Aus der Wörtersammlung: innen

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maidan 23 uhr 15 MEZ

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gink­go : 23.30 UTC — Der Platz in oran­ge­far­be­nem Licht. Eine Liv­e­film­auf­nah­me von einer Web­ka­me­ra aus. Von dort Stil­le, Stil­le, die kei­ne wirk­li­che Stil­le ist, rau­schen­de Stil­le, das Geräusch des Mikro­phons selbst ver­mut­lich, wel­ches sich bemüht etwas jen­seits der Stil­le da draus­sen ein­zu­fan­gen. Hin und wie­der, sehr sel­ten, das Fau­chen eines Auto­mo­bi­les, auch viel­leicht Luft­sum­men von Ven­ti­la­to­ren. Dann plötz­lich Sire­nen, unheim­lich, laut, Sire­nen­ge­heul, das ich von Kind­heit her ken­ne. Als noch Tages­licht, waren Pan­zer­sper­ren zu sehen in Rich­tung umge­ben­der Stras­sen. Um Mit­ter­nacht beginnt es leicht zu schnei­en. Kein Mensch, wirk­lich kein Mensch. In die­ser Nacht leuch­ten die Ampeln des Plat­zes rot, vor Tagen waren sie noch grün und blie­ben grün. Ver­ein­zelt Leucht­re­kla­men. Ein Auto für eine Minu­te, groß wie ein Fiat 500, ein zivi­les Fahr­zeug, viel­leicht eine Patrouil­le. Unter einer Arka­de blinkt lang­sam ein Licht: Sin­ging Moun­ta­ins — Vor­über­ge­hend geschlos­sen. Die Stadt scheint hell beleuch­tet zu sein, viel­leicht um Angrei­fer zu erfas­sen, die in Grup­pen vom Him­mel fal­len könn­ten. — stop

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auf der flucht

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oli­mam­bo : 20.28 UTC — Wie nach der Mel­dung eines Ter­ror­an­schla­ges Men­schen damit begin­nen, ihre Umge­bung abzu­su­chen nach Ver­däch­ti­gem. M., der in Mit­tel­eu­ro­pa lebt, erin­ner­te sich an L., der mor­gens im Zug auf dem Weg nach Hau­se im Koran gele­sen hat­te. Das war ein sehr klei­nes Buch gewe­sen, ein Buch wie aus einer Match­box, eine Art Miniko­ran oder etwas Ähn­li­ches. L., die vor lan­ger Zeit ihre Geburts­stadt in Sibi­ri­en ver­liess, befin­det sich seit Wochen in einem beben­den Zustand. Sie schläft kaum noch, erzählt, dass sie sich fürch­te. Ihre Mut­ter arbei­te in einer Biblio­thek der Hafen­stadt Odes­sa. L. sagt, sie ver­mei­de in der Öffent­lich­keit laut die rus­si­sche Spra­che zu spre­chen, auch mit der deut­schen Spra­che gehe sie vor­sich­ti­ger um, man höre sofort, dass sie aus dem Osten kom­me. Ein ira­ni­scher Freund, Z., der aus sei­nem Land flüch­te­te, um nicht in den Krieg gegen den Irak zie­hen zu müs­sen, berich­tet, er sor­ge sich um oder wegen der schla­fen­den, stau­bi­gen Män­ner am Flug­ha­fen, die auf ihre Flü­ge war­te­ten zurück nach Buka­rest oder Sofia. — Eine gro­ße Flucht hat begon­nen im Osten. Aus dem Radio und von den Bild­schir­men her kom­men Fäden her­an, die vom Krieg berich­ten. Men­schen an den Grenz­bahn­hö­fen erzäh­len: Wir haben klei­ne Ruck­sä­cke auf dem Rücken damit wir ren­nen kön­nen. Vor irgend­wel­chen Com­pu­ter­ma­schi­nen hocken Men­schen und betrach­ten Live-Bil­der des nächt­li­chen Mai­dan zu Kyjiw. War­um! — stop
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von fallschirmen

