Aus der Wörtersammlung: innen

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von der wally nocheinmal

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echo : 20.12 UTC — Mei­ne Lieb­lings­tan­te zum Bei­spiel, ein wun­der­ba­res Geschöpf, das an Sonn­ta­gen immer oder an Mon­ta­gen von Mün­chen aus zu Besuch gekom­men war. Wir nann­ten sie Wal­ly. Sie hat­te sehr wei­che, rosi­ge Haut und immer­zu küh­le Hän­de und war von einem Bal­lon Laven­del­luft umhüllt. Da war Moos, ein moos­grü­nes Kleid, und da war ein spinn­sei­di­ges Haar­netz (War­um?), und eine rußi­ge Stirn zur Win­ter­zeit, und das Rascheln der Papier­tü­ten, und Lauch­ge­mü­se, das dort her­aus­rag­te, und klei­ne Geschen­ke, die sie uns Kin­dern mit­brach­te, — Match­box­au­tos, Füll­fe­der­hal­ter, Mal­bü­cher -, und ihre Schen­kel, auf denen ich turn­te, der nas­se, bit­te­re Kuss, der nie­mals abge­wen­det wer­den konn­te. Eine Bril­le, nicht wahr, saß locker auf ihrer Nase, ein Gestell von Holz, dar­in run­de Glä­ser, die ich gern mit mei­nen Fin­gern berühr­te. Irgend­wann ein­mal erzähl­te mir jemand, die Wal­ly sei 1919, als Räte ihre Hei­mat­stadt ver­tei­dig­ten, im Kugel­ha­gel über die Mün­che­ner Gol­lier­stra­ße gerobbt. Des­halb die Pis­to­le in ihrer Tasche, des­halb das Feu­er in ihren Augen. Seit eini­gen Stun­den ver­su­che ich zu erin­nern, ob die alte Tan­te Wal­ly mir je von der spa­ni­schen Grip­pe erzähl­te, die sie zwei­fel­los in Mün­chen erlebt haben muss. — stop

