MENSCH IN GEFAHR: „Nahid Taghavi ist eine iranisch-deutsche Frauenrechtlerin, die im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert ist. Seit ihrer Festnahme im Oktober 2020 musste sie monatelang in Isolationshaft. Sie wurde gefoltert. In einem unfairen Gerichtsverfahren wurde sie wegen angeblicher Beteiligung an einer “illegalen Gruppe” und wegen “Propaganda gegen den Staat” zu zehn Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ihr Gesundheitszustand ist besorgniserregend: Nahid Taghavi hat so starke Schmerzen, dass sie kaum mehr aus dem Bett aufstehen kann. Sie bekommt starke Schmerzmittel injiziert. Sie leidet an tauben Fingern und starken Schmerzen in ihrem Nacken, am Rücken und an den Händen. Im Juli 2022 wurde Nahid in den dringend benötigten medizinischen Hafturlaub entlassen. Die lange Haft und die desaströsen Haftbedingungen haben ihren Gesundheitszustand massiv verschlechtert. Am 13. November 2022 musste sie wieder ins Gefängnis, obwohl ihre medizinische Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die erneute Inhaftierung von Nahid erfolgte unmittelbar auf die Ankündigung der deutschen Bundesregierung, weitere Sanktionen gegen die iranische Regierung zu verabschieden. Nahid ist eine gewaltlose politische Gefangene und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: regierung
ai : KASACHSTAN
MENSCH IN GEFAHR: „Aigul Utepova ist eine bekannte Bloggerin und Aktivistin. Sie hat 8.000 Follower auf Facebook und eine große Fangemeinde sieht die Beiträge auf ihrem YouTube-Kanal. 2015 kandidierte sie bei den Präsidentschaftswahlen, doch zog sie ihre Kandidatur später wieder zurück. Sie wird beschuldigt, eine Anhängerin der Oppositionspartei Demokratischen Wahl Kasachstans zu sein. Am 13. März 2018 wurde die Partei willkürlich zu einer “extremistischen” Organisation erklärt, weil sie “zur nationalen Zwietracht aufstachelte”. Grundlage für diese Einordnung sind die vage formulierten Anti-Extremismus-Gesetze in Kasachstan. / Nach der Zwangseinweisung von Aigul Utepova in die Psychiatrie fürchtet ihr Rechtsbeistand, dass eine willkürliche psychiatrische Diagnose zum Vorwand genommen wird, um sie zwangsweise “behandeln” und lange in der Anstalt festhalten zu können. Bei einem Versuch, Aigul Utepova am 23. November zu besuchen, wurde dem Rechtsbeistand und einer Familienangehörigen mitgeteilt, dass die Jorunalistin keinen Kontakt zur Außenwelt haben dürfe. / Dass Personen, die die Regierung kritisieren oder sich gegen bestimmte Interessengruppen stellen, zwangsweise unter psychiatrische Beobachtung gestellt werden, ist in Kasachstan nicht ungewöhnlich. 2019 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Zinaidi Mukhortova willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderer Misshandlung ausgesetzt war. Die Anwältin war fünf Mal gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen und dort “behandelt” worden. / Aigul Utepova hätte niemals strafrechtlich verfolgt und unter Hausarrest gestellt werden dürfen. Diese Maßnahme verstößt gegen kasachisches Recht, das Hausarrest nur in Fällen vorsieht, bei denen die Höchststrafe fünf Jahre oder mehr beträgt. Außerdem muss sachlich begründet werden, weshalb weniger restriktive Maßnahmen nicht angewendet werden können. Die Verfolgung und der Hausarrest von Aigul Utepova sind als Vergeltungsmaßnahmen für ihre unverblümte Kritik an der Regierung einzuordnen.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action