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echo : 20.28 UTC — Hört zu! Fol­gen­des: Flie­gen­de oder Som­mer­fä­den wer­den von jun­gen und alten Spin­nen gespon­nen und zwar vor­nehm­lich von Indi­vi­du­en der Gat­tun­gen Luchs­spin­ne (Lyco­sa), Kreuz­spin­ne (Epei­ra), Krab­ben­spin­ne (Tho­mi­sus) und Weber­spin­ne (Ther­i­di­um). Die­se Spin­nen sind zum Herbst her­an­ge­wach­sen, und ihre Fäden bezeich­nen die Wege, wel­che sie zogen. Da sie aber nur bei gutem Wet­ter spin­nen, so steht die Erschei­nung in der That im Zusam­men­hang mit schö­nen Herbst­ta­gen. Die Fäden wer­den zum Teil vom Wind los­ge­ris­sen und fort­ge­führt, aber auch von den Spin­nen direkt für eine Fahrt durch die Luft erzeugt. Das Tier­chen kriecht auf einen erhöh­ten Punkt, reckt den Hin­ter­leib in die Höhe, schießt einen oder meh­re­re Fäden aus sei­nen Spinn­war­zen empor und über­läßt sich, von die­sen getra­gen, der Luft­strö­mung. Will die Spin­ne auf den Boden zurück­keh­ren, so klet­tert sie an dem Faden hin­auf und wickelt ihn dabei mit den Füßen zu einem Flöck­chen zusam­men, wel­ches sich lang­sam zu Boden senkt.* — Nichts den­ken zur Beru­hi­gung als das Wort l u m u m b a . — stop / gefun­den bei *Peter Hug
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prypjat

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nord­pol : 6.57 UTC — Film­auf­nah­me der Stadt Pryp­jat an einem son­ni­gen April­tag des Jah­res 1986. Duns­ti­ge Haut liegt über far­bi­gen Bil­dern des Films, spie­len­de Kin­der vor Häu­ser­blocks, ein Karus­sell, ein Rie­sen­rad, fla­nie­ren­de Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, All­tag, Frie­den. Man­che der Men­schen tra­gen Taschen, ande­re hal­ten ihre Söh­ne und Töch­ter an der Hand, ein Drei­rad, Bäu­me von hel­lem Grün, und der Him­mel, wol­ken­los. Aber da ist noch etwas ande­res, etwas Unheim­li­ches, da sind Punk­te, Krei­se, hel­le Erschei­nun­gen zu erken­nen, in Bruch­tei­len rasen­der Zeit tau­chen sie auf und sind sofort wie­der ver­schwun­den. So rasch und so uner­war­tet tre­ten sie aus der Bewe­gung des Fil­mes her­vor, dass ein mensch­li­cher Betrach­ter nicht sicher sein kann, ob die Erschei­nung, die er gera­de noch wahr­zu­neh­men glaub­te, tat­säch­lich zu sehen oder nicht ein Irr­tum sei­nes Gehirns gewe­sen war, hel­le Schir­me, pel­zig, weich. Die­ses blit­zen­de Licht zeigt Ver­let­zun­gen des bild­tra­gen­den Mate­ri­als an, Ver­hee­run­gen, die durch strah­len­de Teil­chen des bren­nen­den Gra­phit­re­ak­tors zu Tscher­no­byl ver­ur­sacht wur­den, Teil­chen­spur­licht, des­halb so unheim­lich, so tra­gisch, weil die­ses Licht in den Augen des Film­be­trach­ters von einer spä­te­ren Wirk­lich­keit aus wahr­ge­nom­men wer­den kann, nicht aber von jenen Men­schen, die sich in der Wirk­lich­keit der Auf­nah­me vor der Kame­ra beweg­ten durch einen lebens­ge­fähr­li­chen Tag, den sie viel­leicht für einen glück­li­chen Tag ihres Lebens gehal­ten haben, weil nie­mand sie vor der unsicht­ba­ren Bedro­hung, die sich in der Atmo­sphä­re befand, warn­te. — stop /Kof­fer­text