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ai : GUATEMALA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März hat die gua­te­mal­te­ki­sche Regie­rung in einem Indus­trie­park in Gua­te­ma­la-Stadt ein Kran­ken­haus für COVID-19-Pati­en­t_in­nen ein­ge­rich­tet. Jetzt wur­den 46 dort arbei­ten­de Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te ent­las­sen. Als Grund für die Kün­di­gun­gen ver­wies das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, denen zufol­ge die­se Arbeiter_innen einen Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss besit­zen müs­sen, um in dem Kran­ken­haus arbei­ten zu kön­nen. Ein Groß­teil die­ser Beschäf­tig­ten ver­fügt nur über eine grund­le­gen­de Schul­bil­dung und kann die gefor­der­ten Nach­wei­se nicht erbrin­gen. Hin­zu kommt, dass die gekün­dig­ten Per­so­nen, ähn­lich wie Tei­le des medi­zi­ni­schen Per­so­nals, seit dem 24. März kei­nen Lohn erhal­ten haben. Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung haben sie eben­falls nicht bekom­men. / Hin­ter­grund: Bereits vor der COVID-19-Pan­de­mie erhielt Gua­te­ma­la auf­grund sei­nes schwa­chen Gesund­heits­sys­tems beson­de­re Unter­stüt­zun­gen von der Pan­ame­ri­ka­ni­schen Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on OPS. Am 9. Juni mel­de­te Gua­te­ma­la 7.055 COVID-19-Fäl­le und 252 Pan­de­mie­to­te.  /  Im März rich­te­te die Regie­rung Gua­te­ma­las in einem Indus­trie­park der Haupt­stadt namens Par­que de la Indus­tria ein Kran­ken­haus für COVID-19-Fäl­le ein. Die Kli­nik hat­te eine Anfangs­ka­pa­zi­tät von 319 Bet­ten und wur­de am 21. März eröff­net. Anfang Mai beschwer­te sich das medi­zi­ni­sche Per­so­nal öffent­lich über feh­len­de Arbeits­ver­trä­ge, nicht aus­ge­zahl­ten Lohn und gefähr­li­che Arbeits­be­din­gun­gen. Pres­se­be­rich­ten zufol­ge, die auf Infor­ma­tio­nen des natio­na­len Rech­nungs­hofs basie­ren, hat das COVID-19-Kran­ken­haus weni­ger als zwei Pro­zent des ihm vom Kon­gress zuge­wie­se­nen Bud­gets in Anspruch genom­men. Der Grund dafür liegt in der gerin­gen ope­ra­ti­ven Kapa­zi­tät und dem Feh­len von ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. / Die Kran­ken­haus­lei­tung gab an, dass die in der Kli­nik arbei­ten­den Per­so­nen über das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein­ge­stellt wer­den, wobei die in Haus­halts­be­stim­mung 189 (Titel: “Sons­ti­ge Leis­tun­gen”) des öffent­li­chen Haus­halts fest­ge­leg­ten Anfor­de­run­gen zu befol­gen sind. Vertreter_innen des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums wie­sen dar­auf hin, das Gesetz über den öffent­li­chen Dienst ver­lan­ge, dass unter die­ser Haus­halts­li­nie ein­ge­stell­te Per­so­nen einen Nach­weis über ihren Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss erbrin­gen müs­sen. Der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te Pro­cu­ra­du­ría de los Derechos Huma­nos zufol­ge wur­den die­se Bele­ge noch nicht ver­langt, als das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um das betref­fen­de Per­so­nal ein­stell­te. Da 46 der im COVID-19-Kran­ken­haus beschäf­tig­ten Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te nicht die ent­spre­chen­den Unter­la­gen vor­le­gen konn­ten, wur­den sie kur­zer­hand ent­las­sen. Sie hat­ten erst knapp drei Mona­te lang in der Kli­nik gear­bei­tet und muss­ten teil­wei­se ihre eige­nen Werk­zeu­ge und Mate­ria­li­en zur Arbeit mit­brin­gen. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um iden­ti­fi­zier­te 38 Per­so­nen, die die Anfor­de­run­gen nicht erfüll­ten. Die natio­na­le Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hin­ge­gen mel­de­te 46 Kün­di­gun­gen im Bereich Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­per­so­nal. / Ent­ge­gen der Begrün­dung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums besagt der Klas­si­fi­ka­ti­ons­plan für Beschäf­ti­gun­gen im öffent­li­chen Sek­tor in Über­ein­stim­mung mit Para­graf 35 des Geset­zes über den öffent­li­chen Dienst, dass bei einer Rei­he von Stel­len mit über­wie­gend “kör­per­li­cher und repe­ti­ti­ver Arbeit” kei­ne über die Grund­schu­le hin­aus­ge­hen­de Schul­bil­dung not­wen­dig ist. Zudem ist im Hand­buch zur Klas­si­fi­ka­ti­on der Haus­halts­li­ni­en für den öffent­li­chen Dienst (Minis­ter­ver­ein­ba­rung 291‑2012) kei­ne Rege­lung zur Not­wen­dig­keit eines Ober­stu­fen­ab­schlus­ses für die Anstel­lung von Per­so­nen unter Haus­halts­be­stim­mung 189 auf­ge­führt. / Im COVID-19-Kran­ken­haus im Par­que de la Indus­tria in Gua­te­ma­la-Stadt sind die Rech­te der dort Arbei­ten­den –  sowohl die der Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te als auch die des medi­zi­ni­schen Per­so­nals – bedroht. Die­se Beschäf­tig­ten nicht ange­mes­sen zu schüt­zen, bedeu­tet, nicht nur ihre son­dern auch die Gesund­heit der gua­te­mal­te­ki­schen Bevöl­ke­rung aufs Spiel zu set­zen. Seit Beginn der Pan­de­mie haben Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen im gan­zen Land öffent­lich und wie­der­holt das Feh­len ange­mes­se­ner Schutz­aus­rüs­tung kri­ti­siert. Laut der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hat­ten sich bis zum 24. Mai 2020 min­des­tens 49 Pfle­ge­kräf­te und Ärzt_innen mit COVID-19 infi­ziert. Am 30. Mai 2020 for­der­te das Ver­fas­sungs­ge­richt das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf, unver­züg­lich alle Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen mit ent­spre­chen­der Schutz­aus­rüs­tung aus­zu­stat­ten.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: »Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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im spielfilm

