MENSCH IN GEFAHR: „Der Schriftsteller Shakthika Sathkumara wurde am 1. April 2019 festgenommen, als er auf einer Polizeiwache erschien, um eine Aussage zu einer Beschwerde zu machen, die buddhistische Mönche hinsichtlich seiner Kurzgeschichte eingereicht hatten. Er wurde unter Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291(B) des srilankischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Paragrafen lassen eine Freilassung gegen Kaution seitens regulärer Amtsgerichte nicht zu. Deshalb befand sich Shakthika Sathkumara fast vier Monate lang in Haft. Seine nächste Anhörung soll am 30. September vor dem Obersten Gerichtshof stattfinden. / Shakthika Sathkumaras literarische Arbeit ist von mehreren Organisationen, darunter auch dem Ministerium für kulturelle Angelegenheiten und der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten der Nordwestprovinz, für Auszeichnungen vorgeschlagen worden. Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs kriminalisieren das Propagieren von rassistischem und religiösem Hass, der Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt schürt./ Die Festnahme von Shakthika Sathkumara ist Teil einer beunruhigenden Tendenz, das IPbpR-Gesetz dazu zu nutzen, friedlichen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lanka die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit abzusprechen. Diese Rechte sind jedoch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. Im Mai 2019 wurde eine Frau namens M. R. Mazahima unter dem IPbpR-Gesetz festgenommen, weil sie eine Bluse mit dem Aufdruck eines Schiffsteuerrades getragen hatte. Als Begründung wurde von den anzeigenden Personen fälschlicherweise angegeben, dass dies ein buddhistisches Symbol sei. Sie wurde mehr als drei Wochen lang in Gewahrsam gehalten, bis ihr endlich Kaution gewährt wurde. Im Juni 2019 wurde dem Kolumnisten Kusal Perera unter dem IPbpR-Gesetz mit der Festnahme gedroht, weil er über den zunehmenden extremistischen Sinhala-Buddhismus in Sri Lanka geschrieben hatte. / Der willkürliche Einsatz des IPbpR-Gesetzes – das Menschenrechte schützen und nicht gegen sie verstoßen soll – hat zu einem schwierigen Klima im Land geführt. In Sri Lanka reagieren die Behörden extrem sensibel auf vermeintliche Verunglimpfungen des Buddhismus und werden direkt von bestimmten Gruppen buddhistischer Mönche beeinflusst, die die Festnahme und Strafverfolgung von Personen verlangen, von der sie meinen, dass sie die Religion verunglimpft haben./ Gemäß dem IPbpR, an dessen Umsetzung Sri Lanka gebunden ist, darf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit nur in einem engen, klar definierten Rahmen eingeschränkt werden. Einschränkungen dieser Rechte sind nur dann zulässig, wenn sie nötig sind, um die Rechte und Freiheiten anderer oder bestimmte öffentliche Interessen (wie z. B. die nationale bzw. öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit oder Moral) zu schützen, und wenn sie für diesen Zweck nachweisbar notwendig sind. Indirekte oder direkte Kritik an einer Religion oder einem Glaubenssystem darf nicht als Volksverhetzung kriminalisiert werden.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 17.10.2019 unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: aktion
von pfirsichen
echo : 10.26 UTC — Wie die Briefe langsam sterben, ihre Umschläge, Papiere, Postwertzeichen, welche Flugzeuge und Schmetterlinge zeigen, die gleichfalls seltener werden. Wenn die Briefe langsam sterben, dann auch jene, die Briefe schreiben für andere Menschen, die nicht lesen können. Ich stellte mir einen älteren Herrn vor, der in einem Büro von Holz in London sitzt, letzter seiner Zunft, dutzende Kollegen haben schon vor Jahren ihre Arbeit eingestellt, haben ihre hölzernen Schreibabteile und ihre Schreibmaschinen verlassen, da werden jetzt Lampen verkauft oder Schmuck oder Telefone oder Kartons mit Reis und gebratenen Hühnern. Wie ist solch eine Vorstellung möglich, werden Sie vielleicht fragen. Nun, es ist so, dass ich mir dachte, dass dieser letzte Briefschreiber der Stadt London den Auftrag erhalten hatte, einen unendlichen Brief zu schreiben, weswegen sie zu zweit sind, ein fein gekleideter älterer Herr, der den Brief diktiert, der Auftraggeber, und eben jener ältere Herr, der die Zeichen des Briefes mittels einer Tastatur auf Papierbögen trägt. Sie sind zu einer kleinen Attraktion geworden. Manchmal schlafen sie oder nehmen etwas vom nachbarschaftlichen Reis zu sich, auch Pfirsiche oder Melonen bei großer Hitze. — stop
