MENSCH IN GEFAHR: „In den frühen Morgenstunden des 13. Februar 1994 entdeckte ein Polizist in einem Supermarkt in Columbia im US-Bundesstaat Missouri die Leichen der 44-jährigen Mary Bratcher, des 58-jährigen Fred Jones und der 57-jährigen Mabel Scruggs. Alle drei hatten in dem Supermarkt gearbeitet und waren an Kopfverletzungen gestorben. Ernest Lee Johnson, der regelmäßig in dem Supermarkt eingekauft hatte, wurde festgenommen und wegen dreifachen Mordes angeklagt. Man stellte ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zum Tode. / 1998 ordnete der Oberste Gerichtshof von Missouri eine neue Strafzumessung an. Grund dafür war, dass der Rechtsbeistand von Ernest Lee Johnson es versäumt hatte, die Aussage eines Psychiaters vorzubringen, welcher seinen Mandanten untersucht hatte. Das Gericht erklärte, dass sich der “eindeutige und nachdrückliche Eindruck gefestigt” habe, dass diese Aussage “die Erwägungen der Geschworenen beeinflusst hätte”. Nach Ansicht des Gerichts hätten sich die Geschworen in der Folge möglicherweise für eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen. / Bei der erneuten Festlegung des Strafmaßes 1999 wurde gegen Ernest Lee Johnson jedoch wieder die Todesstrafe verhängt. 2002 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Hinrichtung von Menschen mit einer geistigen Behinderung (intellectual disability / mental retardation) verfassungswidrig ist. 2003 ordnete der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Missouri abermals eine neue Strafzumessung im Fall von Ernest Lee Johnson an. Diesmal, weil Beweise für eine geistige Behinderung nicht angemessen dargelegt worden waren. Sein Intelligenzquotient (IQ) war im Laufe seines Lebens mehrfach bestimmt worden. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jahren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jahren betrug der gemessene IQ 63. Ernest Lee Johnson hatte Probleme in der Schule und besuchte eine Sonderschule. Bei ihm wurde außerdem eine Alkoholembryopathie diagnostiziert. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Kindes, welche durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft entstanden ist und unter anderem zu geistigen Entwicklungsschädigungen führt. Außerdem hat Ernest Lee Johnson während seiner Kindheit zwei schwere Kopfverletzungen erlitten. / 2006 wurde Ernest Lee Johnson zum dritten Mal zum Tode verurteilt. Die Geschworenen waren der Ansicht, dass es keine ausreichenden Beweise für eine geistige Behinderung gäbe. Ernest Lee Johnsons Verteidigung hatte erklärt, dass die Beweislast nicht bei ihrem Mandanten liegen dürfe und der Staat beweisen müsse, dass er keine geistige Behinderung aufweist. Zwei Expert_innen der Verteidigung hatten während des Verfahrens eine geistige Behinderung bestätigt. Einer von ihnen hatte den IQ von Ernest Lee Johnson bestimmt und erklärt, dass dieser bei 67 läge. Zudem sagten beide, dass er in verschiedenen Bereichen Anpassungsschwierigkeiten habe und sich seine geistige Behinderung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs manifestiert habe. Der Mitarbeiter des hinzugezogenen staatlichen Experten ermittelte zwar ebenfalls einen IQ von 67, dieser gab jedoch an, Ernest Lee Johnson würde simulieren. Der Experte der Verteidigung stritt dies wiederrum ab und gab an, mithilfe von Untersuchungen ausgeschlossen zu haben, dass Ernest Lee Johnson simuliert. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber den Geschworenen, dass “anzunehmen, dass es wahrscheinlicher ist, dass dieser Mann eine geistige Behinderung hat, als dass er gesund ist, eine Beleidigung ist, eine Beleidung der Opfer”. Der Oberste Gerichtshof von Missouri bestätigte das Todesurteil 2008 und erklärte, dass “die Entscheidung der Geschworenen respektiert” werden müsse. Drei der sieben Richter_innen widersprachen dem jedoch und argumentierten, dass die Tatsache, “dass der Angeklagte beweisen musste, dass er geistig behindert ist, die Entscheidung — ob Johnson zum Tode verurteilt werden sollte — willkürlich erscheinen lässt” und dass die widersprüchlichen Fakten in diesem Fall “zeigen, dass das Ergebnis — Leben oder Tod — durchaus davon abhängen kann, bei welcher Seite die Beweislast liegt“. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 3. November 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: International
