MENSCHEN IN GEFAHR : “2013 nahmen die Einwanderungsbehörden Mexikos 82 269 MigrantInnen fest und 75 704 wurden abgeschoben, die große Mehrheit nach Guatemala, Honduras und El Salvador. Eine größere Zahl mittelamerikanischer MigrantInnen versuchte, in die USA zu gelangen. In Mexiko erleiden viele MigrantInnen weiterhin Verstöße durch die Polizei, und andere werden Opfer gezielter Entführungen, des Menschenhandels, von Vergewaltigung und Tötungen durch kriminelle Banden, die häufig im Einvernehmen mit lokalen Behörden agieren. Reformen der Migrationsgesetzgebung, die manche Rechte von MigrantInnen, insbesondere das Recht auf Schutz und Zugang zur Justiz stärkten, wurden nicht angemessen umgesetzt. Die nationale Strategie zur Bekämpfung der Entführung von MigrantInnen zieht immer noch keine kriminellen Banden und MitarbeiterInnen von Behörden zur Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen begehen. 2011 berichtete die nationale Menschenrechtskommission von 10 00 Entführungen von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus durch kriminelle Banden in einem Zeitraum von nur sechs Monaten, häufig im Einvernehmen mit BehördenvertreterInnen. Die Verantwortlichen für Verschleppungen und andere Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen werden nur selten zur Rechenschaft gezogen. / Die Behörden auf Bundesstaatenebene ignorieren die Misere der MigrantInnen zu großen Teilen, und die Bundesbehörden sehen Migrantenströme zunehmend als Gefahr für die nationale Sicherheit, statt die Sicherheit von MigrantInnen auf der Durchreise zu gewährleisten. Vor kurzem reisten Mütter von MigrantInnen aus Mittelamerika auf der Suche nach ihren Kindern durch Mexiko und forderten staatliche Untersuchungen. Die nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte kürzlich einen unbefriedigenden Bericht zu der Tötung von 72 MigrantInnen in San Fernando im Bundestaat Tamaulipas im August 2010. Das Versagen der Behörden beim Schutz des Rechts auf Leben der MigrantInnen und der umfassenden Aufklärung des Massakers war nicht Inhalt des Berichts. Er beschränkte sich auf begrenzte Aspekte des Falls im Zusammenhang mit grob fehlerhaften forensischen Untersuchungen zur Identifizierung der Opfer. Die Leichname aus anderen Massakern, / von denen vielen vermutlich MigrantInnen sind, sind noch gar nicht identifiziert worden. / Amnesty International veröffentlichte 2010 einen Bericht über die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen auf der Durchreise durch Mexiko mit dem Titel “Invisible Victims: Migrants on the move in Mexico”. Amnesty International hat eine Aktion ins Leben gerufen, um die Misere der MigrantInnen auf dem Weg durch Mexiko sichtbar zu machen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Mai 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: menschenrecht
halbwesen
echo : 0.02 — Sind Kiemenmenschen, wohnhaft im Haus Lexington Avenue Ecke E 84 St, eventuell in Gefahr, als Halbwesen betrachtet zu werden? Ich will zur Vorsicht an dieser Stelle ihre allgemeinen Menschenrechte deklarieren. Es handelt sich um Mrs. Lilly Lindenbaum, geborene Miller, sowie Mr. Jonathan Lindenbaum. Sie haben ihre geräumige Wohnung in der 12. Etage seit 82 Jahren niemals verlassen. Man berichtet, sie würden in der Art der Grönlandwale mit dem Kopf nach unten schwebend schlafen. — stop
ai : LAOS
MENSCH IN GEFAHR : “Auch ein Jahr nach der Verschleppung von Sombath Somphone haben die laotischen Behörden immer noch keine umfassenden Ermittlungen eingeleitet, um sein Schicksal aufzuklären. Deshalb besteht Anlass zu großer Sorge um den 62-Jährigen. Der zivilgesellschaftlich engagierte Aktivist wurde vor knapp einem Jahr an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, entführt. Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist Sombath Somphone auf die tägliche Einnahme von Medikamenten angewiesen. / Sombath Somphone wurde am Abend des 15. Dezember 2012 an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane in Anwesenheit von Sicherheitspersonal in einem Lastwagen verschleppt. Seither ist gut ein Jahr vergangen, und bislang fehlt von ihm jede Spur. Der bevorstehende Jahrestag des “Verschwindens” von Sombath Somphone und der Mangel an umfassenden und unparteiischen Untersuchungen in seinem Fall geben Anlass zur Sorge um das Schicksal und Wohlergehen des Aktivisten. /Die Verschleppung von Sombath Somphone wurde mit einer Verkehrskamera aufgezeichnet. Seiner Familie war es gelungen, das Videomaterial zu kopieren. Die laotischen Behörden behaupten, auf den Aufnahmen seien nicht die Kennzeichen der Fahrzeuge zu sehen, mit denen Sombath Somphone verschleppt wurde. Die USA, die Europäische Union, Mitglieder des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) sowie die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte haben die laotischen Behörden wiederholt dazu aufgefordert, die Verschleppung von Sombath Somphone dringend zu untersuchen. Dennoch scheinen die bislang unzureichenden Ermittlungen still zu stehen. Technische Unterstützung bei der Auswertung des Videomaterials haben die Behörden abgelehnt. Drei parlamentarische Delegationen, die nach Laos fuhren, um den Fall direkt bei den Behörden vorzubringen, sehen keinerlei Anzeichen dafür, dass die Behörden bei den Ermittlungen Fortschritte machen oder dass echte Anstrengungen unternommen werden, Sombath Somphone zu finden und mit seiner Familie zu vereinen. Offensichtlich fehlt es an der ernsthaften Absicht, das Schicksal von Sombath Somphone aufzuklären. Dies legt nahe, dass die Behörden versuchen, seine Verschleppung zu verschleiern. / Sombath Somphone gründete im Jahre 1996 das Trainingscenter für mitbestimmte Entwicklung (Participatory Development Training Centre) zur Förderung von Bildung, Führungsqualitäten und nachhaltiger Entwicklung in Laos. 2005 wurde er mit dem Ramon Magsaysay-Preis (Ramon Magsaysay Award for Community Leadership) ausgezeichnet. Er gehörte zu den Organisatoren des Asia-Europe People’s‑Forums, das im Oktober 2012 in Vientiane stattfand. Letzteres ist möglicherweise ein Grund für seine Verschleppung.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 22. Januar 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SPANIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Aleksandr Pavlov wurde dem Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden erneut stattgegeben, obwohl glaubwürdige Beweise vorliegen, dass ihm nach seiner Rückkehr nach Kasachstan Folter droht. Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung von Aleksandr Pavlov liegt nun bei der spanischen Regierung. / Der 37-jährige Aleksandr Pavlov ist kasachischer Staatsbürger und hat in Spanien einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befindet sich derzeit in der spanischen Hauptstadt Madrid in Haft. Am 8. November prüfte und bewilligte das zentrale Gericht zur Verfolgung schwerer Straftaten (Audiencia Nacional) den Auslieferungsantrag der kasachischen Behörden und bestätigte damit die Entscheidung der Zweiten Strafkammer des Gerichts vom 23. Juli. Die endgültige Entscheidung über das Auslieferungsersuchen wird vom spanischen Ministerrat getroffen. Dieser könnte die Entscheidung des zentralen Gerichts aufheben. Auf nationaler Ebene sind in Aleksandr Pavlovs Fall alle Rechtsmittel erschöpft. Sollte er nach Kasachstan zurückgeführt werden, drohen ihm Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. / Amnesty International ist der Ansicht, dass das Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden mit Aleksandr Pavlovs Verbindungen zu dem Oppositionsführer Mukhtar Ablyazov zusammenhängt. Mukhtar Ablyazov war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Aleksandr Pavlov war zuvor einige Jahre lang als Sicherheitschef von Mukhtar Ablyazov tätig gewesen. Es hat in Kasachstan einige Fälle gegeben, in denen strafrechtliche Verfahren gegen politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen mit deren Verbindungen zu Mukhtar Ablyazov und seinen