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR: „Die Festnahme von Scott Warren erfolgte nur Stunden nach der Veröffentlichung eines Berichts, der die vorsätzliche Vernichtung humanitärer Hilfsgüter im Grenzgebiet zwischen den USA und Mexiko durch die Grenzbehörden dokumentiert. / Scott Warren leistet als Freiwilliger für die humanitäre Organisation No More Deaths lebenswichtige humanitäre Hilfe, um das Recht auf Leben von Migrant_innen zu schützen und weitere Todesfälle von Migrant_innen und Asylsuchenden in der Sonora-Wüste zu verhindern. Menschenrechtsaktivist_innen aus Städten entlang der Grenze, die in Hilfsorganisationen, Glaubensgemeinschaften oder Aktivistengruppen organisiert sind, unterstützen Migrant_innen bereits seit vielen Jahren. / Straf‑, Zivil- und Verwaltungsgesetze sollten nicht dazu missbraucht werden, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schikanieren, die sich für die Rechte von Migrant_innen, Asylsuchenden und Flüchtlingen oder anderen einsetzen, deren Leben gefährdet ist und denen Menschenrechtsverletzungen drohen. Regierungen sollten sicherstellen, dass Menschenrechts-verteidiger_innen und ihre Organisationen ihre Arbeit in einem sicheren und unterstützenden Umfeld ohne Angst vor Repressalien nachgehen können. / Die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe und von einfachsten Gesten der Unterstützung, bei denen nicht nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, ist ein Angriff auf die Menschenrechte.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30. Juni 2019 unter > ai : urgent action
ai : KOLUMBIEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „In Bojayá im Departamento Chocó befinden sich 7.000 Angehörige afro-kolumbianischer und indigener Gemeinschaften in Unión Baquiaza, Egoróquera, Unión Cuití, Playita, Mesopotamia und Carrillo im Kreuzfeuer der Kampfhandlungen zwischen bewaffneten Gruppen. Amnesty International betrachtet die Lage mit Sorge und ist der Ansicht, dass die Gefahr massenhafter Tötungen und Vertreibungen besteht. Im Departamento Chocó wurden in jüngster Zeit mehrere Gemeinde-sprecher_innen ermordet, und die Präsenz bewaffneter Gruppen stellt eine ständige Bedrohung für die dortigen Gemeinschaften dar. Die kolumbianischen Behörden haben bisher nichts unternommen, um diese Menschen zu schützen. / Die meisten der betroffenen Personen können sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewegen, da sie versuchen, sich vor den Aktivitäten der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (Nationale Befreiungsarmee) und der paramilitärischen Gruppe Autodefensas Gaitanistas de Colombia zu schützen. Diese haben im vergangenen Jahr Antipersonenminen in der Gegend gelegt, Kinder rekrutiert, Gemeinde-sprecher_innen getötet und ganze Gemeinschaften belagert. Es gab einige Fälle, in denen Angehörige der Gemeinschaften die Zusammenarbeit der bewaffneten Gruppen mit Angehörigen der kolumbianischen Armee angeprangert haben. / Amnesty International warnte in einem 2017 veröffentlichten Bericht, dass die kolumbianische Regierung in dieser Gegend von Chocó ein Klima der Ausgrenzung und Vernachlässigung geschaffen hat, was die Schutzbedürftigkeit der dortigen Gemeinschaften noch weiter verstärkt. Die Reaktion der Behörden auf die dortige Lage war bisher alles andere als umfassend und konzentriert sich lediglich auf militärische Maßnahmen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30. Mai 2019 unter > ai : urgent action
ai : MOSAMBIQUE
MENSCH IN GEFAHR: „Amade Abubacar arbeitet als Journalist beim kommunalen Radiosender Nacedje im Bezirk Macomia in der Provinz Cabo Delgado im Norden von Mosambik. Am 18. Januar ordnete das Bezirksgericht von Macomia eine Verlängerung seiner Untersuchungshaft in der Polizeizentrale von Macomia an. Der zuständige Richter erklärte seine Inhaftierung für rechtmäßig mit der Begründung, Amade Abubacar sei am Tag nach seiner Verbringung in den Polizeigewahrsam dem Gericht vorgeführt worden. Gemäß Paragraf 311 des Strafgesetzbuchs von Mosambik muss jede Person innerhalb von 48 Stunden nach der Inhaftierung vor Gericht erscheinen. Der Richter ließ im Fall von