MENSCHEN IN GEFAHR: „Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger werden in der Demokratischen Republik Kongo seit dem 15. März ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Sie hatten im Eloko-Makasi-Jugendzentrum in der Hauptstadt Kinshasa eine Pressekonferenz gegeben, die von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurde. / Am 15. März stürmten Sicherheitskräfte eine Pressekonferenz im Eloko-Makasi Jugendzentrum in Kinshasa, der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo. Sie nahmen etwa 30 Personen fest, darunter Mitglieder der kongolesischen Jugendorganisation Lutte pour le Changement (LUCHA), der senegalesischen Bewegung Y’en a Marre, der burkinischen Gruppe Balai Citoyen, sowie einen US-amerikanischen Diplomaten und anwesende Journalist_innen. Die Pressekonferenz wurde im Anschluss an einen Workshop über die Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen im Vorfeld der anstehenden Wahlen im Land abgehalten. Veranstalter waren die örtlichen NGOs la Jeunesse pour une Nouvelle Société (JNS), le Forum National de la Jeunesse pour l’Excellence (FNJE) und Lutte pour le Changement (LUCHA). / Amnesty International liegen Informationen darüber vor, dass einige Personen während der Festnahme von den Sicherheitskräften misshandelt wurden. Ein Augenzeuge berichtete, dass Personen von den Sicherheitskräften schikaniert und grob behandelt wurden, bevor man sie an unbekannte Orte verbrachte. Der US-amerikanische Diplomat und die ausländischen Journalist_innen wurden noch am selben Tag wieder freigelassen, die senegalesischen und burkinischen Aktivist_innen wurden ausgewiesen. Weitere kongolesische Menschenrechtler_innen befinden sich nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt an unbekannten Orten in Haft. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen. / Amnesty International sieht diese Angriffe auf die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit mit großer Sorge.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 4. Mai hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: menschenrecht
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der iranisch-amerikanische Journalist Jason Rezaian befindet sich seit sechs Monaten im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, wurde aber am 6. Dezember zum ersten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. / Jason Rezaian, ein Iran-Korrespondent der Washington Post, wurde am Abend des 22. Juli zusammen mit seiner Frau Yeganeh Salehi, die für die Zeitung The National aus den Arabischen Emiraten schreibt, von Sicherheitskräften in Zivil festgenommen. Das Haus des Ehepaars wurde durchsucht und ihre Pässe konfisziert. Etwa einen Monat später erst wurde die Familie von Jason Rezaian und Yeganeh Salehi über den Verbleib der beiden informiert. Yeganeh Salehi kam im Oktober auf Kaution frei. Jason Rezaian wurde seinem Bruder Ali Rezaian zufolge mehrmals verhört. Ein von der Familie beauftragter Rechtsbeistand hat bislang keine Erlaubnis erhalten, Jason Rezaian zu besuchen oder seine Gerichtsakten einzusehen. Bei der Gerichtsverhandlung am 6. Dezember, die laut Ali Rezaian einen ganzen Tag lang angedauert haben soll, wurde Jason Rezaian lediglich ein Dolmetscher und kein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt. Zudem wurde er aufgefordert, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem er sich der Anklagen schuldig bekennt. Was Jason Rezaian vorgeworfen wird oder warum, ist nicht bekannt. / Seit seiner Festnahme wird Jason Rezaian im Evin-Gefängnis in Einzelhaft festgehalten. Dort darf ihn seine Familie nur gelegentlich besuchen. Er leidet unter Bluthochdruck und muss deshalb täglich Medikamente einnehmen. / In einem Interview mit der Nachrichtenagentur EuroNews am 6. November wurde der Vorsitzende des iranischen Obersten Rats für Menschenrechte, Mohammad Javad Larijani, gefragt, wann Jason Rezaian freigelassen werde. Nach seiner Einschätzung hätte dies “in weniger als einem Monat” geschehen müssen. Kaum eine Woche später sagte jedoch der Stellvertreter der Obersten Justizautorität