india : 0.22 UTC — Ein besonderer Baum, bald nach dem Winter, bald im Frühling, erste Knospen faszinierenden Gewebes. Sobald man sich anschleicht, wird man bemerken, nicht Blätter, nicht Blüten, aber Hände, eine Ahnung zunächst, dann deutlich zu erkennen, menschliche Hände im Alter von sechs oder sieben Wochen, wie sie wachsen, wie sie sich entfalten, wie sie mit erster Bewegung beginnen. Auf einem weiteren Baum sprießen Ohren und Nasen, dann wieder Hände, vielleicht deshalb, weil man gerade sehr viel Hände benötigt. Und Augenbäume, Herzbäume, Nierenbäume, selbst Mund‑ und Zungenbäume sind denkbar wie Lungenbäume, und weitere schrecklich schöne Kreaturen. — stop / koffertext
Aus der Wörtersammlung: innen
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der 47-jährige Kurde Arsalan Khodkam ist in Gefahr, im Gefängnis von Urumieh in der Provinz West-Asderbaidschan hingerichtet zu werden. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spionage” für die Kurdische Demokratische Partei des Iran (KDPI), eine bewaffnete Oppositionsgruppe, zum Tode verurteilt worden. Damals war er ein niedrigrangiger Angehöriger der Revolutionsgarden. Er hat diese Anschuldigungen immer bestritten und erklärt, dass die Behörden ihn der Spionage beschuldigten, nachdem sie erfahren hatten, dass er über Instagram mit einem Verwandten seiner Frau kommunizierte, der Mitglied der KDPI war. Arsalan Khodkam wurde weniger als drei Monate nach seiner Festnahme in einem unfairen Verfahren, das nur 30 Minuten dauerte, aufgrund von “Geständnissen”, die er seinen Angaben zufolge unter Folter und anderen Misshandlungen unterzeichnet hatte, zum Tode verurteilt. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Im Februar 2020 versuchte sein Anwalt Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu erhalten, um ein Gnadengesuch vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Rechtsbeistand jedoch mit, er könne Arsalan Khodkam nicht vertreten. Ein Gnadengesuch, das Arsalan Khodkam aus dem Gefängnis gestellt hatte, wurde abgelehnt. Im Mai 2020 wurden seine Familienangehörigen gewarnt, er könne jederzeit hingerichtet werden. / Nach seiner Festnahme am 23. April 2018 wurde Arsalan Khodkam in eine Hafteinrichtung der Revolutionsgarden in der Militärkaserne Almahdi in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand. Während dieser Zeit wurde er seinen Angaben zufolge wiederholt gefoltert, um ihn zu einem “Geständnis” zu zwingen. Er sagte, er sei wiederholt ausgepeitscht bzw. mit Stöcken geschlagen und mit Fausthieben und Tritten traktiert worden, unter anderem auf den Rücken, wo er ein chirurgisches Implantat hat. Deshalb habe er mehrfach das Bewusstsein verloren. Die Verhörbeamt_innen sollen ihn über lange Zeiträume in schmerzhafter Weise die Hände gefesselt haben. Während dieser Zeit verweigerte man ihm den Gang zu Toilette, so dass er sich einnässte oder den Harn so lange einhielt, bis er Blasen- und Nierenschmerzen hatte. Er gab außerdem an, am Schlafen gehindert worden zu sein. / Arsalan Khodkam wurde von der Abteilung 1 des Militärgerichts in West-Aserbaidschan der “Feindschaft zu Gott” (moharebeh) durch “Spionage” für schuldig befunden. Er traf seinen vom Gericht bestimmten Rechtsbeistand zum ersten Mal während des Gerichtsverfahrens. Dieser habe vor Gericht nichts zu seiner Verteidigung vorgetragen. Die Abteilung 32 des Obersten Gerichtshof wies sein Rechtsmittel im Schnellverfahren zurück, ohne darauf einzugehen, dass unter Folter erpresste “Geständnisse” vor Gericht zugelassen wurden. Ein darauffolgender Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Verfahrens wurde am 3. Oktober 2018 zurückgewiesen. Arsalan Khodkam hat bis heute keine schriftliche Fassung des Urteils gegen ihn erhalten. Die Anwendung der Todesstrafe wegen “Spionage” verstößt gegen das Völkerrecht, das die Todesstrafe auf die “schwersten Verbrechen”, wie vorsätzliche Tötungen, beschränkt. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action
von der wally nocheinmal
