichtet werden. / Nach seiner Festnahme am 23. April 2018 wurde Arsalan Khodkam in eine Hafteinrichtung der Revolutionsgarden in der Militärkaserne Almahdi in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand. Während dieser Zeit wurde er seinen Angaben zufolge wiederholt gefoltert, um ihn zu einem “Geständnis” zu zwingen. Er sagte, er sei wiederholt ausgepeitscht bzw. mit Stöcken geschlagen und mit Fausthieben und Tritten traktiert worden, unter anderem auf den Rücken, wo er ein chirurgisches Implantat hat. Deshalb habe er mehrfach das Bewusstsein verloren. Die Verhörbeamt_innen sollen ihn über lange Zeiträume in schmerzhafter Weise die Hände gefesselt haben. Während dieser Zeit verweigerte man ihm den Gang zu Toilette, so dass er sich einnässte oder den Harn so lange einhielt, bis er Blasen- und Nierenschmerzen hatte. Er gab außerdem an, am Schlafen gehindert worden zu sein. / Arsalan Khodkam wurde von der Abteilung 1 des Militärgerichts in West-Aserbaidschan der “Feindschaft zu Gott” (moharebeh) durch “Spionage” für schuldig befunden. Er traf seinen vom Gericht bestimmten Rechtsbeistand zum ersten Mal während des Gerichtsverfahrens. Dieser habe vor Gericht nichts zu seiner Verteidigung vorgetragen. Die Abteilung 32 des Obersten Gerichtshof wies sein Rechtsmittel im Schnellverfahren zurück, ohne darauf einzugehen, dass unter Folter erpresste “Geständnisse” vor Gericht zugelassen wurden. Ein darauffolgender Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Verfahrens wurde am 3. Oktober 2018 zurückgewiesen. Arsalan Khodkam hat bis heute keine schriftliche Fassung des Urteils gegen ihn erhalten. Die Anwendung der Todesstrafe wegen “Spionage” verstößt gegen das Völkerrecht, das die Todesstrafe auf die “schwersten Verbrechen”, wie vorsätzliche Tötungen, beschränkt. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: International
ai : BURUNDI
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi wurden am 30. Januar von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. / Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist-innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um von dort über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Adolphe Masabarakiza wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist/innen mussten in Haft bleiben. Der Fahrer wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen. Die zu Haftstrafen verurteilten Journalist-innen legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein. / Die ursprüngliche Anklage „Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit“ war bei der Urteilsverkündung in „unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit“ geändert worden. Das Gericht gestattete es den Rechtsbeiständen der Journalist-innen nicht, Argumente gegen diese neue Anklage vorzubringen. / Amnesty International geht davon aus, dass die vier Journalist-innen nur aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden. Das Verhalten, das zu ihrer Verurteilung führte – eine Recherchereise mit dem Ziel, über aktuelle Ereignisse zu berichten – entspricht genau dem Tätigkeitsprofil von Journalist-innen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
Amnesty International / MENSCH IN GEFAHR: „Am 22. September 2019 gegen 19 Uhr nahmen Angehörige der Sicherheitsbehörden in Zivil die bekannte Menschenrechtsanwältin Mahienour el-Masry fest, als sie das Gebäude der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit in Alexandria verließ. Sie brachten sie in einem Kleintransporter an einen unbekannten Ort. Kurz zuvor, am 20. und 21. September, waren in mehreren ägyptischen Städten regierungskritische Proteste ausgebrochen. Die Anwältin wollte sich bei der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit über den Stand der Ermittlungen gegen die bei den Protesten Festgenommenen erkundigen, die den Rücktritt von Präsident Abdel Fattah al-Sisi gefordert hatten. Am 23. September befragte ein Staatsanwalt Mahienour el-Masry und entschied, sie während der Ermittlungen im Fall 488 von 2019 für 15 Tage im Frauengefängnis Al Qanater zu