Amade Abubacar unbeachtet, dass dieser bereits am 5. Januar von der Polizei festgenommen worden war. Anschließend hielt das Militär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest, bevor er am 17. Januar wieder an die Polizei übergeben wurde. Mit der anhaltenden Inhaftierung von Amade Abubacar wird gegen sein Recht auf ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen. / Ein von dem Journalisten eingereichter Antrag auf eine Freilassung unter Auflagen wies der Richter ab. Er begründete dies damit, dass Beweise, die in der polizeilichen Ermittlungsakte enthalten sind, keinerlei Zweifel an seiner Schuld ließen. Der Richter gab weiterhin an, dass Amade Abubacar im Falle einer Freilassung weitere Straftaten begehen könne und somit eine Gefahr für den sozialen Frieden darstellen würde. Die Polizei legte dem Gericht als Beweis gegen Amade Abubacar eine Liste von mutmaßlichen Mitgliedern der islamistischen Terrororganisation Al-Shabaab vor, die der Journalist bei seiner Festnahme bei sich trug. Zudem wies die Polizei darauf hin, dass der Vorgesetzte von Amade Abubacar nichts von den Interviews gewusst habe, die er durchgeführt hatte. / Amade Abubacar drohen konstruierte Anklagen wegen „öffentlicher Aufwiegelung mithilfe von elektronischen Medien“ (Paragraf 322 des Strafgesetzbuchs) und „Verletzung von Staatsgeheimnissen über soziale Medien“ (Paragraf 323 des Strafgesetzbuchs). Amnesty International befürchtet, dass er nur aufgrund seiner Arbeit als Journalist und wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Anklage steht.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
ai : NIGER
MENSCHEN IN GEFAHR: „Der multinationale Ölkonzern Shell und die Regierung des südnigerianischen Bundesstaates Rivers haben es versäumt, die Bewohner_innen von Ogale, einer Region außerhalb von Port Harcourt, der Hauptstadt von Rivers, regelmäßig mit sicherem Trinkwasser zu versorgen. Die meisten der dort lebenden Menschen müssen entweder Wasser kaufen oder Grundwasser trinken, das laut einer 2011 veröffentlichten Studie der Vereinten Nationen gefährlich verschmutzt ist./ Die Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) ergab, dass die Bewohner_innen von Ogale Wasser aus Brunnen tranken, das so stark mit dem bekannten Karzinogen Benzol verunreinigt war, dass es den nach internationalen Richtlinien festgelegten Grenzwert um das 900-fache überschritt. Das Wasser zu trinken werde „sicher langfristige gesundheitliche Folgen“ haben. UNEP empfahl der nigerianischen Regierung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Menschen in Ogale nicht weiterhin Trinkwasser aus kontaminierten Brunnen trinken müssen, und ihnen eine alternative Quelle für sauberes Wasser zur Verfügung zu stellen. Trotz dieses dringenden Aufrufs gibt es noch immer keinen Zugang zu solch einer Quelle. / Am 1. September 2018 besuchte Amnesty International Ogale und sprach mit Anwohner_innen. Die meisten von ihnen kaufen ihr Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch, etwa zum Trinken, Kochen und Waschen, obwohl sie es sich eigentlich nicht leisten können. In einigen Fällen geben Bewohner_innen ein Drittel ihres wöchentlichen Einkommens für Wasser aus, sodass sie manchmal statt drei Mahlzeiten am Tag nur zwei essen können. Diejenigen, die es sich nicht leisten können, Wasser zu kaufen, trinken und nutzen das örtliche Grundwasser – trotz der Warnschilder, die darauf hinweisen, dass das Wasser ihre Gesundheit gefährdet. Manche trinken Wasser aus lokalen Brunnen und Bohrlöchern, auch wenn auf dem Wasser ein öliger Film zu sehen ist. Einige Bewohner_innen bezahlen sogar für das Wasser aus den Bohrlöchern. Andere nutzen Regenwasser, in dem sich schwarze Flöckchen befinden. Die Bewohner_innen haben keine andere Wahl, da sie nicht das nötige Geld aufbringen können, um Wasser von privaten Anbieter_innen zu kaufen und die Regierung bereits seit über einem Jahr kein sauberes Wasser mehr bereitstellt. Zeitgleich mit dem Besuch von Amnesty International in Ogale wurden einige der von der Regierung regulierten Wasserleitungen wieder in Betrieb genommen. Doch die Bewohner_innen berichten, dass die Wasserversorgung lediglich eine Stunde am Morgen oder am Nachmittag funktioniert und die zur Verfügung gestellte Wassermenge nicht ausreicht, um den grundlegenden Wasserbedarf zu decken. Amnesty International hat Grund zu der Annahme, dass auch dieses Wasser nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation für Trinkwasserqualität entspricht.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
