Aus der Wörtersammlung: gericht

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ai : HAITI

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger David Boni­face und Juders Yse­mé fürch­ten nach dem plötz­li­chen Tod ihres Kol­le­gen Nis­sa­ge Mar­tyr um ihr Leben. Nis­sa­ge Mar­tyr starb einen Tag, nach­dem die drei in den USA gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt in Hai­ti, Kla­ge wegen schwe­rer Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ge­reicht hat­ten. Die Män­ner berich­ten seit 2007 von wie­der­hol­ten Mord­dro­hun­gen und Angrif­fen durch den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter. Sie müs­sen daher ange­mes­se­nen Schutz erhal­ten. / Am 22. März reich­ten David Boni­face, Juders Yse­mé und Nis­sa­ge Mar­tyr Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt Les Irois im Süd­wes­ten von Hai­ti, bei einem Bun­des­ge­richt in Bos­ton im Nord­os­ten der USA ein. Die Kla­ge wur­de in den USA ein­ge­reicht, weil Jean Moro­se Vili­ena Anfang 2009 in die USA geflo­hen war, nach­dem die hai­tia­ni­schen Behör­den wegen des Mor­des an David Boni­faces Bru­der im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemein­de­ra­dio­sen­der im Jahr 2008 ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­lei­tet hat­ten. Bei die­sem Angriff ver­lor Nis­sa­ge Mar­tyr ein Bein und Juders Yse­mé ein Auge. Die drei Män­ner wer­fen Jean Moro­se Vili­ena vor, dass er für eine Rei­he von Angrif­fen gegen sei­ne Kritiker_innen ver­ant­wort­lich ist, dar­un­ter “Brand­stif­tung”, “außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tun­gen”, “ver­such­te außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tung”, “Fol­ter” und “Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit”. Die Ver­bre­chen wur­den auf sei­ne Anwei­sung hin von einer bewaff­ne­ten Grup­pe ver­übt, die mit sei­ner poli­ti­schen Par­tei in Ver­bin­dung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nach­dem die Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena ein­ge­reicht wor­den war, erkrank­te Nis­sa­ge Mar­tyr plötz­lich schwer und starb auf dem Weg ins Kran­ken­haus von Les Irois. Sei­ne Fami­lie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hil­fe ihrer Rechts­bei­stän­de for­dert die Fami­lie eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Aut­op­sie und umfas­sen­de Unter­su­chun­ge sei­nes Todes. Die ört­li­che Staats­an­walt­schaft hat zwar die Aut­op­sie geneh­migt, doch bis jetzt kei­ne Unter­su­chung auf­ge­nom­men. / David Boni­face und Juders Yse­mé sind Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger und wer­den als Unter­stüt­zer der Par­tei Orga­ni­sa­ti­on du Peu­ple en Lut­te, einer Oppo­si­ti­ons­par­tei in Hai­ti, betrach­tet. Seit 2007 berich­ten die bei­den Män­ner und Nis­sa­ge Mar­tyr, dass Jean Moro­se Vili­ena und sei­ne Ver­bün­de­ten ihnen Mord­dro­hun­gen schi­cken und sie tät­lich angrei­fen und ver­sucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legi­ti­me Arbeit als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger aus­füh­ren. Im Zuge des­sen haben sie das ers­te Gemein­de­ra­dio initi­iert sowie die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Jean Moro­se Vili­ena und sei­nen Ver­bün­de­ten ange­strebt, um der Gewalt in der Gemein­de ein Ende zu berei­ten. 2015 gewähr­te die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on den drei Män­nern und ihren Fami­li­en Schutz­maß­nah­men, um ihre Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. David Boni­face und Juders Yse­mé berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass die hai­tia­ni­schen Behör­den auf­grund der gras­sie­ren­den Straf­lo­sig­keit im Land jedoch nichts unter­nom­men hät­ten, um die­sen Maß­nah­men Fol­ge zu leis­ten. Die bei­den Män­ner sind nach Nis­sa­ge Mar­tyrs Tod mit ihren Fami­li­en aus Les Irois geflo­hen, da sie um ihre Sicher­heit fürch­ten. Sie gaben an, dass der ein­zi­ge Weg zu Gerech­tig­keit ihre Aus­sa­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena sei, doch dass sie ohne ange­mes­se­nen Schutz fürch­ten, getö­tet zu wer­den, noch ehe sie ihre Aus­sa­ge machen kön­nen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Mai 2017 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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nuevo mundo