ai : ASERBAIDSCHAN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus und ihr Ehemann Arif Yunus wurden am 13. August 2015 zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Der Gesundheitszustand von Arif Yunus hat sich weiter verschlechtert, er verlor im Gerichtssaal das Bewusstsein. Die aserbaidschanischen Behörden schränkten zudem weiterhin den Zugang für internationale Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichtsverhandlung ein. Die gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla und Arif Yunus wurden am 13. August 2015 vom Gericht für schwere Straftaten in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Beide wurden des “Betrugs” und anderer Straftaten, die im Zusammenhang mit der Menschenrechtsarbeit des Ehepaares stehen, für schuldig befunden. Leyla Yunus ist die Vorsitzende der aserbaidschanischen NGO_ Institute for Peace and Democracy_. Vor ihrer Festnahme hatte sie die Behandlung politischer Gefangener durch die Behörden in Aserbaidschan dokumentiert. Ihr Ehemann Arif Yunus ist Historiker und politischer Aktivist. Dem Ehepaar wird außerdem Landesverrat wegen der angeblichen Spionage für Armenien vorgeworfen. Diese Anklage wurde jedoch zur Prüfung an ein anderes Gericht verwiesen. Internationalen Beobachter_innen und Journalist_innen wurde der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt und nur wenige Diplomat_innen durften dem Verfahren beiwohnen. / Während der Anhörung am 13. August verlor Arif Yunus das Bewusstsein. Zuvor musste eine Anhörung vom 3. August auf den 5. August vertagt werden, nachdem Arif Yunus aufgrund Bluthochdrucks ohnmächtig geworden war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlaganfälle. Seine Familie befürchtet, dass er einen weiteren Schlaganfall nicht überleben würde. Bei Leyla Yunus wurden Diabetes und Hepatitis C diagnostiziert. Zudem ist ihr Sehvermögen auf dem linken Auge eingeschränkt. Sie erhält im Gefängnis keine angemessene medizinische Betreuung. Die Behörden haben sich geweigert, die Menschenrechtsverteidigerin in ein Krankenhaus zu verlegen. Leyla Yunus gab an, bedroht, drangsaliert und eingeschüchtert sowie misshandelt worden zu sein, nachdem sie um medizinische Hilfe gebeten hatte. / Arif und Leyla Yunus werden seit Sommer 2014 auf der Grundlage konstruierter Anklagen in Haft gehalten. Zu den Vorwürfen zählen Landesverrat und einige Anklagen finanzieller Natur. Nach Auffassung von Amnesty International hängen diese Anklagen mit der legitimen Menschenrechtsarbeit des Ehepaars sowie ihrer Kritik an der aserbaidschanischen Regierung zusammen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. September 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
Notiz des Fotografen:
central african republic: torn apart by violence:fane abdelkarim arame, aged 70, found shelter at Ecole liberty, but she still worries about the situation in bossangoa. despite the arrival of peace-keeping troops, she said, “we can’t go back to our own district now, it’s been taken.”she said she had lost four relatives in the violence. “we grew up in this country, my grand — parents are central africans and we were here before independence, we have seen six regimes come and go. we don’t have anywhere else to go.” she called for a return to the days when communities lived in harmony.