des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermittlungen im Fall Jason Rezaian noch im Gange seien und dass diese länger als einen Monat dauern können. Die iranischen Behörden haben bisher nichts über die Gründe für die Festnahme von Jason Rezaian verlauten lassen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Januar 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidigerin Yara Sallam, die Aktivistin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 weitere Angeklagte wurden am 26. Oktober wegen Verstößen gegen das repressive ägyptische Demonstrationsrecht und einer Reihe weiterer Anklagen zu drei Jahren Haft verurteilt. / Das Gerichtsurteil wurde von dem zuständigen Gericht in Heliopolis verhängt, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, einem Nebengebäude des Tora-Gefängnisses. Weder Familienangehörige noch die Öffentlichkeit waren zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Wie die Rechtsbeistände der Verurteilten Amnesty International mitteilten, werden diese jetzt vor einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen. / Sicherheitskräfte hatten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kairoer Stadtteil Heliopolis festgenommen, nachdem sie eine Kundgebung in der Gegend aufgelöst hatten. / Rechtsbeistände der Aktivist_innen ließen Amnesty International wissen, dass anhand der vor Gericht vorgelegten Beweise, darunter Videoaufzeichnungen, nicht nachgewiesen werden konnte, dass Personen aus der Gruppe an den Gewalttaten beteiligt waren. Yara Sallams Rechtsbeistände hatten angeführt, dass die Menschenrechtsverteidigerin nicht an den Protesten teilgenommen hatte, sondern bei der anschließenden Razzia festgenommen wurde. / Außerdem teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass die Angeklagten während der letzten Verhandlungen am 11. und 26. Oktober das Verfahren weder hören noch mit ihrem Rechtsteam kommunizieren konnten, da sie durch eine getönte Glasscheibe vom Rest des Gerichtssaals getrennt waren.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 8. Dezember 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXIKO
MENSCHEN IN GEFAHR: „2013 nahmen die Einwanderungsbehörden Mexikos 82 269 MigrantInnen fest und 75 704 wurden abgeschoben, die große Mehrheit nach Guatemala, Honduras und El Salvador. Eine größere Zahl mittelamerikanischer MigrantInnen versuchte, in die USA zu gelangen. In Mexiko erleiden viele MigrantInnen weiterhin Verstöße durch die Polizei, und andere werden Opfer gezielter Entführungen, des Menschenhandels, von Vergewaltigung und Tötungen durch kriminelle Banden, die häufig im Einvernehmen mit lokalen Behörden agieren. Reformen der Migrationsgesetzgebung, die manche Rechte von MigrantInnen, insbesondere das Recht auf Schutz und Zugang zur Justiz stärkten, wurden nicht angemessen umgesetzt. Die nationale Strategie zur Bekämpfung der Entführung von MigrantInnen zieht immer noch keine kriminellen Banden und MitarbeiterInnen von Behörden zur Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen begehen. 2011 berichtete die nationale Menschenrechtskommission von 10 00 Entführungen von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus durch kriminelle Banden in einem Zeitraum von nur sechs Monaten, häufig im Einvernehmen mit BehördenvertreterInnen. Die Verantwortlichen für Verschleppungen und andere Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen werden nur selten zur Rechenschaft gezogen. / Die Behörden auf Bundesstaatenebene ignorieren die Misere der MigrantInnen zu großen Teilen, und die Bundesbehörden sehen Migrantenströme zunehmend als Gefahr für die nationale Sicherheit, statt die Sicherheit von MigrantInnen auf der Durchreise zu gewährleisten. Vor kurzem reisten Mütter von MigrantInnen aus Mittelamerika auf der Suche nach ihren Kindern durch Mexiko und forderten staatliche Untersuchungen. Die nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte kürzlich einen unbefriedigenden Bericht zu der Tötung von 72 MigrantInnen in San Fernando im Bundestaat Tamaulipas im August 2010. Das Versagen der Behörden beim Schutz des Rechts auf Leben der MigrantInnen