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irgendwo nahe mariupol

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del­ta : 14.32 UTC — Auf Luft­bild­fo­to­gra­fien die­ses Win­ters wird Olga nicht zu sehen sein, zu klein die­ses mensch­li­che Wesen. Oder doch viel­leicht sicht­bar im Som­mer unter einer Lupe, wie die alte Frau in ihrem Gar­ten Him­bee­ren pflückt. Es ist ein wil­der Gar­ten gewor­den, weil Olga den Gewäch­sen ihres Gar­tens nicht län­ger Herr wird, sie muss oft im Haus sein bei ihrem Mann, des­sen Namen ich nicht ken­ne. Er ruht im Wohn­zim­mer auf einem Bett, weil er alt ist und kaum noch gehen kann. Als er noch nicht ganz so alt war wie in die­sem Win­ter, 8 Jah­re jün­ger, war das mit dem Gehen bereits schwer gewor­den, weil er von einem Split­ter har­ten Hol­zes in die Hüf­te getrof­fen wor­den war, als eine Gra­na­te in einem Febru­ar im Gar­ten des Nach­barn explo­dier­te. Der Nach­bar lag drei Tage reg­los auf dem Rücken im Schnee, weil er nicht mehr leb­te. Dann hör­te der Krieg auf. Nein, der Krieg ent­fern­te sich, war jedoch nah genug geblie­ben, dass man ihn hören konn­te und immer noch hören kann. Olgas Mann liegt auf dem Bett und lauscht zum Fens­ter hin, was man dort hört vom Krieg, ob er näher kommt. Auch hört er Olga, es ist Abend, die in den Kel­ler gestie­gen ist. Sehr stei­le Trep­pe. Es ist hell da unten, weil eine Kame­ra der alten Frau in den Kel­ler folg­te. Ein Mann trägt die­se Kame­ra auf sei­ner Schul­ter, ein wei­te­rer Mann trägt grel­les Licht, eine Frau stellt Fra­gen, Olga ant­wor­tet: Wenn der Krieg wie­der zu uns kommt, dann wird unser Sohn das Bett und sei­nen Vater in den Kel­ler tra­gen. Dort wird es ste­hen, genau dort wo die Zwie­beln lie­gen. Hier wer­den wir sicher sein. Der Atem der alten Olga dampft. Von der Decke hän­gen Fäden, auch schnee­weis­se Gebei­ne, Spin­nen, die Olga noch immer fürch­tet, so, stell ich mir vor, könn­te das sein. Sie schaut jetzt direkt in die Kame­ra. Ich betrach­te ihr altes, müdes Gesicht, das sich nicht zurück­zie­hen kann, weil ich den Film ange­hal­ten habe auf dem Bild­schirm mei­nes Fern­seh­ge­rä­tes. — stop