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echo : 22.12 — Ner­vö­ses Spa­zie­ren, son­die­ren­de Bli­cke. Das Distan­zie­ren brennt sich in den Kopf. In den ers­ten Tagen der Ver­ord­nung zu Abstand war noch Ernst gewe­sen, jetzt da und dort immer wie­der ein Lächeln, ein lei­ses Dan­ke­schön, wenn man still­steht, um Raum zu spen­den. In einer zwei­fach um Ecken gefal­te­ten Schlan­ge ste­hen Men­schen, sie war­ten in ein Post­amt ein­tre­ten zu kön­nen. Wann habe ich in mei­nem Leben je so ver­harrt, gedul­dig, demü­tig, ent­spannt? Rot­kopf­schild­krö­ten hocken an Strän­den der Park­seen, ihre ver­wit­ter­ten Kör­per sind voll­stän­dig aus dem Was­ser gekom­men, als wür­den sie nach Men­schen jen­seits der Zäu­ne luren. Ein wun­der­ba­rer Früh­ling. Gold­far­be­ne Stäu­be schwe­ben durch die Luft, die so klar ist wie noch nie, seit ich den­ken kann, auch Spin­nen an ihrer Sei­de, und all das Unsicht­ba­re, das ich ein und wie­der aus­at­me. An das Unsicht­ba­re den­ken, das ist neu, dass das Nicht­sicht­ba­re Gedan­ken beherrscht, auch die Träu­me. Lit­faß­säu­len mei­ner Stra­ße sind weiß wie leer. Eine Foto­gra­fie auf einer Zei­tung vor dem Kiosk zeigt Men­schen, die von Appa­ra­tu­ren umge­ben unbe­klei­det auf dem Bauch lie­gen. Im Spiel­film abends hocken Men­schen im Kaf­fee­haus Sei­te an Sei­te und gegen­über, ste­cken ihre Köp­fe zusam­men und debat­tie­ren, sehr selt­sam, sehr gefähr­lich, ich woll­te etwas sagen. — stop

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ai : BURUNDI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die vier Iwa­cu-Jour­na­lis­t_in­nen Agnès Ndi­ru­busa, Chris­ti­ne Kami­ka­zi, Egi­de Harer­i­ma­na und Térence Mpo­zen­zi wur­den am 30. Janu­ar von einem Gericht in Buban­za zu zwei Jah­ren und sechs Mona­ten Haft ver­ur­teilt. / Die vier waren am 22. Okto­ber 2019 bei ihrer Ankunft in der Pro­vinz Buban­za zusam­men mit ihrem Fah­rer Adol­phe Mas­a­ba­raki­za will­kür­lich fest­ge­nom­men wor­den. Laut Iwa­cu waren die vier Jor­ur­na­list-innen mit ihrem Fah­rer dort­hin gefah­ren, um von dort über gemel­de­te Zusam­men­stö­ße zwi­schen Sicher­heits­kräf­ten und einer bewaff­ne­ten Grup­pe zu berich­ten. Adol­phe Mas­a­ba­raki­za wur­de am 20. Novem­ber 2019 gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen, die vier Journalist/innen muss­ten in Haft blei­ben. Der Fah­rer wur­de am 30. Janu­ar 2020 frei­ge­spro­chen. Die zu Haft­stra­fen ver­ur­teil­ten Jour­na­list-innen leg­ten am 21. Febru­ar 2020 Rechts­mit­tel gegen das Urteil ein. / Die ursprüng­li­che Ankla­ge „Kon­spi­ra­ti­on zur Unter­gra­bung der Staats­si­cher­heit“ war bei der Urteils­ver­kün­dung in „unmög­li­cher Ver­such der Unter­gra­bung der Staats­si­cher­heit“ geän­dert wor­den. Das Gericht gestat­te­te es den Rechts­bei­stän­den der Jour­na­list-innen nicht, Argu­men­te gegen die­se neue Ankla­ge vor­zu­brin­gen. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die vier Jour­na­list-innen nur auf­grund ihrer jour­na­lis­ti­schen Tätig­keit und der fried­li­chen Aus­übung ihres Rechts auf Mei­nungs­frei­heit straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Das Ver­hal­ten, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te – eine Recher­che­rei­se mit dem Ziel, über aktu­el­le Ereig­nis­se zu berich­ten – ent­spricht genau dem Tätig­keits­pro­fil von Jour­na­list-innen.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
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von ohren