echo : 20.12 UTC — Meine Lieblingstante zum Beispiel, ein wunderbares Geschöpf, das an Sonntagen immer oder an Montagen von München aus zu Besuch gekommen war. Wir nannten sie Wally. Sie hatte sehr weiche, rosige Haut und immerzu kühle Hände und war von einem Ballon Lavendelluft umhüllt. Da war Moos, ein moosgrünes Kleid, und da war ein spinnenseidiges Haarnetz ( Warum? ), und eine rußige Stirn zur Winterzeit, und das Rascheln der Papiertüten, und Lauchgemüse, das dort herausragte, und kleine Geschenke, die sie uns Kindern mitbrachte, — Matchboxautos, Füllfederhalter, Malbücher -, und ihre Schenkel, auf denen ich turnte, der nasse, bittere Kuss, der niemals abgewendet werden konnte. Eine Brille, nicht wahr, saß locker auf ihrer Nase, ein Gestell von Holz, darin runde Gläser, die ich gern mit meinen Fingern berührte. Irgendwann einmal erzählte mir jemand, die Wally sei 1919, als Räte ihre Heimatstadt verteidigten, im Kugelhagel über die Münchener Gollierstraße gerobbt. Deshalb die Pistole in ihrer Tasche, deshalb das Feuer in ihren Augen. Seit einigen Stunden versuche ich zu erinnern, ob die alte Tante Wally mir je von der spanischen Grippe erzählte, die sie zweifellos in München erlebt haben muss. — stop
ai : GUATEMALA
MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März hat die guatemaltekische Regierung in einem Industriepark in Guatemala-Stadt ein Krankenhaus für COVID-19-Patient_innen eingerichtet. Jetzt wurden 46 dort arbeitende Instandhaltungs- und Reinigungskräfte entlassen. Als Grund für die Kündigungen verwies das Gesundheitsministerium auf Verwaltungsvorschriften, denen zufolge diese Arbeiter_innen einen Oberstufen- oder Universitätsabschluss besitzen müssen, um in dem Krankenhaus arbeiten zu können. Ein Großteil dieser Beschäftigten verfügt nur über eine grundlegende Schulbildung und kann die geforderten Nachweise nicht erbringen. Hinzu kommt, dass die gekündigten Personen, ähnlich wie Teile des medizinischen Personals, seit dem 24. März keinen Lohn erhalten haben. Arbeitslosenunterstützung haben sie ebenfalls nicht bekommen. / Hintergrund: Bereits vor der COVID-19-Pandemie erhielt Guatemala aufgrund seines schwachen Gesundheitssystems besondere Unterstützungen von der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation OPS. Am 9. Juni meldete Guatemala 7.055 COVID-19-Fälle und 252 Pandemietote. / Im März richtete die Regierung Guatemalas in einem Industriepark der Hauptstadt namens Parque de la Industria ein Krankenhaus für COVID-19-Fälle ein. Die Klinik hatte eine Anfangskapazität von 319 Betten und wurde am 21. März eröffnet. Anfang Mai beschwerte sich das medizinische Personal öffentlich über fehlende Arbeitsverträge, nicht ausgezahlten Lohn und gefährliche Arbeitsbedingungen. Presseberichten zufolge, die auf Informationen des nationalen Rechnungshofs basieren, hat das COVID-19-Krankenhaus weniger als zwei Prozent des ihm vom Kongress zugewiesenen Budgets in Anspruch genommen. Der Grund dafür liegt in der geringen operativen Kapazität und dem Fehlen von entsprechend qualifiziertem Personal. / Die Krankenhausleitung gab an, dass die in der Klinik arbeitenden Personen über das Gesundheitsministerium eingestellt werden, wobei die in Haushaltsbestimmung 189 (Titel: “Sonstige Leistungen”) des öffentlichen Haushalts festgelegten Anforderungen zu befolgen sind. Vertreter_innen des Gesundheitsministeriums wiesen darauf hin, das Gesetz über den öffentlichen Dienst verlange, dass unter dieser Haushaltslinie eingestellte Personen einen Nachweis über ihren Oberstufen- oder Universitätsabschluss erbringen müssen. Der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte Procuraduría de los Derechos Humanos zufolge wurden diese Belege noch nicht verlangt, als das Gesundheitsministerium das betreffende Personal einstellte. Da 46 der im COVID-19-Krankenhaus beschäftigten Instandhaltungs- und Reinigungskräfte nicht die entsprechenden Unterlagen vorlegen konnten, wurden sie kurzerhand entlassen. Sie hatten erst knapp drei Monate lang in der Klinik gearbeitet und mussten teilweise ihre eigenen Werkzeuge und Materialien zur Arbeit mitbringen. Das Gesundheitsministerium identifizierte 38 Personen, die die Anforderungen nicht erfüllten. Die nationale Ombudsstelle für Menschenrechte hingegen meldete 46 Kündigungen im Bereich Instandhaltungs- und Reinigungspersonal. / Entgegen der Begründung des Gesundheitsministeriums besagt der Klassifikationsplan für Beschäftigungen im öffentlichen Sektor in Übereinstimmung mit Paragraf 35 