Aus der Wörtersammlung: medikament

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Viach­as­lau Rahash­chuks Gesund­heits­zu­stand ist so schlecht, dass er umge­hend in ein Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen wer­den müss­te. Doch statt­des­sen befin­det er sich in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Nr. 6. Sei­ne Ver­let­zun­gen sind auf Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen zurück­zu­füh­ren, denen er in der Haft aus­ge­setzt war. / Der Taxi­fah­rer wur­de am Abend des 10. August in Pinsk von min­des­tens fünf Polizeibeamt_innen gewalt­sam und will­kür­lich fest­ge­nom­men, als er mit sei­ner Schwes­ter und ihrem zwölf­jäh­ri­gen Sohn spa­zie­ren ging. Am Vor­tag waren die Wahl­er­geb­nis­se der Prä­si­dent­schafts­wahl offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wor­den und nach mas­si­ven Betrugs­vor­wür­fen hiel­ten die Pro­tes­te in der Stadt noch an. Viach­as­lau Rahash­chuk hat kei­ne Straf­tat began­gen und sei­ne Fest­nah­me und nach­fol­gen­de Inhaf­tie­rung sind will­kür­lich. In der Zwi­schen­zeit wur­de er nach Para­graf 293 Teil 1 des bela­rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ange­klagt, der im Zusam­men­hang mit dem Vor­wurf von “Mas­sen­un­ru­hen” steht. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihm bis zu 15 Jah­re Haft. / Am 11. August nahm einer der dama­li­gen Mit­häft­lin­ge von Viach­as­lau Rahash­chuk Kon­takt zu des­sen Mut­ter auf und teil­te ihr mit, dass ihr Sohn von Gefäng­nis­wär­tern schwer miss­han­delt wor­den sei. Er habe ein Häma­tom hin­ter dem Ohr, drei Schnitt­wun­den am Kopf und Prel­lun­gen an der gesam­ten Wir­bel­säu­le. Außer­dem sei­en die Gefäng­nis­kor­ri­do­re vol­ler Blut­la­chen von all den­je­ni­gen, die geschla­gen wur­den. / Seit­dem hat Viach­as­lau Rahash­chuk ein per­ma­nen­tes Klin­geln in sei­nem Kopf. Sei­ne Ange­hö­ri­gen baten einen Gefäng­nis­me­di­zi­ner dar­um, ihm eine Über­wei­sung zur Com­pu­ter-Tomo­gra­fie aus­zu­stel­len. Die­ser mein­te jedoch nur, dass es Viach­as­lau Rahash­chuk gut gehe und dass die Fami­lie wei­ter­hin Medi­ka­men­te zur Lin­de­rung der Sym­pto­me schi­cken sol­le. Glaub­wür­di­gen und aktu­el­len Berich­ten zufol­ge hat Viach­as­lau Rahash­chuk wie­der­holt für bis zu 20 Minu­ten das Bewusst­sein ver­lo­ren. Außer­dem hat er auf der lin­ken Sei­te des Brust­korbs einen Tumor ent­wi­ckelt. Die wie­der­hol­ten Bit­ten sei­ner Fami­lie, ihn einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen, wur­den alle­samt abge­lehnt. Viach­as­lau Rahash­chuk wird die drin­gend benö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lung ver­wei­gert.”- Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.2.2021 unter > ai : urgent action

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vom tonfilm

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marim­ba : 18.15 UTC – Das Haus der alten Men­schen scheint ein guter Ort zu sein, um das Wesen der Zeit zu beob­ach­ten. Ich habe auf den Flu­ren und in den Zim­mern des Hau­ses weder Zei­ger­uh­ren noch Zif­fer­uh­ren an Wän­den ent­deckt, aber Pul­se. Man­che der alten Damen und Her­ren tra­gen Arm­band­uh­ren, man­che der Uhren sind längst ste­hen geblie­ben, nie­mand, so kommt mir das vor, wür­de sie wie­der auf­zie­hen wol­len oder ihre Bat­te­rien erneu­ern. Auch mei­ne alte Mut­ter trägt eine Uhr, sie ist von einem hel­len Blau, das ist wich­tig, nicht wel­che Zeit die Uhr anzei­gen mag, die blaue Uhr ist neu, wes­halb sich die Zei­ger der Uhr noch bewe­gen. Wenn man lan­ge Zeit ganz still sitzt an einem Bett, in dem sich ein schla­fen­der Mensch befin­det, scheint das Zeit­ge­fühl sich zu ver­for­men. Die Zeit ver­geht lang­sam oder sie ver­geht schnell. Eine alte Dame kommt im Roll­stuhl vor­über in einem Rhyth­mus, der als eine gehei­me Uhr wirk­sam wer­den könn­te. Sie fährt auf und ab, wie ein Pen­del, einen lan­gen Flur hin und her. Auch die Bewe­gun­gen der Schwes­tern wir­ken wie gehei­me Uhren, die Aus­ga­be der Medi­ka­men­te, das Wen­den der Kör­per in den Bet­ten. Die alte, pen­deln­de Frau auf dem Flur wird bald 100 Jah­re alt gewor­den sein. Im Jahr ihrer Geburt wur­de der Ton­film erfun­den. — stop