ai : GUATEMALA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März hat die guatemaltekische Regierung in einem Industriepark in Guatemala-Stadt ein Krankenhaus für COVID-19-Patient_innen eingerichtet. Jetzt wurden 46 dort arbeitende Instandhaltungs- und Reinigungskräfte entlassen. Als Grund für die Kündigungen verwies das Gesundheitsministerium auf Verwaltungsvorschriften, denen zufolge diese Arbeiter_innen einen Oberstufen- oder Universitätsabschluss besitzen müssen, um in dem Krankenhaus arbeiten zu können. Ein Großteil dieser Beschäftigten verfügt nur über eine grundlegende Schulbildung und kann die geforderten Nachweise nicht erbringen. Hinzu kommt, dass die gekündigten Personen, ähnlich wie Teile des medizinischen Personals, seit dem 24. März keinen Lohn erhalten haben. Arbeitslosenunterstützung haben sie ebenfalls nicht bekommen. / Hintergrund: Bereits vor der COVID-19-Pandemie erhielt Guatemala aufgrund seines schwachen Gesundheitssystems besondere Unterstützungen von der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation OPS. Am 9. Juni meldete Guatemala 7.055 COVID-19-Fälle und 252 Pandemietote. / Im März richtete die Regierung Guatemalas in einem Industriepark der Hauptstadt namens Parque de la Industria ein Krankenhaus für COVID-19-Fälle ein. Die Klinik hatte eine Anfangskapazität von 319 Betten und wurde am 21. März eröffnet. Anfang Mai beschwerte sich das medizinische Personal öffentlich über fehlende Arbeitsverträge, nicht ausgezahlten Lohn und gefährliche Arbeitsbedingungen. Presseberichten zufolge, die auf Informationen des nationalen Rechnungshofs basieren, hat das COVID-19-Krankenhaus weniger als zwei Prozent des ihm vom Kongress zugewiesenen Budgets in Anspruch genommen. Der Grund dafür liegt in der geringen operativen Kapazität und dem Fehlen von entsprechend qualifiziertem Personal. / Die Krankenhausleitung gab an, dass die in der Klinik arbeitenden Personen über das Gesundheitsministerium eingestellt werden, wobei die in Haushaltsbestimmung 189 (Titel: “Sonstige Leistungen”) des öffentlichen Haushalts festgelegten Anforderungen zu befolgen sind. Vertreter_innen des Gesundheitsministeriums wiesen darauf hin, das Gesetz über den öffentlichen Dienst verlange, dass unter dieser Haushaltslinie eingestellte Personen einen Nachweis über ihren Oberstufen- oder Universitätsabschluss erbringen müssen. Der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte Procuraduría de los Derechos Humanos zufolge wurden diese Belege noch nicht verlangt, als das Gesundheitsministerium das betreffende Personal einstellte. Da 46 der im COVID-19-Krankenhaus beschäftigten Instandhaltungs- und Reinigungskräfte nicht die entsprechenden Unterlagen vorlegen konnten, wurden sie kurzerhand entlassen. Sie hatten erst knapp drei Monate lang in der Klinik gearbeitet und mussten teilweise ihre eigenen Werkzeuge und Materialien zur Arbeit mitbringen. Das Gesundheitsministerium identifizierte 38 Personen, die die Anforderungen nicht erfüllten. Die nationale Ombudsstelle für Menschenrechte hingegen meldete 46 Kündigungen im Bereich Instandhaltungs- und Reinigungspersonal. / Entgegen der Begründung des Gesundheitsministeriums besagt der Klassifikationsplan für Beschäftigungen im öffentlichen Sektor in Übereinstimmung mit Paragraf 35 des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, dass bei einer Reihe von Stellen mit überwiegend “körperlicher und repetitiver Arbeit” keine über die Grundschule hinausgehende Schulbildung notwendig ist. Zudem ist im Handbuch zur Klassifikation der Haushaltslinien für den öffentlichen Dienst (Ministervereinbarung 291‑2012) keine Regelung zur Notwendigkeit eines Oberstufenabschlusses für die Anstellung von Personen unter Haushaltsbestimmung 189 aufgeführt. / Im COVID-19-Krankenhaus im Parque de la Industria in Guatemala-Stadt sind die Rechte der dort Arbeitenden – sowohl die der Instandhaltungs- und Reinigungskräfte als auch die des medizinischen Personals – bedroht. Diese Beschäftigten nicht angemessen zu schützen, bedeutet, nicht nur ihre sondern auch die Gesundheit der guatemaltekischen Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. Seit Beginn der Pandemie haben Beschäftigte im Gesundheitswesen im ganzen Land öffentlich und wiederholt das Fehlen angemessener Schutzausrüstung kritisiert. Laut der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte hatten sich bis zum 24. Mai 2020 mindestens 49 Pflegekräfte und Ärzt_innen mit COVID-19 infiziert. Am 30. Mai 2020 forderte das Verfassungsgericht das Gesundheitsministerium auf, unverzüglich alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit entsprechender Schutzausrüstung auszustatten.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