regierungskritischen Ansichten in Zusammenhang gebracht worden sind. Trotz der Zusicherung der Regierung, das Problem der Folter und Misshandlung von Inhaftierten in Kasachstan erfolgreich angegangen zu sein, wird nach wie vor über derartige Fälle berichtet. / Gemäß dem Völkerrecht ist Spanien verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. ‑verstöße drohen. Die spanischen Behörden dürfen Aleksandr Pavlov daher nicht an Kasachstan ausliefern oder ihn auf andere Weise dorthin überstellen, da sie damit gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würden. Er darf den kasachischen Behörden auch dann nicht übergeben werden, wenn diese diplomatische Zusicherungen machen, ihn nicht zu foltern, in anderer Weise zu misshandeln oder in einem unfairen Verfahren zu verurteilen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : TSCHECHISCHE REPUBLIK
MENSCH IN GEFAHR : “Tatiana Paraskevich, eine Asylbewerberin aus Kasachstan, befindet sich seit mehr als 18 Monaten in der Tschechischen Republik in Haft. Ihr droht nun die unmittelbare Auslieferung in die Ukraine oder die Russische Föderation. In beiden Fällen wird sie anschließend vermutlich nach Kasachstan zurückgeführt, wo ihr aufgrund ihrer Verbindungen zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohen. / Die 49-jährige Tatiana Paraskevich besitzt die russische und die kasachische Staatsbürgerschaft und befindet sich derzeit als Asylbewerberin in der Tschechischen Republik. Sie wurde im Mai 2012 mit einem Haftbefehl von Interpol verhaftet, als sie sich in Karlovy Vary (Karlsbad) im Nordwesten Tschechiens wegen eines Herzleidens medizinisch behandeln ließ. Im Juni 2012 beantragten die ukrainischen Behörden wegen vermeintlicher Finanzdelikte die Auslieferung von Tatiana Paraskevich. Zudem haben die russischen Behörden ein Auslieferungsersuchen eingereicht. Der Gerichtshof in Pilsen hat zweimal gegen die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine geurteilt: im Oktober 2012 und im Januar 2013. Im Februar 2013 entschied der Oberste Gerichtshof in Prag jedoch, dem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Ein anschließendes Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht wurde im Mai 2013 zurückgewiesen. Einen Monat zuvor, im April 2013, hatte Tatiana Paraskevich Asyl beantragt, die Entscheidung über die Asylgewährung steht jedoch aus. Nach gegenwärtigem tschechischen Recht kann die Auslieferung eineR AsylbewerberIn nicht erfolgen, solange das Asylverfahren noch läuft. Tatiana Paraskevich befindet sich seit über 18 Monaten in Pilsen in Haft. /Die Auslieferungsersuchen der ukrainischen und russischen Behörden sind allem Anschein nach auf die Verbindungen von Tatiana Paraskevich zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov zurückzuführen. Dieser war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Mukhtar Ablyazov befindet sich derzeit in Frankreich in Auslieferungshaft. Auch er soll in die Ukraine oder die Russische Föderation ausgeliefert werden. Tatiana Paraskevich ist die ehemalige Geschäftsführerin einer Investmentgruppe. Ihr wird von der ukrainischen sowie der russischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zusammen mit Mukhtar Ablyazov Finanzdelikte begangen zu haben. Mukhtar Ablyazov ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der kasachischen BTA Bank. / Auf der Grundlage des Völkerrechts hat die Tschechische Republik die uneingeschränkte Verpflichtung, niemanden in ein Land auszuliefern, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverbrechen drohen. Dies bezieht sich auch auf die Abschiebung in Länder, in denen einer Person die Rückführung in ein anderes Land droht, in dem sie wiederrum solchen Verstößen ausgesetzt wäre. Die tschechischen Behörden müssen also die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine oder die Russische Föderation verhindern, denn dies würde einen Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Tschechiens darstellen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : USBEKISTAN