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ai : GAZA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die israe­li­schen Zivi­lis­ten Ave­ra Man­gis­tu und His­ham al-Say­ed wer­den seit zwei Jah­ren ver­misst, nach­dem sie – jeweils ein­zeln – die Gren­ze zum Gaza-Strei­fen über­quert hat­ten. Am 7. Sep­tem­ber 2014 brach der äthiopisch‑stämmige Ave­ra Man­gis­tu von sei­nem Wohn­ort Ash­kel­on im Süden Isra­els zum Gaza-Strei­fen auf. Dort über­quer­te er unbe­fugt die Gren­ze, indem er über einen Sta­chel­draht­zaun in der Nähe der Küs­te klet­ter­te. His­ham al‑Sayed soll zu Fuß am 20. April in den Gaza-Strei­fen gelangt sein, nach­dem er die Wohn­stät­te sei­ner Fami­lie im Bedui­nen­dorf al-Say­ed in der Negev-Wüs­te im süd­li­chen Isra­el ver­las­sen hat­te. / Bei­de Män­ner lei­den unter psy­chi­schen Gesund­heits­pro­ble­men. Die Fami­lie von Ave­ra Man­gis­tu erzähl­te Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass er seit dem Tod sei­nes Bru­ders am 11. Novem­ber 2012 psy­chi­sche Pro­ble­me habe. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te des israe­li­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ein­ge­se­hen, aus denen her­vor­geht, dass Ave­ra Man­gis­tu im Janu­ar 2013 zwei Mal in psych­ia­tri­sche Kli­ni­ken ein­ge­lie­fert wur­de. Dem Arzt­be­richt von His­ham al‑Sayed zufol­ge wur­den bei ihm eine Schi­zo­phre­nie und eine Per­sön­lich­keits­stö­rung dia­gnos­ti­ziert. Er ist des­we­gen in sta­tio­nä­rer Behand­lung gewe­sen und benö­tigt regel­mä­ßig Medi­ka­men­te. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass die bei­den Män­ner von den Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den, dem mili­tä­ri­schen Flü­gel der Hamas, als Gei­seln für einen mög­li­chen Gefan­ge­nen­aus­tausch gefan­gen gehal­ten wer­den. Im April 2016 hat­te die bewaff­ne­te Grup­pie­rung im Inter­net ein Video ver­öf­fent­licht, das Bil­der der bei­den Män­ner in israe­li­schen Mili­tär­uni­for­men zeig­te. Der Spre­cher der Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den teil­te mit, dass jeg­li­che Infor­ma­tio­nen über die Män­ner ihren Preis hät­ten. Man wer­de „ohne Zah­lun­gen und Anspruchs­zu­si­che­run­gen vor und nach den Ver­hand­lun­gen“ kei­ne Infor­ma­tio­nen preis­ge­ben. Er deu­te­te damit an, dass sie als Gei­seln für einen poten­zi­el­len Gefan­ge­nen­aus­tausch von der Hamas gefan­gen gehal­ten wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te ein­se­hen kön­nen, die eine Nicht­eig­nung von Ave­ra Man­gis­tu für den Mili­tär­dienst fest­stel­len. Wie Human Rights Watch bestä­tigt hat, wur­de auch His­ham al-Say­ed für den Mili­tär­dienst für untaug­lich befun­den und im Novem­ber 2008 von der Wehr­pflicht befreit. / Die De-fac­to-Ver­wal­tung der Hamas im Gaza-Strei­fen hat sich bis­her gewei­gert, Infor­ma­tio­nen über die bei­den Män­ner bekannt­zu­ge­ben.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst bis zum 11.9.2017, unter > ai : urgent action

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die luft über aleppo

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nord­pol : 22.01 — Seit Tagen lässt sich in aller Ruhe die Erfin­dung eines fra­gen­den Gedan­kens beob­ach­ten. Es han­delt sich bei die­sem Gedan­ken um eine Zei­chen­ket­te fol­gen­den Inhalts: Ist es viel­leicht denk­bar, die ein­ge­schlos­se­nen Bür­ger­men­schen der Stadt Alep­po mit Trink­was­ser, Medi­ka­men­ten und Brot aus der Luft zu ver­sor­gen? Noch lässt sich nicht sagen, ob der Gedan­ke so weit in einer logi­schen Form ver­wirk­licht wer­den wird, dass aus einem Gedan­ken im Sta­di­um der Ent­wick­lung, ein Gedan­ke wer­den könn­te, der sich tat­säch­lich den­ken, also ver­ste­hen lässt, dem­zu­fol­ge mit einem wei­te­ren Gedan­ken in Ver­bin­dung gebracht wer­den könn­te: Wann wer­den wir die ein­ge­schlos­se­nen Bür­ger­men­schen der Stadt Alep­po mit Trink­was­ser, Medi­ka­men­ten und Brot aus der Luft ver­sor­gen? — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