ai : KASACHSTAN
MENSCH IN GEFAHR: »Der Menschenrechtsaktivist Alnur Ilyashev wurde am 17. April 2020 festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Fehlinformationen verbreitet zu haben, die die „öffentliche Ordnung bedrohen“ und „beträchtliche Schäden“ an den „geschützten Interessen der Gesellschaft“ während des Ausnahmezustands verursachen. Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit seinen kritischen Beiträgen über die Regierungspartei Nur Otan in den Sozialen Medien. Die Ermittler_innen behaupteten, die Beiträge hätten das Ziel, die öffentliche Meinung zum Thema „Inkompetenz der Aktivitäten der Nur-Otan-Partei“ hinsichtlich der COVID-19-Pandemie zu beeinflussen. Somit „könnten sie zu negativen Konsequenzen führen“. / Alnur Ilyashev hat kein Verbrechen begangen, sondern übte nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Die kasachischen Behörden nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um Kritiker_innen zu inhaftieren und Menschen einzuschüchtern. / Obwohl die Familienmitglieder von Alnur Ilyashev keinen Widerstand während zweier Wohnungsdurchsuchungen leisteten, wandte die Polizei körperliche Gewalt gegen sie an. Seine minderjährige Tochter hatte eine Panikattacke und wurde ohnmächtig, als die Polizei die Wohnung betrat und durchsuchte. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Erwachsenen zuhause.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
shenyang
ginkgo : 19.55 UTC — Sie kommt gerade aus Shenyang, ist ziemlich müde, sitzt im Schnellzug Richtung City zwischen zwei schweren Metallkoffern, eine ältere Dame, sie sei eine der ältesten, die noch fliege, Cabin Chief, sie reise gern, wenn auch etwas ängstlicher, man habe schon den Eindruck, dass der Luftraum unsicherer geworden sei, aber die Welt insgesamt sei unsicher geworden, die Amerikaner sind es vor allem, das dürfe man aber nicht so laut sagen, früher hätten sie noch gewusst, wohin die Regierung im Notfall fliegen würde, das sei jetzt nicht mehr Angelegenheit der Lufthansa, das erledige die Luftwaffe, die wüssten jetzt Bescheid, auch dass bereits Anfang des letzten Jahrhunderts bekannt gegeben wurde, dass bald ein neuer großer Krieg kommen würde, Israel wüsste darüber Bescheid und eben die Amerikaner, aber das sagen wir lieber nicht so laut, sagt sie, aber sie fliege immer noch gern, komme viel in der Welt herum, sie könne verstehen, dass die Menschen flüchten, aber sie seien eigentlich keine richtigen Geflüchteten wie ihre Eltern noch, die wollte keiner haben, die flohen aus Schlesien, das waren noch richtige Flüchtlinge, die Chinesen fliehen ja auch nicht, irgendwie geht alles seltsame Wege, die Welt ist aus dem Gleichgewicht, aber sie dreht sich noch, aber nicht mehr lange. — Als der Zug steht, hört sie auf zu sprechen, steigt aus, ohne sich noch einmal umzudrehen, verschwindet in der Menge, diese zierliche und ziemlich müde Person. — stop