ai : SUDAN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, sind am 1. März auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs in acht Punkten unter Anklage gestellt worden. Zwei der ihnen zur Last gelegten Straftaten können die Todesstrafe nach sich ziehen. Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen waren am 21. Dezember 2014 bzw. am 11. Januar 2015 vom sudanesischen Geheimdienst (NISS) festgenommen worden und wurden bis zum 2. März 2015 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie wurden am 1. März auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1991 unter Anklage gestellt. Die ihnen zur Last gelegten Straftaten sind “gemeinsame Handlungen zur Planung einer kriminellen Handlung”, “Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung”, “Krieg gegen den Staat”, “Spionage gegen das Land”, “Enthüllung und Erhalt von Informationen und offiziellen Dokumenten”, “Schüren von Hass zwischen religiösen Gruppen”, “Störung des öffentlichen Friedens” und “Beleidigung von religiösen Überzeugungen”. Auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs können die Straftatbestände “Krieg gegen den Staat” und “Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung” mit der Todesstrafe geahndet werden, während die übrigen sechs Straftatbestände eine Prügelstrafe nach sich ziehen. Es ist davon auszugehen, dass die beiden Geistlichen wegen ihrer religiösen Überzeugungen festgenommen und angeklagt wurden. Der NISS hielt die Gefangenen bis zum 2. März ohne Kontakt zur Außenwelt fest. An diesem Tag wurden sie ins Gefängnis Kober in Khartum verlegt, und man gestattete ihnen erste Familienbesuche.Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen traten am 28. und 29. März zwei Tage in den Hungerstreik, um gegen ihre fortgesetzte Inhaftierung und die Verweigerung des Zugangs zu Rechtsbeiständen zu protestieren. Sie werden derzeit von einem pro bono tätigen Anwaltsteam vertreten. Am 19. und am 31. Mai haben bereits Anhörungen im Fall der beiden Geistlichen stattgefunden. Am 15. Juni soll ihre Verfahren fortgesetzt werden. Amnesty International betrachtet Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. Juli hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : KONGO
MENSCHEN IN GEFAHR: „Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger werden in der Demokratischen Republik Kongo seit dem 15. März ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Sie hatten im Eloko-Makasi-Jugendzentrum in der Hauptstadt Kinshasa eine Pressekonferenz gegeben, die von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurde. / Am 15. März stürmten Sicherheitskräfte eine Pressekonferenz im Eloko-Makasi Jugendzentrum in Kinshasa, der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo. Sie nahmen etwa 30 Personen fest, darunter Mitglieder der kongolesischen Jugendorganisation Lutte pour le Changement (LUCHA), der senegalesischen Bewegung Y’en a Marre, der burkinischen Gruppe Balai Citoyen, sowie einen US-amerikanischen Diplomaten und anwesende Journalist_innen. Die Pressekonferenz wurde im Anschluss an einen Workshop über die Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen im Vorfeld der anstehenden Wahlen im Land abgehalten. Veranstalter waren die örtlichen NGOs la Jeunesse pour une Nouvelle Société (JNS), le Forum National de la Jeunesse pour l’Excellence (FNJE) und Lutte pour le Changement (LUCHA). / Amnesty International liegen Informationen darüber vor, dass einige Personen während der Festnahme von den Sicherheitskräften misshandelt wurden. Ein Augenzeuge berichtete, dass Personen von den Sicherheitskräften schikaniert und grob behandelt wurden, bevor man sie an unbekannte Orte verbrachte. Der US-amerikanische Diplomat und die ausländischen Journalist_innen wurden noch am selben Tag wieder freigelassen, die senegalesischen und burkinischen Aktivist_innen wurden ausgewiesen. Weitere kongolesische Menschenrechtler_innen befinden sich nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt an unbekannten Orten in Haft. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen. / Amnesty International sieht diese Angriffe auf die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit mit großer Sorge.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 4. Mai hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MYANMAR