und der umfassenden Aufklärung des Massakers war nicht Inhalt des Berichts. Er beschränkte sich auf begrenzte Aspekte des Falls im Zusammenhang mit grob fehlerhaften forensischen Untersuchungen zur Identifizierung der Opfer. Die Leichname aus anderen Massakern, / von denen vielen vermutlich MigrantInnen sind, sind noch gar nicht identifiziert worden. / Amnesty International veröffentlichte 2010 einen Bericht über die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen auf der Durchreise durch Mexiko mit dem Titel “Invisible Victims: Migrants on the move in Mexico”. Amnesty International hat eine Aktion ins Leben gerufen, um die Misere der MigrantInnen auf dem Weg durch Mexiko sichtbar zu machen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Mai 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
halbwesen
echo : 0.02 — Sind Kiemenmenschen, wohnhaft im Haus Lexington Avenue Ecke E 84 St., eventuell in Gefahr, als Halbwesen betrachtet zu werden? Ich will zur Vorsicht an dieser Stelle ihre allgemeinen Menschenrechte deklarieren. Es handelt sich um Mrs. Lilly Lindenbaum, geborene Miller, sowie Mr. Jonathan Lindenbaum. Sie haben ihre geräumige Wohnung in der 12. Etage seit 82 Jahren niemals verlassen. Man berichtet, sie würden in der Art der Grönlandwale mit dem Kopf nach unten schwebend schlafen. — stop
ai : LAOS
MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Verschleppung von Sombath Somphone haben die laotischen Behörden immer noch keine umfassenden Ermittlungen eingeleitet, um sein Schicksal aufzuklären. Deshalb besteht Anlass zu großer Sorge um den 62-Jährigen. Der zivilgesellschaftlich engagierte Aktivist wurde vor knapp einem Jahr an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, entführt. Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist Sombath Somphone auf die tägliche Einnahme von Medikamenten angewiesen. / Sombath Somphone wurde am Abend des 15. Dezember 2012 an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane in Anwesenheit von Sicherheitspersonal in einem Lastwagen verschleppt. Seither ist gut ein Jahr vergangen, und bislang fehlt von ihm jede Spur. Der bevorstehende Jahrestag des “Verschwindens” von Sombath Somphone und der Mangel an umfassenden und unparteiischen Untersuchungen in seinem Fall geben Anlass zur Sorge um das Schicksal und Wohlergehen des Aktivisten. /Die Verschleppung von Sombath Somphone wurde mit einer Verkehrskamera aufgezeichnet. Seiner Familie war es gelungen, das Videomaterial zu kopieren. Die laotischen Behörden behaupten, auf den Aufnahmen seien nicht die Kennzeichen der Fahrzeuge zu sehen, mit denen Sombath Somphone verschleppt wurde. Die USA, die Europäische Union, Mitglieder des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) sowie die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte haben die laotischen Behörden wiederholt dazu aufgefordert, die Verschleppung von Sombath Somphone dringend zu untersuchen. Dennoch scheinen die bislang unzureichenden Ermittlungen stillzustehen. Technische Unterstützung bei der Auswertung des Videomaterials haben die Behörden abgelehnt. Drei parlamentarische Delegationen, die nach Laos fuhren, um den Fall direkt bei den Behörden vorzubringen, sehen keinerlei Anzeichen dafür, dass die Behörden bei den Ermittlungen Fortschritte machen oder dass echte Anstrengungen unternommen werden, Sombath Somphone zu finden und mit seiner Familie zu vereinen. Offensichtlich fehlt es an der ernsthaften Absicht, das Schicksal von Sombath Somphone aufzuklären. Dies legt nahe, dass die Behörden versuchen, seine Verschleppung zu verschleiern. / Sombath Somphone gründete im Jahre 1996 das Trainingscenter für mitbestimmte Entwicklung (Participatory Development Training Centre) zur Förderung von Bildung, Führungsqualitäten und nachhaltiger Entwicklung in Laos. 2005 wurde er mit dem Ramon Magsaysay-Preis (Ramon Magsaysay Award for Community Leadership) ausgezeichnet. Er gehörte zu den Organisatoren des Asia-Europe People’s‑Forums, das im Oktober 2012 in Vientiane stattfand. Letzteres ist möglicherweise ein Grund für seine Verschleppung.