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alpha : 18.55 UTC — Ich glaub­te lan­ge Zeit, ein Mensch, der über sech­zehn Ohren­paa­re ver­fü­ge, müs­se eigent­lich über einen guten Gehör­sinn ver­fü­gen. Nun ist das aber so, dass jene Ohren, die auf den Ober­ar­men Jos­si Kau­ki­nens zu bewun­dern sind, über kei­ner­lei Gehör­gang ver­fü­gen, auch nicht über Trom­mel­fel­le oder Gehör­knö­chel­chen oder Ohr­trom­pe­ten. Die­se Ohren, die ich mit eige­nen Augen gese­hen habe, in einem Som­mer, da ich nach Finn­land reis­te, um Herrn Kau­ki­nen und sei­ne Ohren zu besu­chen, sind ledig­lich die Muscheln der Ohren, Schall­kör­per, die Kau­ki­nen zu züch­ten ver­mag, weil er weiß, wie das geht. Er lebt davon, dass er fri­sche Ohren gekühlt zu lie­fern in der Lage ist. Kaum ist ein Ohr auf Rei­sen gegan­gen, — sie flie­gen meist mit einem Hub­schrau­ber davon, wächst schon ein nächs­tes Ohr her­an, eine Knos­pe bil­det sich bin­nen weni­ger Stun­den an genau jener Stel­le, da zuvor ein aus­ge­wach­se­nes Ohr ent­fernt wor­den ist. Die­se Knos­pe ist zunächst nur mit­tels Mikro­sko­pien sicht­bar, aber schon drei Tage spä­ter kann man erah­nen, dass ein wei­te­res Ohr her­an­wach­sen wird, das gepflegt wird und vor dem Licht der Son­ne beschützt. Herr Kau­ki­nen schläft im Sit­zen. Er sitzt also in sei­nem Bett, von Gur­ten in Posi­ti­on gehal­ten und schläft und sieht sehr selt­sam aus im Zwie­licht, als wür­den Blu­men von Fleisch sich auf sei­nen Schul­tern nie­der­ge­las­sen haben. Klin­gelt der Wecker sehr früh, wird es ernst. Dann nähert sich Kau­ki­nens Frau mit etwas Wat­te und Werk­zeug: Mein Lieb­ling, heu­te ist wie­der solch ein Tag! — stop

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von der reisenden warenwelt

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kili­man­dscha­ro : 22.02 UTC — Ich dach­te heu­te, in der Schweiz wür­den viel­leicht Men­schen exis­tie­ren, die ich als Uhren­trä­ger bezeich­nen könn­te. Uhren­trä­ger, weil sie je 50 Uhren an Armen und Bei­nen dicht an ihren Kör­pern tra­gen. So, in die­ser Wei­se von Uhr­wer­ken geschmückt, geht man als Uhren­trä­ger lei­se tickend vor­sich­tig spa­zie­ren, wan­dert in der schö­nen Natur her­um, ohne selbst­ver­ständ­lich auch nur eine der Uhren je abzu­le­gen. Auch im Schlaf wer­den alle Uhr­wer­ke getra­gen, wes­halb es in der nächt­li­chen Stil­le in den Zim­mern lei­se rauscht. Nach ein oder zwei Wochen keh­ren Uhren­trä­ger dann aus dem Leben in ihre Uhren­fa­brik zurück. Dort sind sie näm­lich ange­stellt, um voll­stän­dig neue Uhr­ge­schöp­fe in bereits gebrauch­te Ware zu ver­wan­deln, war­um? — stop
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vom spinnen