MENSCH IN GEFAHR : “Abdumavlon Abdurakhmonov ist seit April ohne Zugang zu seiner Familie in Usbekistan inhaftiert. Seine Familie befürchtet, dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen. / Der 38-jährige Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov ist am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt Abdumavlon Abdurakhmonovs Bruder in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, die ihn darüber in Kenntnis setzte, dass Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April vom usbekischen nationalen Sicherheitsdienst festgenommen worden war. Seine Angehörigen hatten seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod in Ost-Usbekistan, 150 km von der Hauptstadt Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vorübergehenden Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Familie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechtsbeistand hat. / Sein Bruder kontaktierte das tadschikische Konsulat in Taschkent, um sich über die Gründe für die Inhaftierung von Abdumavlon Abdurakhmonov zu erkundigen. Das tadschikische Konsulat bat das usbekische Außenministerium um Auskunft und erhielt am 30. Mai die Rückmeldung, dass Abdumavlon Abdurakhmonov nicht von der Polizei in Bekobod festgenommen worden war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Vater schrieb daraufhin im Juni an den tadschikischen Menschenrechtsombudsmann, um Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung des Verbleibs seines Sohnes zu erhalten. Der tadschikische Ombudsmann leitete die Anfrage an den usbekischen Ombudsmann weiter. Bisher hat der tadschikische Ombudsmann jedoch keine Antwort erhalten. / Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind, drohen unabhängig von der Länge der Inhaftierung Folter und andere Misshandlungen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Oktober 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXICO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind. Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas — COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt. / Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn “verschwinden” lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt. / Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. September 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : KOLUMBIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Das Haus des indigenen Menschenrechtsverteidigers Pedro Manuel Loperena im Nordosten Kolumbiens wurde am 11. Mai von einer Granate getroffen. / Am 11. Mai warfen zwei unbekannte Motorradfahrer eine Granate auf das Haus von Pedro Manuel Loperena im Bezirk Don Carmelo in Valledupar, der Hauptstadt des Departamento Cesar. / Pedro Manuel Loperena ist Koordinator der Menschenrechtskommission der Indigenenvereinigung Organización Wiwa Yugumaiun Bunkuanarrua Tayrona (OWYBT), die das indigene Volk der Wiwa vertritt, welches in der Bergkette der Sierra Nevada de Santa Marta lebt. Die Menschenrechtskommission setzt sich seit einiger Zeit in mehreren Fällen für Gerechtigkeit ein, bei denen es um die Verletzung der Menschenrechte geht, wie z. B. im Fall der außergerichtlichen Hinrichtung von elf Angehörigen der Gemeinschaft der Wiwa durch Sicherheitskräfte zwischen dem 15. Februar 2005 und dem 3. August 2006 sowie in anderen Fällen, in denen auf der einen Seite Sicherheitskräfte gemeinsam mit Paramilitärs, auf der anderen Seite Guerillaeinheiten Menschenrechtsverstöße begangen haben. Die Menschenrechtskommission kämpft zudem gegen zahlreiche Bergbau‑, Infrastruktur- und Tourismusprojekte im Gebiet der Sierra Nevada, da das Volk der Wiwa der Ansicht ist, diese Projekte würden ihre Nahrungsmittelversorgung einschränken, ihre traditionelle Lebensweise beeinträchtigen und somit ihr Überleben gefährden. Pedro Manuel Loperena hat sich zudem öffentlich gegen das anhaltende Operieren von illegalen bewaffneten Gruppen im Lebensraum der Wiwa ausgesprochen. / Zum Zeitpunkt des Granatenanschlags auf das Haus von Pedro Manuel Loperena befanden sich zudem seine Frau, die im Büro des Menschenrechtsbeauftragten (Defensoría del Pueblo) als Vertreterin der Gemeinschaft tätig ist, sowie seine vier Kinder (sieben, zehn, 18 und 19 Jahre alt) im Haus. Niemand von ihnen kam bei der Explosion zu Schaden. / Im Februar wählte die Gemeinschaft der Wiwa neue GemeindesprecherInnen. Das kolumbianische Innenministerium hat sich bislang geweigert, die neuen SprecherInnen anzuerkennen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 27. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXIKO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Menschenrechtsorganisation Artículo 19 hat einen anonymen Drohbrief erhalten. Die Organisation setzt sich für das Recht der freien Meinungsäußerung ein und hat ihr Büro in der Hauptstadt Mexiko-Stadt. / Am 19. April war ein Brief an der Haustür des Büros von Artículo 19 gefunden worden. Der Brief war an den Leiter der Organisation, Darío Ramírez, sowie die restlichen Mitarbeiter von Artículo 19 gerichtet: “Kleiner verdammter Chef… Du Stricher hast keine Ahnung, mit wem du es zu tun hast… Wollen wir mal sehen, ob dein Herz nicht auf einmal aufhört zu schlagen. Zu viel beschissene Freiheit. Mal sehen, wie Macho du bist, wenn wir dich und deine kleinen Scheißer wirklich kaltgemacht haben… Wir beobachten euch ganz genau… Ihr wisst, wer wir sind und dass wir das durchzuziehen können” (Pinche jefesito pendejo…eres un puto que no sabes con quien te estas metiendo…A ver si con una madrisa no se te para el corazon. Mucha puta libertad verdad. A ver que ten verga eres cuando termines tu y tus putitos bien puteados…Estamos viendote y bien cerca…Sabes quienes somos y que si lo podemos ahcer [sic]). / Artículo 19 hat wegen der Drohung Anzeige bei den städtischen Behörden erstattet. Die Organisation fordert, dass die Schutzmaßnahmen, die für Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet wurden, auch für Darío Ramírez und die Mitglieder von Artículo 19 Anwendung finden. Die städtischen Behörden haben auf der Grundlage einer Schutzanordnung der Menschenrechtskommission von Mexiko-Stadt (Comisión de Derechos Humanos del Distrito Federal) Polizeistreifen eingesetzt. / Artículo 19, der Leiter und die Mitglieder der Organisation haben entschieden, ihre Arbeit, die Freiheit der Meinungsäußerung in Mexiko zu dokumentieren, zu verteidigen und zu fördern, fortzusetzen. Artículo 19 hat viele Fälle dokumentiert, in denen JournalistInnen im ganzen Land angegriffen und/oder bedroht werden und in denen die Behörden keine effektiven Untersuchungen durchgeführt und somit die Sicherheit von JournalistInnen nicht sichergestellt haben.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
dezember
echo : 20.55 — Im vergangenen Jahr noch, Mitte Dezember, wurde mir von einem jungen Moslem, dem ich gewogen bin, weil wir über seinen und über meinen Glauben sprechen können, ohne beleidigend oder abwertend sein zu müssen, ein Geschenk überreicht, ein kleines Buch, verbunden mit der dringenden Empfehlung zur Lektüre. Das Büchlein soll viel Licht enthalten, Weisheit, Wahrheit, Freiheit und auch Glück, weil es mir, so der Schenkende, beweisen werde, dass ich, der Autor dieser Zeilen, nicht von den Affen abstammen könne. Das Werk ist 18 cm hoch, 12 cm breit und 68 Seiten stark. Seit Wochen, eine Drohung, liegt es ungeöffnet auf meinem Schreibtisch. Und auch heute Nacht wird das nichts werden mit der Lektüre, weil ich Schneeflocken zählen, John Coltrane lauschen und über Geschichten nachdenken werde, die mir eine junge Indianerin erzählte, deren Schwester seit langer Zeit in den Wäldern Guatemalas verschwunden ist. Wie ihr das Wort Guerilla leicht von der Zunge fliegt, vielleicht weil das Wort schon immer zu ihrem Leben gehört. – Am 24. Dezember 2009 in Peking wurde der Schriftsteller Liu Xiaobo zu 11 Jahren Haft verurteil, da er die Gewährleistung der Menschenrechte in China eingefordert hatte.