Aus der Wörtersammlung: aktion

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Fest­nah­me von Scott War­ren erfolg­te nur Stun­den nach der Ver­öf­fent­li­chung eines Berichts, der die vor­sätz­li­che Ver­nich­tung huma­ni­tä­rer Hilfs­gü­ter im Grenz­ge­biet zwi­schen den USA und Mexi­ko durch die Grenz­be­hör­den doku­men­tiert. / Scott War­ren leis­tet als Frei­wil­li­ger für die huma­ni­tä­re Orga­ni­sa­ti­on No More Deaths lebens­wich­ti­ge huma­ni­tä­re Hil­fe, um das Recht auf Leben von Migrant_innen zu schüt­zen und wei­te­re Todes­fäl­le von Migrant_innen und Asyl­su­chen­den in der Sono­ra-Wüs­te zu ver­hin­dern. Menschenrechtsaktivist_innen aus Städ­ten ent­lang der Gren­ze, die in Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Glau­bens­ge­mein­schaf­ten oder Akti­vis­ten­grup­pen orga­ni­siert sind, unter­stüt­zen Migrant_innen bereits seit vie­len Jah­ren. / Straf‑, Zivil- und Ver­wal­tungs­ge­set­ze soll­ten nicht dazu miss­braucht wer­den, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schi­ka­nie­ren, die sich für die Rech­te von Migrant_innen, Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen oder ande­ren ein­set­zen, deren Leben gefähr­det ist und denen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Regie­run­gen soll­ten sicher­stel­len, dass Men­schen­rechts-ver­tei­di­ger_in­nen und ihre Orga­ni­sa­tio­nen ihre Arbeit in einem siche­ren und unter­stüt­zen­den Umfeld ohne Angst vor Repres­sa­li­en nach­ge­hen kön­nen. / Die Kri­mi­na­li­sie­rung von huma­ni­tä­rer Hil­fe und von ein­fachs­ten Ges­ten der Unter­stüt­zung, bei denen nicht nach der Staats­an­ge­hö­rig­keit gefragt wird, ist ein Angriff auf die Men­schen­rech­te.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30. Juni 2019 unter > ai : urgent action

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ai : KOLUMBIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “In Bojayá im Depart­a­men­to Chocó befin­den sich 7.000 Ange­hö­ri­ge afro-kolum­bia­ni­scher und indi­ge­ner Gemein­schaf­ten in Unión Baquia­za, Egoró­quera, Unión Cui­tí, Play­ita, Meso­po­ta­mia und Car­ri­l­lo im Kreuz­feu­er der Kampf­hand­lun­gen zwi­schen bewaff­ne­ten Grup­pen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet die Lage mit Sor­ge und ist der Ansicht, dass die Gefahr mas­sen­haf­ter Tötun­gen und Ver­trei­bun­gen besteht. Im Depart­a­men­to Chocó wur­den in jüngs­ter Zeit meh­re­re Gemein­de-spre­cher_in­nen ermor­det, und die Prä­senz bewaff­ne­ter Grup­pen stellt eine stän­di­ge Bedro­hung für die dor­ti­gen Gemein­schaf­ten dar. Die kolum­bia­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts unter­nom­men, um die­se Men­schen zu schüt­zen. / Die meis­ten der betrof­fe­nen Per­so­nen kön­nen sich bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr frei bewe­gen, da sie ver­su­chen, sich vor den Akti­vi­tä­ten der Gue­ril­la­grup­pe Ejérci­to de Libe­r­ación Nacio­nal (Natio­na­le Befrei­ungs­ar­mee) und der para­mi­li­tä­ri­schen Grup­pe Auto­de­fen­sas Gai­ta­ni­s­tas de Colom­bia zu schüt­zen. Die­se haben im ver­gan­ge­nen Jahr Anti­per­so­nen­mi­nen in der Gegend gelegt, Kin­der rekru­tiert, Gemein­de-spre­cher_in­nen getö­tet und gan­ze Gemein­schaf­ten bela­gert. Es gab eini­ge Fäl­le, in denen Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaf­ten die Zusam­men­ar­beit der bewaff­ne­ten Grup­pen mit Ange­hö­ri­gen der kolum­bia­ni­schen Armee ange­pran­gert haben. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal warn­te in einem 2017 ver­öf­fent­lich­ten Bericht, dass die kolum­bia­ni­sche Regie­rung in die­ser Gegend von Chocó ein Kli­ma der Aus­gren­zung und Ver­nach­läs­si­gung geschaf­fen hat, was die Schutz­be­dürf­tig­keit der dor­ti­gen Gemein­schaf­ten noch wei­ter ver­stärkt. Die Reak­ti­on der Behör­den auf die dor­ti­ge Lage war bis­her alles ande­re als umfas­send und kon­zen­triert sich ledig­lich auf mili­tä­ri­sche Maß­nah­men.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30. Mai 2019 unter > ai : urgent action