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sier­ra : 15.42 UTC — Noch 3927 Wör­ter und ich wer­de an die­ser Stel­le eine hal­be Mil­li­on Wör­ter notiert haben. Das Zäh­len der Wör­ter wur­de mei­ner Schreib­ma­schi­ne über­ant­wor­tet. Ich selbst zäh­le Herz­schlä­ge, Eich­hörn­chen, Hit­ze­wel­len, Zeit­räu­me, Schrit­te, Brief­mar­ken, Stun­den und Tage, Lese­zei­ten, auch Spring­spin­nen, die mei­nen Schreib­tisch bewoh­nen. Spring­spin­nen gebie­ten über 8 Augen. Sobald sie sprin­gen, zie­hen sie einen kaum sicht­ba­ren Faden durch die Luft. Ich selbst spin­ne Fäden von Gedan­ken. Auch Sät­ze sind mög­li­cher­wei­se als Fäden zu betrach­ten. Wenn ich erzäh­le, gehe ich auf die Jagd. Das ist denk­bar. Heu­te ist Mon­tag. — stop
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Am Abend des 15. Juli 2016 ver­such­ten Tei­le der tür­ki­schen Streit­kräf­te mit Waf­fen­ge­walt, die Regie­rung zu stür­zen. Doch der Putsch­ver­such wur­de schnell nie­der­ge­schla­gen. Tau­sen­de Men­schen pro­tes­tier­ten auf den Stra­ßen dage­gen und die Put­schis­ten wur­den von Sicher­heits­kräf­ten über­wäl­tigt. In einer Nacht vol­ler Gewalt wur­den Hun­der­te getö­tet und Tau­sen­de ver­letzt. Unmit­tel­bar nach dem geschei­ter­ten Staats­streich beschul­dig­te die Regie­rung den in den USA leben­den Pre­di­ger Fet­hul­lah Gülen und sei­ne Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regie­rung ver­schwo­ren zu haben. Die reli­giö­se Gülen-Bewe­gung wird von den tür­ki­schen Behör­den als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on ein­ge­stuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regie­rung den Aus­nah­me­zu­stand aus, der zwei Jah­re lang in Kraft blieb. Es folg­te eine mas­si­ve Ver­haf­tungs­wel­le gegen Jour­na­lis­tin­nen, Schrift­stel­le­rin­nen, Rich­te­rin­nen, Staats­an­wäl­tin­nen sowie ver­meint­li­che und tat­säch­li­che Kri­ti­ke­rin­nen der Regie­rungs­par­tei AKP. / Ahmet Altan und sein Bru­der Meh­met Altan nah­men am 14. Juli – dem Vor­abend des Put­sches – an einer Live-Fern­seh­sen­dung mit der Mode­ra­to­rin Naz­lı Ilı­cak teil. Wäh­rend der Sen­dung dis­ku­tier­ten sie auch über tür­ki­sche Poli­tik. Anschlie­ßend wur­den alle drei unter dem Vor­wurf fest­ge­nom­men, in der Sen­dung „unter­schwel­li­ge Bot­schaf­ten“ über den bevor­ste­hen­den Putsch ver­brei­tet zu haben. Naz­lı Ilı­cak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Meh­met Altan kamen im Sep­tem­ber 2016 in Unter­su­chungs­haft. Ahmet Altan, Meh­met Altan, Naz­lı Ilı­cak und drei wei­te­re Ange­klag­te wur­den dann im Febru­ar 2018 wegen des Vor­wurfs, „die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung umstür­zen zu wol­len“ zu einer lebens­lan­gen Haft­stra­fe ohne die Mög­lich­keit einer Bewäh­rung ver­ur­teilt. Als das Obers­te Beru­fungs­ge­richt die Schuld­sprü­che im Juli 2019 auf­hob, wur­de ein neu­es Ver­fah­ren gegen fünf der Ange­klag­ten ein­ge­lei­tet. Meh­met Altan wur­de dage­gen frei­ge­spro­chen. / Am 4. Novem­ber 2019 wur­den mit­hil­fe der Ankla­ge „Unter­stüt­zung einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on, ohne deren Mit­glied zu sein“ Ahmet Altan zu zehn­ein­halb Jah­ren und die Jour­na­lis­tin Naz­lı Ilı­cak zu acht Jah­ren und neun Mona­ten Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den bis zum Urteil in ihrem Rechts­mit­tel­ver­fah­ren vor dem Straf­ge­richt für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 26 in Istan­bul frei­ge­las­sen und mit einem Rei­se­ver­bot belegt. Das Gericht sprach in dem unfai­ren Ver­fah­ren drei wei­te­re Per­so­nen schul­dig, dar­un­ter zwei Medi­en­schaf­fen­de, und ent­schied, dass sie in Unter­su­chungs­haft blei­ben müss­ten. Die Staats­an­walt­schaft leg­te am 6. Novem­ber 2019 Rechts­mit­tel gegen Ahmet Alt­ans Frei­las­sung ein. Am 8. Novem­ber wies das Gericht für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 26 in Istan­bul den Antrag des Staats­an­walts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu neh­men und ver­wies die Straf­sa­che an das Gericht für schwe­re Straf­sa­chen Nr. 27. Die­ses Gericht akzep­tier­te das Rechts­mit­tel der Staats­an­walt­schaft am 12. Novem­ber. Ahmet Altan und sein Rechts­bei­stand erfuh­ren nicht direkt von die­ser Ent­schei­dung des Gerichts, son­dern durch regie­rungs­na­he Medi­en. Noch am glei­chen Abend wur­de Ahmet Altan zuhau­se in Istan­bul fest­ge­nom­men und in Poli­zei­ge­wahr­sam über­stellt. / Die erneu­te Fest­nah­me von Ahmet Altan scheint poli­tisch moti­viert, will­kür­lich und unver­ein­bar mit dem Recht auf Frei­heit nach Para­graf 5 der Euro­päi­schen Kon­ven­ti­on zum Schut­ze der Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten zu sein, der jeden will­kür­li­chen Frei­heits­ent­zug ver­bie­tet. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te stell­te fest, dass vor­sätz­li­che Hand­lun­gen der Behör­den zu Will­kür füh­ren kön­nen. Die erneu­te Inhaf­tie­rung von Ahmet Altan ver­stößt ekla­tant gegen sei­ne Rech­te.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action
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vom radieren