inhaftieren. Bei diesem Fall geht es um die regierungskritischen Demonstrationen vom März 2019. Ihr wird „Zusammenarbeit mit einer Terrorvereinigung zur Erlangung ihrer Ziele“, die „Verbreitung falscher Nachrichten“ und „Nutzung der Sozialen Medien zur Veröffentlichung von Falschmeldungen“ vorgeworfen. / Mahienour el-Masrys Inhaftierung ist Teil des bislang härtesten Vorgehens gegen Andersdenkende in der Amtszeit von Präsident Abdel Fattah al-Sisi. Bei den Protesten am 20. und 21. September 2019, auf denen der Rücktritt des Präsidenten gefordert wurde, wurden mehr als 2.300 Menschen festgenommen./ Amnesty International ist der Ansicht, dass Mahienour el-Masry eine Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie friedlich ihrer Arbeit nachgegangen ist, die darin besteht, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 21.11.2019 unter > ai : urgent action
ai : SRI LANKA
MENSCH IN GEFAHR: „Der Schriftsteller Shakthika Sathkumara wurde am 1. April 2019 festgenommen, als er auf einer Polizeiwache erschien, um eine Aussage zu einer Beschwerde zu machen, die buddhistische Mönche hinsichtlich seiner Kurzgeschichte eingereicht hatten. Er wurde unter Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291(B) des srilankischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Paragrafen lassen eine Freilassung gegen Kaution seitens regulärer Amtsgerichte nicht zu. Deshalb befand sich Shakthika Sathkumara fast vier Monate lang in Haft. Seine nächste Anhörung soll am 30. September vor dem Obersten Gerichtshof stattfinden. / Shakthika Sathkumaras literarische Arbeit ist von mehreren Organisationen, darunter auch dem Ministerium für kulturelle Angelegenheiten und der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten der Nordwestprovinz, für Auszeichnungen vorgeschlagen worden. Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs kriminalisieren das Propagieren von rassistischem und religiösem Hass, der Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt schürt./ Die Festnahme von Shakthika Sathkumara ist Teil einer beunruhigenden Tendenz, das IPbpR-Gesetz dazu zu nutzen, friedlichen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lanka die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit abzusprechen. Diese Rechte sind jedoch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. Im Mai 2019 wurde eine Frau namens M. R. Mazahima unter dem IPbpR-Gesetz festgenommen, weil sie eine Bluse mit dem Aufdruck eines Schiffsteuerrades getragen hatte. Als Begründung wurde von den anzeigenden Personen fälschlicherweise angegeben, dass dies ein buddhistisches Symbol sei. Sie wurde mehr als drei Wochen lang in Gewahrsam gehalten, bis ihr endlich Kaution gewährt wurde. Im Juni 2019 wurde dem Kolumnisten Kusal Perera unter dem IPbpR-Gesetz mit der Festnahme gedroht, weil er über den zunehmenden extremistischen Sinhala-Buddhismus in Sri Lanka geschrieben hatte. / Der willkürliche Einsatz des IPbpR-Gesetzes – das Menschenrechte schützen und nicht gegen sie verstoßen soll – hat zu einem schwierigen Klima im Land geführt. In Sri Lanka reagieren die Behörden extrem sensibel auf vermeintliche Verunglimpfungen des Buddhismus und werden direkt von bestimmten Gruppen buddhistischer Mönche beeinflusst, die die Festnahme und Strafverfolgung von Personen verlangen, von der sie meinen, dass sie die Religion verunglimpft haben./ Gemäß dem IPbpR, an dessen Umsetzung Sri Lanka gebunden ist, darf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit nur in einem engen, klar definierten Rahmen eingeschränkt werden. Einschränkungen dieser Rechte sind nur dann zulässig, wenn sie nötig sind, um die Rechte und Freiheiten anderer oder bestimmte öffentliche Interessen (wie z. B. die nationale bzw. öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit oder Moral) zu schützen, und wenn sie für diesen Zweck nachweisbar notwendig sind. Indirekte oder direkte Kritik an einer Religion oder einem Glaubenssystem darf nicht als Volksverhetzung kriminalisiert werden.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 17.10.2019 unter > ai : urgent action