MENSCH IN GEFAHR: „In Myanmar ist der Schriftsteller Htin Lin Oo festgenommen worden. Ihm droht eine Haftstrafe, nachdem er in einer Rede die Instrumentalisierung von Religion zur Verbreitung diskriminierender und extremistischer Ansichten kritisiert hatte. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sofort und bedingungslos freigelassen werden muss. Die Anklagen gegen ihn müssen fallen gelassen werden. / Htin Lin Oo ist Schriftsteller und ehemaliger Informationsbeauftragter der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), der führenden Oppositionspartei Myanmars. Am 23. Oktober 2014 hielt er bei einer Literaturveranstaltung im Township Chaung‑U in der Region Sagaing im Norden Myanmars eine Rede, in der er die Instrumentalisierung des Buddhismus zur Anstiftung zu Diskriminierung und zur Verbreitung von Vorurteilen kritisierte. Der etwa zweistündigen Rede wohnten ca. 500 Personen bei. Kurz nach der Veranstaltung tauchte ein zehnminütiges, zusammengeschnittenes Video der Rede in den sozialen Medien auf, das unter einigen buddhistischen Gruppierungen Empörung auslöste. / Am 4. Dezember wurde vor dem Gericht des Townships Chaung‑U Anklage gegen Htin Lin Oo erhoben, nachdem Beamt_innen des Townships Anzeige erstattet hatten. Die Anklage lautete auf “Verunglimpfung der Religion” nach Paragraf 295(a) des myanmarischen Strafgesetzbuchs und “Verletzung religiöser Gefühle” nach Paragraf 298. Die entsprechenden Paragrafen sehen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bzw. einem Jahr vor. / Htin Lin Oo wurde bei seiner ersten Anhörung am 17. Dezember 2014 in Haft genommen, nachdem seine Freilassung gegen Hinterlegung einer Kaution abgelehnt worden war. Weitere Anträge auf Freilassung gegen Kaution wurden ebenfalls zurückgewiesen. Htin Lin Oo ist derzeit im Monywa-Gefängnis in der Region Sagaing inhaftiert. Seine nächste Anhörung findet am 23. Januar statt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Januar 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidigerin Yara Sallam, die Aktivistin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 weitere Angeklagte wurden am 26. Oktober wegen Verstößen gegen das repressive ägyptische Demonstrationsrecht und einer Reihe weiterer Anklagen zu drei Jahren Haft verurteilt. / Das Gerichtsurteil wurde von dem zuständigen Gericht in Heliopolis verhängt, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, einem Nebengebäude des Tora-Gefängnisses. Weder Familienangehörige noch die Öffentlichkeit waren zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Wie die Rechtsbeistände der Verurteilten Amnesty International mitteilten, werden diese jetzt vor einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen. / Sicherheitskräfte hatten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kairoer Stadtteil Heliopolis festgenommen, nachdem sie eine Kundgebung in der Gegend aufgelöst hatten. / Rechtsbeistände der Aktivist_innen ließen Amnesty International wissen, dass anhand der vor Gericht vorgelegten Beweise, darunter Videoaufzeichnungen, nicht nachgewiesen werden konnte, dass Personen aus der Gruppe an den Gewalttaten beteiligt waren. Yara Sallams Rechtsbeistände hatten angeführt, dass die Menschenrechtsverteidigerin nicht an den Protesten teilgenommen hatte, sondern bei der anschließenden Razzia festgenommen wurde. / Außerdem teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass die Angeklagten während der letzten Verhandlungen am 11. und 26. Oktober das Verfahren weder hören noch mit ihrem Rechtsteam kommunizieren konnten, da sie durch eine getönte Glasscheibe vom Rest des Gerichtssaals getrennt waren.