des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, dass bei einer Reihe von Stellen mit überwiegend “körperlicher und repetitiver Arbeit” keine über die Grundschule hinausgehende Schulbildung notwendig ist. Zudem ist im Handbuch zur Klassifikation der Haushaltslinien für den öffentlichen Dienst (Ministervereinbarung 291‑2012) keine Regelung zur Notwendigkeit eines Oberstufenabschlusses für die Anstellung von Personen unter Haushaltsbestimmung 189 aufgeführt. / Im COVID-19-Krankenhaus im Parque de la Industria in Guatemala-Stadt sind die Rechte der dort Arbeitenden – sowohl die der Instandhaltungs- und Reinigungskräfte als auch die des medizinischen Personals – bedroht. Diese Beschäftigten nicht angemessen zu schützen, bedeutet, nicht nur ihre sondern auch die Gesundheit der guatemaltekischen Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. Seit Beginn der Pandemie haben Beschäftigte im Gesundheitswesen im ganzen Land öffentlich und wiederholt das Fehlen angemessener Schutzausrüstung kritisiert. Laut der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte hatten sich bis zum 24. Mai 2020 mindestens 49 Pflegekräfte und Ärzt_innen mit COVID-19 infiziert. Am 30. Mai 2020 forderte das Verfassungsgericht das Gesundheitsministerium auf, unverzüglich alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit entsprechender Schutzausrüstung auszustatten.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
ai : KASACHSTAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der Menschenrechtsaktivist Alnur Ilyashev wurde am 17. April 2020 festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Fehlinformationen verbreitet zu haben, die die „öffentliche Ordnung bedrohen“ und „beträchtliche Schäden“ an den „geschützten Interessen der Gesellschaft“ während des Ausnahmezustands verursachen. Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit seinen kritischen Beiträgen über die Regierungspartei Nur Otan in den Sozialen Medien. Die Ermittler_innen behaupteten, die Beiträge hätten das Ziel, die öffentliche Meinung zum Thema „Inkompetenz der Aktivitäten der Nur-Otan-Partei“ hinsichtlich der COVID-19-Pandemie zu beeinflussen. Somit „könnten sie zu negativen Konsequenzen führen“. / Alnur Ilyashev hat kein Verbrechen begangen, sondern übte nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Die kasachischen Behörden nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um Kritiker_innen zu inhaftieren und Menschen einzuschüchtern. / Obwohl die Familienmitglieder von Alnur Ilyashev keinen Widerstand während zweier Wohnungsdurchsuchungen leisteten, wandte die Polizei körperliche Gewalt gegen sie an. Seine minderjährige Tochter hatte eine Panikattacke und wurde ohnmächtig, als die Polizei die Wohnung betrat und durchsuchte. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Erwachsenen zuhause.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
im spielfilm
echo : 22.12 — Nervöses Spazieren, sondierende Blicke. Das Distanzieren brennt sich in den Kopf. In den ersten Tagen der Verordnung zu Abstand war noch Ernst gewesen, jetzt da und dort immer wieder ein Lächeln, ein leises Dankeschön, wenn man stillsteht, um Raum zu spenden. In einer zweifach um Ecken gefalteten Schlange stehen Menschen, sie warten in ein Postamt eintreten zu können. Wann habe ich in meinem Leben je so verharrt, geduldig, demütig, entspannt? Rotkopfschildkröten hocken an Stränden der Parkseen, ihre verwitterten Körper sind vollständig aus dem Wasser gekommen, als würden sie nach den Menschen jenseits der Zäune luren. Ein wunderbarer Frühling. Goldfarbene Stäube schweben durch die Luft, die so klar ist wie noch nie, seit ich denken kann, auch Spinnen an ihrer Seide, und all das Unsichtbare, das ich ein und wieder ausatme. An das Unsichtbare denken, das ist neu, dass das nichtsichtbare Gedanken beherrscht, auch die Träume. Litfaßsäulen meiner Straße sind weiß wie leer. Eine Fotografie auf einer Zeitung vor dem Kiosk zeigt Menschen, die von Apparaturen umgeben unbekleidet auf dem Bauch liegen. Im Spielfilm abends hocken Menschen im Kaffeehaus Seite an Seite und gegenüber, stecken ihre Köpfe zusammen und debattieren, sehr seltsam, sehr gefährlich, ich wollte etwas sagen. — stop
ai : BURUNDI