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ai : MOSAMBIQUE

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MENSCH IN GEFAHR : “Ama­de Abu­ba­car arbei­tet als Jour­na­list beim kom­mu­na­len Radio­sen­der Naced­je im Bezirk Maco­mia in der Pro­vinz Cabo Del­ga­do im Nor­den von Mosam­bik. Am 18. Janu­ar ord­ne­te das Bezirks­ge­richt von Maco­mia eine Ver­län­ge­rung sei­ner Unter­su­chungs­haft in der Poli­zei­zen­tra­le von Maco­mia an. Der zustän­di­ge Rich­ter erklär­te sei­ne Inhaf­tie­rung für recht­mä­ßig mit der Begrün­dung, Ama­de Abu­ba­car sei am Tag nach sei­ner Ver­brin­gung in den Poli­zei­ge­wahr­sam dem Gericht vor­ge­führt wor­den. Gemäß Para­graf 311 des Straf­ge­setz­buchs von Mosam­bik muss jede Per­son inner­halb von 48 Stun­den nach der Inhaf­tie­rung vor Gericht erschei­nen. Der Rich­ter ließ im Fall von Ama­de Abu­ba­car unbe­ach­tet, dass die­ser bereits am 5. Janu­ar von der Poli­zei fest­ge­nom­men wor­den war. Anschlie­ßend hielt das Mili­tär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kon­takt zur Außen­welt fest, bevor er am 17. Janu­ar wie­der an die Poli­zei über­ge­ben wur­de. Mit der anhal­ten­den Inhaf­tie­rung von Ama­de Abu­ba­car wird gegen sein Recht auf ein fai­res und ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren ver­sto­ßen. / Ein von dem Jour­na­lis­ten ein­ge­reich­ter Antrag auf eine Frei­las­sung unter Auf­la­gen wies der Rich­ter ab. Er begrün­de­te dies damit, dass Bewei­se, die in der poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­ak­te ent­hal­ten sind, kei­ner­lei Zwei­fel an sei­ner Schuld lie­ßen. Der Rich­ter gab wei­ter­hin an, dass Ama­de Abu­ba­car im Fal­le einer Frei­las­sung wei­te­re Straf­ta­ten bege­hen kön­ne und somit eine Gefahr für den sozia­len Frie­den dar­stel­len wür­de. Die Poli­zei leg­te dem Gericht als Beweis gegen Ama­de Abu­ba­car eine Lis­te von mut­maß­li­chen Mit­glie­dern der isla­mis­ti­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Al-Shaba­ab vor, die der Jour­na­list bei sei­ner Fest­nah­me bei sich trug. Zudem wies die Poli­zei dar­auf hin, dass der Vor­ge­setz­te von Ama­de Abu­ba­car nichts von den Inter­views gewusst habe, die er durch­ge­führt hat­te. / Ama­de Abu­ba­car dro­hen kon­stru­ier­te Ankla­gen wegen „öffent­li­cher Auf­wie­ge­lung mit­hil­fe von elek­tro­ni­schen Medi­en“ (Para­graf 322 des Straf­ge­setz­buchs) und „Ver­let­zung von Staats­ge­heim­nis­sen über sozia­le Medi­en“ (Para­graf 323 des Straf­ge­setz­buchs). Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass er nur auf­grund sei­ner Arbeit als Jour­na­list und wegen der Wahr­neh­mung sei­nes Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung unter Ankla­ge steht.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
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ai : NIGER

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Der mul­ti­na­tio­na­le Ölkon­zern Shell und die Regie­rung des süd­ni­ge­ria­ni­schen Bun­des­staa­tes Rivers haben es ver­säumt, die Bewohner_innen von Oga­le, einer Regi­on außer­halb von Port Har­court, der Haupt­stadt von Rivers, regel­mä­ßig mit siche­rem Trink­was­ser zu ver­sor­gen. Die meis­ten der dort leben­den Men­schen müs­sen ent­we­der Was­ser kau­fen oder Grund­was­ser trin­ken, das laut einer 2011 ver­öf­fent­lich­ten Stu­die der Ver­ein­ten Natio­nen gefähr­lich ver­schmutzt ist./ Die Stu­die des Umwelt­pro­gramms der Ver­ein­ten Natio­nen (United Nati­ons Envi­ron­ment Pro­gram­me, UNEP) ergab, dass die Bewohner_innen von Oga­le Was­ser