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MENSCH IN GEFAHR: „Der oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi wur­de in ein Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Gerichts­ver­fah­ren soll dort am 14. Sep­tem­ber vor der Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts beginnen./ Der 31-jäh­ri­ge oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) wur­de Ende Mai in das al-Wath­ba-Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Fall wur­de an die Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts ver­wie­sen. Am 14. Sep­tem­ber soll sein Ver­fah­ren begin­nen. Die Ankla­ge­punk­te sind eben­so wenig bekannt wie die kon­kre­ten Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und das Ver­fah­ren. / Laut der Face­book-Sei­te sei­nes Vaters erhielt Mua­wi­ya al-Ruwahi, der an einer bipo­la­ren Stö­rung lei­det, am 11. Juni Besuch von oma­ni­schen Diplomat_innen sowie dem Staats­an­walt. Die Diplomat_innen konn­ten allei­ne mit ihm spre­chen. Seit sei­ner Fest­nah­me am 23. Febru­ar 2015, als er aus Oman in die Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te (VAE) ein­rei­sen woll­te, durf­te er meh­re­re Male mit sei­ner Fami­lie tele­fo­nie­ren. Den ers­ten Anruf tätig­te er einen Monat nach sei­ner Fest­nah­me. Dabei bat er sei­ne Fami­lie dar­um, einen Rechts­bei­stand für ihn zu benen­nen. Mua­wi­ya al-Ruwahi erzähl­te sei­ner Fami­lie, dass er regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten hat­te und dass die Behör­den der VAE von sei­ner psy­chi­schen Erkran­kung wuss­ten. Sei­ne Kran­ken­ak­te, die vom Sul­tan-Qabus-Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum aus­ge­stellt wur­de, wur­de an die Behör­den der VAE wei­ter­ge­lei­tet. Die Mut­ter von Mua­wi­ya al-Ruwahi durf­te ihn am 18. Juni für eine hal­be Stun­de im Gefäng­nis besu­chen. Am glei­chen Tag durf­te er außer­dem zehn Minu­ten mit sei­nem Vater in Oman tele­fo­nie­ren. Zwei Tage spä­ter wand­te sich sei­ne Mut­ter an die Behör­den des al-Wath­ba-Gefäng­nis­ses, um sicher­zu­stel­len, dass ihr Sohn regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten wür­de.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 31. August 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SUDAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de am 12. April ver­mut­lich von Ange­hö­ri­gen des suda­ne­si­schen Geheim­diens­tes ent­führt. Der Ver­bleib der Ärz­tin und zwei­fa­chen Mut­ter ist unbe­kannt. Sand­ara Farouq Kadou­da war am 12. April zu einer Ver­an­stal­tung in Omdur­man unter­wegs, die von der poli­ti­schen Oppo­si­ti­on in den Räum­lich­kei­ten der Natio­nal Umma Par­ty orga­ni­siert wor­den war. Kurz nach 17.00 Uhr wur­de ihr Wagen von eini­gen Män­nern in Zivil­klei­dung ange­hal­ten, die allem Anschein nach Ange­hö­ri­ge des Geheim­diens­tes (Natio­nal Intel­li­gence Secu­ri­ty Ser­vice — NISS) waren. Die Män­ner nah­men ihr das Han­dy ab, als sie gera­de mit einer Freun­din tele­fo­nier­te. Die­se hör­te lau­te Stim­men, als Sand­ara Farouq Kadou­da jeman­den nach sei­nem Aus­weis frag­te. Kurz dar­auf wur­de das Han­dy abge­stellt. Der Wagen von Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de 30 Minu­ten spä­ter an der Stra­ße gefun­den, er war ver­las­sen und die Schlüs­sel steck­ten noch. Die Fami­lie von Sand­ara Farouq Kadou­da zeig­te den Vor­fall bei der Poli­zei und dem NISS an. Bis­her wei­gern sich die Behör­den jedoch, Infor­ma­tio­nen über ihren Ver­bleib und ihren Gesund­heits­zu­stand preis­zu­ge­ben. Sand­ara Farouq Kadou­da hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand oder ihrer Fami­lie. Sie lei­det