MENSCHEN IN GEFAHR : “Die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi wurden am 30. Januar von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. / Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist-innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um von dort über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Adolphe Masabarakiza wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist/innen mussten in Haft bleiben. Der Fahrer wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen. Die zu Haftstrafen verurteilten Journalist-innen legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein. / Die ursprüngliche Anklage „Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit“ war bei der Urteilsverkündung in „unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit“ geändert worden. Das Gericht gestattete es den Rechtsbeiständen der Journalist-innen nicht, Argumente gegen diese neue Anklage vorzubringen. / Amnesty International geht davon aus, dass die vier Journalist-innen nur aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden. Das Verhalten, das zu ihrer Verurteilung führte – eine Recherchereise mit dem Ziel, über aktuelle Ereignisse zu berichten – entspricht genau dem Tätigkeitsprofil von Journalist-innen.” - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
von ohren
alpha : 18.55 UTC — Ich glaubte lange Zeit, ein Mensch, der über sechzehn Ohrenpaare verfüge, müsse eigentlich über einen sehr guten Gehörsinn verfügen. Nun ist das aber so, dass jene Ohren, die auf den Oberarmen Jossi Kaukinens zu bewundern sind, über keinerlei Gehörgang verfügen, auch nicht über Trommelfelle oder Gehörknöchelchen oder Ohrtrompeten. Diese Ohren, die ich mit eigenen Augen gesehen habe in einem Sommer, da ich nach Finnland reiste, um Herrn Kaukinen und seine Ohren zu besuchen, sind lediglich die Muscheln der Ohren, Schallkörper, die Kaukinen zu züchten vermag, weil er weiss wie das geht. Er lebt davon, dass er frische Ohren gekühlt zu liefern in der Lage ist. Kaum ist ein Ohr auf Reisen gegangen, — sie fliegen meist mit einem Hubschrauber davon, wächst schon ein nächstes Ohr heran, eine Knospe bildet sich binnen weniger Stunden an genau jener Stelle, da zuvor ein ausgewachsenes Ohr entfernt worden ist. Diese Knospe ist zunächst nur mittels Mikroskopien sichtbar, aber schon drei Tage später kann man erahnen, dass ein weiteres Ohr heranwachsen wird, das gepflegt wird und vor dem Licht der Sonne beschützt. Herr Kaukinen schläft im Sitzen. Er sitzt also in seinem Bett von Gurten in Position gehalten und schläft und sieht sehr seltsam aus im Zwielicht, als würden Blumen von Fleisch sich auf seinen Schultern niedergelassen haben. Klingelt der Wecker sehr früh, wird es ernst. Dann nähert sich Kaukinens Frau mit etwas Watte und Werkzeug: Mein Liebling, heut ist wieder so ein Tag! — stop
von der reisenden warenwelt
kilimandscharo : 22.02 UTC — Ich dachte heute, in der Schweiz würden vielleicht Menschen existieren, die ich als Uhrenträger bezeichnen könnte. Uhrenträger, weil sie je 50 Uhren an Armen und Beinen dicht an ihren Körpern tragen. So, in dieser Weise von Uhrwerken geschmückt, geht man als Uhrenträger leise tickend vorsichtig spazieren, wandert in der schönen Natur herum, ohne selbstverständlich auch nur eine der Uhren je abzulegen. Auch im Schlaf werden alle Uhrwerke getragen, weshalb es in der nächtlichen Stille in den Zimmern leise rauscht. Nach ein oder zwei Wochen kehren Uhrenträger dann aus dem Leben in ihre Uhrenfabrik zurück. Dort sind sie nämlich angestellt, um vollständig neue Uhrgeschöpfe in bereits gebrauchte Ware zu verwandeln, warum? — stop
vom spinnen
sierra : 15.42 UTC — Noch 3927 Wörter und ich werde an dieser Stelle eine halbe Million Wörter notiert haben. Das Zählen der Wörter wurde meiner Schreibmaschine überantwortet. Ich selbst zähle Herzschläge, Eichhörnchen, Hitzewellen, Zeiträume, Schritte, Briefmarken, Stunden und Tage, Lesezeiten, auch Springspinnen, die meinen Schreibtisch bewohnen. Springspinnen gebieten über 8 Augen. Sobald sie springen, ziehen sie einen kaum sichtbaren Faden durch die Luft. Ich selbst spinne Fäden von Gedanken. Auch Sätze sind möglicherweise als Fäden zu betrachten. Wenn ich erzähle, gehe ich auf die Jagd. Das ist denkbar. Heut ist Montag. — stop