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR: „Am Abend des 15. Juli 2016 versuchten Teile der türkischen Streitkräfte mit Waffengewalt, die Regierung zu stürzen. Doch der Putschversuch wurde schnell niedergeschlagen. Tausende Menschen protestierten auf den Straßen dagegen und die Putschisten wurden von Sicherheitskräften überwältigt. In einer Nacht voller Gewalt wurden Hunderte getötet und Tausende verletzt. Unmittelbar nach dem gescheiterten Staatsstreich beschuldigte die Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen und seine Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regierung verschworen zu haben. Die religiöse Gülen-Bewegung wird von den türkischen Behörden als terroristische Organisation eingestuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regierung den Ausnahmezustand aus, der zwei Jahre lang in Kraft blieb. Es folgte eine massive Verhaftungswelle gegen Journalistinnen, Schriftstellerinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie vermeintliche und tatsächliche Kritikerinnen der Regierungspartei AKP. / Ahmet Altan und sein Bruder Mehmet Altan nahmen am 14. Juli – dem Vorabend des Putsches – an einer Live-Fernsehsendung mit der Moderatorin Nazlı Ilıcak teil. Während der Sendung diskutierten sie auch über türkische Politik. Anschließend wurden alle drei unter dem Vorwurf festgenommen, in der Sendung „unterschwellige Botschaften“ über den bevorstehenden Putsch verbreitet zu haben. Nazlı Ilıcak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Mehmet Altan kamen im September 2016 in Untersuchungshaft. Ahmet Altan, Mehmet Altan, Nazlı Ilıcak und drei weitere Angeklagte wurden dann im Februar 2018 wegen des Vorwurfs, „die verfassungsmäßige Ordnung umstürzen zu wollen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt. Als das Oberste Berufungsgericht die Schuldsprüche im Juli 2019 aufhob, wurde ein neues Verfahren gegen fünf der Angeklagten eingeleitet. Mehmet Altan wurde dagegen freigesprochen. / Am 4. November 2019 wurden mithilfe der Anklage „Unterstützung einer terroristischen Organisation, ohne deren Mitglied zu sein“ Ahmet Altan zu zehneinhalb Jahren und die Journalistin Nazlı Ilıcak zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide wurden bis zum Urteil in ihrem Rechtsmittelverfahren vor dem Strafgericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul freigelassen und mit einem Reiseverbot belegt. Das Gericht sprach in dem unfairen Verfahren drei weitere Personen schuldig, darunter zwei Medienschaffende, und entschied, dass sie in Untersuchungshaft bleiben müssten. Die Staatsanwaltschaft legte am 6. November 2019 Rechtsmittel gegen Ahmet Altans Freilassung ein. Am 8. November wies das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul den Antrag des Staatsanwalts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu nehmen und verwies die Strafsache an das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 27. Dieses Gericht akzeptierte das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft am 12. November. Ahmet Altan und sein Rechtsbeistand erfuhren nicht direkt von dieser Entscheidung des Gerichts, sondern durch regierungsnahe Medien. Noch am gleichen Abend wurde Ahmet Altan zuhause in Istanbul festgenommen und in Polizeigewahrsam überstellt. / Die erneute Festnahme von Ahmet Altan scheint politisch motiviert, willkürlich und unvereinbar mit dem Recht auf Freiheit nach Paragraf 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein, der jeden willkürlichen Freiheitsentzug verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass vorsätzliche Handlungen der Behörden zu Willkür führen können. Die erneute Inhaftierung von Ahmet Altan verstößt eklatant gegen seine Rechte.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
