Aus der Wörtersammlung: gericht

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kandinskyraupe

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nord­pol : 18.54 — Es exis­tiert ein beson­de­rer Grund, wes­we­gen ich mei­nen Text von der Kan­din­sky­rau­pe, den ich vor acht Jah­ren notier­te, an die­ser Stel­le und an die­sem Tag wie­der­ho­le. Ich habe, als ich ihn vor weni­gen Minu­ten bemerk­te, ent­deckt, dass ich mich nicht erin­nern konn­te, ihn per­sön­lich geschrie­ben zu haben. Der Text war mir fremd gewe­sen. Eine selt­sa­me Erfah­rung. Nun habe ich mir vor­ge­nom­men, in acht Jah­ren an die­se Stel­le zurück­keh­ren und zu prü­fen, wie es sich mit mei­nem Erin­ne­rungs­ver­mö­gen ver­hal­ten wird im Jahr 2027. Hier ist Dein Text, lie­ber Lou­is: Nach hef­ti­gem Gewit­ter­re­gen habe ich einen Kan­din­sky ent­deckt im Park, eine nas­se Rau­pe von so wun­der­ba­rer Zeich­nung, dass ich sie in eine Streich­holz­schach­tel setz­te und mit nach Hau­se genom­men habe. Sie lun­gert jetzt auf mei­nem Schreib­tisch her­um. Der Ein­druck, dass sie nicht sehr begeis­tert ist, sobald ich mich mit einem Fin­ger oder mei­nen Augen nähe­re, viel­leicht wegen mei­nes Anblicks oder weil es eigent­lich dun­kel sein müss­te um die­se Zeit, da doch Nacht gewor­den ist. Dro­hen­de Hal­tung, das heißt, gesenk­ter Kopf, Füh­ler der­art zu mir hin aus­ge­rich­tet, als wären sie Hör­ner eines Stie­res. Ihrem Rücken ent­kom­men vier Quas­ten von gel­ber Far­be senk­recht einer leder­nen Haut, die dun­kel ist und zart liniert, wie die Hand­flä­chen eines Berg­go­ril­las. Zar­tes­te Federn, sie blü­hen feu­er­far­ben an den Flan­ken des Tie­res, aber grü­ne, sehr kur­ze Bei­ne, acht links, acht rechts. Manch­mal fällt die Kan­din­sky­rau­pe um. Sie liegt dann recht flach auf der Sei­te zur Schne­cken­zeich­nung gewor­den. Ob ich sie mit etwas Bana­ne an mich gewöh­nen könn­te? Oder mit Cole Por­ter viel­leicht? Zwei Stun­den Cole Por­ter, das soll­te genü­gen. – stop

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auf dem friedhof

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bamako : 20.16 UTC — Es war im Traum ein Som­mer­abend, schon Däm­me­rung. Ich spa­zier­te über einen ver­trau­ten Fried­hof. Ver­traut der Fried­hof dar­um, weil ich schon als Kind dort gewe­sen war. Auf dem Fried­hof lagen vie­le Men­schen in den Grä­bern, die ich, das Kind, noch kann­te, da waren sie sehr leben­dig und mäch­tig, weil eben erwach­sen gewe­sen. Nun waren sie tot und drin­gend auf Hil­fe ange­wie­sen. Im Traum waren plötz­lich Lich­ter in der Luft, sie kamen vom Wes­ten her ange­flo­gen, ver­teil­ten sich über den Kro­nen der alten Bäu­me, um kurz dar­auf lang­sam abzu­stei­gen. Ich sass im Traum am Grab mei­ner Eltern, beob­ach­te­te aus nächs­ter Nähe wie sich eine Droh­ne näher­te. Über einem Pla­teau von Hand­tel­ler­grö­ße hielt sie inne. Die Droh­ne summ­te sehr schön. Bald öff­ne­te sich ihr trans­pa­ren­ter Leib, die Droh­ne set­ze behut­sam mit­tels einer Greif­hand von blit­zen­dem Metall ein Tee­licht ab. Kurz dar­auf schloss sich ihr Bauch und sie flog sehr schnell davon, auch hun­der­te wei­te­rer Droh­nen summ­ten da und dort. Licht nun über und unter den Bäu­men. — stop