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lima : 12.15 UTC — Ich stel­le mir einen Film vor, ein media­les Arche Noah Prin­zip, jedes Lebe­we­sen unse­res Pla­ne­ten wäre dar­auf ver­zeich­net, jede Pflan­ze, auch das mikro­sko­pisch Kleins­te, Mikro­ben, Bak­te­ri­en, Viren. In kür­zes­te Schnitt­fol­gen müß­te die­ser Film zer­legt sein, um in mensch­li­cher Lebens­zeit je betrach­tet wer­den zu kön­nen. Wel­ches Lebe­we­sen könn­te auf dem letz­ten ver­füg­ba­ren Bild des Fil­mes zu sehen sein? — stop

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im aufzug : zwei hände

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char­lie : 10.02 UTC — Die plötz­li­che Lang­sam­keit mei­nes Den­kens im Gespräch mit Men­schen, die die Spra­che mei­nes Den­kens nicht oder nicht wirk­lich gut ver­ste­hen. Unver­züg­li­che, inten­si­ve Suche nach Mög­lich­kei­ten ein­fa­cher Dar­stel­lung, oder gar die Erfin­dung einer indi­vi­du­el­len, einer in die­sem Moment des Ver­stän­di­gungs­ver­su­ches wirk­sa­men Zei­chen­spra­che, Rada­re, die anstren­gend sind wie Spring­seil­trai­ning an Ort und Stel­le. Ein­mal begeg­ne­te ich einem Mann in einem Auf­zug. Sein Gesicht war ent­stellt, er moch­te mich nicht anse­hen, er schimpf­te laut­stark mit sei­ner Hand. Plötz­lich hör­te ich Sät­ze, die an mich gerich­tet waren. Als ich dem scheu­en Mann ant­wor­te­te, sprach ich, eine vor­sich­ti­ge Ges­te, gleich­wohl in die Rich­tung mei­ner eige­nen rech­ten Hand, so dass unse­re Hän­de zu Tele­fo­nen wur­den. — stop
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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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zylinder