Amnesty International / MENSCH IN GEFAHR: „Am 22. September 2019 gegen 19 Uhr nahmen Angehörige der Sicherheitsbehörden in Zivil die bekannte Menschenrechtsanwältin Mahienour el-Masry fest, als sie das Gebäude der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit in Alexandria verließ. Sie brachten sie in einem Kleintransporter an einen unbekannten Ort. Kurz zuvor, am 20. und 21. September, waren in mehreren ägyptischen Städten regierungskritische Proteste ausgebrochen. Die Anwältin wollte sich bei der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit über den Stand der Ermittlungen gegen die bei den Protesten Festgenommenen erkundigen, die den Rücktritt von Präsident Abdel Fattah al-Sisi gefordert hatten. Am 23. September befragte ein Staatsanwalt Mahienour el-Masry und entschied, sie während der Ermittlungen im Fall 488 von 2019 für 15 Tage im Frauengefängnis Al Qanater zu inhaftieren. Bei diesem Fall geht es um die regierungskritischen Demonstrationen vom März 2019. Ihr wird „Zusammenarbeit mit einer Terrorvereinigung zur Erlangung ihrer Ziele“, die „Verbreitung falscher Nachrichten“ und „Nutzung der Sozialen Medien zur Veröffentlichung von Falschmeldungen“ vorgeworfen. / Mahienour el-Masrys Inhaftierung ist Teil des bislang härtesten Vorgehens gegen Andersdenkende in der Amtszeit von Präsident Abdel Fattah al-Sisi. Bei den Protesten am 20. und 21. September 2019, auf denen der Rücktritt des Präsidenten gefordert wurde, wurden mehr als 2.300 Menschen festgenommen./ Amnesty International ist der Ansicht, dass Mahienour el-Masry eine Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur deshalb in Haft befindet, weil sie friedlich ihrer Arbeit nachgegangen ist, die darin besteht, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 21.11.2019 unter > ai : urgent action
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR: „Die Festnahme von Scott Warren erfolgte nur Stunden nach der Veröffentlichung eines Berichts, der die vorsätzliche Vernichtung humanitärer Hilfsgüter im Grenzgebiet zwischen den USA und Mexiko durch die Grenzbehörden dokumentiert. / Scott Warren leistet als Freiwilliger für die humanitäre Organisation No More Deaths lebenswichtige humanitäre Hilfe, um das Recht auf Leben von Migrant_innen zu schützen und weitere Todesfälle von Migrant_innen und Asylsuchenden in der Sonora-Wüste zu verhindern. Menschenrechtsaktivist_innen aus Städten entlang der Grenze, die in Hilfsorganisationen, Glaubensgemeinschaften oder Aktivistengruppen organisiert sind, unterstützen Migrant_innen bereits seit vielen Jahren. / Straf‑, Zivil- und Verwaltungsgesetze sollten nicht dazu missbraucht werden, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schikanieren, die sich für die Rechte von Migrant_innen, Asylsuchenden und Flüchtlingen oder anderen einsetzen, deren Leben gefährdet ist und denen Menschenrechtsverletzungen drohen. Regierungen sollten sicherstellen, dass Menschenrechts-verteidiger_innen und ihre Organisationen ihre Arbeit in einem sicheren und unterstützenden Umfeld ohne Angst vor Repressalien nachgehen können. / Die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe und von einfachsten Gesten der Unterstützung, bei denen nicht nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, ist ein Angriff auf die Menschenrechte.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30. Juni 2019 unter > ai : urgent action
ai : KOLUMBIEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „In Bojayá im Departamento Chocó befinden sich 7.000 Angehörige afro-kolumbianischer und indigener Gemeinschaften in Unión Baquiaza, Egoróquera, Unión Cuití, Playita, Mesopotamia und Carrillo im Kreuzfeuer der Kampfhandlungen zwischen bewaffneten Gruppen. Amnesty International betrachtet die Lage mit Sorge und ist der Ansicht, dass die Gefahr massenhafter Tötungen und Vertreibungen besteht. Im Departamento Chocó wurden in jüngster Zeit mehrere Gemeinde-sprecher_innen ermordet, und die Präsenz bewaffneter Gruppen stellt eine ständige Bedrohung für die dortigen Gemeinschaften dar. Die kolumbianischen Behörden haben bisher nichts unternommen, um diese Menschen zu schützen. / Die meisten der betroffenen Personen können sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewegen, da sie versuchen, sich vor den Aktivitäten der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (Nationale Befreiungsarmee) und