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romeo : 22.41 UTC — Zur Gat­tung der Radier­kä­fer ist Fol­gen­des zu sagen: Sie wur­de unlängst an einem Sonn­tag auf Posi­ti­on 50°06’54.7“N 8°38’47.5“E in 160 Meter Höhe gegen 20 Uhr und 12 Minu­ten ent­deckt. Es han­delt sich um Lebe­we­sen, die ihrer Erschei­nung nach Klopf- oder Nage­kä­fern ( Ptin­i­dae) ähn­lich sind, von dun­kel­ro­ter Kör­per­far­be und blau­em Augen­licht. Radier­kä­fer tra­gen ihre Namen des­halb, weil sie sehr ger­ne radie­ren. Sobald man näm­lich ein Blatt Papier vor einen Radier­kä­fer hin oder in sei­ner Nähe ablegt, wird sich der Käfer dar­auf zube­we­gen, um sofort damit zu begin­nen, Schrift oder ande­re Zei­chen, gleich ob sie nun mit Blei­stift oder Tin­te auf­ge­tra­gen wur­den, zu ver­til­gen, indem das Mate­ri­al ras­pelnd von der Ober­flä­che der Papie­re abge­tra­gen wird. Indes­sen schei­nen sich Käfer­we­sen jener Gat­tung tat­säch­lich aus­schließ­lich an Zei­chen­ma­te­ria­li­en zu ori­en­tie­ren, an Auf­trag oder Ein­trag, unbe­schrif­te­te Papie­re wer­den zwar unter­sucht, aber nicht wei­ter in die Tie­fe gehend behan­delt. Ein oder zwei­mal täg­lich hin­ter­lässt der Käfer klei­ne, zylin­der­för­mi­ge Kör­per, die von hoher Dich­te zu sein schei­nen. Wei­te­re Beob­ach­tungs­zeit wur­de avi­siert. — stop

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