long string
himalaya : 0.12 UTC — Irgendjemand oder irgendeine Maschine muss einer Analyse zur Folge während der vergangenen Nacht einen Particlestext im World Wide Web mehrfach angesteuert haben. Ich habe meinen Text, den ich im Juni 2007 notierte, auf diesem Wege wiederentdeckt. Ich konnte mich noch erinnern, ihn geschrieben zu haben, nicht aber an mich selbst in der Zeit, da ich ihn notierte. Der Text geht so: Using the same code that computer keyboards use, the Japanese group, led by Masaru Tomita of Keio University, wrote four copies of Albert Einstein’s famous formula, E=mc2, along with “1905,” the date that the young Einstein derived it, into the bacterium’s genome, the 400-million-long string of A’s, G’s, T’s and C’s that determine everything the little bug is and everything it’s ever going to be. — International Harald Tribune / June 26, 2007. — Die Vorstellung eines menschlichen Lebewesens, das 15 Jahre in seinem persönlichen Code nach Informationen sucht, die nicht zu ihm gehören, add-ons, die Literatur sind. — stop
ai : KOLUMBIEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „In Bojayá im Departamento Chocó befinden sich 7.000 Angehörige afro-kolumbianischer und indigener Gemeinschaften in Unión Baquiaza, Egoróquera, Unión Cuití, Playita, Mesopotamia und Carrillo im Kreuzfeuer der Kampfhandlungen zwischen bewaffneten Gruppen. Amnesty International betrachtet die Lage mit Sorge und ist der Ansicht, dass die Gefahr massenhafter Tötungen und Vertreibungen besteht. Im Departamento Chocó wurden in jüngster Zeit mehrere Gemeinde-sprecher_innen ermordet, und die Präsenz bewaffneter Gruppen stellt eine ständige Bedrohung für die dortigen Gemeinschaften dar. Die kolumbianischen Behörden haben bisher nichts unternommen, um diese Menschen zu schützen. / Die meisten der betroffenen Personen können sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewegen, da sie versuchen, sich vor den Aktivitäten der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (Nationale Befreiungsarmee) und der paramilitärischen Gruppe Autodefensas Gaitanistas de Colombia zu schützen. Diese haben im vergangenen Jahr Antipersonenminen in der Gegend gelegt, Kinder rekrutiert, Gemeinde-sprecher_innen getötet und ganze Gemeinschaften belagert. Es gab einige Fälle, in denen Angehörige der Gemeinschaften die Zusammenarbeit der bewaffneten Gruppen mit Angehörigen der kolumbianischen Armee angeprangert haben. / Amnesty International warnte in einem 2017 veröffentlichten Bericht, dass die kolumbianische Regierung in dieser Gegend von Chocó ein Klima der Ausgrenzung und Vernachlässigung geschaffen hat, was die Schutzbedürftigkeit der dortigen Gemeinschaften noch weiter verstärkt. Die Reaktion der Behörden auf die dortige Lage war bisher alles andere als umfassend und konzentriert sich lediglich auf militärische Maßnahmen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30. Mai 2019 unter > ai : urgent action
ai : MOSAMBIQUE
MENSCH IN GEFAHR: „Amade Abubacar arbeitet als Journalist beim kommunalen Radiosender Nacedje im Bezirk Macomia in der Provinz Cabo Delgado im Norden von Mosambik. Am 18. Januar ordnete das Bezirksgericht von Macomia eine Verlängerung seiner Untersuchungshaft in der Polizeizentrale von Macomia an. Der zuständige Richter erklärte seine Inhaftierung für rechtmäßig mit der Begründung, Amade Abubacar sei am Tag nach seiner Verbringung in den Polizeigewahrsam dem Gericht vorgeführt worden. Gemäß Paragraf 311 des Strafgesetzbuchs von Mosambik muss jede Person innerhalb von 48 Stunden nach der Inhaftierung vor Gericht erscheinen. Der Richter ließ im Fall von Amade Abubacar unbeachtet, dass dieser bereits am 5. Januar von der Polizei festgenommen worden war. Anschließend hielt das Militär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest, bevor er am 17. Januar wieder an die Polizei übergeben wurde. Mit der anhaltenden Inhaftierung von Amade Abubacar wird gegen sein Recht auf ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen. / Ein von dem Journalisten eingereichter Antrag auf eine Freilassung