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ai : MOSAMBIQUE

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MENSCH IN GEFAHR : “Ama­de Abu­ba­car arbei­tet als Jour­na­list beim kom­mu­na­len Radio­sen­der Naced­je im Bezirk Maco­mia in der Pro­vinz Cabo Del­ga­do im Nor­den von Mosam­bik. Am 18. Janu­ar ord­ne­te das Bezirks­ge­richt von Maco­mia eine Ver­län­ge­rung sei­ner Unter­su­chungs­haft in der Poli­zei­zen­tra­le von Maco­mia an. Der zustän­di­ge Rich­ter erklär­te sei­ne Inhaf­tie­rung für recht­mä­ßig mit der Begrün­dung, Ama­de Abu­ba­car sei am Tag nach sei­ner Ver­brin­gung in den Poli­zei­ge­wahr­sam dem Gericht vor­ge­führt wor­den. Gemäß Para­graf 311 des Straf­ge­setz­buchs von Mosam­bik muss jede Per­son inner­halb von 48 Stun­den nach der Inhaf­tie­rung vor Gericht erschei­nen. Der Rich­ter ließ im Fall von Ama­de Abu­ba­car unbe­ach­tet, dass die­ser bereits am 5. Janu­ar von der Poli­zei fest­ge­nom­men wor­den war. Anschlie­ßend hielt das Mili­tär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kon­takt zur Außen­welt fest, bevor er am 17. Janu­ar wie­der an die Poli­zei über­ge­ben wur­de. Mit der anhal­ten­den Inhaf­tie­rung von Ama­de Abu­ba­car wird gegen sein Recht auf ein fai­res und ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren ver­sto­ßen. / Ein von dem Jour­na­lis­ten ein­ge­reich­ter Antrag auf eine Frei­las­sung unter Auf­la­gen wies der Rich­ter ab. Er begrün­de­te dies damit, dass Bewei­se, die in der poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­ak­te ent­hal­ten sind, kei­ner­lei Zwei­fel an sei­ner Schuld lie­ßen. Der Rich­ter gab wei­ter­hin an, dass Ama­de Abu­ba­car im Fal­le einer Frei­las­sung wei­te­re Straf­ta­ten bege­hen kön­ne und somit eine Gefahr für den sozia­len Frie­den dar­stel­len wür­de. Die Poli­zei leg­te dem Gericht als Beweis gegen Ama­de Abu­ba­car eine Lis­te von mut­maß­li­chen Mit­glie­dern der isla­mis­ti­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Al-Shaba­ab vor, die der Jour­na­list bei sei­ner Fest­nah­me bei sich trug. Zudem wies die Poli­zei dar­auf hin, dass der Vor­ge­setz­te von Ama­de Abu­ba­car nichts von den Inter­views gewusst habe, die er durch­ge­führt hat­te. / Ama­de Abu­ba­car dro­hen kon­stru­ier­te Ankla­gen wegen „öffent­li­cher Auf­wie­ge­lung mit­hil­fe von elek­tro­ni­schen Medi­en“ (Para­graf 322 des Straf­ge­setz­buchs) und „Ver­let­zung von Staats­ge­heim­nis­sen über sozia­le Medi­en“ (Para­graf 323 des Straf­ge­setz­buchs). Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass er nur auf­grund sei­ner Arbeit als Jour­na­list und wegen der Wahr­neh­mung sei­nes Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung unter Ankla­ge steht.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR : “Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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jui patel