ai : CHINA
MENSCH IN GEFAHR: „Guligeina Tashimaimaiti ist Doktorandin an der Technischen Universität Malaysia. Zuletzt wurde sie am 26. Dezember 2017 von ihrem Freund Sammy (geänderter Name, um seine Identität zu schützen) am Flughafen Senai International Airport in Malaysia gesehen. Die beiden hatten vereinbart, dass Guligeina Tashimaimaiti ihr Profilfoto bei dem populären chinesischen Chat-Dienst WeChat wöchentlich ändern würde, um zu signalisieren, dass sie sich in Sicherheit befindet. Eine Woche nach ihrer Rückkehr nach Ili in die Uigurische Autonome Region Xinjiang änderte Guligeina Tashimaimaiti wie besprochen ihr Profilbild. Mehrere Wochen lang blieb das Foto nun allerdings unverändert, bis ihr Profilbild eines Tages plötzlich durch ein dunkles, schwarz-weißes, düsteres Foto ersetzt wurde. Was darauf zu sehen war, erinnert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hintergrund des andauernden und beispiellosen scharfen Vorgehens gegen Uigur_innen und andere ethnische Minderheiten in der Autonomen Region Xinjiang, befürchten sowohl ihr Freund Sammy als auch die ältere Schwester von Guligeina Tashimaimaiti, Gulzire, dass die Doktorandin in einem Umerziehungslager inhaftiert ist. Ihre Freund_innen und Familienangehörigen hatten sie vor einer Heimreise gewarnt. Trotzdem war Guligeina Tashimaimaiti nachhause zurückgekehrt, weil sie sich Sorgen um ihre Eltern machte. Seit ihrem letzten Besuch im Februar 2017 hatte sie keinen Kontakt mehr zu den beiden. / Guligeina Tashimaimaiti hätte im Februar 2018 ihre Promotion beginnen sollen. Nachdem sie mehrere Monate lang nichts von ihr gehört haben, wandten sich ihr Freund Sammy und ihre Schwester Gulzire sowohl an die Universität in Malaysia als auch an die Medien. Damit erhofften sie sich, die Aufmerksamkeit auf den Fall zu lenken.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Mai stellte Amal Fathy ein Video auf ihrer Facebook-Seite ein, in dem sie die von ihr erlebte sexualisierte Belästigung thematisierte, die Dringlichkeit dieses Problems in Ägypten betonte und die Regierung kritisierte, weil sie die Frauen in Ägypten nicht davor schützt. Zudem kritisierte sie das scharfe Vorgehen der Regierung gegen die Menschenrechte, die sozioökonomischen Bedingungen und die Missstände im öffentlichen Dienstleistungssektor. Daraufhin durchsuchte die Polizei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Wohnung von Amal Fathy und inhaftierte sie in der Polizeiwache Maadi in Kairo zusammen mit ihrem Ehemann Mohamed Lotfy, einem früheren Mitarbeiter von Amnesty International und aktuellen Direktor der Menschenrechtsorganisation Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten (Egyptian Commission for Rights and Freedoms – ECRF) und ihrem dreijährigen Kind. Mann und Kind wurden nach drei Stunden wieder freigelassen. / Am 11. Mai prüfte die Staatsanwaltschaft Maadi Amal Fathys Fall und ordnete 15 Tage Haft für die Dauer der Ermittlungen zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen an – unter anderem „Veröffentlichung eines Videos, das Falschinformationen enthält, die den öffentlichen Frieden beeinträchtigen könnten”. Am folgenden Tag verhörte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit sie in einem weiteren Fall zu ihrer angeblichen Verbindung zur Jugendbewegung 6. April. Für die Dauer der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe ordnete sie weitere 15 Tage Untersuchungshaft an. / Internet-Trolle kopierten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozialen Medien-Seiten und posteten sie auf Facebook und Twitter zusammen mit geschlechtsspezifischen Beschimpfungen und der Forderung nach ihrer Festnahme. Mehrere regierungsfreundliche und staatliche Medien veröffentlichten Artikel über das Video und behaupteten fälschlich, dass sie eine Aktivistin der Jugendbewegung 6. April sei und bei der ECRF arbeite. Darüberhinaus schrieben sie, dass sie mit dem Direktor der ECRF verheiratet sei und verstießen damit gegen ihr Recht auf Privatsphäre.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action
ai : BURUNDI