unter Auflagen wies der Richter ab. Er begründete dies damit, dass Beweise, die in der polizeilichen Ermittlungsakte enthalten sind, keinerlei Zweifel an seiner Schuld ließen. Der Richter gab weiterhin an, dass Amade Abubacar im Falle einer Freilassung weitere Straftaten begehen könne und somit eine Gefahr für den sozialen Frieden darstellen würde. Die Polizei legte dem Gericht als Beweis gegen Amade Abubacar eine Liste von mutmaßlichen Mitgliedern der islamistischen Terrororganisation Al-Shabaab vor, die der Journalist bei seiner Festnahme bei sich trug. Zudem wies die Polizei darauf hin, dass der Vorgesetzte von Amade Abubacar nichts von den Interviews gewusst habe, die er durchgeführt hatte. / Amade Abubacar drohen konstruierte Anklagen wegen „öffentlicher Aufwiegelung mithilfe von elektronischen Medien“ (Paragraf 322 des Strafgesetzbuchs) und „Verletzung von Staatsgeheimnissen über soziale Medien“ (Paragraf 323 des Strafgesetzbuchs). Amnesty International befürchtet, dass er nur aufgrund seiner Arbeit als Journalist und wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Anklage steht.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
ai : NIGER
MENSCHEN IN GEFAHR: „Der multinationale Ölkonzern Shell und die Regierung des südnigerianischen Bundesstaates Rivers haben es versäumt, die Bewohner_innen von Ogale, einer Region außerhalb von Port Harcourt, der Hauptstadt von Rivers, regelmäßig mit sicherem Trinkwasser zu versorgen. Die meisten der dort lebenden Menschen müssen entweder Wasser kaufen oder Grundwasser trinken, das laut einer 2011 veröffentlichten Studie der Vereinten Nationen gefährlich verschmutzt ist./ Die Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) ergab, dass die Bewohner_innen von Ogale Wasser aus Brunnen tranken, das so stark mit dem bekannten Karzinogen Benzol verunreinigt war, dass es den nach internationalen Richtlinien festgelegten Grenzwert um das 900-fache überschritt. Das Wasser zu trinken werde „sicher langfristige gesundheitliche Folgen“ haben. UNEP empfahl der nigerianischen Regierung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Menschen in Ogale nicht weiterhin Trinkwasser aus kontaminierten Brunnen trinken müssen, und ihnen eine alternative Quelle für sauberes Wasser zur Verfügung zu stellen. Trotz dieses dringenden Aufrufs gibt es noch immer keinen Zugang zu solch einer Quelle. / Am 1. September 2018 besuchte Amnesty International Ogale und sprach mit Anwohner_innen. Die meisten von ihnen kaufen ihr Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch, etwa zum Trinken, Kochen und Waschen, obwohl sie es sich eigentlich nicht leisten können. In einigen Fällen geben Bewohner_innen ein Drittel ihres wöchentlichen Einkommens für Wasser aus, sodass sie manchmal statt drei Mahlzeiten am Tag nur zwei essen können. Diejenigen, die es sich nicht leisten können, Wasser zu kaufen, trinken und nutzen das örtliche Grundwasser – trotz der Warnschilder, die darauf hinweisen, dass das Wasser ihre Gesundheit gefährdet. Manche trinken Wasser aus lokalen Brunnen und Bohrlöchern, auch wenn auf dem Wasser ein öliger Film zu sehen ist. Einige Bewohner_innen bezahlen sogar für das Wasser aus den Bohrlöchern. Andere nutzen Regenwasser, in dem sich schwarze Flöckchen befinden. Die Bewohner_innen haben keine andere Wahl, da sie nicht das nötige Geld aufbringen können, um Wasser von privaten Anbieter_innen zu kaufen und die Regierung bereits seit über einem Jahr kein sauberes Wasser mehr bereitstellt. Zeitgleich mit dem Besuch von Amnesty International in Ogale wurden einige der von der Regierung regulierten Wasserleitungen wieder in Betrieb genommen. Doch die Bewohner_innen berichten, dass die Wasserversorgung lediglich eine Stunde am Morgen oder am Nachmittag funktioniert und die zur Verfügung gestellte Wassermenge nicht ausreicht, um den grundlegenden Wasserbedarf zu decken. Amnesty International hat Grund zu der Annahme, dass auch dieses Wasser nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation für Trinkwasserqualität entspricht.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