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echo : 10.12 — Ein­mal erleb­te ich einen älte­ren Herrn, den ich immer wie­der erin­ne­re, bei­na­he jedes mal, sagen wir, wenn ich bewusst Flie­gen beob­ach­te. Die­ser Herr näm­lich nann­te jede der zahl­rei­chen Flie­gen, die auf ihm selbst oder in sei­ner Nähe durch die Luft turn­ten, beim Namen. Ich hör­te eine Wei­le zu, dann hol­te ich mei­nen Schreib­block aus der Tasche und begann die Namen der Flie­gen zu notie­ren. Das waren wun­der­ba­re Namen, eine sehr lan­ge Lis­te, Namen ver­mut­lich, die in genau dem Moment, da sie an eine Flie­ge gerich­tet wür­den, erfun­den wor­den waren. Ich zitie­re: Line Jacob­sen . Nameer Buri­ni . Jui Patel . Zoll­ai Janos . Isa­bell Weber . Yvetta Cemo­hors­ta . Alo­is Szeg . Bent Lau­rit­zen . Kat­ja Sal­ly Innes . Vili Luk­sha . Abra­ham Vele . Mag­la Sell­al . Sabi­ba Lu. — stop. Nichts wei­ter. — stop

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max

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char­lie : 20.45 UTC — Ich habe mei­nen Freund Max besucht, der in Mün­chen wohnt in der Bri­en­ner­stra­ße unter dem Dach in einem Loft, das der­art weit­räu­mig ist, dass man dar­in Hal­len­fuß­ball spie­len könn­te. Sei­ne Vögel, zwei Kaka­dus, flie­gen dort gern frei her­um, sie sol­len, so Max, nie­mals bis­lang irgend­ei­nen Scha­den an sei­nen Möbeln ange­rich­tet haben. Das liegt viel­leicht auch dar­an, dass Max’ Vögel mög­li­cher­wei­se nicht ganz echt sind, ich mei­ne, dass sie küh­le Tie­re von äußerst leich­tem Metall sein könn­ten unter dich­tem Feder­kleid ver­bor­gen, dass sie also nur vor­ge­ben, Vögel zu sein, wäh­rend sie viel­mehr Droh­nen sind, die sich von Max’ Com­pu­ter gesteu­ert durch die Woh­nung bewe­gen, als wären sie natür­li­che Wesen. Ich habe bei­de Tie­re immer nur im Flug beob­ach­tet, nie aus nächs­ter Nähe, denn wenn sie ein­mal nicht flie­gen, sit­zen sie in einem Käfig, der dicht unter der Decke des Rau­mes uner­reich­bar weit ent­fernt mon­tiert wur­de. Wun­der­ba­re Algo­rith­men steu­ern den Flug der Kaka­dus, auch ihre Gesprä­che, die sie bestän­dig füh­ren. Es ist spät gewor­den, eigent­lich woll­te ich eine ganz ande­re Geschich­te erzäh­len, von Max’ Com­pu­ter, der über eine Tas­te für Cap­puc­ci­no ver­fü­gen soll. Die­se Geschich­te wer­de ich im nächs­ten Jahr erzäh­len. — stop