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 22. Januar 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SPANIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Aleksandr Pavlov wurde dem Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden erneut stattgegeben, obwohl glaubwürdige Beweise vorliegen, dass ihm nach seiner Rückkehr nach Kasachstan Folter droht. Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung von Aleksandr Pavlov liegt nun bei der spanischen Regierung. / Der 37-jährige Aleksandr Pavlov ist kasachischer Staatsbürger und hat in Spanien einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befindet sich derzeit in der spanischen Hauptstadt Madrid in Haft. Am 8. November prüfte und bewilligte das zentrale Gericht zur Verfolgung schwerer Straftaten (Audiencia Nacional) den Auslieferungsantrag der kasachischen Behörden und bestätigte damit die Entscheidung der Zweiten Strafkammer des Gerichts vom 23. Juli. Die endgültige Entscheidung über das Auslieferungsersuchen wird vom spanischen Ministerrat getroffen. Dieser könnte die Entscheidung des zentralen Gerichts aufheben. Auf nationaler Ebene sind in Aleksandr Pavlovs Fall alle Rechtsmittel erschöpft. Sollte er nach Kasachstan zurückgeführt werden, drohen ihm Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. / Amnesty International ist der Ansicht, dass das Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden mit Aleksandr Pavlovs Verbindungen zu dem Oppositionsführer Mukhtar Ablyazov zusammenhängt. Mukhtar Ablyazov war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Aleksandr Pavlov war zuvor einige Jahre lang als Sicherheitschef von Mukhtar Ablyazov tätig gewesen. Es hat in Kasachstan einige Fälle gegeben, in denen strafrechtliche Verfahren gegen politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen mit deren Verbindungen zu Mukhtar Ablyazov und seinen regierungskritischen Ansichten in Zusammenhang gebracht worden sind. Trotz der Zusicherung der Regierung, das Problem der Folter und Misshandlung von Inhaftierten in Kasachstan erfolgreich angegangen zu sein, wird nach wie vor über derartige Fälle berichtet. / Gemäß dem Völkerrecht ist Spanien verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. ‑verstöße drohen. Die spanischen Behörden dürfen Aleksandr Pavlov daher nicht an Kasachstan ausliefern oder ihn auf andere Weise dorthin überstellen, da sie damit gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würden. Er darf den kasachischen Behörden auch dann nicht übergeben werden, wenn diese diplomatische Zusicherungen machen, ihn nicht zu foltern, in anderer Weise zu misshandeln oder in einem unfairen Verfahren zu verurteilen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : TSCHECHISCHE REPUBLIK
MENSCH IN GEFAHR: „Tatiana Paraskevich, eine Asylbewerberin aus Kasachstan, befindet sich seit mehr als 18 Monaten in der Tschechischen Republik in Haft. Ihr droht nun die unmittelbare Auslieferung in die Ukraine oder die Russische Föderation. In beiden Fällen wird sie anschließend vermutlich nach Kasachstan zurückgeführt, wo ihr aufgrund ihrer Verbindungen zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohen. / Die 49-jährige Tatiana Paraskevich besitzt die russische und die kasachische Staatsbürgerschaft und befindet sich derzeit als Asylbewerberin in der Tschechischen Republik. Sie wurde im Mai 2012 mit einem Haftbefehl von Interpol verhaftet, als sie sich in Karlovy Vary (Karlsbad) im Nordwesten Tschechiens wegen eines Herzleidens medizinisch behandeln ließ. Im Juni 2012 beantragten die ukrainischen Behörden wegen vermeintlicher Finanzdelikte die Auslieferung von Tatiana Paraskevich. Zudem haben die russischen Behörden ein Auslieferungsersuchen eingereicht. Der Gerichtshof in Pilsen hat zweimal gegen die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine geurteilt: im Oktober 2012 und im Januar 2013. Im Februar 2013 entschied der Oberste Gerichtshof in Prag jedoch, dem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Ein anschließendes Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht wurde im Mai 2013 zurückgewiesen. Einen Monat zuvor, im April 