an chro­ni­scher Unter­zu­cke­rung und muss daher einen spe­zi­el­len Ernäh­rungs­plan ein­hal­ten und täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Aller­dings ist unklar, ob sie Zugang zu der benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung hat. Sie ist zudem in Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Mai hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der ira­nisch-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list Jason Rezai­an befin­det sich seit sechs Mona­ten im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft. Er hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand, wur­de aber am 6. Dezem­ber zum ers­ten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. / Jason Rezai­an, ein Iran-Kor­re­spon­dent der Washing­ton Post, wur­de am Abend des 22. Juli zusam­men mit sei­ner Frau Yega­neh Salehi, die für die Zei­tung The Natio­nal aus den Ara­bi­schen Emi­ra­ten schreibt, von Sicher­heits­kräf­ten in Zivil fest­ge­nom­men. Das Haus des Ehe­paars wur­de durch­sucht und ihre Päs­se kon­fis­ziert. Etwa einen Monat spä­ter erst wur­de die Fami­lie von Jason Rezai­an und Yega­neh Salehi über den Ver­bleib der bei­den infor­miert. Yega­neh Salehi kam im Okto­ber auf Kau­ti­on frei. Jason Rezai­an wur­de sei­nem Bru­der Ali Rezai­an zufol­ge mehr­mals ver­hört. Ein von der Fami­lie beauf­trag­ter Rechts­bei­stand hat bis­lang kei­ne Erlaub­nis erhal­ten, Jason Rezai­an zu besu­chen oder sei­ne Gerichts­ak­ten ein­zu­se­hen. Bei der Gerichts­ver­hand­lung am 6. Dezem­ber, die laut Ali Rezai­an einen gan­zen Tag lang ange­dau­ert haben soll, wur­de Jason Rezai­an ledig­lich ein Dol­met­scher und kein Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung gestellt. Zudem wur­de er auf­ge­for­dert, ein Doku­ment zu unter­zeich­nen, in dem er sich der Ankla­gen schul­dig bekennt. Was Jason Rezai­an vor­ge­wor­fen wird oder war­um, ist nicht bekannt. / Seit sei­ner Fest­nah­me wird Jason Rezai­an im Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft fest­ge­hal­ten. Dort darf ihn sei­ne Fami­lie nur gele­gent­lich besu­chen. Er lei­det unter Blut­hoch­druck und muss des­halb täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. / In einem Inter­view mit der Nach­rich­ten­agen­tur Euro­News am 6. Novem­ber wur­de der Vor­sit­zen­de des ira­ni­schen Obers­ten Rats für Men­schen­rech­te, Moham­mad Javad Lari­ja­ni, gefragt, wann Jason Rezai­an frei­ge­las­sen wer­de. Nach sei­ner Ein­schät­zung hät­te dies “in weni­ger als einem Monat” gesche­hen müs­sen. Kaum eine Woche spä­ter sag­te jedoch der Stell­ver­tre­ter der Obers­ten Jus­tiz­au­to­ri­tät des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermitt­lun­gen im Fall Jason Rezai­an noch im Gan­ge sei­en und dass die­se län­ger als einen Monat dau­ern kön­nen. Die ira­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts über die Grün­de für die Fest­nah­me von Jason Rezai­an ver­lau­ten las­sen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Gesund­heits­zu­stand der aser­bai­dscha­ni­schen gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la Yunus hat sich ver­schlech­tert, die Gefäng­nis­be­hör­de ver­wei­gert ihr jedoch die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­de am 5. August fest­ge­nom­men. Sie fühlt sich schwach und hat star­ke Schmer­zen. Zudem lei­det sie an Dia­be­tes und Nie­ren­pro­ble­men. Lei­la Yunus benö­tigt des­halb eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Behand­lung sowie spe­zi­el­le Kost. / Die Gefäng­nis­be­hör­de der Haft­ein­rich­tung in Kurd­ak­ha­ny in der Nähe der Haupt­stadt Baku hat sich gewei­gert, Lei­la Yunus ins Kran­ken­haus ein­zu­wei­sen und ver­wei­gert ihr eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Zudem ver­zö­gern sie die erfor­der­li­che Abwick­lung von For­ma­li­tä­ten für den Erhalt benö­tig­ter Medi­ka­men­te. / Lei­la Yunus war am 30. Juli auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen, die ihr Hoch­ver­rat und ande­re Ver­bre­chen zur Last legen, fest­ge­nom­men wor­den. Ihrem Ehe­mann Arif Yunus sind Rei­se­be­schrän­kun­gen auf­er­legt wor­den. Am 5. August wur­de er wegen ähn­li­cher Vor­wür­fe fest­ge­nom­men. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Lei­la und Arif Yunus als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein des­halb in Haft sind, weil sie Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung geübt hat­ten.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 23. Sep­tem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : LAOS