der paramilitärischen Gruppe Autodefensas Gaitanistas de Colombia zu schützen. Diese haben im vergangenen Jahr Antipersonenminen in der Gegend gelegt, Kinder rekrutiert, Gemeinde-sprecher_innen getötet und ganze Gemeinschaften belagert. Es gab einige Fälle, in denen Angehörige der Gemeinschaften die Zusammenarbeit der bewaffneten Gruppen mit Angehörigen der kolumbianischen Armee angeprangert haben. / Amnesty International warnte in einem 2017 veröffentlichten Bericht, dass die kolumbianische Regierung in dieser Gegend von Chocó ein Klima der Ausgrenzung und Vernachlässigung geschaffen hat, was die Schutzbedürftigkeit der dortigen Gemeinschaften noch weiter verstärkt. Die Reaktion der Behörden auf die dortige Lage war bisher alles andere als umfassend und konzentriert sich lediglich auf militärische Maßnahmen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30. Mai 2019 unter > ai : urgent action
ai : NIGER
MENSCHEN IN GEFAHR: „Der multinationale Ölkonzern Shell und die Regierung des südnigerianischen Bundesstaates Rivers haben es versäumt, die Bewohner_innen von Ogale, einer Region außerhalb von Port Harcourt, der Hauptstadt von Rivers, regelmäßig mit sicherem Trinkwasser zu versorgen. Die meisten der dort lebenden Menschen müssen entweder Wasser kaufen oder Grundwasser trinken, das laut einer 2011 veröffentlichten Studie der Vereinten Nationen gefährlich verschmutzt ist./ Die Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) ergab, dass die Bewohner_innen von Ogale Wasser aus Brunnen tranken, das so stark mit dem bekannten Karzinogen Benzol verunreinigt war, dass es den nach internationalen Richtlinien festgelegten Grenzwert um das 900-fache überschritt. Das Wasser zu trinken werde „sicher langfristige gesundheitliche Folgen“ haben. UNEP empfahl der nigerianischen Regierung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Menschen in Ogale nicht weiterhin Trinkwasser aus kontaminierten Brunnen trinken müssen, und ihnen eine alternative Quelle für sauberes Wasser zur Verfügung zu stellen. Trotz dieses dringenden Aufrufs gibt es noch immer keinen Zugang zu solch einer Quelle. / Am 1. September 2018 besuchte Amnesty International Ogale und sprach mit Anwohner_innen. Die meisten von ihnen kaufen ihr Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch, etwa zum Trinken, Kochen und Waschen, obwohl sie es sich eigentlich nicht leisten können. In einigen Fällen geben Bewohner_innen ein Drittel ihres wöchentlichen Einkommens für Wasser aus, sodass sie manchmal statt drei Mahlzeiten am Tag nur zwei essen können. Diejenigen, die es sich nicht leisten können, Wasser zu kaufen, trinken und nutzen das örtliche Grundwasser – trotz der Warnschilder, die darauf hinweisen, dass das Wasser ihre Gesundheit gefährdet. Manche trinken Wasser aus lokalen Brunnen und Bohrlöchern, auch wenn auf dem Wasser ein öliger Film zu sehen ist. Einige Bewohner_innen bezahlen sogar für das Wasser aus den Bohrlöchern. Andere nutzen Regenwasser, in dem sich schwarze Flöckchen befinden. Die Bewohner_innen haben keine andere Wahl, da sie nicht das nötige Geld aufbringen können, um Wasser von privaten Anbieter_innen zu kaufen und die Regierung bereits seit über einem Jahr kein sauberes Wasser mehr bereitstellt. Zeitgleich mit dem Besuch von Amnesty International in Ogale wurden einige der von der Regierung regulierten Wasserleitungen wieder in Betrieb genommen. Doch die Bewohner_innen berichten, dass die Wasserversorgung lediglich eine Stunde am Morgen oder am Nachmittag funktioniert und die zur Verfügung gestellte Wassermenge nicht ausreicht, um den grundlegenden Wasserbedarf zu decken. Amnesty International hat Grund zu der Annahme, dass auch dieses Wasser nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation für Trinkwasserqualität entspricht.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action