9

india : 12.01 UTC — Vor eini­gen Wochen besuch­te ich B., der noch immer in einer sehr klei­nen Woh­nung über einem Jazz­ca­fé wohnt, wes­we­gen sein höl­zer­ner Fuss­bo­den manch­mal bebt, so dass auch sei­ne Gäs­te beben und der Kaf­fee in den Tas­sen, und im Som­mer flie­gen die klei­nen Som­mer­flie­gen los, weil das Beben der­ma­ßen schreck­lich für ihre Bein­chen ist, dass sie lie­ber stun­den­lang her­um­flie­gen als wären sie Vögel ohne Füße. B. wohnt also in die­ser klei­nen Woh­nung und ist noch immer trau­rig. Ich ken­ne ihn seit 15 Jah­ren, nie­mals habe ich ihn glück­lich wahr­ge­nom­men, nicht eine Sekun­de lang, oder in einem Zustand, den man als weder glück­lich noch unglück­lich bezeich­nen könn­te. B. ist unglück­lich, weil er das so will, er hat sich in sei­ner Trau­rig­keit ein­ge­rich­tet, wie in einem unsicht­ba­ren Zelt, in dem er lebt, das er mit sich auf jede Rei­se nimmt, er reist ja nicht viel, aber er ist ein guter Gast­ge­ber, sehr fein­füh­lig, ein gedul­di­ger Zuhö­rer, der nie­mals lacht. Er schreibt im Übri­gen an einem Buch, das rund ist, ich mei­ne, er schreibt an einem Win­ter­buch von der Gestalt eines Zylin­ders. Man kann in dem Buch blät­tern, aber man weiss nicht, wo das Buch anfängt, weil in B.s Buch kein Anfang exis­tiert, man liest, und wenn man lan­ge genug liest, wird man plötz­lich mei­nen, sich zu erin­nern, oder man hat eine Mar­kie­rung in das Buch notiert, was eigent­lich nicht gestat­tet ist. Aber das ist eine ganz ande­re Geschich­te. — stop
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ai : ARGENTINIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Mila­gro Sala, ehren­amt­li­che Spre­che­rin der Orga­ni­sa­ti­on Tupac Ama­ru, befin­det sich seit dem 16. Janu­ar 2016 will­kür­lich in Haft. Die argen­ti­ni­sche Regie­rung muss sie umge­hend frei­las­sen, wie es die UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen in einer Ent­schei­dung vom 27. Okto­ber ange­ord­net hat. / Am 14. Dezem­ber 2015 erstat­te­te der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy, Gerar­do Mora­les, Anzei­ge gegen Mila­gro Sala und das Netz­werk Sozia­ler Orga­ni­sa­tio­nen (Red de Orga­ni­za­cio­nes Socia­les) wegen Pro­tes­tie­rens vor dem Regie­rungs­ge­bäu­de der Pro­vinz Jujuy. Mila­gro Sala wur­de am 16. Janu­ar 2016 in Gewahr­sam genom­men. Obwohl ihre Frei­las­sung ange­ord­net wur­de, lei­te­te man wei­te­re straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen sie ein und behielt sie in Unter­su­chungs­haft. / Im Febru­ar reich­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen eine Beschwer­de bei der UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen ein und bean­trag­ten dar­über hin­aus beim Inter­ame­ri­ka­ni­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te Schutz­maß­nah­men für Mila­gro Sala. / Die Arbeits­grup­pe kam am 27. Okto­ber zu dem Schluss, dass die “Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala will­kür­lich ist” und for­der­te die argen­ti­ni­sche Regie­rung des­halb auf, “sie unver­züg­lich frei­zu­las­sen”. Die Arbeits­grup­pe stell­te fest, dass zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me und Inhaf­tie­rung eine “Ket­te von Anschul­di­gun­gen” vor­ge­bracht wur­de, um eine Inhaf­tie­rung auf unbe­stimm­te Zeit zu recht­fer­ti­gen. Zudem war Mila­gro Sala nach Ansicht der Arbeits­grup­pe von der Regie­rung dar­an gehin­dert wor­den, ihr Recht auf Ver­tei­di­gung wahr­zu­neh­men, was eine Ver­let­zung der Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz dar­stell­te. Dar­über hin­aus kam die Arbeits­grup­pe nach Ana­ly­se der Rechts­grün­de für die Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala zu dem Schluss, dass es kei­ne Grund­la­ge für ihre Inhaf­tie­rung gebe. / Am 3. Novem­ber for­der­te der Inter­ame­ri­ka­ni­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te von der argen­ti­ni­schen Regie­rung Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Maß­nah­men sie ergrif­fen hat, um die Ent­schei­dung der UN-Arbeits­grup­pe umzu­set­zen. Dar­auf­hin erklär­te der Staats­se­kre­tär für Men­schen­rech­te öffent­lich, dass “der Bericht die­ser Arbeits­grup­pe als Mei­nungs­äu­ße­rung zu betrach­ten und in kei­ner Wei­se bin­dend ist”. Der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich wer­de die­se Frau nicht frei­las­sen.” Mila­gro Sala ist nach wie vor will­kür­lich inhaf­tiert.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Dezem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TSCHAD