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 8. Dezember 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : INDONESIEN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 27. September verabschiedete das Parlament von Aceh das islamische Strafgesetz für die Provinz Aceh (Qanun Hukum Jinayat) auf Grundlage der Scharia. Darin sind unter anderem bis zu 100 Stockschläge für gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen und vor- sowie außereheliche sexuelle Beziehungen (“Ehebruch”) vorgesehen. Das Gesetz sieht die Prügelstrafe zudem für eine Reihe weiterer Vergehen vor, wie z. B. Alkoholkonsum, Glücksspiel, “Alleinsein mit einer oder einem Angehörigen des anderen Geschlechts, der oder die kein(e) Ehepartner_in oder Verwandte® ist” (khalwat), sexuelle Misshandlung, Vergewaltigung, außerehelicher Austausch von Zärtlichkeiten sowie Beschuldigung einer Person, Ehebruch begangen zu haben, ohne aber vier Zeugen vorweisen zu können. Es wird zudem befürchtet, dass die Vorschriften zur Beweislast in Fällen von Vergewaltigung und sexueller Misshandlung nicht den internationalen Standards entsprechen. Das islamische Strafgesetz der Provinz Aceh ist auf in der Provinz wohnhafte Muslime anwendbar. Jedoch könnten auch Nichtmuslime unter dem Gesetz verurteilt werden, wenn es um Vergehen geht, die nicht im indonesischen Strafgesetzbuch geregelt sind. /Das islamische Strafgesetz der Provinz Aceh wird nur dann der Zentralregierung zur Billigung vorgelegt, wenn der Gouverneur der Provinz es zuvor abzeichnet. Nach den gegenwärtigen Regelungen hat die Zentralregierung nach Vorlage des Gesetzes 60 Tage Zeit, eine Überarbeitung anzuordnen oder das Gesetz abzulehnen, falls es der indonesischen Verfassung oder anderen nationalen Gesetzen zuwiderläuft. / Die Prügelstrafe stellt eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe dar, die gegen das Völkerrecht verstößt, insbesondere gegen Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und die UN-Antifolterkonvention, deren Vertragsstaat Indonesien ist.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 14. November 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ASERBAIDSCHAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der Gesundheitszustand der aserbaidschanischen gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla Yunus hat sich verschlechtert, die Gefängnisbehörde verweigert ihr jedoch die medizinische Versorgung. Ihr Ehemann Arif Yunus wurde am 5. August festgenommen. Sie fühlt sich schwach und hat starke Schmerzen. Zudem leidet sie an Diabetes und Nierenproblemen. Leila Yunus benötigt deshalb eine angemessene medizinische Behandlung sowie spezielle Kost. / Die Gefängnisbehörde der Hafteinrichtung in Kurdakhany in der Nähe der Hauptstadt Baku hat sich geweigert, Leila Yunus ins Krankenhaus einzuweisen und verweigert ihr eine angemessene medizinische Versorgung. Zudem verzögern sie die erforderliche Abwicklung von Formalitäten für den Erhalt benötigter Medikamente. / Leila Yunus war am 30. Juli auf der Grundlage konstruierter Anklagen, die ihr Hochverrat und andere Verbrechen zur Last legen, festgenommen worden. Ihrem Ehemann Arif Yunus sind Reisebeschränkungen auferlegt worden. Am 5. August wurde er wegen ähnlicher Vorwürfe festgenommen. / Amnesty International betrachtet Leila und Arif Yunus als gewaltlose politische Gefangene, die allein deshalb in Haft sind, weil sie Kritik an der aserbaidschanischen Regierung geübt hatten.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 23. September 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : TASCHIKISTAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der tadschikische Staatsbürger Alexander Sodiqov, der derzeit in Kanada lebt, ist am 16. Juni im Osten Tadschikistans bei einem Forschungsaufenthalt festgenommen worden. Es besteht Sorge um seine Sicherheit und Grund zu der Befürchtung, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt wird. Alexander Sodiqov wurde am 16. Juni in Chorugh, der Hauptstadt der Autonomen Provinz Berg-Badachschan im Osten des Landes, von zwei Angehörigen des Staatskomitees für Nationale Sicherheit festgenommen. Alexander Sodiqov lebt derzeit in Kanada. Am 16. Juni um 9.30 Uhr Ortszeit konnte er seine Frau anrufen, sagte ihr jedoch nicht, wo er festgehalten wird. Seither fehlt von ihm jede Spur. Amnesty International geht davon aus, dass er bisher keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hat. / Alexander Sodiqov ist Doktorand an der Universität Toronto. Er recherchierte in Tadschikistan für das Projekt Rising Powers and Conflict Management in Central Asia (Aufstrebende Mächte und Konfliktmanagement in Zentralasien) des Britischen Wirtschafts- und Sozialforschungsrats, an dem die Universität Newcastle und die Universität Exeter beteiligt sind. Seine Festnahme erfolgte, als er gerade ein Interview mit dem zivilgesellschaftlichen