2013, hatte Tatiana Paraskevich Asyl beantragt, die Entscheidung über die Asylgewährung steht jedoch aus. Nach gegenwärtigem tschechischem Recht kann die Auslieferung eineR AsylbewerberIn nicht erfolgen, solange das Asylverfahren noch läuft. Tatiana Paraskevich befindet sich seit über 18 Monaten in Pilsen in Haft. /Die Auslieferungsersuchen der ukrainischen und russischen Behörden sind allem Anschein nach auf die Verbindungen von Tatiana Paraskevich zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov zurückzuführen. Dieser war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Mukhtar Ablyazov befindet sich derzeit in Frankreich in Auslieferungshaft. Auch er soll in die Ukraine oder die Russische Föderation ausgeliefert werden. Tatiana Paraskevich ist die ehemalige Geschäftsführerin einer Investmentgruppe. Ihr wird von der ukrainischen sowie der russischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zusammen mit Mukhtar Ablyazov Finanzdelikte begangen zu haben. Mukhtar Ablyazov ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der kasachischen BTA Bank. / Auf der Grundlage des Völkerrechts hat die Tschechische Republik die uneingeschränkte Verpflichtung, niemanden in ein Land auszuliefern, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverbrechen drohen. Dies bezieht sich auch auf die Abschiebung in Länder, in denen einer Person die Rückführung in ein anderes Land droht, in dem sie wiederrum solchen Verstößen ausgesetzt wäre. Die tschechischen Behörden müssen also die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine oder die Russische Föderation verhindern, denn dies würde einen Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Tschechiens darstellen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : USBEKISTAN
MENSCH IN GEFAHR : “Abdumavlon Abdurakhmonov ist seit April ohne Zugang zu seiner Familie in Usbekistan inhaftiert. Seine Familie befürchtet, dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen. / Der 38-jährige Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov ist am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt Abdumavlon Abdurakhmonovs Bruder in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, die ihn darüber in Kenntnis setzte, dass Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April vom usbekischen nationalen Sicherheitsdienst festgenommen worden war. Seine Angehörigen hatten seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod in Ost-Usbekistan, 150 km von der Hauptstadt Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vorübergehenden Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Familie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechtsbeistand hat. / Sein Bruder kontaktierte das tadschikische Konsulat in Taschkent, um sich über die Gründe für die Inhaftierung von Abdumavlon Abdurakhmonov zu erkundigen. Das tadschikische Konsulat bat das usbekische Außenministerium um Auskunft und erhielt am 30. Mai die Rückmeldung, dass Abdumavlon Abdurakhmonov nicht von der Polizei in Bekobod festgenommen worden war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Vater schrieb daraufhin im Juni an den tadschikischen Menschenrechtsombudsmann, um Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung des Verbleibs seines Sohnes zu erhalten. Der tadschikische Ombudsmann leitete die Anfrage an den usbekischen Ombudsmann weiter. Bisher hat der tadschikische Ombudsmann jedoch keine Antwort erhalten. / Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind, drohen unabhängig von der Länge der Inhaftierung Folter und andere Misshandlungen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Oktober 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXICO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind. Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas — COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt. / Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn “verschwinden” lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt. / Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. September 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action