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Bür­ger­jour­na­lis­tin Zhang Zhan (张展) ist von der Poli­zei in Shang­hai inhaf­tiert wor­den und wird zur­zeit im Gefäng­nis des neu­es Bezirks Pudong fest­ge­hal­ten. Sie ist will­kür­lich inhaf­tiert, weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus­ge­übt hat. Die­se Recht ist in Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te (AEMR) ver­an­kert. / Zhang Zhan reis­te im Febru­ar 2020 nach Wuhan, um über den Aus­bruch von Covid-19 zu berich­ten. She berich­te­te über die Inhaf­tie­rung unab­hän­gi­ger Reporter_innen und die Schi­ka­ne der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen der Betrof­fe­nen. Am 15. Sep­tem­ber wur­de sie ange­klagt, “Streit ange­fan­gen und Ärger pro­vo­ziert” zu haben (寻衅滋事罪). Dar­auf ste­hen bis zu fünf Jah­re Haft. Ihr droht die­se Haft­stra­fe nur auf­grund ihrer Bericht­erstat­tung über einen Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se. / Zhang Zhan trat in den Hun­ger­streik, um gegen ihre Inhaf­tie­rung zu pro­tes­tie­ren und ihre Unschuld zu beto­nen. Obwohl sie die Absicht hat­te, den Hun­ger­streik fort­zu­set­zen, sol­len Gefäng­nis-beam­t_in­nen ihr gegen ihren Wil­len Nah­rung ver­ab­reicht haben. Sie muss dar­über­hin­aus Fuß­fes­seln tra­gen und ihre Hän­de sind seit über drei Mona­ten Tag und Nacht gefes­selt. Die­se Maß­nah­men ver­sto­ßen gegen das abso­lu­te Ver­bot der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe und stel­len eine Ver­let­zung der Ver­pflich­tun­gen Chi­nas unter inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­nor­men dar. Die Aus­wir­kun­gen die­ser Maß­nah­men auf den Gesund­heits­zu­stand von Zhang Zhan geben Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Ihr Zustand hat sich seit Sep­tem­ber sehr ver­schlech­tert. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der von der Hin­rich­tung bedroh­te Arzt Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wird seit sie­ben Wochen ohne Kon­takt zur Außen­welt im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran in Haft gehal­ten. Nach der wie­der­hol­ten Auf­for­de­rung, ihnen Kon­takt zu ihrem Man­dan­ten zu ermög­li­chen, über­gab die Gefäng­nis­ver­wal­tung sei­nen Anwält_innen Ende Dezem­ber 2020 einen unda­tier­ten Brief von Dr. Dja­la­li. Dar­in schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Ein­zel­haft befin­det. Sei­ner Fami­lie und sei­nen Anwält_innen wur­de am 24. Novem­ber 2020 gesagt, dass das Todes­ur­teil von Dr. Dja­la­li inner­halb einer Woche voll­streckt wer­de und sie nun die letz­te Gele­gen­heit zu einem Video­te­le­fo­nat hät­ten. / Die Nach­richt der bevor­ste­hen­den Voll­stre­ckung lös­te inter­na­tio­na­le For­de­run­gen aus, sei­ne Hin­rich­tung zu stop­pen. Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen wur­den nach den welt­wei­ten Pro­tes­ten die Hin­rich­tungs­plä­ne am 2. Dezem­ber 2020 “auf Anwei­sung von oben” gestoppt. Am 8. Dezem­ber 2020 erfuhr die Fami­lie, dass sei­ne Hin­rich­tung um eine Woche ver­scho­ben wur­de und Ende Dezem­ber hieß es, dass die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Hin­rich­tung erneut um einen Monat ver­scho­ben habe. Doch die Tat­sa­che, dass sich Ahm­adre­za Dja­la­li nach wie vor in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt befin­det, gibt trotz der zwei Auf­schü­be gro­ßen Anlass zu der Befürch­tung, dass er jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den könn­te. Denn die ira­ni­schen Behör­den pfle­gen Todeskandidat_innen im Gehei­men hin­zu­rich­ten, nach­dem sie sie in Ein­zel­haft ver­legt und ihnen dar­in den Kon­takt zur Außen­welt ver­wei­gert haben. / Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wur­de im Okto­ber 2017 in einem grob unfai­ren Ver­fah­ren vor der Abtei­lung 15 des Tehe­ra­ner Revo­lu­ti­ons­ge­richts wegen “Ver­dor­ben­heit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode ver­ur­teilt. Das Gericht stütz­te sich dabei haupt­säch­lich auf “Geständ­nis­se”, die laut Ahm­adre­za Dja­la­li durch Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen erzwun­gen wor­den waren. Er befand sich zu die­ser Zeit in ver­län­ger­ter Ein­zel­haft und hat­te kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand. Die Behör­den droh­ten ihm, ihn hin­zu­rich­ten und sei­ne in Schwe­den leben­den Kin­der sowie sei­ne im Iran leben­de Mut­ter zu töten oder auf ande­re Art zu ver­let­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Straf­tat­be­stand der “Ver­dor­ben­heit auf Erden” die straf­recht­li­chen Erfor­der­nis­se der Rechts­klar­heit und Genau­ig­keit nicht erfüllt und zudem dem Lega­li­täts­prin­zip und dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit zuwi­der­läuft. Am 9. Dezem­ber 2018 erfuh­ren die Rechts­bei­stän­de von Ahm­adre­za Dja­la­li, dass sein Todes­ur­teil vor Abtei­lung 1 des Obers­ten Gerichts­hofs sum­ma­risch bestä­tigt wor­den war, ohne dass sie die Mög­lich­keit hat­ten, Ver­tei­di­gungs­an­trä­ge im Namen ihres Man­dan­ten ein­zu­rei­chen. Min­des­tens zwei Anträ­ge auf eine gericht­li­che Über­prü­fung sei­nes Falls wur­den abge­lehnt.