Aktivisten und stellvertretenden Leiter des regionalen Arms der Sozialdemokratischen Partei Tadschikistans, Alim Sherzamonov, führte. / Am 17. Juni durchsuchten Polizeibeamt_innen das Haus von Alexander Sodiqovs Mutter in der Hauptstadt Duschanbe und nahmen diverse Computer und Datenspeichergeräte mit. Am 17. Juni gab das Staatskomitee für Nationale Sicherheit eine Stellungnahme ab, in der Alexander Sodiqov Spionagetätigkeiten für ausländische Regierungen vorgeworfen werden. Laut Berichten der Nachrichtenagentur Asia Plus und von Radio Free Europe/Radio Liberty erschien Alexander Sodiqov am Abend des 18. Juni und am Morgen des 19. Juni im Lokalfernsehen in Badachschan und sprach über die Situation in der Autonomen Provinz. Radio Free Europe berichtete, dass manche Beobachter der Ansicht waren, das Filmmaterial sei editiert worden. Am 19. Juni sagte der Leiter des Staatskomitees für Nationale Sicherheit, Saimumin Yatimov, dass ausländische Spione unter dem Deckmantel von NGOs in Tadschikistan operierten und versuchten, die Sicherheit im Land zu untergraben. / Alexander Sodiqov wird nun schon seit 72 Stunden festgehalten und muss daher gemäß den tadschikischen Gesetzen entweder angeklagt oder freigelassen werden.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 31. Juli 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : FRANKREICH
MENSCHEN IN GEFAHR: „Mehr als 200 Roma, darunter 50 Kindern, droht die rechtswidrige Zwangsräumung. Gegen die Bewohner_innen einer informellen Siedlung nahe der französischen Gemeinde Bobigny wurde ein Räumungsverfahren eingeleitet. Das Urteil eines Gerichts in Bobigny wird für den 30. Mai erwartet. / Die Bewohner_innen der Siedlung nahe Bobigny, nordöstlich der Hauptstadt Paris, wurden offiziell am 23. Mai durch einen Gerichtsdiener über das laufende Räumungsverfahren informiert. Wenige Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Siedlung und teilten den Roma mit, dass ihre Wohnstätten am 2. Juni geräumt würden. Allerdings erklärten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies geschehen würde, was bei den Roma Besorgnis und Furcht hervorrief. Amnesty International geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht konsultiert wurden und den Familien keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten angeboten worden sind. Die Roma befinden sich nun in einer prekären Situation ohne Perspektive und sind in Gefahr, obdachlos zu werden. / Die Kinder der Siedlung sind an ihren Schulen gut integriert und werden von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unterstützt. Die französische interministerielle Vertretung für Wohnen (Délégation interministériel pour l’hébergement et l’accès au logement — DIHAL) hat die Bildung, die Roma-Kinder in Bobigny derzeit erhalten, als Beispiel für “gute Praxis” gelobt. Wenn diese Familien vertrieben werden, wird dies die Schulbildung der Kinder beeinträchtigen, wie bereits in anderen Fällen rechtswidriger Zwangsräumungen geschehen, die von Amnesty International dokumentiert wurden. Viele Jugendliche der Siedlung engagieren sich ehrenamtlich im Rahmen eines Projekts zur sozialen Inklusion, das von Rom Civic ins Leben gerufen wurde, eine Initiative, die von verschiedenen Ministerien, die für junge Menschen, Wohnungsbau und soziale Inklusion zuständig sind, begrüßt wird. Viele der erwachsenen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jahren in Frankreich, sprechen Französisch und haben entweder eine Arbeitsstelle oder sind aktiv arbeitssuchend. / Sollte diese rechtswidrige Zwangsräumung tatsächlich stattfinden, so würde sie gegen internationale Standards verstoßen, die rechtswidrige Zwangsräumungen untersagen und festlegen, dass Räumungen nur dann rechtmäßig sind, wenn die im Völkerrecht vorgegebenen Bestimmungen über entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Hierzu gehört auch die Vorgabe, den Betroffenen angemessene Alternativunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Eine rechtswidrige Zwangsräumung der Siedlung würde alle Fortschritte, die von den Familien bei der Integration in die lokale Gemeinde bereits erzielt wurden, wieder zunichtemachen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Juni 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action