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji wer­den vor Gericht gestellt, weil sie fried­li­che Demons­tra­tio­nen gegen eine erneu­te Kan­di­da­tur von Prä­si­dent Idriss Déby geplant hat­ten. Die drei Män­ner und eine Frau befin­den sich gegen­wär­tig im Amsine­ne-Gefäng­nis in N’D­ja­mena. Ihnen dro­hen Haft­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten und einem Jahr. Maha­mat Nour Ibe­dou und Youn­ous Mahad­jir, zwei Spre­cher von Ça suf­fit (Es reicht), einer Platt­form für zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen, wur­den am 21. bzw. 22. März fest­ge­nom­men. Nad­jo Kai­na Pal­mer, Koor­di­na­tor der Jugend­be­we­gung Iynia (Wir sind’s leid), ist eben­falls am 22. März fest­ge­nom­men wor­den. Celi­ne Nar­m­a­d­ji, die Spre­che­rin der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­ti­on Trop c’est trop (Genug ist genug), befin­det sich seit dem 23. März in Haft. Alle vier Fest­nah­men erfolg­ten, nach­dem die Aktivist_innen auf Anord­nung des Staats­an­walts Alg­has­sim Kha­mis zum Ver­hör in der Zen­tra­le der Poli­zei erschie­nen waren. Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji wur­den zunächst in der Poli­zei­zen­tra­le von N’D­ja­mena fest­ge­hal­ten und am 24. März gegen 13 Uhr ins Gefäng­nis Amsine­ne ver­legt. Die vier Aktivist_innen hat­ten im Rah­men ihrer Tätig­keit für ihre Orga­ni­sa­tio­nen fried­li­che Demons­tra­tio­nen für den 22. und 29. März geplant. Dabei soll­te gegen den Plan des jet­zi­gen Prä­si­den­ten Idriss Déby, für eine fünf­te Amts­zeit zu kan­di­die­ren, pro­tes­tiert wer­den. Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji ste­hen wegen “Anstif­tung zu einer unbe­waff­ne­ten Ver­samm­lung”, “Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung” und “Miss­ach­tung einer gesetz­li­chen Anord­nung” unter Ankla­ge. Das Gerichts­ver­fah­ren ist für den 31. März ange­setzt. Soll­ten die Aktivist_innen für schul­dig befun­den wer­den, dro­hen ihnen Haft­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten und einem Jahr.”. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­lene schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 11. Mai 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Obers­te Gerichts­hof des Irans hat das Todes­ur­teil von Moham­mad Ali Tahe­ri im Dezem­ber 2015 auf­ge­ho­ben und sei­nen Fall zur wei­te­ren Unter­su­chung zurück an das Revo­lu­ti­ons­ge­richt ver­wie­sen. Er befin­det sich nun seit mehr als vier Jah­ren in Ein­zel­haft und ist in den Hun­ger­streik getre­ten. / Moham­mad Ali Tahe­ri ist am 30. Janu­ar in den Hun­ger­streik getre­ten, nach­dem ihm Ange­hö­ri­ge des Gefäng­nis­per­so­nals in dem den Revo­lu­ti­ons­gar­den unter­stell­ten Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran gesagt hat­ten, dass “er sich den Gedan­ken, er wür­de frei­ge­las­sen, aus dem Kopf schla­gen soll”. Nach sie­ben Tagen Hun­ger­streik ver­lor er das Bewusst­sein und wur­de in ein Kran­ken­haus ver­legt. Am 10. Febru­ar brach­te man ihn zurück in das Gefäng­nis. Trotz sei­nes schlech­ten gesund­heit­li­chen Zustands setz­te er sei­nen Hun­ger­streik fort. / Moham­mad Ali Tahe­ri befin­det sich seit Mai 2011 in Ein­zel­haft. Ihm wird unter ande­rem die “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” sowie die “Belei­di­gung isla­mi­scher Hei­lig­kei­ten” vor­ge­wor­fen. Für Letz­te­res ver­ur­teil­te ihn ein Revo­lu­ti­ons­ge­richt im Okto­ber 2011 zu fünf Jah­ren Gefäng­nis, wäh­rend das Gericht im Fall der ers­ten Ankla­ge die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Unter­su­chun­gen sah. Die Revo­lu­ti­ons­gar­den nah­men dar­auf­hin ihre Ermitt­lun­gen wie­der auf. In die­ser Zeit wur­de sei­ne Unter­su­chungs­haft, die er in Ein­zel­haft ver­bringt, mehr­fach ver­län­gert. Im Juli 2015 wur­de Moham­mad Ali Tahe­ri schließ­lich wegen “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” zum Tode ver­ur­teilt. Grund dafür war die Grün­dung der spi­ri­tu­el­len Grup­pe Erfan-e-Halg­heh und sei­ne spi­ri­tu­el­len Leh­ren und Prak­ti­ken, die von den Behör­den als “per­vers” bezeich­ne­ten wur­den und ihnen zufol­ge dazu dien­ten, einen “lang­sa­men Umsturz” der Regie­rung durch die Schwä­chung der reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen der Men­schen her­bei­zu­füh­ren. Im Dezem­ber 2015 hob der Obers­te Gerichts­hof das Todes­ur­teil auf und führ­te an, dass der Tat­be­stand der “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” nach dem zum Zeit­punkt sei­ner Akti­vi­tä­ten gel­ten­den Recht nicht erfüllt wor­den sei. Der Fall wur­de kürz­lich zur Durch­füh­rung wei­te­rer Ermitt­lun­gen, die zur Erhär­tung des Vor­wurfs führ­ten könn­ten, wie­der an die zustän­di­gen Ermitt­lungs­be­hör­den über­ge­ben. Am 7. Febru­ar 2016 wur­de die fünf­jäh­ri­ge Haft­stra­fe unter Berück­sich­ti­gung der noch immer andau­ern­den Unter­su­chungs­haft als ver­büßt ange­se­hen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 30. März 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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