aus Brun­nen tran­ken, das so stark mit dem bekann­ten Kar­zi­no­gen Ben­zol ver­un­rei­nigt war, dass es den nach inter­na­tio­na­len Richt­li­ni­en fest­ge­leg­ten Grenz­wert um das 900-fache über­schritt. Das Was­ser zu trin­ken wer­de „sicher lang­fris­ti­ge gesund­heit­li­che Fol­gen“ haben. UNEP emp­fahl der nige­ria­ni­schen Regie­rung, unver­züg­lich Maß­nah­men zu ergrei­fen, damit die Men­schen in Oga­le nicht wei­ter­hin Trink­was­ser aus kon­ta­mi­nier­ten Brun­nen trin­ken müs­sen, und ihnen eine alter­na­ti­ve Quel­le für sau­be­res Was­ser zur Ver­fü­gung zu stel­len. Trotz die­ses drin­gen­den Auf­rufs gibt es noch immer kei­nen Zugang zu solch einer Quel­le. / Am 1. Sep­tem­ber 2018 besuch­te Amnes­ty Inter­na­tio­nal Oga­le und sprach mit Anwohner_innen. Die meis­ten von ihnen kau­fen ihr Was­ser für den per­sön­li­chen und häus­li­chen Gebrauch, etwa zum Trin­ken, Kochen und Waschen, obwohl sie es sich eigent­lich nicht leis­ten kön­nen. In eini­gen Fäl­len geben Bewohner_innen ein Drit­tel ihres wöchent­li­chen Ein­kom­mens für Was­ser aus, sodass sie manch­mal statt drei Mahl­zei­ten am Tag nur zwei essen kön­nen. Die­je­ni­gen, die es sich nicht leis­ten kön­nen, Was­ser zu kau­fen, trin­ken und nut­zen das ört­li­che Grund­was­ser – trotz der Warn­schil­der, die dar­auf hin­wei­sen, dass das Was­ser ihre Gesund­heit gefähr­det. Man­che trin­ken Was­ser aus loka­len Brun­nen und Bohr­lö­chern, auch wenn auf dem Was­ser ein öli­ger Film zu sehen ist. Eini­ge Bewohner_innen bezah­len sogar für das Was­ser aus den Bohr­lö­chern. Ande­re nut­zen Regen­was­ser, in dem sich schwar­ze Flöck­chen befin­den. Die Bewohner_innen haben kei­ne ande­re Wahl, da sie nicht das nöti­ge Geld auf­brin­gen kön­nen, um Was­ser von pri­va­ten Anbieter_innen zu kau­fen und die Regie­rung bereits seit über einem Jahr kein sau­be­res Was­ser mehr bereit­stellt. Zeit­gleich mit dem Besuch von Amnes­ty Inter­na­tio­nal in Oga­le wur­den eini­ge der von der Regie­rung regu­lier­ten Was­ser­lei­tun­gen wie­der in Betrieb genom­men. Doch die Bewohner_innen berich­ten, dass die Was­ser­ver­sor­gung ledig­lich eine Stun­de am Mor­gen oder am Nach­mit­tag funk­tio­niert und die zur Ver­fü­gung gestell­te Was­ser­men­ge nicht aus­reicht, um den grund­le­gen­den Was­ser­be­darf zu decken. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Grund zu der Annah­me, dass auch die­ses Was­ser nicht den Richt­li­ni­en der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on für Trink­was­ser­qua­li­tät ent­spricht.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR : “Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ist Dok­to­ran­din an der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Malay­sia. Zuletzt wur­de sie am 26. Dezem­ber 2017 von ihrem Freund Sam­my (geän­der­ter Name, um sei­ne Iden­ti­tät zu schüt­zen) am Flug­ha­fen Senai Inter­na­tio­nal Air­port in Malay­sia gese­hen. Die bei­den hat­ten ver­ein­bart, dass Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ihr Pro­fil­fo­to bei dem popu­lä­ren chi­ne­si­schen Chat-Dienst WeChat wöchent­lich ändern wür­de, um zu signa­li­sie­ren, dass sie sich in Sicher­heit befin­det. Eine Woche nach ihrer Rück­kehr nach Ili in die Uigu­ri­sche Auto­no­me Regi­on Xin­jiang änder­te Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti wie bespro­chen ihr Pro­fil­bild. Meh­re­re Wochen lang blieb das Foto nun aller­dings unver­än­dert, bis ihr Pro­fil­bild eines Tages plötz­lich durch ein dunk­les, schwarz-wei­ßes, düs­te­res Foto ersetzt wur­de. Was dar­auf zu sehen war, erin­nert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hin­ter­grund des andau­ern­den und bei­spiel­lo­sen schar­fen Vor­ge­hens gegen Uigur_innen und ande­re eth­ni­sche Min­der­hei­ten in der Auto­no­men