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in der schnellbahn

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zou­lou : 10.12 UTC — Ges­tern in der Schnell­bahn las ich in mei­nem elek­tri­schen Notiz­buch fol­gen­den Hin­weis: Geschich­te vom Papier­seg­ler. Ich habe die­sen Ver­merk einer Geschich­te, die sich irgend­wo in mei­nem Kopf befin­den muss, im August des ver­gan­ge­nen Jah­res fest­ge­hal­ten, ver­mut­lich in einer Schnell­bahn fah­rend. Auch in die­sem Moment, wie­der sit­ze ich in einer Schnell­bahn, kom­me ich an mei­ne Geschich­te nicht her­an. Sie ken­nen das viel­leicht. Wie man nach einem Wort sucht oder einer Tele­fon­num­mer, in die­ser Art und Wei­se such­te ich vor weni­gen Minu­ten nach mei­ner Geschich­te. Ich schloss also mei­ne Augen oder öff­ne­te sie, um vor­über­zie­hen­de Wald­land­schaft zu betrach­ten, der eigent­li­che suchen­de Blick aber war nach Innen gerich­tet. Auch mei­ne Gedächt­nis­oh­ren waren indes­sen äußerst auf­mer­kam gewe­sen. Vie­ler­lei Geräu­sche, aber nicht ein ein­zi­ges Geräusch, das mich zu mei­ner Geschich­te führ­te. Ich ahne, dass ich Geschich­ten oder Wör­ter, sobald ich sie gefun­den habe, zunächst höre mit mei­nem Kopf, erst dann ver­mag ich sie zu lesen. Ich will das wei­ter beob­ach­ten. Jetzt muss ich aus­stei­gen. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Nach 31 Tagen im Hun­ger­streik im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran geht es Ate­na Dae­mi gesund­heit­lich sehr schlecht und sie benö­tigt umge­hend eine sta­tio­nä­re Behand­lung. Sie ist seit Novem­ber 2016 auf­grund ihrer men­schen­recht­li­chen Akti­vi­tä­ten zu Unrecht inhaf­tiert. / Am 8. April trat die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ate­na Dae­mi im Evin-Gefäng­nis in den Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die Ver­ur­tei­lung ihrer Schwes­tern Hanieh und Ensieh zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen wegen “Belei­di­gung von Beamt_innen im Dienst”. Bei­de wur­den am 13. März 2017 von einem Straf­ge­richt in Tehe­ran zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen von drei Mona­ten und einem Tag ver­ur­teilt. Laut der Fami­lie von Ate­na Dae­mi hat sich ihr Gesund­heits­zu­stand sehr ver­schlech­tert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht ver­lo­ren haben. Sie lei­det an stän­di­gem Schwin­del, Erbre­chen, Blut­druck­schwan­kun­gen und gro­ßen Nie­ren­schmer­zen. Am 2. Mai ver­lor sie kurz­zei­tig das Bewusst­sein. Sie wur­de am 8. Mai für kur­ze Zeit in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht, in dem eini­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wur­den. Man brach­te sie jedoch ins Gefäng­nis zurück, noch ehe die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se vor­la­gen. Ärzt_innen haben war­nend erklärt, dass ihre Nie­ren­ent­zün­dung einen kri­ti­schen Zustand erreicht habe und sie sofort sta­tio­när behan­delt wer­den müs­se. / Die Gefängnisbeamt_innen gewäh­ren ihr jedoch kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Am 29. April erzähl­te Ate­na Dae­mi ihrer Fami­lie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berich­ten wei­ter­hin schrei­ben, dass ihr Gesund­heits­zu­stand nor­mal sei und sie ihre Erkran­kung nur “vor­täuscht”. Ende April wur­de sie in die Gefäng­nis­kli­nik gebracht, um ein EKG zu erstel­len, doch der Kran­ken­pfle­ger wei­ger­te sich, die Unter­su­chung durch­zu­füh­ren. Er recht­fer­tig­te sei­ne Wei­ge­rung damit, dass es für männ­li­ches medi­zi­ni­sches Per­so­nal “unan­ge­mes­sen” sei, die­se Unter­su­chung an Pati­en­tin­nen durch­zu­füh­ren, da sie dabei ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. Weib­li­che poli­ti­sche Gefan­ge­ne sehen sich häu­fig zusätz­li­chen For­men geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über, wenn sie Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung suchen. Weib­li­chen Gefan­ge­nen mit abend­li­chen oder nächt­li­chen Herz­pro­ble­men wur­den bereits bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten Not­fall-EKGs ver­wei­gert, da die Gefäng­nis­be­hör­den dar­auf bestan­den, dass die­se Tests von weib­li­chem Per­so­nal durch­ge­führt wer­den, da die Pati­en­tin­nen für die Unter­su­chung ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. / Ate­na Dae­mi und der Rechts­bei­stand ihrer Schwes­tern war­ten der­zeit auf die Über­prü­fung der Schuld­sprü­che und Straf­ma­ße durch das Beru­fungs­ge­richt. Der Rechts­bei­stand befürch­tet, dass die Rechts­mit­tel zurück­ge­wie­sen wer­den könn­ten. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet das Ver­fah­ren, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te, als unfair und wür­de Hanieh und Ensieh Dae­mi bei einer Inhaf­tie­rung als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ein­stu­fen, die nur des­halb zur Ziel­schei­be wur­den, weil sie mit Ate­na Dae­mi ver­wandt sind.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Juni 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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