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR : “Viach­as­lau Rahash­chuks Gesund­heits­zu­stand ist so schlecht, dass er umge­hend in ein Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen wer­den müss­te. Doch statt­des­sen befin­det er sich in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Nr. 6. Sei­ne Ver­let­zun­gen sind auf Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen zurück­zu­füh­ren, denen er in der Haft aus­ge­setzt war. / Der Taxi­fah­rer wur­de am Abend des 10. August in Pinsk von min­des­tens fünf Polizeibeamt_innen gewalt­sam und will­kür­lich fest­ge­nom­men, als er mit sei­ner Schwes­ter und ihrem zwölf­jäh­ri­gen Sohn spa­zie­ren ging. Am Vor­tag waren die Wahl­er­geb­nis­se der Prä­si­dent­schafts­wahl offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wor­den und nach mas­si­ven Betrugs­vor­wür­fen hiel­ten die Pro­tes­te in der Stadt noch an. Viach­as­lau Rahash­chuk hat kei­ne Straf­tat began­gen und sei­ne Fest­nah­me und nach­fol­gen­de Inhaf­tie­rung sind will­kür­lich. In der Zwi­schen­zeit wur­de er nach Para­graf 293 Teil 1 des bela­rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ange­klagt, der im Zusam­men­hang mit dem Vor­wurf von “Mas­sen­un­ru­hen” steht. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihm bis zu 15 Jah­re Haft. / Am 11. August nahm einer der dama­li­gen Mit­häft­lin­ge von Viach­as­lau Rahash­chuk Kon­takt zu des­sen Mut­ter auf und teil­te ihr mit, dass ihr Sohn von Gefäng­nis­wär­tern schwer miss­han­delt wor­den sei. Er habe ein Häma­tom hin­ter dem Ohr, drei Schnitt­wun­den am Kopf und Prel­lun­gen an der gesam­ten Wir­bel­säu­le. Außer­dem sei­en die Gefäng­nis­kor­ri­do­re vol­ler Blut­la­chen von all den­je­ni­gen, die geschla­gen wur­den. / Seit­dem hat Viach­as­lau Rahash­chuk ein per­ma­nen­tes Klin­geln in sei­nem Kopf. Sei­ne Ange­hö­ri­gen baten einen Gefäng­nis­me­di­zi­ner dar­um, ihm eine Über­wei­sung zur Com­pu­ter-Tomo­gra­fie aus­zu­stel­len. Die­ser mein­te jedoch nur, dass es Viach­as­lau Rahash­chuk gut gehe und dass die Fami­lie wei­ter­hin Medi­ka­men­te zur Lin­de­rung der Sym­pto­me schi­cken sol­le. Glaub­wür­di­gen und aktu­el­len Berich­ten zufol­ge hat Viach­as­lau Rahash­chuk wie­der­holt für bis zu 20 Minu­ten das Bewusst­sein ver­lo­ren. Außer­dem hat er auf der lin­ken Sei­te des Brust­korbs einen Tumor ent­wi­ckelt. Die wie­der­hol­ten Bit­ten sei­ner Fami­lie, ihn einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen, wur­den alle­samt abge­lehnt. Viach­as­lau Rahash­chuk wird die drin­gend benö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lung ver­wei­gert.”- Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.2.2021 unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR : “Mar­fa Rab­ko­va ist eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und arbei­tet als Koor­di­na­to­rin des Frei­wil­li­gen­diens­tes des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na. / Sie wur­de am 17. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men und am 25. Sep­tem­ber unter Para­graf 293(3) des Straf­ge­setz­buchs (“Trai­ning oder ande­re Vor­be­rei­tung von Men­schen zur Teil­nah­me an Auf­stän­den, oder Finan­zie­rung sol­cher Akti­vi­tä­ten”) ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr bis zu drei Jah­re im Gefäng­nis. Sie befin­det sich zur­zeit in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung Nr. 1 in Minsk./ Mar­fa Rab­ko­va ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen ihres recht­mä­ßi­gen Ein­sat­zes als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin schi­ka­niert wird. Sie beob­ach­tet Demons­tra­tio­nen und doku­men­tiert Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Fol­ter oder ande­re Miss­hand­lun­gen an fried­li­chen Pro­tes­tie­ren­den durch Beamt_innen der Sicher­heits­be­hör­den. Mar­fa Rab­ko­va hat kei­ne Straf­tat began­gen. Ihre Straf­ver­fol­gung ist eine erheb­li­che Ver­let­zung der inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen des Landes./ Die bela­rus­si­schen Behör­den müs­sen auf­hö­ren, Mit­glie­der des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na und ande­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Aktivist_innen straf­recht­lich zu ver­fol­gen. Sie müs­sen die Rech­te auf Vereinigungs‑, Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit der bela­rus­si­schen Bevöl­ke­rung respek­tie­ren.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action

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