Regi­on Xin­jiang, befürch­ten sowohl ihr Freund Sam­my als auch die älte­re Schwes­ter von Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti, Gul­zi­re, dass die Dok­to­ran­din in einem Umer­zie­hungs­la­ger inhaf­tiert ist. Ihre Freund_innen und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat­ten sie vor einer Heim­rei­se gewarnt. Trotz­dem war Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti nach­hau­se zurück­ge­kehrt, weil sie sich Sor­gen um ihre Eltern mach­te. Seit ihrem letz­ten Besuch im Febru­ar 2017 hat­te sie kei­nen Kon­takt mehr zu den bei­den. / Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti hät­te im Febru­ar 2018 ihre Pro­mo­ti­on begin­nen sol­len. Nach­dem sie meh­re­re Mona­te lang nichts von ihr gehört haben, wand­ten sich ihr Freund Sam­my und ihre Schwes­ter Gul­zi­re sowohl an die Uni­ver­si­tät in Malay­sia als auch an die Medi­en. Damit erhoff­ten sie sich, die Auf­merk­sam­keit auf den Fall zu len­ken.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 9. Mai stell­te Amal Fathy ein Video auf ihrer Face­book-Sei­te ein, in dem sie die von ihr erleb­te sexua­li­sier­te Beläs­ti­gung the­ma­ti­sier­te, die Dring­lich­keit die­ses Pro­blems in Ägyp­ten beton­te und die Regie­rung kri­ti­sier­te, weil sie die Frau­en in Ägyp­ten nicht davor schützt. Zudem kri­ti­sier­te sie das schar­fe Vor­ge­hen der Regie­rung gegen die Men­schen­rech­te, die sozio­öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen und die Miss­stän­de im öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­sek­tor. Dar­auf­hin durch­such­te die Poli­zei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Woh­nung von Amal Fathy und inhaf­tier­te sie in der Poli­zei­wa­che Maa­di in Kai­ro zusam­men mit ihrem Ehe­mann Moha­med Lot­fy, einem frü­he­ren Mit­ar­bei­ter von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und aktu­el­len Direk­tor der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten (Egyp­ti­an Com­mis­si­on for Rights and Free­doms – ECRF) und ihrem drei­jäh­ri­gen Kind. Mann und Kind wur­den nach drei Stun­den wie­der frei­ge­las­sen. / Am 11. Mai prüf­te die Staats­an­walt­schaft Maa­di Amal Fathys Fall und ord­ne­te 15 Tage Haft für die Dau­er der Ermitt­lun­gen zu den gegen sie erho­be­nen Vor­wür­fen an – unter ande­rem „Ver­öf­fent­li­chung eines Vide­os, das Falsch­in­for­ma­tio­nen ent­hält, die den öffent­li­chen Frie­den beein­träch­ti­gen könn­ten”. Am fol­gen­den Tag ver­hör­te die Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit sie in einem wei­te­ren Fall zu ihrer angeb­li­chen Ver­bin­dung zur Jugend­be­we­gung 6. April. Für die Dau­er der Ermitt­lun­gen wegen Mit­glied­schaft in einer ver­bo­te­nen Grup­pe ord­ne­te sie wei­te­re 15 Tage Unter­su­chungs­haft an. / Inter­net-Trol­le kopier­ten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozia­len Medi­en-Sei­ten und pos­te­ten sie auf Face­book und Twit­ter zusam­men mit geschlechts­spe­zi­fi­schen Beschimp­fun­gen und der For­de­rung nach ihrer Fest­nah­me. Meh­re­re regie­rungs­freund­li­che und staat­li­che Medi­en ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel über das Video und behaup­te­ten fälsch­lich, dass sie eine Akti­vis­tin der Jugend­be­we­gung 6. April sei und bei der ECRF arbei­te. Dar­über­hin­aus schrie­ben sie, dass sie mit dem Direk­tor der ECRF ver­hei­ra­tet sei und ver­stie­ßen damit gegen ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : BURUNDI