MENSCH IN GEFAHR: „Nestor Nibitanga, ein ehemaliger regionaler Beobachter der Menschenrechtsorganisation Association pour la Protection des Droits Humains et des Personnes Détenues (APRODH) in Zentral- und Ost-Burundi wird seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft gehalten. Ihm werden „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ und „Rebellion“ zur Last gelegt. Amnesty International ist der Ansicht, dass dies eine Vergeltungsmaßnahme für seine friedliche Menschenrechtsaktivitäten und seine frühere Zugehörigkeit zu APRODH sind. / Er wurde am 21. November 2017 bei sich zuhause in Gitega festgenommen. Während seiner Festnahme nahm die Polizei zwei USB-Sticks aus seinem Haus an sich, von denen einer den Entwurf eines Tätigkeitsberichts für ein lokales Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen enthielt. Nestor Nibitanga war zu der Zeit nicht bei APRODH angestellt, da sie eine von mindestens zehn Menschenrechtsorganisationen war, die der Innenminister im Oktober 2016 geschlossen hatte. Er warf den Organisationen vor, „den Ruf des Landes zu schädigen“ und „Hass und Zwietracht unter der Bevölkerung zu säen“. / Zunächst war Nestor Nibitanga vom Geheimdienst (Service national de renseignement – SNR) ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in der Hauptstadt Bujumbura festgehalten worden. Am 4. Dezember 2017 wurde er dann in das Zentralgefängnis Murembwa nach Rumonge gebracht. / Am 3. Januar wurde sein Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat er Rechtsmittel eingelegt. / Amnesty International betrachtet Nestor Nibitanga als gewaltlosen politischen Gefangenen, der aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtstätigkeit ins Visier geraten ist.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
ai : INDIEN
MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wurde Gokarakonda Naga Saibaba von den Gefängnisbehörden zu einem Krankenhaustermin gebracht. Seine Frau erhielt jedoch keine Informationen über den Termin. Zuvor wurde ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und seinem Arzt verwehrt. Am 27. März hatte sie bei der Nationalen Menschenrechtskommission die Untersuchung seines Gesundheitszustandes sowie den Transfer in ein Gefängnis in einer anderen Stadt beantragt, die über besser ausgestattete Krankenhäusern verfügt und in der er durch seine Familienangehörigen unterstützt werden kann. / Am 7. März 2017 wurde Gokarakonda Naga Saibaba unter anderem der „rechtswidrigen Aktivitäten“, „Verabredung zu terroristischen Handlungen“ und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil basierte hauptsächlich auf Unterlagen und Videoaufnahmen, die das Gericht als Beweis für seine Mitgliedschaft in einer Organisation der verbotenen Kommunistischen Partei Indiens (Maoisten) ansah. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen Gokarakonda Naga Saibaba konstruiert sind und dass sein Prozess nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach. / Seine beiden Beine sind infolge von Kinderlähmung gelähmt und er sitzt im Rollstuhl. Zudem ist bei ihm eine akute Pankreatitis diagnostiziert worden. Aufgrund dieser Erkrankung hat er Schwierigkeiten mit seiner linken Schulter und der linken Hand. Er leidet außerdem an einer Herzerkrankung sowie Bluthochdruck. Nach seiner Festnahme und seiner Inhaftierung im Zentralgefängnis von Nagpur in Maharashtra verschlechterte sich sein Zustand erheblich. Seine Frau berichtete, er habe starke Schmerzen und habe seit seiner Verurteilung bereits dreimal das Bewusstsein in seiner Zelle verloren. In einem Brief teilte er vor kurzem mit, er habe Schmerzen im Bauch und in seiner linken Hand und leide unter Kopfschmerzen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht möglich, grundlegende Körperfunktionen wie das Urinieren ohne starke Schmerzen durchzuführen. Auch das Schreiben des Briefes würde schmerzen und fiele ihm sehr schwer. / Obwohl Gokarakonda Naga Saibabas Familie wiederholt wichtige Informationen über seinen Gesundheitszustand angefordert hat, gaben die Gefängnisbehörden diese Informationen nicht heraus. Im vergangenen Jahr wurde ein Antrag gestellt, ihn aufgrund seines Gesundheitszustands bis zum Rechtsmittelverfahren auf Kaution freizulassen. Die Anhörung zu diesem Antrag soll kommende Woche stattfinden.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action