ai : CHINA
MENSCH IN GEFAHR: „Guligeina Tashimaimaiti ist Doktorandin an der Technischen Universität Malaysia. Zuletzt wurde sie am 26. Dezember 2017 von ihrem Freund Sammy (geänderter Name, um seine Identität zu schützen) am Flughafen Senai International Airport in Malaysia gesehen. Die beiden hatten vereinbart, dass Guligeina Tashimaimaiti ihr Profilfoto bei dem populären chinesischen Chat-Dienst WeChat wöchentlich ändern würde, um zu signalisieren, dass sie sich in Sicherheit befindet. Eine Woche nach ihrer Rückkehr nach Ili in die Uigurische Autonome Region Xinjiang änderte Guligeina Tashimaimaiti wie besprochen ihr Profilbild. Mehrere Wochen lang blieb das Foto nun allerdings unverändert, bis ihr Profilbild eines Tages plötzlich durch ein dunkles, schwarz-weißes, düsteres Foto ersetzt wurde. Was darauf zu sehen war, erinnert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hintergrund des andauernden und beispiellosen scharfen Vorgehens gegen Uigur_innen und andere ethnische Minderheiten in der Autonomen Region Xinjiang, befürchten sowohl ihr Freund Sammy als auch die ältere Schwester von Guligeina Tashimaimaiti, Gulzire, dass die Doktorandin in einem Umerziehungslager inhaftiert ist. Ihre Freund_innen und Familienangehörigen hatten sie vor einer Heimreise gewarnt. Trotzdem war Guligeina Tashimaimaiti nachhause zurückgekehrt, weil sie sich Sorgen um ihre Eltern machte. Seit ihrem letzten Besuch im Februar 2017 hatte sie keinen Kontakt mehr zu den beiden. / Guligeina Tashimaimaiti hätte im Februar 2018 ihre Promotion beginnen sollen. Nachdem sie mehrere Monate lang nichts von ihr gehört haben, wandten sich ihr Freund Sammy und ihre Schwester Gulzire sowohl an die Universität in Malaysia als auch an die Medien. Damit erhofften sie sich, die Aufmerksamkeit auf den Fall zu lenken.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Mai stellte Amal Fathy ein Video auf ihrer Facebook-Seite ein, in dem sie die von ihr erlebte sexualisierte Belästigung thematisierte, die Dringlichkeit dieses Problems in Ägypten betonte und die Regierung kritisierte, weil sie die Frauen in Ägypten nicht davor schützt. Zudem kritisierte sie das scharfe Vorgehen der Regierung gegen die Menschenrechte, die sozioökonomischen Bedingungen und die Missstände im öffentlichen Dienstleistungssektor. Daraufhin durchsuchte die Polizei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Wohnung von Amal Fathy und inhaftierte sie in der Polizeiwache Maadi in Kairo zusammen mit ihrem Ehemann Mohamed Lotfy, einem früheren Mitarbeiter von Amnesty International und aktuellen Direktor der Menschenrechtsorganisation Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten (Egyptian Commission for Rights and Freedoms – ECRF) und ihrem dreijährigen Kind. Mann und Kind wurden nach drei Stunden wieder freigelassen. / Am 11. Mai prüfte die Staatsanwaltschaft Maadi Amal Fathys Fall und ordnete 15 Tage Haft für die Dauer der Ermittlungen zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen an – unter anderem „Veröffentlichung eines Videos, das Falschinformationen enthält, die den öffentlichen Frieden beeinträchtigen könnten”. Am folgenden Tag verhörte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit sie in einem weiteren Fall zu ihrer angeblichen Verbindung zur Jugendbewegung 6. April. Für die Dauer der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe ordnete sie weitere 15 Tage Untersuchungshaft an. / Internet-Trolle kopierten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozialen Medien-Seiten und posteten sie auf Facebook und Twitter zusammen mit geschlechtsspezifischen Beschimpfungen und der Forderung nach ihrer Festnahme. Mehrere regierungsfreundliche und staatliche Medien veröffentlichten Artikel über das Video und behaupteten fälschlich, dass sie eine Aktivistin der Jugendbewegung 6. April sei und bei der ECRF arbeite. Darüberhinaus schrieben sie, dass sie mit dem Direktor der ECRF verheiratet sei und verstießen damit gegen ihr Recht auf Privatsphäre.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action