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MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne haben die lao­ti­schen Behör­den immer noch kei­ne umfas­sen­den Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, um sein Schick­sal auf­zu­klä­ren. Des­halb besteht Anlass zu gro­ßer Sor­ge um den 62-Jäh­ri­gen. Der zivil­ge­sell­schaft­lich enga­gier­te Akti­vist wur­de vor knapp einem Jahr an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne, der Haupt­stadt von Laos, ent­führt. Auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung ist Som­bath Som­pho­ne auf die täg­li­che Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten ange­wie­sen. / Som­bath Som­pho­ne wur­de am Abend des 15. Dezem­ber 2012 an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne in Anwe­sen­heit von Sicher­heits­per­so­nal in einem Last­wa­gen ver­schleppt. Seit­her ist gut ein Jahr ver­gan­gen, und bis­lang fehlt von ihm jede Spur. Der bevor­ste­hen­de Jah­res­tag des “Ver­schwin­dens” von Som­bath Som­pho­ne und der Man­gel an umfas­sen­den und unpar­tei­ischen Unter­su­chun­gen in sei­nem Fall geben Anlass zur Sor­ge um das Schick­sal und Wohl­erge­hen des Akti­vis­ten. /Die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne wur­de mit einer Ver­kehrs­ka­me­ra auf­ge­zeich­net. Sei­ner Fami­lie war es gelun­gen, das Video­ma­te­ri­al zu kopie­ren. Die lao­ti­schen Behör­den behaup­ten, auf den Auf­nah­men sei­en nicht die Kenn­zei­chen der Fahr­zeu­ge zu sehen, mit denen Som­bath Som­pho­ne ver­schleppt wur­de. Die USA, die Euro­päi­sche Uni­on, Mit­glie­der des Ver­bands Süd­ost­asia­ti­scher Natio­nen (ASEAN) sowie die UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te haben die lao­ti­schen Behör­den wie­der­holt dazu auf­ge­for­dert, die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne drin­gend zu unter­su­chen. Den­noch schei­nen die bis­lang unzu­rei­chen­den Ermitt­lun­gen still­zu­ste­hen. Tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Aus­wer­tung des Video­ma­te­ri­als haben die Behör­den abge­lehnt. Drei par­la­men­ta­ri­sche Dele­ga­tio­nen, die nach Laos fuh­ren, um den Fall direkt bei den Behör­den vor­zu­brin­gen, sehen kei­ner­lei Anzei­chen dafür, dass die Behör­den bei den Ermitt­lun­gen Fort­schrit­te machen oder dass ech­te Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, Som­bath Som­pho­ne zu fin­den und mit sei­ner Fami­lie zu ver­ei­nen. Offen­sicht­lich fehlt es an der ernst­haf­ten Absicht, das Schick­sal von Som­bath Som­pho­ne auf­zu­klä­ren. Dies legt nahe, dass die Behör­den ver­su­chen, sei­ne Ver­schlep­pung zu ver­schlei­ern. / Som­bath Som­pho­ne grün­de­te im Jah­re 1996 das Trai­nings­cen­ter für mit­be­stimm­te Ent­wick­lung (Par­ti­ci­pa­to­ry Deve­lo­p­ment Trai­ning Cent­re) zur För­de­rung von Bil­dung, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung in Laos. 2005 wur­de er mit dem Ramon Mags­ay­say-Preis (Ramon Mags­ay­say Award for Com­mu­ni­ty Lea­der­ship) aus­ge­zeich­net. Er gehör­te zu den Orga­ni­sa­to­ren des Asia-Euro­pe People’s‑Forums, das im Okto­ber 2012 in Vien­ti­a­ne statt­fand. Letz­te­res ist mög­li­cher­wei­se ein Grund für sei­ne Ver­schlep­pung.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 22. Janu­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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