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MENSCH IN GEFAHR : “Nes­tor Nibi­tan­ga, ein ehe­ma­li­ger regio­na­ler Beob­ach­ter der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Asso­cia­ti­on pour la Pro­tec­tion des Droits Humains et des Per­son­nes Déte­nues (APRODH) in Zen­tral- und Ost-Burun­di wird seit mehr als fünf Mona­ten in Unter­su­chungs­haft gehal­ten. Ihm wer­den „Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit“ und „Rebel­li­on“ zur Last gelegt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass dies eine Ver­gel­tungs­maß­nah­me für sei­ne fried­li­che Men­schen­rechts­ak­ti­vi­tä­ten und sei­ne frü­he­re Zuge­hö­rig­keit zu APRODH sind. / Er wur­de am 21. Novem­ber 2017 bei sich zuhau­se in Gite­ga fest­ge­nom­men. Wäh­rend sei­ner Fest­nah­me nahm die Poli­zei zwei USB-Sticks aus sei­nem Haus an sich, von denen einer den Ent­wurf eines Tätig­keits­be­richts für ein loka­les Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen ent­hielt. Nes­tor Nibi­tan­ga war zu der Zeit nicht bei APRODH ange­stellt, da sie eine von min­des­tens zehn Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen war, die der Innen­mi­nis­ter im Okto­ber 2016 geschlos­sen hat­te. Er warf den Orga­ni­sa­tio­nen vor, „den Ruf des Lan­des zu schä­di­gen“ und „Hass und Zwie­tracht unter der Bevöl­ke­rung zu säen“. / Zunächst war Nes­tor Nibi­tan­ga vom Geheim­dienst (Ser­vice natio­nal de rens­eig­ne­ment – SNR) ohne Zugang zu einem Rechts­bei­stand in der Haupt­stadt Bujum­bu­ra fest­ge­hal­ten wor­den. Am 4. Dezem­ber 2017 wur­de er dann in das Zen­tral­ge­fäng­nis Muremb­wa nach Rumon­ge gebracht. / Am 3. Janu­ar wur­de sein Antrag auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on abge­lehnt. Gegen die­se Ent­schei­dung hat er Rechts­mit­tel ein­ge­legt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Nes­tor Nibi­tan­ga als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der auf­grund sei­ner fried­li­chen Men­schen­rechts­tä­tig­keit ins Visier gera­ten ist.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR : “Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befin­den sich Ola al-Qara­da­wy und ihr Ehe­mann Hossam Khal­af auf­grund des halt­lo­ses Vor­wurfs zur Mus­lim­bru­der­schaft zu gehö­ren in Haft. Bis­lang hat die Staats­an­walt­schaft weder Bewei­se vor­ge­legt, die ihre Inhaf­tie­rung recht­fer­ti­gen wür­den noch wur­de den bei­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Inhaf­tie­rung anzu­fech­ten. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihnen Besu­che von Rechts­bei­stän­den und Ange­hö­ri­gen. / Ola al-Qara­da­wy wird seit ihrer Fest­nah­me im Frau­en­ge­fäng­nis Al-Qana­ter im Gou­ver­ne­ment Qalyu­bia fest­ge­hal­ten. Sie ist in in einer sehr  klei­nen Ein­zel­zel­le unter­ge­bracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toi­let­te hat. Außer­dem sind Belüf­tung und Beleuch­tung unge­nü­gend. Ihr wird jeden Mor­gen ein ein­zi­ger täg­li­cher Toi­let­ten­gang von nur fünf Minu­ten gestat­tet. Somit sieht sie sich gezwun­gen, ihre Nah­rungs­auf­nah­me ein­zu­schrän­ken, um nicht auf die Toi­let­te gehen zu müs­sen. Rechts­bei­stän­de, die Ola al-Qara­da­wy am 5. Novem­ber im Büro der Ober­staats­an­walt­schaft für Inne­re Sicher­heit sahen, berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass sie wäh­rend der ers­ten vier Tage im Novem­ber mit einem Hun­ger­streik gegen ihre Inhaf­tie­rung und die schlech­ten Haft­be­din­gun­gen pro­tes­tiert hat­te. / Hossam Khal­af ist inzwi­schen aus der Ein­zel­haft in eine Gemein­schafts­zel­le ver­legt wor­den. Er wird im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis Tora am Ran­de der Haupt­stadt Kai­ro fest­ge­hal­ten. Obwohl er bereits seit sei­ner Inhaf­tie­rung an Augen­schmer­zen lei­det, lehnt die Gefäng­nis­lei­tung sei­nen Antrag wei­ter­hin ab, sich ent­we­der im Gefäng­nis­spi­tal oder auf eige­ne Kos­ten in einem Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses unter­su­chen zu las­sen. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
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